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0348/2019

Zebrastreifen am Grundschulweg Riehler Tal/Ecke Garthestraße

Mitteilung BV 11.02.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 28.03.2019, TOP 10.2.3

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2757 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/660/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0348/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.03.2019 
 
Zebrastreifen am Grundschulweg Riehler Tal/Ecke Garthestraße 
hier: Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 01.02.2018, TOP 8.1.6 
Beschluss: 
 
„Die Verwaltung wird beauftragt, folgenden aus dem Antrag AN/1380/2016 „Sicherung des Überque-
rens der Niehler Straße und des Riehler Tals für Fußgänger“ vom 16.09.2016 stammenden Punkt 
zeitnah umzusetzen. Auf der Straße „Riehler Tal“ auf Höhe der Garthestraße sollen folgende Maß-
nahmen umgesetzt werden: 
 
a) Anlage eines Fußgängerüberweges („Zebrastreifen“) an der bereits angelegten Fahrbahnveren-
gung südlich der Garthestraße 
 
b) Installation von Fahrradnadeln, Abpollerung oder Ähnliches auf der Sperrfläche unmittelbar vor der 
Fahrbahnverengung, um das illegale Abstellen von Fahrzeugen zu verhindern. 
 
c) Besondere Kennzeichnung des Übergangs bspw. mit einer Polizistenfigur oder einem Schulkind-
Schild wegen seiner Nutzung als Schulweg für Grundschüler.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung hat den Beschluss der Bezirksvertretung Nippes zum Anlass genommen, die Ver-
kehrssituation erneut zu untersuchen und insbesondere die Beleuchtung nochmals durch die Rhein-
Energie AG überprüfen zu lassen. Dabei wurde festgestellt, dass die normgerechte Beleuchtung ei-
nes Fußgängerüberwegs im Bereich der Überquerungsstelle Riehler Tal/Garthestraße aufgrund des 
Baumbestands weiterhin nicht möglich ist. Die vorhandenen Bäume hatten die Anlage eines Fußgän-
gerüberwegs an dieser Stelle auch schon früher verhindert, weil zur normgerechten Ausstattung ei-
nes Fußgängerüberwegs in unmittelbarer Nähe der Bäume neue Lichtmaste benötigt würden, die 
eine große Verschattung bilden würden. Die RheinEnergie AG hat dies nach aktueller Prüfung noch 
einmal bestätigt. Da der gewünschte Fußgängerüberweg unter den gegebenen Umständen nicht 
richtlinienkonform angelegt werden kann, wird die Verwaltung weiter von der Anlage eines Fußgän-
gerüberwegs absehen.  
 
Eine Auswertung der Verkehrsunfallstatistik der Polizei Köln für die Jahre 2010-2018 hat für die Stra-
ße Riehler Tal zudem ein sehr geringes Unfallaufkommen ergeben, wobei sich an der Überquerungs-
stelle Riehler Tal/Garthestraße (glücklicherweise) gar kein Unfall ereignet hat. Die Verwaltung wird 
daher ebenfalls von der Anordnung anderer ergänzender verkehrstechnischer Maßnahmen absehen. 
Um dennoch eine ausreichende Sicht auf und für die Kinder sicherzustellen, wird die Verkehrsüber-
wachung um verstärkte Überwachung der bestehenden Haltverbote vor der Überquerungsstelle, ins-
besondere zu Schulzeiten, gebeten.

Beratungsverlauf (1)

28.03.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Garthestraße
  • Niehler Straße
  • Riehler Tal

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Details

Aktenzeichen
0348/2019
Typ
Mitteilung BV
Datum
11.02.2019
Erstellt
25.01.2019 07:00