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V/0461/2024

Bestellung einer Trägervertretung für die städt. Kindertageseinrichtung Gievenbeck, Weitkampweg 1

Vorlagen 07.08.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 29.08.2024, TOP 6.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2459 Zeichen

Anlage A zur V/0461/2024 
Kurzüberblick 
Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – Kibiz) 
bilden der Träger und die in der Einrichtung pädagogisch tätigen Kräfte mit dem Elternbeirat den 
Rat der Tageseinrichtung. Die Trägervertreter werden u.a. von den Bezirksvertretungen gewählt. 
Mechthild Neuhaus hat ihr Mandat als Trägervertreterin in der Kita Gievenbeck mit Schreiben 
vom 01.07.2024 niedergelegt. Es ist von der Bezirksvertretung West ggf. die Nachfolge zu regeln. 
Mit der Vorlage V/0262/2023/1 wurde ab der im Jahr 2025 beginnenden Wahlperiode die Träger-
vertretung in städtischen Kindertageseinrichtungen neu geregelt. Diese Neuregelung kann bei 
Bedarf auch in der laufenden Wahlperiode bereits angewandt werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Wir werden in Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. Dazu 
zählt als Teilziel auch die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für die Kindertageseinrichtun-
gen. Gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 12 der Hauptsatzung ist es Aufgabe der Bezirksvertretungen Vertre-
ter/ innen der Stadt in den Kindergartenräten der städtischen Kindertageseinrichtungen zu bestel-
len. Damit der Rat der Tageseinrichtung in den städtischen Kindertageseinrichtungen mit der  
vorgeschriebenen Anzahl an Trägervertretern tagen kann, ist es erforderlich, zeitnah eine Nach- 
folgerin / einen Nachfolger durch die Bezirksvertretung zu bestellen. Damit ist das Ziel erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Für die Kita Gievenbeck sind durch die Bezirksvertretung Münster-West aktuell zwei Trägervertre-
tungen bestellt. Die verbleibende Trägervertretung ist weiblich.

Beschlussvorlage

3357 Zeichen

V/0461/2024 
V/0461/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bestellung einer Trägervertretung für die städt. Kindertageseinrichtung Gievenbeck, 
Weitkampweg 1 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   29.08.2024 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als Nachfolge von Mechthild Neuhaus wird ……………………….. als Trägervertretung für die städti-
sche Kindertageseinrichtung Gievenbeck, Weitkampweg 1, berufen. 
 
 
Begründung: 
 
Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – Kibiz) bil-
den der Träger und die in der Einrichtung pädagogisch tätigen Kräfte mit dem  Elternbeirat den Rat 
der Tageseinrichtung. 
 
Für die städtischen Kindertageseinrichtungen werden die Trägervertretungen neben einem/einer vom 
Oberbürgermeister zu bestellenden Mitarbeiter/in des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
von den zuständigen Bezirksvertretungen gewählt. Seit dem 01.08.2011 wird die Vertretung des Trä-
gers der Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - von den jeweiligen Leitungen der 
Kindertageseinrichtungen übernommen (siehe Ratsbeschluss vom 25.05.2011, Vorl age 
V/0168/2011). 
 
Der Rat hat mit der Vorlage V/0262/2023/1 die Trägervertretung in den städtischen Kindertagesein-
richtungen ab der im Jahr 2025 beginnenden Wahlperiode neu geregelt.  
Die jeweils zuständigen Bezirksvertretungen bestellen als politische Tr ägervertretung eine Person 
und darüber hinaus eine Stellvertretung. Die von der Bezirksvertretung bestellte Person und deren 
Stellvertretung müssen Mitglieder der Bezirksvertretung oder im Stadtbezirk wohnende Ratsmitglieder 
sein. Die Bestellung erfolgt für die Dauer der Wahlperiode der Bezirksvertretung. 
 
Die bisher in die Räte der Kindertageseinrichtungen gewählten Vertretungen üben ihre Funktion bis 
zu der im Jahr 2025 beginnenden Wahlperiode aus. Sollte bis zum Ende der aktuellen Wahlzeit eine 
Neubesetzung eines Rates der Kindertageseinrichtung bzw. einzelner Mitglieder eines Rates einer 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
08.08.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0461/2024 
Kindertageseinrichtung erforderlich werden, kann bei der Besetzung das neue Verfahren bereits an-
gewandt werden. 
 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat Mechthild Neuhaus am 29.08.2019 auf Vorschlag der CDU-
Fraktion als Trägervertretung für die städtische Kindertageseinrichtung Gievenbeck berufen.  
 
Mechthild Neuhaus hat mit Schreiben vom 01.07.2024 mitgeteilt, dass sie von ihrem Amt als Träger-
vertretung für die städtische Kindertageseinrichtung Gievenbeck zurücktritt. Es ist eine Nachfolge zu 
bestellen. 
 
Aktuell sind zwei Trägervertretungen für die Kindertageseinrichtung Gievenbeck bestellt. 
 
Für die Bestellung ist ein Mehrheitsbeschluss ausreichend. Die Bestellung erfolgt bis zum Ende die-
ser Wahlperiode. 
 
Anmerkung: 
Die Trägervertretungen vertreten in der Kindertageseinrichtung die Interessen der Stadt Münster. 
Wenn Trägervertretungen gleichzeitig Eltern bzw. Erziehungsberechtigte von Kindern der jeweiligen 
Einrichtung sind, kann es u. U. zu Interessenkonflikten kommen. Es erscheint sinnvoll, diese Proble-
matik bei der Benennung von Vorschlägen zu berücksichtigen. 
 
 
gez. 
 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

29.08.2024 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Weitkampweg 1

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Details

Aktenzeichen
V/0461/2024
Typ
Vorlagen
Datum
07.08.2024
Erstellt
25.07.2024 14:01