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1402/2019

Errichtung eines Fußgängerüberweges auf der Mielenforster Straße

Mitteilung BV 23.04.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 06.05.2019, TOP 10.2.14

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2355 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/664/4 
664/4 
Vorlagen-Nummer 
 1402/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.05.2019 
 
Errichtung eines Fußgängerüberweges auf der Mielenforster Straße 
hier: Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim in der Sitzung am 05.11.2018, TOP 8.1.4 
Beschluss: 
 
„Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Mielenforster 
Straße zu prüfen, und zwar südlich der Einmündung Strundener Straße (ca. Höhe Haus-Nr. 2), mög-
lichst in Form einer Mittelinsel (“Fußgängerfurt“) ohne Zebrastreifen.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung hat im Rahmen dieses Beschlusses die Umsetzung einer Querungsmöglichkeit ge-
prüft und kann folgendes Ergebnis mitteilen: 
Die Einrichtung einer Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende Personen ist aufgrund der örtlichen 
Gegebenheit an der durch die Bezirksvertretung Mülheim genannten Stelle nicht realisierbar. Durch 
die vorhandenen Baumstandorte sowie Grundstückszufahrten kann eine richtlinienkonforme und ver-
kehrssichere Platzierung einer Mittelinsel nicht erreicht werden. 
Des Weiteren hat die Verwaltung eine Zählung von zu Fuß Gehenden Personen an der von der Be-
zirksvertretung Mülheim gewünschten Stelle in Auftrag gegeben. Das Ergebnis dieser Zählung zeigt, 
dass aufgrund einer sehr geringen Anzahl von Querungen von zu Fuß Gehenden Personen (in der 
Spitzenstunde 12 zu Fuß Gehende Personen) eine Mittelinsel nicht erforderlich ist. 
Die Verwaltung hat zu der genannten Stelle alternative Standorte geprüft und auch hier festgestellt, 
dass im Nahbereich des Knotenpunktes Mielenforster Straße/Strundener Straße/ Hatzfeldstraße kei-
ne möglichen Standorte für die Platzierung einer Mittelinsel aufgrund der örtlichen Gegebenheiten 
(Baumstandorte, Grundstückszufahrten) vorhanden sind. 
Aufgrund des vorliegenden Prüfergebnisses ist die Einrichtung einer Mittelinsel in Nahbereich des 
Knotenpunktes Mielenforster Straße/Strundener Straße/ Hatzfeldstraße nicht realisierbar. Durch die 
ermittelte, sehr geringe Anzahl von querungswilligen Personen ist grundsätzlicher der Bedarf zur 
Platzierung einer Mittelinsel nicht gegeben.  
Die Verwaltung sieht durch das bestehende Prüfergebnis den durch den Bezirksvertretung Mülheim 
gefassten Beschluss als erledigt an.

Beratungsverlauf (1)

06.05.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.14 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Mielenforster Straße
  • Hatzfeldstraße
  • Strundener Straße

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Details

Aktenzeichen
1402/2019
Typ
Mitteilung BV
Datum
23.04.2019
Erstellt
16.04.2019 08:18