AN/0275/2023
Antrag zur Aufarbeitung Corona Maßnahmen
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H. Babaoglu-Marx - Antrag Aufarbeitung Corona Maßnahmen
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Alparslan Babaoglu-Marx 06.02.2023 An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter Antrag gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 28.02.2023 Sehr geehrter Herr Keltek, ich bitte den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Integrationsratssitzung zu setzen. Beschluss: Der Integrationsrat lädt in einer Presseerklärung alle gesellschaftlich relevanten Stellen, wie die Stadtverwaltung, Medien, Vereine dazu ein, eine Kommunikationsplattform einzurichten, wo die Bürger, die in den letzten Jahren durch die Corona-Schutz-Maßnahmen, aber insbesondere durch den 2G Regel benachteiligt wurden, über ihre persönliche Erfahrungen sprechen können. Es soll zur Aufarbeitung und somit zur Überwindung, der in der Krise entstandener gesellschaftlicher Spaltung dienen. Begründung: Der ehemalige Gesundheitsminister Jens Spahn sagte im Jahr 2020: „wir werden einander viel verzeihen müssen“ Ich schätze jetzt ist es ein guter Zeitpunkt damit anzufangen, denn die heiße Phase der Krise scheint überwunden zu sein und wir haben genug Erkenntnisse sowie Daten gesammelt. Insbesondere die sog. „2G“ Regeln, führte zu einer massiven Spaltung der Gesellschaft. Laut RKI wird die Anzahl der nicht geimpften Bürger in Köln auf 17,22 % geschätzt, was weit über 100.000 Bürgerinnen und Bürger ausmacht. Diese Menschen wurden durch, in der akuten Phase der Corona Krise beschlossenen 2G Regeln, der den Ungeimpften den Zutritt verbietet, aus dem Sozialleben ausgeschlossen. Diese Mitmenschen durften wegen des 2G Regel noch nicht einmal in einer Bibliothek ein Buch ausleihen, geschweige denn selbstverständliche soziale Aktivitäten, wie ein Restaurantbesuch, Treffen mit Freunden, Theater- Kinobesuch u.v.m wahrnehmen. Die Ungeimpften mussten den Weihnachtsmärkten fernbleiben und konnten dort keine Geschenke für Ihre Verwandten, Bekannten oder für ihre Kinder kaufen. Der Gipfel dieser massiven Grundrechtseinschränkung war, dass es den Ungeimpften verboten wurde den Karneval mitzufeiern. In der Zeit des Straßenkarnevals war das gesamte Stadtgebiet zur „Brauchtumszone“ erklärt worden, wo nur noch geimpfte oder genesene sich dort aufhalten konnten. Für eine Stadt die eigentlich für seine offene Art berühmt ist und mit Inbrunst „trinkt doch eine mit“ singt, war es eine sehr harte Vorgehensweise. Denn die Ungeimpften dürften auch dann nicht mitfeiern, wenn sie einen negativen Corona-Test nachgewiesen hatten. In dem von der Bundesregierung beauftragten Evaluationsbericht über die Corona Maßnahmen, stellen die Experten fest, dass gerade die 2G Regeln keine nachweisbare Wirkung im Pandemiegeschehen hatten. Laut diesem Bericht liegt eine NNE von 1000 vor. Das bedeutet, dass man mindestens 1000 ungeimpfte Bürger aus dem gesellschaftlichen Leben ausgrenzen muss, um eine einzige INFEKTION zu vermeiden. Noch immer gibt es strenge Einschränkungen in den Krankenhäusern, die einen normalen Besuch der Patienten nicht erlauben. In den letzten Jahren sind viele alte oder kranke Menschen alleine ohne Beistand ihrer Angehörigen gestorben, was irreversible Schäden verursacht hat. Diese und weitere nicht evidenz basierte Maßnahmen und Einschränkungen haben die Gesellschaft leider auseinander dividiert. Deshalb sollte für die Wiederherstellung des „Wir Gefühls“ , was insbesondere in Köln hochgehalten wird, eine aufrichtige Aufarbeitung stattfinden. Eine parlamentarische Aufarbeitung wird vom einigen prominenten Politiker und Politikerinnen, wie Herrn Wolfgang Kubicki oder Sarah Wagenknecht gefordert. Viel wichtiger als parlamentarische bzw. juristische Aufarbeitung ist allerdings die gesellschaftliche Aufarbeitung in allen alltäglichen Bereichen wie Vereinen, Betrieben, Medien usw. Ansonsten sehe ich die Gefahr, dass in der nächsten Krise der erforderliche Zusammenhalt nicht mehr gewährleistet sein wird. Die Aufgabe ist: die Menschen, die unnötiger Weise aus der Gesellschaft ausgeschlossen waren bzw. Schaden zugefügt wurden wieder zu integrieren. .
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0275/2023
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 15.02.2023
- Erstellt
- 15.02.2023 15:38