1549/2023
Immobile auf der Kalker Hauptstraße
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle VI/613 Vorlagen-Nummer 1549/2023 Freigabedatum 10.05.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage nach § 4 der Geschäfts- ordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 11.05.2023 Immobile auf der Kalker Hauptstraße Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bat im Rahmen der Anfrage AN/0735/2023 um die Be- antwortung folgender Fragen: 1. Besteht für die Stadt Köln die Möglichkeit, die Immobilie mit ihrem Vorkaufsrecht zu erwerben? 2. Darf das Haus abgerissen und ein Neubau errichtet werden, obwohl es in einem/an ei- nem denkmalgeschützten Park steht und an denkmalgeschützte Pavillons grenzt? 3. Inwieweit wird die Bezirksvertretung bei einem möglichen Abriss und einem damit ver- bundenen Neubau informiert? Stellungnahme der Verwaltung Zu Frage 1: Nach planungsrechtlicher Überprüfung liegt das Objekt „Kalker Hauptstraße 210“ (ehem. Bä- ckerei Schlechtrimen) nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Die beiden Grundstü- cke sind nach § 34 BauGB zu bewerten. Eingebettet ist der Bereich in einen Durchführungs- plan aus 1958, der eine öffentliche Grünfläche für den Kalker Stadtgarten festsetzt. Die Voraussetzungen für den städtischen Erwerb der Grundstücke sind demnach im Sinne des allgemeinen Vorkaufsrechts gem. § 24 BauGB nicht gegeben. Zu Frage 2: Die Entwicklung des Objektes Schlechtrimen ist nach der Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 BauGB zu bewerten. Ein Neubau des Objektes ist zulässig, sofern sich das Vorhaben u.a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Dies wird im Zuge einer Bauvoranfrage oder eines Bauantrages durch das Bauaufsichtsamt geprüft und bewertet. Sowohl der Kalker Stadtgarten als auch die Pavillons im Eingang stehen unter Denkmal- schutz. Zu Frage 3: Die beiden Grundstücke umfassen eine Größe kleiner als 3.000 m². Daher wird es im Falle 2 eines Abrisses und Neubaus keine Information der Bezirksvertretung Kalk geben.
Anlage1_AN0735/2023-Bündnis90Grünen
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www.gruenekoeln.de Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 27.04.2023 AN/0735/2023 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 11.05.2023 TOP 9.2.2 Immobilie auf der Kalker Hauptstraße Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie um die Aufnahme der o.g. Anfrage zu der Immobilie Kalker Hauptstraße 210 in die Ta- gesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 11.05.2023. 1. Besteht für die Stadt Köln die Möglichkeit, die Immobilie mit ihrem Vorkaufs- recht zu erwerben? 2. Darf das Haus abgerissen und ein Neubau errichtet werden, obwohl es in ei- nem/an einem denkmalgeschützten Park steht und an denkmalgeschützte Pa- villons grenzt? Bezirksvertretung Kalk Kalker Hauptstr. 247-273 51103 Köln-Kalk Bezirksvertretung Kalk Kalker Hauptstr. 247-273 51103 Köln-Kalk Manuela Grube Fraktionsvorsitzende Mobil: 0179 310 27 67 manuela.grube@stadt -koeln.de Stephanie Gallerach stellv. Fraktionsvorsitzende stephanie.gallerach@stadt -koeln.de 3. Inwieweit wird die Bezirksvertretung bei einem möglichen Abriss und einem damit verbundenen Neubau informiert? Mit freundlichen Grüßen Manuela Grube Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1549/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 10.05.2023
- Erstellt
- 09.05.2023 10:41