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AN/1808/2022

Überflüssige Ampeln im Stadtbezirk abschalten

Antrag nach § 3 BV5 (SPD) 19.10.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 03.11.2022, TOP 8.1.7

Antrag nach § 3 (SPD BV5)

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Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (SPD BV5)

1231 Zeichen

Frau Bezirksbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 19.10.2022 
AN/1808/2022 
Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
Überflüssige Ampeln im Stadtbezirk abschalten 
- Antrag der SPD - 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
Die Verwaltung soll prüfen, welche Ampeln im Stadtbezirk entweder ganz oder zumindest tempo-
rär abgeschaltet werden können, ohne die Verkehrssicherheit zu gefährden, und diese Abschal-
tungen dann auch kurzfristig durchführen. 
 
Begründung: 
 
Angesichts der derzeitigen Lage zählt jede Energieeinsparung! Daher soll die Verwaltung sehr 
zeitnah das an dieser Stelle mögliche Einsparpotential erheben und dann auch realisieren. 
 
Als ein Beispiel sei nur die Ampel an der Bremerhavener Straße genannt, zwischen Rheinufer und 
Emdener Straße, in Fahrtrichtung Emdener Straße, Höhe Firma Schwank. Diese Ampel ist 24 
Stunden in Betrieb, obwohl es an dieser Stelle weder eine Kreuzung noch eine Einmündung gibt. 
 
 
 
gez. Müller

Sachstandsbericht BV

2010 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/622 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1808/2022
Stand: 14.04.2025 
Sachstandsbericht  
Überflüssige Ampeln im Stadtbezirk abschalten 
- Antrag der SPD - 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung soll prüfen, welche Ampeln im Stadtbezirk entweder ganz oder zumindest 
temporär abgeschaltet werden können, ohne die Verkehrssicherheit zu gefährden, und diese 
Abschaltungen dann auch kurzfristig durchführen. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Einrichtung von Nachtabschaltungen an Ampelanlagen in Köln wird aus nachfolgend auf-
geführten Gründen nicht vorgesehen:  
 In den Richtlinien für Lichtsignalanlagen, RiLSA 2015, wird unter Punkt 7.3.1 auf die 
Nachtabschaltung wie folgt eingegangen: 
„Lichtsignalanlagen sollten ununterbrochen (Tag und Nacht) in Betrieb gehalten wer-
den. Hiervon kann nur abgewichen werden, wenn der Grund, der zur Errichtung der 
Lichtsignalanlage führte, während bestimmter Zeiten entfällt und wenn vorher einge-
hend geprüft wurde, dass bei abgeschalteter Lichtsignalanlage ein sicherer Verkehrs-
ablauf möglich ist bzw. durch das Abschalten keine andere Gefahren entstehen.“ 
 
 Im Einführungserlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Ver-
kehr (MBWSV) vom 01.02.2016 zur RiLSA 2015 wird explizit darauf hingewiesen, dass 
die im Vorläufererlass vom 24.08.2012 enthaltenen Hinweise und Regelungen weiter-
hin gültig und zu beachten sind. Dort wird unter Punkt 4 (Nachtabschaltungen von 
Lichtsignalanlagen) auf die VwV-StVO zu § 37, zu den Nummern 1 und 2 Rn. 14 ver-
wiesen, wonach Lichtsignalanlagen auch nachts in Betrieb zu halten sind. Da eine 
deutlich erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit insbesondere beim Einbiegen und Kreuzen 
durch das Abschalten von Lichtsignalanlagen besteht ist davon Abstand zu nehmen. 
 Diverse Untersuchungen (GDV Unfallforschung der Versicherer, TU Dresden) bestäti-
gen den Sinn des ununterbrochenen Betriebs von Lichtsignalanlagen 
 
Nächste Schritte:

2 
 
Keine

Beratungsverlauf (1)

03.11.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1808/2022
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (SPD)
Datum
19.10.2022
Erstellt
19.10.2022 11:36