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1549/2023

Immobile auf der Kalker Hauptstraße

Beantwortung einer Anfrage (BV) 10.05.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 11.05.2023

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Anlage1_AN0735/2023-Bündnis90Grünen

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2069 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
Vorlagen-Nummer 
 1549/2023 
Freigabedatum 10.05.2023  
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage nach § 4 der Geschäfts-
ordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 11.05.2023 
 
Immobile auf der Kalker Hauptstraße 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bat im Rahmen der Anfrage AN/0735/2023 um die Be-
antwortung folgender Fragen:  
 
1. Besteht für die Stadt Köln die Möglichkeit, die Immobilie mit ihrem Vorkaufsrecht zu 
erwerben? 
2. Darf das Haus abgerissen und ein Neubau errichtet werden, obwohl es in einem/an ei-
nem denkmalgeschützten Park steht und an denkmalgeschützte Pavillons grenzt? 
3. Inwieweit wird die Bezirksvertretung bei einem möglichen Abriss und einem damit ver-
bundenen Neubau informiert? 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Zu Frage 1: 
 
Nach planungsrechtlicher Überprüfung liegt das Objekt „Kalker Hauptstraße 210“ (ehem. Bä-
ckerei Schlechtrimen) nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Die beiden Grundstü-
cke sind nach § 34 BauGB zu bewerten. Eingebettet ist der Bereich in einen Durchführungs-
plan aus 1958, der eine öffentliche Grünfläche für den Kalker Stadtgarten festsetzt.  
Die Voraussetzungen für den städtischen Erwerb der Grundstücke sind demnach im Sinne 
des allgemeinen Vorkaufsrechts gem. § 24 BauGB nicht gegeben.  
 
 
Zu Frage 2: 
 
Die Entwicklung des Objektes Schlechtrimen ist nach der Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb 
der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 BauGB zu bewerten. Ein Neubau des 
Objektes ist zulässig, sofern sich das Vorhaben u.a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung 
in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Dies wird im Zuge einer Bauvoranfrage oder 
eines Bauantrages durch das Bauaufsichtsamt geprüft und bewertet. 
Sowohl der Kalker Stadtgarten als auch die Pavillons im Eingang stehen unter Denkmal-
schutz.  
 
 
Zu Frage 3: 
 
Die beiden Grundstücke umfassen eine Größe kleiner als 3.000 m². Daher wird es im Falle

2 
 
eines Abrisses und Neubaus keine Information der Bezirksvertretung Kalk geben.

Anlage1_AN0735/2023-Bündnis90Grünen

1467 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
 
 
Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 27.04.2023 
AN/0735/2023 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 11.05.2023 
TOP 9.2.2 
 
Immobilie auf der Kalker Hauptstraße 
 
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie um 
die Aufnahme der o.g. Anfrage zu der Immobilie Kalker Hauptstraße 210 in die Ta-
gesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 11.05.2023. 
 
1. Besteht für die Stadt Köln die Möglichkeit, die Immobilie mit ihrem Vorkaufs-
recht zu erwerben? 
2. Darf das Haus abgerissen und ein Neubau errichtet werden, obwohl es in ei-
nem/an einem denkmalgeschützten Park steht und an denkmalgeschützte Pa-
villons grenzt? 
  
Bezirksvertretung Kalk 
Kalker Hauptstr. 247-273 
51103 Köln-Kalk 
Bezirksvertretung Kalk 
Kalker Hauptstr. 247-273 
51103 Köln-Kalk 
Manuela Grube 
Fraktionsvorsitzende  
Mobil: 0179 310 27 67 
manuela.grube@stadt -koeln.de 
 
 
Stephanie Gallerach 
stellv. Fraktionsvorsitzende  
stephanie.gallerach@stadt -koeln.de

3. Inwieweit wird die Bezirksvertretung bei einem möglichen Abriss und einem 
damit verbundenen Neubau informiert? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
 
Manuela Grube 
Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

11.05.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1549/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
10.05.2023
Erstellt
09.05.2023 10:41