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V/0670/2017

Lindberghweg - Baubeschluss Kanalsanierung

Vorlagen 08.08.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 12.09.2017, TOP 6.12

AUKB_V_0670_2017_Lindberghweg_Anlage_3

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AUKB_V_0670_2017_Lindberghweg_Anlage_2

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AUKB_V_0670_2017_Lindberghweg_Anlage_1

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Beschlussvorlage

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Ansehen

AUKB_V_0670_2017_Lindberghweg_Anlage_3

492 Zeichen

Nr. 1 2 3 4 5 $UWGHU¥QGHUXQJName Datum 
Blatt Nr.:6WU6FKOÝVVHOAnlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 
0DÀVWDELageplan 1 : 250 /ÅQJHQ+×KHQDatum Name bearbeitet gezeichnet JHSUÝIWgenehmigt :i. A.0ÝQVWHUGHQTiefbauamt
Bauwerkszeichnung S4
Plot 31.07.2017
L85
LindberghwegKanalsanierung
6WDGWWHLO6ÝGRVWBezirk  Gremmendorf West
04290
06.2017Kramer07.2017Scheloch
3
/DJHSODQDXVVFKQLWW0DÀVWDE
DN 250 Stz
AA

AUKB_V_0670_2017_Lindberghweg_Anlage_2

1532 Zeichen

Nr. 1 2 3 4 5 $UWGHU¥QGHUXQJName Datum 
Blatt Nr.:6WU6FKOÝVVHOAnlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: L85
0DÀVWDELageplan 1 : 250 /ÅQJHQ+×KHQDatum Name bearbeitet gezeichnet JHSUÝIWgenehmigt :i. A.0ÝQVWHUGHQTiefbauamtPlot 02.08.2017
2
LindberghwegKanalsanierung6WDGWWHLO6ÝGRVWBezirk  Gremmendorf West
/DJHSODQPLW/ÅQJVVFKQLWW01.2016Kramer07.2017Scheloch
.?B3URMHNWGDWHQ?/LQGEHUJKZHJB62?)RWRV?$P/ÝWOHEDFK?3-3*
.?B3URMHNWGDWHQ?/LQGEHUJKZHJB62?)RWRV?$P/ÝWOHEDFK?3-3*
1ÅFKVWHU+×KHQERO]HQMB 4011 / 5155NHN + 56,015 mLindberghweg 80
W DN 300FH
TelekommunikationsleitungenRWE - KabelDruckrohrleitungMischwasserkanalSchmutzwasserkanalRegenwasserkanal
LichtwellenleiterWasserleitung)HUQZÅUPHNDQDO
GASGASGASGASGASGASGASGASGASGASGASGASGASGASGAS G DN 300 Gasleitung
.DQDOHQWIÅOOWZLUGYHUGÅPPWXAnschlussleitungen
v.r. bzw. v.l.v.r. bzw. v.l. obenv. obennicht in BetriebverschlossenLage bekannt / unbekanntvorh. Rinnenablauf / Seitenablaufgepl. Rinnenablauf / SeitenablaufNummer der Anschlussuntersuchungneu     (    R;       S;         M )ÝEHUSUÝIHQEHL1HXEDXDQJHSO.DQDODQVFKOLHÀHQFehlanschluss umklemmenerneuern offene BauweiseLinerYHUGÅPPHQ
DN 200
12345_0112345_02
12345_01
12345_0112345_0112345_01L.v.
12345_01A.RWSWMW
Stromkabel
Einleitungsstelle Nr. 329262.01Einleitungsstelle Nr. 329262.02
04290
PlanungsnummerBestandsnummerS5S6S7R4R5R6R7
S0202173S0202171S0202172R0202163R0202162R0202161R0202160

AUKB_V_0670_2017_Lindberghweg_Anlage_1

1535 Zeichen

Nr. 1 234$UWGHU¥QGHUXQJName Datum 
Blatt Nr.:6WU6FKOÝVVHOAnlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 1 L85
0DÀVWDELageplan/ÅQJHQDatum Name bearbeitet gezeichnet JHSUÝIWgenehmigt :i. A.0ÝQVWHUGHQTiefbauamtPlot 02.08.2017
LindberghwegKanalsanierung
6WDGWWHLO6ÝGRVWBezirk  Gremmendorf West
04290
1 : 250+×KHQ1 : 5001 : 50
1ÅFKVWHU+×KHQERO]HQMB 4011 / 5155NHN + 56,015 mLindberghweg 80
Die genaue Lage von VersorgungsleitungenLVWYRU%DXEHJLQQ]XÝEHUSUÝIHQKabelpakete und Formsteine beachten!
/DJHSODQPLW/ÅQJVVFKQLWW
W DN 300FH
RWE - KabelDruckrohrleitungMischwasserkanalSchmutzwasserkanalRegenwasserkanal
LichtwellenleiterWasserleitung)HUQZÅUPHNDQDO
GASGASGASGASGASGASGASGASGASGASGASGASGASGASGAS G DN 300 Gasleitung
.DQDOHQWIÅOOWZLUGYHUGÅPPWX
Anschlussleitungen
v.r. bzw. v.l.v.r. bzw. v.l. obenv. obennicht in BetriebverschlossenLage bekannt / unbekanntvorh. Rinnenablauf / Seitenablaufgepl. Rinnenablauf / SeitenablaufNummer der Anschlussuntersuchungneu     (    R;       S;         M )ÝEHUSUÝIHQEHL1HXEDXDQJHSO.DQDODQVFKOLHÀHQFehlanschluss umklemmenerneuern offene BauweiseLinerYHUGÅPPHQ
DN 200
12345_0112345_02
12345_01
12345_0112345_0112345_01L.v.
12345_01A.RWSWMW
11.2015Kramer11.2015Scheloch
Stromkabel
PlanungsnummerBestandsnummerS1S0202168S2S0202167S3S0202166S4S0202165R1R0202159R2R0202158R3R0202157
Telekommunikationsleitungen
Anbindung S4 mit innenliegendem Absturz; Schachtbezeichnungen;/DJH+×KHQODJH6:5:.DQDO(LQOHLWXQJ5:LQGHQ+RQHEDFKScheloch31.07.2017
August 2017Kramer

Beschlussvorlage

5016 Zeichen

V/0670/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Lindberghweg - Baubeschluss Kanalsanierung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.09.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
12.09.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen stimmt dem vom Tiefbauamt der Stadt 
Münster aufgestellten Entwurf (Pläne L 85 Blatt 1 - 3) sowie den Kanalerneuerungsarbeiten zu. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 735.000 € en t-
stehen. Einnahmen werden nicht erwartet.  
 
Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd. 5.900 € und Unterhaltungsko sten 
von rd. 4.700 € an. Die Folgekosten werden durch die Abwassergebühr refinanziert. Für die Erneu e-
rung des Regen- und Schmutzwasserkanals fallen keine zusätzlichen Folgekosten an, da es sich um 
eine Ersatzinvestition handelt. 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:  
Teilfinanzplan  
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung    
Investitionsmaßnahme 0012 Verbesserung von Kanälen / 
Hausanschlüssen 
 
  
Auszahlungen   2018 
2019 
500.000 
235.000 
Insgesamt 735.000  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0670/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.08.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0670/2017 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2018 bei der  o.g. 
Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter 
dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2018 bzw. der mitte lfristigen 
Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Veranlassung 
Der Baubeschluss für die Kanalsanierung Lindberghweg wurde mit der Vorlage V/1035/2015 am 
09.02.2016 im AUKB eingeholt.  
 
Bei den im Baubeschluss angesetzten Kosten in Höhe von 450.000 € wurde der zu sanierende Ab-
schnitt der Schmutz- und Regenwasserkanalisation im Bereich der Straße Am Lütkebach noch nicht 
berücksichtigt. Der Planungsumfang hat sich um den Bereich an der Straße Am Lütkebach erwei-
tert. Des Weiteren sind die angebotenen Preise aufgrund der derzeitigen guten wirtschaftlichen Aus-
lastung der Baufirmen mittlerweile insgesamt deutlich erhöht. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
Zusätzlich zur im Beschluss enthaltenen Kanalbaumaßnahme wurden im Bereich Lindberghweg/ 
Am Lütkebach in Teilen der Schmutz- und Regenwasserkanalisation Schäden wie Rissbildungen, 
etc. festgestellt, so dass diese aus baulichen Gründen dringend zu erneuern sind. Hier sind zusätz-
lich ca. 75 m Schmutzwasserkanal DN 250 und ca. 35 m Regenwasserkanal DN 300 neu zu verle-
gen bzw. zu erneuern.  
Nach Fertigstellung der Kanalbaumaßnahme wird die Verkehrsfläche gemäß der Vorgaben der Aus-
weisung als Fahrradstraße wieder hergestellt. 
Maßgeblich für die Kostensteigerung sind die folgenden Punkte: 
 zusätzliche großflächige Baugrundersatzmaßnahmen (Stabilisierungsschicht) aufgrund aktueller 
Erkenntnisse aus dem Bodengutachten. 
 die in den letzten Jahren gestiegenen Auflagen / Anforderungen für die Bodenentsorgung und 
die daraus resultierende Steigerung der Entsorgungskosten waren damals noch nicht bekannt. 
Durch fehlende Deponierungsmöglichkeiten / Annahmemöglichkeiten für belasteten Böden im 
Umland von Münster sind im letzten Jahr und v.a. in den letzten Monaten Preissteigerungen bei 
der Bodenentsorgung von bis zu 100 % zu verzeichnen. 
 zusätzliches kontaminiertes Asphalt- und Schottermaterial (PAK-Belastung) aufgrund aktueller 
Erkenntnisse aus dem Bodengutachten 
 
3. Ausschreibung und Bau 
Die Ausschreibung erfolgt unmittelbar nach dem Baubeschluss. Der Baubeginn ist ab der 1. Jahre s-
hälfte 2018 geplant. Die Gesamtbauzeit wi rd abhängig von der Witterung voraussichtlich ca. 12 M o-
nate betragen.  
Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem Ordnungsamt durchgeführt.  
Die Umklemmarbeiten auf den betroffenen Grundstücken sind durch die Eigentümer durchzuführen. 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
Die Kanalsanierung wird aus den Finanzmitteln der Abwassergebühr bestritten, Zuschüsse sind nicht 
zu erwarten.

- 3 - 
V/0670/2017 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
5.1 Genehmigung 1 
Die wasserrechtliche Genehmigung nach § 57 LWG ist vorhanden. 
 
5.2 Genehmigung 2 
Die wasserrechtliche Genehmigung nach § 8 WHG ist vorhanden. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich.  
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbaua mtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
i. V. 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
Anlagen:  
1. Lageplan mit Längsschnitt – Abschnitt 1 
2. Lageplan mit Längsschnitt – Abschnitt 2 
3. Bauwerkszeichnung - Schacht S4

Beratungsverlauf (2)

05.09.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.09.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Lindberghweg
  • Am Lütkebach

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Details

Aktenzeichen
V/0670/2017
Typ
Vorlagen
Datum
08.08.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37