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V/0076/2007

Ausbau der Hobbeltstraße

Vorlagen 24.01.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 13.02.2007, TOP 4.12

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3439 Zeichen

V/0076/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ausbau der Hobbeltstraße, der Dorbaumstraße und der Straße Drei Eichen 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
13.02.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.) Die Hobbeltstraße, die Dorbaumstraße und die Straße Drei Eichen werden auf der 
Grundlage der Lagepläne Reg. Nr. 9477 Blatt 1 -  4 von 4 vom 30.01.2007 ausgebaut. 
2.) Die Lärmschutzwand an der Hobbeltstraße wird auf der Grundlage des Entwurfsplanes 
Reg. Nr. BW 1001 hergestellt. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Die Ausbaukosten werden geschätzt auf ca. 
 
- für den Straßenbau   2.050.000,00 € 
- für die Lärmschutzwand     250.000,00 € 
 
Gesamtkosten ca. 2.300.000,00 € 
 
Für die Straße und die Lärmschutzwand entstehen Folgekosten von ca. 20.500,00 € jährlich. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung 
durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2007 bzw. des Finanz- und Investitionspro-
gramms 2006 – 2010 steht. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0076/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.01.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0076/2007 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
6303.950.1340.2 Bauk.Str.Hobbeltstraße, Ver-
längerung 
2006 
2007 
2008 
2009 
100.000,00 
700.000,00 
800.000,00 
700.000,00 
 
 
Insgesamt: 2.300.000,00  
 
Einnahmen 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
6303.361.1340.3 Zuw.L.Hobbeltstraße, Verlän-
gerung 
2007 
2008 
2009 
2010 
in späte-
ren HH-
Jahren 
180.000,00 
270.000,00 
270.000,00 
360.000,00 
630.000,00 
 
 
Insgesamt: 1.710.000,00  
 
Begründung: 
 
Zu 1.) Auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 492 ist die Ausbauplanung  für 
die Hobbeltstraße, Dorbaumstraße und die Straße Drei Eichen erstellt worden. Hierbei wird 
die Hobbeltstraße in Richtung Norden bis zur Dorbaumstraße verlängert. Die vorhandene 
Dorbaumstraße wird im Anschlussbereich mit der Hobbeltstraße in Richtung Osten ver-
schwenkt. Die Anschlussstelle wird als Kreisverkehr ausgebildet. Die Straße Drei Eichen 
wird vom Kreisverkehr bis zur Lützowstraße neu gebaut. Die Hobbelstraße  erhält beidseitig 
einen Grünstreifen mit Baumbepflanzung. Auf der Ostseite wird ein gemeinsamer Rad- und 
Gehweg angelegt und auf der Westseite wird ein Radweg und Gehweg gebaut. Die Dor-
baumstraße und die Straße Drei Eichen erhält beidseitig Geh- und Radweg. 
 
Zu 2.) Im Zusammenhang mit der Verlängerung der Hobbelstraße ist aus lärmtechnischen Grün-
den die Errichtung einer Lärmschutzwand erforderlich. Die Lärmschutzwand hat eine Länge 
von 103 m und eine Höhe von 2,10 m. Die Wand wird aus Stahlbetonstützen und rotem 
Klinker in den Ausfahrungsflächen hergestellt. Sie wird im Grünstreifen zwischen Fahrbahn 
und Radweg errichtet. 
 
Die Baumaßnahme kann nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gefördert werden. Die 
Verwaltung hat bei dem Zuschussgeber einen Antrag auf zuschussunschädlichen vorzeitigen Bau-
beginn gestellt. Nach Rechtskraft des Haushaltplanes und der Genehmigung des vorzeitigen Bau-
beginns kann in diesem Jahr mit der Baumaßnahme begonnen werden. 
 
i. V. 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

08.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
13.02.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Dorbaumstraße
  • Hobbeltstraße
  • Lützowstraße
  • Drei Eichen

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0076/2007
Typ
Vorlagen
Datum
24.01.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37