3038/2022
Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für die Instandsetzung der Parkpalette Jakobstraße/Josephstraße
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Anlage 3 - Auszug Verkehrsausschuss 23.05.2023
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Anlage 3 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax: (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 24.05.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 25. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.05.2023 öffentlich 3.4 Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für die Instandsetzung der Parkpalette Jakobstraße/Josephstraße 3038/2022 RM Wahlen beantragt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Beratungs- folge um die BV Innenstadt zu erweitern und die Vorlage heute zunächst nur zu ver- weisen. Zudem möchte er wissen, ob eine Fassadenbegrünung und die Errichtung ei- ner Photovoltaikanlage auf dem Dach möglich sei. Von Interesse sei auch, wie die Fachverwaltung zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes stehe. RM Lorenz schließt sich diesen Ausführungen an und bittet, eine schriftliche Stellung- nahme zu den Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes vorzulegen. SB Dr. Beese bedankt sich ausdrücklich bei der Verwaltung für die regelmäßige Prü- fung derartiger Bauten; dies sei in anderen Dezernaten leider keine Selbstverständ- lichkeit. Er möchte jedoch noch die Frage aufwerfen, ob eine Aufstockung der Parkpa- lette um ein Geschoss möglich sei, da sie in der Regel voll ausgelastet sei. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung zunächst in die Bezirks- vertretung Innenstadt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 4 - Stellungnahme zu Nachfragen VA 23.05.2023
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Anlage 4 Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für die Instandsetzung der Parkpalette Jakobstraße/Josephstraße, 3038/2022 hier: Beantwortung von Nachfragen der RM Wahlen und Lorenz sowie des SB Dr. Beese aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.05.2023 1.) „RM Wahlen beantragt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Beratungsfolge um die BV Innenstadt zu erweitern und die Vorlage heute zunächst nur zu verweisen. Zudem möchte er wissen, ob eine Fassadenbegrünung und die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach möglich sei. Von Interesse sei auch, wie die Fachverwaltung zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes stehe.“ Antwort der Verwaltung: Die Parkpalette hat aktuell kein Dach und eine offene Fassade. Um die Fragestellung beantworten zu können, bedarf es zusätzlicher statischer Untersuchungen größeren Umfangs. Um diese einleiten zu können, ist ein separater Auftrag an die Verwaltung erforderlich. Es kann jedoch bereits jetzt davon ausgegangen werden, dass die aktuelle Statik nicht für derartige Erweiterungen ausgelegt wurde, sodass neben der Machbarkeit auch eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Bestandteil des Untersuchungsauftrages sein sollte. 2.) „RM Lorenz schließt sich diesen Ausführungen an und bittet, eine schriftliche Stellungnahme zu den Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes vorzulegen.“ Antwort der Verwaltung: Es wurde ein Ortstermin (OT) mit der Bezirksvertretung Innenstadt durchgeführt, an dem auch das mit der Bauwerksprüfung beauftragte Büro beteiligt war. Im Rahmen des OT führte das Büro aus, dass sich die Schadensbilder im Vergleich zu den Ergebnissen der Bauwerksuntersuchung nicht grundsätzlich verändert haben. Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln wurde mit einer kontinuierlichen Bauwerkskontrolle beauftragt. Die Gebäudewirtschaft hat umfangreiche Erfahrung mit Bauwerkskontrollen und – instandsetzungen und es ist davon auszugehen, dass den Empfehlungen des Rechnungsprüfungsamtes hinsichtlich einer Überprüfung des Zustandes vor Vergabe entsprochen wird. Die Baupreisveränderungen sowie Auslastungsgrade der ausführenden Firmen sind aktuell noch immer schwer einzuschätzen und wurden mit dem erwähnten Risikozuschlag berücksichtigt. Ob dieser angemessen war, zeigt sich erst im Zuge des Vergabeverfahrens. 3.) „SB Dr. Beese bedankt sich ausdrücklich bei der Verwaltung für die regelmäßige Prüfung derartiger Bauten; dies sei in anderen Dezernaten leider keine Selbstverständlichkeit. Er möchte jedoch noch die Frage aufwerfen, ob eine Aufstockung der Parkpalette um ein Geschoss möglich sei, da sie in der Regel voll ausgelastet sei.“ Antwort der Verwaltung: Die Parkpalette hat aktuell kein Dach und eine offene Fassade. Um die Fragestellung beantworten zu können, bedarf es zusätzlicher statischer Untersuchungen größeren Umfangs. Um diese einleiten zu können, ist ein separater Auftrag an die Verwaltung erforderlich. Es kann jedoch bereits jetzt davon ausgegangen werden, dass die aktuelle Statik nicht für derartige Erweiterungen ausgelegt wurde, sodass neben der Machbarkeit auch eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Bestandteil des Untersuchungsauftrages sein sollte. Darüber hinaus bedarf es einer baurechtlichen Überprüfung.
Anlage 2 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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14 .05.2023 143 Dezernat III, Amt 64 Stellungnahme zur Beschlussvorlage 3038/2022, Stand 25.04.2023 Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für die Instandsetzung der Parkpalette Jakobstraße/Josephstraße RPA-Nr.: 2023/0309 Eingereichte Kosten: ca. 471.010 Euro netto bzw. von 560.605 € Euro brutto Sehr geehrte Damen und Herren, mit Eingang 25.04.2023 hat 64/Amt für Verkehrsmanagement die im Betreff genann- te Maßnahme vorgelegt. Bei der Prüfung sind folgende Punkte aufgefallen: Eine Mengenermittlung liegt den vorgelegten Unterlagen nicht bei, insofern können die angegebenen Mengen nicht bestätigt werden. Dem externen Planer konnten zahlreiche Bestandsunterlagen des Bauwerks nicht zur Verfügung gestellt werden. Insofern konnte dieser seine Planung im Wesentli- chen nur auf Grundlage von Annahmen erstellen. Ob vom externen Planer empfohlene Probenentnahmen durch einen Betontechnolo- gen durchgeführt wurden, kann den Unterlagen nicht entnommen werden. Auch kann den Unterlagen nicht entnommen werden, warum die vom Planer für den Herbst 2020 empfohlenen Instandsetzungsmaßnahmen nicht durchgeführt wurden. Durch die fast vier Jahre alte Bauwerksuntersuchung ist davon auszugehen, dass zwischenzeitlich neue und ggf. grundsätzlich andere Schadensbilder (z. B. infolge Chlorideintrag und Carbonatisierung in die Betonkonstruktion) eingetreten sind. Auch kann dem Geoportal der Stadt Köln entnommen werden, dass die vorhandene Ent- wässerungsrinne am unteren Ende der Zufahrtsrampe bereits Schäden aufweist. Insgesamt können sich grundsätzlich andere Instandsetzungsverfahren ergeben, welche in der bisherigen Planung nicht oder nur unzureichend berücksichtigt sind. Die Notwendigkeit der Instandsetzung ist grundsätzlich gegeben. Es wird dringend empfohlen, sich vor Einleitung des Vergabeverfahrens über den aktuellen Zustand des Bauwerks zu informieren, die gewählten Instandsetzungsverfahren zu überprü- fen und die Planungs- und Vergabeunterlagen entsprechend anzupassen. Ob ein von der Verwaltung nicht näher begründeter Risikozuschlag in Höhe von 25 % der Gesamtkosten hier ausreichend ist, kann derzeit nicht beurteilt werden. Die grundsätzliche Bewertung eines pauschalen Risikozuschlages, die in einem Fachge- spräch zwischen Politik und Verwaltung diskutiert wurde, ist noch nicht abschließend geklärt. Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke 08
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Bei der Maßnahme handelt es sich um zwingend erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebes, die keinen Gestaltungsspielraum ermöglichen. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Ausschuss - erweiterte Beratungsfolge
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Dezernat, Dienststelle III/64/644 Vorlagen-Nummer 3038/2022 Freigabedatum 09.05.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für die Instandsetzung der Parkpalette Jakobstraße/Josephstraße Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Instandsetzung der Parkpalette Jakob- straße/Josephstraße in Höhe von 560.605 € fest und beauftragt die Verwaltung mit der Durch- führung der erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen. Finanzausschuss 15.05.2023 Verkehrsausschuss 23.05.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.05.2023 Verkehrsausschuss 22.08.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 560.605 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Ausgangslage: Auf der Fläche Gemarkung Köln, Flur 12, Flurstück 402 befindet sich zwischen der Jakob- straße und der Josephstraße eine im Jahr 2005 fertiggestellte, zweigeschossige Parkpalette. Da die Errichtung nicht an einer ÖPNV-Anschlussstelle erfolgte, sondern im Zusammenhang mit den damaligen Sanierungsmaßnahmen im Severinsviertel stand, wurde das Bauwerk, im Gegensatz zu den übrigen Parkpaletten, nicht im Jahr 2015 unentgeltlich an die KVB übertra- gen, sondern verblieb weiterhin im Anlagevermögen des damaligen Amtes für Straßen und Verkehrstechnik. Die Verantwortung für die Unterhaltung liegt weiterhin beim jetzigen Amt für Straßen und Rad- wegebau. Gemäß den technischen Vorgaben hat in regelmäßigen Abständen eine Bau- werksinspektion zu erfolgen. Aus diesem Grund wurde durch ein Ingenieurbüro eine Bege- hung im Rahmen einer tragwerksplanerischen Begutachtung gemäß VDI 6200 durchgeführt und im Anschluss ein entsprechendes Gutachten erstellt. Überprüft wurden die beiden Park- ebenen in Erdgeschoss und Obergeschoss sowie die Treppenaufgänge. 3 Im Ergebnis wurden verschiedene Mängel festgestellt, welche aktuell weder die Standfestig- keit der Tragwerkskonstruktion noch die Verkehrssicherheit gefährden. Allerdings ist eine Schadensbeseitigung im Rahmen der Bauwerksunterhaltung vorzunehmen, um Auswirkungen auf die Dauerhaftigkeit des Bauwerkes zu vermeiden. Ein Unterlassen der zeitnahen Scha- densbeseitigung würde mithin in der Folge zu deutlich höheren Unterhaltungsaufwendungen führen. Instandsetzungsempfehlung Das Gutachten empfiehlt die Durchführung der nachfolgend aufgeführten Instandsetzungs- maßnahmen: Parkebene Obergeschoss: Die Beschichtung in der Fahrebene zeigt deutliche Verschleißerscheinungen und muss erneu- ert werden. Gleiches gilt für den Rampenbereich. Die Bewegungsfuge zwischen Rampe und Bauwerk ist zu inspizieren und zu warten. Ebenfalls sind die Übergänge von der Beschichtung zum Miguaprofil vollständig zu erneuern. Parkebene Erdgeschoss: Die Beschichtung der Bodenplatte zeigt sich augenscheinlich in einem guten Zustand, sollte jedoch im Zuge der geplanten Instandsetzungsarbeiten näher untersucht werden. Zum jetzi- gen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass die Beschichtung noch nicht erneuert werden muss. Jedoch sind die Rissbildungen bzw. Trennrisse in der Bodenplatte aufgrund des mögli- chen Eintrags von Chlorid mit der Folge der Schädigung der verbauten Bewehrung zu sanie- ren. Treppenzugänge An beiden Treppenzugängen ist die Beschichtung abzutragen und zu erneuern. Die korrodier- ten Stahlbauteile sind dabei freizulegen und mit einem neuen Korrosionsschutz zu versehen. Salzablagerungen sind generell zu entfernen. Kosten Eine auf Grundlage der Instandsetzungsempfehlungen des Gutachtens erstellte Kostenbe- rechnung schließt mit einem Ergebnis von 560.605 € ab. Die Arbeiten sollen bis Jahresende 2023 abgeschlossen sein. Finanzierung Für die Instandsetzung der Parkpalette entstehen Aufwendungen in Höhe von 560.605 €. Entsprechende Aufwendungsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Haus- haltsjahr 2023 im Teilergebnisplan des mit der baulichen Unterhaltung der öffentlichen Ver- kehrsflächen betrauten Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201, Stra- ßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Rechnungsprüfungsamt Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Anlagen 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung 2 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3038/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 24.05.2023
- Erstellt
- 14.09.2022 09:11