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Moratorium für die ästhetische Gestaltung der Außengastronomie im Stadtbezirk Innenstadt, Dringlichkeitsantrag Grüne

Dringlichkeitsantrag BV1 (Grüne) AN/1138/2022 vom 30.05.2022

Stand: Am 02.06.2022 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.

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    www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1138/2022 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.06.2022 Moratorium für die ästhetische Gestaltung der Außengastronomie im Stadtbezirk Innenstadt Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, wir bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt zu setzen: Die BV 1 beschließt und bittet die demokratischen Fraktionen im Rat der Stadt Köln sich die- sen Beschluss zu eigen zu machen, dass die völlig überholten und veralteten Kriterien zur Gestaltung der Außengastronomie, die das Ordnungsamt zur Zeit anwendet, solange ausge- setzt werden, bis der im Ratsbeschluss vom 19.12.2017 (Vorlage 1120/2017) festgelegte „Konsultations-Kreis“ neue Kriterien festgelegt hat. Begründung: Bis heute hat die Verwaltung gem. des o.a. Ratsbeschlusses trotz wiederholter Erinnerung der BV 1 und des Rats es nicht für nötig gehalten, dieses Gremium einzuberufen, damit es sich konstituieren kann. Dies hat für die betroffene Außengastronomie - wie fast tagtäglich aus der Presse zu erfahren ist - katastrophale Folgen. Betreiber*innen einer Außengastro- nomie werden seitens der Fachverwaltung gezwungen und mit Strafe bedroht, wenn sie Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln Tel. 0221 / 221 -91309 Julie Cazier Fraktionsvorsitzende Julie.Cazier@stadt-koeln.de Claus Vincon stellv. Fraktionsvorsitzender Claus.Vincon@stadt -koeln.de nicht ihre ästhetische, liebevolle gestaltete Außengastronomie sofort entfernen. Dies ist allei- ne der Tatsache geschuldet, dass die Verwaltung sich bislang konsequent geweigert hat, die Beschlüsse von Rat und BV 1 umzusetzen. Allen voran die BV 1 hatte vehement den Kon- sultationskreis gefordert und immer wieder darauf hingewiesen, dass bis zu konkreten Er- gebnissen dieses Gremiums ein Moratorium für die Gaststätten zu gelten hat, damit die Wirt*innen nicht der Aufforderung einer primitiven Ästhetik in der Gestaltung der Außengast- ronomie nachkommen müssen. Die BV 1 hat auch immer gefordert und dies mit Beschlüs- sen kund getan, dass die Betreiber*innen von Gaststätten für eine vom Konsultationskreis festgelegte neue Ästhetik einmalig eine „Fünfjahres-Genehmigung“ bekommen müssen, da- mit sich ihre hierfür erforderlichen großen Investitionen amortisieren können. Damit die durch die Pandemie und die derzeit heftigen Preissteigerungen -u.a. Energiekosten - enorm belas- teten Gastronomie nicht weiter geschädigt wird, muss ein Moratorium eingesetzt werden und die Einberufung des Konsultationskreises unverzüglich veranlasst werden. Julie Cazier Claus Vinçon Fraktionsvorsitzende stellv. Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf

  1. 02.06.2022

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 5.2.8, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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