0135/2019
Hinweisbeschilderungen an der Poststraße nach „Porz-Zentrum“ und umgekehrt endlich umsetzen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung BV
1937 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/64 Vorlagen-Nummer 0135/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.03.2019 Hinweisbeschilderungen an der Poststraße nach „Porz-Zentrum„ und umgekehrt endlich umsetzen hier: Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 13.11.2018, TOP 8.6 Beschlusstext: „Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, umgehend die Beschilderungen an der Post- straße wie folgt zu ergänzen: - An der Einmündung Poststraße auf der Frankfurter Straße in Elsdorf von Urbach kommend: Hinweisschild „Porz-Zentrum“ - Auf der Frankfurter Straße aus der Poststraße kommend Richtung Norden: Hinweisschild „Elsdorf/Grengel/Urbach“ und „A 559 Köln“, Richtung Süden: „Wahn, Wahnheide, Lind“ und „A 559 Bonn“ - An der Hauptstraße in Porz-Mitte: Hinweisschilder nach Urbach, Elsdorf, Wahn und Grengel sowie zur A 559.“ Mitteilung der Verwaltung: Die Wegweisung ist laufendes Geschäft der Verwaltung. Die Prüfung des Antrags erfolgte bereits im Jahr 2015. Die Poststraße ist im westlichen Abschnitt zwischen Hauptstraße und An der Adelenhütte eine Wohnstraße mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h und einem LKW-Verbot. Au- ßerdem ist die Brücke über die Linie 7 so schmal, dass nur Verkehr in jeweils einer Richtung möglich ist. Daher ist die Poststraße für die Aufnahme von zusätzlichem Durchgangsverkehr nicht geeignet. Aus diesen Gründen lehnt die Verwaltung die gewünschte Beschilderung ab. Die Wegweisung dient in erster Linie ortsfremden Verkehrsteilnehmenden, die über die Hauptverkehrswege geführt werden. Von der Frankfurter Straße aus wird der MIV in Richtung Porz-Zentrum über die Kaiserstraße und in Richtung Süden über die Berger Str. geführt. Entsprechendes gilt für die Gegenrichtung von der Hauptstraße zur Frankfurter Str. Somit ist hier bereits für eine Entflechtung des Verkehrs gesorgt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Poststraße
- Frankfurter Straße
- Kaiserstraße
- Hauptstraße
- Elsdorf
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0135/2019
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 28.01.2019
- Erstellt
- 14.01.2019 07:49