3148/2023
Familie-Ernst-Wendt-Stiftung - Wirtschaftsplan 2024
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Anlage 2 - Wpl. 2024-Erläuterungen
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- 2 - Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2024 der Familie-Ernst-Wendt-Stiftung Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung Der Planansatz beinhaltet neben den veranschlagten Erlösen aus der Vermietung von acht Wohneinheiten nebst Garagen die Erlöse aus dem für die Thielenbrucher Allee / Im Eichen- forst bestellten Erbbaurecht. Aufwendungen für die Hausbewirtschaftung In 2024 sind keine besonderen Sanierungsmaßnahmen in den Liegenschaften der Familie- Ernst-Wendt-Stiftung geplant. Aufgrund der allgemein gestiegenen Handwerkerkosten wurde der Ansatz daher auf einem gehobenen Durchschnittsniveau der Vorjahre kalkuliert. Abschreibungen Die ausgewiesenen Abschreibungen betreffen im Wesentlichen den Abschreibungsaufwand für den Immobilienbesitz (4 Einfamilienhäuser und 2 Mehrfamilienhäuser nebst Garagen). Sonstige betriebliche Aufwendungen Der Ansatz berücksichtigt den laufenden Verwaltungsaufwand und die übrigen Geschäfts- kosten. Erträge aus Wertpapieren des Finanzanlagevermögens und Beteiligungen Die veranschlagte Summe betrifft Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren und anderen langfristigen Geldanlagen (Fonds). Ferner wird ein Ansatz für die Ausschüttung der Beteili- gung an der LaSalle Aureum GmbH & Co. geschlossene Investment KG berücksichtigt. Einstellung in die satzungsmäßigen Rücklagen Diese Position betrifft die vom Stifter vorgeschriebene Dotierung einer Substanzerhaltungs- rücklage für die vorhandenen Mietwohnungen. Aufgrund der in 2014 abgeschlossenen Sa- nierungsmaßnahmen erfolgt auch in diesem Jahr keine Zuführung. Satzungsmäßige Gewinnabführung Nach der Satzung stehen dem Gesundheitsamt der Stadt Köln vorab Mittel in Höhe von 20 % des Reingewinns für Maßnahmen der Gesundheitsförderung zu. - 2 - Bilanzgewinn Der nach Abzug des pauschalen Anteils für das Gesundheitsamt verbleibende Gewinn steht zur Erfüllung des Stiftungszwecks zur Verfügung. Stiftungszweck ist nach der Stiftungssat- zung die Förderung der Heilverfahren, insbesondere der Naturheilverfahren. Über die Verwendung des verteilungsfähigen Reingewinns entscheidet ein nach der Stif- tungssatzung gebildeter Stiftungsbeirat, dem seitens der Stadt Köln der Amtsleiter des Ge- sundheitsamtes angehört.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 3148/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Familie-Ernst-Wendt-Stiftung hier: Wirtschaftsplan 2024 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln stellt den Wirtschaftsplan der Familie-Ernst-Wendt-Stiftung für das Wirtschaftsjahr 2024 im Erfolgsplan mit Erträgen von 169.800 Euro sowie Aufwendungen von 51.500 Euro und einem Jahresüberschuss von 118.300 Euro fest. Finanzausschuss 23.10.2023 Rat 26.10.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Satzung der von der Stadt Köln verwalteten rechtlich unselbständigen Familie-Ernst- Wendt-Stiftung sieht für diese Stiftung die kaufmännische Buchführung vor. Entsprechend den Vorschriften des § 97 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen ist für dieses Sondervermögen mit Sonderrechnung ein Wirtschaftsplan auf- zustellen, der vom Rat festgestellt wird. Da die Familie-Ernst-Wendt-Stiftung im Wirtschaftsjahr 2024 – wie in den Vorjahren auch – keine Investitionen plant, besteht der Wirtschaftsplan lediglich aus dem Erfolgsplan. Anlagen Anlage 1 – Wirtschaftsplan 2024 Anlage 2 – Erläuterungen Wirtschaftsplan 2024
Anlage 1 - FEWS-Wirtschaftsplan 2024
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ERFOLGSPLAN Ansatz Ansatz Ergebnis Ergebnis Ergebnis 2024 2023 2022 2021 2020 Euro Euro Euro Euro Euro Erträge aus der Hausbewirtschaftung 119.800 119.800 119.372 118.218 119.819 Aufwendungen für die Hausbewirtschaftung 30.000 30.000 12.076 15.167 18.473 Abschreibungen 1.500 1.500 1.479 1.479 1.479 Sonstige betriebliche Aufwendungen 20.000 20.000 19.078 17.739 16.344 Erträge aus Wertpapieren des Finanzanlagevermögens 3 5.000 32.000 43.044 37.521 39.227 Erträge aus Beteiligungen 15.000 15.000 15.532 18.369 18.278 Sonstige Zinsen u.ä. Erträge - - - - - Abschreibungen auf Finanzanlagen - - 135.355 - - Zinsen u.ä. Aufwendungen - - - - - Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 118.300 115.300 9.961 139.725 141.028 Außerordentliche Erträge - - - - - Außerordentliche Aufwendungen - - - - - Jahresüberschuss 118.300 115.300 9.961 139.725 141.028 Gewinnvortrag/Verlustvortrag - - - - - Einstellung in die satzungsmäßigen Rücklagen - - - - - Satzungsmäßige Mittelverwendung 23.660 23.060 1.992 27.945 28.206 Entnahme aus der Substanzerhaltungsrücklage - - - - - Bilanzgewinn/-verlust 94.640 92.240 7.969 111.780 112.823 Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 01.01.-31.12.2024 der Familie-Ernst-Wendt-Stiftung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3148/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 12.10.2023
- Erstellt
- 04.10.2023 11:30