2337/2023
Vermarktung eines Grundstücks östlich angrenzend an den Ottoplatz in Köln-Deutz
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Anlage 1.2 Bewertung zur Überbrückung des Tunnelbauwerks_Fa. Kühn Geoconsulting
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Anlage 1.2
Anlage 1.1 Bewertungsmatrix
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Anlage 1.1 Bewerungsmatrix Bewertungskriterium Erläuterung max. Punktzahl Gewichtung in % Punktverteilung Preis Der Verkaufspreis ist fix und nicht verhandelbar 0 0% Städtebau und Nutzung Als qualitatives Kriterium werden Städtebau und die Förderung der Kölner Leitmärkte bewertet. 10 50% Die Punkteverteilung erfolgt nach folgenden Kriterien: 0 Punkte: Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 21013)(obligatorisch) 1 Punkt: Eingliederung ins Stadtbild/Umgebung 2 Punkte: Aufwertung des Stadtbildes durch ansprechenden Städtebau und Architektur 2 Punkte: Stärkung einer oder mehrerer Kölner Leitbranchen: Handelt es sich um ein Vorhaben, welches mind. einen der folgenden Leitmärkte stärkt: - Forschung & Wissenschaft - Health & Life Science - Informations- & Kommunikationsstruktur - Kultur- & Kreativwirtschaft - Produktion - Versicherungswirtschaft (bspw., indem es solche Unternehmen als potenzielle Mieter beabsichtigt, wird dies in der Bewertung des Konzeptes positiv berücksichtigt) 2 Punkte: Steigerung der Aufenthaltsqualität durch attraktive Nutzungen in der Erdgeschossebene 2 Punkte: Unterbindung möglicher Angsträume zwischen Bahndamm und Gebäudekante. 1 Punkt: Integration technischer Einrichtungen in oberstes Geschoss und/oder Fassade Nachhaltigkeit Das Vorhaben soll Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen 12 50% 0 Punkte: Einhaltung der Kölner "Klimaschutzleitlinien" (Mindestkriterium) 2 Punkte: Im Konzept wird deutlich, dass beabsichtigt ist, ökologische Baustoffe oder nachwachsende Rohstoffe zu verwenden bzw. vorhandene Baumaterialien wieder zu verwenden. 2 Punkte: Für den Betrieb des Gebäudes liegt ein Energiekonzept vor, welches den CO²-Ausstoß auf ein Minimum reduziert. 2 Punkte: Der Grundsatz "Cradle to Cradle" wird verfolgt und stellt somit sicher, dass am Ende des Lebenszyklus der Immobilie Materialien wiederverwendet werden können. 2 Punkte: Es erfolgt eine umfangreiche Dach- und Fassadenbegrünung. 2 Punkte: Das Konzept beinhaltet Aspekte nachhaltiger Mobilität (z.B. Einrichtung von E-Ladesäulen (mind. 22 kW)). 2 Punkte: Das Gebäude lässt sich verändernden Nutzerbedürfnissen, technischen Entwicklungen und ggf. wechselnden Nutzungsarten anpassen Summe 22 100%
Anlage 2 Lageplan
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Anlage 2
Anlage 3, Auszug LA 10.06.2024
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Anlage 3 Geschäftsführung Liegenschaftsausschuss Frau Michels Telefon: (0221) 221 - 32578 Fax: (0221) E-Mail: marianne.michels@stadt- koeln.de Datum: 05.07.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Liegenschaftsausschusses vom 10.06.2024 öffentlich 2.1 Vermarktung eines Grundstücks östlich angrenzend an den Ottoplatz in Köln-Deutz 2337/2023 und Änderungsantrag der Ratsgruppe KLIMA FREUNDE und GUT vom 10.06.2024 -Tischvorlage- AN/0921/2024 RM Pakulat stellt mündlich folgende Änderungsanträge: 1. In der Bewertungsmatrix möge der Punkt „Angsträume unterbinden (2 Bewer- tungspunkte) entfallen, da dieser Anspruch ihres Erachtens selbstverständlich sei. Dafür möge ein neues Bewertungskriterien zugefügt werden und zwar „Integration einer Mobilstation“. Dies möge ebenfalls mit 2 Punkten honoriert werden, so dass die Gesamtpunktzahl unverändert bleibt. 2. Das Verfahren soll auf insgesamt 6 Monate verlängert werden (statt 3 Monate) um einen möglichst großen Bewerberkreis zu generieren. RM Pütz stellt fest, dass es sich insgesamt um eine schwierige Thematik handele, die sorgsam abzuwägen sei. Er macht daher für die SPD-Fraktion Beratungsbedarf gel- tend. Im Folgenden begründet SE Ullrich den schriftlichen Änderungsantrag der Ratsgruppe KLIMA FREUNDE und GUT. Vorsitzende Sommer stellt den Antrag der SPD auf Vertagung der Vorlage zur Abstim- mung: Beschluss: Der Liegenschaftsausschuss stellt die Vorlage und den Änderungsantrag zurück. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.ch
Anlage 4 Auszug Beschlussprotokoll BV Innenstadt vom 05.09.2024
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) In Vertretung für Frau Brohl: Frau Pesch, Tel. 221 -26144 Frau Brohl Telefon: (0221) 221-91709 Fax: (0221) E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 09.09.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 05.09.2024 öffentlich 3.1 Vermarktung eines Grundstücks östlich angrenzend an den Ottoplatz in Köln-Deutz 2337/2023 3.1.1 Änderungsantrag zur Vermarktung eines Grundstücks östlich angren- zend an den Ottoplatz in Köln-Deutz TOP 3.10 (2337/2024), gem. Ände- rungsantrag B90/Die Grünen, Die Linke, KlimaFreunde und Die Partei AN/0960/2024 3.1.2 Änderungsantrag zu TOP 3.10 Vermarktung eines Grundstücks östlich angrenzend an den Ottoplatz in Köln-Deutz (2337/2023), Änderungsan- trag Die Linke AN/0956/2024 I. Abstimmung über den Änderungsantrag Die Linke (AN/0956/2024) Beschluss: Die Stadt soll prüfen, ob das Grundstücks am Deutzer Bahnhof zu einem Park werden kann. Anstelle einer kommerziellen Nutzung sollte das Grundstück am Deutzer Bahnhof der Allgemeinheit gewidmet und zu einem öffentlichen Park umgewandelt werden. Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit von Grüne, SPD, CDU, FDP gegen die Stimmen von Die Linke und Klimafreunde abgelehnt. II. Abstimmung über den Änderungsantrag B90/Die Grünen, Die Linke, Klima- Freunde und Die Partei (AN/0960/2024) Beschluss: Nach dem ersten Absatz des Beschlusstextes wird eingefügt: Eine Bebauung des Grundstücks muss unter der Maßgabe erfolgen, dass auf Höhe des Grundstücks eine mögliche künftige Stadtbahnhaltestelle eingerichtet werden kann. Nach dem jetzigen zweiten (neu dritten) Absatz wird eingefügt: Die Vergabe des Grundstücks soll, wenn irgend, möglich auf Erbpacht-Basis erfolgen. Ein Verkauf des Grundstücks kommt nur als Ultima Ratio unter erneuter Beteiligung der politischen Gremien in Frage, falls sich eine Erbpacht-Vergabe nicht realisieren lässt. Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit von Grüne; Die Linke und Klimafreunde gegen die Stimmen von CDU, SPD und FDP zugestimmt. III. Abstimmung über die so geänderte Vorlage 3.1 Vermarktung eines Grundstücks östlich angrenzend an den Ottoplatz in Köln-Deutz 2337/2023 Ergänzter Beschluss: Der Rat beschließt die Durchführung eines Konzeptverfahrens zur Vermarktung des städtischen Grundstücks, östlich angrenzend an den Ottoplatz, zwischen Bahndamm und Opladener Straße, in Köln-Deutz (siehe Anlage 2) gemäß dem als Anlage 1 bei- gefügten Exposé. Ziel ist es, das Grundstück einer angemessenen Bebauung und ge- werblichen Nutzung zuzuführen. Eine Bebauung des Grundstücks muss unter der Maßgabe erfolgen, dass auf Höhe des Grundstücks eine mögliche künftige Stadtbahnhaltestelle eingerichtet werden kann. Nach Ablauf der Ausschreibungsfrist sollen die eingereichten Konzepte im Rahmen eines Workshops, zu welchem die im Liegenschaftsausschuss und Stadtentwicklungs- ausschuss vertretenen, stimmberechtigten Fraktionen jeweils zwei Teilnehmende ent- senden, ausgewertet und in eine Reihenfolge gebracht werden. Die als Anlage 1.1 beigefügte Bewertungsmatrix soll dabei als Richtschnur dienen. Anschließend wird die Vergabe des Grundstücks den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Die Vergabe des Grundstücks soll, wenn irgend möglich, auf Erbpacht-Basis er- folgen. Ein Verkauf des Grundstücks kommt nur als Ultima Ratio unter erneuter Beteiligung der politischen Gremien in Frage, falls sich eine Erbpacht-Vergabe nicht realisieren lässt. Grundstück: Opladener Straße in Köln-Deutz, gelegen östlich angren- zend an den Ottoplatz, zwischen Bahndamm und Oplade- ner Straße. Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstücks-Nrn. 1391, 1392, 1393, 1394 Größe: 2.279 m² Kaufpreis: 12.150.000,00 EUR als Festpreis (Bewertung aus 09/2023). Besondere Bedingungen: Der ermittelte Kaufpreis basiert auf der Annahme einer Ge- schossflächenzahl von 15,0, wie im aktuellen Bebauungs- plan (B-Plan) festgesetzt. Dieser B-Plan soll aufgehoben und durch einen vorhabenbezogenen B-Plan ersetzt wer- den (näheres in der Begründung). Sollte die zukünftige Ge- schossflächenzahl mehr als 10% von der angenommenen abweichen, wird eine Kaufpreisnach- oder Rückzahlung er- folgen. Das Grundstück weist aufgrund seiner besonderen Gege- benheiten eine erschwerte Bebaubarkeit auf. Hierzu zählen unter anderem Eine notwendige Sondierung des U-Bahnbauwerks sowie einer erschwerten Gründung aufgrund der U- Bahn Erhöhte Schwingungen durch die Kumulation von Auswirkungen der Bahn, der U-Bahn und des Stra- ßenverkehrs Eine erforderliche Ertüchtigung angrenzender Grün- dungs- und Stützelemente im Tiefbau Im Grundstück vorhandene Behinderungen (Anker etc.) Die Verlegung vorhandener Leitungen und Kanäle Ein von der Deutschen Bahn geforderter Anprall- schutz Eine notwendige Schürfung zur Erkundung von Bo- dendenkmälern sowie der Beseitigung oder dem Er- halt dieser. Die Stadt übernimmt die durch diese Bauerschwernisse verursachten Mehrkosten bis zu einer Höhe von 4.000.000,00 EUR. Der kaufenden Partei werden folgende Rücktrittsrechte eingeräumt: a) Bei Überschreitung des vorgenannten Höchstbetrages für die Erstattung von Mehrkosten infolge von Bauer- schwernissen. b) Für den Fall, dass ein Bebauungsplan nicht rechtskräf- tig wird und die Gründe hierfür nicht von der kaufenden Partei zu vertreten sind. Dieses Rücktrittsrecht erlischt mit Baubeginn, spätestens jedoch zwölf Monate nach Rechtskraft des Bebauungsplans. Zweck: Entwicklung einer angemessenen Bebauung und gewerbli- chen Nutzung Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung CDU und FDP zugestimmt.
Anlage 5, Auszug LA 09.09.2024
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Geschäftsführung Liegenschaftsausschuss Frau Michels Telefon: (0221) 221 - 32578 Fax: (0221) E-Mail: marianne.michels@stadt- koeln.de Datum: 11.09.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Liegenschaftsausschusses vom 09.09.2024 öffentlich 2.1 Vermarktung eines Grundstücks östlich angrenzend an den Ottoplatz in Köln-Deutz 2337/2023 und Änderungsantrag der Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT vom 10.06.2024 AN/0921/2024 RM Pakulat begrüßt die Vorlage. Das enthaltene Exposé sei aussagekräftig. Ihres Er- achtens eigne sich das Exposé auch zur Bewertung der eingehenden Konzepte und mache die als Anlage 1.1 beigefügte kleinteilige Bewertungsmatrix entbehrlich. Sie beantragt daher, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen, jedoch ohne An- lage 1.1. SE Ullrich berichtet von einer Bürgereingabe in der BV 1. Darin sei der Verkehr durch private PKW` s und Taxen und der Wegfall von Parkplätzen thematisiert worden. Sie fragt, ob dies in der nun zur Beratung vorliegenden Vorlage berücksichtigt sei. Ferner möchte sie wissen, wie sich der Liegenschaftsausschuss zum Änderungsantrag der BV 1 positioniere. RM Pakulat antwortet, die Forderungen im Änderungsantrag der BV 1 seien nicht rea- lisierbar. Im Übrigen wolle sie noch klarstellen, dass durch ihren heutigen Änderungs- antrag ihre mündlichen Änderungsanträge zur letzten Sitzung obsolet seien. Ihres Er- achtens gelte dies auch für den Änderungsantrag der Ratsgruppe Klimafreunde und Gut. SE Ullrich hält den Änderungsantrag aufrecht und bittet um eine Aussage zu der Ver- kehrsproblematik. Anlage 5 Beigeordneter Wolfgramm informiert, die Vorlage sei intensiv u.a. mit dem Verkehrs- und Planungsdezernat abgestimmt worden. Insofern habe man sich auch der Ver- kehrssituation angenommen. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Vorsitzende Sommer zunächst den Änderungsantrag der Ratsgruppe Klimafreunde und Gut, danach den mündlichen Än- derungsantrag von Frau Pakulat und schließlich die so geänderte Beschlussvorlage zur Abstimmung: 1. Beschluss: (Änderungsantrag der Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT) Der Beschlussantrag zu 2337/2023 „Vermarktung eines Grundstücks östlich angren- zend an den Ottoplatz in Köln-Deutz“ wird wie folgt ergänzt. In der Anlage 1.1. ‚Bewertungsmatrix‘ steht unter Nachhaltigkeit als drittes: "2 Punkte: Für den Betrieb des Gebäudes liegt ein Energiekonzept vor, welches den CO2 Aus- stoß auf ein Minimum reduziert." Dieser Punkt wird ersetzt durch: "2 Punkte: Es liegt ein Energiekonzept vor, welches einen klimaneutralen Betrieb des Gebäudes vorsieht.". Abstimmungsergebnis: Gegen die Fraktion Die Linke und bei Enthaltung der SPD-Fraktion mehrheitlich abgelehnt. 2. Beschluss: (Mündlicher Änderungsantrag von Frau Pakulat) Der Satz „Die als Anlage beigefügte Bewertungsmatrix soll dabei als Richtschnur die- nen“ soll ersatzlos aus dem Beschlusstext gestrichen werden. Abstimmungsergebnis: Bei Enthaltung der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke einstimmig zuge- stimmt. 3. Beschluss: (Verwaltungsvorlage mit Ergänzung aus mündlichem Änderungsantrag von Frau Pakulat) Der Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat w ie folgt zu beschließen: Geänderter Beschluss: Der Rat beschließt die Durchführung eines Konzeptverfahrens zur Vermarktung des städtischen Grundstücks, östlich angrenzend an den Ottoplatz, zwischen Bahndamm und Opladener Straße, in Köln-Deutz (siehe Anlage 2) gemäß dem als Anlage 1 bei- gefügten Exposé. Ziel ist es, das Grundstück einer angemessenen Bebauung und ge- werblichen Nutzung zuzuführen. Nach Ablauf der Ausschreibungsfrist sollen die eingereichten Konzepte im Rahmen eines Workshops, zu welchem die im Liegenschaftsausschuss und Stadtentwicklungs- ausschuss vertretenen, stimmberechtigten Fraktionen jeweils zwei Teilnehmende ent- senden, ausgewertet und in eine Reihenfolge gebracht werden. Die als Anlage 1.1 beigefügte Bewertungsmatrix soll dabei als Richtschnur dienen. Anschließend wird die Vergabe des Grundstücks den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorge- legt. Grundstück: Opladener Straße in Köln-Deutz, gelegen östlich angrenzend an den Ottoplatz, zwischen Bahndamm und Opladener Straße. Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstücks-Nrn. 1391, 1392, 1393, 1394 Größe: 2.279 m² Kaufpreis: 12.150.000,00 EUR als Festpreis (Bewertung aus 09/2023). Besondere Bedingungen: Der ermittelte Kaufpreis basiert auf der Annahme einer Ge- schossflächenzahl von 15,0, wie im aktuellen Bebauungs- plan (B-Plan) festgesetzt. Dieser B-Plan soll aufgehoben und durch einen vorhabenbezogenen B -Plan ersetzt wer- den (näheres in der Begründung). Sollte die zukünftige Ge- schossflächenzahl mehr als 10% von der angenommenen abweichen, wird eine Kaufpreisnach- oder Rückzahlung er- folgen. Das Grundstück weist aufgrund seiner besonderen Gege- benheiten eine erschwerte Bebaubarkeit auf. Hierzu zählen unter anderem Eine notwendige Sondierung des U-Bahnbauwerks sowie einer erschwerten Gründung aufgrund der U- Bahn Erhöhte Schwingungen durch die Kumulation von Auswirkungen der Bahn, der U-Bahn und des Stra- ßenverkehrs Eine erforderliche Ertüchtigung angrenzender Grün- dungs- und Stützelemente im Tiefbau Im Grundstück vorhandene Behinderungen (Anker etc.) Die Verlegung vorhandener Leitungen und Kanäle Ein von der Deutschen Bahn geforderter Anprall- schutz Eine notwendige Schürfung zur Erkundung von Bo- dendenkmälern sowie der Beseitigung oder dem Er- halt dieser. Die Stadt übernimmt die durch diese Bauerschwernisse verursachten Mehrkosten bis zu einer Höhe von 4.000.000,00 EUR. Der kaufenden Partei werden folgende Rücktrittsrechte eingeräumt: a) Bei Überschreitung des vorgenannten Höchstbetrages für die Erstattung von Mehrkosten infolge von Bauer- schwernissen. b) Für den Fall, dass ein Bebauungsplan nicht rechtskräf- tig wird und die Gründe hierfür nicht von der kaufenden Partei zu vertreten sind. Dieses Rücktrittsrecht erlischt mit Baubeginn, spätestens jedoch zwölf Monate nach Rechtskraft des Bebauungsplans. Zweck: Entwicklung einer angemessenen Bebauung und gewerbli- chen Nutzung Abstimmungsergebnis: Gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und Enthaltung der SPD-Fraktion mehrheitlich zugestimmt
Anlage 1 Exposé
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1 Anlage 1 Die Stadt Köln bietet das an den Ottoplatz in Köln-Deutz angrenzende städtische Grundstück im Wege eines Konzeptverfahrens provisionsfrei an. Ziel ist es, das aktuell mindergenutzte Grundstück einer der Lage angemessenen Nutzung zuzuführen. Durch qualitativ hochwertige Architektur soll der Standort im Zusammenspiel mit dem denkmalgeschützten Bahnhofsgebäude, den LVR Bauten und dem modern gestalteten Ottoplatz eine würdige städtebauliche Vollendung finden. Möglichen Interessenten wird im Rahmen dieses Verfahrens die Gelegenheit gegeben, ein Konzept zur Entwicklung sowie zur Finanzierung des Objektes vorzulegen. Nach Abschluss des Verfahrens soll das Planungsrecht über einen durch den Investor auf eigene Kosten durchzuführenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan geschaffen werden, für dessen Aufstellung mindestens 2,5 Jahre einzukalkulieren sind. In diesem Rahmen ist durch die/den Investor/in ein verpflichtendes Wettbewerbsverfahren nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 21013) durchzuführen, um vor dem Hintergrund der verschiedenen Anforderungen die bestmögliche Lösung für den Standort zu finden. Die Fläche wird derzeit unter anderem als Parkplatz genutzt. Die hervorragende Lage am Bahnhof Deutz mit seiner Innenstadtnähe sowie der guten Anbindung an ÖPNV- und Fernverkehrsnetz machen dieses Areal, insbesondere für moderne Büroflächen, besonders attraktiv. Exposé Ottoplatz 2 Inhaltsverzeichnis 1. Angaben zum Grundstück ................................................................. 4 1.1 Übersichtsplan ................................ ................................ ................................ . 5 1.2 Auszug aus der Flurkarte ................................ ................................ ................. 5 1.3 Städtebau ................................ ................................ ................................ ......... 5 1.4 Planungsrechtliche Situation: ................................ ................................ ........... 6 1.5 Erschließungsbeiträge ................................ ................................ ...................... 7 2. Umweltbelange .................................................................................. 7 2.1 Boden-, Grundwasserschutz ................................ ................................ ................ 7 2.2 Luftschadstoffbelastung ................................ ................................ ....................... 8 2.3 Lärm ................................ ................................ ................................ ..................... 8 2.4 Elektromagnetische Felder durch Bahnanlagen/Oberleitungen ............................ 8 2.5 Klimawandelanpassung ................................ ................................ ....................... 8 2.6 Hochwasserrisiko, Starkregenprophylaxe................................ ............................. 8 3. Bestehende bauliche Anlagen ........................................................... 9 3.1 Leitungsträger ................................ ................................ ................................ ...... 9 3.2 Stadtbahn-Tunnel ................................ ................................ ................................ . 9 3.3 Technische Ver- und Entsorgung, Werbeanlage ................................ .................10 3.4 Denkmalschutz ................................ ................................ ................................ ...10 3.5 Bodendenkmalschutz ................................ ................................ ..........................10 4. Verkehr ............................................................................................ 12 4.1 Öffentlicher Nahverkehr ................................ ................................ ......................13 4.2 Ersatz für Rad-Abstellanlagen ................................ ................................ .............13 5. Allgemeine Vertragskonditionen ...................................................... 13 5.1 Kaufpreis und Fälligkeit ................................ ................................ .......................13 5.2 Kostenübernahme ................................ ................................ ............................... 13 5.3 Besitzübergang ................................ ................................ ................................ ...14 5.4 Bauverpflichtung ................................ ................................ ................................ .14 5.6 Rücktrittsrecht ................................ ................................ ................................ .....14 5.8 Vorkaufsrecht ................................ ................................ ................................ ......15 6. Aufgabenstellung ............................................................................. 15 6.1 Nutzungskonzeption ................................ ................................ ........................15 6.2 Flexible Gebäude ................................ ................................ ............................15 6.3 Eingangsbereich / Außenanlagen ................................ ................................ ....15 3 6.4 Fassade ................................ ................................ ................................ ..........15 6.5 Belichtung und Besonnung................................ ................................ ..............15 6.6 Dachflächen ................................ ................................ ................................ ....16 6.7 Technische Gebäudeausrüstung ................................ ................................ .....16 6.8 Materialien ................................ ................................ ................................ ......16 7. Konzeptverfahren ............................................................................ 16 7.1 Aufforderung ................................ ................................ ................................ ...16 7.2 Beurteilung ................................ ................................ ................................ ......17 7.3 Entscheidung ................................ ................................ ................................ ..17 7.4 Abgabefrist ................................ ................................ ................................ ......17 7.5 Abgabe................................ ................................ ................................ ............17 8. Gewährleistung................................................................................ 18 9. Datenschutzerklärung ...................................................................... 19 Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Liegenschaftsabteilung Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Ihr Ansprechpartner: Herr Görgens Az. 230/1 Ottoplatz Telefon: 0221 221 33474 Telefax: 0221 221 24500 Email: liegenschaften@stadt-koeln.de www.stadt-koeln.de 4 1. Angaben zum Grundstück Stadtteil Köln-Deutz Grundstück Ottoplatz / Opladener Straße Kataster Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstücke Nummer 1391, 1392, 1393, 1394 Größe 2.279 m² Kaufpreis 12.150.000,00 EUR Bewerberkreis offen Abgabefrist 30.09.2024 Das Grundstück profitiert von seiner zentralen Lage. Die Entwicklung des Grundstücks ist aber auch aufgrund verschiedener Rahmenbedingungen, insbesondere der Höhenbegrenzung zum Schutz des Kölner Doms, vollständigen Überbauung des Grundstückes ohne „Rückseiten“, notwendigen „Überbrückung“ des Tunnelbauwerks der U-Bahn, um dort jeglichen Lasteintrag auszuschließen (Bewertung der Fa. Kühn Geoconsulting GmbH aus 2016 ist als Anlage 2 beigefügt), zu erwartenden archäologischen Funde, Beibehaltung der Fuß- und Fahrradtrasse zwischen Bahnhof und Stadthaus, bei gleichzeitiger Berücksichtigung der verkehrlichen Anforderungen sowie einem möglichen „Angstraum“ zwischen Gebäude und Bahn, durch den Schienenverkehr und andere Verkehre bedingten Lärmemissionen und notwendigen baulich-konstruktiven Maßnahmen an der Gebäudefassade, die eine Überschreitung von Lärmgrenzwerten im südlich angrenzenden Wohnviertel aufgrund von Schallreflektionen ausschließen, äußerst anspruchsvoll. 5 1.1 Übersichtsplan 1.2 Auszug aus der Flurkarte 1.3 Städtebau Die zukünftige Bebauung soll die fehlende östliche Platzwand zum Ottoplatz ergänzen und damit stadträumlich die Lücke zwischen Bahnlinie und Bebauung Opladener Straße schließen. Der Zuschnitt des Baufeldes erfordert hierbei eine Gebäudetypologie, die den 6 städtebaulichen Anforderungen an Raumbildung, Volumetrie und Stadtkante entspricht und somit einer intensiven Auseinandersetzung mit allen Gebäudekanten und -fassaden bedarf. Die Aufenthaltsqualität und damit die Attraktivität des Standortes soll nach der erfolgten hochwertigen Umgestaltung des Ottoplatzes weiter gesteigert werden. Dazu sollte auch die Öffnung der Erdgeschossebene mit attraktiven Nutzungen wie gastronomischen Angeboten und einer öffentlichen Zugänglichkeit beitragen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine Außengastronomie in Richtung Ottoplatz aufgrund der Aufstellfläche für die Taxis nicht möglich ist. Ein behutsamer Umgang mit der gegenüberliegende Wohnnutzung wird vorausgesetzt. Dachaufbauten für technische Einrichtungen wie Aufzüge oder Be- und Entlüftungsanlagen sowie Antennen und Satellitenanlagen sollen unscheinbar im obersten Geschoss oder z.B. auf den Parketagen in die Fassade integriert werden. Eine typische Einhausung der Gebäudetechnik als Technikgeschoss ist nicht erwünscht; eine Aufstellung auf der obersten Geschossdecke ist bei hoher gestalterischer Qualität der fünften Fassade und Integration in diese jedoch denkbar. Die Einbindung vorhandener Wegebeziehungen muss gewährleistet sein (z. B. Ausgang DB- Tunnel, KVB-Ausgang, Zugang zum Gleis 11). Die Wegeführung zu der vorhandenen Fußgehenden- und Fahrradfahrendenrampe vom Stadthaus zum Ottoplatz muss berücksichtigt werden. Im Erdgeschoss sind entlang der Fußwege publikumswirksame Nutzungen vorzusehen, um nicht belebte Zonen zu vermeiden. Für die Gebäudeseite zur Bahn ist zu gewährleisten, dass keine Angsträume entstehen, die aus Sicht der Kriminalprävention Sorgen bereiten könnten. Mögliche Lösungen sind in einem Qualifizierungsverfahren zu finden. Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan und die verschiedenen Einleitungsbeschlüsse sind nicht mehr aktuell und sollen aufgehoben bzw. geändert werden. Dies gilt in gleicher Weise für das im Jahr 2016 erzielte Wettbewerbsergebnis für das „Casino“, das eine maximale Höhe von 27 m, eine GFZ von 6,0 und eine vollständige Bebaubarkeit vorsah. Bezüglich einer Neubebauung wird insbesondere aufgrund der Lage und der Umweltbelange von einer Planbedürftigkeit ausgegangen. Seitens der Verwaltung ist aus städtebaulicher Sicht auch eine höhere Entwicklung bis 60m vorstellbar, orientiert an den Höhen der Gebäude der MesseCity Köln nördlich des Bahndammes. Letztendlich wird die Höhe der Ausnutzbarkeit des Grundstückes im Planverfahren von den Ratsgremien festgelegt, auch unter Berücksichtigung der vom Rat festgelegten „Pufferzone zum Schutz des Weltkulturerbes Kölner Dom“. Die UNESCO ist bei Bauvorhaben, die erhebliche Veränderungen bedeuten und innerhalb der Prüfzone liegen, zu beteiligen. Weitere fachliche Themen insbesondere im Bereich Verkehr und Umweltschutz sind in einer Entwurfsstudie abzustimmen. Orientierungshilfe können hierbei die Höhen der MesseCity Köln geben. 1.4 Planungsrechtliche Situation: Der Rat der Stadt Köln hat in 2005 beschossen, die städtebauliche Entwicklung am Standort mit den Belangen der Weltkulturerbestätte Kölner Dom in Einklang zu bringen und die bis dahin geltende Konzeption mit rd. 100 m Höhe nicht weiter zu verfolgen. Die Planungsgeschichte des Grundstückes weist daher im Anschluss an die o.g. Beschlussfassung eine Höhe von 60 m und später eine Höhe von 27 m (zugeschnitten auf 7 das geplante Casino) aus. Beide Planungen wurden ebenfalls nicht mehr weiterverfolgt. Unabhängig von einer Neukonzeption sollen die Beschlüsse aufgehoben werden. Nach Abschluss der Konzeptvergabe und der Übertragung des Grundstücks an eine/n Vorhabenträger/in soll das Planungsrecht für das konkrete Vorhaben über den Antrag einer Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geschaffen werden. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Ergebnis des Bebauungsplanverfahrens besteht dabei nicht. Im Rahmen der Projektentwicklung sind die Maßgaben des Stadtentwicklungsausschusses für Hochhäuser vom 04.05.2023 in Bezug auf Beteiligungsverfahren sowie Ausgestaltung zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die städtischen Richtlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung. In seiner Sitzung am 21.03.2024 hat der Rat der Stadt den Baubeschluss „Brandschutzsanierung und Neugestaltung der Stadtbahnhaltestelle Bf Deutz/Messe“ gefasst. Die Bauphase der Sanierung beginnt ab 2025. Für die Durchführung der Maßnahme wurde ein Zeitraum von ca. 36 Monaten ermittelt. In dieser Zeit (bis voraussichtlich 2029) kann das für diese städtische Maßnahme genutzte Grundstück (Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstück 1401) nicht als Baustelleneinrichtungsfläche o.ä. für die Maßnahme auf dem hier zu vermarktenden Grundstück, angrenzend an den Ottoplatz, genutzt werden. 1.5 Erschließungsbeiträge Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch für bisher fertiggestellte Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 (2) in Verbindung mit § 128 (1) Baugesetzbuch fallen nicht an. Entgelte und Abgaben für Anlagen im Sinne des § 127 (4) Baugesetzbuch und sonstige Anlagen, insbesondere Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten für Versorgungsanlagen sowie Abgaben für Entsorgungsanlagen, trägt der Erwerber. Später etwa anfallende Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch für weitere Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 (2) Baugesetzbuch sowie Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz trägt der Käufer ab dem Zeitpunkt der Vertragsbeurkundung mit Bekanntgabe des entsprechenden Beitragsbescheides, ebenso Entgelte und Abgaben für Anlagen im Sinne des § 127 (4) Baugesetzbuch und sonstige Anlagen, insbesondere Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten für Versorgungsanlagen sowie Abgaben für Entsorgungsanlagen. 2. Umweltbelange 2.1 Boden-, Grundwasserschutz Nach heutigem Kenntnisstand liegt der Grundbesitz weder im zentralen noch im Nahbereich einer beim Amt für Umweltschutz erfassten Altablagerung, eines Altstandortes bzw. einer Altlast. Es wird jedoch empfohlen, vorsorglich beim Umwelt und Verbraucherschutzamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, nachzufragen, ob ein Verdacht auf Altlasten besteht und ggf. Untersuchungen nach Absprache mit dem Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster vorzunehmen sind. Die Stadt Köln übernimmt keine Haftung für schädliche Bodenveränderungen i. S. des § 2 III BBodSchG und/oder Altlasten i. S. des § 2 V BBodSchG auf dem Grundbesitz. 8 2.2 Luftschadstoffbelastung Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens ist die Luftschadstoffbelastung in der Opladener Straße hoch. Die Größe/ Höhe und Ausdehnung der Neubebauung hat Auswirkungen auf die Belastungssituation im Straßenraum und im direkten Umfeld. 2.3 Lärm Es ist zu gewährleisten, dass die Art der Fassade und die Lage und Dimensionierung des Gebäudes nicht zu weiteren Erhöhungen der Lärmbelastung führt. Aus diesem Grund ist von reflektierenden, schallharten und glatten Fassaden abzusehen. 2.4 Elektromagnetische Felder durch Bahnanlagen/Oberleitungen Wie die Messergebnisse in der „Orientierenden Messung der elektrischen und magnetischen Wechselfelder“ auf dem Gelände des VEP gezeigt hat, sind im Bereich des geplanten Gebäudes elektrische Felder von weniger als 2000 V/m zu erwarten, womit der gesetzliche Grenzwert der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) von 5 000 V/m erheblich unterschritten wird. Für eine Innenraumnutzung ergeben sich hier keine Konflikte. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass empfindliche elektronische Geräte betroffen sein könnten. Weiterhin könnten an nach Norden gerichteten Außennutzungen (Balkone, große Fensterflächen) in Höhen von 2-15 m über Bahnsteigniveau relevante Feldstärken auftreten. Der weitere Ausbau von Gleisen ist hier ebenfalls zu berücksichtigen. 2.5 Klimawandelanpassung Das geplante Gebäude sollte sich durch Klimaneutralität auszeichnen. Die vom Rat der Stadt Köln, am 17.03.2022 beschlossenen Klimaschutzleitlinien sind zu beachten. Intensive Dachbegrünung ist verpflichtend aufgrund der erforderlichen Starkregenprophylaxe und Erhöhung der Verdunstungsleistung in einem von steinernen Plätzen geprägten Raum. Fassadenbegrünung kann hier einen weiteren Beitrag zur Kühlleistung und Aufenthaltsqualität beitragen und in die gesamte bauliche Konstruktion integriert werden. Die Nachhaltigkeit des Bauwerkes ist aus ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten in Konstruktion und Gestaltung zu integrieren und bei der Planung einzubeziehen. 2.6 Hochwasserrisiko, Starkregenprophylaxe Das Grundstück liegt vollständig im Bereich eines Hochwasserrisikogebietes und wäre bei einem Extremhochwasser überflutet. Bis zu einem 200-jährlichen Hochwasser ist das Grundstück geschützt. Aufgrund der Rheinnähe ist mit geringen Grundwasserflurabständen zu rechnen. Regenwasser muss gemäß DIN 1986-100 für mindestens 30-järliches Starkregenereignis auf dem Grundstück zurückgehalten werden. Gefälle, Höhenanpassungen und Vorhalteflächen für den Starkregenfall sind zu berücksichtigen. 9 3. Bestehende bauliche Anlagen 3.1 Leitungsträger Auf dem Grundstück befinden sich Betriebsanlagen der Kölner Verkehrsbetriebe sowie Ver- und Entsorgungsanlagen verschiedenster Unternehmen. Nach aktuell vorliegenden Informationen handelt es sich um Einrichtungen folgender Unternehmen: - Leitungen der RheinEnergie AG Köln. Es handelt sich um Gas-, Wasser-, Strom und Telekommunikationseinrichtungen. - Einrichtungen der Kölner Verkehrsbetriebe AG. Es handelt sich um U-Bahn-Tunnel und Nebenanlagen. - Einrichtungen der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR. Es handelt sich um eine Entwässerungsanlage mit Rohrkanälen mit einem Durchmesser von DN 300 und 400. - Drei Werbeträgereinrichtungen der Ströer Deutsche Städte Medien GmbH in Köln (ein Abbau der Anlagen ist im Rahmen des bestehenden Werbenutzungsvertrages möglich). - Telekommunikationslinien der Telekom Deutschland GmbH. - Telekommunikationslinien der Unitymedia NRW GmbH. - Kabelanlagen der GLH Auffanggesellschaft für Telekommunikation mbH. Anlage in Rohranlage der Fa. Colt Technology Services GmbH in Düsseldorf verlegt. Es ist zu klären, inwieweit auf Verlangen der Unternehmen zur Sicherung dieser Anlagen beschränkt persönliche Dienstbarkeiten zugunsten dieser Leitungsträger unentgeltlich im Grundbuch eingetragen werden müssen. Sollten sich im Verkaufsgrundstück weitere Ver- oder Entsorgungsleitungen und Einrichtungen befinden, die bisher nicht aufgeführt worden sind, so verpflichtet sich der Erwerber auch für diese Anlagen vor Bauantragstellung Abstimmungen mit den betroffenen Unternehmen vorzunehmen und gegebenenfalls beschränkt persönliche Dienstbarkeiten zugunsten dieser Leitungsträger unentgeltlich im Grundbuch einzutragen. 3.2 Stadtbahn-Tunnel Auf das Bauwerk dürfen keinerlei Lasten abgetragen werden, d.h. das Tunnelbauwerk und der Neubau sind vollständig zu entkoppeln. Mögliche Einflüsse des Vorhabens sind im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens gutachterlich zu untersuchen und Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die Schädigungen des Bauwerks verhindern. Erste Abstimmungsgespräche zu der Form der Überbauung wurden mit Vertretern der KVB als auch des zuständigen Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau geführt. Demnach ist für notwendige Revisions- und evtl. Sanierungsmaßnahmen zwischen der Tunneloberkannte und der Unterkante der Überbauung ein lichter Abstand (Hohlraum) von ca. 2,0 m vorzusehen. Über dem Tunnel kann somit grundsätzlich ein Untergeschoss geplant und hergestellt werden, solange die Zugänglichkeit zu dem Revisionshohlraum für das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau sichergestellt ist. Da die Form der Gründung des Neubaus vermutlich als Brückenbauwerk eingestuft werden wird, kann sich auch hieraus das Erfordernis einer Revisionierbarkeit für Kontroll- und Sanierungsarbeiten an der Konstruktion ergeben. 10 3.3 Technische Ver- und Entsorgung, Werbeanlage Der Bereich des Plangebietes wird im Mischsystem entwässert. Es liegt im Einzugsbereich der Kläranlage Köln-Stammheim. Die öffentlichen Abwasserkanäle (DN 300 bis 400) im engeren Bereich des Plangebietes liegen in der Fahrbahn der Opladener Straße sowie teilweise in der heutigen Parkplatzfläche. Im nördlichen Geh- und Radwegebereich entlang der Bahntrasse verläuft eine Haupttrasse der Deutschen Telekom. Es handelt sich hierbei um einen Schutzrohrverbund, bestehend aus 24 Schutzrohren DN 100 in 4 x 8 Anordnung, mit einer Überdeckung von 0,5 bis 0,7 Metern, welcher das Plangebiet an der nordwestlichen Ecke tangiert und daher in diesem Bereich verlegt werden muss. Weitere Trassen, z.B. von Vodafone, arcor, euNetworks und COLT queren das Grundstück etwas südlicher im westlichen Teil des Plangebietes und müssen ebenfalls verlegt werden In der Rampe zur Geh- und Radwegebrücke liegen umfangreiche Versorgungsleitungen, die aus Platzgründen beim Neubau nicht im Straßenbereich untergebracht werden konnten und deren Verlegung nicht nur sehr aufwendig, sondern wegen fehlender Leertrassen auch nur schwer möglich wäre. Innerhalb des Plangebietes liegen vorhandene Werbeanlagen, welche für die Neuplanungen entfallen können. Alle Leitungen sind vom Vorhabenträger zu verlegen. 3.4 Denkmalschutz Das Empfangsgebäude des Bahnhofs Deutz ist einschließlich des Vorplatzes mit Vorfahrt und Freitreppe in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen. Als Zeugnis für den Ausbau des Schienennetzes und der damit verbundenen städtebaulichen Neuordnung Kölns ist das Empfangsgebäude einschließlich des Vorplatzes bedeutend für die Geschichte der Stadt Köln. Darüber hinaus kommt dem gesamten Ensemble eine große stadtbildprägende Bedeutung zu; insofern ist hier auch aus denkmalrechtlicher Sicht besonders auf den Umgebungsschutz des Gebäudes hinzuwirken. Dies bedeutet, dass eine heranrückende Baumasse das Erscheinungsbild des Denkmals nicht beeinträchtigen darf. Von Interesse ist in diesem Zusammenhang auch die Blickbeziehung bzw. -achse auf das Denkmal innerhalb des Verlaufs der Opladener Straße von Osten kommend. Für den Neubau ist bei einer Komplettausnutzung des Grundstücks darauf zu achten, dass zur Seite Deutzer Bahnhof die Höhenentwicklung des Neubaus auf die Höhe der zentralen Kuppel reagiert und diese nicht ‚atmosphärisch‘ bedrängt. Auch das Zusammenspiel der beiden Platzfassaden – die historische und die des Neubaus ist aus Sicht der Denkmalpflege von besonderem Interesse, da beide die Platzatmosphäre und seine Aufenthaltsqualität bestimmen werden. Die Hohe Domkirche zu Köln stellt derzeit einen Dommanagementplan zum Schutz des Weltkulturerbes Kölner Dom auf. Möglicherweise ergeben sich hieraus weitere Anforderungen, die bei der Entwicklung des Ottoplatzes berücksichtigt werden müssen. 3.5 Bodendenkmalschutz Auf dem Grundstück befinden sich unterirdisch Bestandteile der 1818 bis 1824 errichteten preußischen Befestigung von Deutz. Im Rahmen einer im Jahr 2016/2017 vom Römisch- Germanischen Museum, dem zuständigen Amt für Archäologische Bodendenkmalpflege und Bodendenkmalschutz, auf dem Grundstück durchgeführten archäologischen 11 Sachverhaltsermittlung wurde eine Erhaltung aller erwarteten Bestandteile des Festungsbauwerkes nachgewiesen. Es handelt sich um die bis zu 6 m hoch im Untergrund erhaltenen Grabenfangmauern aus Basaltmauerwerk, mit denen der 25 - 30 m breite Festungsgraben auf der Innen- und der Außenseite gefasst war, sowie die aus Feldbrandziegeln errichteten Mauern eines rechteckigen, befestigten Gebäudes (Blockhaus) im Bereich eines dem Graben östlich vorgelagerten sogenannten Waffenplatzes. Für die genannten Bestandteile des Bodendenkmals, die außerhalb der in offener Bauweise erstellten U-Bahntrasse erhalten sind, besteht dringender Erhaltungsbedarf. Auf Grundlage der Ergebnisse der archäologischen Sachverhaltsermittlung hat das Römisch-Germanische Museum / Archäologische Bodendenkmalpflege und -denkmalschutz archäologische Schutzzonen auf dem Grundstück ausgewiesen (s. nachfolgende Darstellung). In diesen Bereichen ist aus Gründen des Bodendenkmalschutzes von Eingriffen in den unterirdischen Denkmalbestand einschließlich Tiefgründungen abzusehen, um eine dauerhafte Erhaltung des stadtgeschichtlich bedeutsamen Bodendenkmals zu gewährleisten. Die Oberkanten der dauerhaft zu erhaltenen Denkmalsubstanz liegen nach derzeitigem Kenntnisstand bei ca. 43,66 m NHN. Bei einer Freilegung von Teilen der unterirdischen Denkmalsubstanz im Zuge einer Neubebauung werden archäologische Untersuchungen erforderlich, an deren Kosten die Bauherrschaft gemäß § 27 DSchG NRW zu beteiligen ist. Alle Bodeneingriffe erfordern eine vorherige Abstimmung mit dem Römisch-Germanische Museum / Archäologische Bodendenkmalpflege und -denkmalschutz, das bei sämtlichen Planungen im Vorfeld einzubinden ist. 12 4. Verkehr Die Opladener Straße stellt eine wichtige innerörtliche Hauptverkehrsstraße dar. Sie ist im Abschnitt des Plangebietes mit jeweils mindestens zwei Fahrspuren je Fahrtrichtung sowie ergänzenden, zum Teil zweistreifigen Abbiegespuren ausgebaut. Die Seitenräume sind als kombinierte Fuß- und Radwege gestaltet. Parkplätze entlang der Straße sind aufgrund des übergeordneten Charakters der Straße und wegen des nahegelegenen Parkhauses am Stadthaus nicht vorhanden. Auf der östlichen Seite des Ottoplatzes ist eine Aufstellfläche für Taxis eingerichtet, die dort auf Fahrgäste warten, welche erhalten bleiben muss. Das Plangebiet selbst wird durch eine temporäre, öffentliche Parkplatzfläche bestimmt, die keinem Anwohnerparken, sondern insbesondere Kurzzeitparken dient und nach heutigem Stand nicht zwingend zu ersetzen ist. Unabhängig davon würde die Stadt ein begrenztes Angebot an Kurzzeitparkplätzen begrüßen. Zudem wurde vom Rat beschlossen, auf dem Grundstück eine Mobilstation zu realisieren. Die Ausstattung und Dimensionierung der Mobilstation ist eng mit dem Amt für nachhaltige Verkehrsentwicklung abzustimmen. Eine Integration in den geplanten Hochbau wird ausdrücklich begrüßt. Aktuell ist geplant, auf dieser Fläche im Rahmen einer Fördermaßnahme ein temporäres Logistik-Hub für den Zeitraum von drei Jahren zu installieren. Bei der Planung zu beachten ist zum einen der Zugang vom Ottoplatz in Richtung unterirdische Stadtbahn-Station. Diese Verbindung ist als lang gezogene Rampe ausgebildet, die in Höhe des Plangebietes beginnt. Zum anderen besteht in Richtung Osten zum Stadthaus mit anliegendem Parkhaus eine Fuß- und Radverbindung, die als Steg über die Deutz-Mülheimer Straße geführt wird und deren Weiterführung nach Kalk geplant ist. Die Erreichbarkeit dieser Fahrrad- und Fußgehenden-Rampe zum Stadthaus Deutz muss sowohl während der gesamten Bauarbeiten als auch nach Fertigstellung des Gebäudes jederzeit über den Weg an der Opladener Straße gewährleistet sein. Im Rahmen der Planungen und der weiteren Qualifizierung sowie während der Baumaßnahme des Vorhabens wird insofern gemeinsam mit der Verwaltung eine Lösung für den Fuß- und Radfahrverkehr gefunden werden müssen, die keine Maßnahmen auslösen, die den Fahrradfahrenden per Beschilderung o. Ä. dazu zwingen, standardmäßig absteigen zu müssen. Die Möglichkeiten der Zufahrt auf das Baugrundstück (Besucher/innen- und Anlieferverkehr) wurden bereits mit dem Amt für Straßen und Radwegebau und dem Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln abgestimmt. Als Ergebnis sollte in jedem Falle die Erschließung aus Richtung der Opladener Straße im Prinzip „rechts rein – rechts raus“ erfolgen. Die Ausbildung der Zufahrt und Kontrollsysteme darf nicht zu Rückstauungen auf der Opladener Straße führen oder dabei die Benutzung des Fuß-/Radweges behindert werden. Die Ein- und Ausfahrtssituation ist unter Beachtung der Verkehrsreglungen durch die vorhandene Lichtsignalanlage zu klären. Besonderes Augenmerk sollte außerdem auf die sichere Querung des südlich des Gebäudes verlaufenden Fuß- und Radverkehrs sowie den nördlich hinter dem Gebäude verlaufenden Fuß- und Radverkehr in Verbindung mit der Zu- und Ausfahrt gelegt werden. Bezüglich der Durchführung der Baumaßnahmen ist zu beachten, dass Einschränkungen im Straßenverkehr möglichst zu vermeiden sind. Insbesondere während der Messen ist die Opladener Straße hochbelastet. Einschränkungen und Massentransporte sind während dieser Zeiten möglichst zu vermeiden. 13 4.1 Öffentlicher Nahverkehr Unmittelbar im Bereich des Fußwegs entlang der Opladener Straße angrenzend an das Plangebiet befindet sich eine Bushaltestelle (Linie 150), die in ihrer Funktion erhalten, jedoch im Zuge der Baumaßnahme verlegt werden sollte. In Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern sowie dem Betreiber KVB sollte die Bushaltestelle auf der Opladener Straße östlich in Richtung Stadthaus zwischen den Kreuzungsbereich und die Straßenausbuchtung der Wendemöglichkeit verlagert werden. Hierbei sollte eine Haltebucht für den Bus im Verlauf des heutigen Fuß- und Radweges angelegt werden. Die Verlegung der Bushaltestelle vor den Ottoplatz ist aus gestalterischen Gründen ausgeschlossen. 4.2 Ersatz für Rad-Abstellanlagen Für die derzeit auf dem Planungsgelände vorhandenen, temporär angelegten, öffentlichen Rad-Abstellanlagen ist ein adäquater Ersatz außerhalb der Platzfläche des Ottoplatzes, vorzugsweise auf der zukünftig privaten Fläche, auszuweisen. 5. Allgemeine Vertragskonditionen 5.1 Kaufpreis und Fälligkeit Der Kaufpreis in Höhe von 12.150.000,00 EUR ist einen Monat nach Kaufvertragsbeurkundung zur Zahlung fällig. Die dem Kaufpreis zugrundeliegende Wertermittlung basiert auf der Annahme einer realisierbaren Geschossflächenzahl von 15,0. Für den Fall, dass in dem zukünftig aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan eine Abweichung von mehr als 10 Prozent von dieser Geschossflächenzahl erfolgt, wird eine Kaufpreisnach- oder Rückzahlung vereinbart. 5.2 Kostenübernahme Die Verkäuferin übernimmt die vom Kaufenden dokumentierten und nachgewiesenen Mehrkosten, die aufgrund der Beschaffenheit des Kaufgegenstandes erforderlich werden können, und zwar im Zusammenhang mit der Sondierung des U-Bahnbauwerkes sowie der erschwerten Gründung aufgrund der U-Bahn, Beweissicherungsverfahren, erhöhten Schwingungen durch die Kumulation von Auswirkungen der Bahn, der U- Bahn und des Straßenverkehrs, der erforderlichen Ertüchtigung angrenzender Gründungs- und Stützelemente im Tiefbau, im Grundstück vorhandener Behinderungen (Anker etc.), der für Bau und Nutzung erforderlichen Verlegung vorhandener Leitungen und Kanäle, einem von der Deutschen Bahn geforderten Anprallschutz, einer Schürfung zur Erkundung von Bodendenkmälern sowie der Beseitigung oder dem Erhalt dieser und Vor der Auslösung von Kosten über einem Betrag von 50.000,00 EUR wird die kaufende Partei die Verkäuferin informieren. Die kaufende Partei erbringt jährlich einen Nachweis über 14 die entstandenen Mehrkosten, welcher durch ein unabhängiges Büro geprüft worden ist. Die Kostenübernahme durch die Verkäuferin wird gemäß den Anforderungen der Gemeindeordnung NRW auf einen Höchstbetrag von 4.000.000,00 EUR beschränkt. Falls der Höchstbetrag überschritten wird, kann die kaufende Partei vom Vertrag zurücktreten. 5.3 Besitzübergang Der Besitzübergang erfolgt am Monatsersten nach Eingang der Kaufpreiszahlung auf dem Konto der Verkäuferin. Der Kaufgegenstand wird frei von Miet- und Pachtverträgen übergeben. 5.4 Bauverpflichtung Die kaufende Partei wird innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans eine Baugenehmigung beantragen. Die kaufende Partei wird mit der Errichtung innerhalb von neun Monaten nach Erteilung der Baugenehmigung beginnen und das Gebäude innerhalb von 3,5 Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung fertigstellen. 5.5. Nutzungsbindung Das geplante Nutzungskonzept wird vertraglich für die Dauer von 20 Jahren ab Vertragsbeurkundung festgeschrieben und durch die Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch sowie durch die Vereinbarung einer Vertragsstrafe im Einzelnen näher geregelt. 5.6 Rücktrittsrecht Für den Fall, dass die kaufende Partei mit der Bauverpflichtung in Verzug gerät, wird der Verkäuferin ein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag eingeräumt. Dieses Recht wird durch eine Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch gesichert. Neben dem unter 5.2 aufgeführten Rücktrittsrecht wird der kaufenden Partei ein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag eingeräumt, für den Fall, dass ein Bebauungsplan nicht rechtskräftig wird und die Gründe hierfür nicht von der kaufenden Partei zu vertreten sind. Dieses Rücktrittsrecht erlischt mit Rechtskraft des Bebauungsplans. Bei Rücktritt ist die kaufende Partei verpflichtet, den Grundbesitz lastenfrei und auf ihre Kosten an die Verkäuferin zurück zu übertragen. 5.7 Weiterveräußerung Eine ganze oder teilweise Weiterveräußerung des Grundstücks, die Bestellung eines Erbbaurechtes oder die Begründung von Wohnungs- bzw. Teileigentum ist vor Erfüllung der Bauverpflichtung und vor Betriebsaufnahme nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Verkäuferin zulässig. Bei einer Weiterveräußerung im vorstehenden Sinne verpflichtet sich die Käuferin, die Rechte der Verkäuferin zu wahren und dem Erwerber die gleichen Verpflichtungen aufzuerlegen. 15 5.8 Vorkaufsrecht Für den Fall einer zukünftigen Veräußerung des Grundstücks wird ein Vorkaufsrecht zu Gunsten der Verkäuferin ins Grundbuch eingetragen. 6. Aufgabenstellung 6.1 Nutzungskonzeption Das Gebäude soll die Basis einer lebendigen Nutzungsmischung am Ottoplatz bilden und somit einen positiven Beitrag zur Qualität der nahen Umgebung leisten. Ein besonderes Augenmerk gilt diesbezüglich dem Erdgeschoss, welches publikumswirksam genutzt und gestaltet werden soll: Denkbar sind Nutzungen aus Gastronomie, der Kultur- und Kreativwirtschaft, den Bereichen Bildung, Gesundheit, Freizeit und Sport – als kommerzielle und nicht-kommerzielle Bausteine. Die genannten Beispiele stellen Anregungen dar und sollen die Zielsetzung verdeutlichen. Sie sind keine abschließende Auflistung. 6.2 Flexible Gebäude Das Gebäude soll so gebaut werden, dass es sich verändernden Nutzerbedürfnissen, techni- schen Entwicklungen und einer ggf. zukünftig anderen Nutzungsart anpassen kann. Flexibilität und Anpassbarkeit sind wichtige Voraussetzungen für die Zukunftsfähigkeit der Entwicklung und werden dementsprechend positiv bewertet. Nutzungsänderungen gegenüber dem prämierten Nutzungskonzept bedürfen jedoch einer Zustimmung der Stadt Köln, um langfristig eine qualitätsvolle Nutzung zu gewährleisten. 6.3 Eingangsbereich / Außenanlagen Für die Freiräume wird eine hohe Qualität mit standortangepasster, umfangreicher Begrünung angestrebt. Bei der Gestaltung der Außenbereiche sind Maßnahmen zur Optimierung der klimatischen Verhältnisse sowie zum Erhalt bzw. Entwicklung der Biodiversität umzusetzen. 6.4 Fassade Die Fassade hat die Anforderungen bzgl. der Besonnung/Belichtung und dem sommerlichen Wärmeschutz zu gewährleisten. Eine geschlossene Fassade ist mindestens in Abschnitten zu begrünen. Bei der Gestaltung sind insbesondere auch Aspekte der Klimawandelanpassung zu integrieren. Dies ist konzeptionell in den abzugebenden Unterlagen darzustellen. 6.5 Belichtung und Besonnung Sonnenenergienutzung und -abschirmung soll in der jetzigen Konzeptionierung und der zukünftigen Planung beachtet werden. Umfang von Belichtung und Besonnung leisten einen relevanten Anteil zum (passiven) Energiekonzept, zum Energiebedarf und damit zum Klimaschutz. Ziel ist es für das Gebäude, anhand von passiven Maßnahmen einen möglichst großen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. 16 6.6 Dachflächen Die Verwendung der Dachflächen für Dachgärten/-terrassen o.ä. ist gewünscht. Mindestens 40 % der Bruttodachflächen sollen für Photovoltaik genutzt werden. Auch Solarthermieanlagen sind denkbar und zulässig. Solaranlagen für Solarthermie oder Photovoltaik sollen soweit möglich mit einer Dachbegrünung kombiniert werden. Dabei ist im weiteren Projektverlauf nachzuweisen, dass die Funktion der Begrünungsmaßnahmen unterhalb der Solaranlagen nicht beeinträchtigt wird. Grundsätzlich gilt, dass nicht anderweitig genutzte Dachflächen zudem begrünt werden sollen. Großflächige Technikeinhausungen sind qualitativ auszuführen und werden auf die maximale Gebäudehöhe angerechnet. 6.7 Technische Gebäudeausrüstung Das Gebäude und insbesondere die Gebäudetechnik muss energieeffizient sein und mindestens gemäß KfW-Effizienzhaus-40-Standard realisiert werden. Das Photovoltaikpotenzial des Grundstückes soll ausgenutzt werden. Zudem soll der Trinkwasserbedarf und das Abwasseraufkommen durch z. B. die Nutzung von Grau- und Niederschlagswasser und wassersparenden Armaturen reduziert werden. 6.8 Materialien Sorgfältige Auswahl von Baumaterialien zur Vermeidung von gesundheitsgefährdenden oder umweltschädlichen Stoffen (z. B. schädliche organische Verbindungen (VOCs) und Formaldehyd) ist obligatorisch. Den Einsatz von Risikostoffen gilt es zu vermeiden. Um dies zu gewährleisten, sind mindestens die Anforderungen aus EU-Taxonomie (Vermeidung von Verschmutzungen) und die Qualitätsstufe 4 des DGNB-Kriteriums ENV 1.2 zu beachten und zu dokumentieren. Nachwachsende, ressourcenschonende und langlebige Baumaterialien und Sekundärrohstoffe sollen vorrangig verwendet werden. Kreislauffähigkeit auf Ebene der Materialien, aber auch auf Ebene der Bauteile und des Gebäudes ist gewünscht. Eine Eigenverpflichtung hierzu soll mit Aussagen zum Umgang mit Ressourcen (Kreislaufwirtschaft) im sogenannten Circular Economy Konzept untermauert werden. 7. Konzeptverfahren 7.1 Aufforderung Die Interessierten werden aufgefordert, ihr Konzept zur Entwicklung sowie zur Finanzierung darzustellen und sichern die Umsetzung dieses der Vergabe zu Grunde liegenden Konzeptes zu. Das Planungsrecht wird nach Abschluss des Konzeptverfahrens über einen durch die/den Investor/in auf eigene Kosten durchzuführenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan geschaffen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in diesem Rahmen ein verpflichtendes Wettbewerbsverfahren nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 21013) durch die/den Investor/in durchzuführen ist. Planerische konzeptionelle Darstellungen sind nach Wahl der Investoren auf maximal 10 Plänen im Format DIN A3 quer inklusive Text und Zahlenwerk einzureichen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Konzeptphase keine 17 architektonischen Planungen / Leistungen gefragt sind. Gefragt sind vielmehr konzeptionelle/schematische Aussagen u. a. zu 1. dem Nutzungskonzept, 2. der geplanten Art, Anteile und Verteilungen der Nutzungen, 3. der Orientierung bzw. Zuordnung von öffentlich bzw. halböffentlich zugänglich Bereichen sowie insbesondere 4. dem Umgang mit den Themen und Fragestellungen der Nachhaltigkeit (Konzeptionelle Darstellung zu Gesamt-Nachhaltigkeit inkl. Zertifizierung / EU- Taxonomie, zu Klimaschutz, Klimaanpassungs- und Biodiversität, Kreislauffähigkeit, zu Komfort und Gesundheit sowie zu Mobilität). Die konzeptionellen Aussagen zu den Punkten 1. bis 3. sollen in freier Textform erläutert werden. Die Texte sollen auf der Konzeptdarstellung bis zu 1.200 Worte umfassen. Die konzeptionellen Aussagen zu Punkt 4. sollen in freier Textform in einem eigenen Dokument erläutert werden und bis zu 1.000 Worte umfassen. 7.2 Beurteilung In einem internen Workshop, zu welchem die im Liegenschaftsausschuss und Stadtentwicklungsausschuss vertretenen, stimmberechtigten Fraktionen jeweils zwei Teilnehmende entsenden, wird eine Reihenfolge nach freier Gesamtwürdigung der eingegangenen Konzepte festgelegt. Hierbei soll die dem Exposé als Anlage 1 beigefügte Bewertungsmatrix als Richtlinie dienen. 7.3 Entscheidung Die Entscheidung über die Vergabe des Grundstücks trifft der Rat der Stadt Köln als zuständiges politisches Gremium. 7.4 Abgabefrist Die Interessensbekundungen sind spätestens bis Ablauf des 30.09.2024 einzureichen. Maßgeblich für den Eingang ist der Eingangsstempel der Stadt Köln. Der Nachweis der fristgerechten Einlieferung obliegt den Interessierten. 7.5 Abgabe Verwenden Sie zur Abgabe bitte den beigefügten Vordruck „Rückmeldebogen“ auf Seite 20 dieses Exposés. Jede Bewerbung und die damit verbundenen vorbereitenden Arbeiten, wie zum Beispiel die Erstellung einer Planung sowie die Klärung des Baurechtes erfolgen auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko des jeweiligen Interessierten. Interessensbekundungen sind in einem verschlossenen Briefumschlag wie folgt an die Stadt Köln zu senden: 18 Hinweis an Poststelle 23 Bitte ungeöffnet weiterleiten! STADT KÖLN Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster - Liegenschaftsabteilung - 230/1 Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Interessensbekundung Ottoplatz Der verschlossene Umschlag kann auch persönlich zu den üblichen Öffnungszeiten im Stadthaus Deutz (Zimmernummer 16 E 62) abgegeben werden. Es ist darauf zu achten, dass die Abgabe fristgerecht erfolgt (maßgebend ist das Datum des Posteingangsstempels). Die letzte persönliche Abgabe vor Ablauf der Frist ist am 30.09.2024, 16 Uhr möglich. Mit der Bekundung des Interesses entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages. Auch mit der Entgegennahme der Interessensbekundung verbleibt es bei der Entscheidungsfreiheit der Stadt Köln, ob und an wen und zu welchen Bedingungen das Grundstück vergeben wird. Ein Rückversand von Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens erfolgt nicht. 8. Gewährleistung Dieses Exposé stellt kein vertragliches Angebot dar. Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Gleichwohl kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden. Alle Angaben dienen ausschließlich Ihrer Information und begründen keinen Rechtsanspruch. Dies schließt auch die enthaltenen Pläne ein. Sämtliche Angaben und Darstellungen sind unverbindlich. Rechtlich relevante Erwartungen an die Beschaffenheit beziehungsweise den Zustand der Verkaufssache können hieraus nicht hergeleitet werden. Die Haftung der Stadt Köln für Mängel ergibt sich ausschließlich aus den späteren vertraglichen Vereinbarungen und nicht aus den Angaben in diesem Exposé. Die Stadt behält sich Änderungen der vertraglichen Vereinbarungen gegenüber den Angaben im Exposé ausdrücklich vor. Aus dem Exposé kann zudem keinerlei Anspruch auf Vergabe der Liegenschaft mit den in dem Exposé genannten Merkmalen und Angaben abgeleitet werden. Mit der Veröffentlichung des Exposés ist kein Maklerauftrag verbunden. Eine etwaige Vermittlungstätigkeit wird von der Stadt Köln nicht honoriert. Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer werden vorbehalten. 19 9. Datenschutzerklärung Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens werden personenbezogene Daten erhoben und gespeichert. Bei diesen Daten handelt es sich um - Anrede, Firmenbezeichnung, Familienname/n, Vorname/n - Straße und Hausnummer, - Postleitzahl, Ort, - E-Mail-Anschrift und - Telefonnummer/n. Personenbezogene Daten werden dann verarbeitet, also insbesondere erhoben, übermittelt oder gespeichert, wenn dies für die Nutzung der angebotenen Leistungen der Stadt Köln erforderlich ist und Sie dem zustimmen. Im Rahmen der Abwicklung des Grundstücksgeschäftes benötigt das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, Liegenschaftsabteilung, Willy-Brandt-Platz 2 (Stadthaus), 50679 Köln die Angaben zu Ihren personenbezogenen Daten, beispielsweise zum Zweck der Kontaktaufnahme oder Terminkoordination. Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck verwendet, für den sie erhoben worden sind. Ihre Daten werden nicht weitergegeben. Mit der Bestätigung, diese Datenschutzerklärung zu akzeptieren, erteilen Sie der Stadt Köln die Einwilligung in die erforderliche Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für den vorgenannten Zweck. Diese Einwilligung können Sie jederzeit ganz oder teilweise ohne Angabe von Gründen für die Zukunft widerrufen. Ihre im Rahmen dieses Verfahrens elektronisch erfassten personenbezogenen Daten werden nach Abschluss des Kaufvertrages gelöscht. Ein Ausdruck verbleibt in der aktuell in Papierform geführten Akte. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Art. 15 bis 21 der EU- Datenschutz-Grundverordnung sowie die §§ 5, 18 bis 20 des Datenschutzgesetzes NRW. Die rechtlichen Grundlagen beziehungsweise Voraussetzungen werden durch den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln, Herrn Frank Fricke, Stadthaus Deutz - Ostgebäude, 50679 Köln geprüft und überwacht. Der Beauftragte für den Datenschutz ist erreichbar unter der E-Mail-Adresse datenschutzbeauftragter@stadt-koeln.de. Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf unter der Telefonnummer 0211/38424-0 oder der E-Mail-Adresse poststelle@ldi.nrw.de. 20 Rückmeldebogen für den Erwerb des städtischen Grundstücks, gelegen östlich des Ottoplatzes, in Köln- Deutz Hinweis an Poststelle 23 Bitte ungeöffnet weiterleiten! STADT KÖLN Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster - Liegenschaftsabteilung - 230/1 Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Interessensbekundung Ottoplatz Interessentin oder Interessent ………………………………………………………………………………….……………………… (Firmenbezeichnung oder Name, Vorname) ………………………………………………………………………………….……………………… (Straße, Hausnummer) ………………………………………………………………………………….……………………… (Postleitzahl, Ort) ………………………………………………………………………………….……………………… (Telefon, E-Mail) Hinweise zum Verfahren Das Interesse muss bis zum Ende der Abgabefrist am 30.09.2024 bei der Stadt Köln vorliegen. Maßgeblich für den Eingang ist der Eingangsstempel der Stadt Köln. Grundstücksbezeichnung Östlich Ottoplatz in Köln-Deutz, Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstücke Nrn. 1391, 1392, 1393, 1394, insgesamt 2.279 Quadratmeter groß. Interessensbekundung Ich/Wir bekunden hiermit Interesse am Erwerb und der Entwicklung des städtischen Objektes, gelegen östlich des Ottoplatzes, in Köln-Deutz. Mit meiner/unserer Unterschrift akzeptiere/n ich/wir sowohl die oben genannten Hinweise als auch alle Ausführungen im Exposé, insbesondere die Datenschutzerklärung auf Seite 19. Weiterhin bestätige/n ich/wir, dass mit mir/uns als oben genanntem/r Interessent/in nach Auswahl im Rahmen eines erfolgreich durchlaufenden anschließenden Vergabeverfahrens der Kaufvertrag abgeschlossen wird. Datum und Unterschrift/en ……………………………..…………………………………………………………………………… (Ort, Datum und Unterschrift der Bieter/in und/oder des Bieters)
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VIII/23 230/1 Gö Vorlagen-Nummer 2337/2023 Freigabedatum 27.05.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vermarktung eines Grundstücks östlich angrenzend an den Ottoplatz in Köln-Deutz Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Durchführung eines Konzeptverfahrens zur Vermarktung des städti- schen Grundstücks, östlich angrenzend an den Ottoplatz, zwischen Bahndamm und Oplade- ner Straße, in Köln-Deutz (siehe Anlage 2) gemäß dem als Anlage 1 beigefügten Exposé. Ziel ist es, das Grundstück einer angemessenen Bebauung und gewerblichen Nutzung zuzufüh- ren. Nach Ablauf der Ausschreibungsfrist sollen die eingereichten Konzepte im Rahmen eines Workshops, zu welchem die im Liegenschaftsausschuss und Stadtentwicklungsausschuss vertretenen, stimmberechtigten Fraktionen jeweils zwei Teilnehmende entsenden, ausgewer- tet und in eine Reihenfolge gebracht werden. Die als Anlage 1.1 beigefügte Bewertungsmatrix soll dabei als Richtschnur dienen. Anschließend wird die Vergabe des Grundstücks den zu- ständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Grundstück: Opladener Straße in Köln-Deutz, gelegen östlich angrenzend an den Ottoplatz, zwischen Bahndamm und Opladener Straße. Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstücks-Nrn. 1391, 1392, 1393, 1394 Größe: 2.279 m² Kaufpreis: 12.150.000,00 EUR als Festpreis (Bewertung aus 09/2023). Besondere Bedingungen: Der ermittelte Kaufpreis basiert auf der Annahme einer Ge- schossflächenzahl von 15,0, wie im aktuellen Bebauungsplan Liegenschaftsausschuss 10.06.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 13.06.2024 Stadtentwicklungsausschuss 20.06.2024 Rat 27.06.2024 2 (B-Plan) festgesetzt. Dieser B-Plan soll aufgehoben und durch einen vorhabenbezogenen B-Plan ersetzt werden (näheres in der Begründung). Sollte die zukünftige Geschossflächenzahl mehr als 10% von der angenommenen abweichen, wird eine Kaufpreisnach- oder Rückzahlung erfolgen. Das Grundstück weist aufgrund seiner besonderen Gegebenhei- ten eine erschwerte Bebaubarkeit auf. Hierzu zählen unter ande- rem Eine notwendige Sondierung des U-Bahnbauwerks so- wie einer erschwerten Gründung aufgrund der U-Bahn Erhöhte Schwingungen durch die Kumulation von Aus- wirkungen der Bahn, der U-Bahn und des Straßenver- kehrs Eine erforderliche Ertüchtigung angrenzender Grün- dungs- und Stützelemente im Tiefbau Im Grundstück vorhandene Behinderungen (Anker etc.) Die Verlegung vorhandener Leitungen und Kanäle Ein von der Deutschen Bahn geforderter Anprallschutz Eine notwendige Schürfung zur Erkundung von Boden- denkmälern sowie der Beseitigung oder dem Erhalt die- ser. Die Stadt übernimmt die durch diese Bauerschwernisse verur- sachten Mehrkosten bis zu einer Höhe von 4.000.000,00 EUR. Der kaufenden Partei werden folgende Rücktrittsrechte einge- räumt: a) Bei Überschreitung des vorgenannten Höchstbetrages für die Erstattung von Mehrkosten infolge von Bauerschwernissen. b) Für den Fall, dass ein Bebauungsplan nicht rechtskräftig wird und die Gründe hierfür nicht von der kaufenden Partei zu ver- treten sind. Dieses Rücktrittsrecht erlischt mit Baubeginn, spätestens jedoch zwölf Monate nach Rechtskraft des Be- bauungsplans. Zweck: Entwicklung einer angemessenen Bebauung und gewerblichen Nutzung 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Sachverhalt: Das Grundstück befindet sich in verkehrsgünstiger Lage im Zentrum von Deutz. Es grenzt öst- lich an den Ottoplatz und ist im Norden und im Süden vom Bahndamm sowie der Opladener Straße umschlossen. Die Fläche wird derzeit als Parkplatz für ca. 40 Pkw-Kurzzeit- sowie 160 Fahrradstellplätze genutzt. Die hervorragende Lage am Bahnhof Deutz mit seiner Innenstadt- nähe sowie der guten Anbindung an ÖPNV- und Fernverkehrsnetz machen dieses Areal, ins- besondere für moderne Büroflächen, besonders attraktiv. Mit Beschlussfassung aus der Ratssitzung vom 09.07.2019 unter TOP 3.1.10 betreffend „Ge- werbliche Nutzung statt Casino am Standort Deutz“ wurde die Verwaltung unter anderem be- auftragt, das Grundstück im Wege einer Konzeptvergabe, die eine gewerbliche Nutzung (Ho- tel, Büro, etc.) sowie einen Mobilitäts-HUB vorsieht, zu vermarkten. Ziel: Ziel ist es, das aktuell mindergenutzte Grundstück einer der Lage angemessenen Nutzung zu- zuführen. Die zukünftige Bebauung soll die heutige fehlende östliche Platzwand zum Ottoplatz ergänzen und damit stadträumlich die Lücke zwischen Bahnlinie und Bebauung Opladener Straße schließen. Durch qualitativ hochwertige Architektur soll der Standort im Zusammen- spiel mit dem denkmalgeschützten Bahnhofsgebäude, den LVR Bauten und dem modern ge- stalteten Ottoplatz eine würdige städtebauliche Vollendung finden. Der Zuschnitt des Baufel- des erfordert hierbei eine Gebäudetypologie, die den städtebaulichen Anforderungen an Raumbildung, Volumetrie und Stadtkante entspricht und somit einer intensiven Auseinander- setzung mit allen Gebäudekanten und –fassaden bedarf. Verfahrensart: Es ist die Durchführung eines Konzeptverfahrens beabsichtigt. Möglichen Interessenten wird im Zuge dieses Verfahrens die Gelegenheit gegeben, ein Konzept zur Entwicklung des Grundstücks sowie zur Finanzierung des Objektes vorzulegen. Nach Ablauf der Ausschrei- bungsfrist werden die eingegangenen Konzepte im Rahmen eines Workshops, zu welchem die im Liegenschaftsausschuss und Stadtentwicklungsausschuss vertretenen, stimmberech- tigten Fraktionen jeweils zwei Teilnehmende entsenden, ausgewertet und in eine Reihenfolge gebracht. Anschließend wird die Vergabe des Grundstücks den zuständigen Gremien zur Ent- scheidung vorgelegt. Planungsrecht: Der Rat der Stadt Köln hat in 2005 beschossen, die städtebauliche Entwicklung am Standort mit den Belangen der Weltkulturerbestätte Kölner Dom in Einklang zu bringen und die bis da- hin geltende Konzeption mit rd. 100 m Höhe nicht weiter zu verfolgen. 4 Die Planungsgeschichte des Grundstückes weist daher im Anschluss an die o.g. Beschluss- fassung eine Höhe von 60 m und später eine Höhe von 27 m (zugeschnitten auf das geplante Casino) aus. Beide Planungen wurden ebenfalls nicht mehr weiterverfolgt. Unabhängig von einer Neukonzeption sollen der derzeit gültige Bebauungsplan und die verschiedenen Einlei- tungsbeschlüsse aufgehoben bzw. geändert werden. Im Anschluss an das Konzeptverfahren soll das Planungsrecht über einen vorhabenbezoge- nen Bebauungsplan geschaffen werden, für dessen Aufstellung mindestens 2,5 Jahre einzu- kalkulieren sind. Im Anschluss an das Konzeptverfahren ist ein verpflichtendes Wettbewerbs- verfahren nach RPW 2013 durchzuführen, um vor dem Hintergrund der verschiedenen Anfor- derungen die bestmögliche Lösung für den Standort zu finden. Das Bauleitplanverfahren wird bis zu einem umsetzbaren Ergebnis angehalten und kann im Anschluss an das Wettbewerbs- verfahren fortgeführt werden. In seiner Sitzung am 21.03.2024 hat der Rat der Stadt den Baubeschluss „Brandschutzsanie- rung und Neugestaltung der Stadtbahnhaltestelle Bf Deutz/Messe“ gefasst. Die Bauphase der Sanierung beginnt ab 2025. Für die Durchführung der Maßnahme wurde ein Zeitraum von ca. 36 Monaten ermittelt. In dieser Zeit (bis voraussichtlich 2029) kann das für diese städtische Maßnahme genutzte Grundstück (Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstück 1401) nicht als Baustelleneinrichtungsfläche o.ä. für die Maßnahme auf dem hier zu vermarktenden Grund- stück genutzt werden. Anlagen: Anlage 1 Exposé Anlage 1.1 Bewertungsmatrix Anlage 1.2 Bewertung zur Überbrückung des Tunnelbauwerks_Fa. Kühn Geoconsulting Anlage 2 Lageplan
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2337/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 16.09.2024
- Erstellt
- 20.07.2023 17:48