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AN/0275/2023

Antrag zur Aufarbeitung Corona Maßnahmen

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 15.02.2023

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 28.02.2023, TOP 6.1

H. Babaoglu-Marx - Antrag Aufarbeitung Corona Maßnahmen

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H. Babaoglu-Marx - Antrag Aufarbeitung Corona Maßnahmen

4214 Zeichen

Alparslan Babaoglu-Marx       06.02.2023 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn Tayfun Keltek 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
Antrag gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 28.02.2023 
 
Sehr geehrter Herr Keltek, 
 
ich bitte den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Integrationsratssitzung zu setzen. 
Beschluss:  
Der Integrationsrat  lädt in einer Presseerklärung alle gesellschaftlich relevanten Stellen, wie die 
Stadtverwaltung, Medien, Vereine dazu ein, eine Kommunikationsplattform einzurichten, wo die Bürger, 
die in den letzten Jahren durch die Corona-Schutz-Maßnahmen, aber insbesondere durch den 2G Regel 
benachteiligt wurden, über  ihre persönliche Erfahrungen sprechen können. Es soll zur Aufarbeitung und 
somit zur Überwindung, der in der Krise entstandener gesellschaftlicher Spaltung dienen.    
 
Begründung: 
 
Der ehemalige Gesundheitsminister Jens Spahn sagte im Jahr 2020: „wir werden einander viel verzeihen 
müssen“ 
Ich schätze jetzt ist es ein guter Zeitpunkt damit anzufangen, denn die heiße Phase der Krise scheint 
überwunden zu sein und wir haben genug Erkenntnisse sowie Daten gesammelt.  
 
Insbesondere die sog. „2G“ Regeln, führte zu einer massiven Spaltung der Gesellschaft.   
Laut RKI wird die Anzahl der nicht geimpften Bürger in Köln auf 17,22 % geschätzt, was weit über 100.000 
Bürgerinnen und Bürger ausmacht.  Diese Menschen wurden durch, in der akuten Phase der Corona Krise 
beschlossenen 2G Regeln, der den Ungeimpften den Zutritt verbietet,  aus dem Sozialleben 
ausgeschlossen.  Diese  Mitmenschen durften wegen des 2G Regel  noch nicht einmal  in einer Bibliothek 
ein Buch ausleihen, geschweige denn selbstverständliche soziale Aktivitäten, wie ein Restaurantbesuch, 
Treffen mit  Freunden, Theater-  Kinobesuch u.v.m wahrnehmen. Die Ungeimpften mussten den 
Weihnachtsmärkten fernbleiben und konnten dort keine Geschenke für Ihre Verwandten, Bekannten oder 
für ihre Kinder kaufen.  
 
Der Gipfel dieser massiven Grundrechtseinschränkung war, dass es den Ungeimpften verboten wurde  
den Karneval mitzufeiern. In der Zeit des Straßenkarnevals war das gesamte Stadtgebiet zur  
„Brauchtumszone“ erklärt worden, wo nur noch geimpfte oder genesene sich dort aufhalten konnten.  
Für eine Stadt die eigentlich für seine offene Art berühmt ist und mit Inbrunst „trinkt doch eine mit“ singt,

war es eine sehr harte Vorgehensweise. Denn die Ungeimpften dürften auch dann nicht mitfeiern, wenn 
sie einen negativen Corona-Test nachgewiesen hatten.     
 
In dem von der Bundesregierung beauftragten Evaluationsbericht über die Corona Maßnahmen, stellen 
die Experten fest, dass gerade die 2G Regeln keine nachweisbare Wirkung im Pandemiegeschehen hatten.  
Laut diesem Bericht liegt eine NNE von 1000 vor. Das bedeutet, dass man mindestens 1000 ungeimpfte 
Bürger aus dem gesellschaftlichen Leben  ausgrenzen muss, um eine einzige INFEKTION zu vermeiden. 
Noch immer gibt es strenge Einschränkungen  in den Krankenhäusern, die einen normalen Besuch der 
Patienten nicht erlauben. In den letzten Jahren sind viele alte oder kranke Menschen alleine ohne 
Beistand ihrer Angehörigen gestorben, was irreversible Schäden verursacht hat.     
Diese und weitere nicht evidenz basierte Maßnahmen und Einschränkungen haben die Gesellschaft leider 
auseinander dividiert.  Deshalb sollte für die Wiederherstellung des „Wir Gefühls“ , was insbesondere in 
Köln hochgehalten wird, eine aufrichtige Aufarbeitung stattfinden.  
Eine parlamentarische  Aufarbeitung wird vom einigen prominenten Politiker und Politikerinnen, wie 
Herrn Wolfgang Kubicki oder Sarah Wagenknecht gefordert. Viel wichtiger als parlamentarische bzw. 
juristische Aufarbeitung ist allerdings die gesellschaftliche Aufarbeitung in allen alltäglichen Bereichen wie  
Vereinen, Betrieben, Medien usw. 
 
Ansonsten sehe ich die Gefahr, dass in der nächsten Krise der erforderliche Zusammenhalt nicht mehr 
gewährleistet sein wird.  Die Aufgabe ist: die Menschen, die unnötiger Weise aus der Gesellschaft 
ausgeschlossen waren bzw. Schaden zugefügt wurden wieder zu integrieren.  
.

Beratungsverlauf (1)

28.02.2023 Integrationsrat
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0275/2023
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
15.02.2023
Erstellt
15.02.2023 15:38