2080/2021
Anfrage der FDP-Fraktion - AN/1040/2021 - Auswertung der Impfaktion in Chorweiler
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3879 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/37 Vorlagen-Nummer 2080/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 17.06.2021 Anfrage der FDP-Fraktion - AN/1040/2021 - Auswertung der Impfaktion in Chorweiler Antwort der Verwaltung zur Anfrage der FDP-Fraktion gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 1. Wie viele Impfdosen von welchen Herstellern standen im oben benannten Zeitraum an den ein- zelnen Tagen am Impfmobil in Chorweiler zur Verfügung? Insgesamt wurden der Stadt Köln vom Land NRW für das Modellprojekt „Stadtteil -Impfungen“ ein Sonderkontingent von 6.500 Dosen Johnson&Johnson zur Verfügung gestellt. Zudem hat das Land NRW die Verimpfung von Überkapazitäten aus dem Impfzentrum für die Stadteil-Impfaktionen freige- ben. a. Wie viele dieser Dosen wurden tatsächlich verimpft? An den vier Impftagen (03.05. bis 06.05.2021) wurden im Stadtteil Chorweiler 579 Dosen von John- son&Johnson und 2090 Dosen Moderna verimpft. b. Wer hat diese Impfdosen zur Verfügung gestellt (Stadt/Land/KV)? Siehe Antwort zu Frage 1. 2. Welche Personen konnten sich an welchen Tagen tatsächlich am Impfmobil impfen lassen und welche Stelle war für diese Festlegung zuständig? Dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wurden in der Modellskizze der Sonder - Impfaktion 7 Stadtteile vorgeschlagen, bei denen die Impfpriorisierung um den Wohnort ergänzt wur- de. Die Stadtteile wurden anhand der mittleren Inzidenzwerte, der Einwohner*innendichte pro Wohn ad- resse und der Anzahl der Empfänger*innen von Leistungen nach SGB II und SGB XII ausgewählt. Hieraus ergab sich für die 86 Stadtteile der Stadt Köln folgende Reihenfolge: Chorweiler, Meschenich, Finkenberg, Kalk, Vingst, Humboldt/Gremberg, Mülheim. Entscheidend für die Teilnahme an der Impfaktion war die Zugehörigkeit zu einem der vorgenannten Sozialräume als Wohnort. 3. Wie und wann wurde von Seiten der Stadt Köln darüber informiert, welche Menschen aus dem Stadtbezirk Chorweiler tatsächlich zu einer Impfung berechtigt waren? 2 Die Rahmenbedingungen wurden am Starttag der Sonder -Impfaktion (03.05.2021) durch eine Pres- semeldung der Verwaltung sowie auf den sozialen Netzwerken (z. B. Facebookauftritt der Stadt Köln) kommuniziert. Begleitend hierzu wurden vor O rt mehrsprachige Hinweisschilder aufgestellt, um die Bewohner*innen zu informieren. 4. Welche Konsequenzen zieht die Verwaltung aus den teils widersprüchlichen Angaben und den dadurch entstandenen Unsicherheiten bzw. inwieweit wurden diese aufgearbeitet? In denen am Starttag und in der Folge durch die Verwaltung veröffentlichten Pressemitteilungen wur- de explizit darauf hingewiesen, dass nur Bewohner*innen des Stadtteiles Chorweiler das Impfangebot wahrnehmen können. Bei den nachfolgenden Sonder -Impfaktionen in anderen Stadtteilen wurde diese Information aber- mals explizit betont. 5. Wie und wann werden die notwendigen Zweitimpfungen im Stadtteil Chorweiler durchgeführt? Die Zweitimpfungen werden im Stadtteil Chorweiler vom 14.06. bis zum 16.06.2021 erfolgen. a. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die zur Zweitimpfung berechtigten Personen tatsächlich informiert werden und erscheinen? Jede*r Impfling wurde ärztlich über die Notwendigkeit einer Zweitimpfung aufgeklärt. Zudem wurde jedem Impfling der Folgeter min bereits bei der Erstimpfung schriftlich mitgeteilt. Die Wahrnehmung des Impfangebotes für die Zweitimpfung obliegt dem Impfling. Für Bewohner*innen, die bei der Er- stimpfung den Impfstoff Johnson&Johnson erhalten haben, entfällt gemäß der aktuellen Empf ehlung der STIKO die Notwendigkeit der Zweitimpfung. b. Werden im Rahmen der Zweitimpfungen auch erneute Erstimpfungen möglich sein? Nein, dies wird nicht der Fall sein.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2080/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 16.06.2021
- Erstellt
- 31.05.2021 11:54