Mandari Insight

0937/2022

Cities for Digital Rights

Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 24.03.2022

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Nächste Beratung: Digitalisierungsausschuss, Sitzung am 28.03.2022

Declaration_Cities_for_Digital_Rights

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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

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Declaration_Cities_for_Digital_Rights

4385 Zeichen

Declaration of Cities Coalition for Digital Rights
 
 
We,
the
undersigned
cities,
formally
come
together
to
form
the
​
Cities
Coalition
for
Digital
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Rights,
​
​
 to protect and uphold human rights on the internet at the local and global level.
 
 
 
The
​
internet
​
​
has
become
inseparable
from
our
daily
lives.
Yet,
every
day,
there
are
new
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
cases
of
digital
rights
abuse,
misuse
and
misinformation
and
concentration
of
power
around
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
the
world:
​
freedom
of
expression
being
censored;
personal
information,
including
our
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
movements
and
communications,
monitored,
being
shared
and
sold
without
consent;
‘black
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
box’
algorithms
being
used
to
make
unaccountable
decisions;
social
media
being
used
as
a
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
tool
of
harassment
and
hate
speech;
and
​
democratic
processes
and
public
opinion
being
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
undermined.
 
 
 
 
As
cities,
the
closest
democratic
institutions
to
the
people,
we
are
committed
to
eliminating
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
impediments
to
harnessing
technological
opportunities
that
improve
the
lives
of
our
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
constituents,
and
to
providing
trustworthy
and
secure
digital
services
and
infrastructures
that
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
support
our
communities.
We
strongly
believe
that
​
human
rights
principles
​
​
such
as
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
privacy
​
​
,
​
freedom
of
expression
​
​
,
and
democracy
must
be
incorporated
by
design
into
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
digital platforms starting with locally-controlled digital infrastructures and services.
 
 
 
As
a
coalition,
and
with
the
support
of
the
United
Nations
Human
Settlements
Program
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(
​
UN-Habitat
​
),
we
will
share
best
practices,
learn
from
each
other’s
challenges
and
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
successes,
and
coordinate
common
initiatives
and
actions.
Inspired
by
the
Internet
Rights
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
and
Principles
Coalition
(
​
IRPC
​
),
the
work
of
300
international
stakeholders
over
the
past
ten
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
years, we are committed to the following five evolving principles:
 
 
1.
Universal and equal access to the internet, and digital literacy
 
 
Everyone
should
have
access
to
affordable
and
accessible
internet
and
digital
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
services
on
equal
terms,
as
well
as
the
digital
skills
to
make
use
of
this
access
and
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
overcome the digital divide.
 
 
 
2.
Privacy, data protection and security
 
 
Everyone
should
have
privacy
and
control
over
their
personal
information
through
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
data
protection
in
both
physical
and
virtual
places,
to
ensure
digital
confidentiality,
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
security,
dignity
and
anonymity,
and
sovereignty
over
their
data,
including
the
right
to
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
know what happens to their data, who uses it and for what purposes.
 
 
3.
Transparency,
accountability,
and
non-discrimination
of
data,
content
and
 
 
 
 
 
 
 
 
algorithms
 
 
Everyone
should
have
access
to
understandable
and
accurate
information
about
the
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
technological,
algorithmic
and
artificial
intelligence
systems
that
impact
their
lives,
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
and the ability to question and change unfair, biased or discriminatory systems.

4.   Participatory Democracy, diversity and inclusion
 
 
Everyone
should
have
full
representation
on
the
internet,
and
the
ability
collectively
to
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
engage
with
the
city
through
open,
participatory
and
transparent
digital
processes.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Everyone
should
have
the
opportunities
to
participate
in
shaping
local
digital
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
infrastructures
and
services
and,
more
generally,
city
policy-making
for
the
common
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
good.
 
 
 
5.    Open and ethical digital service standards
 
 
Everyone
should
be
able
to
use
the
technologies
of
their
choice,
and
expect
the
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
same
level
of
interoperability,
inclusion
and
opportunity
in
their
digital
services.
Cities
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
should
​
define
their
own
technological
infrastructures,
services
and
agenda,
through
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
open
and
ethical
digital
service
standards
and
data
to
ensure
that
they
live
up
to
this
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
promise.

Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

6223 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/I/D2 
 
Vorlagen-Nummer 24.03.2022 
 0937/2022 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Digitalisierungsausschuss 28.03.2022 
 
Cities for Digital Rights 
 
 
Die Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, CDU-Fraktion und Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln bean-
tragen mit Antrag vom 16.02.2022 (AN/0621/2022), einen Beitritt der Stadt Köln zur Initiative „Cities 
for Digital Rights“ zu prüfen. Hierzu soll dem Digitalisierungsausschuss ein Vorschlag vorgelegt wer-
den, inwiefern der Initiative beigetreten werden kann und wie die Mitgliedschaft mit Inhalt gefüllt wer-
den kann. Die Verwaltung wird weiterhin gebeten, ihre Entscheidung aus fachlicher und finanzieller 
Sicht (mit einer groben Kostenschätzung) zu begründen bzw. im Fall einer positiven Entscheidung 
einen ungefähren Beitrittsplan vorzulegen. 
 
Zum Antrag der vorgenannten Fraktionen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
1. Hintergrund der Initiative  
Die Initiative „Cities for Digital Rights“ geht auf das Economic Development Forum des europäischen 
Städtenetzwerkes EUROCITIES zurück, in welchem die Stadt Köln seit 1998 Mitglied ist. Grün-
dungsmitglieder der „Cities for Digital Rights“ sind die Städte Barcelona, Amsterdam und New York 
mit einer raschen Erweiterung, vor allem in Europa. Der Kreis der teilnehmenden Städte umfasst so-
wohl größere europäische Kommunen (insbesondere die Mitgliedstädte von EUROCITIES) als auch 
interessante internationale Metropolen wie New York und Sydney. Mit Entscheidung vom 2. März 
2022 wurde die Mitgliedschaft Moskaus vorläufig ausgesetzt. 
 
2. Interkommunale Erfahrungen  
In Deutschland sind bislang die Städte Berlin, Leipzig und München der Initiative beigetreten (vgl. 
dazu die Webseite der Initiative: https://citiesfordigitalrights.org/cities). 
 
Entsprechend der Rückmeldung über das Netzwerk Digitaler Städte der Stabsstelle Digitalisierung 
bietet die Initiative aus Sicht der bislang beteiligten deutschen Städte vor allem Möglichkeiten zu ei-
nem grundsätzlich interessanten Austausch im Themenbereich Digitalisierung. Veranstaltungen zu 
wechselnden Themen finden oftmals mehrfach im Monat statt (vgl.: 
https://citiesfordigitalrights.org/calendar). Im Zusammenhang mit der Working Group „Data“ im Know-
ledge Society Forum (KSF) von www.eurocities.eu (gemeinsamer Vorsitz Köln und Zaragoza) arbeitet 
Köln bereits sehr erfolgreich mit europäischen Kommunen wie Barcelona und Rotterdam zusammen. 
Unter anderem hat Köln in 2019 die Jahresversammlung des KSF mit über 80 europäischen Ex-
pert*innen im Kölner Rathaus ausgerichtet.  
 
Nach den Erfahrungen aus dem Städtenetzwerk ist dadurch ein frühzeitiger Zugang zu Informationen 
über aktuelle Themen der teilnehmenden Städte möglich, bevor diese offiziell veröffentlicht werden. 
Zudem wird die Initiative auch als eine Möglichkeit gesehen, eigene thematische Akzente zu setzen 
und so die Cities for Digital Rights als Sprachrohr der großen Städte zu nutzen.

2 
 
Einmal jährlich wird ein internationales Präsenztreffen angestrebt. 
 
Im Sinne der Aufwandsminimierung und Ressourcenschonung teilen sich die für die Digitalisierung 
und die Stadtentwicklung zuständigen Bereiche die Betreuung der Initiative und nehmen nur themen- 
und bedarfsorientiert an den regelmäßigen Terminen teil. 
 
3. Kosten des Beitritts 
Der Beitritt selber ist grundsätzlich mit keinen finanziellen Kosten für die Mitgliedschaft selber verbun-
den. Kosten entstehen jedoch bei den teilnehmenden Städten in Form der benötigten Personalres-
sourcen für die aktive Mitarbeit und die Teilnahme an internationalen Präsenzveranstaltungen.  
 
4. Formale Kriterien für den Beitritt 
Der Beitritt ist mit einer Anerkennung der „Declaration of Cities Coalition for Digital Rights“ verbunden 
(vgl. https://citiesfordigitalrights.org/declaration). Für den Beitritt sind eine Antragsbegründung, ein 
Überblick bestehender Initiativen und geplanter Aktivitäten zu übermitteln (vgl. 
https://citiesfordigitalrights.org/join-the-coalition). 
 
5. Bewertung eines möglichen Kölner Beitritts: 
Die Stadt Köln betreibt bereits seit vielen Jahren einen aktiven internationalen Austausch, insbeson-
dere im Bereich der intelligent vernetzten Städte. Dieser Begriff bezeichnet die Verknüpfung der digi-
talen und der analogen (virtueller und materieller) Welt in allen Handlungsfeldern und Lebensberei-
chen einer Kommune. Er schärft damit die oftmals nicht eindeutigen Festlegungen der „Digitalen“ 
bzw. „Smarten“ Stadt und wird zunehmend in der Fachdiskussion verwendet. Die intelligent vernetzte 
Stadt verbindet über den Einsatz von Informationstechnik und digitalisierter Prozesse die unterschied-
lichen kommunalen Handlungsfelder von Bildung über Gesundheit, Wohnen, Wirtschaft, Mobilität, 
Sicherheit, usw. bis zur Verwaltung miteinander und untereinander. 
 
Gerade im Zusammenhang mit den bisherigen Aktivitäten von EUROCITIES hat die Verwaltung von 
den Erfahrungen anderer großer Kommunen im Bereich intelligent vernetzter Städte in Europa, aber 
auch darüber hinaus profitieren können.  
 
Die aktuellen Diskussionen um Cybergovernance und Digitale Souveränität machen nochmals deut-
lich, dass nicht eine Kommune alleine Lösungen für den selbstbestimmten, vertrauensvollen und si-
cheren Umgang mit Daten und Datennutzungsszenarien entwickeln und umsetzen kann. Hier bedarf 
es einer gemeinsamen Kräftebündelung im mindestens nationalen bzw. grenzüberschreitenden euro-
päischen Verbund. 
 
Vor diesem Hintergrund bewertet die Verwaltung einen Beitritt grundsätzlich positiv, sowohl aus digi-
talstrategischer Sicht, als auch mit Blick auf die Informationsverarbeitung und die Internationale Zu-
sammenarbeit. 
 
6. Skizze zum Ablauf eines möglichen Kölner Beitritts 
Für einen Beitritt der Stadt Köln zur Initiative „Cities for Digital Rights“ ist gemäß Zuständigkeitsord-
nung der Stadt Köln formal zunächst das entsprechende Votum des Digitalisierungsausschusses er-
forderlich. 
 
Anschließend ist die Mitgliedschaft formal zu beantragen. Dazu sind die unter 4. aufgeführten Punkte 
zu berücksichtigen. 
 
Ein Beitritt könnte so zum vierten Quartal 2022 erfolgen. 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

28.03.2022 Digitalisierungsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0937/2022
Typ
Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
Datum
24.03.2022
Erstellt
16.03.2022 16:01