0937/2022
Cities for Digital Rights
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Declaration_Cities_for_Digital_Rights
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Declaration of Cities Coalition for Digital Rights We, the undersigned cities, formally come together to form the Cities Coalition for Digital Rights, to protect and uphold human rights on the internet at the local and global level. The internet has become inseparable from our daily lives. Yet, every day, there are new cases of digital rights abuse, misuse and misinformation and concentration of power around the world: freedom of expression being censored; personal information, including our movements and communications, monitored, being shared and sold without consent; ‘black box’ algorithms being used to make unaccountable decisions; social media being used as a tool of harassment and hate speech; and democratic processes and public opinion being undermined. As cities, the closest democratic institutions to the people, we are committed to eliminating impediments to harnessing technological opportunities that improve the lives of our constituents, and to providing trustworthy and secure digital services and infrastructures that support our communities. We strongly believe that human rights principles such as privacy , freedom of expression , and democracy must be incorporated by design into digital platforms starting with locally-controlled digital infrastructures and services. As a coalition, and with the support of the United Nations Human Settlements Program ( UN-Habitat ), we will share best practices, learn from each other’s challenges and successes, and coordinate common initiatives and actions. Inspired by the Internet Rights and Principles Coalition ( IRPC ), the work of 300 international stakeholders over the past ten years, we are committed to the following five evolving principles: 1. Universal and equal access to the internet, and digital literacy Everyone should have access to affordable and accessible internet and digital services on equal terms, as well as the digital skills to make use of this access and overcome the digital divide. 2. Privacy, data protection and security Everyone should have privacy and control over their personal information through data protection in both physical and virtual places, to ensure digital confidentiality, security, dignity and anonymity, and sovereignty over their data, including the right to know what happens to their data, who uses it and for what purposes. 3. Transparency, accountability, and non-discrimination of data, content and algorithms Everyone should have access to understandable and accurate information about the technological, algorithmic and artificial intelligence systems that impact their lives, and the ability to question and change unfair, biased or discriminatory systems. 4. Participatory Democracy, diversity and inclusion Everyone should have full representation on the internet, and the ability collectively to engage with the city through open, participatory and transparent digital processes. Everyone should have the opportunities to participate in shaping local digital infrastructures and services and, more generally, city policy-making for the common good. 5. Open and ethical digital service standards Everyone should be able to use the technologies of their choice, and expect the same level of interoperability, inclusion and opportunity in their digital services. Cities should define their own technological infrastructures, services and agenda, through open and ethical digital service standards and data to ensure that they live up to this promise.
Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/I/D2 Vorlagen-Nummer 24.03.2022 0937/2022 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Digitalisierungsausschuss 28.03.2022 Cities for Digital Rights Die Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, CDU-Fraktion und Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln bean- tragen mit Antrag vom 16.02.2022 (AN/0621/2022), einen Beitritt der Stadt Köln zur Initiative „Cities for Digital Rights“ zu prüfen. Hierzu soll dem Digitalisierungsausschuss ein Vorschlag vorgelegt wer- den, inwiefern der Initiative beigetreten werden kann und wie die Mitgliedschaft mit Inhalt gefüllt wer- den kann. Die Verwaltung wird weiterhin gebeten, ihre Entscheidung aus fachlicher und finanzieller Sicht (mit einer groben Kostenschätzung) zu begründen bzw. im Fall einer positiven Entscheidung einen ungefähren Beitrittsplan vorzulegen. Zum Antrag der vorgenannten Fraktionen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Hintergrund der Initiative Die Initiative „Cities for Digital Rights“ geht auf das Economic Development Forum des europäischen Städtenetzwerkes EUROCITIES zurück, in welchem die Stadt Köln seit 1998 Mitglied ist. Grün- dungsmitglieder der „Cities for Digital Rights“ sind die Städte Barcelona, Amsterdam und New York mit einer raschen Erweiterung, vor allem in Europa. Der Kreis der teilnehmenden Städte umfasst so- wohl größere europäische Kommunen (insbesondere die Mitgliedstädte von EUROCITIES) als auch interessante internationale Metropolen wie New York und Sydney. Mit Entscheidung vom 2. März 2022 wurde die Mitgliedschaft Moskaus vorläufig ausgesetzt. 2. Interkommunale Erfahrungen In Deutschland sind bislang die Städte Berlin, Leipzig und München der Initiative beigetreten (vgl. dazu die Webseite der Initiative: https://citiesfordigitalrights.org/cities). Entsprechend der Rückmeldung über das Netzwerk Digitaler Städte der Stabsstelle Digitalisierung bietet die Initiative aus Sicht der bislang beteiligten deutschen Städte vor allem Möglichkeiten zu ei- nem grundsätzlich interessanten Austausch im Themenbereich Digitalisierung. Veranstaltungen zu wechselnden Themen finden oftmals mehrfach im Monat statt (vgl.: https://citiesfordigitalrights.org/calendar). Im Zusammenhang mit der Working Group „Data“ im Know- ledge Society Forum (KSF) von www.eurocities.eu (gemeinsamer Vorsitz Köln und Zaragoza) arbeitet Köln bereits sehr erfolgreich mit europäischen Kommunen wie Barcelona und Rotterdam zusammen. Unter anderem hat Köln in 2019 die Jahresversammlung des KSF mit über 80 europäischen Ex- pert*innen im Kölner Rathaus ausgerichtet. Nach den Erfahrungen aus dem Städtenetzwerk ist dadurch ein frühzeitiger Zugang zu Informationen über aktuelle Themen der teilnehmenden Städte möglich, bevor diese offiziell veröffentlicht werden. Zudem wird die Initiative auch als eine Möglichkeit gesehen, eigene thematische Akzente zu setzen und so die Cities for Digital Rights als Sprachrohr der großen Städte zu nutzen. 2 Einmal jährlich wird ein internationales Präsenztreffen angestrebt. Im Sinne der Aufwandsminimierung und Ressourcenschonung teilen sich die für die Digitalisierung und die Stadtentwicklung zuständigen Bereiche die Betreuung der Initiative und nehmen nur themen- und bedarfsorientiert an den regelmäßigen Terminen teil. 3. Kosten des Beitritts Der Beitritt selber ist grundsätzlich mit keinen finanziellen Kosten für die Mitgliedschaft selber verbun- den. Kosten entstehen jedoch bei den teilnehmenden Städten in Form der benötigten Personalres- sourcen für die aktive Mitarbeit und die Teilnahme an internationalen Präsenzveranstaltungen. 4. Formale Kriterien für den Beitritt Der Beitritt ist mit einer Anerkennung der „Declaration of Cities Coalition for Digital Rights“ verbunden (vgl. https://citiesfordigitalrights.org/declaration). Für den Beitritt sind eine Antragsbegründung, ein Überblick bestehender Initiativen und geplanter Aktivitäten zu übermitteln (vgl. https://citiesfordigitalrights.org/join-the-coalition). 5. Bewertung eines möglichen Kölner Beitritts: Die Stadt Köln betreibt bereits seit vielen Jahren einen aktiven internationalen Austausch, insbeson- dere im Bereich der intelligent vernetzten Städte. Dieser Begriff bezeichnet die Verknüpfung der digi- talen und der analogen (virtueller und materieller) Welt in allen Handlungsfeldern und Lebensberei- chen einer Kommune. Er schärft damit die oftmals nicht eindeutigen Festlegungen der „Digitalen“ bzw. „Smarten“ Stadt und wird zunehmend in der Fachdiskussion verwendet. Die intelligent vernetzte Stadt verbindet über den Einsatz von Informationstechnik und digitalisierter Prozesse die unterschied- lichen kommunalen Handlungsfelder von Bildung über Gesundheit, Wohnen, Wirtschaft, Mobilität, Sicherheit, usw. bis zur Verwaltung miteinander und untereinander. Gerade im Zusammenhang mit den bisherigen Aktivitäten von EUROCITIES hat die Verwaltung von den Erfahrungen anderer großer Kommunen im Bereich intelligent vernetzter Städte in Europa, aber auch darüber hinaus profitieren können. Die aktuellen Diskussionen um Cybergovernance und Digitale Souveränität machen nochmals deut- lich, dass nicht eine Kommune alleine Lösungen für den selbstbestimmten, vertrauensvollen und si- cheren Umgang mit Daten und Datennutzungsszenarien entwickeln und umsetzen kann. Hier bedarf es einer gemeinsamen Kräftebündelung im mindestens nationalen bzw. grenzüberschreitenden euro- päischen Verbund. Vor diesem Hintergrund bewertet die Verwaltung einen Beitritt grundsätzlich positiv, sowohl aus digi- talstrategischer Sicht, als auch mit Blick auf die Informationsverarbeitung und die Internationale Zu- sammenarbeit. 6. Skizze zum Ablauf eines möglichen Kölner Beitritts Für einen Beitritt der Stadt Köln zur Initiative „Cities for Digital Rights“ ist gemäß Zuständigkeitsord- nung der Stadt Köln formal zunächst das entsprechende Votum des Digitalisierungsausschusses er- forderlich. Anschließend ist die Mitgliedschaft formal zu beantragen. Dazu sind die unter 4. aufgeführten Punkte zu berücksichtigen. Ein Beitritt könnte so zum vierten Quartal 2022 erfolgen. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0937/2022
- Typ
- Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
- Datum
- 24.03.2022
- Erstellt
- 16.03.2022 16:01