2340/2025
Förderprogramm der Stadt Köln für Medien- und Großveranstaltungen
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle OB/01/02 Vorlagen-Nummer 2340/2025 Freigabedatum 11.11.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderprogramm der Stadt Köln für Medien- und Großveranstaltungen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt das als Anlage 1 angefügte „Förderprogramm der Stadt Köln für Medien- und Großveranstaltungen“. Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung 27.11.2025 Ausschuss Kunst und Kultur 09.12.2025 Rat 16.12.2025 2 Begründung: Bisher unterstützte die Stabsstelle Events, Film und Medien Medien- und Großveranstaltun- gen in Form von Kooperationen. Um mehr Rechtssicherheit gewährleisten zu können, soll die bestehende Unterstützungsform umstrukturiert werden. Das bisherige Verfahren der Kooperationsvereinbarungen soll in Ge- währung von Förderungen umgewandelt werden. Der finanzielle Aufwand verändert sich dadurch nicht. Um als Fördergeber in diesem Sinne rechtsicher tätig sein zu können, wurde daher die För- der-richtlinie „Förderprogramm der Stadt Köln für Medien- und Großveranstaltungen“ (siehe Anlage 1) erstellt. Die Richtlinie sieht vor, dass bestimmte, sachlich und zeitlich begrenzte Vorhaben gefördert werden können (Projektförderung). Unternehmen, eingetragene Vereine und Stiftungen kön- nen auf Grundlage des Förderprogramms Zuwendungen in den Formen der Festbetragsfinan- zierung oder der Fehlbedarfsfinanzierung beantragen. Bei den förderberechtigten Projekten handelt es sich um Veranstaltungen im öffentlichen Raum sowie Medien- oder Großveranstaltungen mit Veranstaltungsort in Köln. Die Stabsstelle Events, Film und Medien soll an das Fördermittelmanagement-System SAP Grantor angebunden werden, um die entsprechenden Förderungen digital abwickeln zu kön- nen. Förderung von Medienveranstaltungen: Der Fokus bei der Förderung von Medienveranstaltungen liegt neben einer medienpolitischen und wirtschaftlichen Bedeutung für die Stadt auf der konzeptionellen Weiterentwicklung des Medienstandorts Köln und der Unterstützung der Medienbranche. Dabei sollen sich die Pro- jekte dem Schaffen größerer Teilbereiche der Branche mit einer breiten Zielgruppe widmen. Des Weiteren werden Medienveranstaltungen mit nationaler und internationaler Tragweite und Veranstaltungen zur Markenbildung der Stadt Köln als wichtiger Standort des deutschen Me- dienschaffens gefördert. Es werden Festivals, Preisverleihungen sowie medienpolitisch rele- vante Projekte mit medienstandortprägendem Charakter gefördert. Produktmessen werden nicht gefördert. Förderung von Großveranstaltungen: Die Förderung von nicht medienbezogenen Großveranstaltungen fokussiert sich auf Veran- staltungen oder Projekte, die stadtidentitätsprägend sind sowie eine große gesamtgesell- schaftliche Bedeutung, eine stadtweite Ausprägung und eine überregionale Strahlkraft aufwei- sen. Der Fokus liegt gleichermaßen auf Veranstaltungen, die ohne eine finanzielle Unterstüt- zung durch die Stadt Köln nicht umgesetzt werden können oder ohne eine Förderung keine öffentliche Wahrnehmung generieren würden. Eine themenspezifische Ausrichtung sowie die damit verbundene Zielgruppenspezifizierung der Veranstaltung gibt es nicht. Gefördert wer- den Veranstaltungen, die der Öffentlichkeit vorwiegend unentgeltlich zugänglich sind und mit den Zielen der Stadtstrategie einhergehen. Nicht gefördert werden private Veranstaltungen sowie Veranstaltungen rein kommerzieller Art. Ziel der Förderung von Großveranstaltung ist die Repräsentation der Stadt Köln über die Stadtgrenzen hinaus. Durch überregionale Aufmerksamkeit positioniert sich die Stadt als at- traktiv und profitiert von einem hohen Bekanntheitsgrad. Unterstützt werden für die Öffentlich- keit zugängliche Großveranstaltungen von stadtweiter oder überregionaler Bedeutung. Dabei werden Menschen verschiedenen Alters, Herkunft oder Lebenssituationen angesprochen. Anlagen Anlage 1 Förderprogramm der Stadt Köln für Medien- und Großveranstaltungen
Anlage 3_Beantwortung der Fragen der Volt Fraktion vom 12.12.2025
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Anlage 3 Förderprogramm der Stadt Köln für Medien- und Großveranstaltungen 2340/2025 Die Volt Fraktion im Kölner Rat hat am 12.12.2025 schriftliche Rückfragen an die Verwaltung gestellt, die die Verwaltung wie folgt beantwortet: 1. Was passiert mit dem im Haushalt hinterlegten Geld in 2025, wenn das Förderprogramm nicht verabschiedet wird? Die Gelder für 2025 wurden entsprechend der Praxis der vergangenen Jahre in Kooperationsverträgen und auch Förderungen, für die ein politischer Beschluss eingeholt wurde, den Projekten zugeführt. Die im Haushalt 2025 hinterlegten Mittel wurden bereits verausgabt. Ein Förderprogramm soll zukünftig eine rechtssicherere Unterstützungsform ermöglich. 2. Warum erhält der Rat erst im November 2025 Informationen über ein Förderprogramm, dass in 2025 starten soll? Der Start des Förderprogramms ist nun zum 01.01.2026 vorgesehen. Es gab einen erheblichen verwaltungsinternen Abstimmungsbedarf bedingt durch die am 23.04.2025 in Kraft getretene Bewirtschaftungsverfügung sowie die aktuell bestehende Haushaltssperre. Daher kann die Vorlage erst jetzt dem Rat zur Abstimmung vorgelegt werden. 3. Werden die fehlenden Summen in Frage 2 noch im nicht öffentlichen Teil nachgereicht? Ja, die Beträge werden im nicht-öffentlichen Teil der Ratssitzung am 16.12.2025 über Anlage 4 bekanntgegeben. 4. Wie erklärt die Verwaltung, dass das Programm erst am 01.01.2026 starten soll, allerdings schon in 2025 Gelder im Haushalt hinterlegt sind und ausgezahlt wurden? Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2025/26 wurden Fördergelder im Haushalt eingestellt. Geplant war, das Förderprogramm Anfang 2025 im Rat zur Abstimmung zu bringen. Aufgrund des bislang nicht beschlossenen Förderprogramms, konnten jedoch nur das Film Festival Cologne und der Mietkostenzuschuss für die Film- und Medienstiftung NRW gemäß den getroffenen Ratsbeschlüssen als Förderung gewährt werden. Die übrigen Projekte wurden daher nicht als Förderung, sondern Kooperation finanziell unterstützt. Die hierzu erforderlichen Mittel waren aufgrund von Einsparungen in anderen Bereichen verfügbar. Es handelt sich hierbei weder um neue noch zusätzliche Gelder, sondern um Mittel, die bei der Dienststelle für die Unterstützung und Durchführungen von Projekten hinterlegt waren. 5. Was sind die Gründe, dass "bestehende städtische Programme für die spezifischen Projekte nicht greifen"? Der Verwaltungsvorstand hat mit Beschluss vom 06.11.2018 festgelegt, dass Förderungen der Stadt Köln grundsätzlich auf einem Förderprogramm beruhen sollen. Daraufhin haben die Dienststellen nach und nach für die Fördermaßnahmen entsprechende Förderprogramme erstellt. Ausgebend von der intern geltenden allgemeinen Förderrichtlinie der Stadt Köln vom 06.11.2018 setzen Förderprogramme nach außen geltende Regeln fest, die sich auf spezifische Themenschwerpunkte beziehungsweise Projekte, Zuwendungsempfangende sowie zu fördernde Kosten beziehen. Da es bei der Stadt Köln bisher keine Förderprogramme gibt, die identische Ziele und Regelungen haben, muss hierzu ein neues Förderprogramm erstellt werden.
Anlage 2_Beantwortung der Fragen aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung vom 27.11.2025
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Anlage 2 Förderprogramm der Stadt Köln für Medien- und Großveranstaltungen 2340/2025 In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Digitalisierung am 27.11.2025 wurden seitens Frau von Bülow, Frau De Bellis-Olinger, Herrn Froh und Herrn van Geffen Fragen aufgeworfen, die die Verwaltung wie folgt beantwortet: 1) Woher stammen die Fördermittel und um welchen möglichen Gesamtbetrag handelt es sich? Die Mittel für das Förderprogramm sind dem Dezernat OB zugeordnet und als solche im Doppelhaushalt 2025/2026 eingestellt. Es handelt sich nicht um zusätzliche Mittel, die bereitgestellt werden müssen. Für 2025 ist ein Gesamtbetrag in Höhe von 426.819 EURO und 2026 ein Gesamtbetrag in Höhe von 428.250 EURO vorgesehen. 2) Wie ist die Förderung insgesamt strukturiert? Die Förderung beruht auf der Praxis der vergangenen Jahre. Im Jahr 2025 wurden insgesamt neun Projekte mit einer Gesamtsumme in Höhe von 426.819 EURO finanziell unterstützt. Siehe nachfolgende Tabelle: Projekte 2025 Betrag (brutto in EURO) Bewerbertag * Deutscher Entertainment Award * Deutscher Fernsehpreis * Film Festival Cologne 240.000 International Emmy Semi Round Cocktails * lit.COLOGNE * Mietkostenzuschuss Film und Medienstiftung NRW 80.000 Seriencamp * Video Days Festival * Summe 426.819 * Für einige Kooperationen wurden vertraglich vereinbarte Vertraulichkeits- regelungen getroffen, daher können die jeweiligen Beträge nicht einzeln ausgewiesen werden. Die Förderungen des Film Festival Cologne (Session Nummer 1177/2025, Sitzung des Kunst- und Kulturausschusses am 20.05.2025) und dem Mietkostenzuschuss der Film und Medienstiftung NRW (Session Nummer 3003/2024, Sitzung des Rates am 14.11.2024) wurden beschlossen und sind öffentlich bekannt. 3) Werden tatsächlich weitere Förderprogramme über die bereits existierenden hinaus benötigt? Bisher unterstützte die Stabsstelle Events, Film und Medien Medien- und Großveranstaltungen in Form von Kooperationen. Auf Anregung des Rechtsamtes soll diese bestehende finanzielle Unterstützungsform zur Gewährleistung der Rechtssicherheit umstrukturiert werden. Es wird ein eigenes Förderprogramm benötigt, da bestehende städtische Programme für die spezifischen Projekte nicht greifen. Durch das neue Förderprogramm wird ein einheitliches, für alle nachvollziehbares System eingeführt. 4) Welche Art Großveranstaltungen sind in der Vergangenheit gefördert worden und wie werden „Großveranstaltungen“ in diesem Zusammenhang abgegrenzt? Die in der Vergangenheit finanziell unterstützten Veranstaltungen beziehungsweise Projekte sind tabellarisch unter 2. dargestellt. Es handelt sich hierbei überwiegend um Awards und Festivals aus dem Medienbereich, die standortstärkend und standortrepräsentierend für Köln sind. 5) Es wird zudem in 1-2 Jahren ein Sachstandsbericht erbeten. Ein Sachstandsbericht kann jährlich zum 31. März vorgelegt werden.
Anlage 1_Förderprogramm der Stadt Köln für Medien- und Großveranstaltungen
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Förderprogramm der Stadt Köln für Medien- und Großveranstaltungen Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Amt der Oberbürgermeisterin Stabsstelle Events, Film und Medien Eisenmarkt 2-4 50667 Köln Stand: 17.10.2025 2 Inhaltsverzeichnis 1. Ziele der Förderung ............................................................................................. 3 2. Allgemeine Grundsätze der Förderung ................................................................ 3 3. Verbot der Doppelförderung / Überfinanzierung .................................................. 4 4. Eigenanteil ........................................................................................................... 4 5. Förderart .............................................................................................................. 4 6. Finanzierungsarten .............................................................................................. 4 a. Festbetragsfinanzierung ...................................................................................... 4 b. Fehlbedarfsfinanzierung ...................................................................................... 5 7. Steuerrecht .......................................................................................................... 5 8. Handlungsformen der Förderung ........................................................................ 5 9. Verbot des vorzeitigen Beginns einer Maßnahme ............................................... 5 10. Antragsberechtigte .............................................................................................. 5 11. Fördervoraussetzungen ....................................................................................... 5 12. Nicht zuwendungsfähige Posten ......................................................................... 7 13. Antragstellung ..................................................................................................... 7 14. Der Förderantrag ................................................................................................. 7 15. Bewilligungsverfahren ......................................................................................... 8 16. Verwendungsnachweis ........................................................................................ 8 17. Rückforderung von Fördermitteln ........................................................................ 8 18. Rechtsanspruch .................................................................................................. 9 19. Gesicherte Gesamtfinanzierung .......................................................................... 9 20. Mitteilungspflichten .............................................................................................. 9 21. Hinweis auf die Förderung im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ..... 9 22. Einzelfallentscheidungen ..................................................................................... 9 23. Inkrafttreten ......................................................................................................... 9 3 1. Ziele der Förderung Köln ist unbestritten die Medienhauptstadt Nordrhein-Westfalens. Diese herausragende Position in der Medienlandschaft ist aber nicht allein den großen hier ansässigen Fernsehsendern zu verdanken. Ohne die Produktionsfirmen und Kreativschaffende aus der Medienbranche, die Köln als ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt gewählt haben, würde Köln nicht als die bunte, agile und kreative Metropole wahrgenommen werden, als die sie heute gilt. Ziel der Förderung von Medienveranstaltungen ist eine Stärkung des Medienstandorts Köln. Durch gezielte Unterstützung von standortprägenden Projekten bleibt Köln im nationalen und internationalen Vergleich als Medienstadt konkurrenzfähig. Des Weiteren ist es Ziel der Förderung, die vielseitigen Bereiche des Medienschaffens darzustellen. Es werden sowohl traditionsreiche Medienveranstaltungen als auch neue Formate unterstützt. Die künstliche Trennung zwischen analogen und digitalen Medien wird durch die Förderung überbrückt und die Medienstadt Köln stellt sich zukunftsorientiert breit auf. Auch nicht medienbezogene Großveranstaltungen haben für Köln eine immense Bedeutung, da sie sowohl einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung leisten als auch das Image der Stadt fördern und so Köln als Stadt erlebbar machen. Großveranstaltungen stärken das Gemeinschaftsgefühl und fördern die kulturelle Vielfalt, wodurch die Stadt als Lebensraum und Arbeitsplatz an Attraktivität gewinnt. Durch die Abbildung verschiedener Schwerpunkte kann sich die gesamte Bevölkerung mit den vielseitigen Veranstaltungen Kölns identifizieren. Ziel der Förderung von Großveranstaltung ist die Repräsentation der Stadt Köln über die Stadtgrenzen hinaus. Durch überregionale Aufmerksamkeit positioniert sich die Stadt als attraktiv und profitiert von einem hohen Bekanntheitsgrad. Unterstützt werden für die Öffentlichkeit zugängliche Großveranstaltungen von stadtweiter oder überregionaler Bedeutung. Dabei werden Menschen verschiedenen Alters, Herkunft oder Lebenssituationen angesprochen. 2. Allgemeine Grundsätze der Förderung Bei der Förderung sind die allgemeinen Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit, der Sparsamkeit, der Kosteneffizienz sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Eine Förderung darf nur erfolgen, wenn die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist und der*die Fördermittelempfänger*in in wirtschaftlicher, fachlicher und organisatorischer Hinsicht geeignet ist, das geförderte Vorhaben durchzuführen. Die Förderung der Stadt Köln erfolgt grundsätzlich subsidiär. Der*die Fördermittelempfänger*in hat sich vorrangig um andere Arten der Finanzierung durch Eigenmittel, Eigenleistung oder Fördermittel von Dritten zu bemühen. Vom Prinzip der Subsidiarität kann in begründeten Einzelfällen abgewichen werden, sodass die Stadt Köln vorrangig fördert. 4 3. Verbot der Doppelförderung / Überfinanzierung Der förderfähige Anteil des gleichen Projektes darf nicht von mehreren Fördermittelgeber*innen der Stadt bzw. Dienststellen der Stadt Köln gefördert werden (Verbot der Doppelförderung). Nicht ausgeschlossen ist, dass mehrere Fördermittelgeber*innen oder Förderprogramme der Stadt Köln und ihrer Beteiligungen ein Projekt unterstützen, wenn sichergestellt wird, dass insgesamt keine Überfinanzierung eintritt und eine Übereinkunft zwischen den beteiligten Fördermittelgeber*innen besteht. Der*Die Antragsteller*in verpflichtet sich, alle beteiligten Fördermittelgerber*innen im Förderantrag anzugeben. Sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung diese noch nicht abschließend feststehen, informiert der*die Fördermittelempfänger*in fortlaufend. Der*die Fördermittelempfänger*in hat eine Eigenerklärung über die erhaltenen und beantragten Fördermittel abzugeben und ist verpflichtet, nicht verbrauchte Mittel oder Mittel, die aufgrund einer anderen Finanzierung oder Förderung gewährt wurden, zurückzuzahlen. Weiterhin verpflichtet sich der*die Fördermittelempfänger*in zu voller Transparenz bei der Abrechnung des geförderten Projekts. 4. Eigenanteil Von dem*der Fördermittelempfänger*in wird ein Eigenanteil von 10 Prozent verlangt. Der Eigenanteil bezieht sich auf die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und steht dem Förderanteil gegenüber. Er kann sich aus Eigenmitteln, Sachleistungen, Personalkapazitäten und Eigenleistungen zusammensetzen. Der Eigenanteil kann auch durch Fördermittel eines Dritten gedeckt werden, sofern dies nach den Bestimmungen des Dritten möglich ist. Der*die Fördermittelempfänger*in ist verpflichtet, einen Nachweis über die Eigenleistung vorzulegen. 5. Förderart Gefördert wird ein bestimmtes, sachlich und zeitlich begrenztes Vorhaben des*der Fördermittelempfänger*in (Projektförderung). Die Projektförderung dient zur Unterstützung eines konkret beantragten, in sich abgeschlossenen Vorhabens. Bei Veranstaltungsreihen wird die Förderung für jede wiederkehrende Veranstaltung erneut beantragt. Grundsätzlich können Projekte eine Zuwendungssumme bis zu 30.000 Euro erhalten. Bei herausragenden Projekten ist im Einzelfall eine höhere Förderung möglich. 6. Finanzierungsarten Die Zuwendung erfolgt grundsätzlich in Form einer Festbetragsfinanzierung. In Ausnahmefällen ist eine Fehlbedarfsfinanzierung möglich. a. Festbetragsfinanzierung Die Zuwendung erfolgt durch einen festen und nichtveränderbaren Betrag. Eine Rückforderung kommt in Betracht, wenn die förderfähigen Ausgaben sich auf einen Betrag unterhalb des bewilligten Zuschusses verringern oder die Zuwendung in voller Höhe zur Verwirklichung der Maßnahme nicht benötigt wird und somit ein reiner 5 Gewinn wäre. Nicht berücksichtigt werden weitere Mittel, welche der*die Fördermittelempfänger*in im Bewilligungszeitraum erhält oder einnimmt. Damit kann der*die Fördermittelempfänger*in den Eigenanteil reduzieren und seine Belastung senken. Eine Festbetragsfinanzierung ist grundsätzlich in einer Höhe von bis zu 10.000,- € möglich. In begründeten Ausnahmefällen ist ggf. eine höhere Festbetragsfinanzierung möglich. b. Fehlbedarfsfinanzierung Die Höhe der Zuwendung ergibt sich aus dem Fehlbedarf zur Finanzierung des Vorhabens, den der*die Fördermittelempfänger*in nicht durch eigene oder fremde Mittel decken kann. Der Förderbetrag wird von vorneherein durch eine Höchstsumme beschränkt. 7. Steuerrecht Mögliche Steuerbelastungen aus einer Umsatzsteuerpflicht oder aus der Aberkennung der Gemeinnützigkeit gehen nicht zu Lasten der Stadt Köln und führt nicht zur einer Erhöhung der Förderung. Das rechtliche Risiko und mögliche Belastungen sind von dem*der Fördermittelempfänger*in zu tragen. 8. Handlungsformen der Förderung Förderungen werden grundsätzlich aufgrund eines Bescheids für ein einzelnes Projekt bewilligt. In Ausnahmefällen ist das Abschließen eines Fördervertrags der Stadt Köln mit dem*der Fördermittelempfänger*in über die Gewährung der Mittel möglich. 9. Verbot des vorzeitigen Beginns einer Maßnahme Der*Die Antragsteller*in darf die Maßnahme nicht beginnen, bevor eine Bewilligung vorliegt. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zum Förderungsausschluss und gegebenenfalls zur Rückforderung von Zuwendungen. Der*Die Antragsteller*in hat hierüber eine Eigenerklärung abzugeben. Ein förderunschädlicher frühzeitiger Maßnahmenbeginn kann auf Antrag genehmigt werden. 10. Antragsberechtigte Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, eingetragene Vereine und Stiftungen mit einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung. Bei der Förderung ist das europäische Beihilfenrecht zu beachten. Privatpersonen und Einzelunternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen. 11. Fördervoraussetzungen Der Fokus bei der Förderung von Medienveranstaltungen liegt neben einer medienpolitischen und wirtschaftlichen Bedeutung für die Stadt auf der konzeptionellen Weiterentwicklung des Medienstandorts Köln und der Unterstützung 6 der Medienbranche. Dabei widmen sich die Projekte dem Schaffen größerer Teilbereiche der Branche mit einer breiten Zielgruppe. Des Weiteren werden Medienveranstaltungen mit nationaler und internationaler Tragweite und Veranstaltungen zur Markenbildung der Stadt Köln als wichtiger Standort des deutschen Medienschaffens gefördert. Es werden Festivals, Preisverleihungen sowie medienpolitisch relevante Projekte mit medienstandortprägendem Charakter gefördert. Produktmessen werden nicht gefördert. Die Förderung von nicht medienbezogenen Großveranstaltungen fokussiert sich auf Veranstaltungen oder Projekte, die stadtidentitätsprägend sind sowie eine große gesamtgesellschaftliche Bedeutung, eine stadtweite Ausprägung und eine überregionale Strahlkraft aufweisen. Der Fokus liegt gleichermaßen auf Veranstaltungen, die ohne eine finanzielle Unterstützung durch die Stadt Köln nicht umgesetzt werden können oder ohne eine Förderung keine öffentliche Wahrnehmung generieren würden. Eine themenspezifische Ausrichtung sowie die damit verbundene Zielgruppenspezifizierung der Veranstaltung gibt es nicht. Gefördert werden Veranstaltungen, die der Öffentlichkeit vorwiegend unentgeltlich zugänglich sind und mit den Zielen der Stadtstrategie einhergehen. Sportveranstaltungen fallen nicht unter dieses Förderprogramm. Die Austragung überregional bedeutsamer Sportereignisse in Köln wird nach den Maßgaben der „Richtlinie der Stadt Köln zur Förderung von Sport und Bewegung“ gefördert. Filmkunst- / Filmkulturprojekte, die nach den Bestimmungen des „Filmkulturförderkonzept Köln“ unterstützt werden, fallen ebenfalls nicht unter dieses Förderprogramm. Nicht gefördert werden private Veranstaltungen sowie Veranstaltungen rein kommerzieller Art. Es werden weder Medien- noch Großveranstaltungen gefördert, die im Widerspruch mit den durch die Stadt Köln vermittelten Werten oder dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland stehen. Zusätzlich müssen bei Medien- und Großveranstaltungen folgende formale Kriterien erfüllt sein, um eine Förderung zu erhalten: • Es handelt sich um ein in sich abgeschlossenes Projekt, mit dem noch nicht begonnen wurde. • Es handelt sich um eine Veranstaltung im öffentlichen Raum, eine Groß- oder Medienveranstaltung mit Veranstaltungsort in Köln. • Der*die Antragsteller*in besitzt die für die Erfüllung der Projektaufgaben und - ziele notwendige wirtschaftliche, fachliche und organisatorische Kompetenz. • Das Projekt entspricht den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Kosteneffizienz. • Bei der Planung und Durchführung sind die Verhältnismäßigkeit, die Sinnhaftigkeit, der Nutzen und die Realisierbarkeit zu berücksichtigen. • Der*Die Antragsteller*in muss eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen und in der Lage sein, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen. 7 • Das Förderprojekt muss innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum des Zuwendungsbescheides bzw. ab beidseitiger Unterschrift des Zuwendungsvertrags umgesetzt sein. • Das Projekt beziehungsweise seine Ergebnisse müssen für einen erweiterten Personenkreis zugänglich beziehungsweise erlebbar gemacht werden. Darüber hinaus sollten die Projekte einen Multiplikatoreneffekt aufweisen. 12. Nicht zuwendungsfähige Posten Folgende Posten sind nicht zuwendungsfähig: • Zuführungen an Rücklagen aus der städtischen Förderung, • nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Kosten (z.B. Abschreibungen, Bildung von Rückstellungen, Skonto, kalkulatorische Zinsen), • Spenden an Dritte, • Kosten die durch Versäumnisse oder Fehlverhalten des*der Fördermittelempfängers*in entstanden sind (z.B. Versäumnisgebühren, Bußgelder), • die genannte Höchstgrenze überschreitende Laufende Personalkosten des*der Fördermittelempfängers*in. 13. Antragstellung Anträge können ganzjährig in digitaler Form bei der Stadt Köln gestellt werden. Die zuständige Kontaktstelle für das Förderprogramm ist die Stabsstelle Events, Film und Medien. Stabsstelle-events@STADT-KOELN.de, Tel.: 0221 221 31534. 14. Der Förderantrag Der Förderantrag muss folgende Angaben enthalten: • Name des Projekts, • Name der antragstellenden Person und Kontaktdaten, • Rechtsform und vertretungsberechtigte Person, • Beginn und Ende des Vorhabens (Der Beginn der Maßnahme darf nicht in der Vergangenheit liegen), • Projektbeschreibung, • Kosten- und Finanzierungsplan (Bruttokosten, unterteilt in Personal- und Sachkosten) sowie ein Nachweis über den Eigenanteil, • beantragte oder bereits bewilligte Förderungen bzw. Zuschüsse von Dritten. Dies umfasst auch beantragte oder bewilligte Fördermittel bei der Stadt Köln. • Erklärung o dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde, o dass der*die Antragsteller*in die für die Erfüllung der Projektaufgaben und – ziele notwendige wirtschaftliche, fachliche und organisatorische Kompetenz besitzt, o über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gemäß § 15 Umsatzsteuergesetz, 8 o dass eine Finanzierung allein durch Eigenmittel oder Mittel von Dritten nicht möglich ist. 15. Bewilligungsverfahren Eingegangene Anträge werden von der Stabsstelle Events, Film und Medien auf ihre Vollständigkeit, formale Voraussetzungen, Plausibilität und grundsätzliche Förderwürdigkeit geprüft. Im Anschluss entscheidet die Stabsstelle Events, Film und Medien innerhalb von acht Wochen über die Genehmigung oder Ablehnung der beantragten Zuwendung. Sollte der Förderantrag abgelehnt werden, wird der*die Antragsteller*in in Form eines elektronischen oder schriftlichen Ablehnungsbescheids informiert. Im Fall einer Bewilligung erfolgt diese grundsätzlich in Form eines elektronischen oder schriftlichen Zuwendungsbescheides. Daraufhin kann der*die Antragsteller*in mit der Maßnahme beginnen und den Mittelabruf eigenständig auslösen. 16. Verwendungsnachweis Nach Abschluss des Projektes ist der*die Fördermittelempfänger*in verpflichtet, innerhalb von drei Monaten einen Sachbericht und einen transparenten, zahlenmäßigen Nachweis über die Kosten und Einnahmen vorzulegen. Im Sachbericht müssen die Durchführung des Projektes und die Verwendung der Fördermittel dargestellt werden (inkl. Zielerreichung der Förderung gemäß Förderantrag). Der zahlenmäßige Nachweis müssen die Ausgaben und Einnahmen sowie die Summe der entstandenen Kosten getrennt nach Personal- und Sachkosten entsprechend des bei Antragstellung vorgelegten Kosten- und Finanzierungsplans enthalten. Die Nachweise sind in Form von Ein- und Auszahlungsbelegen, Kontoauszügen oder Verträgen zu erbringen. Bei Einzelzuwendungen bis 10.000 € ist ein vereinfachter Verwendungsnachweis möglich. Dieser beinhaltet einen vereinfachten zahlenmäßigen Nachweis in der Form einer detaillierten Einzelauflistung der angefallenen Einnahmen und Ausgaben entsprechend des Kosten- und Finanzierungsplans (vgl. 14.) ohne Vorlage von Belegen ein. Darüber hinaus ist die sachgerechte Verwendung der Zuwendung zu bestätigen. Werden die Nachweise nicht vollständig oder fristgerecht eingereicht, wird der*die Fördermittelempfänger*in unter Fristsetzung zur Einreichung der Nachweise gemahnt und die Mittel gegebenenfalls zurückgefordert. Der*die Fördermittelempfänger*in verpflichtet sich, alle Unterlagen und Nachweise (Belege und Zahlungsnachweise) 10 Jahre aufzubewahren und der Stadt Köln auf Verlangen jederzeit zur Prüfung vorzulegen. 17. Rückforderung von Fördermitteln Fördermittel werden zurückgefordert, wenn die gewährten Mittel nicht gemäß dem Förderzweck eingesetzt wurden oder der*die Fördermittelempfänger*in die Voraussetzungen für eine Förderung nachträglich nicht erfüllt und entsprechend falsche Angaben dazu gemacht hat. Ferner werden Mittel zurückgefordert, wenn 9 wesentliche Bestimmungen der Förderung verletzt wurden. Nicht verbrauchte Mittel oder überschüssige Zuwendungen aufgrund einer anderen Finanzierung oder Förderung sind zurückzuzahlen. Die Zuwendung ist unverzüglich zu erstatten, soweit der Zuwendungsbescheid zurückgenommen, widerrufen oder sonst unwirksam wird. Die Fördermittel sind der Stadt Köln verzinst zurückzuzahlen. 18. Rechtsanspruch Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Zuschüsse können nur gewährt werden, soweit es die Haushaltslage der Stadt Köln zulässt bzw. die zur Verfügung stehenden Mittel noch nicht aufgebraucht sind. 19. Gesicherte Gesamtfinanzierung Eine Förderung durch die Stadt Köln setzt eine gesicherte Gesamtfinanzierung der Maßnahme durch die Fördermittelempfänger*innen sowie einen Eigenanteil voraus. Zudem müssen die Fördermittelempfänger*innen in wirtschaftlich, fachlich und organisatorisch in der Lage sein, die Maßnahme durchzuführen. 20. Mitteilungspflichten Der*die Fördermittelempfänger*in ist verpflichtet, elektronisch oder schriftlich mitzuteilen, wenn sich wesentliche Änderungen bei dem geförderten Vorhaben ergeben. Dies ist insbesondere gegeben, wenn • das Ziel der Förderung nicht oder nicht in dem geförderten Zeitrahmen verwirklicht wird, • der Förderzweck bzw. das geförderte Projekt entgegen des Antrages geändert wird, • der*die Fördermittelempfänger*in seine*ihre Tätigkeit einstellt, die Rechtsform ändert, Insolvenz anmeldet oder sich Beteiligungsverhältnisse ändern, • die Fördermittel nicht verbraucht werden oder sich die Finanzierung ändert (Dies umfasst auch den Fall das Mittel von Dritten hinzukommen). 21. Hinweis auf die Förderung im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Der*die Fördermittelempfänger*in verpflichtet sich, in geeigneter Form auf die finanzielle Förderung der Stadt Köln hinzuweisen. Der Umfang des Hinweises ist in dem jeweiligen Förderbescheid bzw. dem jeweiligen Fördervertrag geregelt. 22. Einzelfallentscheidungen Die Stadt Köln behält sich vor, entsprechend der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Köln von den vorgenannten Bestimmungen abweichende Einzelfallentscheidungen zu treffen. Diese müssen dem Grundgedanken und den Zielen der Förderrichtlinie entsprechen. 23. Inkrafttreten Das Förderprogramm tritt ab dem 01.01.2026 in Kraft.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2340/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 11.11.2025
- Erstellt
- 22.07.2025 11:24