0348/2019
Zebrastreifen am Grundschulweg Riehler Tal/Ecke Garthestraße
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Mitteilung BV
2757 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/1 Vorlagen-Nummer 0348/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.03.2019 Zebrastreifen am Grundschulweg Riehler Tal/Ecke Garthestraße hier: Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 01.02.2018, TOP 8.1.6 Beschluss: „Die Verwaltung wird beauftragt, folgenden aus dem Antrag AN/1380/2016 „Sicherung des Überque- rens der Niehler Straße und des Riehler Tals für Fußgänger“ vom 16.09.2016 stammenden Punkt zeitnah umzusetzen. Auf der Straße „Riehler Tal“ auf Höhe der Garthestraße sollen folgende Maß- nahmen umgesetzt werden: a) Anlage eines Fußgängerüberweges („Zebrastreifen“) an der bereits angelegten Fahrbahnveren- gung südlich der Garthestraße b) Installation von Fahrradnadeln, Abpollerung oder Ähnliches auf der Sperrfläche unmittelbar vor der Fahrbahnverengung, um das illegale Abstellen von Fahrzeugen zu verhindern. c) Besondere Kennzeichnung des Übergangs bspw. mit einer Polizistenfigur oder einem Schulkind- Schild wegen seiner Nutzung als Schulweg für Grundschüler.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung hat den Beschluss der Bezirksvertretung Nippes zum Anlass genommen, die Ver- kehrssituation erneut zu untersuchen und insbesondere die Beleuchtung nochmals durch die Rhein- Energie AG überprüfen zu lassen. Dabei wurde festgestellt, dass die normgerechte Beleuchtung ei- nes Fußgängerüberwegs im Bereich der Überquerungsstelle Riehler Tal/Garthestraße aufgrund des Baumbestands weiterhin nicht möglich ist. Die vorhandenen Bäume hatten die Anlage eines Fußgän- gerüberwegs an dieser Stelle auch schon früher verhindert, weil zur normgerechten Ausstattung ei- nes Fußgängerüberwegs in unmittelbarer Nähe der Bäume neue Lichtmaste benötigt würden, die eine große Verschattung bilden würden. Die RheinEnergie AG hat dies nach aktueller Prüfung noch einmal bestätigt. Da der gewünschte Fußgängerüberweg unter den gegebenen Umständen nicht richtlinienkonform angelegt werden kann, wird die Verwaltung weiter von der Anlage eines Fußgän- gerüberwegs absehen. Eine Auswertung der Verkehrsunfallstatistik der Polizei Köln für die Jahre 2010-2018 hat für die Stra- ße Riehler Tal zudem ein sehr geringes Unfallaufkommen ergeben, wobei sich an der Überquerungs- stelle Riehler Tal/Garthestraße (glücklicherweise) gar kein Unfall ereignet hat. Die Verwaltung wird daher ebenfalls von der Anordnung anderer ergänzender verkehrstechnischer Maßnahmen absehen. Um dennoch eine ausreichende Sicht auf und für die Kinder sicherzustellen, wird die Verkehrsüber- wachung um verstärkte Überwachung der bestehenden Haltverbote vor der Überquerungsstelle, ins- besondere zu Schulzeiten, gebeten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Garthestraße
- Niehler Straße
- Riehler Tal
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Details
- Aktenzeichen
- 0348/2019
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 11.02.2019
- Erstellt
- 25.01.2019 07:00