V/0684/2011
Lärmschutz an der Autobahn BAB 1 im Bereich des Stadtbezirkes Münster West
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
V_684_2011_Anlage1
17280 Zeichen
PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH Münsterstraße 9 48308 Senden Sitz Senden PDF Ausfertigung Projekt-Nr. : 60 896 / 09 SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG - gemäß DIN 45642/06.04 Messung von Verkehrsgeräus chen - 6-streifiger Ausbau der BAB 1 im Raum Münster km 269+000 bis km 278+830 M e s s k u r z b e r i c h t erstellt im Auftrag der: Stadt Münster Amt für Grünflächen und Umwetlschutz Albersloher Weg 33 4 8127 Münster FON 0251 / 492 – 67 98 FAX 0251 / 492 – 77 37 durch: Planungsbüro für Lärmschutz M ünsterstraße 9 48308 Senden FON 02597 / 93 99 77-0 FAX 02597 / 93 99 77-50 email: Planungsbuero.Laermschutz.MS@t-online.de bearbeitet: Dipl.-Ing. Andreas Timmermann aufgestellt: Senden, im August 2011 Anlage 1 V/0684/2011 Messbericht (ohne Anlagen) Situation Die BAB1 wurde zwischen dem Autobahnkreuz Münster-S üd und der Anschlussstelle Münster- Nord in den vergangenen Jahren 6-streifig ausgebaut. Im Zusammenhang mit dem Ausbau der BAB 1 wurden bei derseits der Autobahn aktive Lärm- schutzmaßnahmen in der Ausführung als Lärmschutzwan d, Lärmschutzwand und auch als Kombination der beiden Maßnahmen errichtet. Seitens der Anwohner in den Stadtteilen Gievenbeck und Roxel häufen sich die Beschwerden über die Lärmbelastung in den bewohnten Siedlungsbereich en, so dass eine Forderung nach einer Durchführung von Schall-Pegel-Messungen an die poli tischen Mitglieder der Bezirksvertretungen herangetragen wurde. Auf der Grundlage dieser Messungen sollen die vom L andesbetrieb Straßenbau NRW mit der Planfeststellung des 6-streifigen Ausbaus der BAB 1 rechnerisch ermittelten Lärmbelastungen überprüft werden. Aufgabe Die Stadt Münster möchte Messungen zur Erfassung des Verkehrslärms der BAB 1 im Bereich der Stadtteile Roxel und Gievenbeck durchführen. Es ist geplant auf Grundlage der DIN 45642 "Messung von Verkehrsgeräuschen " eine Immissionsmessung (siehe Kapitel 8 der Norm) am Tage und in der Nacht durchzuführen. Die jeweilige Messd auer beträgt mindestens 15 Minuten, dürfte aber eine Stunde nicht überschreiten. Der Immission spunkt wird in Absprache mit dem Auftragnehmer ausgewählt. Ein Messpunkt wird am Siedlungsrand Gievenbecks in ca. 400-500 m Entfernung von der BAB 1 liegen. Die Messung soll i m Freiland in einer Messhöhe von über 4 m über Grund stattfinden. Ein weiterer Messpunkt wurde für den Stadtteil Roxe l in einer Entfernung von rd. 300 m in Höhe der Bebauung Am Rohrbusch 7 / 9 und damit am südöstlichen Siedlungsrand festgelegt. Die Ergebnisse der Messungen sollen nach Anhang A3 der Norm auf die planfestgestellte Verkehrsbelastung umgerechnet werden. Die hierzu er forderlichen Eingabegrößen Anzahl Pkw und Lkw während der Messungen und die mittleren Ges chwindigkeiten dieser Fahrzeugarten werden minutenscharf für die einzelnen Fahrspuren a ls Exceltabelle seitens des Landesbetrieb Straßenbau NRW zur Verfügung gestellt. Ein Kurzberi cht über die Messung und die Mess- und Berechnungsergebnisse ist zu erstellen und in dem Auftraggeber zu übergeben. Verordnungen, Erlasse und Richtlinien BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkung en durch Luftverun- reinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnlic he Vorgänge in der Fassung vom 14. Mai 1990 (BGBl. I S. 880), zuletzt geändert am 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) DIN 18005 Schallschutz im Städtebau, Grundlagen und Hinweise für die Planung, Teil 1, Juli 2002 Schalltechnische Orientierungswerte für die städte bauliche Planung Beiblatt 1 zu Teil 1, Mai 1987 Lärmkarten – Kartenmäßige Darstellung von Schallim missionen Teil 2, September 1991 DIN 45642 Messungen von Verkehrsgeräuschen Juni 2004 DIN ISO 362 Akustik – Messung des von beschleunigten Straßenfa hrzeugen abgestrahlten Geräusches – Verfahren der Genauigke itsklasse 2 (ISO 362/1998) VDI 3723 Anwendung statistischer Methoden bei der Kennzeichnung schwankender Geräuschimmissionen Blatt 1 RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen BMV, Ausgabe 1990 - Korrigierte Fassung 1992 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes - Verkehrslärmschut zverordnung Grundlagen der Messung Alle Schall-Pegel-Messungen wurden mit nachfolgend aufgeführten geeichten Messgeräten des Herstellers Norsonic durchgeführt: Universal Soundanalyzer Typ 110, Kl. 1 S.-Nr. 19468 Messmikrofon Typ 1220 S.-Nr. 16310 Vorverstärker Typ 1201 S.-Nr. 18976 An den Messtagen herrschten keine meteorologischen Verhältnisse, die eine Einwirkung der hier zu betrachtenden Schallquellen verstärkt oder geschwächt hätten. Neben dem Mittelungspegel (L eq ) wurde auch der Impulsbewertete Schallpegel sowie die Summenhäufigkeiten (Statistik) gemessen und zur Beweissicherung gespeichert. Mit den durchgeführten Schall-Pegel-Messungen wurden die Pegelverläufe aufgezeichnet. Aus dem gemessenen Mittelungspegel (L eq ) ist der Beurteilungspegel zu berechnen. Hierbei m uss von der, bei der Messung vorliegenden Verkehrsbelas tung auf die durchschnittliche stündliche Verkehrsstärke und -zusammensetzung der Kennzeichnungszeit umgerechnet werden. Dies erfolgt nach dem Anhang A.3 der DIN 45642/04.06. Bei Straßenverkehrsgeräuschen mit starken Pegelschw ankungen kann die Berücksichtigung der Pegelspitzen zur Kennzeichnung einer erhöhten Störw irkung wichtig sein; in einem solchen Fall soll zusätzlich zum Mittelungspegel der mittlere Ma ximalpegel L AF,max bestimmt werden. Beim Straßenverkehr wird als mittlerer Maximalpegel der A-Schalldruckpegel L 1 verstanden, der während 1 % der Messzeit erreicht oder überschritten wird. Ist die Differenz zwischen L 1 und L Afm > 10 dB(A), so wird statt des Beurteilungspegels d er Wert L 1 - 10 dB(A) zugrunde gelegt. Bei dichtem Verkehr (mehr als 1.000 Kfz/h) ist eine Messdauer von 10 Minuten im Allgemeinen bereits kennzeichnend. Bei schwachem Verkehr, z. B. nachts oder auf ruhigen Wohnstraßen, ist eine Messdauer von 20 Minuten meist ausreichend. Die Messung der Verkehrsgeräusche gem. DIN 45642/04.06 wurde im vorliegenden Fall in Mess- intervallen von 20 Minuten durchgeführt. Messergebnisse und Korrekturen Mit den durchgeführten Schall-Pegel-Messungen am 23.09.09, 24.09.09, 29.09.09 und 30.08 .2011 (Nachtmessung) wurden die Mittelungspegel (L AFM ) und Hintergrundgeräusche (L 95 ) gemessen. Nachfolgend sind die an dem Messtag erzielten Messe rgebnisse während der Messdauer (Mess- zeitraum) dokumentiert. Es bedeuten: LAFM : energetischer Mittelungspegel im Messzeitraum (Intervall) – inkl. Fremdgeräusche LAFI : Impulsbewerteter Maximalpegel (Wirkpegel) im Sinne der TA-Lärm L95 : Hintergrundschallpegel im Messzeitraum im Sinne der VDI 2058, Bl. 1 MAX : Schallpegelhöchstwert im Messzeitraum - Spitzenpegel Messort: Ecke Wegeverbindung zum Doornbeckeweg (G I) – Abstand Mitte BAB rd. 520 m Messwert Messung/ Messprotokoll (Messort) - Messergebnis in dB(A) Messtag Messzeitraum Gievenbeck 1 (G I) 2 (G I) 3 (G I) 4 (G I) 23.09.09 24.09.09 29.09.09 30.08.11 13:15-13:35 13:15-13:35 15:00-15:20 05:41-06:01 ( Nacht) LAFM 45,4 47,0 49,8 45,6 LAFI ----- ----- ----- ----- L95 42,8 43,8 47,6 43,8 MAX 59,1 67,0 ----- 53,9 Aufgrund eines Spitzenwertes (Hundegebell) musste d er Messwert korrigiert werden, so dass sich der LAFM von 51,6 dB(A) – lt. Messprotokoll - auf 49,8 dB(A) reduziert hat. Die Wetterbedingung während der Messungen wurde wie folgt über Wetterdienste ermittelt: 23.09.2009: Temperatur 19°C, leicht bewölkt, Wind aus NW, mit 11 km/h = 3,1 m/s 29.09.2009: Temperatur 16°C, bedeckt, Wind aus W, mit 25 km/h = 6,9 m/s 30.08.2011: Temperatur 11°C, bedeckt, Wind aus SW, mit 11 km/h = 3,1 m/s An den Messtagen war eine trockene Fahrbahn gegeben . Am 29.09.2009 lag eine deutliche Mitwindsituation vor, die auch seitens vor Ort ange troffener Anwohner als “schlimm“ und kritisch hinsichtlich der Lärmbelastungen eingestuft wurde. Die Verkehrsstärke sowie die Durchschnittsgeschwindigkeit der Kraftfahrzeuge wurde während der Messungen über die RDS Verkehrserfassung des Landesbetrieb Straßenbau NRW je Rich tungs- fahrbahn (RiFb) wie folgt ermittelt. Den beigefügten Ausdrucken der RDS Verkehrserfassun g kann auch die in den jeweiligen Fahr- streifen ermittelte Verkehrsmenge sowie Verkehrszusammensetzung entnommen werden. 23.09.2009: RiFb FR Nord/Ost FR Süd/West Ges.-Querschnitt Ø-Ge schwindigkeit Kfz/ 20min 696 + 743 = 1.439 Lkw/ 20 min 216 + 261 = 477 115 (Pkw) / 94 (Lkw) k m/h Pkw/ 20min 480 + 482 = 962 133 (Pkw) / 93 (Lkw) km/h Daraus errechnet sich für die Kennzeichnungszeit (h ier: tags) die eine durchschnittliche stündliche Verkehrsstärke M zu 4.317 Kfz/h und ein Lkw-Anteil p mit 33,2 % . 24.09.2009: RiFb FR Nord/Ost FR Süd/West Ges.-Querschnitt Ø-Ge schwindigkeit Kfz/ 20min 716 + 658 = 1.374 Lkw/ 20 min 195 + 226 = 421 115 (Pkw) / 95 (Lkw) k m/h Pkw/ 20min 521 + 432 = 953 130 (Pkw) / 95 (Lkw) km/h Daraus errechnet sich für die Kennzeichnungszeit (h ier: tags) die eine durchschnittliche stündliche Verkehrsstärke M zu 4.122 Kfz/h und ein Lkw-Anteil p mit 30,6 % . 29.09.2009: RiFb FR Nord/Ost FR Süd/West Ges.-Querschnitt Ø-Ge schwindigkeit Kfz/ 20min 696 + 743 = 1.439 Lkw/ 20 min 216 + 261 = 477 113 (Pkw) / 96 (Lkw) k m/h Pkw/ 20min 480 + 482 = 962 132 (Pkw) / 93 (Lkw) km/h Daraus errechnet sich für die Kennzeichnungszeit (h ier: tags) die eine durchschnittliche stündliche Verkehrsstärke M zu 4.590 Kfz/h und ein Lkw-Anteil p mit 34,4 % . 30.08.2011: RiFb FR Nord/Ost FR Süd/West Ges.-Querschnitt Ø-Ge schwindigkeit Kfz/ 20min 286 + 399 = 685 Lkw/ 20 min 145 + 190 = 335 129 (Pkw) / 89 (Lkw) k m/h Pkw/ 20min 141 + 209 = 350 127 (Pkw) / 88 (Lkw) km/h Daraus errechnet sich für die Kennzeichnungszeit (h ier: nachts) die eine durchschnittliche stünd- liche Verkehrsstärke M zu 2.055 Kfz/h und ein Lkw-Anteil p mit 48,9 % . Mit den durchgeführten Schall-Pegel-Messungen am 23.08. und 30.08.11 wurden die Mittelungs- pegel (L AFM ) und Hintergrundgeräusche (L 95 ) am repräsentativen Messort für den Stadtteil Roxel gemessen. Nachfolgend sind die an dem Messtag erzie lten Messergebnisse während der Mess- dauer (Messzeitraum) dokumentiert. Es bedeuten: LAFM : energetischer Mittelungspegel im Messzeitraum (Intervall) – inkl. Fremdgeräusche LAFI : Impulsbewerteter Maximalpegel (Wirkpegel) im Sinne der TA-Lärm L95 : Hintergrundschallpegel im Messzeitraum im Sinne der VDI 2058, Bl. 1 MAX : Schallpegelhöchstwert im Messzeitraum - Spitzenpegel Messort: östlich der Grundstücks Am Rohrbusch 7 / 9 (R I) – Abstand Mitte BAB rd. 300 m Messwert Messung/ Messprotokoll (Messort) - Messergebnis in dB(A) Messtag Messzeitraum Roxel 1 (R I) 2 (R I) 23.08.11 30.08.11 14:00-14:20 08:30-08:50 LAFM 49,9 50,3 LAFI ----- ----- L95 47,8 48,2 MAX 60,9 66,5 Die Wetterbedingung während der Messungen wurde wie folgt über Wetterdienste ermittelt: 23.08.2011 Temperatur 26°C, sonnig, Wind aus SW, mit 14 km/h = 3,9 m/s 30.08.2011 Temperatur 11°C, bedeckt, Wind aus SW, mit 11 km/h = 3,1 m/s An den Messtagen war eine trockene Fahrbahn gegeben . Die derzeitige Baustelle im Bereich des Autobahnkreuz Münster–Süd hat auf die östliche Richtungsfahrbahn keine Auswirkung auf die zul. Höchstgeschwindigkeit. Die westliche und damit nahe Richtungsfahrbahn wird in Höhe der Roxeler Straße auf 120 km/h am Ende der Rastanlage auf 100 km/h und im weiteren Verlauf auf 80 km/h in der zul. Höchstgeschwindigkeit begrenzt. Da der maß gebende Lkw weiterhin mit unveränderter Geschwindigkeit gefahren werden kann, hat die Baust elle im AK Münster-Süd keinen signifikanten Einfluss auf das Messergebnis. Die Verkehrsstärke sowie die Durchschnittsgeschwindigkeit der Kraftfahrzeuge wurde während der Messungen über die RDS Verkehrserfassung des Landesbetrieb Straßenbau NRW je Rich tungs- fahrbahn (RiFb) wie folgt ermittelt. Den beigefügten Ausdrucken der RDS Verkehrserfassun g kann auch die in den jeweiligen Fahr- streifen ermittelte Verkehrsmenge sowie Verkehrszusammensetzung entnommen werden. 23.08.2011: RiFb FR Nord/Ost FR Süd/West Ges.-Querschnitt Ø-Ge schwindigkeit Kfz/ 20min 743 + 769 = 1.512 Lkw/ 20 min 200 + 197 = 397 128 (Pkw) / 90 (Lkw) k m/h Pkw/ 20min 543 + 572 = 1.115 125 (Pkw) / 89 (Lkw) km/h Daraus errechnet sich für die Kennzeichnungszeit (h ier: tags) die eine durchschnittliche stündliche Verkehrsstärke M zu 4.536 Kfz/h und ein Lkw-Anteil p mit 26,3 % . 30.08.2011: RiFb FR Nord/Ost FR Süd/West Ges.-Querschnitt Ø-Ge schwindigkeit Kfz/ 20min 732 + 874 = 1.606 Lkw/ 20 min 170 + 169 = 339 133 (Pkw) / 90 (Lkw) k m/h Pkw/ 20min 562 + 705 = 1.267 129 (Pkw) / 88 (Lkw) km/h Daraus errechnet sich für die Kennzeichnungszeit (h ier: tags) die eine durchschnittliche stündliche Verkehrsstärke M zu 4.818 Kfz/h und ein Lkw-Anteil p mit 21,1 % . Beurteilung Für die Ermittlung des Beurteilungspegels am Messor t ( G I und R I ) hat gemäß DIN 45642/06.04 eine Umrechnung von der während der Messdauer vorliegenden Verkehrsbelastung auf die durch- schnittliche stündliche Verkehrsstärke und –zusamme nsetzung für die Kennzeichnungszeit (hier tags) zu erfolgen. Die für die Kennzeichnungszeit maßgebende stündlich e Verkehrsstärke M berechnet sich gemäß RLS-90 durch Multiplikation des DTV tags mit dem Faktor 0,06 und damit zu 4.440 Kfz/h . Der DTV wurde in der Planfeststellung zum Ausbau der BAB 1 mit 74.000 Kfz/24h dokumentiert. Der Lkw- Anteil tags wurde mit 25 % im Rahmen der Planfeststellung in Ansatz gebracht. Mit der amtlichen Straßenverkehrszählung 2005 wurde in dem betrachteten Streckenabschnitt zwischen der AS Münster-Nord (77) und dem AK Münste r-Süd (78) in der Zählstelle 4011 2100 eine maßgebende stündliche Verkehrsstärke M von 3.837 Kfz/h und ein DTV von 69.680 Kfz/24h ermittelt. Da die Geräuschbelastung am jeweiligen Messort vorw iegend von der Stärke und Zusammen- setzung des Verkehrs abhängt, ist der Zeitpunkt der Messung entsprechend der Aufgabenstellung so zu wählen, dass die Messergebnisse für die zu er mittelnde Geräuschimmission kennzeichnend sind, z. B. während des Spitzenverkehrs, während de r Nacht, an bestimmten Wochentagen oder zu bestimmten Jahreszeiten. Wenn keine anderen Vorgaben bestehen, wird seitens der DIN 45642 empfohlen, tags zu Zeiten mittlerer Verkehrsstärke – vorzugsweise dienstags und donnerstags etwa zwischen 8.00 Uhr und 16.00 Uhr – zu messen. Die Verkehrssituation wurde während der Messung mit Video aufgezeichnet. Des Weiteren wurden die minutengenauen Verkehrsdaten aus den Verkehrser fassungsanlagen Straßen NRW ausge- wertet und für die Umrechnung auf die Kennzeichnungszeit verwendet. Als Resümee kann festgehalten werden, dass die Verk ehrsstärken während der Messungen in allen Fällen im Bereich der maßgebenden stündlichen Verkehrstärke der Kennzeichnungszeit gelegen haben. Die Mitwindsituation für den Messpunkt G I am 29.09.2009 führte gegenüber der Situation am 23.09.09 zu rd. 4 dB(A) höheren Messergebnissen. Trotz der sehr hohen Windgeschwindigkeiten können diese Messergebnisse als repräsentativ einge stuft werden, die DIN 45642/06.04 gibt vor, dass erst bei Windgeschwindigkeiten über 10 m/s nicht gemessen werden darf. Mit Umrechnung der Messwerte auf die Kennzeichnungszeit für die Ermittlung der Beurteilungs- pegel ergeben sich am Messort nachfolgenden Lärmbelastungen: Messort: Ecke Wegeverbindung zum Doornbeckeweg (G I) – Abstand Mitte BAB rd. 520 m Messung/ Messprotokoll (Messort) Beurteilungspegel in dB(A) Gievenbeck 1 (G I) 2 (G I) 3 (G I) 4 (G I) 23.09.09 24.09.09 29.09.09 30.08.11 Lr tags/nachts 44,9/ ---- 46,9/ ---- 49,0/ ---- ----/ 42,4 Messort: östlich der Grundstücks Am Rohrbusch 7 / 9 (R I) – Abstand Mitte BAB rd. 300 m Messung/ Messprotokoll (Messort) Beurteilungspegel in dB(A) Roxel 1 (R I) 2 (R I) 23.08.11 30.08.11 Lr tags/nachts 49,7/ ---- 50,3/ ---- Wie die Ergebnisse aufzeigen, wird der maßgebende Immissionsgrenzwert ( IGW ), der für reine und allgemeine Wohngebiete mit 59 dB(A) tags bzw. 49 dB(A) nachts zu berücksichtigen ist, mit Abstand nicht erreicht. Dass die Ergebnisse der Messungen erheblich von den Berechnungsergebnissen der Planfest- stellung abweichen, d. h. deutlich niedriger ausfallen, be gründet sich u. a. aus den technischen Entwicklungen der Fahrzeugflotte und den Berechnung sansätzen der RLS-90 für den Emissions- pegel des Pkw und des Lkw. Aktuelle Erkenntnisse de r BAST zeigen auf, dass in Bezug auf die Ansätze der RLS-90 der Pkw zwar rd. 2 dB(A) lauter geworden ist, was im Wesentlichen auf die Ausstattung der Pkw mit Breitreifen zurück zuführen ist. Der Lkw und dieser ist bestimmend für die von Bundesfernstraßen ausgehenden Lärmbelastungen ist rd. 5 dB(A) leiser geworden. Hier haben die technischen Entwicklungen der Hersteller in den letzten 25 Jahren durch u. a. Kapselung der Antriebsaggregate zu einer erheblichen Abnahme der Geräuschentwicklung des Lkw geführt. Bearbeitet: Münster, August 2011 Dipl.-Ing. A. Timmermann Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH Münsterstraße 9 - 48308 Senden Tel. 02597/93 99 77-0 - Fax 93 99 77-50
V_684_2011_Anlage2
21 Zeichen
Anlage 2 V/0684/2011
Berichtsvorlage
3242 Zeichen
V/0684/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Lärmschutz an der Autobahn BAB 1 im Bereich des Stadtbezirkes Münster West Beratungsfolge 13.10.2011 Bezirksvertretung Münster-West Bericht Bericht: Die Verwaltung wurde beauftragt, Lärmmessungen durchzuführen, um die rechnerischen Lärm- prognosen, die im Rahmen des sechsspurigen Au sbaus der Autobahn A1 (BAB 1) erstellt wur- den, zu überprüfen. Der Messbericht liegt nun vor. Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die ge- messenen Lärmpegel in allen Fällen unter den durch Straßen NRW berechneten Lärmpegeln liegen (siehe Anlage 3). Die Bewertung der Messergebnisse und das Gesamtfazit sind am Ende dieses Berichtes zusammengefasst. Die Beurteilung aus dem Messkurzbericht zum 6-streifigen Ausbau der BAB 1 ist als Anlage 1 beigefügt. Es werden am Messstandort Roxel noch zwei weitere Messungen zur Absicherung der Ergebnisse durchgeführt. Über die Ergebnisse dieser Messungen wird die Bezirksvertretung in- formiert, falls sich erhebliche Abweichungen von den bisherigen Erkenntnissen ergeben. Dies ist jedoch nicht zu erwarten. Die Bürgerinitiative Landschaftsschutz Münster e. V. wird über den Sachstand informiert. Das Amt für Grünflächen und Umweltschutz bleibt weiterhin zu Fragestellungen bezüglich des Immis- sionschutzes in Kontakt mit der Bürgerinitative. Mit Vorlage des Berichtes ist der Antrag der SPD-Fraktion Nr. A-W/0001/2008 „Lärmmessung im Bereich Doornbecke/ Heekweg“ und die Anregung gemäß § 24 GO NRW Nr. 031/2009 „Lärm- messung des Verkehrslärms an der BAB 1 in Roxel“ (siehe Anlage 2) inhaltlich abgeschlossen. Der vollständige Messbericht kann bei Bedarf der Bezirksvertretung Münster-West oder interes- sierten Anwohnern zur Verfügung gestellt werden. Bewertung der Messergebnisse und Fazit Bewertung der Messungen • Die gemessenen Lärmpegel liegen in allen Fällen unter den durch Straßen NRW berech- neten Lärmpegeln. Vorlagen-Nr.: V/0684/2011 Auskunft erteilt: Herr Besler Ruf: 492 67 98 E-Mail: Besler@stadt-muenster.de Datum: 26.09.2011 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0684/2011 • Die Messungen liefern keine Anhaltspunkte, dass die ermittelten Lärmimmissionspegel aus dem Planfeststellungsverfahren zum sechsspurigen Ausbau zwischen den Autobahn- kreuzen Münster Süd und Münster Nord aus dem Jahre 1999 nicht zutreffend sind. Bewertung der rechtlichen Lage • Für einen Rechtsanspruch auf nachträgliche Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 1 müs- sen die Lärmprognosen grundlegend fehlgeschlagen sein oder es muss eine nicht vor- hersehbare Wirkung eingetreten sein. In der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-West am 12.02.09 wurde bereits darüber informiert, dass nach Sichtung der Planfeststellungs- unterlagen dafür keine Anzeichen vorliegen. In Vertretung Gez. Thomas Paal Stadtrat Anlagen: Auszug aus dem Messbericht „6-streifiger Ausbau der BAB 1“, August 2011 Antrag der SPD-Fraktion Nr. A-W/0001/2008 „Lärmmessung im Bereich Doornbecke/ Heekweg“ Anregung gemäß § 24 GO NRW Nr. 31/2009 „Lärmmessung des Verkehrslärms an der BAB 1 in Roxel“ Vergleich der Messergebnisse mit der Lärmprognose von Straßen NRW
V_684_2011_Anlage3
1561 Zeichen
67 30 0041 Anlage 3 V/0684/2011 Vergleich der Messergebnisse mit der Lärmprognose von Straßen NRW und den ge- setzlichen Grenzwerten Gievenbeck, Doornbeckeweg 30 Grenzwert 16. BImSchV für Wohngebiete Beurteilungspegel der Lärmprognose 2010 Messergebnis (Beurteilungspegel) Tagzeit 59 dB(A) 52 dB(A) 49,0 dB(A) Nachtzeit 49 dB(A) 47 dB(A) 42,4 dB(A) Roxel, Am Rohrbusch 7/9 Grenzwert 16. BImSchV für Wohngebiete Beurteilungspegel der Lärmprognose 2010 Messergebnis (Beurteilungspegel) Tagzeit 59 dB(A) 55 dB(A) 50,3 dB(A) Grenzwerte nach 16. BImSchV Der sechsspurige Ausbau der Autobahn ist eine wesentliche Änderung nach der Verkehrs- lärmschutzverordnung (16. BImSchV). Überschreiten die prognostizierten Lärmpegel durch den Ausbau der Straße die Grenzwerte der Verordnung, sind Maßnahmen zur Lärmvorsorge für die betroffenen Gebäude durchzuführen. Die in der Tabelle aufgeführten Grenzwerte gel- ten in Allgemeinen Wohngebieten. Beurteilungspegel der Lärmprognose 2010 Diese Pegel sind aus den Planfeststellungsunterlagen zum sechsspurigen Ausbau der BAB 1 entnommen. Es sind die prognostizierten Lärmpegel für die nächstgelegenen, an die beiden Messstandorte angrenzenden Wohngebäude. Messergebnis (Beurteilungspegel) Um eine Vergleichbarkeit zwischen Prognose und Messungen herstellen zu können, müssen die Messergebnisse auf die Verkehrsverhältnisse, die der Lärmprognose zugrunde liegt um- gerechnet werden. Beim Beurteilungspegel handelt es sich um diesen umgerechneten Pe- gel.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (6)
- Münsterstraße 9
- Albersloher Weg 33
- Doornbeckeweg 30
- Heekweg
- Am Rohrbusch 7
- Roxeler Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0684/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.09.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37