1402/2019
Errichtung eines Fußgängerüberweges auf der Mielenforster Straße
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Mitteilung BV
2355 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/664/4 664/4 Vorlagen-Nummer 1402/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.05.2019 Errichtung eines Fußgängerüberweges auf der Mielenforster Straße hier: Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim in der Sitzung am 05.11.2018, TOP 8.1.4 Beschluss: „Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Mielenforster Straße zu prüfen, und zwar südlich der Einmündung Strundener Straße (ca. Höhe Haus-Nr. 2), mög- lichst in Form einer Mittelinsel (“Fußgängerfurt“) ohne Zebrastreifen.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung hat im Rahmen dieses Beschlusses die Umsetzung einer Querungsmöglichkeit ge- prüft und kann folgendes Ergebnis mitteilen: Die Einrichtung einer Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende Personen ist aufgrund der örtlichen Gegebenheit an der durch die Bezirksvertretung Mülheim genannten Stelle nicht realisierbar. Durch die vorhandenen Baumstandorte sowie Grundstückszufahrten kann eine richtlinienkonforme und ver- kehrssichere Platzierung einer Mittelinsel nicht erreicht werden. Des Weiteren hat die Verwaltung eine Zählung von zu Fuß Gehenden Personen an der von der Be- zirksvertretung Mülheim gewünschten Stelle in Auftrag gegeben. Das Ergebnis dieser Zählung zeigt, dass aufgrund einer sehr geringen Anzahl von Querungen von zu Fuß Gehenden Personen (in der Spitzenstunde 12 zu Fuß Gehende Personen) eine Mittelinsel nicht erforderlich ist. Die Verwaltung hat zu der genannten Stelle alternative Standorte geprüft und auch hier festgestellt, dass im Nahbereich des Knotenpunktes Mielenforster Straße/Strundener Straße/ Hatzfeldstraße kei- ne möglichen Standorte für die Platzierung einer Mittelinsel aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Baumstandorte, Grundstückszufahrten) vorhanden sind. Aufgrund des vorliegenden Prüfergebnisses ist die Einrichtung einer Mittelinsel in Nahbereich des Knotenpunktes Mielenforster Straße/Strundener Straße/ Hatzfeldstraße nicht realisierbar. Durch die ermittelte, sehr geringe Anzahl von querungswilligen Personen ist grundsätzlicher der Bedarf zur Platzierung einer Mittelinsel nicht gegeben. Die Verwaltung sieht durch das bestehende Prüfergebnis den durch den Bezirksvertretung Mülheim gefassten Beschluss als erledigt an.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Mielenforster Straße
- Hatzfeldstraße
- Strundener Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 1402/2019
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 23.04.2019
- Erstellt
- 16.04.2019 08:18