V/1026/2008
Baugebiet Roxel-Nord II - Bebauungsplan Nr. 488
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Beschlussvorlage
4648 Zeichen
V/1026/2008
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Baugebiet Roxel-Nord II - Bebauungsplan Nr. 488
- Baubeschluss Straßenbau -
Beratungsfolge
15.01.2009 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die Straßen und Wege und der Lärmschutzwall werden auf der Grundlage der vom Tiefbauamt der
Stadt Münster aufgestellten Ausführungsplanung (Lageplan Nr. 9793 Blatt 1(2) vom 25.11.2008)
ausgebaut.
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für den Straßenbau Baukosten in Höhe
von ca. 990.000 € entstehen.
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Teilfinanzplans nachstehender Produktgruppe wie
folgt veranschlagt:
Auszahlungen
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitst ellung von Verkehrs-
flächen- und anlagen
Teilfinanzplan (Zeile) … …
Investitionsmaßnahme 4085 Roxel-Nord II, BG Bp 488
2009
2010
2011
2012
440.000
110.000
220.000
220.000
VE 2010 in
Höhe von
110.000 €
Insgesamt: 990.000
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstel-
lung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2009 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung 2009 – 2012 stehen.
Vorlagen-Nr.:
V/1026/2008
Auskunft erteilt:
Frau Vissing
Ruf:
492 66 44
E-Mail:
Vissing@stadt-muenster.de
Datum:
16.12.2008
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/1026/2008
Begründung
1. Voraussetzungen
Der Bebauungsplan Nr. 488 ist seit Oktober 2008 rechtsverbindlich, das Umlegungsverfah-
ren läuft. Die am Umlegungsverfahren Beteiligten haben bereits ihre grundsätzliche Zustim-
mung signalisiert, die endgültige und genaue Abstimmung erfolgt Anfang 2009. Der Be-
schluss zum Umlegungsverfahren wird für das 1. Quartal 2009 angestrebt.
2. Beschreibung der Baumaßnahme:
Äußere Erschließung Havixbecker Straße:
Der östliche Teil des Baugebietes wird über die öffentliche Planstraße A an die Havixbecker
Straße erschlossen. Dazu muss ein vorhandener Baum gefällt werden.
Zwischen Haus Nr. 44 und Haus Nr. 60 entstehen erstmalig getrennte Anlagen für Radfahrer
und Fußgänger. Der neue Gehweg erhält eine Breite von 2,00 m, der Radweg in einer Breite
von 1,25 m wird durch einen 0,75 m breiten Schutzstreifen von den vorhandenen Parkstrei-
fen getrennt. In einer neuen Grünfläche erfolgt für den entfallenden Baum eine Neupflan-
zung. Es ist geplant, diese neu entstehenden Flächen zu beleuchten.
Lärmschutzwall:
Der geplante Lärmschutzwall erhält eine Höhe von ca. 5,00 m und trennt den vorhandenen
Gewerbebetrieb vom neuen Baugebiet.
Beschreibung des Baugebietes:
Die öffentlichen Straßen im Baugebiet werden analog zur Gestaltung des Baugebietes Ro-
xel- Nord (Bebauungsplan Nr. 461) mit grauem Betonsteinpflaster befestigt. Die Haupter-
schließungsstraße (Planstraße A) des östlichen Baugebietsteils erhält eine Breite von 5,50 m
und keine Nebenanlagen. Die Planstraße E (Verlängerung Buschkamp) wird in einer Breite
von 5,75 m ausgebaut.
Der westliche Teil des neuen Baugebietes wird direkt an das Baugebiet Roxel-Nord ange-
schlossen. Die Planstraßen G, H und I verlängern die Straßen Brockkamp und Stiegkamp.
Hier werden die Fahrbahnbreiten des alten Baugebietes übernommen, um eine einheitliche
Gestaltung zu erreichen.
Über eine Grünfläche ist eine Verbindung der beiden Teile für Radfahrer und Fußgänger
vorgesehen.
Es sind auf separaten Flächen 31 KFZ-Stellplätze geplant, diese werden von Grünflächen
mit 12 Bäumen eingefasst. Befestigt werden die Stellplätze mit grauem Ver- bundsteinpflas-
ter.
3. Ausschreibung und Bau:
Die Ausschreibung beginnt direkt nach dem Beschluss in den politischen Gremien im
2. Halbjahr 2009. Es ist mit einer Bauzeit von ca. 8 Monaten für die Er- schließungsmaß-
nahmen zu rechnen.
4. Beiträge Dritter / Zuschüsse:
Für die Erschließung fallen Beiträge nach dem BauGB an. Zuschüsse werden nicht
erwartet.
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V/1026/2008
5. Genehmigungen / Vereinbarungen:
Die für den Lärmschutzwall erforderliche Baugenehmigung wird zeitnah eingeholt.
6. Liegenschaftliche Regelungen:
Es sind liegenschaftliche Regelungen (Umlegungen) erforderlich, diese werden vor Baube-
ginn abgewickelt sein.
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes
frühzeitig über die Maßnahme informiert.
Die Beschlussvorlage zum Kanalbau hat die Nummer V/1025/2008.
I. V.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Bebauungsplan Nr. 488 (amtlicher Umring) amtlich
- Havixbecker Straße
- Buschkamp
- Brockkamp
- Stiegkamp
Bebauungsplan Nr. 488
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Roxel-Nord II - Havixbecker Straße / Stodtbrockweg / Nordumgehung / Brockkamp
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1026/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.11.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37