2057/2023
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke aus der Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.04.23 betr. "Güterverkehr auf der Schiene - rechtliche Grundlagen", AN/0664/2023
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4928 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/68/681/2 Vorlagen-Nummer 07.09.2023 2057/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 19.09.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke aus der Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.04.23 betr. "Güterverkehr auf der Schiene - rechtliche Grundlagen", AN/0664/2023 Die Fraktion Die Linke bittet um die Beantwortung folgender Fragen: „1. Für welche Gleisstrecken im Stadtgebiet - ausgenommen Strecken der Deutschen Bahn - ist Güterverkehr aktuell zugelassen? 2. Worin besteht hierfür die rechtliche Grundlage? 3. Falls von Frage 1 abweichend: Auf welchen dieser Strecken werden tatsächlich Frachtgüter transportiert? 4. In welchem Umfang werden diese Gleisstrecken für den Güterverkehr genutzt? Bitte bezif- fern und aufschlüsseln nach jeweiligen Strecken. 5. Auf welche Strecken könnte die Nutzung für den Güterverkehr theoretisch (unter Vernach- lässigung rechtlicher Aspekte) ausgeweitet werden, d.h. wo sind entsprechende Anforderun- gen hinsichtlich Beschrankungen, Signalanlagen etc. erfüllt?“ Antwort der Verwaltung (abgestimmt mit der HGK AG): Zu Frage 1: Für folgende Gleisstrecken ist der Güterverkehr zugelassen: Niehl – Bickendorf – Frechen mit Anschlüssen ans DB-Netz in Ehrenfeld und Nippes und mit Anschluss an das nichtöffentliche Eisenbahnnetz der RWE (Nord-Süd-Bahn); Niehl – Niehl Hafen; Niehl – Industriestammgleis Emdener Str. Ost und West; Niehl – KV-Terminal Köln-Nord; Köln-Vingst – Poll mit Anschluss ans DB-Netz in Kalk-Nord/Gremberg; Brühl -Vochem – Wesseling /Köln-Godorf Hafen mit Anschluss ans DB-Netz in Brühl; 2 Brühl-Vochem – Ville Nord mit Anschluss an das nichtöffentliche Eisenbahnnetz der RWE (Nord-Süd-Bahn); Industriebahn Dormagen mit Anschluss ans DB-Netz in Nievenheim; Wesseling – Hersel – Bonn-Bendenfeld mit Anschluss an DB-Netz in Bonn (zurzeit stillgelegt). Zu Frage 2: Die rechtlichen Grundlagen sind folgende Konzessionsurkunden für die Häfen und Güterver- kehr Köln AG (HGK) sowie deren Vorläufergesellschaften: (ehem.) KBE vom 04.08.1894; 15.08.1898; 20.05.1904; 25.05.1905; 24.04.1915; 10.06.1918 mit Nachträgen zu den genannten Konzessionsurkunden des Landesverkehrsministeriums NRW; (ehem.) KFBE vom 12.08.1925; (ehem.) KHG vom 07.11.1988 (löst alle alten Konzessionsurkunden ab). Zu Frage 3: Mit Ausnahme der Strecke Wesseling – Hersel – Bonn-Bendenfeld werden auf allen genann- ten Strecken aktuell Güterverkehre durchgeführt. Zu Frage 4: Alle Strecken können rund um die Uhr genutzt werden. Die Auslastung variiert und richtet sich nach dem Bedarf der angeschlossenen Kunden. Die Trassenbefahrung im Güterverkehr be- trägt aktuell ca. 220 Tkm p. a. Über die Art der transportierten Güter und deren Gewichte hat das Eisenbahninfrastrukturunternehmen Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) keinerlei In- formationen. Durch die produktionsabhängige Nachfrage bei den Anschlusskunden (wirtschaftliche Ent- wicklung in den einzelnen Industriebetrieben ist sehr unterschiedlich; als Beispiel sei hier die Fiesta-Produktion bei Ford in Niehl erwähnt), Unterbrechung von Lieferketten, Baumaßnah- men im DB-Netz mit geplanten Streckensperrungen und anderen nicht beeinflussbaren Grö- ßen sind die Trassenauslastungen der genannten Strecken sehr schwankend. Eine Aussage dazu kann nur tagesaktuell getroffen werden. Zu Frage 5: Durch bauliche Einschränkungen kann an den Strecken mit Hochbahnsteigen im Stadtbahn- betrieb (Stadtbahnen Linie 16 und Linie 18) nicht mehr mit Güterzügen gefahren werden, da Güterzüge ein größeres Regellichtraumprofil haben als Stadtbahnzüge. Auf dem für den Stadtbahnverkehr vorgesehenen Strecken ist es somit in der aktuellen Infrastrukturausgestal- tung technisch nicht möglich, herkömmliche (Vollbahn-)Güterzüge verkehren zu lassen. Für das Netz außerhalb des Stadtbahnverkehrs hingegen gibt es in der Gesamtbetrachtung noch deutliche Reserven. Eine genauere Bezifferung der Reserven, sprich eine quantitative 3 Angabe, ist jedoch schwierig, da die Strecken zeitlich sehr heterogen genutzt werden und es in bestimmten Zeiträumen keine Kapazitäten auf Netzabschnitten gibt, in anderen Zeiträumen allerdings schon. Eine pauschale Aussage über einen Auslastungsgrad des Netzes bzw. von Teilstrecken ist nicht ohne weiteres möglich. In diesem Zusammenhang muss aber auch bedacht werden, dass Trassennutzungen zwi- schen 22 Uhr und 6 Uhr kritisch zu betrachten sind, da es durch die innerstädtische Lage der Gleise mit der dicht angrenzenden Wohnbebauung immer wieder zu massiven Lärmbe- schwerden durch die Anwohnenden kommt. Die HGK betreibt Strecken: Im Personenverkehr mit ca. 67 km Im Mischverkehr mit ca. 38 km Im Güterverkehr mit ca. 144 km Gleislänge Anlage: Kartografische Darstellung der Betriebsanlagen der HGK Gez. Egerer
Anlage- Kartografische Darstellung der Betriebsanlagen der HGK
6 Zeichen
Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2057/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 07.09.2023
- Erstellt
- 23.06.2023 10:10