AN/1808/2022
Überflüssige Ampeln im Stadtbezirk abschalten
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Antrag nach § 3 (SPD BV5)
1231 Zeichen
Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 19.10.2022 AN/1808/2022 Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Überflüssige Ampeln im Stadtbezirk abschalten - Antrag der SPD - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Verwaltung soll prüfen, welche Ampeln im Stadtbezirk entweder ganz oder zumindest tempo- rär abgeschaltet werden können, ohne die Verkehrssicherheit zu gefährden, und diese Abschal- tungen dann auch kurzfristig durchführen. Begründung: Angesichts der derzeitigen Lage zählt jede Energieeinsparung! Daher soll die Verwaltung sehr zeitnah das an dieser Stelle mögliche Einsparpotential erheben und dann auch realisieren. Als ein Beispiel sei nur die Ampel an der Bremerhavener Straße genannt, zwischen Rheinufer und Emdener Straße, in Fahrtrichtung Emdener Straße, Höhe Firma Schwank. Diese Ampel ist 24 Stunden in Betrieb, obwohl es an dieser Stelle weder eine Kreuzung noch eine Einmündung gibt. gez. Müller
Sachstandsbericht BV
2010 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/622
Vorlagen-Nummer
AN/1808/2022
Stand: 14.04.2025
Sachstandsbericht
Überflüssige Ampeln im Stadtbezirk abschalten
- Antrag der SPD -
Beschluss:
Die Verwaltung soll prüfen, welche Ampeln im Stadtbezirk entweder ganz oder zumindest
temporär abgeschaltet werden können, ohne die Verkehrssicherheit zu gefährden, und diese
Abschaltungen dann auch kurzfristig durchführen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Einrichtung von Nachtabschaltungen an Ampelanlagen in Köln wird aus nachfolgend auf-
geführten Gründen nicht vorgesehen:
In den Richtlinien für Lichtsignalanlagen, RiLSA 2015, wird unter Punkt 7.3.1 auf die
Nachtabschaltung wie folgt eingegangen:
„Lichtsignalanlagen sollten ununterbrochen (Tag und Nacht) in Betrieb gehalten wer-
den. Hiervon kann nur abgewichen werden, wenn der Grund, der zur Errichtung der
Lichtsignalanlage führte, während bestimmter Zeiten entfällt und wenn vorher einge-
hend geprüft wurde, dass bei abgeschalteter Lichtsignalanlage ein sicherer Verkehrs-
ablauf möglich ist bzw. durch das Abschalten keine andere Gefahren entstehen.“
Im Einführungserlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Ver-
kehr (MBWSV) vom 01.02.2016 zur RiLSA 2015 wird explizit darauf hingewiesen, dass
die im Vorläufererlass vom 24.08.2012 enthaltenen Hinweise und Regelungen weiter-
hin gültig und zu beachten sind. Dort wird unter Punkt 4 (Nachtabschaltungen von
Lichtsignalanlagen) auf die VwV-StVO zu § 37, zu den Nummern 1 und 2 Rn. 14 ver-
wiesen, wonach Lichtsignalanlagen auch nachts in Betrieb zu halten sind. Da eine
deutlich erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit insbesondere beim Einbiegen und Kreuzen
durch das Abschalten von Lichtsignalanlagen besteht ist davon Abstand zu nehmen.
Diverse Untersuchungen (GDV Unfallforschung der Versicherer, TU Dresden) bestäti-
gen den Sinn des ununterbrochenen Betriebs von Lichtsignalanlagen
Nächste Schritte:
2
Keine
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1808/2022
- Typ
- Antrag nach § 3 BV5 (SPD)
- Datum
- 19.10.2022
- Erstellt
- 19.10.2022 11:36