2007/0665
Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziff. 3.4.7 DAH in Höhe von 215.000 Euro bei der HHSt. 02.6300001.960021 (Grundhafte Erneuerung der Stahlbrücke im Dornheimer Weg) für das Haushaltsjahr 2007
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2007/0665
4236 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 10.01.2008 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Dezernat II Dezernat VI Amt: Straßenverkehrs- und Tiefbauamt an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Öffentlich: Verteiler: Vorlage-Nr. 2007/0665 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziff. 3.4.7 DAH in Höhe von 215.000 Euro bei der HHSt. 02.6300001.960021 (Grundhafte Erneuerung der Stahl- brücke im Dornheimer Weg) für das Haushaltsjahr 2007 Vorlage vom: 11.12.2007 Beschlussvorschlag: 1. Bei der HHSt. 02.6300001.960021 (Sanierung Stahlbrücke im Dornheimer Weg) werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 215.000 Euro über die bisher etatisierten 6,380 Mio. Euro erfor- derlich. Da die Angelegenheit keinen Aufschub duldet, genehmigt der Magistrat diese überplanmäßi- ge Ausgabe, für die ein unabweisbares Bedürfnis besteht und die unvorhergesehen ist, gemäß § 100 HGO. 2. Die Mehrausgaben in Höhe von 215.000 Euro werden durch Einsparungen bei den HHSt. 02.6300001.960044 (Platz der Deutschen Einheit) in Höhe von 50.000 Euro und 02.7920001.960300 (Verbesserung des ÖPNV nach Kranichstein–städtischer Anteil) in Höhe von 165.000 Euro gedeckt. Anlagen: Beschluss des Magistrats vom 2 Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 11.12.2007 Begründung: Wie in der Magistratsvorlage vom 06.09.2006 (Vorlage-Nr. 2006/0577, Magistratsbeschluss Nr. 624) bereits ausgeführt, hat der Auftragnehmer der Gesamtmaßnahme (Arge Faber Umwelt-Technik GmbH / Donges Stahlbau GmbH) seinen Vorbehalt auf die Schlusszahlung erklärt und Nachforde- rungen von rund 710.000 Euro geltend gemacht. Diese ergeben sich aus diversen Streitpunkten, von denen der nachfolgend geschilderte nun geregelt wurde. Bei der grundhaften Erneuerung der Überführung des Dornheimer Weges über die Bahn am Haupt- bahnhof wurde auch die Erneuerung der Gehwegkonstruktion ausgeschrieben und beauftragt. Die hierzu erforderlichen Leistungen waren im Leistungsverzeichnis entsprechend erfasst. Mit der Abgabe des Angebotes legte die Arbeitsgemeinschaft Faber Umwelt-Technik GmbH / Don- ges Stahlbau GmbH (Arge) ein pauschaliertes Nebenangebot zur Ausführung eines Teils der be- schriebenen Leistungen vor, welches nach Prüfung ebenfalls beauftragt wurde. Im Zuge der Abrechnung kam es zu unterschiedlichen Auffassungen bezüglich der Zuordnung der Mengen zu den einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses sowie der durch das Nebenan- gebot abgegoltenen Mengen. Strittig war ein Betrag einschließlich Zinsen in Höhe von rd. 295.000 Euro. Auf Anraten des Rechtsamtes wurde jetzt ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen (siehe Anlage). Zusätzlich zu den aus den Vergleichsverhandlungen resultierenden 161.141 Euro hat die Arge An- spruch auf einen bisher noch nicht zur Auszahlung gekommenen unstrittigen Betrag von rd. 67.000 Euro. Hinzu kommen aus den Nachzahlungen resultierende, erhöhte Ingenieurhonorare von rund 25.000 Euro sowie evtl. noch anfallende Verzugszinsen. Nach Abzug der auf der Haushaltsstelle noch vorhandenen rund 45.000 Euro werden überplanmäßige Mittel von bis zu 215.000 Euro erfor- derlich. Diese Mehrausgaben können durch Einsparungen bei den HHSt. 02.6300001.960044 (Platz der Deutschen Einheit) in Höhe von 50.000 Euro und 02.7920001.960300 (Verbesserung des ÖPNV nach Kranichstein–städtischer Anteil) in Höhe von 165.000 Euro gedeckt werden. Weitere Streitpunkte bezüglich nicht-anerkannter Teile der Schlussrechnung betreffend befindet sich die Arge im Rechtsstreit mit einem ihrer Subunternehmer. Bei für die Arge negativer Gerichts- entscheidung könnte diese wiederum Forderungen in Höhe von bis zu 235.000 Euro an die Stadt versuchen weiterzugeben. Darmstadt, 11.12.2007 VI-66/3 I – Ku/Kr Nst.: 2138 DER DEZERNENT II DER DEZERNENT VI Wolfgang Glenz Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Bürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Dornheimer Weg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0665
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 11.12.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00