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1947/2021

Umsetzung Vergabe der Stipendien ohne Altersbegrenzung (Künstler*innenförderung Bildende Kunst) 2021-2023

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 10.06.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2021, TOP 10.39

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

12820 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/41/41/21 
 
Vorlagen-Nummer 
 1947/2021 
Freigabedatum 
10.06.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umsetzung Vergabe der Stipendien ohne Altersbegrenzung (Künstler*innenförderung 
Bildende Kunst) 2021-2023 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat beschließt die Fortsetzung der Vergabe von jährlich 15 Stipendien ohne Altersbegrenzung 
(Künstler*innenförderung Bildende Kunst) für die Jahre 2021 bis 2023 durch das Kulturwerk des 
Bundesverbandes Bildender Künstler e.V. (Kulturwerk des BBK Köln e.V.), gemäß dem 2019 erar-
beiteten Konzept (Vorlagen Nr. 3567/2019). 
 
2. Weiterhin beschließt der Rat die Erhöhung der Institutionellen Förderung für das Kulturwerk des 
Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler Köln e.V. um 90.000 € zweckgebunden 
für die Umsetzung des beschlossenen Konzeptes bzw. Vergabe der og. 15 Stipendien für den Zeit-
raum 2021 bis 2023 (Strukturförderung, vgl. Vorlage 1995/2020).  
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 15.06.2021 
Finanzausschuss 21.06.2021 
Rat 24.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  90.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021-2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    90.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Mit Beschluss des Rates zur Haushaltssatzung 2019 wurden 90.000 Euro für „Künst-
ler*innenförderung Bildende Kunst (Stipendien ohne Altersbegrenzung)“ mit Fortschreibung in der 
mittelfristigen Finanzplanung im Teilergebnisplan 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 15 - Trans-
feraufwendungen eingestellt.  
 
Die Kulturverwaltung hat im Frühjahr 2019 Recherchen zu deutschlandweit existierenden Arbeits- und 
Recherchestipendien im Bereich Bildende Kunst angestellt und sich im März 2019 zu einem Kölner 
Konzept mit den lokalen Interessensvertretungen in der Bildenden Kunst geeinigt. Die Ergebnisse 
waren im Anhang der Beschlussvorlagen Nr. 3567/2019 beschrieben. In seiner Sitzung am 
04.11.2019 hat der Hauptausschuss der Dringlichkeitsentscheidung zugestimmt und der Rat in seiner 
Sitzung diese am 07.11.2019 genehmigt. Damit wurde der Realisierung dieses Konzeptes für 2019 
zugestimmt, die Umsetzung wie von der Kulturverwaltung empfohlen dem Kulturwerk des BBK Köln 
e.V. für das erste Jahr (Durchführungszeitraum bis 1. Jahreshälfte 2020) zu übergeben und sich für 
die weitere Vergabe ab 2020 ein Alternativkonzept von der Kulturverwaltung vorlegen zu lassen. 
Nach Vorstellung einer Konzeptalternative wurde in der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur 
am 25.8.2020 die erneute und wiederum einjährige Vergabe der Stipendien durch das Kulturwerk des 
BBK Köln e.V. beschlossen. Die Beschlussvorlage der Kulturverwaltung (Vorlagen-Nummer: 
2330/2020) enthielt 2020 einen ausführlichen Rückblick auf die Stipendienvergabe 2019 inklusive

3 
Evaluation, die hier als Rückblick auf die bisherige Vergabepraxis und der Vollständigkeit halber er-
neut aufgenommen wird. 
 
Rückblick auf die Stipendienvergabe 2019 inklusive Evaluation 
 
Nach dem Ratsbeschluss vom 07.11.2019 erfolgte die erstmalige Ausschreibung der 15 Arbeits- und 
Recherchestipendien mit Bewerbungsfrist bis 31. Dezember 2019. Intention der Förderung war laut 
Konzept (Vorlagen Nr. 3567/2019) professionellen Kölner Künstler*innen sowie Kurator*innen der 
bildenden Kunst zu ermöglichen, sich für die Zeit der Förderung ohne wirtschaftlich-materiellen 
Zwang auf ein individuelles künstlerisches Projekt konzentrieren zu können. Die selbst gewählten 
Recherche- und Arbeitsvorhaben konnten die Recherche oder Vorarbeit an einem bestimmten Thema 
umfassen, die Entwicklung von Projekten, Erschließung neuer/anderer Arbeitstechniken oder die 
Fortführung bzw. Vollendung bestimmter Arbeiten. 
 
Aus den über 170 Einsendungen von Bewerber*innen aller Altersstufen wurden Anfang Februar 2020 
in einer Jurysitzung 13 Künstler*innen sowie eine Kuratorin und ein Kurator ausgewählt. Die dazu 
konstituierte Fachjury bestand aus Rochus Aust (Installationskünstler, Köln), Renata Cervetto (Ku-
ratorenteam der 11. Berlin Biennale, Berlin), Maurice Funken (Direktor Neuer Aachener Kunstverein, 
Aachen), Ulrike Möschel (Bildende Künstlerin, Düsseldorf) und der Juryvorsitzenden Aneta Rost-
kowska (Direktorin Temporary Gallery, Köln). Die Fachreferentin für Bildende Kunst und Neue Medi-
en des Kulturamtes hat beratend an der Jurysitzung teilgenommen. 
 
Die Stipendienauszahlungen in Höhe von jeweils 2.500 Euro tätigte das Kulturwerk des BBK Köln e. 
V. bis einschließlich der Monate Februar und März 2020.. Die Berichte der Stipendiat*innen gingen 
Ende Juni 2020 beim Kulturwerk des BBK Köln e.V. ein. Seinen Abschluss fand das erste Vergabe-
jahr in einer gemeinsam konzipierten Abschluss- und Feedbackveranstaltung am 16. Juli 2020 in den 
Räumen des Projektpartners, der Temporary Gallery – Zentrum für zeitgenössische Kunst. Teilge-
nommen haben neben Vertreter*innen des Kulturwerkes des BBK e.V., der Temporary Gallery und 
des Kulturamtes elf Stipendiat*innen, weitere (Corona bedingt) nur 20 Interessierte vor Ort und rund 
120 Zuhörer*innen online dank eines zeitgleichen Live-Streams.  
Vorteile dieser Verfahrensweise zur Stipendienvergabe und somit des von der Kulturverwaltung prä-
ferierten Konzeptes sind: 
 Das Verfahren folgt Grundsätzen, die bei den Gesprächen zur Kulturentwicklungsplanung 
2018 von der Szene geäußert wurden und die eine partizipative Mitgestaltung und kooperative 
Mitbestimmung sowie ein Empowerment der zentralen Strukturen der Szene angeregt haben. 
 Neben dem Literaturhaus Köln, das seit 2018 die Vergabe von Arbeitsstipendien der Stadt 
Köln im Bereich Literatur organisiert, wird durch den Beschluss der Konzept Variante A eine 
weitere Spartenvertretung mit der Organisation und Durchführung von Arbeitsstipendien im 
niedrigen Zuschussbereich von 5.000 Euro pro Stipendium betraut.  
 Es entsteht durch die Stipendienvergabe in der Konzept Variante A ein eindeutiger Mehrwert 
für die beteiligten Strukturen und die Kunstszene insgesamt, wie die Evaluation des Pilotjah-
res 2019 zeigt:  
a) die Kooperation zwischen dem Kulturwerk des BBK e.V. und der Temporary Gallery wurde 
gestärkt  
b) die multiperspektivische Herangehensweise an die Themen der Ausschreibung, Organisa-
tion, Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsorganisation verbesserte das Ergebnis  
c) das im Pilotjahr geschaffene Portal für das Online-Bewerbungsverfahren wurde von den 
Bewerber*innen als gut und einfach im Umgang bewertet, die Vorgaben zur Bewerbung als 
klar und das Verfahren insgesamt als transparent, die Rückmeldungen auf Anfragen während 
der Bewerbungsphase wurden als schnell beurteilt, ebenso die Beratung bei steuerrechtlichen 
Fragen (Kompetenzbereich des BBK e.V.)   
d) der Kreis an Bewerber*innen konnte durch die Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung der 
Strukturen deutlich erweitert werden, wozu möglicherweise auch die niedrigere Hemmschwel-
le bei der Beantragung beigetragen haben könnte

4 
e) neue Kooperationen innerhalb der Szene sind im Zuge der Stipendienvergabe und der Ab-
schlussveranstaltung entstanden, die nicht zuletzt Planungen gemeinsamer Ausstellungspro-
jekte in Gang gesetzt haben 
f) die Organisation und Vergabe durch das Kulturwerk des BBK e.V. in Kooperation mit der 
Temporary Gallery hat zu einer weiteren Wertschätzung der freien Einrichtungen geführt, wel-
che deren Arbeit nicht nur im lokalen Kontext fördert und stärkt  
 
Aus der reinen Vergabe von Stipendien ist ein kreativer Prozess mit einer ganzen Reihe von Vorteilen 
geworden, so wie es die Kulturverwaltung bestenfalls intendiert hatte. Im Pilotjahr konnten die Erwar-
tungen an diese neue Form der Mitgestaltung und Mitbestimmung, die auch im Sinne der Verwaltung 
ist, verifiziert werden. 
 
Rückblick auf die Stipendienvergabe 2020  
 
Nach Beschlussfassung durch den Rat am 10.9.2020 über die weitere Vergabe der Stipendien durch 
das Kulturwerk des BBK e.V. erfolgte die Ausschreibung mit Fristsetzung 20.11.2020. Aus den über 
192 Einsendungen von Bewerber*innen aller Altersstufen wurden am 14.12.2020 in einer Jurysitzung 
13 Künstler*innen sowie zwei Kuratoren ausgewählt. Die dazu konstituierte Fachjury bestand aus 
Kris Dittel (Kuratorin, Rotterdam), Maurice Funken (Direktor Neuer Aachener Kunstverein, Aachen), 
Oliver Gather (Künstler, Düsseldorf), Linda Nadji (Künstlerin, Köln) und der Juryvorsitzenden Aneta 
Rostkowska (Direktorin Temporary Gallery, Köln). Die Fachreferentin für Bildende Kunst und Neue 
Medien des Kulturamtes hat auch 2020 beratend an der Jurysitzung teilgenommen. 
 
Die Stipendienauszahlungen in Höhe von jeweils 2.500 Euro tätigte das Kulturwerk des BBK Köln e. 
V. in den Monaten Dezember 2020 bis einschließlich Februar 2021 aus dem Zuschuss, der ihm aus 
Haushaltsmitteln noch im Jahr 2020 ausgezahlt wurde. Die Berichte der Stipendiat*innen gingen bis 
30.4.2021 beim Kulturwerk des BBK Köln e.V. ein. Seinen Abschluss wird das zweite Vergabejahr in 
einer gemeinsam konzipierten digitalen Abschluss- und Feedbackveranstaltung am 28.5. 2021 ha-
ben.  
 
Vergabe der Stipendien 2021-2023  
 
Die Evaluation der ersten beiden Vergabejahre in der oben beschrieben Weise ist aus Sicht der Kul-
turverwaltung und aus Sicht des Fachbeirates Bildende Kunst der Stadt Köln durchweg positiv verlau-
fen und wird deshalb zur weiteren Umsetzung bis 2023 empfohlen.  
 
Umsetzung: 
Das Kulturwerk des BBK Köln e.V. erhält in 2021 eine Institutionelle Förderung für seinen eigentlichen 
Betrieb in Höhe von 40.000 Euro. Für die Vergabe der Stipendien ohne Altersbegrenzung 
(Künstler*innenförderung Bildende Kunst) ab 2021 sieht die Kulturverwaltung weiterhin ein Förder-
budget in Höhe von 90.000 Euro pro Jahr vor.  
 
Die Umsetzung dieses Förderinstrumentes in 2021 dient der dringend notwendigen Struktursicherung 
von Institutionen/Initiativen der freien Szene. Ebenso wie in 2020 ist 2021 aufgrund vieler weggefalle-
ner Ausstellungs- und Residenzprojekte, Produktionsmöglichkeiten sowie abgesagter Kunstmessen 
ein existenziell schwieriges Jahr für Künstler*innen. Durch die Arbeits- und Recherchestipendien kann 
hier von der Stadt entscheidende Abhilfe und von den Künstler*innen Vorarbeit für zukünftige Projek-
te geleistet werden. Direkt nach vorliegendem Beschluss kann die Ausschreibung der Arbeits- und 
Recherchestipendien 2021 erfolgen.  
 
 
Finanzierung: 
Im Haushaltsplan sind für 2021 90.000 Euro für „Künstler*innenförderung Bildende Kunst (Stipendien 
ohne Altersbegrenzung)“ eingestellt und sollen nun für eine Aufstockung der Institutionellen Förde-
rung des Kulturwerk des BBK Köln e. V. finanzneutral umgeschichtet werden. Die Mittel stehen im 
Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe von

5 
90.000 € im Haushaltsplan 2020/2021 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung zur Verfügung. 
 
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen, da 
zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch kein Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2022 ff verab-
schiedet wurde. Demzufolge ist die Vergabe der Stipendien ohne Altersbegrenzung 
(Künstler*innenförderung Bildende Kunst) nur möglich, sofern es die jeweilige Haushaltslage erlaubt.  
 
Das Dezernat für Kunst und Kultur wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff 
innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel ggf. durch Umschichtungen vor-
sehen. 
 
Bewirtschaftungsverfügung: 
Die Vergabe von Stipendien ist ein bewährtes Förderinstrument zum Strukturerhalt der Kölner freien 
Szene (siehe auch oben unter Punkt Umsetzung). 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Die verwaltungsinterne Abstimmung der Vorlage konnte leider nicht vor Ablauf der Fristen abge-
schlossen werden. Die Vergabe der Stipendien muss durch das Kulturwerk des BBK Köln e.V. zu-
nächst ausgeschrieben werden. Eine Beschlussfassung erst nach der Sommerpause käme daher mit 
Blick auf die für die Ausschreibung und die Umsetzung benötigte Zeit der Stipendien 2021 ablaufor-
ganisatorisch zu spät.

Beratungsverlauf (3)

15.06.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.16 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
21.06.2021 Finanzausschuss
TOP 10.45 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2021 Rat
TOP 10.39 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1947/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
10.06.2021
Erstellt
20.05.2021 15:18