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V/0684/2011

Lärmschutz an der Autobahn BAB 1 im Bereich des Stadtbezirkes Münster West

Vorlagen 06.09.2011

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 13.10.2011, TOP 4.2

V_684_2011_Anlage1

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Berichtsvorlage

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V_684_2011_Anlage1

17280 Zeichen

PLANUNGSBÜRO  FÜR  LÄRMSCHUTZ  ALTENBERGE
GmbH Münsterstraße 9 48308 Senden Sitz Senden
PDF Ausfertigung 
Projekt-Nr. :
60 896  / 09 
SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG 
- gemäß DIN 45642/06.04   Messung von Verkehrsgeräus chen - 
6-streifiger Ausbau der BAB 1 
im Raum Münster 
km 269+000 bis km 278+830 
M e s s k u r z b e r i c h t
erstellt im Auftrag der:
Stadt Münster
Amt für Grünflächen und Umwetlschutz 
Albersloher Weg 33 
4
8127  Münster 
FON  0251 / 492 – 67 98 FAX  0251 / 492 – 77 37
durch:
Planungsbüro für Lärmschutz 
M
ünsterstraße 9
48308 Senden
FON  02597 / 93 99 77-0 FAX  02597 / 93 99 77-50
email: Planungsbuero.Laermschutz.MS@t-online.de
bearbeitet:
Dipl.-Ing. Andreas Timmermann 
aufgestellt:
Senden, im August 2011 
Anlage 1
V/0684/2011 
Messbericht (ohne Anlagen)

Situation 
Die BAB1 wurde zwischen dem Autobahnkreuz Münster-S üd und der Anschlussstelle Münster- 
Nord in den vergangenen Jahren 6-streifig ausgebaut. 
Im Zusammenhang mit dem Ausbau der BAB 1 wurden bei derseits der Autobahn aktive Lärm- 
schutzmaßnahmen in der Ausführung als Lärmschutzwan d, Lärmschutzwand und auch als 
Kombination der beiden Maßnahmen errichtet. 
Seitens der Anwohner in den Stadtteilen Gievenbeck und Roxel häufen sich die Beschwerden über 
die Lärmbelastung in den bewohnten Siedlungsbereich en, so dass eine Forderung nach einer 
Durchführung von Schall-Pegel-Messungen an die poli tischen Mitglieder der Bezirksvertretungen 
herangetragen wurde. 
Auf der Grundlage dieser Messungen sollen die vom L andesbetrieb Straßenbau NRW mit der 
Planfeststellung des 6-streifigen Ausbaus der BAB 1  rechnerisch ermittelten Lärmbelastungen 
überprüft werden. 
Aufgabe 
Die Stadt Münster möchte Messungen zur Erfassung des Verkehrslärms der BAB 1 im Bereich der 
Stadtteile Roxel und Gievenbeck durchführen. Es ist  geplant auf Grundlage der DIN 45642 
"Messung von Verkehrsgeräuschen " eine Immissionsmessung (siehe Kapitel 8 der Norm) am Tage 
und in der Nacht durchzuführen. Die jeweilige Messd auer beträgt mindestens 15 Minuten, dürfte 
aber eine Stunde nicht überschreiten. Der Immission spunkt wird in Absprache mit dem 
Auftragnehmer ausgewählt. Ein Messpunkt wird am Siedlungsrand Gievenbecks in ca. 400-500 m 
Entfernung von der BAB 1 liegen. Die Messung soll i m Freiland in einer Messhöhe von über 4 m 
über Grund stattfinden. 
Ein weiterer Messpunkt wurde für den Stadtteil Roxe l in einer Entfernung von rd. 300 m in Höhe 
der Bebauung Am Rohrbusch 7 / 9 und damit am südöstlichen Siedlungsrand festgelegt. 
Die Ergebnisse der Messungen sollen nach Anhang A3 der Norm auf die planfestgestellte 
Verkehrsbelastung umgerechnet werden. Die hierzu er forderlichen Eingabegrößen Anzahl Pkw 
und Lkw während der Messungen und die mittleren Ges chwindigkeiten dieser Fahrzeugarten 
werden minutenscharf für die einzelnen Fahrspuren a ls Exceltabelle seitens des Landesbetrieb 
Straßenbau NRW zur Verfügung gestellt. Ein Kurzberi cht über die Messung und die Mess- und 
Berechnungsergebnisse ist zu erstellen und in dem Auftraggeber zu übergeben.

Verordnungen, Erlasse und Richtlinien 
BImSchG  Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkung en durch Luftverun- 
 reinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnlic he Vorgänge 
 in der Fassung vom 14. Mai 1990 (BGBl. I S. 880), zuletzt geändert am 
 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) 
DIN 18005  Schallschutz im Städtebau, 
 Grundlagen und Hinweise für die Planung, 
 Teil 1, Juli 2002 
 Schalltechnische Orientierungswerte für die städte bauliche Planung 
 Beiblatt 1 zu Teil 1, Mai 1987 
 Lärmkarten – Kartenmäßige Darstellung von Schallim missionen 
 Teil 2, September 1991 
DIN 45642  Messungen von Verkehrsgeräuschen 
 Juni 2004 
DIN ISO 362  Akustik – Messung des von beschleunigten Straßenfa hrzeugen  
 abgestrahlten Geräusches – Verfahren der Genauigke itsklasse 2 
 (ISO 362/1998) 
VDI 3723  Anwendung statistischer Methoden bei der Kennzeichnung schwankender 
 Geräuschimmissionen 
 Blatt 1 
RLS-90  Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen 
  BMV, Ausgabe 1990 - Korrigierte Fassung 1992 
16. BImSchV  Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des 
 Bundesimmissionsschutzgesetzes - Verkehrslärmschut zverordnung

Grundlagen der Messung 
Alle Schall-Pegel-Messungen wurden mit nachfolgend aufgeführten geeichten Messgeräten des 
Herstellers Norsonic durchgeführt: 
Universal Soundanalyzer Typ 110, Kl. 1 S.-Nr. 19468  
Messmikrofon Typ 1220 S.-Nr. 16310 
Vorverstärker Typ 1201 S.-Nr. 18976 
An den Messtagen herrschten keine meteorologischen Verhältnisse, die eine Einwirkung der  hier 
zu betrachtenden Schallquellen verstärkt oder geschwächt hätten. 
Neben dem Mittelungspegel (L eq ) wurde auch der Impulsbewertete Schallpegel sowie die 
Summenhäufigkeiten (Statistik) gemessen und zur Beweissicherung gespeichert. Mit den 
durchgeführten Schall-Pegel-Messungen wurden die Pegelverläufe aufgezeichnet. 
Aus dem gemessenen Mittelungspegel (L eq ) ist der Beurteilungspegel zu berechnen. Hierbei m uss 
von der, bei der Messung vorliegenden Verkehrsbelas tung auf die durchschnittliche stündliche 
Verkehrsstärke und -zusammensetzung der Kennzeichnungszeit umgerechnet werden. Dies erfolgt 
nach dem Anhang A.3 der DIN 45642/04.06. 
Bei Straßenverkehrsgeräuschen mit starken Pegelschw ankungen kann die Berücksichtigung der 
Pegelspitzen zur Kennzeichnung einer erhöhten Störw irkung wichtig sein; in einem solchen Fall 
soll zusätzlich zum Mittelungspegel der mittlere Ma ximalpegel L AF,max  bestimmt werden. Beim 
Straßenverkehr wird als mittlerer Maximalpegel der A-Schalldruckpegel L 1 verstanden, der 
während 1 % der Messzeit erreicht oder überschritten wird. 
Ist die Differenz zwischen L 1 und L Afm  > 10 dB(A), so wird statt des Beurteilungspegels d er Wert L 1
- 10 dB(A) zugrunde gelegt. 
Bei dichtem Verkehr (mehr als 1.000 Kfz/h) ist eine  Messdauer von 10 Minuten im Allgemeinen 
bereits kennzeichnend. Bei schwachem Verkehr, z. B.  nachts oder auf ruhigen Wohnstraßen, ist 
eine Messdauer von 20 Minuten meist ausreichend. 
Die Messung der Verkehrsgeräusche gem. DIN 45642/04.06 wurde im vorliegenden Fall in Mess- 
intervallen von 20 Minuten durchgeführt.

Messergebnisse und Korrekturen 
Mit den durchgeführten Schall-Pegel-Messungen am 23.09.09, 24.09.09, 29.09.09 und 30.08 .2011 
(Nachtmessung) wurden die Mittelungspegel (L AFM ) und Hintergrundgeräusche (L 95 ) gemessen. 
Nachfolgend sind die an dem Messtag erzielten Messe rgebnisse während der Messdauer (Mess- 
zeitraum) dokumentiert. 
Es bedeuten: 
LAFM : energetischer Mittelungspegel im Messzeitraum (Intervall) – inkl. Fremdgeräusche 
LAFI : Impulsbewerteter Maximalpegel (Wirkpegel) im Sinne der TA-Lärm 
L95 : Hintergrundschallpegel im Messzeitraum im Sinne der VDI 2058, Bl. 1 
MAX :  Schallpegelhöchstwert im Messzeitraum - Spitzenpegel 
Messort: Ecke Wegeverbindung zum Doornbeckeweg (G I) – Abstand Mitte BAB rd. 520 m 
Messwert Messung/ Messprotokoll (Messort) - Messergebnis in dB(A) 
 Messtag 
 Messzeitraum 
Gievenbeck 1 (G I) 2 (G I) 3 (G I) 4 (G I) 
  23.09.09 24.09.09 29.09.09 30.08.11 
  13:15-13:35 13:15-13:35 15:00-15:20 05:41-06:01 ( Nacht) 
LAFM 45,4 47,0 49,8 45,6 
LAFI   ----- ----- ----- -----  
L95   42,8 43,8 47,6 43,8  
MAX 59,1 67,0 ----- 53,9 
Aufgrund eines Spitzenwertes (Hundegebell) musste d er Messwert korrigiert werden, so dass sich 
der LAFM von 51,6 dB(A) – lt. Messprotokoll - auf 49,8 dB(A) reduziert hat. 
Die Wetterbedingung während der Messungen wurde wie folgt über Wetterdienste ermittelt: 
23.09.2009: 
Temperatur 19°C, leicht bewölkt, 
Wind aus NW, mit 11 km/h = 3,1 m/s 
29.09.2009: 
Temperatur 16°C, bedeckt, 
Wind aus W, mit 25 km/h = 6,9 m/s 
30.08.2011: 
Temperatur 11°C, bedeckt, 
Wind aus SW, mit 11 km/h = 3,1 m/s 
An den Messtagen war eine trockene Fahrbahn gegeben . Am 29.09.2009 lag eine deutliche 
Mitwindsituation vor, die auch seitens vor Ort ange troffener Anwohner als “schlimm“ und kritisch 
hinsichtlich der Lärmbelastungen eingestuft wurde.

Die Verkehrsstärke sowie die Durchschnittsgeschwindigkeit der Kraftfahrzeuge wurde während der 
Messungen über die RDS Verkehrserfassung des Landesbetrieb Straßenbau NRW je Rich tungs- 
fahrbahn (RiFb) wie folgt ermittelt. 
Den beigefügten Ausdrucken der RDS Verkehrserfassun g kann auch die in den jeweiligen Fahr- 
streifen ermittelte Verkehrsmenge sowie Verkehrszusammensetzung entnommen werden. 
23.09.2009: 
RiFb  FR Nord/Ost FR Süd/West Ges.-Querschnitt Ø-Ge schwindigkeit 
Kfz/ 20min 696 +  743 = 1.439 
Lkw/ 20 min 216 +  261 = 477 115 (Pkw) / 94 (Lkw) k m/h 
Pkw/ 20min 480 + 482 = 962 133 (Pkw) / 93 (Lkw) km/h 
Daraus errechnet sich für die Kennzeichnungszeit (h ier: tags) die eine durchschnittliche stündliche 
Verkehrsstärke M zu 4.317 Kfz/h  und ein Lkw-Anteil p mit 33,2 % .
24.09.2009: 
RiFb  FR Nord/Ost FR Süd/West Ges.-Querschnitt Ø-Ge schwindigkeit 
Kfz/ 20min 716 +  658 = 1.374 
Lkw/ 20 min 195 +  226 = 421 115 (Pkw) / 95 (Lkw) k m/h 
Pkw/ 20min 521 + 432 = 953 130 (Pkw) / 95 (Lkw) km/h 
Daraus errechnet sich für die Kennzeichnungszeit (h ier: tags) die eine durchschnittliche stündliche 
Verkehrsstärke M zu 4.122 Kfz/h  und ein Lkw-Anteil p mit 30,6 % .
29.09.2009: 
RiFb  FR Nord/Ost FR Süd/West Ges.-Querschnitt Ø-Ge schwindigkeit 
Kfz/ 20min 696 +  743 = 1.439 
Lkw/ 20 min 216 +  261 = 477 113 (Pkw) / 96 (Lkw) k m/h 
Pkw/ 20min 480 + 482 = 962 132 (Pkw) / 93 (Lkw) km/h 
Daraus errechnet sich für die Kennzeichnungszeit (h ier: tags) die eine durchschnittliche stündliche 
Verkehrsstärke M zu 4.590 Kfz/h  und ein Lkw-Anteil p mit 34,4 % .
30.08.2011: 
RiFb  FR Nord/Ost FR Süd/West Ges.-Querschnitt Ø-Ge schwindigkeit 
Kfz/ 20min 286 +  399 = 685 
Lkw/ 20 min 145 +  190 = 335 129 (Pkw) / 89 (Lkw) k m/h 
Pkw/ 20min 141 + 209 = 350 127 (Pkw) / 88 (Lkw) km/h 
Daraus errechnet sich für die Kennzeichnungszeit (h ier: nachts) die eine durchschnittliche stünd- 
liche Verkehrsstärke M zu 2.055 Kfz/h  und ein Lkw-Anteil p mit 48,9 % .

Mit den durchgeführten Schall-Pegel-Messungen am 23.08. und 30.08.11 wurden die Mittelungs- 
pegel (L AFM ) und Hintergrundgeräusche (L 95 ) am repräsentativen Messort für den Stadtteil Roxel 
gemessen. Nachfolgend sind die an dem Messtag erzie lten Messergebnisse während der Mess- 
dauer (Messzeitraum) dokumentiert. 
Es bedeuten: 
LAFM : energetischer Mittelungspegel im Messzeitraum (Intervall) – inkl. Fremdgeräusche 
LAFI : Impulsbewerteter Maximalpegel (Wirkpegel) im Sinne der TA-Lärm 
L95 : Hintergrundschallpegel im Messzeitraum im Sinne der VDI 2058, Bl. 1 
MAX :  Schallpegelhöchstwert im Messzeitraum - Spitzenpegel 
Messort: östlich der Grundstücks Am Rohrbusch 7 / 9 (R I) – Abstand Mitte BAB rd. 300 m 
Messwert Messung/ Messprotokoll (Messort) - Messergebnis in dB(A) 
 Messtag 
 Messzeitraum 
Roxel  1 (R I) 2 (R I)  
  23.08.11 30.08.11  
  14:00-14:20 08:30-08:50 
LAFM 49,9 50,3 
LAFI   ----- -----   
L95   47,8 48,2   
MAX 60,9 66,5  
Die Wetterbedingung während der Messungen wurde wie folgt über Wetterdienste ermittelt: 
23.08.2011 
Temperatur 26°C, sonnig, 
Wind aus SW, mit 14 km/h = 3,9 m/s 
30.08.2011 
Temperatur 11°C, bedeckt, 
Wind aus SW, mit 11 km/h = 3,1 m/s 
An den Messtagen war eine trockene Fahrbahn gegeben . Die derzeitige Baustelle im Bereich des 
Autobahnkreuz Münster–Süd hat auf die östliche Richtungsfahrbahn keine Auswirkung auf die zul. 
Höchstgeschwindigkeit. Die westliche und damit nahe Richtungsfahrbahn wird in Höhe der Roxeler 
Straße auf 120 km/h am Ende der Rastanlage auf 100 km/h und im weiteren Verlauf auf 80 km/h in 
der zul. Höchstgeschwindigkeit begrenzt. Da der maß gebende Lkw weiterhin mit unveränderter 
Geschwindigkeit gefahren werden kann, hat die Baust elle im AK Münster-Süd keinen signifikanten 
Einfluss auf das Messergebnis.

Die Verkehrsstärke sowie die Durchschnittsgeschwindigkeit der Kraftfahrzeuge wurde während der 
Messungen über die RDS Verkehrserfassung des Landesbetrieb Straßenbau NRW je Rich tungs- 
fahrbahn (RiFb) wie folgt ermittelt. 
Den beigefügten Ausdrucken der RDS Verkehrserfassun g kann auch die in den jeweiligen Fahr- 
streifen ermittelte Verkehrsmenge sowie Verkehrszusammensetzung entnommen werden. 
23.08.2011: 
RiFb  FR Nord/Ost FR Süd/West Ges.-Querschnitt Ø-Ge schwindigkeit 
Kfz/ 20min 743 +  769 = 1.512 
Lkw/ 20 min 200 +  197 = 397 128 (Pkw) / 90 (Lkw) k m/h 
Pkw/ 20min 543 + 572 = 1.115 125 (Pkw) / 89 (Lkw) km/h 
Daraus errechnet sich für die Kennzeichnungszeit (h ier: tags) die eine durchschnittliche stündliche 
Verkehrsstärke M zu 4.536 Kfz/h  und ein Lkw-Anteil p mit 26,3 % .
30.08.2011: 
RiFb  FR Nord/Ost FR Süd/West Ges.-Querschnitt Ø-Ge schwindigkeit 
Kfz/ 20min 732 +  874 = 1.606 
Lkw/ 20 min 170 +  169 = 339 133 (Pkw) / 90 (Lkw) k m/h 
Pkw/ 20min 562 + 705 = 1.267 129 (Pkw) / 88 (Lkw) km/h 
Daraus errechnet sich für die Kennzeichnungszeit (h ier: tags) die eine durchschnittliche stündliche 
Verkehrsstärke M zu 4.818 Kfz/h  und ein Lkw-Anteil p mit 21,1 % .

Beurteilung 
Für die Ermittlung des Beurteilungspegels am Messor t ( G I und  R I ) hat gemäß DIN 45642/06.04 
eine Umrechnung von der während der Messdauer  vorliegenden Verkehrsbelastung auf die durch- 
schnittliche stündliche Verkehrsstärke und –zusamme nsetzung für die Kennzeichnungszeit  (hier 
tags) zu erfolgen. 
Die für die Kennzeichnungszeit maßgebende stündlich e Verkehrsstärke M berechnet sich gemäß 
RLS-90 durch Multiplikation des DTV tags mit dem Faktor 0,06 und damit zu 4.440 Kfz/h . Der DTV 
wurde in der Planfeststellung  zum Ausbau der BAB 1 mit 74.000 Kfz/24h  dokumentiert. Der Lkw- 
Anteil tags wurde mit 25 % im Rahmen der Planfeststellung in Ansatz gebracht. 
Mit der amtlichen Straßenverkehrszählung 2005  wurde in dem betrachteten Streckenabschnitt 
zwischen der AS Münster-Nord (77) und dem AK Münste r-Süd (78) in der Zählstelle 4011 2100 
eine maßgebende stündliche Verkehrsstärke M von 3.837  Kfz/h und ein DTV von 69.680 Kfz/24h 
ermittelt. 
Da die Geräuschbelastung am jeweiligen Messort vorw iegend von der Stärke und Zusammen- 
setzung des Verkehrs abhängt, ist der Zeitpunkt der  Messung entsprechend der Aufgabenstellung 
so zu wählen, dass die Messergebnisse für die zu er mittelnde Geräuschimmission kennzeichnend 
sind, z. B. während des Spitzenverkehrs, während de r Nacht, an bestimmten Wochentagen oder 
zu bestimmten Jahreszeiten. 
Wenn keine anderen Vorgaben bestehen, wird seitens der DIN 45642 empfohlen, tags zu Zeiten 
mittlerer Verkehrsstärke  – vorzugsweise dienstags und donnerstags etwa zwischen 8.00 Uhr und 
16.00 Uhr – zu messen. 
Die Verkehrssituation wurde während der Messung mit Video aufgezeichnet. Des Weiteren wurden 
die minutengenauen Verkehrsdaten aus den Verkehrser fassungsanlagen Straßen NRW ausge- 
wertet und für die Umrechnung auf die Kennzeichnungszeit verwendet. 
Als Resümee kann festgehalten werden, dass die Verk ehrsstärken während der Messungen in 
allen Fällen im Bereich der maßgebenden stündlichen  Verkehrstärke der Kennzeichnungszeit 
gelegen haben. 
Die Mitwindsituation für den Messpunkt G I am 29.09.2009 führte gegenüber der Situation am 
23.09.09 zu rd. 4 dB(A) höheren Messergebnissen. Trotz der sehr hohen Windgeschwindigkeiten 
können diese Messergebnisse als repräsentativ einge stuft werden, die DIN 45642/06.04 gibt vor, 
dass erst bei Windgeschwindigkeiten über 10 m/s nicht gemessen werden darf.

Mit Umrechnung der Messwerte auf die Kennzeichnungszeit für die Ermittlung der Beurteilungs- 
pegel ergeben sich am Messort nachfolgenden Lärmbelastungen: 
Messort: Ecke Wegeverbindung zum Doornbeckeweg (G I) – Abstand Mitte BAB rd. 520 m 
  Messung/ Messprotokoll (Messort) 
 Beurteilungspegel in dB(A) 
Gievenbeck 1 (G I) 2 (G I) 3 (G I) 4 (G I) 
  23.09.09 24.09.09 29.09.09 30.08.11 
Lr tags/nachts 44,9/ ---- 46,9/ ---- 49,0/ ---- ----/ 42,4 
Messort: östlich der Grundstücks Am Rohrbusch 7 / 9 (R I) – Abstand Mitte BAB rd. 300 m 
  Messung/ Messprotokoll (Messort) 
 Beurteilungspegel in dB(A) 
Roxel  1 (R I) 2 (R I) 
  23.08.11 30.08.11  
Lr tags/nachts 49,7/ ---- 50,3/ ---- 
Wie die Ergebnisse aufzeigen, wird der maßgebende Immissionsgrenzwert  ( IGW ), der für reine 
und allgemeine Wohngebiete  mit 59 dB(A) tags bzw.  49 dB(A) nachts zu berücksichtigen ist, mit 
Abstand nicht erreicht. 
Dass die Ergebnisse der Messungen erheblich von den  Berechnungsergebnissen der Planfest- 
stellung abweichen, d. h. deutlich niedriger ausfallen, be gründet sich u. a. aus den technischen 
Entwicklungen der Fahrzeugflotte und den Berechnung sansätzen der RLS-90 für den Emissions- 
pegel des Pkw und des Lkw. Aktuelle Erkenntnisse de r BAST zeigen auf, dass in Bezug auf die 
Ansätze der RLS-90 der Pkw zwar rd. 2 dB(A) lauter geworden ist, was im Wesentlichen auf die 
Ausstattung der Pkw mit Breitreifen zurück zuführen ist. Der Lkw und dieser ist bestimmend für die 
von Bundesfernstraßen ausgehenden Lärmbelastungen ist rd. 5 dB(A) leiser geworden. Hier haben 
die technischen Entwicklungen der Hersteller in den  letzten 25 Jahren durch u. a. Kapselung der 
Antriebsaggregate zu einer erheblichen Abnahme der Geräuschentwicklung des Lkw geführt. 
Bearbeitet: Münster, August 2011 
Dipl.-Ing. A. Timmermann 
Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge 
Sitz Senden GmbH 
Münsterstraße 9        -        48308 Senden 
Tel. 02597/93 99 77-0  -  Fax 93 99 77-50

V_684_2011_Anlage2

21 Zeichen

Anlage 2 
V/0684/2011

Berichtsvorlage

3242 Zeichen

V/0684/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Lärmschutz an der Autobahn BAB 1 im Bereich des Stadtbezirkes Münster West 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.10.2011 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Verwaltung wurde beauftragt, Lärmmessungen durchzuführen, um die rechnerischen Lärm-
prognosen, die im Rahmen des sechsspurigen Au sbaus der Autobahn A1 (BAB 1) erstellt wur-
den, zu überprüfen. Der Messbericht liegt nun vor. Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die ge-
messenen Lärmpegel in allen Fällen unter den durch Straßen NRW berechneten Lärmpegeln 
liegen (siehe Anlage 3). Die Bewertung der Messergebnisse und das Gesamtfazit sind am Ende 
dieses Berichtes zusammengefasst.  
 
Die Beurteilung aus dem Messkurzbericht zum 6-streifigen Ausbau der BAB 1 ist als Anlage 1 
beigefügt. Es werden am Messstandort Roxel noch zwei weitere Messungen zur Absicherung der 
Ergebnisse durchgeführt. Über die Ergebnisse dieser Messungen wird die Bezirksvertretung in-
formiert, falls sich erhebliche Abweichungen von den bisherigen Erkenntnissen ergeben. Dies ist 
jedoch nicht zu erwarten. 
 
Die Bürgerinitiative Landschaftsschutz Münster e. V. wird über den Sachstand informiert. Das 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz bleibt weiterhin zu Fragestellungen bezüglich des Immis-
sionschutzes in Kontakt mit der Bürgerinitative. 
 
Mit Vorlage des Berichtes ist der Antrag der SPD-Fraktion Nr. A-W/0001/2008 „Lärmmessung im 
Bereich Doornbecke/ Heekweg“ und die Anregung gemäß § 24 GO NRW Nr. 031/2009 „Lärm-
messung des Verkehrslärms an der BAB 1 in Roxel“  (siehe Anlage 2) inhaltlich abgeschlossen. 
Der vollständige Messbericht kann bei Bedarf der Bezirksvertretung Münster-West oder interes-
sierten Anwohnern zur Verfügung gestellt werden. 
 
Bewertung der Messergebnisse und Fazit 
 
Bewertung der Messungen 
 
• 
Die gemessenen Lärmpegel liegen in allen Fällen unter den durch Straßen NRW berech-
neten Lärmpegeln. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0684/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Besler 
Ruf: 
492 67 98 
E-Mail: 
Besler@stadt-muenster.de 
Datum: 
26.09.2011 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0684/2011 
 
• Die Messungen liefern keine Anhaltspunkte, dass die ermittelten Lärmimmissionspegel 
aus dem Planfeststellungsverfahren zum sechsspurigen Ausbau zwischen den Autobahn-
kreuzen Münster Süd und Münster Nord aus dem Jahre 1999 nicht zutreffend sind. 
 
Bewertung der rechtlichen Lage 
 
• Für einen Rechtsanspruch auf nachträgliche Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 1 müs-
sen die Lärmprognosen grundlegend fehlgeschlagen sein oder es muss eine nicht vor-
hersehbare Wirkung eingetreten sein. In der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-West 
am 12.02.09 wurde bereits darüber informiert, dass nach Sichtung der Planfeststellungs-
unterlagen dafür keine Anzeichen vorliegen.  
 
 
In Vertretung 
 
 
Gez. Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
 
Auszug aus dem Messbericht „6-streifiger Ausbau der BAB 1“, August 2011 
Antrag der SPD-Fraktion Nr. A-W/0001/2008 „Lärmmessung im Bereich Doornbecke/ Heekweg“  
Anregung gemäß § 24 GO NRW Nr. 31/2009 „Lärmmessung des Verkehrslärms an der BAB 1 in 
Roxel“ 
Vergleich der Messergebnisse mit der Lärmprognose von Straßen NRW

V_684_2011_Anlage3

1561 Zeichen

67 30 0041 Anlage 3 
 V/0684/2011 
 
 
 
 
 
Vergleich der Messergebnisse mit der Lärmprognose von Straßen NRW und den ge- 
setzlichen Grenzwerten  
 
 
 
Gievenbeck, Doornbeckeweg 30 
 Grenzwert 16. BImSchV 
für Wohngebiete 
Beurteilungspegel der 
Lärmprognose 2010 
Messergebnis 
(Beurteilungspegel) 
Tagzeit 59 dB(A) 52 dB(A) 49,0 dB(A) 
Nachtzeit  49 dB(A) 47 dB(A) 42,4 dB(A) 
 
 
 
Roxel, Am Rohrbusch 7/9 
 Grenzwert 16. BImSchV 
für Wohngebiete 
Beurteilungspegel der 
Lärmprognose 2010 
Messergebnis 
(Beurteilungspegel) 
Tagzeit 59 dB(A) 55 dB(A) 50,3 dB(A) 
 
 
Grenzwerte nach 16. BImSchV 
 
Der sechsspurige Ausbau der Autobahn ist eine wesentliche Änderung nach der Verkehrs- 
lärmschutzverordnung (16. BImSchV). Überschreiten die prognostizierten Lärmpegel durch 
den Ausbau der Straße die Grenzwerte der Verordnung, sind Maßnahmen zur Lärmvorsorge 
für die betroffenen Gebäude durchzuführen. Die in der Tabelle aufgeführten Grenzwerte gel- 
ten in Allgemeinen Wohngebieten. 
 
Beurteilungspegel der Lärmprognose 2010 
 
Diese Pegel sind aus den Planfeststellungsunterlagen zum sechsspurigen Ausbau der 
BAB 1 entnommen. Es sind die prognostizierten Lärmpegel für die nächstgelegenen, an die 
beiden Messstandorte angrenzenden Wohngebäude. 
 
Messergebnis (Beurteilungspegel) 
 
Um eine Vergleichbarkeit zwischen Prognose und Messungen herstellen zu können, müssen 
die Messergebnisse auf die Verkehrsverhältnisse, die der Lärmprognose zugrunde liegt um- 
gerechnet werden. Beim Beurteilungspegel handelt es sich um diesen umgerechneten Pe- 
gel.

Beratungsverlauf (1)

13.10.2011 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Münsterstraße 9
  • Albersloher Weg 33
  • Doornbeckeweg 30
  • Heekweg
  • Am Rohrbusch 7
  • Roxeler Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0684/2011
Typ
Vorlagen
Datum
06.09.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37