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1479/2021

Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Stadtbezirk 6 - Worringen

Mitteilung Ausschuss 22.04.2021

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 27.04.2021, TOP 8.4.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3785 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/512/2 
 
Vorlagen-Nummer 22.04.2021 
 1479/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 27.04.2021 
 
Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Stadtbezirk 6 - Worringen 
Die Jugendeinrichtung Krebelshof in Köln-Worringen existiert seit 1973. Träger der Einrichtung war 
von 1973 bis 2010 der Krebelshof e.V. Seit 2013 wird der Krebelshof durch die GUJA gGmbH, die 
gemeinnützige Gesellschaft für urbane Jugendarbeit, als Einrichtung der offenen Kinder- und Ju-
gendarbeit betrieben. Die GUJA ist ein Zusammenschluss aus SKM Köln- Sozialdienst Katholischer 
Männer e.V., den Jugendzentren Köln gGmbH und dem Sozialen Zentrums Lino Club e.V. 
Zu den inhaltlichen Schwerpunkten gehören Partizipation, spiel-, sport- und naturpädagogische An-
gebote, Kunst-, Musik-, sowie Medienpädagogik. 
  
Der denkmalgeschützte Vierkanthof in Köln-Worringen ist in den letzten Jahrzehnten in den Berei-
chen, die für die Zwecke der Jugendhilfearbeit bisher genutzt wurden, immer wieder hergerichtet und 
ertüchtigt worden, wenn es am Objekt aufgrund seines historischen Alters zu baulichen Schäden oder 
notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen kam. Dennoch hat sich die Gebäudesubstanz in den letz-
ten Jahren erheblich verschlechtert, insbesondere die Heizungsanlage und die Elektrik sind betroffen, 
umfangreiche Kanal-, Wasserleitungs- und Dachsanierungen müssen durchgeführt werden. Das Ju-
gendhilfeangebot muss daher zum 31.12.2021 an diesem Standort eingestellt werden.  
  
Da der Krebelshof die einzige Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Köln-Worringen 
und somit einzige Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche außerhalb von Vereins- oder Kirchenstruk-
turen ist, bemühen sich momentan die Stadt Köln, hier das Amt für Kinder, Jugend und Familie, ge-
meinsam mit der GUJA gGmbH geeignete Ersatzräume im Stadtteil zu finden. 
 
Die Bezirksvertretung Chorweiler hat in Ihrer Sitzung am 15.04.2021 diese Informationen in einer Mit-
teilung erhalten. Diese wurde zur Kenntnis genommen und die Bezirksvertretung hat  folgenden Be-
schluss gefasst:  
„Die Bezirksvertretung beschließt, dass der Krebelshof weiter als Jugendeinrichtung betrieben wer-
den soll. Die Verwaltung wird aufgefordert ein Gutachten zu erstellen um festzustellen, welche Maß-
nahmen erforderlich sind das Gebäude weiter betreiben zu können. Durch das Gutachten soll ein 
Sanierungsplan erstellt werden und diese Planung ist dann der Bezirksvertretung vorzulegen, um 
über die Sanierung zu entscheiden. Des Weiteren soll eine Aufstellung der Investitionen der letzten 
10 Jahre der Bezirksvertretung vorgelegt werden. Entsprechende Mittel zur Sanierung sollen in den 
Haushalt der Stadt Köln eingebracht werden. Zusätzlich zu den baulichen Maßnahmen soll ein Kon-
zept erarbeitet werden, wie im Krebelshof die Jugendarbeit vor Ort ohne Unterbrechung fortgesetzt 
werden kann. Die Bezirksvertretung wünscht nicht, dass der Krebelshof in Wohnraum umgewandelt 
wird. Der Krebelshof besitzt eine langjährige Tradition in der Jugendarbeit. Es müssen Konzepte ent-
wickelt werden, wie der Krebelshof sich als Jugendeinrichtung sowie für weitere soziale Zwecke 
selbst tragen kann. Diese Konzepte sollen ebenfalls mit der Bezirksvertretung abgestimmt werden.“ 
 
Anlässlich der Mitteilung in der Bezirksvertretung hatten die Träger der GUJA und das Amt für Kinder, 
Jugend und Familie der Stadt Köln am 16.04.2021 zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. 
Vertreter*innen aus der BV 6, der Naturschutzbund, die lokale Presse und der örtliche Bürgerverein

2 
 
sprachen sich für die Weiterführung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Krebelshof aus und 
plädierten für den Erhalt des Standortes.  
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

27.04.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.4.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1479/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
22.04.2021
Erstellt
19.04.2021 18:19