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2337/2023

Vermarktung eines Grundstücks östlich angrenzend an den Ottoplatz in Köln-Deutz

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 16.09.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.05.2025, TOP 10.1

Anlage 1.2 Bewertung zur Überbrückung des Tunnelbauwerks_Fa. Kühn Geoconsulting

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Ansehen

Anlage 1.1 Bewertungsmatrix

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Ansehen

Anlage 2 Lageplan

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Ansehen

Anlage 3, Auszug LA 10.06.2024

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Ansehen

Anlage 4 Auszug Beschlussprotokoll BV Innenstadt vom 05.09.2024

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Ansehen

Anlage 5, Auszug LA 09.09.2024

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Ansehen

Anlage 1 Exposé

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Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1.2 Bewertung zur Überbrückung des Tunnelbauwerks_Fa. Kühn Geoconsulting

10 Zeichen

Anlage 1.2

Anlage 1.1 Bewertungsmatrix

2278 Zeichen

Anlage 1.1 
Bewerungsmatrix
Bewertungskriterium Erläuterung max. Punktzahl Gewichtung in % Punktverteilung
Preis Der Verkaufspreis ist fix
und nicht verhandelbar
0 0%
Städtebau und Nutzung Als qualitatives Kriterium 
werden Städtebau und die 
Förderung der Kölner 
Leitmärkte bewertet.
10 50% Die Punkteverteilung erfolgt nach folgenden 
Kriterien:
0 Punkte: Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens nach den 
Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 21013)(obligatorisch)
1 Punkt: Eingliederung ins Stadtbild/Umgebung
2 Punkte: Aufwertung des Stadtbildes durch ansprechenden 
Städtebau und Architektur
2 Punkte: Stärkung einer oder mehrerer Kölner Leitbranchen: 
Handelt es sich um ein Vorhaben, welches mind. einen der 
folgenden Leitmärkte stärkt:
- Forschung & Wissenschaft
- Health & Life Science
- Informations- & Kommunikationsstruktur
- Kultur- & Kreativwirtschaft
- Produktion
- Versicherungswirtschaft
(bspw., indem es solche Unternehmen als potenzielle Mieter 
beabsichtigt, wird dies in der Bewertung des Konzeptes positiv 
berücksichtigt)
2 Punkte: Steigerung der Aufenthaltsqualität durch attraktive 
Nutzungen in der Erdgeschossebene
2 Punkte: Unterbindung möglicher Angsträume zwischen 
Bahndamm und Gebäudekante.
1 Punkt: Integration technischer Einrichtungen in oberstes 
Geschoss und/oder Fassade
Nachhaltigkeit Das Vorhaben soll 
Nachhaltigkeitsaspekte
berücksichtigen
12 50% 0 Punkte: Einhaltung der Kölner "Klimaschutzleitlinien" 
(Mindestkriterium)
2 Punkte: Im Konzept wird deutlich, dass beabsichtigt ist, 
ökologische Baustoffe oder nachwachsende Rohstoffe zu 
verwenden bzw. vorhandene Baumaterialien wieder zu 
verwenden.
2 Punkte: Für den Betrieb des Gebäudes liegt ein Energiekonzept 
vor, welches den CO²-Ausstoß auf ein Minimum reduziert.
2 Punkte: Der Grundsatz "Cradle to Cradle" wird verfolgt und stellt 
somit sicher, dass am Ende des Lebenszyklus der Immobilie 
Materialien wiederverwendet werden können.
2 Punkte: Es erfolgt eine umfangreiche Dach- und 
Fassadenbegrünung.
2 Punkte: Das Konzept beinhaltet Aspekte nachhaltiger Mobilität 
(z.B. Einrichtung von E-Ladesäulen (mind. 22 kW)).
2 Punkte: Das Gebäude lässt sich verändernden 
Nutzerbedürfnissen, technischen Entwicklungen und ggf. 
wechselnden Nutzungsarten anpassen
Summe 22 100%

Anlage 2 Lageplan

8 Zeichen

Anlage 2

Anlage 3, Auszug LA 10.06.2024

1578 Zeichen

Anlage 3 
 
Geschäftsführung  
Liegenschaftsausschuss 
Frau Michels 
Telefon:  (0221) 221 - 32578 
Fax:   (0221)  
E-Mail:  marianne.michels@stadt-
koeln.de 
Datum: 05.07.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Liegenschaftsausschusses  vom 10.06.2024  
öffentlich 
2.1 Vermarktung eines Grundstücks östlich angrenzend an den Ottoplatz in 
Köln-Deutz 
2337/2023 
und 
 Änderungsantrag der Ratsgruppe KLIMA FREUNDE und GUT vom 
10.06.2024  
-Tischvorlage- 
AN/0921/2024 
 
RM Pakulat stellt mündlich folgende Änderungsanträge: 
 
1. In der Bewertungsmatrix möge der Punkt „Angsträume unterbinden (2 Bewer-
tungspunkte) entfallen, da dieser Anspruch ihres Erachtens selbstverständlich 
sei.  
Dafür möge ein neues Bewertungskriterien zugefügt werden und zwar  
„Integration einer Mobilstation“. Dies möge ebenfalls mit 2 Punkten honoriert 
werden, so dass die Gesamtpunktzahl unverändert bleibt. 
2. Das Verfahren soll auf insgesamt 6 Monate verlängert werden (statt 3 Monate) 
um einen möglichst großen Bewerberkreis zu generieren.  
 
RM Pütz stellt fest, dass es sich insgesamt um eine schwierige Thematik handele, die 
sorgsam abzuwägen sei. Er macht daher für die SPD-Fraktion Beratungsbedarf gel-
tend. 
 
Im Folgenden begründet SE Ullrich den schriftlichen Änderungsantrag der Ratsgruppe 
KLIMA FREUNDE und GUT. 
 
Vorsitzende Sommer stellt den Antrag der SPD auf Vertagung der Vorlage zur Abstim-
mung:

Beschluss: 
 
Der Liegenschaftsausschuss stellt die Vorlage und den Änderungsantrag zurück. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.ch

Anlage 4 Auszug Beschlussprotokoll BV Innenstadt vom 05.09.2024

5697 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
In Vertretung für Frau Brohl:  
Frau Pesch, Tel. 221 -26144 
Frau Brohl 
Telefon: (0221) 221-91709 
Fax:  (0221)  
E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 09.09.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt vom 05.09.2024  
öffentlich 
3.1 Vermarktung eines Grundstücks östlich angrenzend an den Ottoplatz in 
Köln-Deutz 
2337/2023 
3.1.1 Änderungsantrag zur Vermarktung eines Grundstücks östlich angren-
zend an den Ottoplatz in Köln-Deutz TOP 3.10 (2337/2024), gem. Ände-
rungsantrag B90/Die Grünen, Die Linke, KlimaFreunde und Die Partei 
AN/0960/2024 
3.1.2 Änderungsantrag zu TOP 3.10 Vermarktung eines Grundstücks östlich 
angrenzend an den Ottoplatz in Köln-Deutz (2337/2023), Änderungsan-
trag Die Linke 
AN/0956/2024 
 
I. Abstimmung über den Änderungsantrag Die Linke (AN/0956/2024) 
Beschluss:  
  
Die Stadt soll prüfen, ob das Grundstücks am Deutzer Bahnhof zu einem Park werden kann. 
Anstelle einer kommerziellen Nutzung sollte das Grundstück am Deutzer Bahnhof der 
Allgemeinheit gewidmet und zu einem öffentlichen Park umgewandelt werden.  
 
Abstimmungsergebnis: 
Mit Stimmenmehrheit von Grüne, SPD, CDU, FDP gegen die Stimmen von Die Linke 
und Klimafreunde abgelehnt.

II. Abstimmung über den Änderungsantrag B90/Die Grünen, Die Linke, Klima-
Freunde und Die Partei (AN/0960/2024) 
 
Beschluss: 
Nach dem ersten Absatz des Beschlusstextes wird eingefügt: 
 
Eine Bebauung des Grundstücks muss unter der Maßgabe erfolgen, dass auf Höhe 
des Grundstücks eine mögliche künftige Stadtbahnhaltestelle eingerichtet werden 
kann. 
 
Nach dem jetzigen zweiten (neu dritten) Absatz wird eingefügt: 
 
Die Vergabe des Grundstücks soll, wenn irgend, möglich auf Erbpacht-Basis erfolgen. 
Ein Verkauf des Grundstücks kommt nur als Ultima Ratio unter erneuter Beteiligung 
der politischen Gremien in Frage, falls sich eine Erbpacht-Vergabe nicht realisieren 
lässt.  
 
Abstimmungsergebnis: 
Mit Stimmenmehrheit von Grüne; Die Linke und Klimafreunde gegen die Stimmen 
von CDU, SPD und FDP zugestimmt. 
III. Abstimmung über die so geänderte Vorlage 
3.1 Vermarktung eines Grundstücks östlich angrenzend an den Ottoplatz in 
Köln-Deutz 
2337/2023 
Ergänzter Beschluss: 
Der Rat beschließt die Durchführung eines Konzeptverfahrens zur Vermarktung des 
städtischen Grundstücks, östlich angrenzend an den Ottoplatz, zwischen Bahndamm 
und Opladener Straße, in Köln-Deutz (siehe Anlage 2) gemäß dem als Anlage 1 bei-
gefügten Exposé. Ziel ist es, das Grundstück einer angemessenen Bebauung und ge-
werblichen Nutzung zuzuführen.  
Eine Bebauung des Grundstücks muss unter der Maßgabe erfolgen, dass auf 
Höhe des Grundstücks eine mögliche künftige Stadtbahnhaltestelle eingerichtet 
werden kann. 
Nach Ablauf der Ausschreibungsfrist sollen die eingereichten Konzepte im Rahmen 
eines Workshops, zu welchem die im Liegenschaftsausschuss und Stadtentwicklungs-
ausschuss vertretenen, stimmberechtigten Fraktionen jeweils zwei Teilnehmende ent-
senden, ausgewertet und in eine Reihenfolge gebracht werden. Die als Anlage 1.1 
beigefügte Bewertungsmatrix soll dabei als Richtschnur dienen. Anschließend wird die 
Vergabe des Grundstücks den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 
Die Vergabe des Grundstücks soll, wenn irgend möglich, auf Erbpacht-Basis er-
folgen. Ein Verkauf des Grundstücks kommt nur als Ultima Ratio unter erneuter 
Beteiligung der politischen Gremien in Frage, falls sich eine Erbpacht-Vergabe 
nicht realisieren lässt.  
Grundstück: Opladener Straße in Köln-Deutz, gelegen östlich angren-
zend an den Ottoplatz, zwischen Bahndamm und Oplade-
ner Straße.  
Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstücks-Nrn. 1391, 1392, 
1393, 1394 
Größe:   2.279 m²

Kaufpreis: 12.150.000,00 EUR als Festpreis (Bewertung aus 
09/2023). 
Besondere Bedingungen: Der ermittelte Kaufpreis basiert auf der Annahme einer Ge-
schossflächenzahl von 15,0, wie im aktuellen Bebauungs-
plan (B-Plan) festgesetzt. Dieser B-Plan soll aufgehoben 
und durch einen vorhabenbezogenen B-Plan ersetzt wer-
den (näheres in der Begründung). Sollte die zukünftige Ge-
schossflächenzahl mehr als 10% von der angenommenen 
abweichen, wird eine Kaufpreisnach- oder Rückzahlung er-
folgen. 
 Das Grundstück weist aufgrund seiner besonderen Gege-
benheiten eine erschwerte Bebaubarkeit auf. Hierzu zählen 
unter anderem 
 Eine notwendige Sondierung des U-Bahnbauwerks 
sowie einer erschwerten Gründung aufgrund der U-
Bahn 
 Erhöhte Schwingungen durch die Kumulation von 
Auswirkungen der Bahn, der U-Bahn und des Stra-
ßenverkehrs 
 Eine erforderliche Ertüchtigung angrenzender Grün-
dungs- und Stützelemente im Tiefbau 
 Im Grundstück vorhandene Behinderungen (Anker 
etc.) 
 Die Verlegung vorhandener Leitungen und Kanäle 
 Ein von der Deutschen Bahn geforderter Anprall-
schutz 
 Eine notwendige Schürfung zur Erkundung von Bo-
dendenkmälern sowie der Beseitigung oder dem Er-
halt dieser. 
Die Stadt übernimmt die durch diese Bauerschwernisse 
verursachten Mehrkosten bis zu einer Höhe von 
4.000.000,00 EUR. 
Der kaufenden Partei werden folgende Rücktrittsrechte 
eingeräumt: 
a) Bei Überschreitung des vorgenannten Höchstbetrages 
für die Erstattung von Mehrkosten infolge von Bauer-
schwernissen. 
b) Für den Fall, dass ein Bebauungsplan nicht rechtskräf-
tig wird und die Gründe hierfür nicht von der kaufenden 
Partei zu vertreten sind. Dieses Rücktrittsrecht erlischt 
mit Baubeginn, spätestens jedoch zwölf Monate nach 
Rechtskraft des Bebauungsplans. 
Zweck: Entwicklung einer angemessenen Bebauung und gewerbli-
chen Nutzung 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Enthaltung CDU und FDP zugestimmt.

Anlage 5, Auszug LA 09.09.2024

6321 Zeichen

Geschäftsführung  
Liegenschaftsausschuss 
Frau Michels 
Telefon:  (0221) 221 - 32578 
Fax:   (0221)  
E-Mail:  marianne.michels@stadt-
koeln.de 
Datum: 11.09.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Liegenschaftsausschusses  vom 09.09.2024  
öffentlich 
2.1 Vermarktung eines Grundstücks östlich angrenzend an den Ottoplatz in 
Köln-Deutz 
2337/2023 
und 
 Änderungsantrag der Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT vom 
10.06.2024 
AN/0921/2024 
 
RM Pakulat begrüßt die Vorlage. Das enthaltene Exposé sei aussagekräftig. Ihres Er-
achtens eigne sich das Exposé auch zur Bewertung der eingehenden Konzepte und 
mache die als Anlage 1.1 beigefügte kleinteilige Bewertungsmatrix entbehrlich. Sie 
beantragt daher, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen, jedoch ohne An-
lage 1.1. 
 
SE Ullrich berichtet von einer Bürgereingabe in der BV 1. Darin sei der Verkehr durch 
private PKW` s und Taxen und der Wegfall von Parkplätzen thematisiert worden. Sie 
fragt, ob dies in der nun zur Beratung vorliegenden Vorlage berücksichtigt sei. Ferner 
möchte sie wissen, wie sich der Liegenschaftsausschuss zum Änderungsantrag der 
BV 1 positioniere. 
 
RM Pakulat antwortet, die Forderungen im Änderungsantrag der BV 1 seien nicht rea-
lisierbar. Im Übrigen wolle sie noch klarstellen, dass durch ihren heutigen Änderungs-
antrag ihre mündlichen Änderungsanträge zur letzten Sitzung obsolet seien. Ihres Er-
achtens gelte dies auch für den Änderungsantrag der Ratsgruppe Klimafreunde und 
Gut. 
 
SE Ullrich hält den Änderungsantrag aufrecht und bittet um eine Aussage zu der Ver-
kehrsproblematik. 
 
Anlage 5

Beigeordneter Wolfgramm informiert, die Vorlage sei intensiv u.a. mit dem Verkehrs- 
und Planungsdezernat abgestimmt worden. Insofern habe man sich auch der Ver-
kehrssituation angenommen. 
 
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Vorsitzende Sommer zunächst den 
Änderungsantrag der Ratsgruppe Klimafreunde und Gut, danach den mündlichen Än-
derungsantrag von Frau Pakulat und schließlich die so geänderte Beschlussvorlage 
zur Abstimmung: 
 
1. Beschluss: (Änderungsantrag der Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT) 
Der Beschlussantrag zu 2337/2023 „Vermarktung eines Grundstücks östlich angren-
zend an den Ottoplatz in Köln-Deutz“ wird wie folgt ergänzt. 
In der Anlage 1.1. ‚Bewertungsmatrix‘ steht unter Nachhaltigkeit als drittes: "2 Punkte: 
Für den Betrieb des Gebäudes liegt ein Energiekonzept vor, welches den CO2 Aus-
stoß auf ein Minimum reduziert." 
Dieser Punkt wird ersetzt durch: "2 Punkte: Es liegt ein Energiekonzept vor, welches 
einen klimaneutralen Betrieb des Gebäudes vorsieht.". 
Abstimmungsergebnis: 
Gegen die Fraktion Die Linke und bei Enthaltung der SPD-Fraktion mehrheitlich 
abgelehnt. 
 
2. Beschluss: (Mündlicher Änderungsantrag von Frau Pakulat)  
Der Satz „Die als Anlage beigefügte Bewertungsmatrix soll dabei als Richtschnur die-
nen“ soll ersatzlos aus dem Beschlusstext gestrichen werden. 
Abstimmungsergebnis: 
Bei Enthaltung der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke einstimmig zuge-
stimmt. 
 
3. Beschluss: (Verwaltungsvorlage mit Ergänzung aus mündlichem Änderungsantrag 
von Frau Pakulat)  
 
Der Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat w ie folgt zu beschließen: 
Geänderter Beschluss: 
Der Rat beschließt die Durchführung eines Konzeptverfahrens zur Vermarktung des 
städtischen Grundstücks, östlich angrenzend an den Ottoplatz, zwischen Bahndamm 
und Opladener Straße, in Köln-Deutz (siehe Anlage 2) gemäß dem als Anlage 1 bei-
gefügten Exposé. Ziel ist es, das Grundstück einer angemessenen Bebauung und ge-
werblichen Nutzung zuzuführen. 
Nach Ablauf der Ausschreibungsfrist sollen die eingereichten Konzepte im Rahmen 
eines Workshops, zu welchem die im Liegenschaftsausschuss und Stadtentwicklungs-
ausschuss vertretenen, stimmberechtigten Fraktionen jeweils zwei Teilnehmende ent-
senden, ausgewertet und in eine Reihenfolge gebracht werden. Die als Anlage 1.1 
beigefügte Bewertungsmatrix soll dabei als Richtschnur dienen. Anschließend 
wird die Vergabe des Grundstücks den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorge-
legt.

Grundstück:  Opladener Straße in Köln-Deutz, gelegen östlich angrenzend  
   an den Ottoplatz, zwischen Bahndamm und Opladener  
   Straße. Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstücks-Nrn. 1391,  
   1392, 1393, 1394 
Größe:    2.279 m² 
Kaufpreis: 12.150.000,00 EUR als Festpreis (Bewertung aus 
09/2023). 
Besondere Bedingungen: Der ermittelte Kaufpreis basiert auf der Annahme einer Ge-
schossflächenzahl von 15,0, wie im aktuellen Bebauungs-
plan (B-Plan) festgesetzt. Dieser B-Plan soll aufgehoben 
und durch einen vorhabenbezogenen B -Plan ersetzt wer-
den (näheres in der Begründung). Sollte die zukünftige Ge-
schossflächenzahl mehr als 10% von der angenommenen 
abweichen, wird eine Kaufpreisnach- oder Rückzahlung er-
folgen. 
 Das Grundstück weist aufgrund seiner besonderen Gege-
benheiten eine erschwerte Bebaubarkeit auf. Hierzu zählen 
unter anderem 
 Eine notwendige Sondierung des U-Bahnbauwerks 
sowie einer erschwerten Gründung aufgrund der U-
Bahn 
 Erhöhte Schwingungen durch die Kumulation von 
Auswirkungen der Bahn, der U-Bahn und des Stra-
ßenverkehrs 
 Eine erforderliche Ertüchtigung angrenzender Grün-
dungs- und Stützelemente im Tiefbau 
 Im Grundstück vorhandene Behinderungen (Anker 
etc.) 
 Die Verlegung vorhandener Leitungen und Kanäle 
 Ein von der Deutschen Bahn geforderter Anprall-
schutz 
 Eine notwendige Schürfung zur Erkundung von Bo-
dendenkmälern sowie der Beseitigung oder dem Er-
halt dieser. 
Die Stadt übernimmt die durch diese Bauerschwernisse 
verursachten Mehrkosten bis zu einer Höhe von 
4.000.000,00 EUR. 
Der kaufenden Partei werden folgende Rücktrittsrechte 
eingeräumt: 
a) Bei Überschreitung des vorgenannten Höchstbetrages 
für die Erstattung von Mehrkosten infolge von Bauer-
schwernissen. 
b) Für den Fall, dass ein Bebauungsplan nicht rechtskräf-
tig wird und die Gründe hierfür nicht von der kaufenden 
Partei zu vertreten sind. Dieses Rücktrittsrecht erlischt 
mit Baubeginn, spätestens jedoch zwölf Monate nach 
Rechtskraft des Bebauungsplans.

Zweck: Entwicklung einer angemessenen Bebauung und gewerbli-
chen Nutzung 
 
Abstimmungsergebnis: 
Gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und Enthaltung der SPD-Fraktion 
mehrheitlich zugestimmt

Anlage 1 Exposé

48008 Zeichen

1 
 
Anlage 1 
 
 
Die Stadt Köln bietet das an den Ottoplatz in Köln-Deutz angrenzende städtische Grundstück 
im Wege eines Konzeptverfahrens provisionsfrei an. Ziel ist es, das aktuell mindergenutzte 
Grundstück einer der Lage angemessenen Nutzung zuzuführen. Durch qualitativ 
hochwertige Architektur soll der Standort im Zusammenspiel mit dem denkmalgeschützten 
Bahnhofsgebäude, den LVR Bauten und dem modern gestalteten Ottoplatz eine würdige 
städtebauliche Vollendung finden. 
Möglichen Interessenten wird im Rahmen dieses Verfahrens die Gelegenheit gegeben, ein 
Konzept zur Entwicklung sowie zur Finanzierung des Objektes vorzulegen. Nach Abschluss 
des Verfahrens soll das Planungsrecht über einen durch den Investor auf eigene Kosten 
durchzuführenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan geschaffen werden, für dessen 
Aufstellung mindestens 2,5 Jahre einzukalkulieren sind. In diesem Rahmen ist durch die/den 
Investor/in ein verpflichtendes Wettbewerbsverfahren nach den Richtlinien für 
Planungswettbewerbe (RPW 21013) durchzuführen, um vor dem Hintergrund der 
verschiedenen Anforderungen die bestmögliche Lösung für den Standort zu finden. 
Die Fläche wird derzeit unter anderem als Parkplatz genutzt. Die hervorragende Lage am 
Bahnhof Deutz mit seiner Innenstadtnähe sowie der guten Anbindung an ÖPNV- und 
Fernverkehrsnetz machen dieses Areal, insbesondere für moderne Büroflächen, besonders 
attraktiv.  
Exposé 
Ottoplatz

2 
 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
1. Angaben zum Grundstück ................................................................. 4 
1.1 Übersichtsplan ................................ ................................ ................................ . 5 
1.2 Auszug aus der Flurkarte ................................ ................................ ................. 5 
1.3 Städtebau ................................ ................................ ................................ ......... 5 
1.4 Planungsrechtliche Situation: ................................ ................................ ........... 6 
1.5 Erschließungsbeiträge ................................ ................................ ...................... 7 
2. Umweltbelange .................................................................................. 7 
2.1 Boden-, Grundwasserschutz ................................ ................................ ................ 7 
2.2 Luftschadstoffbelastung ................................ ................................ ....................... 8 
2.3 Lärm ................................ ................................ ................................ ..................... 8 
2.4 Elektromagnetische Felder durch Bahnanlagen/Oberleitungen ............................ 8 
2.5 Klimawandelanpassung ................................ ................................ ....................... 8 
2.6 Hochwasserrisiko, Starkregenprophylaxe................................ ............................. 8 
3. Bestehende bauliche Anlagen ........................................................... 9 
3.1 Leitungsträger ................................ ................................ ................................ ...... 9 
3.2 Stadtbahn-Tunnel ................................ ................................ ................................ . 9 
3.3 Technische Ver- und Entsorgung, Werbeanlage ................................ .................10 
3.4 Denkmalschutz ................................ ................................ ................................ ...10 
3.5 Bodendenkmalschutz ................................ ................................ ..........................10 
4. Verkehr ............................................................................................ 12 
4.1 Öffentlicher Nahverkehr ................................ ................................ ......................13 
4.2 Ersatz für Rad-Abstellanlagen ................................ ................................ .............13 
5. Allgemeine Vertragskonditionen ...................................................... 13 
5.1 Kaufpreis und Fälligkeit ................................ ................................ .......................13 
5.2 Kostenübernahme ................................ ................................ ............................... 13 
5.3 Besitzübergang ................................ ................................ ................................ ...14 
5.4 Bauverpflichtung ................................ ................................ ................................ .14 
5.6 Rücktrittsrecht ................................ ................................ ................................ .....14 
5.8 Vorkaufsrecht ................................ ................................ ................................ ......15 
6. Aufgabenstellung ............................................................................. 15 
6.1 Nutzungskonzeption ................................ ................................ ........................15 
6.2 Flexible Gebäude ................................ ................................ ............................15 
6.3 Eingangsbereich / Außenanlagen ................................ ................................ ....15

3 
 
6.4 Fassade ................................ ................................ ................................ ..........15 
6.5 Belichtung und Besonnung................................ ................................ ..............15 
6.6 Dachflächen ................................ ................................ ................................ ....16 
6.7 Technische Gebäudeausrüstung ................................ ................................ .....16 
6.8 Materialien ................................ ................................ ................................ ......16 
7. Konzeptverfahren ............................................................................ 16 
7.1 Aufforderung ................................ ................................ ................................ ...16 
7.2 Beurteilung ................................ ................................ ................................ ......17 
7.3 Entscheidung ................................ ................................ ................................ ..17 
7.4 Abgabefrist ................................ ................................ ................................ ......17 
7.5 Abgabe................................ ................................ ................................ ............17 
8. Gewährleistung................................................................................ 18 
9. Datenschutzerklärung ...................................................................... 19 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stadt Köln 
Die Oberbürgermeisterin 
Amt für Liegenschaften, Vermessung 
und Kataster 
Liegenschaftsabteilung 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
Ihr Ansprechpartner: 
Herr Görgens 
Az. 230/1 Ottoplatz 
Telefon: 0221 221 33474 
Telefax: 0221 221 24500 
Email: liegenschaften@stadt-koeln.de 
www.stadt-koeln.de

4 
 
 
1. Angaben zum Grundstück 
 
Stadtteil Köln-Deutz 
Grundstück Ottoplatz / Opladener Straße 
Kataster Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstücke 
Nummer 1391, 1392, 1393, 1394 
Größe 2.279 m² 
Kaufpreis 12.150.000,00 EUR 
Bewerberkreis offen 
Abgabefrist 30.09.2024 
 
Das Grundstück profitiert von seiner zentralen Lage. Die Entwicklung des Grundstücks ist 
aber auch aufgrund verschiedener Rahmenbedingungen, insbesondere der 
 Höhenbegrenzung zum Schutz des Kölner Doms, 
 vollständigen Überbauung des Grundstückes ohne „Rückseiten“, 
 notwendigen „Überbrückung“ des Tunnelbauwerks der U-Bahn, um dort jeglichen 
Lasteintrag auszuschließen (Bewertung der Fa. Kühn Geoconsulting GmbH aus 2016 
ist als Anlage 2 beigefügt), 
 zu erwartenden archäologischen Funde, 
 Beibehaltung der Fuß- und Fahrradtrasse zwischen Bahnhof und Stadthaus, bei 
gleichzeitiger Berücksichtigung der verkehrlichen Anforderungen sowie einem 
möglichen „Angstraum“ zwischen Gebäude und Bahn, 
 durch den Schienenverkehr und andere Verkehre bedingten Lärmemissionen und 
 notwendigen baulich-konstruktiven Maßnahmen an der Gebäudefassade, die eine 
Überschreitung von Lärmgrenzwerten im südlich angrenzenden Wohnviertel aufgrund 
von Schallreflektionen ausschließen, 
äußerst anspruchsvoll.

5 
 
1.1 Übersichtsplan 
 
 
 
1.2 Auszug aus der Flurkarte 
 
 
 
1.3 Städtebau 
Die zukünftige Bebauung soll die fehlende östliche Platzwand zum Ottoplatz ergänzen und 
damit stadträumlich die Lücke zwischen Bahnlinie und Bebauung Opladener Straße 
schließen. Der Zuschnitt des Baufeldes erfordert hierbei eine Gebäudetypologie, die den

6 
 
städtebaulichen Anforderungen an Raumbildung, Volumetrie und Stadtkante entspricht und 
somit einer intensiven Auseinandersetzung mit allen Gebäudekanten und -fassaden bedarf. 
Die Aufenthaltsqualität und damit die Attraktivität des Standortes soll nach der erfolgten 
hochwertigen Umgestaltung des Ottoplatzes weiter gesteigert werden. Dazu sollte auch die 
Öffnung der Erdgeschossebene mit attraktiven Nutzungen wie gastronomischen Angeboten 
und einer öffentlichen Zugänglichkeit beitragen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine 
Außengastronomie in Richtung Ottoplatz aufgrund der Aufstellfläche für die Taxis nicht 
möglich ist. Ein behutsamer Umgang mit der gegenüberliegende Wohnnutzung wird 
vorausgesetzt. 
Dachaufbauten für technische Einrichtungen wie Aufzüge oder Be- und Entlüftungsanlagen 
sowie Antennen und Satellitenanlagen sollen unscheinbar im obersten Geschoss oder z.B. 
auf den Parketagen in die Fassade integriert werden. Eine typische Einhausung der 
Gebäudetechnik als Technikgeschoss ist nicht erwünscht; eine Aufstellung auf der obersten 
Geschossdecke ist bei hoher gestalterischer Qualität der fünften Fassade und Integration in 
diese jedoch denkbar. 
Die Einbindung vorhandener Wegebeziehungen muss gewährleistet sein (z. B. Ausgang DB-
Tunnel, KVB-Ausgang, Zugang zum Gleis 11). Die Wegeführung zu der vorhandenen 
Fußgehenden- und Fahrradfahrendenrampe vom Stadthaus zum Ottoplatz muss 
berücksichtigt werden. Im Erdgeschoss sind entlang der Fußwege publikumswirksame 
Nutzungen vorzusehen, um nicht belebte Zonen zu vermeiden. Für die Gebäudeseite zur 
Bahn ist zu gewährleisten, dass keine Angsträume entstehen, die aus Sicht der 
Kriminalprävention Sorgen bereiten könnten. Mögliche Lösungen sind in einem 
Qualifizierungsverfahren zu finden. 
Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan und die verschiedenen Einleitungsbeschlüsse sind 
nicht mehr aktuell und sollen aufgehoben bzw. geändert werden. Dies gilt in gleicher Weise 
für das im Jahr 2016 erzielte Wettbewerbsergebnis für das „Casino“, das eine maximale 
Höhe von 27 m, eine GFZ von 6,0 und eine vollständige Bebaubarkeit vorsah. 
Bezüglich einer Neubebauung wird insbesondere aufgrund der Lage und der Umweltbelange 
von einer Planbedürftigkeit ausgegangen. 
Seitens der Verwaltung ist aus städtebaulicher Sicht auch eine höhere Entwicklung bis 60m 
vorstellbar, orientiert an den Höhen der Gebäude der MesseCity Köln nördlich des 
Bahndammes. Letztendlich wird die Höhe der Ausnutzbarkeit des Grundstückes im 
Planverfahren von den Ratsgremien festgelegt, auch unter Berücksichtigung der vom Rat 
festgelegten „Pufferzone zum Schutz des Weltkulturerbes Kölner Dom“. Die UNESCO ist bei 
Bauvorhaben, die erhebliche Veränderungen bedeuten und innerhalb der Prüfzone liegen, 
zu beteiligen. 
Weitere fachliche Themen insbesondere im Bereich Verkehr und Umweltschutz sind in einer 
Entwurfsstudie abzustimmen. Orientierungshilfe können hierbei die Höhen der MesseCity 
Köln geben. 
 
1.4 Planungsrechtliche Situation: 
Der Rat der Stadt Köln hat in 2005 beschossen, die städtebauliche Entwicklung am Standort 
mit den Belangen der Weltkulturerbestätte Kölner Dom in Einklang zu bringen und die bis 
dahin geltende Konzeption mit rd. 100 m Höhe nicht weiter zu verfolgen. 
Die Planungsgeschichte des Grundstückes weist daher im Anschluss an die o.g. 
Beschlussfassung eine Höhe von 60 m und später eine Höhe von 27 m (zugeschnitten auf

7 
 
das geplante Casino) aus. Beide Planungen wurden ebenfalls nicht mehr weiterverfolgt. 
Unabhängig von einer Neukonzeption sollen die Beschlüsse aufgehoben werden. 
Nach Abschluss der Konzeptvergabe und der Übertragung des Grundstücks an eine/n 
Vorhabenträger/in soll das Planungsrecht für das konkrete Vorhaben über den Antrag einer 
Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geschaffen werden. Ein 
Anspruch auf ein bestimmtes Ergebnis des Bebauungsplanverfahrens besteht dabei nicht. 
Im Rahmen der Projektentwicklung sind die Maßgaben des Stadtentwicklungsausschusses 
für Hochhäuser vom 04.05.2023 in Bezug auf Beteiligungsverfahren sowie Ausgestaltung zu 
berücksichtigen. Gleiches gilt für die städtischen Richtlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung. 
In seiner Sitzung am 21.03.2024 hat der Rat der Stadt den Baubeschluss 
„Brandschutzsanierung und Neugestaltung der Stadtbahnhaltestelle Bf Deutz/Messe“ 
gefasst. Die Bauphase der Sanierung beginnt ab 2025. Für die Durchführung der Maßnahme 
wurde ein Zeitraum von ca. 36 Monaten ermittelt. In dieser Zeit (bis voraussichtlich 2029) 
kann das für diese städtische Maßnahme genutzte Grundstück (Gemarkung Deutz, Flur 35, 
Flurstück 1401) nicht als Baustelleneinrichtungsfläche o.ä. für die Maßnahme auf dem hier 
zu vermarktenden Grundstück, angrenzend an den Ottoplatz, genutzt werden. 
 
1.5 Erschließungsbeiträge 
Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch für bisher fertiggestellte 
Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 (2) in Verbindung mit § 128 (1) Baugesetzbuch 
fallen nicht an. 
Entgelte und Abgaben für Anlagen im Sinne des § 127 (4) Baugesetzbuch und sonstige 
Anlagen, insbesondere Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten für 
Versorgungsanlagen sowie Abgaben für Entsorgungsanlagen, trägt der Erwerber. 
Später etwa anfallende Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch für weitere 
Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 (2) Baugesetzbuch sowie Beiträge nach dem 
Kommunalabgabengesetz trägt der Käufer ab dem Zeitpunkt der Vertragsbeurkundung mit 
Bekanntgabe des entsprechenden Beitragsbescheides, ebenso Entgelte und Abgaben für 
Anlagen im Sinne des § 127 (4) Baugesetzbuch und sonstige Anlagen, insbesondere 
Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten für Versorgungsanlagen sowie Abgaben für 
Entsorgungsanlagen. 
 
2. Umweltbelange 
2.1 Boden-, Grundwasserschutz 
Nach heutigem Kenntnisstand liegt der Grundbesitz weder im zentralen noch im Nahbereich 
einer beim Amt für Umweltschutz erfassten Altablagerung, eines Altstandortes bzw. einer 
Altlast. Es wird jedoch empfohlen, vorsorglich beim Umwelt und Verbraucherschutzamt, 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, nachzufragen, ob ein Verdacht auf Altlasten besteht und 
ggf. Untersuchungen nach Absprache mit dem Amt für Liegenschaften, Vermessung und 
Kataster vorzunehmen sind. 
Die Stadt Köln übernimmt keine Haftung für schädliche Bodenveränderungen i. S. des § 2 III 
BBodSchG und/oder Altlasten i. S. des § 2 V BBodSchG auf dem Grundbesitz.

8 
 
2.2 Luftschadstoffbelastung 
Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens ist die Luftschadstoffbelastung in der Opladener 
Straße hoch. 
Die Größe/ Höhe und Ausdehnung der Neubebauung hat Auswirkungen auf die 
Belastungssituation im Straßenraum und im direkten Umfeld. 
 
2.3 Lärm 
Es ist zu gewährleisten, dass die Art der Fassade und die Lage und Dimensionierung des 
Gebäudes nicht zu weiteren Erhöhungen der Lärmbelastung führt. Aus diesem Grund ist von 
reflektierenden, schallharten und glatten Fassaden abzusehen. 
 
2.4 Elektromagnetische Felder durch Bahnanlagen/Oberleitungen 
Wie die Messergebnisse in der „Orientierenden Messung der elektrischen und magnetischen 
Wechselfelder“ auf dem Gelände des VEP gezeigt hat, sind im Bereich des geplanten 
Gebäudes elektrische Felder von weniger als 2000 V/m zu erwarten, womit der gesetzliche 
Grenzwert der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) von 5 000 V/m erheblich 
unterschritten wird. Für eine Innenraumnutzung ergeben sich hier keine Konflikte. Es wird 
jedoch darauf hingewiesen, dass empfindliche elektronische Geräte betroffen sein könnten. 
Weiterhin könnten an nach Norden gerichteten Außennutzungen (Balkone, große 
Fensterflächen) in Höhen von 2-15 m über Bahnsteigniveau relevante Feldstärken auftreten. 
Der weitere Ausbau von Gleisen ist hier ebenfalls zu berücksichtigen.  
 
2.5 Klimawandelanpassung 
Das geplante Gebäude sollte sich durch Klimaneutralität auszeichnen. Die vom Rat der Stadt 
Köln, am 17.03.2022 beschlossenen Klimaschutzleitlinien sind zu beachten. 
Intensive Dachbegrünung ist verpflichtend aufgrund der erforderlichen Starkregenprophylaxe 
und Erhöhung der Verdunstungsleistung in einem von steinernen Plätzen geprägten Raum.  
Fassadenbegrünung kann hier einen weiteren Beitrag zur Kühlleistung und 
Aufenthaltsqualität beitragen und in die gesamte bauliche Konstruktion integriert werden. 
Die Nachhaltigkeit des Bauwerkes ist aus ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten 
in Konstruktion und Gestaltung zu integrieren und bei der Planung einzubeziehen. 
 
2.6 Hochwasserrisiko, Starkregenprophylaxe 
Das Grundstück liegt vollständig im Bereich eines Hochwasserrisikogebietes und wäre bei 
einem Extremhochwasser überflutet. Bis zu einem 200-jährlichen Hochwasser ist das 
Grundstück geschützt. Aufgrund der Rheinnähe ist mit geringen Grundwasserflurabständen 
zu rechnen. 
Regenwasser muss gemäß DIN 1986-100 für mindestens 30-järliches Starkregenereignis 
auf dem Grundstück zurückgehalten werden. Gefälle, Höhenanpassungen und 
Vorhalteflächen für den Starkregenfall sind zu berücksichtigen.

9 
 
3. Bestehende bauliche Anlagen 
3.1 Leitungsträger 
Auf dem Grundstück befinden sich Betriebsanlagen der Kölner Verkehrsbetriebe sowie Ver- 
und Entsorgungsanlagen verschiedenster Unternehmen. 
Nach aktuell vorliegenden Informationen handelt es sich um Einrichtungen folgender 
Unternehmen: 
- Leitungen der RheinEnergie AG Köln. Es handelt sich um Gas-, Wasser-, Strom und 
Telekommunikationseinrichtungen. 
- Einrichtungen der Kölner Verkehrsbetriebe AG. Es handelt sich um U-Bahn-Tunnel 
und Nebenanlagen. 
- Einrichtungen der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR. Es handelt sich um eine 
Entwässerungsanlage mit Rohrkanälen mit einem Durchmesser von DN 300 und 
400. 
- Drei Werbeträgereinrichtungen der Ströer Deutsche Städte Medien GmbH in Köln 
(ein Abbau der Anlagen ist im Rahmen des bestehenden Werbenutzungsvertrages 
möglich). 
- Telekommunikationslinien der Telekom Deutschland GmbH. 
- Telekommunikationslinien der Unitymedia NRW GmbH. 
- Kabelanlagen der GLH Auffanggesellschaft für Telekommunikation mbH. Anlage in 
Rohranlage der Fa. Colt Technology Services GmbH in Düsseldorf verlegt. 
Es ist zu klären, inwieweit auf Verlangen der Unternehmen zur Sicherung dieser Anlagen 
beschränkt persönliche Dienstbarkeiten zugunsten dieser Leitungsträger unentgeltlich im 
Grundbuch eingetragen werden müssen. 
Sollten sich im Verkaufsgrundstück weitere Ver- oder Entsorgungsleitungen und 
Einrichtungen befinden, die bisher nicht aufgeführt worden sind, so verpflichtet sich der 
Erwerber auch für diese Anlagen vor Bauantragstellung Abstimmungen mit den betroffenen 
Unternehmen vorzunehmen und gegebenenfalls beschränkt persönliche Dienstbarkeiten 
zugunsten dieser Leitungsträger unentgeltlich im Grundbuch einzutragen. 
 
3.2 Stadtbahn-Tunnel 
Auf das Bauwerk dürfen keinerlei Lasten abgetragen werden, d.h. das Tunnelbauwerk und 
der Neubau sind vollständig zu entkoppeln. Mögliche Einflüsse des Vorhabens sind im 
Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens gutachterlich zu untersuchen und Maßnahmen 
zu entwickeln und umzusetzen, die Schädigungen des Bauwerks verhindern. Erste 
Abstimmungsgespräche zu der Form der Überbauung wurden mit Vertretern der KVB als 
auch des zuständigen Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau geführt. Demnach ist 
für notwendige Revisions- und evtl. Sanierungsmaßnahmen zwischen der Tunneloberkannte 
und der Unterkante der Überbauung ein lichter Abstand (Hohlraum) von ca. 2,0 m 
vorzusehen. Über dem Tunnel kann somit grundsätzlich ein Untergeschoss geplant und 
hergestellt werden, solange die Zugänglichkeit zu dem Revisionshohlraum für das Amt für 
Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau sichergestellt ist. Da die Form der Gründung des 
Neubaus vermutlich als Brückenbauwerk eingestuft werden wird, kann sich auch hieraus das 
Erfordernis einer Revisionierbarkeit für Kontroll- und Sanierungsarbeiten an der Konstruktion 
ergeben.

10 
 
3.3 Technische Ver- und Entsorgung, Werbeanlage 
Der Bereich des Plangebietes wird im Mischsystem entwässert. Es liegt im Einzugsbereich 
der Kläranlage Köln-Stammheim. 
Die öffentlichen Abwasserkanäle (DN 300 bis 400) im engeren Bereich des Plangebietes 
liegen in der Fahrbahn der Opladener Straße sowie teilweise in der heutigen Parkplatzfläche. 
Im nördlichen Geh- und Radwegebereich entlang der Bahntrasse verläuft eine Haupttrasse 
der Deutschen Telekom. Es handelt sich hierbei um einen Schutzrohrverbund, bestehend 
aus 24 Schutzrohren DN 100 in 4 x 8 Anordnung, mit einer Überdeckung von 0,5 bis 0,7 
Metern, welcher das Plangebiet an der nordwestlichen Ecke tangiert und daher in diesem 
Bereich verlegt werden muss. 
Weitere Trassen, z.B. von Vodafone, arcor, euNetworks und COLT queren das Grundstück 
etwas südlicher im westlichen Teil des Plangebietes und müssen ebenfalls verlegt werden  
In der Rampe zur Geh- und Radwegebrücke liegen umfangreiche Versorgungsleitungen, die 
aus Platzgründen beim Neubau nicht im Straßenbereich untergebracht werden konnten und 
deren Verlegung nicht nur sehr aufwendig, sondern wegen fehlender Leertrassen auch nur 
schwer möglich wäre. Innerhalb des Plangebietes liegen vorhandene Werbeanlagen, welche 
für die Neuplanungen entfallen können. 
Alle Leitungen sind vom Vorhabenträger zu verlegen. 
 
3.4 Denkmalschutz 
Das Empfangsgebäude des Bahnhofs Deutz ist einschließlich des Vorplatzes mit Vorfahrt 
und Freitreppe in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen. Als Zeugnis für den Ausbau 
des Schienennetzes und der damit verbundenen städtebaulichen Neuordnung Kölns ist das 
Empfangsgebäude einschließlich des Vorplatzes bedeutend für die Geschichte der Stadt 
Köln. Darüber hinaus kommt dem gesamten Ensemble eine große stadtbildprägende 
Bedeutung zu; insofern ist hier auch aus denkmalrechtlicher Sicht besonders auf den 
Umgebungsschutz des Gebäudes hinzuwirken. Dies bedeutet, dass eine heranrückende 
Baumasse das Erscheinungsbild des Denkmals nicht beeinträchtigen darf. Von Interesse ist 
in diesem Zusammenhang auch die Blickbeziehung bzw. -achse auf das Denkmal innerhalb 
des Verlaufs der Opladener Straße von Osten kommend.  
Für den Neubau ist bei einer Komplettausnutzung des Grundstücks darauf zu achten, dass 
zur Seite Deutzer Bahnhof die Höhenentwicklung des Neubaus auf die Höhe der zentralen 
Kuppel reagiert und diese nicht ‚atmosphärisch‘ bedrängt. 
Auch das Zusammenspiel der beiden Platzfassaden – die historische und die des Neubaus 
ist aus Sicht der Denkmalpflege von besonderem Interesse, da beide die Platzatmosphäre 
und seine Aufenthaltsqualität bestimmen werden. 
Die Hohe Domkirche zu Köln stellt derzeit einen Dommanagementplan zum Schutz des 
Weltkulturerbes Kölner Dom auf. Möglicherweise ergeben sich hieraus weitere 
Anforderungen, die bei der Entwicklung des Ottoplatzes berücksichtigt werden müssen. 
 
3.5 Bodendenkmalschutz 
Auf dem Grundstück befinden sich unterirdisch Bestandteile der 1818 bis 1824 errichteten 
preußischen Befestigung von Deutz. Im Rahmen einer im Jahr 2016/2017 vom Römisch-
Germanischen Museum, dem zuständigen Amt für Archäologische Bodendenkmalpflege und 
Bodendenkmalschutz, auf dem Grundstück durchgeführten archäologischen

11 
 
Sachverhaltsermittlung wurde eine Erhaltung aller erwarteten Bestandteile des 
Festungsbauwerkes nachgewiesen. Es handelt sich um die bis zu 6 m hoch im Untergrund 
erhaltenen Grabenfangmauern aus Basaltmauerwerk, mit denen der 25 - 30 m breite 
Festungsgraben auf der Innen- und der Außenseite gefasst war, sowie die aus 
Feldbrandziegeln errichteten Mauern eines rechteckigen, befestigten Gebäudes (Blockhaus) 
im Bereich eines dem Graben östlich vorgelagerten sogenannten Waffenplatzes.  
Für die genannten Bestandteile des Bodendenkmals, die außerhalb der in offener Bauweise 
erstellten U-Bahntrasse erhalten sind, besteht dringender Erhaltungsbedarf. Auf Grundlage 
der Ergebnisse der archäologischen Sachverhaltsermittlung hat das Römisch-Germanische 
Museum / Archäologische Bodendenkmalpflege und -denkmalschutz archäologische 
Schutzzonen auf dem Grundstück ausgewiesen (s. nachfolgende Darstellung). In diesen 
Bereichen ist aus Gründen des Bodendenkmalschutzes von Eingriffen in den unterirdischen 
Denkmalbestand einschließlich Tiefgründungen abzusehen, um eine dauerhafte Erhaltung 
des stadtgeschichtlich bedeutsamen Bodendenkmals zu gewährleisten. Die Oberkanten der 
dauerhaft zu erhaltenen Denkmalsubstanz liegen nach derzeitigem Kenntnisstand bei ca. 
43,66 m NHN.  
Bei einer Freilegung von Teilen der unterirdischen Denkmalsubstanz im Zuge einer 
Neubebauung werden archäologische Untersuchungen erforderlich, an deren Kosten die 
Bauherrschaft gemäß § 27 DSchG NRW zu beteiligen ist. Alle Bodeneingriffe erfordern eine 
vorherige Abstimmung mit dem Römisch-Germanische Museum / Archäologische 
Bodendenkmalpflege und -denkmalschutz, das bei sämtlichen Planungen im Vorfeld 
einzubinden ist.

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4. Verkehr 
Die Opladener Straße stellt eine wichtige innerörtliche Hauptverkehrsstraße dar. Sie ist im 
Abschnitt des Plangebietes mit jeweils mindestens zwei Fahrspuren je Fahrtrichtung sowie 
ergänzenden, zum Teil zweistreifigen Abbiegespuren ausgebaut. Die Seitenräume sind als 
kombinierte Fuß- und Radwege gestaltet. Parkplätze entlang der Straße sind aufgrund des 
übergeordneten Charakters der Straße und wegen des nahegelegenen Parkhauses am 
Stadthaus nicht vorhanden.  
Auf der östlichen Seite des Ottoplatzes ist eine Aufstellfläche für Taxis eingerichtet, die dort 
auf Fahrgäste warten, welche erhalten bleiben muss. 
Das Plangebiet selbst wird durch eine temporäre, öffentliche Parkplatzfläche bestimmt, die 
keinem Anwohnerparken, sondern insbesondere Kurzzeitparken dient und nach heutigem 
Stand nicht zwingend zu ersetzen ist. Unabhängig davon würde die Stadt ein begrenztes 
Angebot an Kurzzeitparkplätzen begrüßen. Zudem wurde vom Rat beschlossen, auf dem 
Grundstück eine Mobilstation zu realisieren. Die Ausstattung und Dimensionierung der 
Mobilstation ist eng mit dem Amt für nachhaltige Verkehrsentwicklung abzustimmen. Eine 
Integration in den geplanten Hochbau wird ausdrücklich begrüßt. 
Aktuell ist geplant, auf dieser Fläche im Rahmen einer Fördermaßnahme ein temporäres 
Logistik-Hub für den Zeitraum von drei Jahren zu installieren. 
Bei der Planung zu beachten ist zum einen der Zugang vom Ottoplatz in Richtung 
unterirdische Stadtbahn-Station. Diese Verbindung ist als lang gezogene Rampe 
ausgebildet, die in Höhe des Plangebietes beginnt. Zum anderen besteht in Richtung Osten 
zum Stadthaus mit anliegendem Parkhaus eine Fuß- und Radverbindung, die als Steg über 
die Deutz-Mülheimer Straße geführt wird und deren Weiterführung nach Kalk geplant ist. 
Die Erreichbarkeit dieser Fahrrad- und Fußgehenden-Rampe zum Stadthaus Deutz muss 
sowohl während der gesamten Bauarbeiten als auch nach Fertigstellung des Gebäudes 
jederzeit über den Weg an der Opladener Straße gewährleistet sein. Im Rahmen der 
Planungen und der weiteren Qualifizierung sowie während der Baumaßnahme des 
Vorhabens wird insofern gemeinsam mit der Verwaltung eine Lösung für den Fuß- und 
Radfahrverkehr gefunden werden müssen, die keine Maßnahmen auslösen, die den 
Fahrradfahrenden per Beschilderung o. Ä. dazu zwingen, standardmäßig absteigen zu 
müssen. 
Die Möglichkeiten der Zufahrt auf das Baugrundstück (Besucher/innen- und Anlieferverkehr) 
wurden bereits mit dem Amt für Straßen und Radwegebau und dem Amt für 
Verkehrsmanagement der Stadt Köln abgestimmt. Als Ergebnis sollte in jedem Falle die 
Erschließung aus Richtung der Opladener Straße im Prinzip „rechts rein – rechts raus“ 
erfolgen. Die Ausbildung der Zufahrt und Kontrollsysteme darf nicht zu Rückstauungen auf 
der Opladener Straße führen oder dabei die Benutzung des Fuß-/Radweges behindert 
werden. Die Ein- und Ausfahrtssituation ist unter Beachtung der Verkehrsreglungen durch 
die vorhandene Lichtsignalanlage zu klären. Besonderes Augenmerk sollte außerdem auf 
die sichere Querung des südlich des Gebäudes verlaufenden Fuß- und Radverkehrs sowie 
den nördlich hinter dem Gebäude verlaufenden Fuß- und Radverkehr in Verbindung mit der 
Zu- und Ausfahrt gelegt werden. 
Bezüglich der Durchführung der Baumaßnahmen ist zu beachten, dass Einschränkungen im 
Straßenverkehr möglichst zu vermeiden sind. Insbesondere während der Messen ist die 
Opladener Straße hochbelastet. Einschränkungen und Massentransporte sind während 
dieser Zeiten möglichst zu vermeiden.

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4.1 Öffentlicher Nahverkehr 
Unmittelbar im Bereich des Fußwegs entlang der Opladener Straße angrenzend an das 
Plangebiet befindet sich eine Bushaltestelle (Linie 150), die in ihrer Funktion erhalten, jedoch 
im Zuge der Baumaßnahme verlegt werden sollte. In Abstimmung mit den zuständigen 
Fachämtern sowie dem Betreiber KVB sollte die Bushaltestelle auf der Opladener Straße 
östlich in Richtung Stadthaus zwischen den Kreuzungsbereich und die Straßenausbuchtung 
der Wendemöglichkeit verlagert werden. Hierbei sollte eine Haltebucht für den Bus im 
Verlauf des heutigen Fuß- und Radweges angelegt werden. Die Verlegung der 
Bushaltestelle vor den Ottoplatz ist aus gestalterischen Gründen ausgeschlossen. 
 
4.2 Ersatz für Rad-Abstellanlagen 
Für die derzeit auf dem Planungsgelände vorhandenen, temporär angelegten, öffentlichen 
Rad-Abstellanlagen ist ein adäquater Ersatz außerhalb der Platzfläche des Ottoplatzes, 
vorzugsweise auf der zukünftig privaten Fläche, auszuweisen. 
 
5. Allgemeine Vertragskonditionen 
5.1 Kaufpreis und Fälligkeit 
Der Kaufpreis in Höhe von 12.150.000,00 EUR ist einen Monat nach 
Kaufvertragsbeurkundung zur Zahlung fällig. 
Die dem Kaufpreis zugrundeliegende Wertermittlung basiert auf der Annahme einer 
realisierbaren Geschossflächenzahl von 15,0. Für den Fall, dass in dem zukünftig 
aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan eine Abweichung von mehr als 10 
Prozent von dieser Geschossflächenzahl erfolgt, wird eine Kaufpreisnach- oder Rückzahlung 
vereinbart. 
 
5.2 Kostenübernahme 
Die Verkäuferin übernimmt die vom Kaufenden dokumentierten und nachgewiesenen 
Mehrkosten, die aufgrund der Beschaffenheit des Kaufgegenstandes erforderlich werden 
können, und zwar im Zusammenhang mit 
 der Sondierung des U-Bahnbauwerkes sowie der erschwerten Gründung aufgrund 
der U-Bahn, 
 Beweissicherungsverfahren, 
 erhöhten Schwingungen durch die Kumulation von Auswirkungen der Bahn, der U-
Bahn und des Straßenverkehrs, 
 der erforderlichen Ertüchtigung angrenzender Gründungs- und Stützelemente im 
Tiefbau, 
 im Grundstück vorhandener Behinderungen (Anker etc.), 
 der für Bau und Nutzung erforderlichen Verlegung vorhandener Leitungen und 
Kanäle, 
 einem von der Deutschen Bahn geforderten Anprallschutz, 
 einer Schürfung zur Erkundung von Bodendenkmälern sowie der Beseitigung oder 
dem Erhalt dieser und 
Vor der Auslösung von Kosten über einem Betrag von 50.000,00 EUR wird die kaufende 
Partei die Verkäuferin informieren. Die kaufende Partei erbringt jährlich einen Nachweis über

14 
 
die entstandenen Mehrkosten, welcher durch ein unabhängiges Büro geprüft worden ist. Die 
Kostenübernahme durch die Verkäuferin wird gemäß den Anforderungen der 
Gemeindeordnung NRW auf einen Höchstbetrag von 4.000.000,00 EUR beschränkt. Falls 
der Höchstbetrag überschritten wird, kann die kaufende Partei vom Vertrag zurücktreten.  
 
5.3 Besitzübergang 
Der Besitzübergang erfolgt am Monatsersten nach Eingang der Kaufpreiszahlung auf dem 
Konto der Verkäuferin. Der Kaufgegenstand wird frei von Miet- und Pachtverträgen 
übergeben. 
 
5.4 Bauverpflichtung 
Die kaufende Partei wird innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans eine Baugenehmigung beantragen. Die kaufende 
Partei wird mit der Errichtung innerhalb von neun Monaten nach Erteilung der 
Baugenehmigung beginnen und das Gebäude innerhalb von 3,5 Jahren nach Erteilung der 
Baugenehmigung fertigstellen. 
 
5.5. Nutzungsbindung 
Das geplante Nutzungskonzept wird vertraglich für die Dauer von 20 Jahren ab 
Vertragsbeurkundung festgeschrieben und durch die Eintragung einer Dienstbarkeit im 
Grundbuch sowie durch die Vereinbarung einer Vertragsstrafe im Einzelnen näher geregelt. 
 
5.6 Rücktrittsrecht 
Für den Fall, dass die kaufende Partei mit der Bauverpflichtung in Verzug gerät, wird der 
Verkäuferin ein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag eingeräumt. Dieses Recht wird durch 
eine Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch gesichert. 
Neben dem unter 5.2 aufgeführten Rücktrittsrecht wird der kaufenden Partei ein Recht auf 
Rücktritt vom Kaufvertrag eingeräumt, für den Fall, dass ein Bebauungsplan nicht 
rechtskräftig wird und die Gründe hierfür nicht von der kaufenden Partei zu vertreten sind. 
Dieses Rücktrittsrecht erlischt mit Rechtskraft des Bebauungsplans. 
Bei Rücktritt ist die kaufende Partei verpflichtet, den Grundbesitz lastenfrei und auf ihre 
Kosten an die Verkäuferin zurück zu übertragen. 
 
5.7 Weiterveräußerung 
Eine ganze oder teilweise Weiterveräußerung des Grundstücks, die Bestellung eines 
Erbbaurechtes oder die Begründung von Wohnungs- bzw. Teileigentum ist vor Erfüllung der 
Bauverpflichtung und vor Betriebsaufnahme nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der 
Verkäuferin zulässig. Bei einer Weiterveräußerung im vorstehenden Sinne verpflichtet sich 
die Käuferin, die Rechte der Verkäuferin zu wahren und dem Erwerber die gleichen 
Verpflichtungen aufzuerlegen.

15 
 
5.8 Vorkaufsrecht 
Für den Fall einer zukünftigen Veräußerung des Grundstücks wird ein Vorkaufsrecht zu 
Gunsten der Verkäuferin ins Grundbuch eingetragen. 
6. Aufgabenstellung 
6.1 Nutzungskonzeption 
Das Gebäude soll die Basis einer lebendigen Nutzungsmischung am Ottoplatz bilden und 
somit einen positiven Beitrag zur Qualität der nahen Umgebung leisten. 
Ein besonderes Augenmerk gilt diesbezüglich dem Erdgeschoss, welches publikumswirksam 
genutzt und gestaltet werden soll: Denkbar sind Nutzungen aus Gastronomie, der Kultur- 
und Kreativwirtschaft, den Bereichen Bildung, Gesundheit, Freizeit und Sport – als 
kommerzielle und nicht-kommerzielle Bausteine. 
Die genannten Beispiele stellen Anregungen dar und sollen die Zielsetzung verdeutlichen. 
Sie sind keine abschließende Auflistung. 
 
6.2 Flexible Gebäude 
Das Gebäude soll so gebaut werden, dass es sich verändernden Nutzerbedürfnissen, techni-
schen Entwicklungen und einer ggf. zukünftig anderen Nutzungsart anpassen kann. 
Flexibilität und Anpassbarkeit sind wichtige Voraussetzungen für die Zukunftsfähigkeit der 
Entwicklung und werden dementsprechend positiv bewertet. 
Nutzungsänderungen gegenüber dem prämierten Nutzungskonzept bedürfen jedoch einer 
Zustimmung der Stadt Köln, um langfristig eine qualitätsvolle Nutzung zu gewährleisten. 
 
6.3 Eingangsbereich / Außenanlagen 
Für die Freiräume wird eine hohe Qualität mit standortangepasster, umfangreicher 
Begrünung angestrebt. Bei der Gestaltung der Außenbereiche sind Maßnahmen zur 
Optimierung der klimatischen Verhältnisse sowie zum Erhalt bzw. Entwicklung der 
Biodiversität umzusetzen. 
 
6.4 Fassade 
Die Fassade hat die Anforderungen bzgl. der Besonnung/Belichtung und dem sommerlichen 
Wärmeschutz zu gewährleisten. Eine geschlossene Fassade ist mindestens in Abschnitten 
zu begrünen. Bei der Gestaltung sind insbesondere auch Aspekte der 
Klimawandelanpassung zu integrieren. Dies ist konzeptionell in den abzugebenden 
Unterlagen darzustellen. 
 
6.5 Belichtung und Besonnung 
Sonnenenergienutzung und -abschirmung soll in der jetzigen Konzeptionierung und der 
zukünftigen Planung beachtet werden. Umfang von Belichtung und Besonnung leisten einen 
relevanten Anteil zum (passiven) Energiekonzept, zum Energiebedarf und damit zum 
Klimaschutz. Ziel ist es für das Gebäude, anhand von passiven Maßnahmen einen möglichst 
großen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

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6.6 Dachflächen 
Die Verwendung der Dachflächen für Dachgärten/-terrassen o.ä. ist gewünscht. 
Mindestens 40 % der Bruttodachflächen sollen für Photovoltaik genutzt werden. Auch 
Solarthermieanlagen sind denkbar und zulässig. 
Solaranlagen für Solarthermie oder Photovoltaik sollen soweit möglich mit einer 
Dachbegrünung kombiniert werden. Dabei ist im weiteren Projektverlauf nachzuweisen, dass 
die Funktion der Begrünungsmaßnahmen unterhalb der Solaranlagen nicht beeinträchtigt 
wird. Grundsätzlich gilt, dass nicht anderweitig genutzte Dachflächen zudem begrünt werden 
sollen. 
Großflächige Technikeinhausungen sind qualitativ auszuführen und werden auf die 
maximale Gebäudehöhe angerechnet. 
 
6.7 Technische Gebäudeausrüstung 
Das Gebäude und insbesondere die Gebäudetechnik muss energieeffizient sein und 
mindestens gemäß KfW-Effizienzhaus-40-Standard realisiert werden. Das 
Photovoltaikpotenzial des Grundstückes soll ausgenutzt werden. Zudem soll der 
Trinkwasserbedarf und das Abwasseraufkommen durch z. B. die Nutzung von Grau- und 
Niederschlagswasser und wassersparenden Armaturen reduziert werden. 
 
6.8 Materialien 
Sorgfältige Auswahl von Baumaterialien zur Vermeidung von gesundheitsgefährdenden oder 
umweltschädlichen Stoffen (z. B. schädliche organische Verbindungen (VOCs) und 
Formaldehyd) ist obligatorisch. Den Einsatz von Risikostoffen gilt es zu vermeiden. Um dies 
zu gewährleisten, sind mindestens die Anforderungen aus EU-Taxonomie (Vermeidung von 
Verschmutzungen) und die Qualitätsstufe 4 des DGNB-Kriteriums ENV 1.2 zu beachten und 
zu dokumentieren. Nachwachsende, ressourcenschonende und langlebige Baumaterialien 
und Sekundärrohstoffe sollen vorrangig verwendet werden. Kreislauffähigkeit auf Ebene der 
Materialien, aber auch auf Ebene der Bauteile und des Gebäudes ist gewünscht. Eine 
Eigenverpflichtung hierzu soll mit Aussagen zum Umgang mit Ressourcen 
(Kreislaufwirtschaft) im sogenannten Circular Economy Konzept untermauert werden. 
 
7. Konzeptverfahren 
7.1 Aufforderung 
Die Interessierten werden aufgefordert, ihr Konzept zur Entwicklung sowie zur Finanzierung 
darzustellen und sichern die Umsetzung dieses der Vergabe zu Grunde liegenden 
Konzeptes zu. Das Planungsrecht wird nach Abschluss des Konzeptverfahrens über einen 
durch die/den Investor/in auf eigene Kosten durchzuführenden vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan geschaffen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in 
diesem Rahmen ein verpflichtendes Wettbewerbsverfahren nach den Richtlinien für 
Planungswettbewerbe (RPW 21013) durch die/den Investor/in durchzuführen ist. 
Planerische konzeptionelle Darstellungen sind nach Wahl der Investoren auf maximal 10 
Plänen im Format DIN A3 quer inklusive Text und Zahlenwerk einzureichen. Es wird 
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Konzeptphase keine

17 
 
architektonischen Planungen / Leistungen gefragt sind. Gefragt sind vielmehr 
konzeptionelle/schematische Aussagen u. a. zu 
1. dem Nutzungskonzept,  
2. der geplanten Art, Anteile und Verteilungen der Nutzungen,  
3. der Orientierung bzw. Zuordnung von öffentlich bzw. halböffentlich zugänglich 
Bereichen sowie insbesondere  
4. dem Umgang mit den Themen und Fragestellungen der Nachhaltigkeit 
(Konzeptionelle Darstellung zu Gesamt-Nachhaltigkeit inkl. Zertifizierung / EU-
Taxonomie, zu Klimaschutz, Klimaanpassungs- und Biodiversität, Kreislauffähigkeit, 
zu Komfort und Gesundheit sowie zu Mobilität). 
Die konzeptionellen Aussagen zu den Punkten 1. bis 3. sollen in freier Textform erläutert 
werden. Die Texte sollen auf der Konzeptdarstellung bis zu 1.200 Worte umfassen. 
Die konzeptionellen Aussagen zu Punkt 4. sollen in freier Textform in einem eigenen 
Dokument erläutert werden und bis zu 1.000 Worte umfassen. 
 
7.2 Beurteilung 
In einem internen Workshop, zu welchem die im Liegenschaftsausschuss und 
Stadtentwicklungsausschuss vertretenen, stimmberechtigten Fraktionen jeweils zwei 
Teilnehmende entsenden, wird eine Reihenfolge nach freier Gesamtwürdigung der 
eingegangenen Konzepte festgelegt. Hierbei soll die dem Exposé als Anlage 1 beigefügte 
Bewertungsmatrix als Richtlinie dienen. 
 
7.3 Entscheidung 
Die Entscheidung über die Vergabe des Grundstücks trifft der Rat der Stadt Köln als 
zuständiges politisches Gremium. 
 
7.4 Abgabefrist 
Die Interessensbekundungen sind spätestens bis Ablauf des 30.09.2024 einzureichen. 
Maßgeblich für den Eingang ist der Eingangsstempel der Stadt Köln. Der Nachweis der 
fristgerechten Einlieferung obliegt den Interessierten. 
 
7.5 Abgabe 
Verwenden Sie zur Abgabe bitte den beigefügten Vordruck „Rückmeldebogen“ auf Seite 20 
dieses Exposés. 
Jede Bewerbung und die damit verbundenen vorbereitenden Arbeiten, wie zum Beispiel die 
Erstellung einer Planung sowie die Klärung des Baurechtes erfolgen auf eigene Kosten und 
auf eigenes Risiko des jeweiligen Interessierten. 
Interessensbekundungen sind in einem verschlossenen Briefumschlag wie folgt an die Stadt 
Köln zu senden:

18 
 
Hinweis an Poststelle 23 
Bitte ungeöffnet weiterleiten! 
 
STADT KÖLN 
Amt für Liegenschaften, 
Vermessung und Kataster 
- Liegenschaftsabteilung - 
230/1 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
Interessensbekundung Ottoplatz 
 
Der verschlossene Umschlag kann auch persönlich zu den üblichen Öffnungszeiten im 
Stadthaus Deutz (Zimmernummer 16 E 62) abgegeben werden. Es ist darauf zu achten, 
dass die Abgabe fristgerecht erfolgt (maßgebend ist das Datum des Posteingangsstempels). 
Die letzte persönliche Abgabe vor Ablauf der Frist ist am 30.09.2024, 16 Uhr möglich. 
Mit der Bekundung des Interesses entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages. 
Auch mit der Entgegennahme der Interessensbekundung verbleibt es bei der 
Entscheidungsfreiheit der Stadt Köln, ob und an wen und zu welchen Bedingungen das 
Grundstück vergeben wird. 
Ein Rückversand von Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens erfolgt nicht. 
 
8. Gewährleistung 
Dieses Exposé stellt kein vertragliches Angebot dar. Alle tatsächlichen und rechtlichen 
Angaben wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Gleichwohl kann für die Richtigkeit 
und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden. 
Alle Angaben dienen ausschließlich Ihrer Information und begründen keinen 
Rechtsanspruch. Dies schließt auch die enthaltenen Pläne ein. Sämtliche Angaben und 
Darstellungen sind unverbindlich. 
Rechtlich relevante Erwartungen an die Beschaffenheit beziehungsweise den Zustand der 
Verkaufssache können hieraus nicht hergeleitet werden. Die Haftung der Stadt Köln für 
Mängel ergibt sich ausschließlich aus den späteren vertraglichen Vereinbarungen und nicht 
aus den Angaben in diesem Exposé. Die Stadt behält sich Änderungen der vertraglichen 
Vereinbarungen gegenüber den Angaben im Exposé ausdrücklich vor. Aus dem Exposé 
kann zudem keinerlei Anspruch auf Vergabe der Liegenschaft mit den in dem Exposé 
genannten Merkmalen und Angaben abgeleitet werden. 
Mit der Veröffentlichung des Exposés ist kein Maklerauftrag verbunden. Eine etwaige 
Vermittlungstätigkeit wird von der Stadt Köln nicht honoriert. 
Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer werden vorbehalten.

19 
 
 
9. Datenschutzerklärung 
Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens werden personenbezogene Daten 
erhoben und gespeichert. 
Bei diesen Daten handelt es sich um 
- Anrede, Firmenbezeichnung, Familienname/n, Vorname/n 
- Straße und Hausnummer, 
- Postleitzahl, Ort, 
- E-Mail-Anschrift und 
- Telefonnummer/n. 
Personenbezogene Daten werden dann verarbeitet, also insbesondere erhoben, übermittelt 
oder gespeichert, wenn dies für die Nutzung der angebotenen Leistungen der Stadt Köln 
erforderlich ist und Sie dem zustimmen. Im Rahmen der Abwicklung des 
Grundstücksgeschäftes benötigt das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, 
Liegenschaftsabteilung, Willy-Brandt-Platz 2 (Stadthaus), 50679 Köln die Angaben zu Ihren 
personenbezogenen Daten, beispielsweise zum Zweck der Kontaktaufnahme oder 
Terminkoordination. Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen 
Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck verwendet, für den sie 
erhoben worden sind. Ihre Daten werden nicht weitergegeben. 
Mit der Bestätigung, diese Datenschutzerklärung zu akzeptieren, erteilen Sie der Stadt Köln 
die Einwilligung in die erforderliche Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für den 
vorgenannten Zweck. Diese Einwilligung können Sie jederzeit ganz oder teilweise ohne 
Angabe von Gründen für die Zukunft widerrufen. 
Ihre im Rahmen dieses Verfahrens elektronisch erfassten personenbezogenen Daten 
werden nach Abschluss des Kaufvertrages gelöscht. Ein Ausdruck verbleibt in der aktuell in 
Papierform geführten Akte. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung 
und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle 
ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Art. 15 bis 21 der EU-
Datenschutz-Grundverordnung sowie die §§ 5, 18 bis 20 des Datenschutzgesetzes NRW. 
Die rechtlichen Grundlagen beziehungsweise Voraussetzungen werden durch den 
Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln, Herrn Frank Fricke, Stadthaus Deutz - 
Ostgebäude, 50679 Köln geprüft und überwacht. Der Beauftragte für den Datenschutz ist 
erreichbar unter der E-Mail-Adresse datenschutzbeauftragter@stadt-koeln.de. 
Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in dieser datenschutzrechtlichen 
Angelegenheit richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und 
Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf unter der 
Telefonnummer 0211/38424-0 oder der E-Mail-Adresse poststelle@ldi.nrw.de.

20 
 
Rückmeldebogen 
für den Erwerb des städtischen Grundstücks, gelegen östlich des Ottoplatzes, in Köln-
Deutz  
Hinweis an Poststelle 23 
Bitte ungeöffnet weiterleiten! 
 
STADT KÖLN 
Amt für Liegenschaften, 
Vermessung und Kataster 
- Liegenschaftsabteilung - 
230/1 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
Interessensbekundung Ottoplatz 
Interessentin oder Interessent  
………………………………………………………………………………….……………………… 
(Firmenbezeichnung oder Name, Vorname)  
………………………………………………………………………………….……………………… 
(Straße, Hausnummer)  
………………………………………………………………………………….……………………… 
(Postleitzahl, Ort)  
………………………………………………………………………………….……………………… 
(Telefon, E-Mail)  
Hinweise zum Verfahren  
Das Interesse muss bis zum Ende der Abgabefrist am 30.09.2024 bei der Stadt Köln 
vorliegen. Maßgeblich für den Eingang ist der Eingangsstempel der Stadt Köln.  
Grundstücksbezeichnung  
Östlich Ottoplatz in Köln-Deutz, Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstücke Nrn. 1391, 1392, 
1393, 1394, insgesamt 2.279 Quadratmeter groß. 
Interessensbekundung  
Ich/Wir bekunden hiermit Interesse am Erwerb und der Entwicklung des städtischen 
Objektes, gelegen östlich des Ottoplatzes, in Köln-Deutz. 
Mit meiner/unserer Unterschrift akzeptiere/n ich/wir sowohl die oben genannten Hinweise als 
auch alle Ausführungen im Exposé, insbesondere die Datenschutzerklärung auf Seite 19. 
Weiterhin bestätige/n ich/wir, dass mit mir/uns als oben genanntem/r Interessent/in nach 
Auswahl im Rahmen eines erfolgreich durchlaufenden anschließenden Vergabeverfahrens 
der Kaufvertrag abgeschlossen wird. 
Datum und Unterschrift/en  
……………………………..…………………………………………………………………………… 
(Ort, Datum und Unterschrift der Bieter/in und/oder des Bieters)

Beschlussvorlage Rat

7833 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/23 
230/1 Gö 
Vorlagen-Nummer 
 2337/2023 
Freigabedatum 
 27.05.2024 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Vermarktung eines Grundstücks östlich angrenzend an den Ottoplatz in Köln-Deutz
  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die Durchführung eines Konzeptverfahrens zur Vermarktung des städti-
schen Grundstücks, östlich angrenzend an den Ottoplatz, zwischen Bahndamm und Oplade-
ner Straße, in Köln-Deutz (siehe Anlage 2) gemäß dem als Anlage 1 beigefügten Exposé. Ziel 
ist es, das Grundstück einer angemessenen Bebauung und gewerblichen Nutzung zuzufüh-
ren. 
Nach Ablauf der Ausschreibungsfrist sollen die eingereichten Konzepte im Rahmen eines 
Workshops, zu welchem die im Liegenschaftsausschuss und Stadtentwicklungsausschuss 
vertretenen, stimmberechtigten Fraktionen jeweils zwei Teilnehmende entsenden, ausgewer-
tet und in eine Reihenfolge gebracht werden. Die als Anlage 1.1 beigefügte Bewertungsmatrix 
soll dabei als Richtschnur dienen. Anschließend wird die Vergabe des Grundstücks den zu-
ständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 
 
 
Grundstück:   Opladener Straße in Köln-Deutz, gelegen östlich angrenzend an  
den Ottoplatz, zwischen Bahndamm und Opladener Straße.  
Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstücks-Nrn. 1391, 1392, 1393,  
1394 
 
 
Größe:    2.279 m² 
 
 
Kaufpreis: 12.150.000,00 EUR als Festpreis (Bewertung aus 09/2023). 
 
 
Besondere Bedingungen: Der ermittelte Kaufpreis basiert auf der Annahme einer Ge-
schossflächenzahl von 15,0, wie im aktuellen Bebauungsplan 
Liegenschaftsausschuss 10.06.2024 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 13.06.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 20.06.2024 
Rat 27.06.2024

2 
(B-Plan) festgesetzt. Dieser B-Plan soll aufgehoben und durch 
einen vorhabenbezogenen B-Plan ersetzt werden (näheres in 
der Begründung). Sollte die zukünftige Geschossflächenzahl 
mehr als 10% von der angenommenen abweichen, wird eine 
Kaufpreisnach- oder Rückzahlung erfolgen. 
 
 Das Grundstück weist aufgrund seiner besonderen Gegebenhei-
ten eine erschwerte Bebaubarkeit auf. Hierzu zählen unter ande-
rem 
 Eine notwendige Sondierung des U-Bahnbauwerks so-
wie einer erschwerten Gründung aufgrund der U-Bahn 
 Erhöhte Schwingungen durch die Kumulation von Aus-
wirkungen der Bahn, der U-Bahn und des Straßenver-
kehrs 
 Eine erforderliche Ertüchtigung angrenzender Grün-
dungs- und Stützelemente im Tiefbau 
 Im Grundstück vorhandene Behinderungen (Anker etc.) 
 Die Verlegung vorhandener Leitungen und Kanäle 
 Ein von der Deutschen Bahn geforderter Anprallschutz 
 Eine notwendige Schürfung zur Erkundung von Boden-
denkmälern sowie der Beseitigung oder dem Erhalt die-
ser. 
 
Die Stadt übernimmt die durch diese Bauerschwernisse verur-
sachten Mehrkosten bis zu einer Höhe von 4.000.000,00 EUR. 
 
Der kaufenden Partei werden folgende Rücktrittsrechte einge-
räumt: 
a) Bei Überschreitung des vorgenannten Höchstbetrages für die 
Erstattung von Mehrkosten infolge von Bauerschwernissen. 
b) Für den Fall, dass ein Bebauungsplan nicht rechtskräftig wird 
und die Gründe hierfür nicht von der kaufenden Partei zu ver-
treten sind. Dieses Rücktrittsrecht erlischt mit Baubeginn, 
spätestens jedoch zwölf Monate nach Rechtskraft des Be-
bauungsplans. 
 
 
Zweck: Entwicklung einer angemessenen Bebauung und gewerblichen 
Nutzung

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Sachverhalt: 
Das Grundstück befindet sich in verkehrsgünstiger Lage im Zentrum von Deutz. Es grenzt öst-
lich an den Ottoplatz und ist im Norden und im Süden vom Bahndamm sowie der Opladener 
Straße umschlossen. Die Fläche wird derzeit als Parkplatz für ca. 40 Pkw-Kurzzeit- sowie 160 
Fahrradstellplätze genutzt. Die hervorragende Lage am Bahnhof Deutz mit seiner Innenstadt-
nähe sowie der guten Anbindung an ÖPNV- und Fernverkehrsnetz machen dieses Areal, ins-
besondere für moderne Büroflächen, besonders attraktiv. 
Mit Beschlussfassung aus der Ratssitzung vom 09.07.2019 unter TOP 3.1.10 betreffend „Ge-
werbliche Nutzung statt Casino am Standort Deutz“ wurde die Verwaltung unter anderem be-
auftragt, das Grundstück im Wege einer Konzeptvergabe, die eine gewerbliche Nutzung (Ho-
tel, Büro, etc.) sowie einen Mobilitäts-HUB vorsieht, zu vermarkten. 
 
Ziel: 
Ziel ist es, das aktuell mindergenutzte Grundstück einer der Lage angemessenen Nutzung zu-
zuführen. Die zukünftige Bebauung soll die heutige fehlende östliche Platzwand zum Ottoplatz 
ergänzen und damit stadträumlich die Lücke zwischen Bahnlinie und Bebauung Opladener 
Straße schließen. Durch qualitativ hochwertige Architektur soll der Standort im Zusammen-
spiel mit dem denkmalgeschützten Bahnhofsgebäude, den LVR Bauten und dem modern ge-
stalteten Ottoplatz eine würdige städtebauliche Vollendung finden. Der Zuschnitt des Baufel-
des erfordert hierbei eine Gebäudetypologie, die den städtebaulichen Anforderungen an 
Raumbildung, Volumetrie und Stadtkante entspricht und somit einer intensiven Auseinander-
setzung mit allen Gebäudekanten und –fassaden bedarf. 
 
Verfahrensart: 
Es ist die Durchführung eines Konzeptverfahrens beabsichtigt. Möglichen Interessenten wird 
im Zuge dieses Verfahrens die Gelegenheit gegeben, ein Konzept zur Entwicklung des 
Grundstücks sowie zur Finanzierung des Objektes vorzulegen. Nach Ablauf der Ausschrei-
bungsfrist werden die eingegangenen Konzepte im Rahmen eines Workshops, zu welchem 
die im Liegenschaftsausschuss und Stadtentwicklungsausschuss vertretenen, stimmberech-
tigten Fraktionen jeweils zwei Teilnehmende entsenden, ausgewertet und in eine Reihenfolge 
gebracht. Anschließend wird die Vergabe des Grundstücks den zuständigen Gremien zur Ent-
scheidung vorgelegt. 
 
Planungsrecht: 
Der Rat der Stadt Köln hat in 2005 beschossen, die städtebauliche Entwicklung am Standort 
mit den Belangen der Weltkulturerbestätte Kölner Dom in Einklang zu bringen und die bis da-
hin geltende Konzeption mit rd. 100 m Höhe nicht weiter zu verfolgen.

4 
Die Planungsgeschichte des Grundstückes weist daher im Anschluss an die o.g. Beschluss-
fassung eine Höhe von 60 m und später eine Höhe von 27 m (zugeschnitten auf das geplante 
Casino) aus. Beide Planungen wurden ebenfalls nicht mehr weiterverfolgt. Unabhängig von 
einer Neukonzeption sollen der derzeit gültige Bebauungsplan und die verschiedenen Einlei-
tungsbeschlüsse aufgehoben bzw. geändert werden. 
Im Anschluss an das Konzeptverfahren soll das Planungsrecht über einen vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplan geschaffen werden, für dessen Aufstellung mindestens 2,5 Jahre einzu-
kalkulieren sind. Im Anschluss an das Konzeptverfahren ist ein verpflichtendes Wettbewerbs-
verfahren nach RPW 2013 durchzuführen, um vor dem Hintergrund der verschiedenen Anfor-
derungen die bestmögliche Lösung für den Standort zu finden. Das Bauleitplanverfahren wird 
bis zu einem umsetzbaren Ergebnis angehalten und kann im Anschluss an das Wettbewerbs-
verfahren fortgeführt werden. 
In seiner Sitzung am 21.03.2024 hat der Rat der Stadt den Baubeschluss „Brandschutzsanie-
rung und Neugestaltung der Stadtbahnhaltestelle Bf Deutz/Messe“ gefasst. Die Bauphase der 
Sanierung beginnt ab 2025. Für die Durchführung der Maßnahme wurde ein Zeitraum von ca. 
36 Monaten ermittelt. In dieser Zeit (bis voraussichtlich 2029) kann das für diese städtische 
Maßnahme genutzte Grundstück (Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstück 1401) nicht als 
Baustelleneinrichtungsfläche o.ä. für die Maßnahme auf dem hier zu vermarktenden Grund-
stück genutzt werden. 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Exposé 
Anlage 1.1 Bewertungsmatrix 
Anlage 1.2 Bewertung zur Überbrückung des Tunnelbauwerks_Fa. Kühn Geoconsulting 
Anlage 2 Lageplan

Beratungsverlauf (4)

05.09.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.09.2024 Liegenschaftsausschuss
TOP 2.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
22.05.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)

Zur Sitzung
27.05.2025 Rat
TOP 10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2337/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
16.09.2024
Erstellt
20.07.2023 17:48