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V/1026/2008

Baugebiet Roxel-Nord II - Bebauungsplan Nr. 488

Vorlagen 26.11.2008

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 15.01.2009, TOP 4.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4648 Zeichen

V/1026/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Baugebiet Roxel-Nord II - Bebauungsplan Nr. 488 
- Baubeschluss Straßenbau - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.01.2009 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Straßen und Wege und der Lärmschutzwall werden auf der Grundlage der vom Tiefbauamt der 
Stadt Münster aufgestellten Ausführungsplanung (Lageplan Nr. 9793 Blatt 1(2) vom 25.11.2008) 
ausgebaut. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für den Straßenbau Baukosten in Höhe 
von ca. 990.000 € entstehen.  
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Teilfinanzplans nachstehender Produktgruppe wie 
folgt veranschlagt: 
 
Auszahlungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitst ellung von Verkehrs- 
flächen- und anlagen 
Teilfinanzplan (Zeile) … … 
Investitionsmaßnahme 4085 Roxel-Nord II, BG Bp 488 
 
2009 
2010 
2011 
2012 
 
 
440.000 
110.000 
220.000 
220.000 
 
VE 2010 in 
Höhe von 
110.000 € 
Insgesamt: 990.000  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstel-
lung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2009 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und 
Finanzplanung 2009 – 2012 stehen. 
Vorlagen-Nr.: 
V/1026/2008 
Auskunft erteilt: 
Frau Vissing 
Ruf: 
492 66 44 
E-Mail: 
Vissing@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.12.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1026/2008 
 
 
Begründung 
 
1. Voraussetzungen 
 
 Der Bebauungsplan Nr. 488 ist seit Oktober 2008 rechtsverbindlich, das Umlegungsverfah-
ren läuft. Die am Umlegungsverfahren Beteiligten haben bereits ihre grundsätzliche Zustim-
mung signalisiert, die endgültige und genaue Abstimmung erfolgt Anfang 2009. Der Be-
schluss zum Umlegungsverfahren wird für das 1. Quartal 2009 angestrebt.  
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme: 
 
Äußere Erschließung Havixbecker Straße:     
 
Der östliche Teil des Baugebietes wird über die öffentliche Planstraße A an die Havixbecker 
Straße erschlossen. Dazu muss ein vorhandener Baum gefällt werden.  
 
Zwischen Haus Nr. 44 und Haus Nr. 60 entstehen erstmalig getrennte Anlagen für Radfahrer 
und Fußgänger. Der neue Gehweg erhält eine Breite von 2,00 m, der Radweg in einer Breite 
von 1,25 m wird durch einen 0,75 m breiten Schutzstreifen von den vorhandenen Parkstrei-
fen getrennt. In einer neuen Grünfläche erfolgt für den entfallenden Baum eine Neupflan-
zung. Es ist geplant, diese neu entstehenden Flächen zu beleuchten. 
 
Lärmschutzwall:
 
Der geplante Lärmschutzwall erhält eine Höhe von ca. 5,00 m und trennt den vorhandenen 
Gewerbebetrieb vom neuen Baugebiet.  
 
Beschreibung des Baugebietes:
 
Die öffentlichen Straßen im Baugebiet werden analog zur Gestaltung des Baugebietes Ro-
xel- Nord (Bebauungsplan Nr. 461) mit grauem Betonsteinpflaster befestigt. Die Haupter-
schließungsstraße (Planstraße A) des östlichen Baugebietsteils erhält eine Breite von 5,50 m 
und keine Nebenanlagen. Die Planstraße E (Verlängerung Buschkamp) wird in einer Breite 
von 5,75 m ausgebaut. 
 
Der westliche Teil des neuen Baugebietes wird direkt an das Baugebiet Roxel-Nord ange-
schlossen. Die Planstraßen G, H und I verlängern die Straßen Brockkamp und Stiegkamp. 
Hier werden die Fahrbahnbreiten des alten Baugebietes übernommen, um eine einheitliche 
Gestaltung zu erreichen. 
Über eine Grünfläche ist eine Verbindung der beiden Teile für Radfahrer und Fußgänger 
vorgesehen. 
 
Es sind auf separaten Flächen 31 KFZ-Stellplätze geplant, diese werden von Grünflächen 
mit 12 Bäumen eingefasst. Befestigt werden die Stellplätze mit grauem Ver- bundsteinpflas-
ter. 
 
3. Ausschreibung und Bau: 
 
 Die Ausschreibung beginnt direkt nach dem Beschluss in den politischen Gremien im 
2. Halbjahr 2009. Es  ist  mit  einer  Bauzeit von ca. 8 Monaten für die Er- schließungsmaß-
nahmen zu rechnen. 
 
4. Beiträge Dritter / Zuschüsse: 
 
 Für die Erschließung fallen Beiträge nach dem BauGB an. Zuschüsse werden nicht    
         erwartet.

- 3 - 
V/1026/2008 
5. Genehmigungen / Vereinbarungen: 
 
 Die für den Lärmschutzwall erforderliche Baugenehmigung wird zeitnah eingeholt. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen: 
 
 Es sind liegenschaftliche Regelungen (Umlegungen) erforderlich, diese werden vor Baube-
ginn abgewickelt sein. 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
Die Beschlussvorlage zum Kanalbau hat die Nummer V/1025/2008. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (1)

15.01.2009 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Bebauungsplan Nr. 488 (amtlicher Umring) amtlich
  • Havixbecker Straße
  • Buschkamp
  • Brockkamp
  • Stiegkamp

Bebauungsplan Nr. 488

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Roxel-Nord II - Havixbecker Straße / Stodtbrockweg / Nordumgehung / Brockkamp

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

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Details

Vorlagen-Nr.
V/1026/2008
Typ
Vorlagen
Datum
26.11.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37