2422/2022
Genehmigung der Niederschrift vom 20.06.2022
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Mitteilung BV
418 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/57/570 Vorlagen-Nummer 2422/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 15.08.2022 Genehmigung der Niederschrift vom 20.06.2022 In der Anlage erhalten Sie die Niederschrift aus der Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde vom 20.06.2022 mit der Bitte um Genehmigung.
Anlage Niederschrift Beirat 20.06.2022
32861 Zeichen
Geschäftsführung
Naturschutzbeirat bei der Unteren Na-
turschutzbehörde
Frau Bültge-Oswald
in Vertretung für Frau Laura Christ
Telefon: (0221) 221-23702
E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt-koeln.de
Datum: 02.08.2022
Niederschrift
über die Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde in
der Wahlperiode 2020/2025 am Montag, dem 20.06.2022, 14:00 Uhr bis 16:12 Uhr,
Stadthaus Deutz, Stadthaus Deutz, Konferenzraum 16 F 43
Anwesend waren:
Stimmberechtigte Mitglieder
Herr Harald von der Stein Landschaftsgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nord-
rhein-Westfalen e.V
Frau Dr. Susanne Euler-Bertram Naturschutzbund Deutschland Landesverband Nordrhein-
Westfalen e.V
Herr Adalbert Fuchs Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Frau Inge Fuhrmann Imkerverband Rheinland e.V.
Frau Sabine Hammer Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesver-
band Nordrhein-Westfalen e.V
Herr Dieter Sanden Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.
Herr Hubert Sumser Landschaftsgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nord-
rhein-Westfalen e.V
Stellvertretende stimmberechtigte Mitglieder
Herr Günther Hecker Rheinischer Landschafts-Verband e.V. Kreisbauernschaft
Köln-Erftkreis e.V
Herr Jörg Siemers Naturschutzbund Deutschland Landesverband Nordrhein-
Westfalen e.V
Herr Klaus Wefelmeier Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.
Verwaltung
Herr Dr. Joachim Bauer Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Herr Florian Distelrath Leiter der Unteren Naturschutzbehörde
Herr Michael Göth Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Frau Kirsten Kröger Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Herr Billy Mieth Untere Naturschutzbehörde
Frau Natascha Rohde Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Frau Simone Weil Untere Naturschutzbehörde
Niederschrift über die Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 20.06.2022
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Herr Philipp Weißkamp Untere Naturschutzbehörde
Herr Christof Wyrwol Untere Naturschutzbehörde
Schriftführerin
Frau Barbara Bültge-Oswald Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Gäste
Herr Melzer Landschaftsarchitekt & Umweltingenieur zu TOP 3.2
Herr von Welck Geschäftsführung „Stadtgarten Restaurant Betriebs GmbH
zu TOP 3.2
Entschuldigt fehlen:
Stimmberechtigte Mitglieder
Herr Heinrich Meid Rheinischer Landschafts-Verband e.V. Kreisbauernschaft
Köln-Erftkreis e.V
Frau Angelika Burauen Landschaftsgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nord-
rhein-Westfalen e.V
Herr Heribert Demel Landesverband Gartenbau Nordrhein-Westfalen e.V.
Herr Christian Fuchs Rheinischer Landschafts-Verband e.V. Kreisbauernschaft
Köln-Erftkreis e.V.
Herr Arnold Nesseler Waldbauernverband NRW e.V.
Herr Herman Schmidt Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Nordrhein-Westfalen
e.V.
Herr Jürgen Szesny Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Herr Jochen Woite Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesver-
band Nordrhein-Westfalen e.V
Stellvertretende stimmberechtigte Mitglieder
Frau Anita Brinkhoff Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesver-
band Nordrhein-Westfalen e.V
Herr Hans-Georg Hermes Rheinischer Landschafts-Verband e.V. Kreisbauernschaft
Köln-Erftkreis e.V
Herr Paul Hoffmann Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Herr André Knopf Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Nordrhein-Westfalen
e.V.
Herr Bastian Rixen Naturschutzbund Deutschland Landesverband Nordrhein-
Westfalen e.V
Herr Clemens Rott Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesver-
band Nordrhein-Westfalen e.V
Herr Michael Schmitz Landschaftsgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nord-
rhein-Westfalen e.V
Herr Stefan Schmitz Landesverband Gartenbau Nordrhein-Westfalen e.V.
Frau Dorothea Schwab Landschaftsgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nord-
rhein-Westfalen e.V
Herr Jürgen Strätz Waldbauernverband NRW e.V.
Frau Anja Tsonos-Lannois Imkerverband Rheinland e.V.
Niederschrift über die Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 20.06.2022
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Herr Lars Westermann Landschaftsgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nord-
rhein-Westfalen e.V
Herr Stefan Würz Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Verwaltung
Herr Konrad Peschen Leiter des Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Herr Uwe Bracke Untere Naturschutzbehörde
Frau Laura Christ Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Frau Sibilla Esser-Meiners Untere Naturschutzbehörde
Herr Ralf Fontes Untere Naturschutzbehörde
Frau Barbara Hussmann Untere Naturschutzbehörde
Frau Cora Pick Untere Naturschutzbehörde
Frau Ursula Pniewski Untere Naturschutzbehörde
Frau Birgitt Poestges Untere Naturschutzbehörde
Herr Erwin Quinders Untere Naturschutzbehörde
Frau Sinje Regenbogen Untere Naturschutzbehörde
Frau Julia von Schweinitz Untere Naturschutzbehörde
Frau Katharina Klemmt Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Niederschrift über die Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 20.06.2022
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Vor Eintritt in die Tagesordnung
Vor Eintritt in die Tagesordnung begrüßt der Beiratsvorsitzende Herr von der Stein alle
Anwesenden. Er stellt fest, dass der Naturschutzbeirat nicht beschlussfähig ist.
Daraufhin schlägt das Beiratsmitglied Frau Sabine Hammer vor, alle anstehenden
Entscheidungen nach Beratung als Eilentscheidungen des Beiratsvorsitzenden ge-
mäß der Geschäftsordnung des Naturschutzbeirates zu treffen.
Die übrigen Beiratsmitglieder sind mit diesem Vorschlag einverstanden.
Herr von der Stein macht folgende Anmerkungen zur Tagesordnung:
Er schlägt vor, dass zunächst der Tagesordnungspunkt 4.2 und dann 4.1 vorgezogen
werde. Über TOP 4.2 berät heute der Rat abschließend, so dass das Ergebnis aus
der Beiratssitzung dem Rat per Beschlussprotokoll übermittelt werden muss. Anschlie-
ßend werde 3.2 dann 3.1 und zum Schluss die 2er und die restlichen Punkte behan-
delt.
Alle Beiratsmitglieder sind mit diesen Vorschlägen einverstanden.
Es werden keine weiteren Änderungen beantragt.
Somit ergibt sich folgende Tagesordnung:
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1 Genehmigung der Niederschriften
2 Anfragen
2.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
2.2 Neue Anfragen
3 Anträge auf Befreiung von Gebots-/Verbotsvorschriften des Land-
schaftsplanes gemäß Bundesnaturschutzgesetz / Landesnaturschutzge-
setz des Landes Nordrhein-Westfalen
3.1 Antrag auf Befreiung von den Verboten der Naturdenkmalverordnung nach §
67 Abs. 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
1605/2022
3.2 Antrag auf Befreiung gem. § 67 (1) Nr.1 BNatSchG von den Verbotsvorschrif-
ten des Landschaftsplanes, hier: Umgestaltung der Außenanlagen im Bereich
des Kölner Stadtgartens/ LB 1.02 „Stadtgarten an der Venloer Straße“/ EZ 2
1884/2022
Niederschrift über die Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 20.06.2022
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4 Allgemeine Vorlagen
4.1 Konzept zur Neuausweisung und Erweiterung einzelner Naturschutzgebiete in
Köln
0862/2022
4.2 Regionalplanneuaufstellung,
hier: Stellungnahme der Stadt Köln zum Regionalplanentwurf Köln
1159/2022
4.2.1 Änderungsantrag zu TOP 1.1 – Regionalplanneuaufstellung DS-Nr.
1159/2022, hier: Stellungnahme der Stadt Köln zum Regionalplanentwurf Köln
AN/1245/2022
5 Vorträge
6 Mitteilungen der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln
6.1 Jahresbericht 2021 Bezirk 2 West Frau Fontes
1725/2022
6.2 Mitteilung über umfangreiche Schnittmaßnahmen zur Wiederherstellung der
Verkehrssicherheit eines Naturdenkmals: ND 505.01, Rosskastanie (Aesculus
hippocastanum), Schmiedegasse 47, 50735 Köln
1908/2022
7 Mitteilungen des Vorsitzenden des Naturschutzbeirates bei der Unteren
Naturschutzbehörde der Stadt Köln
8 Berichte über die Sitzungen des Ausschusses Umwelt und Grün
Niederschrift über die Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 20.06.2022
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I. Öffentlicher Teil
1 Genehmigung der Niederschriften
Hierzu liegt nichts vor.
2 Anfragen
2.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
Beiratsvorsitzender Herr von der Stein informiert noch einmal darüber, dass eine von
Frau Christ erstellte Auflistung über noch nicht beantwortete Anfragen allen vorliege.
Sollte dort eine Anfrage fehlen, möge die- bzw. derjenige sich bei Frau Christ melden.
2.2 Neue Anfragen
Es werden keine neuen Anfragen gestellt.
3 Anträge auf Befreiung von Gebots-/Verbotsvorschriften des Land-
schaftsplanes gemäß Bundesnaturschutzgesetz / Landesnaturschutzge-
setz des Landes Nordrhein-Westfalen
3.1 Antrag auf Befreiung von den Verboten der Naturdenkmalverordnung
nach § 67 Abs. 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
1605/2022
Beiratsvorsitzender Herr von der Stein bemerkt, dass die Beschlussvorlage nicht
gänzlich den formalen Bedingungen entspreche. Es fehle der konkrete Hinweis auf
den Schutzgegenstand, das Naturdenkmal, sowohl in der Vorlage als auch im Plan.
Er bittet, dass sich die Kolleg*innen aus dem Sachgebiet des Baumschutzes mit de-
nen der Unteren Naturschutzbehörde zusammensetzen und die Formalien miteinan-
der klären.
Auf seine weitere Bitte erläutert Herr Göth das Verfahren der Spülbohrung in 4,5 m
Tiefe und dessen Vorteile. Da Rosskastanien tendenziell eher flach wurzeln, gehe
man davon aus, dass der Eingriff sehr gering ausfallen werde.
Herr von der Stein resümiert, dass es sich bei der Spülbohrung in 4.5 m Tiefe um ei-
nen guten Kompromiss handle.
In der sich anschließenden Diskussion erörtern die Beiratsmitglieder den Eintrittspunkt
der Bohrung, der laut Herrn Göth außerhalb des Kronentraufbereiches erfolge, den
Verlauf des Glasfaserkabels, die Einführung eines Schutzrohres um das Kabel und
mit welchen Konsequenzen dies verbunden ist.
Frau Euler-Bertram regt an, die Langlebigkeit und das Erfordernis eines Schutzrohres
zu prüfen.
Herr von der Stein greift die Anregung auf und bittet Herrn Göth dies zu prüfen und
ihm das Ergebnis mitzuteilen.
Niederschrift über die Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 20.06.2022
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Er schlägt vor, per Eilentscheidung einer Befreiung zuzustimmen und die Bitte um
Prüfung in den Beschlusstext aufzunehmen.
Die übrigen Beiratsmitglieder sind mit diesem Vorschlag einverstanden.
Die Eilentscheidung des Beiratsvorsitzenden lautet:
Geänderter Beschluss:
Der Naturschutzbeirat stimmt der Befreiung von den Verboten der NDI-VO unter der
Auflage zu, dass die Bestimmungen der RAS-LP 4 bzw. der DIN 18920 bei der Errich-
tung und Entfernung der Baustelleneinrichtung sowie während der Ausführung der
Maßnahme einzuhalten sind.
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, welche der Modalitäten – ob Stammkabel mit
oder ohne Schutzrohr – am sinnvollsten ist. .1
3.2 Antrag auf Befreiung gem. § 67 (1) Nr.1 BNatSchG von den Verbotsvor-
schriften des Landschaftsplanes, hier: Umgestaltung der Außenanlagen
im Bereich des Kölner Stadtgartens/ LB 1.02 „Stadtgarten an der Venloer
Straße“/ EZ 2
1884/2022
Herr Dr. Bauer informiert kurz über das Vorhaben. Er betont, dass aufgrund steigen-
der Nutzungskonflikte die belastenden Auswirkungen auf den Park anstiegen und eine
Änderung des Konzeptes dringend erforderlich war. Daher begrüße er, dass der Be-
treiber des Stadtgartens selbst ein Konzept aufgestellt und den Landschaftsarchitek-
ten Herrn Melzer mit den Planungen beauftragt habe.
Herr Melzer stellt die Planungen vor, die unter anderem eine Umwandlung eines pro-
visorischen Bauzaunes in eine ansprechende, dauerhafte Lösung, sowie die Ände-
rung der Zufahrt zum Gebäude und den Zugang zur Parkanlage beinhalten und eng
mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen abgestimmt wurden. Er betont,
dass es sich bei den Durchlässen an der Nordseite nicht um Eingänge, sondern um
Flucht- und Rettungswege handle.
Beiratsvorsitzender Herr von der Stein macht deutlich, dass ihn die Konstruktion des
Zaunes sehr anspreche und schlägt als Eilentscheidung die Befreiung von den Ver-
botsvorschriften des Landschaftsplanes vor.
Die übrigen Beiratsmitglieder sind mit dem Vorschlag einverstanden.
Die Eilentscheidung des Beiratsvorsitzenden lautet
Beschluss:
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der geplanten Umgestaltung der
Stadtgarten-Außenflächen im Geschützten Landschaftsbestandteil LB 1.02 einverstan-
den.
Er stimmt einer beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr.1 Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes zu.
1 Nach Auskunft von Herrn Siegert vom Bereich Baumschutz wird das Leerrohr so verbaut, dass noch
zusätzliche Kabel eingezogen werden können oder ein Austausch, wenn notwendig, ohne weitere Maß-
nahmen im Bereich des NDI stattfinden kann.
Niederschrift über die Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 20.06.2022
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4 Allgemeine Vorlagen
4.1 Konzept zur Neuausweisung und Erweiterung einzelner Naturschutzge-
biete in Köln
0862/2022
Zu Beginn betont Beiratsvorsitzender Herr von der Stein, dass er sich über Art, Detail-
lierungsgrad und Umfang der Vorlage sehr gefreut habe. Auch dass das 10 %-Ziel für
Köln in die Vorlage aufgenommen und eine Priorisierung vorgenommen wurde, be-
grüße er.
Frau Dr. Euler-Bertram äußert die Bitte, dass die Vorstellung der einzelnen Gebiete im
Naturschutzbeirat möglichst frühzeitig erfolgen sollte, um rechtzeitig eine sinnvolle und
durchdachte Stellungnahme abgeben zu können.
Frau Kröger sagt zu, den Naturschutzbeirat und auch die Umweltverbände frühzeitig
im Verfahren einzubinden. Es werde eine Priorisierung vorgenommen und diese Ge-
biete würden dann als erste vorgeschlagen.
Herr von der Stein schlägt vor, in der heutigen Sitzung nicht über jede Fläche im De-
tail zu sprechen, sondern über diejenigen, die sich in der Priorisierung oben befinden.
Im Prozess der Fortschreibung könne dann jede Fläche peu a peu abgearbeitet wer-
den.
Anschließend stellt Frau Kröger das Konzept und die einzelnen Flächen mit ihrer Prio-
risierung anhand einer PowerPoint Präsentation vor.2
In einer nachfolgenden ausführlichen Diskussion werden Themen angesprochen, die
u. a. die Flächenkonkurrenz in Köln, die Anpassung von Verboten zur Festsetzung
von Schutzzwecken bzw. die Besucherlenkung in Schutzgebieten (z. B. der West-
hovener Aue) betreffen.
Frau Hammer betont, es sei aus Sicht des BUND wichtig, so viele Naturschutzgebiete
wie möglich in Köln auszuweisen, um einen Rückfall in geschützte Landschaftsbe-
standteile zu vermeiden. Das 10 %-Ziel müsse im Auge behalten werden. Die man-
gelnde Akzeptanz der Bevölkerung dürfe nicht dazu führen, dass ein Gebiet so
schlecht bewertet wird, dass es als NSG nicht in Frage komme.
Herr Sanden spricht die Auswirkungen auf die Sportanlagen in NSG an. Er möchte
wissen, auf was sich die Sportvereine einstellen müssen, damit ein gutes Miteinander
möglich ist.
Frau Kröger erklärt, dass bestehende Sportanlagen nicht in NSG einbezogen werden.
Herr Sanden macht deutlich, dass Einzelheiten frühzeitig mit den Sportvereinen be-
sprochen werden müssen, damit diese sich auf geänderte Rahmenbedingungen ein-
lassen können.
Die Nachfrage von Herrn Hecker, ob Ackerflächen betroffen seien, bestätigt Frau Krö-
ger.
Es liege auch bereits eine konkrete Anfrage aus der Landwirtschaft hinsichtlich einer
Entwicklung zum NSG vor. Man werde sich frühzeitig mit den landwirtschaftlichen
Gremien in Verbindung setzen und mit den Landwirten vor Ort abstimmen.
2 Die Folien der Präsentation sind der Niederschrift als Anlage beigefügt und im Ratsinformationssys-
tem eingestellt.
Niederschrift über die Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 20.06.2022
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Frau Hammer unterstreicht die biologische Hochwertigkeit des Langeler Auwaldes.
Sie hebt hervor, dass eine Neuausweisung dieses Gebietes am allerschnellsten um-
zusetzen sei, da hier eine Öffentlichkeitsbeteiligung bereits stattgefunden habe und
Pflege- und Entwicklungspläne vorliegen. Sie bedaure allerdings, dass ein Ende des
Weiterbetriebes der Gastronomie „Strandbads Marie“ anscheinend immer noch nicht
abzusehen sei.
Herr Dr. Bauer informiert darüber, dass es einen Interessenten gebe, dem eine Frist
gesetzt worden sei, die in Kürze ablaufe. Nach der Sommerpause werde die Politik
über das weitere Vorgehen entscheiden.
Auf Nachfrage von Herrn Sanden hinsichtlich einer Verlagerung des Sportplatzes in
Langel antwortet Herr Dr. Bauer, dass noch kein neuer Sachstand vorliege.
Abschließend weist Frau Kröger auf die Bewertungskriterien und die Einteilung der
Wertstufen hin, die zur Priorisierung der Gebiete geführt haben (Folien 19 bis 21).
Man beabsichtige, die mit höchster Priorität vorgeschlagenen Gebiete, hier zuerst den
Dünnwalder Wald, dann den Langeler Auwald und den Weißer Bogen und anschlie-
ßend die Gebiete mit hoher Priorität zu entwickeln. Frau Kröger weist in diesem Zu-
sammenhang auf die begrenzten personellen Kapazitäten hin.
Auf Nachfrage von Frau Dr. Euler-Bertram zu den zeitlichen Rahmenbedingungen
antwortet Frau Kröger, dass der Aufstellungsbeschluss für den Dünnwalder Wald in 6
bis 9 Monaten realistisch sei. Der Satzungsbeschluss könne jedoch erst nach dem
dreistufigen Verfahren erfolgen, das aus der frühzeitigen Beteiligung, Abwägung der
Anregungen und Bedenken und der Offenlage bestehe. Sie rechne nicht mit großen
Konflikten, da es sich um städtische Flächen handle.
Herr Dr. Bauer betont, dass es sich nur um eine grobe Kalkulation handle und die
fachlichen Kriterien im Vordergrund stehen sollten.
Herr von der Stein befürwortet, die Vorlage zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und
fragt die Beiratsmitglieder, ob diese mit der Priorisierung zu den einzelnen Gebieten
einverstanden sind. Für ihn stelle sich die Frage, den Langeler Auwald aufgrund des
zeitlichen Drucks der verkehrlichen Überplanung vorzuziehen.
Herr Sumser stellt die absolut hohe Wertigkeit des Langeler Auwaldes in Frage und
regt die Bildung einer Arbeitsgruppe Naturschutzgebiete im Beirat an, die sich intensiv
mit den Gebieten befasst, evtl. auch Gebiete aufsucht und qualifizierter Stellung neh-
men kann.
Frau Hammer hebt die besondere Gefährdung des Langeler Auwaldes durch die Ver-
schattung der geplanten Autobahnbrücke hervor, die laut einem von Straßen NRW
beauftragten Gutachter zu einem Absterben des NSG führe.
Sie schlägt darüber hinaus vor, von der Stadt Köln eine Verstärkung der personellen
Ausstattung zu fordern, um eine zügige Umsetzung der Ausweisungen zu erreichen.
Herr von der Stein stimmt Frau Hammer zu und sieht die besondere Gefährdung des
Langeler Auwaldes ebenso. Er macht den Vorschlag, per Eilentscheidung in der Stel-
lungnahme auf die besondere Bedrohung des Langeler Auwaldes hinzuweisen, ohne
die Priorisierung in Frage zu stellen.
Hinsichtlich einer personellen Ausstattung, verweist er auf eine Stellungnahme des
Städtetages an die UNB, die dringlichen Punkte gegenüber der neuen Landesregie-
rung vorzutragen.
Niederschrift über die Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 20.06.2022
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Er regt an, in die Stellungnahme zu TOP 4.1 aufzunehmen, dass sowohl der Träger
der Landschaftsplanung, was die Zuarbeit betreffe, als auch die Untere Naturschutz-
behörde personell so ausgestattet werden sollen, dass die Abarbeitung der Unter-
schutzstellung zügig umgesetzt werden könne.
Die übrigen Beiratsmitglieder sind mit dem Vorschlag einverstanden.
Die Eilentscheidung des Beiratsvorsitzenden lautet
Beschluss:
Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde nimmt die Beschlussvor-
lage zustimmend zur Kenntnis und hebt die besondere Gefährdung des Langeler Au-
waldes hervor, ohne die Priorisierung in Frage zu stellen.
Der Naturschutzbeirat weist auf die Dringlichkeit hin, sowohl den Träger der Land-
schaftsplanung, was die Zuarbeit betrifft, aber auch die Untere Naturschutzbehörde
personell so auszustatten, dass die Abarbeitung der Unterschutzstellung zügig umge-
setzt werden kann.
4.2 Regionalplanneuaufstellung,
hier: Stellungnahme der Stadt Köln zum Regionalplanentwurf Köln
1159/2022
4.2.1 Änderungsantrag zu TOP 1.1 – Regionalplanneuaufstellung DS-Nr.
1159/2022, hier: Stellungnahme der Stadt Köln zum Regionalplanentwurf
Köln
AN/1245/2022
Beiratsvorsitzender Herr von der Stein berichtet über das bisherige Verfahren, das zu-
nächst vorsah, den Naturschutzbeirat nicht einzubinden. Nachdem dieser dagegen
opponiert hatte, wurde er zeitgleich mit dem Rat am 20.06.2022 in die Beratungsfolge
eingebunden. Um den anderen vorberatenden Gremien die Empfehlungen des Natur-
schutzbeirats zur Verfügung stellen zu können, wurde am 30.05.2022 in der Vorbe-
sprechung eine Eilentscheidung durch den Beiratsvorsitzenden getroffen. Der ent-
sprechende Auszug aus der Niederschrift des Naturschutzbeirates wurde der Be-
schlussvorlage als Anlage 6 beigefügt und den vorberatenden Gremien zur Kenntnis
gegeben.
Herr von der Stein verweist auf einen Appell aller Fraktionen der Bezirksvertretung
Rodenkirchen, deren Belange ebenfalls noch in die Beratungen aufzunehmen. Er ruft
noch einmal den Eilentscheid aus der Vorbesprechung des Naturschutzbeirates in Er-
innerung, alle von der Bezirksregierung benannten Flächen auszuschließen, mit de-
nen erhebliche Auswirkungen verbunden sind, weil der Beirat nicht der Meinung ist,
dass diese später auf untergeordneter Planungsebene noch geheilt werden können.
Aus Gründen der Fairness und Gleichbehandlung befürwortet er, auch diesen Appell
der BV Rodenkirchen in die Beschlussempfehlung an den Rat aufzunehmen.
Frau Rohde erläutert die wesentlichen Fakten der Beschlussvorlage. Sie verweist auf die
im Netz eingestellten unterschiedlichen Beschlussfassungen der Bezirksvertretungen
(Anl. 8 bis 15) und die Zusammenfassung dazu (s. Anl. 18). Derzeit gingen für die zeit-
gleich tagende Ratssitzung noch laufend Änderungsanträge unterschiedlicher Fraktionen
ein, die der Eilentscheidung des Naturschutzbeirates bis hin zu Anträgen, sämtliche Flä-
chen wieder aufzunehmen.
Niederschrift über die Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 20.06.2022
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Herr Sanden fragt kritisch, weshalb der Sportausschuss nicht mit in die Beratungsfolge
aufgenommen wurde. Er hätte sich gerne als Vertreter des Landessportbundes in seiner
Meinungsfindung auf das Votum des Sportausschusses gestützt.
Frau Rohde antwortet, dass im Regionalplan sämtliche Sportanlagen und Sportstätten
nicht dezidiert dargestellt werden, anders als im Flächennutzungsplan. Das bedeutet,
dass alle Flächen, die an der Stelle für zukünftige Sportanlagen berücksichtigt werden
müssen, in den Flächen des allgemeinen Siedlungsbereiches dargestellt werden.
Herr Sanden zeigt sich mit dieser Begründung nicht zufrieden und entgegnet, dass,
um eine hohe Akzeptanz für diese Flächen zu haben, man die Bevölkerung am Ent-
wicklungsprozess beteiligen sollte.
Frau Hammer merkt kritisch an, dass in der Vorlage versäumt wurde, Flächen für
Windkraftanlagen auszuweisen. Nach Auskunft des Bundesumweltministeriums sei es
zwingend notwendig, dass diese Standorte bereits auf der Ebene des Regionalplans
festgesetzt werden.
Frau Rohde informiert darüber, dass sich die Bezirksregierung Köln, die den Regional-
plan aufstelle, dagegen entschieden habe, Flächen für Windenergie und im Übrigen
auch für Photovoltaik aufzunehmen. Die Bezirksregierung habe es den Kommunen
überlassen, in den Flächennutzungsplänen die entsprechenden Konzentrationszonen
auszuweisen.
Beiratsvorsitzender Herr von der Stein fasst zusammen, dass heute keine weiterge-
hende Beschlussempfehlung zu fassen, sondern die bereits vorliegende Stellung-
nahme, die per Eilentscheid gefasst wurde, um die Berücksichtigung des gemeinsa-
men Appells aller Fraktionen der BV Rodenkirchen zu erweitern sei.
Die Beiratsmitglieder sind damit einverstanden.
Die Eilentscheidung des Beiratsvorsitzenden lautet
Geänderte Beschlussempfehlung an den Rat:
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde bleibt bei seiner Stellungnahme, die in
Anlage 6 vorliegt, und bittet den Rat zusätzlich darum, den nachfolgenden gemeinsa-
men Appell aller Fraktionen der BV Rodenkirchen zu berücksichtigen.
Gemeinsamer Appell aller Fraktionen der BV Rodenkirchen
Bündnis 90 / Die Grünen
CDU
SPD
FDP
Appell an die Ratsfraktionen zu TOP 10.32 der Sitzung am 20.06.22
Wir, die Fraktionsvorsitzenden der Bezirksvertretung Rodenkirchen und zugleich Unter-
zeichner dieses Schreibens, bitten die Ratsfraktionen, unsere Ergänzungen für den Be-
zirk 2 zum Regionalplan (siehe Anlage 14 zu TOP 10.32 – sowie in Kurzform diesem
Appell beiliegend) in die entsprechende Stellungnahme der Stadt Köln aufzunehmen.
Diese Ergänzungen haben wir mit un serem Bezirksbürgermeister in mehreren Termi-
nen, unter intensiver Einbeziehung der Fachverwaltung, gemeinsam erarbeitet und for-
muliert und in der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 13.06.22 einstimmig
und ohne Enthaltung so beschlossen.
Niederschrift über die Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 20.06.2022
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Insbesondere werden die unterbreiteten Ergänzungen von allen Fraktionen in der BV
inhaltlich zu 100% unterstützt. Da sie nicht Teil oder gar Ausdruck einer irgendwie ge-
arteten Kompromisslösung sind, kann eine Ergänzung der Stellungnahme der Stadt
Köln, ohne vertiefte Diskussion im Rat erfolgen.
Eine Nichtberücksichtigung, die ohne erkennbar vorliegende Sachgründe erfolgt, kön-
nen wir so nicht hinnehmen.
Wir sind stolz auf das fundierte, von Ortskenntnis geprägte Ergebnis unserer Zusam-
menarbeit. Dabei haben wir uns, am Leitgedanken der Nachhaltigkeit orientierend, mit
jeder Teilfläche intensiv und dezidiert auseinandergesetzt. Wir hätten kein Verständnis
dafür, wenn der Rat dieses nicht hinreichend berücksichtigen würde und die für diese
langfristige Entscheidung zwingenden erforderlichen Ortskenntnisse und Abwägungs-
gründe unberücksichtigt ließe.
Bei entsprechender Nichtberücksichtigung müsste dies als echter Affront gegenüber
der Arbeit und der Institution der Bezirksvertretung angesehen werden. Insoweit bitten
wir die Ergänzungen der BV 2 zu berücksichtigen bzw. notfalls die Entscheidung dem
Hauptausschuss vorzulegen.
Köln-Rodenkirchen, den 17.06.2022
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ismail gez. Schykowski gez. Klusemann gez. Wolters
5 Vorträge
Hierzu liegt nichts vor.
6 Mitteilungen der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln
6.1 Jahresbericht 2021 Bezirk 2 West Frau Fontes
1725/2022
Beiratsvorsitzender Herr von der Stein äußert sich lobend zum Jahresbericht von Frau
Fontes, der ein Beispiel ihres bewunderungswürdigen Engagements sei. Auch die
Entgegnung der UNB sei ok.
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
6.2 Mitteilung über umfangreiche Schnittmaßnahmen zur Wiederherstellung
der Verkehrssicherheit eines Naturdenkmals: ND 505.01, Rosskastanie
(Aesculus hippocastanum), Schmiedegasse 47, 50735 Köln
1908/2022
Beiratsvorsitzender Herr von der Stein berichtet von einem Gespräch mit Herrn Longo
aus dem Bereich Baumschutz und bewertet die Ansätze der dort beschäftigten Kol-
leg*innen, nicht voreilig Stadtbild prägende Bäume zu fällen, als sehr positiv. Seinem
Wunsch, Eingriffe bei Naturdenkmalen, sofern sie nicht befreiungsrelevant sind, dem
Naturschutzbeirat als Mitteilung zur Kenntnis zu geben, werde nachgekommen.
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
Niederschrift über die Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 20.06.2022
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7 Mitteilungen des Vorsitzenden des Naturschutzbeirates bei der Unteren
Naturschutzbehörde der Stadt Köln
Herr von der Stein informiert über den Stand der Radwegeproblematik.
Nach Gründung einer Arbeitsgruppe (AG) habe diese sich mehrmals getroffen und zu
den Wegebreiten und –decken der Radwege in den Schutzgebieten einen guten Kom-
promiss gefunden und diesen der Verwaltung mitgeteilt. Eine Alternative zu den was-
sergebundenen Wegedecken - mit Ausnahme der Überflutungsflächen und denen, die
mit schwerem landwirtschaftlichem Gerät befahren werden, für die man Asphalt zu-
lasse - sehe man nur in Ökopflasterlösungen, die einen anfänglichen Abflussbeiwert 3
von 0,25 ψm und später 0,5 ψm haben. Langfristig werde damit sichergestellt, dass
auf diesen Wegen, auch wenn sie gepflastert werden, rund 50 % Niederschlagswas-
ser versickern könne. Bei Asphalt laufe 90 % ab.
Die Wegebreiten von 5 Metern oder mehr für gemeinsam genutzte Fuß- und Radwege
lehne die AG ab. Man werde gegenüber dem Amt für Straßen und Verkehrstechnik in
den Schutzgebieten das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme weiterhin einfor-
dern. Außerdem habe man von dort eine planerische Überlagerung des Landschafts-
plans mit dem Grundwegenetz eingefordert und erhalten. Technische Details werden
noch mit dem Amt geklärt.
Anschließend beabsichtige die AG, ein Radwegekonzept einzufordern, das zunächst
ohne Inanspruchnahme von Schutzgebieten auskomme. Nach Erhalt dieses Planent-
wurfes könne eine Überarbeitung erfolgen, die Strecken in Schutzgebieten in Erwä-
gung zieht und zu bestimmten Querungen oder Längsverläufen führe. Diese wolle
man dann allerdings als Lupenräume betrachtet haben.
Er werde in den nächsten Tagen wieder den Kontakt zu den Kolleg*innen des Amtes
für Straßen und Verkehrstechnik aufnehmen und um Stellungnahme zu den Vorgaben
der AG bitten.
Herr von der Stein betont, dass man in der Darstellung von Radwegen eine klare
Trennung der Prioritäten zwischen Radschnellwegen und Radvorrangrouten auch
beim Grundwegenetz erwarte.
Hinsichtlich der Radwegeverbindung am Militärring informiert Herr von der Stein über
den aktuellen Stand von 2,5 m Asphalt und 2 m wassergebundene Wegedecke. Da
hier aber bereits eine getrennte Wegeführung vorliegt und der Gesamtraum verfügbar
sei, beabsichtigen die politischen Gremien 3 m in Asphalt und 2 m wassergebundene
Wegedecke zuzulassen. Hierzu werde eine entsprechende Beschlussvorlage noch
dem Beirat zur Befreiung vorgelegt. Es stelle sich die Frage, ob man dies mittragen
wolle, weil der Bestand dem schon weitestgehend entspreche.
Abschließend berichtet Herr von der Stein über die Entscheidung eines kleinen 180 m
langen Teilstückes (Geh- und Radwegeumplanung Ostheimer Straße zwischen Frank-
furter Straße und Vingster Ring (tlw. L 26, EZ 2) in Köln-Ostheim), das ein Schutzge-
biet teilt. Hier habe die AG entgegen der Empfehlung der UNB entschieden, dieses
Stück als Pilotprojekt für eine Ökopflasterung zuzulassen.
Beschluss:
Der Beirat der unteren Naturschutzbehörde ist mit der geplanten Sanierung des Geh-
und Radweges gemäß Beschlussvorlage im Teilbereich des Landschaftsschutzgebie-
tes nicht einverstanden und fasst einen geänderten Beschluss:
3 https://www.bauformeln.de/wasserbau/hydrologie/abflussbeiwert/
Niederschrift über die Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 20.06.2022
- 14 -
Der Beirat stimmt einer in geplanter Weise von der Baumreihe abgerückten Wegefüh-
rung in einer Wegebreite von 3 Metern zu. Als Decke gestattet er als Alternative zu ei-
ner wassergebundenen Wegedecke Ökopflaster mit einem anfänglichen Abflussbei-
wert von 0,25. Die Kompensation der Versiegelung ist auf Grundlage eines dauerhaf-
ten Abflussbeiwertes von 0,5 und der Wegebreite von 3 Metern neu zu ermitteln.
Auf dieser Grundlage stimmt der Beirat der beabsichtigten Befreiung zu.
Begründung:
Die geplante Wegebreite von 4 Metern wurde nicht hinreichend begründet, weder ab-
geleitet aus einem übergeordneten Konzept, noch über eine konkrete Radverkehrs-
zählung. Die Einstufung als Weg hoher Bedeutung, die die Breite rechtfertigen würde,
ist daher nicht nachvollziehbar. Eine hohe Belastung des Weges wurde ebenfalls nicht
nachgewiesen.
Daher bietet sich die kurze Wegstrecke hervorragend an als Pilot für Ökopflaster mit
einem anfänglichen Abflussbeiwert von 0,25 in einer Ausführung mit einer Steindicke
< 12 cm und einer Fugenbreite von 3 bis 5 mm.
Der Ansatz der vollständigen Versiegelungskompensation wird ausdrücklich begrüßt
und auf das benannte Entsiegelungspotential wird bei anderen Vorhaben zurückge-
griffen werden.
Im Übrigen trägt die Ökopflasterung zur Visualisierung des LSG- Abschnittes bei, un-
terstreicht die Notwendigkeit geringer Abflussbeiwerte und reduziert schadstoffhalti-
gen Bauschutt bei Sanierungen in der Zukunft.
8 Berichte über die Sitzungen des Ausschusses Umwelt und Grün
Hierzu liegt nichts vor.
gez. von der Stein gez. Bültge-Oswald
Vorsitzender Schriftführerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Venloer Straße
- Schmiedegasse 47
- Ostheimer Straße
- Vingster Ring
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2422/2022
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 03.08.2022
- Erstellt
- 02.08.2022 18:18