3310/2018
Werbung der Bundeswehr in städtischen Schulen und Jugendeinrichtungen
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/2 Vorlagen-Nummer 31.10.2018 3310/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 06.11.2018 Ausschuss Schule und Weiterbildung 26.11.2018 Werbung der Bundeswehr in städtischen Schulen und Jugendeinrichtungen Anfrage des Kölner Jugendrings vom 10.07.18 zum Werbeverhalten der Bundeswehr Der Kölner Jugendring bittet um Beantwortung der Anfrage zur „massiv gesteigerten“ Werbung der Bundeswehr als Arbeitgeber in Jugendeinrichtungen, Schulen und weiteren Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. Insbesondere zu den Fragen: 1. In wie vielen Schulen, Jugendzentren und weiteren Einrichtungen für Kinder und Jugendliche in Köln wird für die Bundeswehr geworben (Bitte um konkrete Angaben für 2017) 2. Welche Möglichkeiten hat die Stadt Köln, Bundeswehrbesuche in Kölner Schulen, Jugendzen- tren und weiteren Einrichtungen für Kinder und Jugendliche zu genehmigen beziehungsweise zu untersagen? 3. Welche Möglichkeiten hat die Stadt Köln, die Auslagen und den Aushang von Plakaten und Flyern der Bundeswehr in Kölner Schulen, Jugendzentren und weiteren Einrichtungen für Kin- der und Jugendliche zu genehmigen beziehungsweise zu untersagen? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Eine Anwerbung und / oder massives Werben der Bundeswehr in Einrichtungen der Jugendförderung ist bisher nicht bekannt. Das ergab eine Anfrage an die Einrichtungen der Jugendförderung bei den Trägern der freien Jugendhilfe durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie. Das Auslegen und Aufhängen von Werbeflyern, Plakaten o.ä. kann nicht ausgeschlossen werden, ist bisher jedoch ebenfalls nicht bekannt. An Kölner Schulen ist das Werben durch Flyer, Aushänge, oder auch persönliches Vorstellen der Bundeswehr nur in Absprache mit der Schulleitung möglich. Die allgemeine Dienstordnung an öffentlichen Schulen (BASS 21-2 Nr. 4) schreibt vor, dass Lehrkräf- te und Schulleitung in der Schule zur politischen Ausgewogenheit und dem Einsatz für die freiheitlich demokratische Grundordnung verpflichtet sind. Sollten Lehrkräfte eine Vertretung der Bundeswehr z.B. in den Politikunterricht einladen wollen, so muss dies wie bei allen Externen die Schulleitung genehmigen, sie tut dies in eigener Verantwortung, eine Meldung an Bezirksregierung oder Schulträger gibt es nicht. Dies gilt ebenso, sollte z.B. eine Bundeswehrvertretung im Rahmen der Berufswahlinformation ihr Berufsspektrum vorstellen. Auch die Verteilung von Infomaterialien oder der Aushang von Plakaten obliegt der Genehmigung und Verantwortung der Schulleitung. 2 Da es sich bei der Bundeswehr um ein verfassungsgemäß legitimiertes Organ der Bundesrepublik handelt, gibt es auch keine rechtliche Möglichkeit hier ein Verbot auszusprechen. Ebenso ist es mit Werbung in Jugendzentren, auszulegende Werbung ist mit der Einrichtungsleitung abzusprechen und die Entscheidung ob Werbung ausgelegt werden darf obliegt den Trägern. Der Stadt Köln stehen kaum Möglichkeiten zur Verfügung Werbung der Bundeswehr zu unterbinden. Dies betrifft des Weiteren die Präsenz der Bundeswehr im Rahmen von Messen und Veranstaltungen (z. B. gamescom). Der Bundeswehr steht es frei – ähnlich wie allen weiteren Unternehmen – auch mit suggestiven Botschaften zu werben, wenn diese aus straf- oder jugendschutzrechtlicher Sicht un- problematisch sind. Die Werbung der Bundeswehr wurde primär auf die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwach- senen zugeschnitten. Dies ist grundsätzlich nicht verwerflich und in der Werbung gelebte Praxis. Kri- tisch ist die Suggestion die vermittelt, dass die Aufgaben der Bundeswehr spielerischer Natur sind. Es besteht die Gefahr, dass Jugendliche und junge Erwachsene hierdurch einen realitätsfernen Eindruck von der Arbeit der Bundeswehr – mitunter in Kriegs- und Krisengebieten - gewinnen. Mögliche physi- sche oder psychische Folgen der Tätigkeit als Soldatin oder Soldat werden verharmlost und nicht thematisiert. Aufgabe des Amtes für Kinder, Jugend und Familie ist es dafür Sorge zu tragen, dass jungen Men- schen und Erziehungsberechtigten Angebote des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ge- macht werden. Kinder und Jugendliche sollen befähigt werden, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie mit den Kompetenzen Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwort- lichkeit auszustatten. Eltern und andere Erziehungsberechtigte sind darüber hinaus zu befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Die Jugend- und Schulverwaltung kommt dieser Aufgabe in vielfältiger Hinsicht nach. Durch die Fort- bildung von Fachkräften, Angeboten und Beratung die direkt oder indirekt Familien sowie Kinder und Jugendliche erreichen. Der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz dient dem Ziel, dass auch in Bezug auf die Arbeits- schwerpunkte der Bundeswehr den Heranwachsenden nähergebracht wird, sich reflektiert mit den Aufgaben der Bundeswehr auseinander zu setzen. Rückfragen beim Werberat ergaben, dass es sich bei der Werbung der Bundeswehr nicht um kom- merzielle Werbung handelt. Sowohl das Gremium Werberat wie auch der Ethikrat können aufgrund ihrer anderweitigen Zielsetzungen keine Stellung zur Bundeswehr beziehen. Gez. Dr. Klein
Anfrage_Jugendring_10_07_2018
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Kölner vgendir Vorsitzender Kölner Jugendring e.V., Kartäuserwall 24b, 50678 Köln An die Oberbürgermeisterin Marvin Stutzer Henriette Reker Kartäuserwall 24b . 50678 Köln An den Ausschussvorsitzenden Dr. Ralf Heinen Telefon: 0221/81 52 24 www.koelner-jugendring.de 10. Juli 2018 Anfrage gem. 8 4 der Geschäftsordnung des Rates Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Dr. Heinen, der Kölner Jugendring bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des nächsten Jugendhilfeausschusses am 13. September 2018 zu setzen: Im Hinblick auf die Schutzrechte von Kindern und Jugendlichen haben wir im Jugendring das Thema Bundeswehrwerbung diskutiert. Seit der Aussetzung der Wehrpflicht hat die Armee ihre Werbung um junge Menschen massiv gesteigert - und das nicht ohne Erfolg: Im Jahr 2017 hat die Zahl der Unter-18-Jährigen in der Bundeswehr mit 21282 Soldat*innen einen neuen Höchststand erreicht. In YouTube-Serien wie „Die Rekruten“ und „Mali“ präsentiert sie Ausbildung und Auslandseinsätze als spannende Abenteuer in sinnstiftender Gemeinschaft. Die gesellschaftlich stark umstrittenen Beteiligungen an Kriegen werden als sinnvolle Beiträge zum Weltfrieden dargestellt. Beispiele dafür sind Postkarten mit Snapchat-Barcode und Slogans wie „Nach der Schule liegt dir die Welt zu Füßen - mach sie sicherer!“ und „Verantwortung kannst du nicht schwänzen!“ Die Bundeswehr ist mit ihren Auslandseinsätzen international an Kriegen beteiligt. Dabei geht es nicht nur darum, die soziale Lage der Bevölkerung vor Ort zu verbessern, sondern wirtschaftliche Interessen durchzusetzen. Dies geschieht zum Beispiel dadurch, dass die Bundeswehr den freien Verkehr von Waren absichert und die Reisefreiheit von Menschen behindert. So kümmert sie sich in Mali darum, dass Flüchtende sich nicht über Nordafrika auf den Weg nach Europa machen können und sichert in Somalia die Meeresrouten für Containerschiffe. Bezogen auf die Kinder und Jugendlichen in Köln stellt der Kölner Jugendring hierzu folgende Fragen: e Seite 2 1. In wie vielen Schulen, Jugendzentren und weiteren Einrichtungen für Kinder und Jugendliche in Köln wird für die Bundeswehr geworben? (Bitte um konkrete Angaben für 2017) 2. Welche Möglichkeiten hat die Stadt Köln, Bundeswehrbesuche in Kölner Schulen, Jugendzentren und weiteren Einrichtungen für Kinder und Jugendliche zu genehmigen beziehungsweise zu untersagen? 3. Welche Möglichkeiten hat die Stadt Köln, die Auslage und den Aushang von Plakaten und Flyern der Bundeswehr in Kölner Schulen, Jugendzentren und weiteren Einrichtungen für Kinder und Jugendliche zu genehmigen beziehungsweise zu untersagen? Mit freundlichen Grüßen „F- Marvin Stutzer Vorsitzender des Kölner Jugendring e.V. Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss Kölner Jugendring e.V. Kartäuserwall 24b 50678 Köln
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3310/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 31.10.2018
- Erstellt
- 11.10.2018 12:45