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3038/2022

Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für die Instandsetzung der Parkpalette Jakobstraße/Josephstraße

Beschlussvorlage Ausschuss 24.05.2023

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 23.01.2024, TOP 3.2

Anlage 3 - Auszug Verkehrsausschuss 23.05.2023

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Anlage 4 - Stellungnahme zu Nachfragen VA 23.05.2023

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Anlage 2 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss - erweiterte Beratungsfolge

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Anlage 3 - Auszug Verkehrsausschuss 23.05.2023

1453 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909 
Fax:   (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 24.05.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 25. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 23.05.2023  
öffentlich 
3.4 Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für die Instandsetzung der 
Parkpalette Jakobstraße/Josephstraße 
3038/2022 
RM Wahlen beantragt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Beratungs-
folge um die BV Innenstadt zu erweitern und die Vorlage heute zunächst nur zu ver-
weisen. Zudem möchte er wissen, ob eine Fassadenbegrünung und die Errichtung ei-
ner Photovoltaikanlage auf dem Dach möglich sei. Von Interesse sei auch, wie die 
Fachverwaltung zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes stehe.  
 
RM Lorenz schließt sich diesen Ausführungen an und bittet, eine schriftliche Stellung-
nahme zu den Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes vorzulegen. 
 
SB Dr. Beese bedankt sich ausdrücklich bei der Verwaltung für die regelmäßige Prü-
fung derartiger Bauten; dies sei in anderen Dezernaten leider keine Selbstverständ-
lichkeit. Er möchte jedoch noch die Frage aufwerfen, ob eine Aufstockung der Parkpa-
lette um ein Geschoss möglich sei, da sie in der Regel voll ausgelastet sei.  
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung zunächst in die Bezirks-
vertretung Innenstadt.  
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 4 - Stellungnahme zu Nachfragen VA 23.05.2023

3279 Zeichen

Anlage 4 
 
Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für die Instandsetzung der 
Parkpalette Jakobstraße/Josephstraße, 3038/2022 
hier: Beantwortung von Nachfragen der RM Wahlen und Lorenz sowie des SB 
Dr. Beese aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.05.2023 
 
 
1.) „RM Wahlen beantragt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Beratungsfolge 
um die BV Innenstadt zu erweitern und die Vorlage heute zunächst nur zu verweisen. 
 
Zudem möchte er wissen, ob eine Fassadenbegrünung und die Errichtung einer 
Photovoltaikanlage auf dem Dach möglich sei. Von Interesse sei auch, wie die 
Fachverwaltung zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes stehe.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Parkpalette hat aktuell kein Dach und eine offene Fassade. Um die Fragestellung 
beantworten zu können, bedarf es zusätzlicher statischer Untersuchungen größeren 
Umfangs. 
 
Um diese einleiten zu können, ist ein separater Auftrag an die Verwaltung erforderlich.  
Es kann jedoch bereits jetzt davon ausgegangen werden, dass die aktuelle Statik nicht für 
derartige Erweiterungen ausgelegt wurde, sodass neben der Machbarkeit auch eine 
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Bestandteil des Untersuchungsauftrages sein sollte. 
 
 
2.) „RM Lorenz schließt sich diesen Ausführungen an und bittet, eine schriftliche 
Stellungnahme zu den Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes vorzulegen.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Es wurde ein Ortstermin (OT) mit der Bezirksvertretung Innenstadt durchgeführt, an dem 
auch das mit der Bauwerksprüfung beauftragte Büro beteiligt war. Im Rahmen des OT führte 
das Büro aus, dass sich die Schadensbilder im Vergleich zu den Ergebnissen der 
Bauwerksuntersuchung nicht grundsätzlich verändert haben. Die Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln wurde mit einer kontinuierlichen Bauwerkskontrolle beauftragt. Die 
Gebäudewirtschaft hat umfangreiche Erfahrung mit Bauwerkskontrollen und –
instandsetzungen und es ist davon auszugehen, dass den Empfehlungen des 
Rechnungsprüfungsamtes hinsichtlich einer Überprüfung des Zustandes vor Vergabe 
entsprochen wird. 
 
Die Baupreisveränderungen sowie Auslastungsgrade der ausführenden Firmen sind aktuell 
noch immer schwer einzuschätzen und wurden mit dem erwähnten Risikozuschlag 
berücksichtigt. Ob dieser angemessen war, zeigt sich erst im Zuge des Vergabeverfahrens.  
 
3.) „SB Dr. Beese bedankt sich ausdrücklich bei der Verwaltung für die regelmäßige Prüfung 
derartiger Bauten; dies sei in anderen Dezernaten leider keine Selbstverständlichkeit. Er 
möchte jedoch noch die Frage aufwerfen, ob eine Aufstockung der Parkpalette um ein 
Geschoss möglich sei, da sie in der Regel voll ausgelastet sei.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Parkpalette hat aktuell kein Dach und eine offene Fassade. Um die Fragestellung 
beantworten zu können, bedarf es zusätzlicher statischer Untersuchungen größeren 
Umfangs.

Um diese einleiten zu können, ist ein separater Auftrag an die Verwaltung erforderlich.  
Es kann jedoch bereits jetzt davon ausgegangen werden, dass die aktuelle Statik nicht für 
derartige Erweiterungen ausgelegt wurde, sodass neben der Machbarkeit auch eine 
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Bestandteil des Untersuchungsauftrages sein sollte. Darüber 
hinaus bedarf es einer baurechtlichen Überprüfung.

Anlage 2 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

2404 Zeichen

14      .05.2023 
143  
 
 
Dezernat III, Amt 64 
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 3038/2022, Stand 25.04.2023 
Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für die Instandsetzung der 
Parkpalette Jakobstraße/Josephstraße  
RPA-Nr.: 2023/0309 
Eingereichte Kosten: ca. 471.010 Euro netto bzw. von 560.605 € Euro brutto 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
mit Eingang 25.04.2023 hat 64/Amt für Verkehrsmanagement die im Betreff genann-
te Maßnahme vorgelegt. Bei der Prüfung sind folgende Punkte aufgefallen: 
Eine Mengenermittlung liegt den vorgelegten Unterlagen nicht bei, insofern können 
die angegebenen Mengen nicht bestätigt werden. 
Dem externen Planer konnten zahlreiche Bestandsunterlagen des Bauwerks nicht 
zur Verfügung gestellt werden. Insofern konnte dieser seine Planung im Wesentli-
chen nur auf Grundlage von Annahmen erstellen. 
Ob vom externen Planer empfohlene Probenentnahmen durch einen Betontechnolo-
gen durchgeführt wurden, kann den Unterlagen nicht entnommen werden. Auch kann 
den Unterlagen nicht entnommen werden, warum die vom Planer für den Herbst 
2020 empfohlenen Instandsetzungsmaßnahmen nicht durchgeführt wurden. 
Durch die fast vier Jahre alte Bauwerksuntersuchung ist davon auszugehen, dass 
zwischenzeitlich neue und ggf. grundsätzlich andere Schadensbilder (z. B. infolge 
Chlorideintrag und Carbonatisierung in die Betonkonstruktion) eingetreten sind. Auch 
kann dem Geoportal der Stadt Köln entnommen werden, dass die vorhandene Ent-
wässerungsrinne am unteren Ende der Zufahrtsrampe bereits Schäden aufweist. 
Insgesamt können sich grundsätzlich andere Instandsetzungsverfahren ergeben, 
welche in der bisherigen Planung nicht oder nur unzureichend berücksichtigt sind. 
Die Notwendigkeit der Instandsetzung ist grundsätzlich gegeben. Es wird dringend 
empfohlen, sich vor Einleitung des Vergabeverfahrens über den aktuellen Zustand 
des Bauwerks zu informieren, die gewählten Instandsetzungsverfahren zu überprü-
fen und die Planungs- und Vergabeunterlagen entsprechend anzupassen. 
Ob ein von der Verwaltung nicht näher begründeter Risikozuschlag in Höhe von 
25 % der Gesamtkosten hier ausreichend ist, kann derzeit nicht beurteilt werden. Die 
grundsätzliche Bewertung eines pauschalen Risikozuschlages, die in einem Fachge-
spräch zwischen Politik und Verwaltung diskutiert wurde, ist noch nicht abschließend 
geklärt. 
Mit freundlichen Grüßen 
Sven Genseke
08

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

998 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Bei der Maßnahme handelt es sich um zwingend erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen zur 
Aufrechterhaltung des Betriebes, die keinen Gestaltungsspielraum ermöglichen. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss - erweiterte Beratungsfolge

5204 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644 
 
Vorlagen-Nummer 
 3038/2022 
Freigabedatum 
 09.05.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für die Instandsetzung der Parkpalette 
Jakobstraße/Josephstraße  
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Instandsetzung der Parkpalette Jakob-
straße/Josephstraße in Höhe von 560.605 € fest und beauftragt die Verwaltung mit der Durch-
führung der erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen.  
 
 
Finanzausschuss 15.05.2023 
Verkehrsausschuss 23.05.2023 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.05.2023 
Verkehrsausschuss 22.08.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  560.605      € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Ausgangslage: 
Auf der Fläche Gemarkung Köln, Flur 12, Flurstück 402 befindet sich zwischen der Jakob-
straße und der Josephstraße eine im Jahr 2005 fertiggestellte, zweigeschossige Parkpalette. 
Da die Errichtung nicht an einer ÖPNV-Anschlussstelle erfolgte, sondern im Zusammenhang 
mit den damaligen Sanierungsmaßnahmen im Severinsviertel stand, wurde das Bauwerk, im 
Gegensatz zu den übrigen Parkpaletten, nicht im Jahr 2015 unentgeltlich an die KVB übertra-
gen, sondern verblieb weiterhin im Anlagevermögen des damaligen Amtes für Straßen und 
Verkehrstechnik.  
 
Die Verantwortung für die Unterhaltung liegt weiterhin beim jetzigen Amt für Straßen und Rad-
wegebau. Gemäß den technischen Vorgaben hat in regelmäßigen Abständen eine Bau-
werksinspektion zu erfolgen. Aus diesem Grund wurde durch ein Ingenieurbüro eine Bege-
hung im Rahmen einer tragwerksplanerischen Begutachtung gemäß VDI 6200 durchgeführt 
und im Anschluss ein entsprechendes Gutachten erstellt. Überprüft wurden die beiden Park-
ebenen in Erdgeschoss und Obergeschoss sowie die Treppenaufgänge.

3 
Im Ergebnis wurden verschiedene Mängel festgestellt, welche aktuell weder die Standfestig-
keit der Tragwerkskonstruktion noch die Verkehrssicherheit gefährden. Allerdings ist eine 
Schadensbeseitigung im Rahmen der Bauwerksunterhaltung vorzunehmen, um Auswirkungen 
auf die Dauerhaftigkeit des Bauwerkes zu vermeiden. Ein Unterlassen der zeitnahen Scha-
densbeseitigung würde mithin in der Folge zu deutlich höheren Unterhaltungsaufwendungen 
führen. 
 
Instandsetzungsempfehlung 
 
Das Gutachten empfiehlt die Durchführung der nachfolgend aufgeführten Instandsetzungs-
maßnahmen:  
 
Parkebene Obergeschoss: 
Die Beschichtung in der Fahrebene zeigt deutliche Verschleißerscheinungen und muss erneu-
ert werden. Gleiches gilt für den Rampenbereich. Die Bewegungsfuge zwischen Rampe und 
Bauwerk ist zu inspizieren und zu warten. Ebenfalls sind die Übergänge von der Beschichtung 
zum Miguaprofil vollständig zu erneuern. 
 
Parkebene Erdgeschoss: 
Die Beschichtung der Bodenplatte zeigt sich augenscheinlich in einem guten Zustand, sollte 
jedoch im Zuge der geplanten Instandsetzungsarbeiten näher untersucht werden. Zum jetzi-
gen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass die Beschichtung noch nicht erneuert werden 
muss. Jedoch sind die Rissbildungen bzw. Trennrisse in der Bodenplatte aufgrund des mögli-
chen Eintrags von Chlorid mit der Folge der Schädigung der verbauten Bewehrung zu sanie-
ren.  
 
Treppenzugänge  
An beiden Treppenzugängen ist die Beschichtung abzutragen und zu erneuern. Die korrodier-
ten Stahlbauteile sind dabei freizulegen und mit einem neuen Korrosionsschutz zu versehen. 
Salzablagerungen sind generell zu entfernen. 
 
Kosten 
 
Eine auf Grundlage der Instandsetzungsempfehlungen des Gutachtens erstellte Kostenbe-
rechnung schließt mit einem Ergebnis von 560.605 € ab. Die Arbeiten sollen bis Jahresende 
2023 abgeschlossen sein. 
 
Finanzierung 
 
Für die Instandsetzung der Parkpalette entstehen Aufwendungen in Höhe von 560.605 €. 
Entsprechende Aufwendungsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Haus-
haltsjahr 2023 im Teilergebnisplan des mit der baulichen Unterhaltung der öffentlichen Ver-
kehrsflächen betrauten Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201, Stra-
ßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur 
Verfügung. 
 
 
Rechnungsprüfungsamt 
 
Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. 
 
 
 
Anlagen 
1 – Öffentlichkeitsbeteiligung 
2 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

Beratungsverlauf (4)

15.05.2023 Finanzausschuss
TOP 10.20 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.05.2023 Verkehrsausschuss
TOP 3.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
19.10.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.01.2024 Verkehrsausschuss
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3038/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
24.05.2023
Erstellt
14.09.2022 09:11