1735/2020
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: Information zu Pflegemaßnahmenan Bäumen und auf Grünflächen
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/671 Vorlagen-Nummer 1735/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.06.2020 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 15.06.2020 hier: Information zu Pflegemaßnahmenan Bäumen und auf Grünflächen Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beantwortung folgender Fragen zur Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 15.6.2020. 1.) Welche Bäume wurden aus welchen Gründen in Bickendorfer Parkanlagen in den letzten Mo- naten gefällt und warum wurden weder die Bürger*innen noch die Bezirksvertretung infor- miert? 2.) Handelte es sich dabei um Naturdenkmäler bzw. potenzielle Naturdenkmäler? 3.) Wurden sofort Nachpflanzungen vorgenommen? Wenn nicht, warum nicht und wann erfolgen die Nachpflanzungen? 4.) In welchem zeitlichen Rhythmus werden im Stadtbezirk Grünstreifen am Straßenrand und Baumscheiben gemäht? 5.) Wird dabei auf Blühpflanzen Rücksicht genommen? Wenn nein, warum nicht und welche Mög- lichkeiten sieht die Verwaltung das zu ändern, um dem Insektenschutz gerecht zu werden? Begründung In den Parkanlagen wurden in den letzten Wochen mehrere Bäume gefällt, u. a. eine Blutbuche auf dem Feltenfriedhof. Das hat nachvollziehbarer Weise für große Unruhe bei den Bickendorfer Baum- schützer*innen gesorgt. ‚Zum einen war verabredet worden, dass in solchen Fällen frühzeitig Informa- tionen an die Öffentlichkeit und die Bezirksvertretung gegeben werden, was nicht erfolgt ist. Zum an- deren bestand der Verdacht, dass die Bäume vorschnell gefällt wurde, was angesichts des von der Stadt Köln verkündeten Klimanotstands fahrlässig wäre. Im Stadtteil Ehrenfeld werden zum Beispiel im Bereich Subbelrather Straße/Ottostraße/Hüttenstraße immer wieder bei der Pflege des Straßenbegleitgrüns und der Baumscheiben blühende Wildpflanzen (Stockrosen, Kornblumen usw.) beseitigt. Es ist klar, dass diese „Inseln“ wichtige Nahrungsquellen für Insekten sind. Deshalb ist es unverständlich, dass bei der Pflege darauf keine Rücksicht genommen wird. 2 Antwort der Verwaltung: Zu 1) Es wurden mehrere abgestorbene Bäume entfernt, deren Stammumfang unter 100 cm lag. Eine Anzeige bei der Bezirksvertretung erfolgte aufgrund des Zustandes der Bäume nicht.Außerdem sind eine Ulme (Stammumfang 226 cm) und eine Blutbuche (Stammumfang 302 cm) gefällt worden, beide Bäume waren abgängig, was durch absterbende Kronenteile sichtbar wurde. An der Blutbuche waren außerdem im gesamten Stammfußbereich Fruchtkör- per des Riesenporling festzustellen. Die anstehende Fällung dieser beiden Bäume wurde am 18.11.2019 der BV gemeldet. Die Verwaltung weist den „Verdacht, dass die Bäume vorschnell gefällt wurden, was ange- sichts des von der Stadt Köln verkündeten Klimanotstands fahrlässig wäre“ entschieden zu- rück. In mehreren Fachgesprächen hat die Verwaltung den Mitgliedern der Bezirksvertretung den fachlich sauberen Umgang mit städtischen Bäumen erläutert. Das vom Ausschuss Um- welt und Grün beschlossene Informationsverfahren wird eingehalten. Zu 2) Die Frage bezieht sich vermutlich auf die Blutbuche im sog. Feltenfriedhof. Die Bäume selbst sind dort nicht als Naturdenkmale ausgewiesen. Der gesamte Bereich des ehemaligen Fried- hofes, inklusive der Blutbuchen, ist jedoch als geschützter Landschaftsbestandteil im Land- schaftsplan ausgewiesen. Das ist vergleichbar mit der Festsetzung als Naturdenkmal. Zu 3) Nachpflanzungen können nur in den Wintermonaten durchgeführt werden. Daher ist für die im Januar 2020 gefällten Bäume eine Ersatzpflanzung in der darauffolgenden Pflanzperiode (Herbst / Frühjahr 2020/21) vorgesehen. Zu 4) Begrünte Baumscheiben und das sog. Straßenbegleitgrün werden nicht in festen Abständen, sondern nach Bedarf (z.B. Witterung, Herstellung Verkehrssicherheit) und entsprechend den personellen Ressourcen gepflegt. Zu 5) Grundsätzlich wird natürlich auch auf Blühpflanzen Rücksicht genommen. Jedoch gibt es kei- nen festen Mahdzeitpunkt, wie z.B. bei einer artenreichen Wiese. Der Mahdrhythmus orientiert sich an den unter 4) aufgeführten Kriterien. Im Rahmen des Labelverfahrens „StadtgrünNatur- nah“ war die naturnähere Ausgestaltung des Straßenbegleitgrüns ein wesentlicher Baustein des Gesamtkonzeptes. Dort wo es die Verkehrssicherheit erlaubt, werden sukzessive Flächen im Straßenbegleitgrün ausgewiesen, die nur noch extensiv gemäht werden. Es handelt sich um Flächen, die mit Zwiebelpflanzen (z.B. Krokussen) oder mit Wildstauden (z.B. Salbei) be- pflanzt werden. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat die ersten Flächen im Stadtgebiet schon angelegt. Darüber hinaus arbeitet das Amt eng mit dem BUND zusammen um seltene Pflanzenarten zu schützen. Aufbauend auf einer stadtweiten Kartierung des BUND, nähere Informationen unter https://www.bund-koeln.de/service/publikationen/detail/publication/koeln-kartiert-atlas-einer- zweijaehrigen-erhebung-der-flora-in-koeln/, werden Standorte seltener Pflanzen erfasst und spezielle Pflegeanleitungen gemeinsam erarbeitet. So konnte der seltene Wendich in Baum- scheiben auf der Gleueler Straße ausfindig gemacht werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Gleueler Straße
- Subbelrather Straße
- Hüttenstraße
- Ottostraße
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Details
- Aktenzeichen
- 1735/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 08.06.2020
- Erstellt
- 05.06.2020 09:00