1947/2021
Umsetzung Vergabe der Stipendien ohne Altersbegrenzung (Künstler*innenförderung Bildende Kunst) 2021-2023
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41/41/21 Vorlagen-Nummer 1947/2021 Freigabedatum 10.06.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umsetzung Vergabe der Stipendien ohne Altersbegrenzung (Künstler*innenförderung Bildende Kunst) 2021-2023 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt die Fortsetzung der Vergabe von jährlich 15 Stipendien ohne Altersbegrenzung (Künstler*innenförderung Bildende Kunst) für die Jahre 2021 bis 2023 durch das Kulturwerk des Bundesverbandes Bildender Künstler e.V. (Kulturwerk des BBK Köln e.V.), gemäß dem 2019 erar- beiteten Konzept (Vorlagen Nr. 3567/2019). 2. Weiterhin beschließt der Rat die Erhöhung der Institutionellen Förderung für das Kulturwerk des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler Köln e.V. um 90.000 € zweckgebunden für die Umsetzung des beschlossenen Konzeptes bzw. Vergabe der og. 15 Stipendien für den Zeit- raum 2021 bis 2023 (Strukturförderung, vgl. Vorlage 1995/2020). Ausschuss Kunst und Kultur 15.06.2021 Finanzausschuss 21.06.2021 Rat 24.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 90.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021-2023 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 90.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Mit Beschluss des Rates zur Haushaltssatzung 2019 wurden 90.000 Euro für „Künst- ler*innenförderung Bildende Kunst (Stipendien ohne Altersbegrenzung)“ mit Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung im Teilergebnisplan 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 15 - Trans- feraufwendungen eingestellt. Die Kulturverwaltung hat im Frühjahr 2019 Recherchen zu deutschlandweit existierenden Arbeits- und Recherchestipendien im Bereich Bildende Kunst angestellt und sich im März 2019 zu einem Kölner Konzept mit den lokalen Interessensvertretungen in der Bildenden Kunst geeinigt. Die Ergebnisse waren im Anhang der Beschlussvorlagen Nr. 3567/2019 beschrieben. In seiner Sitzung am 04.11.2019 hat der Hauptausschuss der Dringlichkeitsentscheidung zugestimmt und der Rat in seiner Sitzung diese am 07.11.2019 genehmigt. Damit wurde der Realisierung dieses Konzeptes für 2019 zugestimmt, die Umsetzung wie von der Kulturverwaltung empfohlen dem Kulturwerk des BBK Köln e.V. für das erste Jahr (Durchführungszeitraum bis 1. Jahreshälfte 2020) zu übergeben und sich für die weitere Vergabe ab 2020 ein Alternativkonzept von der Kulturverwaltung vorlegen zu lassen. Nach Vorstellung einer Konzeptalternative wurde in der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 25.8.2020 die erneute und wiederum einjährige Vergabe der Stipendien durch das Kulturwerk des BBK Köln e.V. beschlossen. Die Beschlussvorlage der Kulturverwaltung (Vorlagen-Nummer: 2330/2020) enthielt 2020 einen ausführlichen Rückblick auf die Stipendienvergabe 2019 inklusive 3 Evaluation, die hier als Rückblick auf die bisherige Vergabepraxis und der Vollständigkeit halber er- neut aufgenommen wird. Rückblick auf die Stipendienvergabe 2019 inklusive Evaluation Nach dem Ratsbeschluss vom 07.11.2019 erfolgte die erstmalige Ausschreibung der 15 Arbeits- und Recherchestipendien mit Bewerbungsfrist bis 31. Dezember 2019. Intention der Förderung war laut Konzept (Vorlagen Nr. 3567/2019) professionellen Kölner Künstler*innen sowie Kurator*innen der bildenden Kunst zu ermöglichen, sich für die Zeit der Förderung ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang auf ein individuelles künstlerisches Projekt konzentrieren zu können. Die selbst gewählten Recherche- und Arbeitsvorhaben konnten die Recherche oder Vorarbeit an einem bestimmten Thema umfassen, die Entwicklung von Projekten, Erschließung neuer/anderer Arbeitstechniken oder die Fortführung bzw. Vollendung bestimmter Arbeiten. Aus den über 170 Einsendungen von Bewerber*innen aller Altersstufen wurden Anfang Februar 2020 in einer Jurysitzung 13 Künstler*innen sowie eine Kuratorin und ein Kurator ausgewählt. Die dazu konstituierte Fachjury bestand aus Rochus Aust (Installationskünstler, Köln), Renata Cervetto (Ku- ratorenteam der 11. Berlin Biennale, Berlin), Maurice Funken (Direktor Neuer Aachener Kunstverein, Aachen), Ulrike Möschel (Bildende Künstlerin, Düsseldorf) und der Juryvorsitzenden Aneta Rost- kowska (Direktorin Temporary Gallery, Köln). Die Fachreferentin für Bildende Kunst und Neue Medi- en des Kulturamtes hat beratend an der Jurysitzung teilgenommen. Die Stipendienauszahlungen in Höhe von jeweils 2.500 Euro tätigte das Kulturwerk des BBK Köln e. V. bis einschließlich der Monate Februar und März 2020.. Die Berichte der Stipendiat*innen gingen Ende Juni 2020 beim Kulturwerk des BBK Köln e.V. ein. Seinen Abschluss fand das erste Vergabe- jahr in einer gemeinsam konzipierten Abschluss- und Feedbackveranstaltung am 16. Juli 2020 in den Räumen des Projektpartners, der Temporary Gallery – Zentrum für zeitgenössische Kunst. Teilge- nommen haben neben Vertreter*innen des Kulturwerkes des BBK e.V., der Temporary Gallery und des Kulturamtes elf Stipendiat*innen, weitere (Corona bedingt) nur 20 Interessierte vor Ort und rund 120 Zuhörer*innen online dank eines zeitgleichen Live-Streams. Vorteile dieser Verfahrensweise zur Stipendienvergabe und somit des von der Kulturverwaltung prä- ferierten Konzeptes sind: Das Verfahren folgt Grundsätzen, die bei den Gesprächen zur Kulturentwicklungsplanung 2018 von der Szene geäußert wurden und die eine partizipative Mitgestaltung und kooperative Mitbestimmung sowie ein Empowerment der zentralen Strukturen der Szene angeregt haben. Neben dem Literaturhaus Köln, das seit 2018 die Vergabe von Arbeitsstipendien der Stadt Köln im Bereich Literatur organisiert, wird durch den Beschluss der Konzept Variante A eine weitere Spartenvertretung mit der Organisation und Durchführung von Arbeitsstipendien im niedrigen Zuschussbereich von 5.000 Euro pro Stipendium betraut. Es entsteht durch die Stipendienvergabe in der Konzept Variante A ein eindeutiger Mehrwert für die beteiligten Strukturen und die Kunstszene insgesamt, wie die Evaluation des Pilotjah- res 2019 zeigt: a) die Kooperation zwischen dem Kulturwerk des BBK e.V. und der Temporary Gallery wurde gestärkt b) die multiperspektivische Herangehensweise an die Themen der Ausschreibung, Organisa- tion, Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsorganisation verbesserte das Ergebnis c) das im Pilotjahr geschaffene Portal für das Online-Bewerbungsverfahren wurde von den Bewerber*innen als gut und einfach im Umgang bewertet, die Vorgaben zur Bewerbung als klar und das Verfahren insgesamt als transparent, die Rückmeldungen auf Anfragen während der Bewerbungsphase wurden als schnell beurteilt, ebenso die Beratung bei steuerrechtlichen Fragen (Kompetenzbereich des BBK e.V.) d) der Kreis an Bewerber*innen konnte durch die Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung der Strukturen deutlich erweitert werden, wozu möglicherweise auch die niedrigere Hemmschwel- le bei der Beantragung beigetragen haben könnte 4 e) neue Kooperationen innerhalb der Szene sind im Zuge der Stipendienvergabe und der Ab- schlussveranstaltung entstanden, die nicht zuletzt Planungen gemeinsamer Ausstellungspro- jekte in Gang gesetzt haben f) die Organisation und Vergabe durch das Kulturwerk des BBK e.V. in Kooperation mit der Temporary Gallery hat zu einer weiteren Wertschätzung der freien Einrichtungen geführt, wel- che deren Arbeit nicht nur im lokalen Kontext fördert und stärkt Aus der reinen Vergabe von Stipendien ist ein kreativer Prozess mit einer ganzen Reihe von Vorteilen geworden, so wie es die Kulturverwaltung bestenfalls intendiert hatte. Im Pilotjahr konnten die Erwar- tungen an diese neue Form der Mitgestaltung und Mitbestimmung, die auch im Sinne der Verwaltung ist, verifiziert werden. Rückblick auf die Stipendienvergabe 2020 Nach Beschlussfassung durch den Rat am 10.9.2020 über die weitere Vergabe der Stipendien durch das Kulturwerk des BBK e.V. erfolgte die Ausschreibung mit Fristsetzung 20.11.2020. Aus den über 192 Einsendungen von Bewerber*innen aller Altersstufen wurden am 14.12.2020 in einer Jurysitzung 13 Künstler*innen sowie zwei Kuratoren ausgewählt. Die dazu konstituierte Fachjury bestand aus Kris Dittel (Kuratorin, Rotterdam), Maurice Funken (Direktor Neuer Aachener Kunstverein, Aachen), Oliver Gather (Künstler, Düsseldorf), Linda Nadji (Künstlerin, Köln) und der Juryvorsitzenden Aneta Rostkowska (Direktorin Temporary Gallery, Köln). Die Fachreferentin für Bildende Kunst und Neue Medien des Kulturamtes hat auch 2020 beratend an der Jurysitzung teilgenommen. Die Stipendienauszahlungen in Höhe von jeweils 2.500 Euro tätigte das Kulturwerk des BBK Köln e. V. in den Monaten Dezember 2020 bis einschließlich Februar 2021 aus dem Zuschuss, der ihm aus Haushaltsmitteln noch im Jahr 2020 ausgezahlt wurde. Die Berichte der Stipendiat*innen gingen bis 30.4.2021 beim Kulturwerk des BBK Köln e.V. ein. Seinen Abschluss wird das zweite Vergabejahr in einer gemeinsam konzipierten digitalen Abschluss- und Feedbackveranstaltung am 28.5. 2021 ha- ben. Vergabe der Stipendien 2021-2023 Die Evaluation der ersten beiden Vergabejahre in der oben beschrieben Weise ist aus Sicht der Kul- turverwaltung und aus Sicht des Fachbeirates Bildende Kunst der Stadt Köln durchweg positiv verlau- fen und wird deshalb zur weiteren Umsetzung bis 2023 empfohlen. Umsetzung: Das Kulturwerk des BBK Köln e.V. erhält in 2021 eine Institutionelle Förderung für seinen eigentlichen Betrieb in Höhe von 40.000 Euro. Für die Vergabe der Stipendien ohne Altersbegrenzung (Künstler*innenförderung Bildende Kunst) ab 2021 sieht die Kulturverwaltung weiterhin ein Förder- budget in Höhe von 90.000 Euro pro Jahr vor. Die Umsetzung dieses Förderinstrumentes in 2021 dient der dringend notwendigen Struktursicherung von Institutionen/Initiativen der freien Szene. Ebenso wie in 2020 ist 2021 aufgrund vieler weggefalle- ner Ausstellungs- und Residenzprojekte, Produktionsmöglichkeiten sowie abgesagter Kunstmessen ein existenziell schwieriges Jahr für Künstler*innen. Durch die Arbeits- und Recherchestipendien kann hier von der Stadt entscheidende Abhilfe und von den Künstler*innen Vorarbeit für zukünftige Projek- te geleistet werden. Direkt nach vorliegendem Beschluss kann die Ausschreibung der Arbeits- und Recherchestipendien 2021 erfolgen. Finanzierung: Im Haushaltsplan sind für 2021 90.000 Euro für „Künstler*innenförderung Bildende Kunst (Stipendien ohne Altersbegrenzung)“ eingestellt und sollen nun für eine Aufstockung der Institutionellen Förde- rung des Kulturwerk des BBK Köln e. V. finanzneutral umgeschichtet werden. Die Mittel stehen im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe von 5 90.000 € im Haushaltsplan 2020/2021 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung zur Verfügung. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen, da zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch kein Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2022 ff verab- schiedet wurde. Demzufolge ist die Vergabe der Stipendien ohne Altersbegrenzung (Künstler*innenförderung Bildende Kunst) nur möglich, sofern es die jeweilige Haushaltslage erlaubt. Das Dezernat für Kunst und Kultur wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel ggf. durch Umschichtungen vor- sehen. Bewirtschaftungsverfügung: Die Vergabe von Stipendien ist ein bewährtes Förderinstrument zum Strukturerhalt der Kölner freien Szene (siehe auch oben unter Punkt Umsetzung). Begründung der Dringlichkeit: Die verwaltungsinterne Abstimmung der Vorlage konnte leider nicht vor Ablauf der Fristen abge- schlossen werden. Die Vergabe der Stipendien muss durch das Kulturwerk des BBK Köln e.V. zu- nächst ausgeschrieben werden. Eine Beschlussfassung erst nach der Sommerpause käme daher mit Blick auf die für die Ausschreibung und die Umsetzung benötigte Zeit der Stipendien 2021 ablaufor- ganisatorisch zu spät.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1947/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 10.06.2021
- Erstellt
- 20.05.2021 15:18