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A-S/0008/2015

Verlegung des Zebrastreifens an der Straße Vörnste Esch in Gremmendorf

Antrag an die BV Südost 12.02.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 17.03.2015, TOP 5.1

Originalantrg der FDP vom 06.02.2015

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Originalantrg der FDP vom 06.02.2015

1897 Zeichen

A-S/0008/2015

/llj FoP en

48167 Münster

Stadt Münster

in der BV Südost Amt für Börger-und Ratssenice |  02506-460
Bezirksvarwaltunn Südost schriek@fdp-ms.de
05.02.2015

U 6. Feb. 2015

An die

Bezirksverwaltung Südost
Am Steintor 50

48167 Münster

Verlegung des Zebrastreifens an der Straße Vörnste Esch in Gremmendorf

Die Bezirksvertretung möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Verkehrssicherheit an der Straße Vörnste
Esch besonders für Schulkinder erhöht werden kann, wenn der jetzt vorhandene
Zebrastreifen an der „Düppe“ auf die nördliche Seite der Kreuzung mit dem Anton-Knubel-
\Weg verlegt wird.

Begründung

Schulkinder, die auf dem Parkstreifen der Straße Vörnste Esch an der St.Ida-Kirche aus dem
Auto steigen, werden von der Schule angehalten, zum Überqueren der Straße den südlich
der Kreuzung gelegenen Zebrastreifen an der „Düppe“ zu benutzen. Dort hilft ein
Schülerlotse beim Überqueren. Sie müssen dabei zweimal den Anton-Knubel-Weg
überqueren, zu einer Zeit, in der viele Autos, aus dem Gremmendorfer Weg kommend, nach
links in den Anton-Knubel-Weg einbiegen. Eine Verlegung des Zebrastreifens auf die
nördliche Seite der Kreuzung würde die Akzeptanz des Zebrastreifens verbessern und die
Verkehrssicherheit erhöhen.

Diese Verbesserung ergäbe sich auch für Fußgänger, die aus dem östlichen Teil des Anton-
Knubel-Weges zur St. Ida-Kirche oder zu der dortigen KiTa wollen.

Für Fußgänger, die den Anton-Knubel-Weg oder die Straße Vörnste Esch geradeaus über die
Kreuzung hinweg benutzen, ergäbe sich aus der Verlegung kein Nachteil.

Gerade bei Kindern im Grundschulalter werden grundlegende Verhaltensweisen im Verkehr
eingeübt. Der Vorteil einer Benutzung des Zebrastreifens nördlich der Kreuzung ist
einsichtiger als der Umweg über den Streifen südlich der Kreuzung. Die Verlegung würde die
Verkehrserziehung der Grundschule unterstützen.

rn»

Beratungsverlauf (1)

17.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Anton-Knubel-Weg
  • Gremmendorfer Weg
  • Am Steintor 50
  • Vörnste Esch

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Details

Aktenzeichen
A-S/0008/2015
Typ
Antrag an die BV Südost
Datum
12.02.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37