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2340/2025

Förderprogramm der Stadt Köln für Medien- und Großveranstaltungen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 11.11.2025

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Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 3_Beantwortung der Fragen der Volt Fraktion vom 12.12.2025

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Anlage 2_Beantwortung der Fragen aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung vom 27.11.2025

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Anlage 1_Förderprogramm der Stadt Köln für Medien- und Großveranstaltungen

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

4035 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/01/02 
 
Vorlagen-Nummer 
 2340/2025 
Freigabedatum 
 11.11.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderprogramm der Stadt Köln für Medien- und Großveranstaltungen  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt das als Anlage 1 angefügte „Förderprogramm der Stadt 
Köln für Medien- und Großveranstaltungen“. 
 
 
Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung 27.11.2025 
Ausschuss Kunst und Kultur 09.12.2025 
Rat 16.12.2025

2 
Begründung: 
 
Bisher unterstützte die Stabsstelle Events, Film und Medien Medien- und Großveranstaltun-
gen in Form von Kooperationen.  
Um mehr Rechtssicherheit gewährleisten zu können, soll die bestehende Unterstützungsform 
umstrukturiert werden. Das bisherige Verfahren der Kooperationsvereinbarungen soll in Ge-
währung von Förderungen umgewandelt werden. Der finanzielle Aufwand verändert sich 
dadurch nicht.  
Um als Fördergeber in diesem Sinne rechtsicher tätig sein zu können, wurde daher die För-
der-richtlinie „Förderprogramm der Stadt Köln für Medien- und Großveranstaltungen“ (siehe 
Anlage 1) erstellt. 
Die Richtlinie sieht vor, dass bestimmte, sachlich und zeitlich begrenzte Vorhaben gefördert 
werden können (Projektförderung). Unternehmen, eingetragene Vereine und Stiftungen kön-
nen auf Grundlage des Förderprogramms Zuwendungen in den Formen der Festbetragsfinan-
zierung oder der Fehlbedarfsfinanzierung beantragen. 
Bei den förderberechtigten Projekten handelt es sich um Veranstaltungen im öffentlichen 
Raum sowie Medien- oder Großveranstaltungen mit Veranstaltungsort in Köln. 
Die Stabsstelle Events, Film und Medien soll an das Fördermittelmanagement-System SAP 
Grantor angebunden werden, um die entsprechenden Förderungen digital abwickeln zu kön-
nen.  
Förderung von Medienveranstaltungen: 
Der Fokus bei der Förderung von Medienveranstaltungen liegt neben einer medienpolitischen 
und wirtschaftlichen Bedeutung für die Stadt auf der konzeptionellen Weiterentwicklung des 
Medienstandorts Köln und der Unterstützung der Medienbranche. Dabei sollen sich die Pro-
jekte dem Schaffen größerer Teilbereiche der Branche mit einer breiten Zielgruppe widmen. 
Des Weiteren werden Medienveranstaltungen mit nationaler und internationaler Tragweite und 
Veranstaltungen zur Markenbildung der Stadt Köln als wichtiger Standort des deutschen Me-
dienschaffens gefördert. Es werden Festivals, Preisverleihungen sowie medienpolitisch rele-
vante Projekte mit medienstandortprägendem Charakter gefördert. Produktmessen werden 
nicht gefördert. 
Förderung von Großveranstaltungen: 
Die Förderung von nicht medienbezogenen Großveranstaltungen fokussiert sich auf Veran-
staltungen oder Projekte, die stadtidentitätsprägend sind sowie eine große gesamtgesell-
schaftliche Bedeutung, eine stadtweite Ausprägung und eine überregionale Strahlkraft aufwei-
sen. Der Fokus liegt gleichermaßen auf Veranstaltungen, die ohne eine finanzielle Unterstüt-
zung durch die Stadt Köln nicht umgesetzt werden können oder ohne eine Förderung keine 
öffentliche Wahrnehmung generieren würden. Eine themenspezifische Ausrichtung sowie die 
damit verbundene Zielgruppenspezifizierung der Veranstaltung gibt es nicht. Gefördert wer-
den Veranstaltungen, die der Öffentlichkeit vorwiegend unentgeltlich zugänglich sind und mit 
den Zielen der Stadtstrategie einhergehen. Nicht gefördert werden private Veranstaltungen 
sowie Veranstaltungen rein kommerzieller Art. 
Ziel der Förderung von Großveranstaltung ist die Repräsentation der Stadt Köln über die 
Stadtgrenzen hinaus. Durch überregionale Aufmerksamkeit positioniert sich die Stadt als at-
traktiv und profitiert von einem hohen Bekanntheitsgrad. Unterstützt werden für die Öffentlich-
keit zugängliche Großveranstaltungen von stadtweiter oder überregionaler Bedeutung. Dabei 
werden Menschen verschiedenen Alters, Herkunft oder Lebenssituationen angesprochen. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Förderprogramm der Stadt Köln für Medien- und Großveranstaltungen

Anlage 3_Beantwortung der Fragen der Volt Fraktion vom 12.12.2025

3145 Zeichen

Anlage 3 
Förderprogramm der Stadt Köln für Medien- und Großveranstaltungen 
2340/2025 
 
Die Volt Fraktion im Kölner Rat hat am 12.12.2025 schriftliche Rückfragen an die 
Verwaltung gestellt, die die Verwaltung wie folgt beantwortet: 
 
1. Was passiert mit dem im Haushalt hinterlegten Geld in 2025, wenn das 
Förderprogramm nicht verabschiedet wird? 
Die Gelder für 2025 wurden entsprechend der Praxis der vergangenen Jahre in 
Kooperationsverträgen und auch Förderungen, für die ein politischer Beschluss 
eingeholt wurde, den Projekten zugeführt. Die im Haushalt 2025 hinterlegten 
Mittel wurden bereits verausgabt. Ein Förderprogramm soll zukünftig eine 
rechtssicherere Unterstützungsform ermöglich. 
2. Warum erhält der Rat erst im November 2025 Informationen über ein 
Förderprogramm, dass in 2025 starten soll? 
 
Der Start des Förderprogramms ist nun zum 01.01.2026 vorgesehen. Es gab 
einen erheblichen verwaltungsinternen Abstimmungsbedarf bedingt durch die am 
23.04.2025 in Kraft getretene Bewirtschaftungsverfügung sowie die aktuell 
bestehende Haushaltssperre. Daher kann die Vorlage erst jetzt dem Rat zur 
Abstimmung vorgelegt werden. 
 
3. Werden die fehlenden Summen in Frage 2 noch im nicht öffentlichen Teil 
nachgereicht? 
 
Ja, die Beträge werden im nicht-öffentlichen Teil der Ratssitzung am 16.12.2025 
über Anlage 4 bekanntgegeben.   
 
4. Wie erklärt die Verwaltung, dass das Programm erst am 01.01.2026 starten 
soll, allerdings schon in 2025 Gelder im Haushalt hinterlegt sind und 
ausgezahlt wurden? 
 
Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2025/26 wurden Fördergelder im Haushalt 
eingestellt. Geplant war, das Förderprogramm Anfang 2025 im Rat zur 
Abstimmung zu bringen. Aufgrund des bislang nicht beschlossenen 
Förderprogramms, konnten jedoch nur das Film Festival Cologne und der 
Mietkostenzuschuss für die Film- und Medienstiftung NRW gemäß den 
getroffenen Ratsbeschlüssen als Förderung gewährt werden. Die übrigen 
Projekte wurden daher nicht als Förderung, sondern Kooperation finanziell 
unterstützt. Die hierzu erforderlichen Mittel waren aufgrund von Einsparungen in 
anderen Bereichen verfügbar. Es handelt sich hierbei weder um neue noch 
zusätzliche Gelder, sondern um Mittel, die bei der Dienststelle für die 
Unterstützung und Durchführungen von Projekten hinterlegt waren.

5. Was sind die Gründe, dass "bestehende städtische Programme für die 
spezifischen Projekte nicht greifen"? 
 
Der Verwaltungsvorstand hat mit Beschluss vom 06.11.2018 festgelegt, dass 
Förderungen der Stadt Köln grundsätzlich auf einem Förderprogramm beruhen 
sollen. Daraufhin haben die Dienststellen nach und nach für die 
Fördermaßnahmen entsprechende Förderprogramme erstellt. Ausgebend von der 
intern geltenden allgemeinen Förderrichtlinie der Stadt Köln vom 06.11.2018 
setzen Förderprogramme nach außen geltende Regeln fest, die sich auf 
spezifische Themenschwerpunkte beziehungsweise Projekte, 
Zuwendungsempfangende sowie zu fördernde Kosten beziehen. Da es bei der 
Stadt Köln bisher keine Förderprogramme gibt, die identische Ziele und 
Regelungen haben, muss hierzu ein neues Förderprogramm erstellt werden.

Anlage 2_Beantwortung der Fragen aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung vom 27.11.2025

2951 Zeichen

Anlage 2 
Förderprogramm der Stadt Köln für Medien- und Großveranstaltungen 
2340/2025 
 
In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Digitalisierung am 27.11.2025 
wurden seitens Frau von Bülow, Frau De Bellis-Olinger, Herrn Froh und Herrn van 
Geffen Fragen aufgeworfen, die die Verwaltung wie folgt beantwortet: 
 
1) Woher stammen die Fördermittel und um welchen möglichen Gesamtbetrag 
handelt es sich? 
 
Die Mittel für das Förderprogramm sind dem Dezernat OB zugeordnet und als 
solche im Doppelhaushalt 2025/2026 eingestellt. Es handelt sich nicht um 
zusätzliche Mittel, die bereitgestellt werden müssen. Für 2025 ist ein 
Gesamtbetrag in Höhe von 426.819 EURO und 2026 ein Gesamtbetrag in Höhe 
von 428.250 EURO vorgesehen. 
 
2) Wie ist die Förderung insgesamt strukturiert? 
 
Die Förderung beruht auf der Praxis der vergangenen Jahre. Im Jahr 2025 wurden 
insgesamt neun Projekte mit einer Gesamtsumme in Höhe von 426.819 EURO 
finanziell unterstützt. Siehe nachfolgende Tabelle: 
 
Projekte 2025 Betrag (brutto in 
EURO) 
Bewerbertag * 
Deutscher Entertainment Award * 
Deutscher Fernsehpreis * 
Film Festival Cologne  240.000 
International Emmy Semi Round Cocktails * 
lit.COLOGNE * 
Mietkostenzuschuss Film und 
Medienstiftung NRW 
80.000 
Seriencamp * 
Video Days Festival * 
Summe 426.819 
 
* Für einige Kooperationen wurden vertraglich vereinbarte Vertraulichkeits-
regelungen getroffen, daher können die jeweiligen Beträge nicht einzeln

ausgewiesen werden. Die Förderungen des Film Festival Cologne (Session 
Nummer 1177/2025, Sitzung des Kunst- und Kulturausschusses am 20.05.2025) 
und dem Mietkostenzuschuss der Film und Medienstiftung NRW (Session 
Nummer 3003/2024, Sitzung des Rates am 14.11.2024) wurden beschlossen und 
sind öffentlich bekannt.  
 
3) Werden tatsächlich weitere Förderprogramme über die bereits existierenden 
hinaus benötigt? 
 
Bisher unterstützte die Stabsstelle Events, Film und Medien Medien- und 
Großveranstaltungen in Form von Kooperationen. Auf Anregung des Rechtsamtes 
soll diese bestehende finanzielle Unterstützungsform zur Gewährleistung der 
Rechtssicherheit umstrukturiert werden. Es wird ein eigenes Förderprogramm 
benötigt, da bestehende städtische Programme für die spezifischen Projekte nicht 
greifen. Durch das neue Förderprogramm wird ein einheitliches, für alle 
nachvollziehbares System eingeführt. 
 
4) Welche Art Großveranstaltungen sind in der Vergangenheit gefördert 
worden und wie werden „Großveranstaltungen“ in diesem Zusammenhang 
abgegrenzt? 
 
Die in der Vergangenheit finanziell unterstützten Veranstaltungen 
beziehungsweise Projekte sind tabellarisch unter 2. dargestellt. Es handelt sich 
hierbei überwiegend um Awards und Festivals aus dem Medienbereich, die 
standortstärkend und standortrepräsentierend für Köln sind. 
 
5) Es wird zudem in 1-2 Jahren ein Sachstandsbericht erbeten. 
 
Ein Sachstandsbericht kann jährlich zum 31. März vorgelegt werden.

Anlage 1_Förderprogramm der Stadt Köln für Medien- und Großveranstaltungen

21248 Zeichen

Förderprogramm der Stadt Köln für  
Medien- und Großveranstaltungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stadt Köln 
Die Oberbürgermeisterin 
Amt der Oberbürgermeisterin 
Stabsstelle Events, Film und Medien 
Eisenmarkt 2-4 
50667 Köln 
Stand: 17.10.2025

2 
 
  
Inhaltsverzeichnis 
 
1. Ziele der Förderung ............................................................................................. 3 
2. Allgemeine Grundsätze der Förderung ................................................................ 3 
3. Verbot der Doppelförderung / Überfinanzierung .................................................. 4 
4. Eigenanteil ........................................................................................................... 4 
5. Förderart .............................................................................................................. 4 
6. Finanzierungsarten .............................................................................................. 4 
a. Festbetragsfinanzierung ...................................................................................... 4 
b. Fehlbedarfsfinanzierung ...................................................................................... 5 
7. Steuerrecht .......................................................................................................... 5 
8. Handlungsformen der Förderung ........................................................................ 5 
9. Verbot des vorzeitigen Beginns einer Maßnahme ............................................... 5 
10. Antragsberechtigte .............................................................................................. 5 
11. Fördervoraussetzungen ....................................................................................... 5 
12. Nicht zuwendungsfähige Posten ......................................................................... 7 
13. Antragstellung ..................................................................................................... 7 
14. Der Förderantrag ................................................................................................. 7 
15. Bewilligungsverfahren ......................................................................................... 8 
16. Verwendungsnachweis ........................................................................................ 8 
17. Rückforderung von Fördermitteln ........................................................................ 8 
18. Rechtsanspruch .................................................................................................. 9 
19. Gesicherte Gesamtfinanzierung .......................................................................... 9 
20. Mitteilungspflichten .............................................................................................. 9 
21. Hinweis auf die Förderung im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ..... 9 
22. Einzelfallentscheidungen ..................................................................................... 9 
23. Inkrafttreten ......................................................................................................... 9

3 
 
1. Ziele der Förderung 
Köln ist unbestritten die Medienhauptstadt Nordrhein-Westfalens. Diese 
herausragende Position in der Medienlandschaft ist aber nicht allein den großen hier 
ansässigen Fernsehsendern zu verdanken. Ohne die Produktionsfirmen und 
Kreativschaffende aus der Medienbranche, die Köln als ihren Arbeits- und 
Lebensmittelpunkt gewählt haben, würde Köln nicht als die bunte, agile und kreative 
Metropole wahrgenommen werden, als die sie heute gilt.  
Ziel der Förderung von Medienveranstaltungen ist eine Stärkung des 
Medienstandorts Köln. Durch gezielte Unterstützung von standortprägenden 
Projekten bleibt Köln im nationalen und internationalen Vergleich als Medienstadt 
konkurrenzfähig. Des Weiteren ist es Ziel der Förderung, die vielseitigen Bereiche 
des Medienschaffens darzustellen. Es werden sowohl traditionsreiche 
Medienveranstaltungen als auch neue Formate unterstützt. Die künstliche Trennung 
zwischen analogen und digitalen Medien wird durch die Förderung überbrückt und 
die Medienstadt Köln stellt sich zukunftsorientiert breit auf. 
Auch nicht medienbezogene Großveranstaltungen haben für Köln eine immense 
Bedeutung, da sie sowohl einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung leisten als 
auch das Image der Stadt fördern und so Köln als Stadt erlebbar machen. 
Großveranstaltungen stärken das Gemeinschaftsgefühl und fördern die kulturelle 
Vielfalt, wodurch die Stadt als Lebensraum und Arbeitsplatz an Attraktivität gewinnt. 
Durch die Abbildung verschiedener Schwerpunkte kann sich die gesamte 
Bevölkerung mit den vielseitigen Veranstaltungen Kölns identifizieren.  
Ziel der Förderung von Großveranstaltung ist die Repräsentation der Stadt Köln 
über die Stadtgrenzen hinaus. Durch überregionale Aufmerksamkeit positioniert sich 
die Stadt als attraktiv und profitiert von einem hohen Bekanntheitsgrad. Unterstützt 
werden für die Öffentlichkeit zugängliche Großveranstaltungen von stadtweiter oder 
überregionaler Bedeutung. Dabei werden Menschen verschiedenen Alters, Herkunft 
oder Lebenssituationen angesprochen. 
2. Allgemeine Grundsätze der Förderung 
Bei der Förderung sind die allgemeinen Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit, 
der Sparsamkeit, der Kosteneffizienz sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 
zu beachten. 
Eine Förderung darf nur erfolgen, wenn die Gesamtfinanzierung der Maßnahme 
gesichert ist und der*die Fördermittelempfänger*in in wirtschaftlicher, fachlicher und 
organisatorischer Hinsicht geeignet ist, das geförderte Vorhaben durchzuführen. 
Die Förderung der Stadt Köln erfolgt grundsätzlich subsidiär. Der*die 
Fördermittelempfänger*in hat sich vorrangig um andere Arten der Finanzierung durch 
Eigenmittel, Eigenleistung oder Fördermittel von Dritten zu bemühen. 
Vom Prinzip der Subsidiarität kann in begründeten Einzelfällen abgewichen werden, 
sodass die Stadt Köln vorrangig fördert.

4 
 
3. Verbot der Doppelförderung / Überfinanzierung 
Der förderfähige Anteil des gleichen Projektes darf nicht von mehreren 
Fördermittelgeber*innen der Stadt bzw. Dienststellen der Stadt Köln gefördert 
werden (Verbot der Doppelförderung). 
Nicht ausgeschlossen ist, dass mehrere Fördermittelgeber*innen oder 
Förderprogramme der Stadt Köln und ihrer Beteiligungen ein Projekt unterstützen, 
wenn sichergestellt wird, dass insgesamt keine Überfinanzierung eintritt und eine 
Übereinkunft zwischen den beteiligten Fördermittelgeber*innen besteht. 
Der*Die Antragsteller*in verpflichtet sich, alle beteiligten Fördermittelgerber*innen im 
Förderantrag anzugeben. Sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung diese noch nicht 
abschließend feststehen, informiert der*die Fördermittelempfänger*in fortlaufend. 
Der*die Fördermittelempfänger*in hat eine Eigenerklärung über die erhaltenen und 
beantragten Fördermittel abzugeben und ist verpflichtet, nicht verbrauchte Mittel oder 
Mittel, die aufgrund einer anderen Finanzierung oder Förderung gewährt wurden, 
zurückzuzahlen. Weiterhin verpflichtet sich der*die Fördermittelempfänger*in zu 
voller Transparenz bei der Abrechnung des geförderten Projekts. 
4. Eigenanteil 
Von dem*der Fördermittelempfänger*in wird ein Eigenanteil von 10 Prozent verlangt. 
Der Eigenanteil bezieht sich auf die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und steht 
dem Förderanteil gegenüber. Er kann sich aus Eigenmitteln, Sachleistungen, 
Personalkapazitäten und Eigenleistungen zusammensetzen. Der Eigenanteil kann 
auch durch Fördermittel eines Dritten gedeckt werden, sofern dies nach den 
Bestimmungen des Dritten möglich ist. Der*die Fördermittelempfänger*in ist 
verpflichtet, einen Nachweis über die Eigenleistung vorzulegen. 
5. Förderart 
Gefördert wird ein bestimmtes, sachlich und zeitlich begrenztes Vorhaben des*der 
Fördermittelempfänger*in (Projektförderung). 
Die Projektförderung dient zur Unterstützung eines konkret beantragten, in sich 
abgeschlossenen Vorhabens. Bei Veranstaltungsreihen wird die Förderung für jede 
wiederkehrende Veranstaltung erneut beantragt. 
Grundsätzlich können Projekte eine Zuwendungssumme bis zu 30.000 Euro 
erhalten. Bei herausragenden Projekten ist im Einzelfall eine höhere Förderung 
möglich. 
6. Finanzierungsarten 
Die Zuwendung erfolgt grundsätzlich in Form einer Festbetragsfinanzierung. In 
Ausnahmefällen ist eine Fehlbedarfsfinanzierung möglich. 
a. Festbetragsfinanzierung 
Die Zuwendung erfolgt durch einen festen und nichtveränderbaren Betrag. Eine 
Rückforderung kommt in Betracht, wenn die förderfähigen Ausgaben sich auf einen 
Betrag unterhalb des bewilligten Zuschusses verringern oder die Zuwendung in voller 
Höhe zur Verwirklichung der Maßnahme nicht benötigt wird und somit ein reiner

5 
 
Gewinn wäre. Nicht berücksichtigt werden weitere Mittel, welche der*die 
Fördermittelempfänger*in im Bewilligungszeitraum erhält oder einnimmt. Damit kann 
der*die Fördermittelempfänger*in den Eigenanteil reduzieren und seine Belastung 
senken. 
Eine Festbetragsfinanzierung ist grundsätzlich in einer Höhe von bis zu 10.000,- € 
möglich.  
In begründeten Ausnahmefällen ist ggf. eine höhere Festbetragsfinanzierung 
möglich.  
b. Fehlbedarfsfinanzierung 
Die Höhe der Zuwendung ergibt sich aus dem Fehlbedarf zur Finanzierung des 
Vorhabens, den der*die Fördermittelempfänger*in nicht durch eigene oder fremde 
Mittel decken kann. Der Förderbetrag wird von vorneherein durch eine Höchstsumme 
beschränkt. 
7. Steuerrecht 
Mögliche Steuerbelastungen aus einer Umsatzsteuerpflicht oder aus der 
Aberkennung der Gemeinnützigkeit gehen nicht zu Lasten der Stadt Köln und führt 
nicht zur einer Erhöhung der Förderung. Das rechtliche Risiko und mögliche 
Belastungen sind von dem*der Fördermittelempfänger*in zu tragen. 
8. Handlungsformen der Förderung 
Förderungen werden grundsätzlich aufgrund eines Bescheids für ein einzelnes 
Projekt bewilligt. In Ausnahmefällen ist das Abschließen eines Fördervertrags der 
Stadt Köln mit dem*der Fördermittelempfänger*in über die Gewährung der Mittel 
möglich.  
9. Verbot des vorzeitigen Beginns einer Maßnahme 
Der*Die Antragsteller*in darf die Maßnahme nicht beginnen, bevor eine Bewilligung 
vorliegt. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zum Förderungsausschluss und 
gegebenenfalls zur Rückforderung von Zuwendungen. Der*Die Antragsteller*in hat 
hierüber eine Eigenerklärung abzugeben. 
Ein förderunschädlicher frühzeitiger Maßnahmenbeginn kann auf Antrag genehmigt 
werden. 
10. Antragsberechtigte 
Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, eingetragene Vereine und 
Stiftungen mit einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung.  
Bei der Förderung ist das europäische Beihilfenrecht zu beachten. 
Privatpersonen und Einzelunternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen. 
11. Fördervoraussetzungen 
Der Fokus bei der Förderung von Medienveranstaltungen liegt neben einer 
medienpolitischen und wirtschaftlichen Bedeutung für die Stadt auf der 
konzeptionellen Weiterentwicklung des Medienstandorts Köln und der Unterstützung

6 
 
der Medienbranche. Dabei widmen sich die Projekte dem Schaffen größerer 
Teilbereiche der Branche mit einer breiten Zielgruppe. Des Weiteren werden 
Medienveranstaltungen mit nationaler und internationaler Tragweite und 
Veranstaltungen zur Markenbildung der Stadt Köln als wichtiger Standort des 
deutschen Medienschaffens gefördert. Es werden Festivals, Preisverleihungen sowie 
medienpolitisch relevante Projekte mit medienstandortprägendem Charakter 
gefördert. Produktmessen werden nicht gefördert. 
Die Förderung von nicht medienbezogenen Großveranstaltungen fokussiert sich 
auf Veranstaltungen oder Projekte, die stadtidentitätsprägend sind sowie eine große 
gesamtgesellschaftliche Bedeutung, eine stadtweite Ausprägung und eine 
überregionale Strahlkraft aufweisen. Der Fokus liegt gleichermaßen auf 
Veranstaltungen, die ohne eine finanzielle Unterstützung durch die Stadt Köln nicht 
umgesetzt werden können oder ohne eine Förderung keine öffentliche 
Wahrnehmung generieren würden. Eine themenspezifische Ausrichtung sowie die 
damit verbundene Zielgruppenspezifizierung der Veranstaltung gibt es nicht. 
Gefördert werden Veranstaltungen, die der Öffentlichkeit vorwiegend unentgeltlich 
zugänglich sind und mit den Zielen der Stadtstrategie einhergehen.  
Sportveranstaltungen fallen nicht unter dieses Förderprogramm. Die Austragung 
überregional bedeutsamer Sportereignisse in Köln wird nach den Maßgaben der 
„Richtlinie der Stadt Köln zur Förderung von Sport und Bewegung“ gefördert. 
Filmkunst- / Filmkulturprojekte, die nach den Bestimmungen des 
„Filmkulturförderkonzept Köln“ unterstützt werden, fallen ebenfalls nicht unter dieses 
Förderprogramm. 
Nicht gefördert werden private Veranstaltungen sowie Veranstaltungen rein 
kommerzieller Art. 
Es werden weder Medien- noch Großveranstaltungen gefördert, die im Widerspruch 
mit den durch die Stadt Köln vermittelten Werten oder dem Grundgesetz der 
Bundesrepublik Deutschland stehen. 
Zusätzlich müssen bei Medien- und Großveranstaltungen folgende formale Kriterien 
erfüllt sein, um eine Förderung zu erhalten: 
• Es handelt sich um ein in sich abgeschlossenes Projekt, mit dem noch nicht 
begonnen wurde. 
• Es handelt sich um eine Veranstaltung im öffentlichen Raum, eine Groß- oder 
Medienveranstaltung mit Veranstaltungsort in Köln. 
• Der*die Antragsteller*in besitzt die für die Erfüllung der Projektaufgaben und -
ziele notwendige wirtschaftliche, fachliche und organisatorische Kompetenz. 
• Das Projekt entspricht den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und 
Kosteneffizienz. 
• Bei der Planung und Durchführung sind die Verhältnismäßigkeit, die 
Sinnhaftigkeit, der Nutzen und die Realisierbarkeit zu berücksichtigen. 
• Der*Die Antragsteller*in muss eine ordnungsgemäße Geschäftsführung 
sicherstellen und in der Lage sein, die Verwendung der Mittel 
bestimmungsgemäß nachzuweisen.

7 
 
• Das Förderprojekt muss innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum des 
Zuwendungsbescheides bzw. ab beidseitiger Unterschrift des 
Zuwendungsvertrags umgesetzt sein. 
• Das Projekt beziehungsweise seine Ergebnisse müssen für einen erweiterten 
Personenkreis zugänglich beziehungsweise erlebbar gemacht werden. Darüber 
hinaus sollten die Projekte einen Multiplikatoreneffekt aufweisen.  
12. Nicht zuwendungsfähige Posten 
Folgende Posten sind nicht zuwendungsfähig: 
• Zuführungen an Rücklagen aus der städtischen Förderung, 
• nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Kosten (z.B. Abschreibungen, 
Bildung von Rückstellungen, Skonto, kalkulatorische Zinsen), 
• Spenden an Dritte, 
• Kosten die durch Versäumnisse oder Fehlverhalten des*der 
Fördermittelempfängers*in entstanden sind (z.B. Versäumnisgebühren, 
Bußgelder), 
• die genannte Höchstgrenze überschreitende Laufende Personalkosten des*der 
Fördermittelempfängers*in. 
13. Antragstellung 
Anträge können ganzjährig in digitaler Form bei der Stadt Köln gestellt werden. 
Die zuständige Kontaktstelle für das Förderprogramm ist die Stabsstelle Events, Film 
und Medien. 
Stabsstelle-events@STADT-KOELN.de, Tel.: 0221 221 31534. 
14. Der Förderantrag 
Der Förderantrag muss folgende Angaben enthalten: 
• Name des Projekts, 
• Name der antragstellenden Person und Kontaktdaten, 
• Rechtsform und vertretungsberechtigte Person, 
• Beginn und Ende des Vorhabens (Der Beginn der Maßnahme darf nicht in der 
Vergangenheit liegen), 
• Projektbeschreibung, 
• Kosten- und Finanzierungsplan (Bruttokosten, unterteilt in Personal- und 
Sachkosten) sowie ein Nachweis über den Eigenanteil, 
• beantragte oder bereits bewilligte Förderungen bzw. Zuschüsse von Dritten. Dies 
umfasst auch beantragte oder bewilligte Fördermittel bei der Stadt Köln. 
• Erklärung 
o dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde, 
o dass der*die Antragsteller*in die für die Erfüllung der Projektaufgaben und –
ziele notwendige wirtschaftliche, fachliche und organisatorische Kompetenz 
besitzt, 
o über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gemäß § 15 Umsatzsteuergesetz,

8 
 
o dass eine Finanzierung allein durch Eigenmittel oder Mittel von Dritten nicht 
möglich ist. 
15. Bewilligungsverfahren 
Eingegangene Anträge werden von der Stabsstelle Events, Film und Medien auf ihre 
Vollständigkeit, formale Voraussetzungen, Plausibilität und grundsätzliche 
Förderwürdigkeit geprüft. Im Anschluss entscheidet die Stabsstelle Events, Film und 
Medien innerhalb von acht Wochen über die Genehmigung oder Ablehnung der 
beantragten Zuwendung. Sollte der Förderantrag abgelehnt werden, wird der*die 
Antragsteller*in in Form eines elektronischen oder schriftlichen Ablehnungsbescheids 
informiert. Im Fall einer Bewilligung erfolgt diese grundsätzlich in Form eines 
elektronischen oder schriftlichen Zuwendungsbescheides.  
Daraufhin kann der*die Antragsteller*in mit der Maßnahme beginnen und den 
Mittelabruf eigenständig auslösen. 
16. Verwendungsnachweis 
Nach Abschluss des Projektes ist der*die Fördermittelempfänger*in verpflichtet, 
innerhalb von drei Monaten einen Sachbericht und einen transparenten, 
zahlenmäßigen Nachweis über die Kosten und Einnahmen vorzulegen. 
Im Sachbericht müssen die Durchführung des Projektes und die Verwendung der 
Fördermittel dargestellt werden (inkl. Zielerreichung der Förderung gemäß 
Förderantrag). Der zahlenmäßige Nachweis müssen die Ausgaben und Einnahmen 
sowie die Summe der entstandenen Kosten getrennt nach Personal- und Sachkosten 
entsprechend des bei Antragstellung vorgelegten Kosten- und Finanzierungsplans 
enthalten. Die Nachweise sind in Form von Ein- und Auszahlungsbelegen, 
Kontoauszügen oder Verträgen zu erbringen. 
Bei Einzelzuwendungen bis 10.000 € ist ein vereinfachter Verwendungsnachweis 
möglich. Dieser beinhaltet einen vereinfachten zahlenmäßigen Nachweis in der Form 
einer detaillierten Einzelauflistung der angefallenen Einnahmen und Ausgaben 
entsprechend des Kosten- und Finanzierungsplans (vgl. 14.) ohne Vorlage von 
Belegen ein. Darüber hinaus ist die sachgerechte Verwendung der Zuwendung zu 
bestätigen. 
Werden die Nachweise nicht vollständig oder fristgerecht eingereicht, wird der*die 
Fördermittelempfänger*in unter Fristsetzung zur Einreichung der Nachweise 
gemahnt und die Mittel gegebenenfalls zurückgefordert. 
Der*die Fördermittelempfänger*in verpflichtet sich, alle Unterlagen und Nachweise 
(Belege und Zahlungsnachweise) 10 Jahre aufzubewahren und der Stadt Köln auf 
Verlangen jederzeit zur Prüfung vorzulegen. 
17. Rückforderung von Fördermitteln 
Fördermittel werden zurückgefordert, wenn die gewährten Mittel nicht gemäß dem 
Förderzweck eingesetzt wurden oder der*die Fördermittelempfänger*in die 
Voraussetzungen für eine Förderung nachträglich nicht erfüllt und entsprechend 
falsche Angaben dazu gemacht hat. Ferner werden Mittel zurückgefordert, wenn

9 
 
wesentliche Bestimmungen der Förderung verletzt wurden. Nicht verbrauchte Mittel 
oder überschüssige Zuwendungen aufgrund einer anderen Finanzierung oder 
Förderung sind zurückzuzahlen. Die Zuwendung ist unverzüglich zu erstatten, soweit 
der Zuwendungsbescheid zurückgenommen, widerrufen oder sonst unwirksam wird. 
Die Fördermittel sind der Stadt Köln verzinst zurückzuzahlen. 
18. Rechtsanspruch 
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Zuschüsse können nur gewährt 
werden, soweit es die Haushaltslage der Stadt Köln zulässt bzw. die zur Verfügung 
stehenden Mittel noch nicht aufgebraucht sind. 
19. Gesicherte Gesamtfinanzierung 
Eine Förderung durch die Stadt Köln setzt eine gesicherte Gesamtfinanzierung der 
Maßnahme durch die Fördermittelempfänger*innen sowie einen Eigenanteil voraus. 
Zudem müssen die Fördermittelempfänger*innen in wirtschaftlich, fachlich und 
organisatorisch in der Lage sein, die Maßnahme durchzuführen. 
20. Mitteilungspflichten 
Der*die Fördermittelempfänger*in ist verpflichtet, elektronisch oder schriftlich 
mitzuteilen, wenn sich wesentliche Änderungen bei dem geförderten Vorhaben 
ergeben. Dies ist insbesondere gegeben, wenn 
• das Ziel der Förderung nicht oder nicht in dem geförderten Zeitrahmen 
verwirklicht wird, 
• der Förderzweck bzw. das geförderte Projekt entgegen des Antrages geändert 
wird, 
• der*die Fördermittelempfänger*in seine*ihre Tätigkeit einstellt, die Rechtsform 
ändert, Insolvenz anmeldet oder sich Beteiligungsverhältnisse ändern, 
• die Fördermittel nicht verbraucht werden oder sich die Finanzierung ändert (Dies 
umfasst auch den Fall das Mittel von Dritten hinzukommen). 
21. Hinweis auf die Förderung im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
Der*die Fördermittelempfänger*in verpflichtet sich, in geeigneter Form auf die 
finanzielle Förderung der Stadt Köln hinzuweisen. Der Umfang des Hinweises ist in 
dem jeweiligen Förderbescheid bzw. dem jeweiligen Fördervertrag geregelt. 
22. Einzelfallentscheidungen 
Die Stadt Köln behält sich vor, entsprechend der Zuständigkeitsordnung des Rates 
der Stadt Köln von den vorgenannten Bestimmungen abweichende 
Einzelfallentscheidungen zu treffen. Diese müssen dem Grundgedanken und den 
Zielen der Förderrichtlinie entsprechen. 
23. Inkrafttreten 
Das Förderprogramm tritt ab dem 01.01.2026 in Kraft.

Beratungsverlauf (3)

27.11.2025 Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung
TOP 1.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
09.12.2025 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
16.12.2025 Rat
TOP 10.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2340/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
11.11.2025
Erstellt
22.07.2025 11:24