V/0295/2006
Bühnenbewirtschaftungspläne der Städtischen Bühnen Münster für die Spielzeiten 2007/2008 bis 2009/10
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Ergänzungsvorlage V/0295/2006/1
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V/0295/2006/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Städtische Bühnen Betrifft Bühnenbewirtschaftungspläne der Städtischen Bühnen Münster für die Spielzeiten 2007/2008 bis 2009/10 Beratungsfolge 17.05.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 17.05.2006 Hauptausschuss Vorberatung 17.05.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Unter Berücksichtigung der Entscheidung des Rates vom 15.02.2006 (Vorlage V/1065/2005) zum Haushaltskonsolidierungsprogramm 2006 bis 2009 werden die Z u- schussbeträge an die Städtischen Bühnen für die Spielzeiten 2007/2008 bis 2009/2010 auf jährlich 15,5 Mio. € festgesetzt. 2. Die Laufzeit dieser 4. Finanzformel beträgt somit drei Jahre ab der Spielzeit 2007/2008. 3. Die Städtischen Bühnen erarbeiten auf dieser Gr undlage eine inhaltliche und finanzielle Umsetzungskonzeption für die Spielzeiten ab 2007/2008 und legen diese dem Rat spätes- tens zu den Etatberatungen 2007 zur Beschlussfassung vor. 4. Die „Leitlinien für das Aufstellungs- und Bewirtschaftungsverfahren des Bühnenbewirtschaf- tungsplanes„ werden zur Kenntnis genommen und sind umzusetzen (Anlage). 5. neu: Um auch in Zukunft bei der Umsetzung der Finanzformel qualitativ hochwertiges Theater zu gewährleisten, sollen nachfolgende Ziele berücksichtigt werden: • Keine Sparte des Theaters soll geschlossen werden • Das Kinder- und Jugendtheater soll wegen seiner bildungspolitischen Bedeu- tung von den Kürzungen ausgenommen werden. Insbesondere soll die Spiel- stätte Meerwiese erhalten bleiben. Vorlagen-Nr.: V/0295/2006/1. Erg Auskunft erteilt: Herr Braun Ruf: 59 09 121 E-Mail: Thomas.Braun@stadt -muenster.de Datum: 17.05.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0295/2006/1 • Die Werbeauftritte des Theaters inklusive des Orchesters sollen professionel- ler gestaltet werden. Das Theater muss für die gesamte Bevölkerung der Stadt Münster und des Münsterlandes wieder ein Begriff für kulturelles Erleben werden. Hierzu wird über den Stand zum Ende des Jahres im K ulturaus- schuss Bericht erstattet. • Die Immobilie „Städtische Bühnen“ sollte insgesamt besser genutzt werden. Dazu gehört, dass nach umfassender Renovierung der Gastronomieebene die bereits angesprochenen hochwertigen Veranstaltungen wie Theaterball, Ban- kette, Fes te, Premierenfeiern zeitnah zu initiieren sind, so dass das Theater hieraus zusätzliche finanzielle Quellen erschließen und somit dem Theaterbe- sucher einen adäquaten Aufenthalt bieten kann. • Eine Veränderung im organisatorischen Bereich mit dem Ziel e iner neuen Rechtsform und damit der Auskopplung aus der Stadtverwaltung soll bis En- de des Jahres 2006 geprüft werden. Dieses führt zwar nicht unmittelbar zu Einsparungen, bedeutet aber in anderer Hinsicht Vorteile, etwa in der freieren Disposition, der ver einfachten Möglichkeit der Einwerbung von Drittmitteln etc. • Eine besondere Bedeutung kommt der Gründung eines dauerhaft und kont i- nuierlich finanzwirksamen Fördervereins nach dem Vorbild anderer Institutio- nen in Münster zu (z.B. Stadtmuseum). Mit der Einric htung eines Förderver- eins soll eine weitere Möglichkeit auf den Weg gebracht werden, die Städti- schen Bühnen noch mehr als bisher in den Mittelpunkt der Stadtkultur zu rü- cken. Dies kann u.a. auch dazu dienen , das Verhä ltnis zwischen den Z u- schüssen der Stadt und den Einnahmen des Theaters deutlich ausgewogener zu gestalten Mittelbereitstellung/Finanzierung Im Rahmen der jeweiligen Haushaltspläne Befristung Spielzeiten 2007/2008 bis 2009/2010 einschließlich. Begründung: Abweichend von der Verwaltungsvorlage V/0295/2006 hat der Kulturausschuss in seiner Sitzung am 16.05.2006 mehrheitlich den oben genannten Beschluss gefasst. Die Verwaltung empfiehlt, dem geänderten Beschluss zu folgen. i. V. i.V. gez. gez. Bickeböller Dr. Hanke Stadtkämmerin Stadträtin
Beschlussvorlage
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V/0295/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Städtische Bühnen Betrifft Bühnenbewirtschaftungspläne der Städtischen Bühnen Münster für die Spielzeiten 2007/2008 bis 2009/10; hier: 4. Finanzformel Beratungsfolge 16.05.2006 Kulturausschuss Vorberatung 17.05.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 17.05.2006 Hauptausschuss Vorberatung 17.05.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Unter Berücksichtigung der Entscheidung des Rates vom 15.02.2006 (Vorlage V/1065/2005) zum Haushaltskonsolidierungsprogramm 2006 bis 2009 werden die Zu- schussbeträge an die Städtischen Bühnen für die Spielzeiten 2007/2008 bis 2009/2010 auf jährlich 15,5 Mio. € festgesetzt. 2. Die Laufzeit dieser 4. Finanzformel beträgt somit drei Jahre ab der Spielzeit 2007/2008. 3. Die Städtischen Bühnen erarbeiten auf dieser Grundlage eine inhaltliche und finanzielle Umsetzungskonzeption für die Spielzeiten ab 2007/2008 und legen diese dem Rat spätes- tens zu den Etatberatungen 2007 zur Beschlussfassung vor. 4. Die „Leitlinien für das Aufstellungs- und Bewirtschaftungsverfahren des Bühnenbewirtschaf- tungsplanes” werden zur Kenntnis genommen und sind umzusetzen (Anlage). 5. Die neue 4. Finanzformel steht zunächst unter der Annahme der Beibehaltung der derzeiti- gen Betriebsform „optimierter Regiebetrieb“ für die Städtischen Bühnen. Gleichwohl werden die Städtischen Bühnen beauftragt, die Änderung der Betriebsform zu prüfen. Dieses sollte im zeitlichen Zusammenhang mit der Einführung der Doppik (NKF) zum Haushaltsjahr 2008 geschehen. Mittelbereitstellung/Finanzierung Im Rahmen der jeweiligen Haushaltspläne. Vorlagen-Nr.: V/0295/2006 Auskunft erteilt: Frau Feldmann - Herr Braun Ruf: 59 09 110 / 59 09 121 E-Mail: Feldmann@stadt-muenster.de Thomas.Braun@stadt-muenster.de Datum: 27.04.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0295/2006 Befristung Spielzeiten 2007/2008 bis 2009/2010 einschließlich. Begründung Ausgangsbasis ist das Spar- und Konsolidierungsprogramm 2006 – 2009; Vorlage V/1065/2005 und der Antrag der CDU- und FDP-Fraktion Nr. 49/2005 vom 15.11.2005 „Lebenswert und bezahl- bar – Münster zukunftsfähig erhalten – Städtische Ausgaben an die Einnahmen anpassen“. In Kenntnis dieser Vorgaben leisten die Städtischen Bühnen mit der Festsetzung der Zuschüsse in- nerhalb der 4. neuen Finanzformel weitere deutliche Konsolidierungsbeiträge. Der Zuschuss in der letzten Spielzeit der 3. Finanzformel(2006/2007) beträgt 16,12 Mio. €. Mit dem Vorschlag zur 4. (neuen) Finanzformel wird über 3 Jahre bis zur Spielzeit 2009/2010 mit einer Zu- schusshöhe von jeweils 15,5 Mio. € eine kumulierte Absenkung des Zuschusses in Höhe von ins- gesamt 1,86 Mio. € erreicht. Diese finanziellen Effekte könnten durch folgende Maßnahmen erzielt werden: 1. Kostenminderungen • Streichung von Produktionen(mindestens 2) im Großen Haus, Schauspiel und Mu- siktheater, mit Anpassung des gesamten Abo-Systems an diese veränderte Ange- botsstruktur. • Durchführung externer Aktivitäten/Spielstätten im Schauspiel- und Konzertbereich nur zu veränderten und kostendeckenden Konditionen. • Weiterer Personalabbau im künstlerischen und nichtkünstlerischen Bereich. • Outsourcing zentraler Dienste. • Erhebliche Reduzierung der direkt beeinflussbaren Sachkosten. • Städtische Veranstaltungen bzw. solche mit städtischer Förderung können nur mit mindestens kostendeckender Entgeltung durchgeführt werden. • Verstärkte mindestens kostenneutrale Kooperationen mit anderen Bühnen und Or- chestern. • Dauerhafter Verzicht auf die Personalkostensteigerung der bisherigen Finanzfor- meln; finanziert durch Auslaufen des Sanierungseuros mit Ende der Spielzeit 2006/2007 inkl. Änderung der Leitlinien. 2. Erlössteigerungen • Erhöhung der Eintrittspreise um mindestens 5 % ab der Spielzeit 2008/2009. • Durchführung und Neukonzeption sowohl von Konzert- und Matinéeveranstaltungen als auch hochwertiger Bankett-, Gala- und Ballveranstaltungen; allerdings in Abhängigkeit von der Neugestaltung der Theatergastronomie. Der Erhalt aller Sparten wäre – unter Einschluss der zuvor beschriebenen massiven internen und externen Konsequenzen – möglich. Gleichwohl ließe sich sicherlich ein Imageverlust für - 3 - V/0295/2006 Münster als kulturelles Oberzentrum in Gänze nicht vermeiden. Besonders die Reaktion der Besucherinnen und Besucher, der Besucherorganisationen auf das veränderte Angebot der Städtischen Bühnen insgesamt, aber auch die Eintrittspreissteigerungen sind durchaus ein Ri- siko. Gleiches gilt für die Akzeptanz neuer, auch hochwertiger Veranstaltungsformen im Thea- ter- und Konzertbereich. Hierzu wird es aus Sicht der Städtischen Bühnen auch angebracht sein, öffentlichkeitswirksame Bereiche incl. Veranstaltungsaquise neu zu strukturieren. Die Städtischen Bühnen werden trotzdem an der Zielsetzung, ein leistungsfähiges und künstle- risch anspruchvolles Mehrspartenhaus incl. Orchester für Münster und die Region zu sein, fest- halten. Die Regelungen und Festsetzungen der „Leitlinien für das Aufstellungs- und Bewirtschaftungs- verfahren des Bühnenbewirtschaftungsplanes” sind an die neue finanzielle Situation der 4. Fi- nanzformel angepasst worden, u.a. Bildung einer Gesamtbudgetrücklage aus dem Ergebnis der 3. Finanzformel, mit Zusammenführung von Betriebsmittel- und Tarifausgleichsrücklage; Anlage. Diese neue Finanzformel steht zunächst unter der Annahme der Beibehaltung der derzeitigen Betriebsform „optimierter Regiebetrieb“ bei den Städtischen Bühnen Münster. Finanzielle Än- derungen die sich bei der Einführung der Doppik (Neues Kommunales Finanzmanagement) ab 2008 ergeben, sind belastungsneutral zu veranschlagen. Aus Gründen der Flexibilitätssteige- rung und vor dem Hintergrund der Einführung des Neuen kommunalen Finanzmanagements wird ein Betriebsformwechsel, z. B. Anstalt öffentlichen Rechts, GmbH zum Haushaltsjahr 2008 geprüft. Soweit sich aus einem Betriebsformwechsel rechenbare finanzielle Auswirkun- gen ergeben, müssten diese aber unweigerlich zu einer Anpassung und Neuberechnung der Finanzformel führen. i . V . i . V . gez. gez. Bickeböller Dr. Hanke Stadtkämmerin Stadträtin Anlage
Leitlinien
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Für einen wirtschaftlichen „Zielmittel“ - Einsatz d er finanziellen Ressourcen und unter Be- rücksichtigung der Grundsatzentscheidung des Rates zur Konsolidierung vom 15.02.2006 (Vorlage V/1065/2005) soll ab der Spielzeit 2007/20 08 das Verfahren der Zuschussberech- nung für den Bühnenbewirtschaftungsplan unter Berüc ksichtigung der bisherigen Budgetie- rungsrichtlinien fortgesetzt werden, welches an fo lgende Grundüberlegungen und bisheri- gen Leitlinien anknüpft. 1. Der Bühnenbewirtschaftungsplan wird jährlich dur ch einen besonderen Beschluss des Rates beschlossen. Die Einnahmen und Ausgaben des Bühnenbewirtschaftungsplanes werden als „vorabbudgetierte Einnahmen und Ausgaben “ bei den Festsetzungen der Haushaltseckwerte für den städtischen Haushalt des Jahres berücksichtigt, in dem er endet. Damit ist er weiterhin Bestandteil des städt ischen Haushaltsplanes. Eine An- rechnung auf das freie Budget des Dezernates IV erfolgt nicht. 2. Zur allgemeinen Entlastung des Theater- und Orch esterhaushaltes und im Hinblick auf eine angemessene Beteiligung der Besucher an den lf d. steigenden Kosten des Büh- nenbewirtschaftungsplanes ist im Rahmen des Geltung szeitraumes dieser Richtlinien jährlich bei der Aufstellung des Bühnenbewirtschaft ungsplanes die Frage einer ange- messenen Eintrittspreisanpassung zu prüfen. 3. Ein den Städt. Bühnen zuerkanntes Zuschussbudget wird im Rahmen der Aufstellung des Bühnenbewirtschaftungsplanes von den Städt. Büh nen eigenverantwortlich und eigenständig ausdifferenziert und die Einnahme- und Ausgabepositionen nach den Grundsätzen des Haushaltsrechts auf einzelne Haushaltsstellen sach- und fachgerecht entsprechend veranschlagt. 4. Grundlage dieser Veranschlagung ist der von den Städt. Bühnen rechtzeitig vorzule- gende Spiel- und Konzertplan der jeweiligen Spielze it, aus dem die Gesamtkosten ein- schließlich ihrer Finanzierbarkeit im Rahmen des ge planten Zuschussbudgets hervor- gehen. 5. Später notwendig werdende Umschichtungen der Fin anzmittel zwischen vorhandenen Haushaltsstellen können im Rahmen des Gesamtbudgets eigenverantwortlich im Rahmen des geltenden Haushaltsrechts durch die Städ t. Bühnen vorgenommen wer- den. 6. Aus der unmittelbaren Verwaltung der Finanzmitte l der Städt. Bühnen im Sinne der haushalts- und kassentechnischen Abwicklung bei der Durchführung des Bühnenbe- wirtschaftungsplanes sind - bis die entsprechenden Voraussetzungen für eine Erweite- rung der Eigenbewirtschaftung geschaffen sind - zun ächst folgende Bereiche, die zum Gesamtbudget der Städt. Bühnen gehören, herausgenommen: a) Personalausgaben für alle Mitarbeiterinnen und M itarbeiter, deren Personalab- rechnung durch das Personal- und Organisationsamt d er Stadt Münster erfolgt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es sich hierbe i nur um die Verwaltung der Fi- nanzmittel, nicht aber um die Haushaltsplanung und -veranschlagung der Perso- nalkosten handelt. b) Ausgaben für die Bauunterhaltung, die vom Amt fü r Gebäudemanagement der Stadt Münster bewirtschaftet werden. ENTWURF Leitlinien für das Aufstellungs- und Bewirtschaftungsverfahren des Bühnenbewirtschaftungsplanes auf der Grundlage des Ratsbe- schlusses vom __.__.____ 2 c) Einnahmen und Ausgaben für die Betriebskantine d er Städt. Bühnen, die von der Kantinenverwaltung des Personal- und Organisationsa mtes der Stadt Münster be- wirtschaftet werden. d) Ausgaben für die Gemeindeunfall- und Feuerversic herung, die vom Rechtsamt der Stadt Münster bewirtschaftet werden. e) Ausgaben, die in Form von Verrechnungen für Leis tungen verschiedener Ämter der Stadtverwaltung Münster (z.B. Personal- und Or ganisationsamt, Amt für kom- munale Abgaben, Rechtsamt, Amt für Gebäudemanagement, Feuerwehr usw.) an- fallen. Die Berechnungen für die internen Leistungsverrechn ungen wurden aus grund- sätzlichen Erwägungen der Anrechnung derartiger Leistungen auf dem Niveau des Spieljahres 1999/2000 festgeschrieben und sollen zu nächst auch für die Laufzeit der neuen Finanzformel bis zum Ende der Spielzeit 2 009/2010 festgeschrieben bleiben. 7. Die Ergebnisse der Jahresrechnung für die jeweil ige Spielzeit, die eine Unterschreitung des Zuschussbudgets ausweisen, werden für die Folge jahre in eine Rücklage der Städt. Bühnen eingestellt. In dieser Betriebsmittelrücklage werden Beträge aus Bewirtschaf- tungsverbesserungen angesammelt die durch Einsparun gen bei den Sachkosten und/oder durch Mehreinnahmen bei den Eintrittsgeldern oder sonstigen Zuschüssen und Zuweisungen ergeben (eigene Managementleistungen). Die Verwendung dieser Rück- lage liegt in der eigenverantwortlichen Disposition der Städt. Bühnen. Die Rücklage ist im Regelfall für den Verwaltungsh aushalt des Bühnenbewirtschaf- tungsplanes zu verwenden. Soweit davon auch Investi tionen finanziert werden sollen (Ausnahmeregelung) ist dies erst möglich, wenn die folgenden Finanzplanungsjahre ausgeglichen sind. Darüber hinaus ist für diesen Fa ll die Beteiligung des Kämmerers (§ 82 (1) GO NW; über- und außerplanmäßige Mittelberei tstellungen) bei vorheriger Zu- stimmung des Kulturausschusses sicherzustellen. 8. Defizite, die im Zusammenhang mit einem einmal a ufgestellten Zuschussbudget und dessen Verwendung entstehen, liegen im Verantwortun gsbereich der Städt. Bühnen und sind im Rahmen des Budgets und/oder aus den in der Rücklage der Städt. Bühnen evtl. vorhandenen Mitteln auszugleichen. a) Entstandene Personalkostendefizite, soweit nicht durch Sonderregelungen abge- deckt (s. Ziffer 9a)), sind aus lfd. Bewirtschaftun gsvorteilen der jeweiligen Spielzeit bzw. der Betriebsmittelrücklage (siehe Ziffer 7) zu decken. b) Alle sonstigen Defizite, soweit nicht durch Sond erregelungen abgedeckt (siehe Zif- fer 9 b + c)), sind aus Bewirtschaftungsvorteilen bzw. der Betriebsmittelrücklage zu decken. Sollte ein Ausgleich dennoch nicht möglic h sein, ist dieser aus dem Städt. Haushalt sicherzustellen. 9. Sonderregelungen zum Defizitausgleich werden getroffen , wenn a) die Tarifsteigerung über der durchschnittlichen Erhöhung der letzten Finanzformel (Spielzeiten 2004/2005 – 2006/2007) liegt. Die anre chenbare Tarifsteigerung wird in Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsamt ermittelt. b) die tatsächlichen Einnahmen der Betriebskostenzuweisungen des Landes um mehr als 10 % geringer ausfallen als im Bühnenbewirtschaftungsplan veranschlagt, c) die Finanzlage der Stadt Münster sich derart ver schlechtert, dass eine Haushaltssi- cherung unmittelbar droht. 3 In diesen Fällen ist zwischen der Stadtkämmererin, den Städt. Bühnen und dem Fach- dezernat unter Berücksichtigung der vorhandenen Betriebsmitt elrücklage eine Lö- sung zur Defizitabdeckung herbeizuführen und den zu ständigen Ratsgremien zur Be- schlussfassung vorzulegen. Die vorstehenden Leitlinien, die die Leitlinien in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 16.07.2003 ablösen, sind erstmals für das Aufstellu ngsverfahren des Bühnenbewirtschaf- tungsplanes für die Spielzeit 2007/2008 anzuwenden. Sie gelten für den Zeitraum vom 01.09.2007 bis 31.08.2010. Nach Ablauf des Spieljahres 2008/2009 (1 Jahr vor A blauf der Gültigkeit dieser Richtlinien) sind die vorstehenden Regelungen und Festsetzungen der Richtlinien zu prüfen und ggf. auf die dann gegebene Situationen anzupassen, damit für die Zeit nach dem 31.08.2010 erneut eine sichere finanzielle Grundlage für die Städtisc hen Bühnen unter Berücksichtigung der dann vorliegenden allgemeinen Haushaltslage geschaffen wird.
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0295/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 27.04.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37