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3310/2018

Werbung der Bundeswehr in städtischen Schulen und Jugendeinrichtungen

Mitteilung Ausschuss 31.10.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 26.11.2018, TOP 5.6

Mitteilung Ausschuss

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Anfrage_Jugendring_10_07_2018

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Mitteilung Ausschuss

5330 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/512/2 
 
Vorlagen-Nummer 31.10.2018 
 3310/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 06.11.2018 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 26.11.2018 
 
Werbung der Bundeswehr in städtischen Schulen und Jugendeinrichtungen 
Anfrage des Kölner Jugendrings vom 10.07.18 zum Werbeverhalten der Bundeswehr  
 
Der Kölner Jugendring bittet um Beantwortung der Anfrage zur „massiv gesteigerten“ Werbung der 
Bundeswehr als Arbeitgeber in Jugendeinrichtungen, Schulen und weiteren Einrichtungen für Kinder 
und Jugendliche. Insbesondere zu den Fragen: 
 
1. In wie vielen Schulen, Jugendzentren und weiteren Einrichtungen für Kinder und Jugendliche 
in Köln wird für die Bundeswehr geworben (Bitte um konkrete Angaben für 2017) 
2. Welche Möglichkeiten hat die Stadt Köln, Bundeswehrbesuche in Kölner Schulen, Jugendzen-
tren und weiteren Einrichtungen für Kinder und Jugendliche zu genehmigen beziehungsweise 
zu untersagen? 
3. Welche Möglichkeiten hat die Stadt Köln, die Auslagen und den Aushang von Plakaten und 
Flyern der Bundeswehr in Kölner Schulen, Jugendzentren und weiteren Einrichtungen für Kin-
der und Jugendliche zu genehmigen beziehungsweise zu untersagen? 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
 
Eine Anwerbung und / oder massives Werben der Bundeswehr in Einrichtungen der Jugendförderung 
ist bisher nicht bekannt. Das ergab eine Anfrage an die Einrichtungen der Jugendförderung bei den 
Trägern der freien Jugendhilfe durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie.  
 
Das Auslegen und Aufhängen von Werbeflyern, Plakaten o.ä. kann nicht ausgeschlossen werden, ist 
bisher jedoch ebenfalls nicht bekannt. 
 
An Kölner Schulen ist das Werben durch Flyer, Aushänge, oder auch persönliches Vorstellen der 
Bundeswehr nur in Absprache mit der Schulleitung möglich.  
 
Die allgemeine Dienstordnung an öffentlichen Schulen (BASS 21-2 Nr. 4) schreibt vor, dass Lehrkräf-
te und Schulleitung in der Schule zur politischen Ausgewogenheit und dem Einsatz für die freiheitlich 
demokratische Grundordnung verpflichtet sind.  
 
Sollten Lehrkräfte eine Vertretung der Bundeswehr z.B. in den Politikunterricht einladen wollen, so 
muss dies wie bei allen Externen die Schulleitung genehmigen, sie tut dies in eigener Verantwortung, 
eine Meldung an Bezirksregierung oder Schulträger gibt es nicht. 
 
Dies gilt ebenso, sollte z.B. eine Bundeswehrvertretung im Rahmen der Berufswahlinformation ihr 
Berufsspektrum vorstellen. Auch die Verteilung von Infomaterialien oder der Aushang von Plakaten 
obliegt der Genehmigung und Verantwortung der Schulleitung.

2 
 
 
Da es sich bei der Bundeswehr um ein verfassungsgemäß legitimiertes Organ der Bundesrepublik 
handelt, gibt es auch keine rechtliche Möglichkeit hier ein Verbot auszusprechen. 
 
Ebenso ist es mit Werbung in Jugendzentren, auszulegende Werbung ist mit der Einrichtungsleitung 
abzusprechen und die Entscheidung ob Werbung ausgelegt werden darf obliegt den Trägern. 
 
Der Stadt Köln stehen kaum Möglichkeiten zur Verfügung Werbung der Bundeswehr zu unterbinden. 
Dies betrifft des Weiteren die Präsenz der Bundeswehr im Rahmen von Messen und Veranstaltungen 
(z. B. gamescom). Der Bundeswehr steht es frei – ähnlich wie allen weiteren Unternehmen – auch mit 
suggestiven Botschaften zu werben, wenn diese aus straf- oder jugendschutzrechtlicher Sicht un-
problematisch sind.  
 
Die Werbung der Bundeswehr wurde primär auf die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwach-
senen zugeschnitten. Dies ist grundsätzlich nicht verwerflich und in der Werbung gelebte Praxis. Kri-
tisch ist die Suggestion die vermittelt, dass die Aufgaben der Bundeswehr spielerischer Natur sind. Es 
besteht die Gefahr, dass Jugendliche und junge Erwachsene hierdurch einen realitätsfernen Eindruck 
von der Arbeit der Bundeswehr – mitunter in Kriegs- und Krisengebieten - gewinnen. Mögliche physi-
sche oder psychische Folgen der Tätigkeit als Soldatin oder Soldat werden verharmlost und nicht 
thematisiert.  
 
Aufgabe des Amtes für Kinder, Jugend und Familie ist es dafür Sorge zu tragen, dass jungen Men-
schen und Erziehungsberechtigten Angebote des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ge-
macht werden. Kinder und Jugendliche sollen befähigt werden, sich vor gefährdenden Einflüssen zu 
schützen und sie mit den Kompetenzen Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwort-
lichkeit auszustatten. Eltern und andere Erziehungsberechtigte sind darüber hinaus zu befähigen, 
Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. 
 
Die Jugend- und Schulverwaltung kommt dieser Aufgabe in vielfältiger Hinsicht nach. Durch die Fort-
bildung von Fachkräften, Angeboten und Beratung die direkt oder indirekt Familien sowie Kinder und 
Jugendliche erreichen. 
 
Der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz dient dem Ziel, dass auch in Bezug auf die Arbeits-
schwerpunkte der Bundeswehr den Heranwachsenden nähergebracht wird, sich reflektiert mit den 
Aufgaben der Bundeswehr auseinander zu setzen. 
 
Rückfragen beim Werberat ergaben, dass es sich bei der Werbung der Bundeswehr nicht um kom-
merzielle Werbung handelt. Sowohl das Gremium Werberat wie auch der Ethikrat können aufgrund 
ihrer anderweitigen Zielsetzungen keine Stellung zur Bundeswehr beziehen. 
 
 
Gez. Dr. Klein

Anfrage_Jugendring_10_07_2018

2833 Zeichen

Kölner

vgendir

Vorsitzender

Kölner Jugendring e.V., Kartäuserwall 24b, 50678 Köln

An die Oberbürgermeisterin Marvin Stutzer
Henriette Reker Kartäuserwall 24b
. 50678 Köln
An den Ausschussvorsitzenden
Dr. Ralf Heinen Telefon: 0221/81 52 24

www.koelner-jugendring.de

10. Juli 2018

Anfrage gem. 8 4 der Geschäftsordnung des Rates

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Dr. Heinen,

der Kölner Jugendring bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des
nächsten Jugendhilfeausschusses am 13. September 2018 zu setzen:

Im Hinblick auf die Schutzrechte von Kindern und Jugendlichen haben wir im
Jugendring das Thema Bundeswehrwerbung diskutiert. Seit der Aussetzung der
Wehrpflicht hat die Armee ihre Werbung um junge Menschen massiv gesteigert -
und das nicht ohne Erfolg: Im Jahr 2017 hat die Zahl der Unter-18-Jährigen in
der Bundeswehr mit 21282 Soldat*innen einen neuen Höchststand erreicht. In
YouTube-Serien wie „Die Rekruten“ und „Mali“ präsentiert sie Ausbildung und
Auslandseinsätze als spannende Abenteuer in sinnstiftender Gemeinschaft. Die
gesellschaftlich stark umstrittenen Beteiligungen an Kriegen werden als sinnvolle
Beiträge zum Weltfrieden dargestellt. Beispiele dafür sind Postkarten mit
Snapchat-Barcode und Slogans wie „Nach der Schule liegt dir die Welt zu Füßen
- mach sie sicherer!“ und „Verantwortung kannst du nicht schwänzen!“

Die Bundeswehr ist mit ihren Auslandseinsätzen international an Kriegen
beteiligt. Dabei geht es nicht nur darum, die soziale Lage der Bevölkerung vor
Ort zu verbessern, sondern wirtschaftliche Interessen durchzusetzen. Dies
geschieht zum Beispiel dadurch, dass die Bundeswehr den freien Verkehr von
Waren absichert und die Reisefreiheit von Menschen behindert. So kümmert sie
sich in Mali darum, dass Flüchtende sich nicht über Nordafrika auf den Weg nach
Europa machen können und sichert in Somalia die Meeresrouten für
Containerschiffe.

Bezogen auf die Kinder und Jugendlichen in Köln stellt der Kölner Jugendring
hierzu folgende Fragen:

e Seite 2

1. In wie vielen Schulen, Jugendzentren und weiteren Einrichtungen für
Kinder und Jugendliche in Köln wird für die Bundeswehr geworben? (Bitte
um konkrete Angaben für 2017)

2. Welche Möglichkeiten hat die Stadt Köln, Bundeswehrbesuche in Kölner
Schulen, Jugendzentren und weiteren Einrichtungen für Kinder und
Jugendliche zu genehmigen beziehungsweise zu untersagen?

3. Welche Möglichkeiten hat die Stadt Köln, die Auslage und den Aushang
von Plakaten und Flyern der Bundeswehr in Kölner Schulen, Jugendzentren
und weiteren Einrichtungen für Kinder und Jugendliche zu genehmigen
beziehungsweise zu untersagen?

Mit freundlichen Grüßen

„F-

Marvin Stutzer
Vorsitzender des Kölner Jugendring e.V.
Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss

Kölner Jugendring e.V.
Kartäuserwall 24b
50678 Köln

Beratungsverlauf (2)

06.11.2018 Jugendhilfeausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.11.2018 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3310/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
31.10.2018
Erstellt
11.10.2018 12:45