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0135/2019

Hinweisbeschilderungen an der Poststraße nach „Porz-Zentrum“ und umgekehrt endlich umsetzen

Mitteilung BV 28.01.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 26.03.2019, TOP 10.2.1

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

1937 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/64 
 
Vorlagen-Nummer 
 0135/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.03.2019 
 
Hinweisbeschilderungen an der Poststraße nach „Porz-Zentrum„ und umgekehrt endlich 
umsetzen 
hier: Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 13.11.2018, TOP 8.6 
Beschlusstext: 
 
„Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, umgehend die Beschilderungen an der Post-
straße wie folgt zu ergänzen:  
- An der Einmündung Poststraße auf der Frankfurter Straße in Elsdorf von Urbach kommend: 
Hinweisschild „Porz-Zentrum“  
-  Auf der Frankfurter Straße aus der Poststraße kommend Richtung Norden: Hinweisschild 
„Elsdorf/Grengel/Urbach“ und „A 559 Köln“, Richtung Süden: „Wahn, Wahnheide, Lind“ und „A 
559 Bonn“  
-  An der Hauptstraße in Porz-Mitte: Hinweisschilder nach Urbach, Elsdorf, Wahn und Grengel 
sowie zur A 559.“ 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
Die Wegweisung ist laufendes Geschäft der Verwaltung. Die Prüfung des Antrags erfolgte bereits im 
Jahr 2015. Die Poststraße ist im westlichen Abschnitt zwischen Hauptstraße und An der Adelenhütte 
eine Wohnstraße mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h und einem LKW-Verbot. Au-
ßerdem ist die Brücke über die Linie 7 so schmal, dass nur Verkehr in jeweils einer Richtung möglich 
ist. Daher ist die Poststraße für die Aufnahme von zusätzlichem Durchgangsverkehr nicht geeignet. 
Aus diesen Gründen lehnt die Verwaltung die gewünschte Beschilderung ab. Die Wegweisung dient 
in erster Linie ortsfremden Verkehrsteilnehmenden, die über die Hauptverkehrswege geführt werden. 
Von der Frankfurter Straße aus wird der MIV in Richtung Porz-Zentrum über die Kaiserstraße und in 
Richtung Süden über die Berger Str. geführt. Entsprechendes gilt für die Gegenrichtung von der 
Hauptstraße zur Frankfurter Str. Somit ist hier bereits für eine Entflechtung des Verkehrs gesorgt.

Beratungsverlauf (1)

26.03.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Poststraße
  • Frankfurter Straße
  • Kaiserstraße
  • Hauptstraße
  • Elsdorf

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Details

Aktenzeichen
0135/2019
Typ
Mitteilung BV
Datum
28.01.2019
Erstellt
14.01.2019 07:49