AN/1002/2021
TOP 10.6: Förderprogramm „ Dritte Orte „
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
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Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Finanzausschusses Herrn Dr. Gerrit Krupp Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 03.05.2021 AN/1002/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Finanzausschuss 03.05.2021 Rat 06.05.2021 TOP 10.6: Förderprogramm „ Dritte Orte „ Sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragstellenden bitten Sie nachfolgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 15.04.2021 zu setzen. Beschluss: 1. Ziffer 2 wird wie folgt geändert: Der Rat beschließt, die in den politischen Veränderungsnachweisen 2019 und 2020 für das Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bür- gerhäusern und –zentren, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zugesetzten Teil- ansätze „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer in den Stadtteilen“ in Höhe von 200.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegeg- nungsstätten und soziokulturelle Nutzer“ in Höhe von 150.000 Euro sowie „Baukostenzu- schüsse für Bürger- und Vereinseinrichtungen (ohne Sport)“ in Höhe von 350.000 Euro zu einem Gesamtbudget (700.000 Euro in 2021) zur Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ zusammenzuführen, um eine flexible, bedarfs- und empfängerorientierte Mittelbewirtschaftung zu ermöglichen. Ferner beschließt der Rat, die Freigabe vorgenannter Mittel gemäß Gliederungspunkt 1, mit Ausnahme des Teilansatzes „Zuschüsse Bürgervereine für Instandsetzung, Renovie- rung und kleinere Anschaffungen (ohne Sport)“ in Höhe von 50.000 Euro dem Aus- schuss für Soziales und Senioren zu übertragen. Der Teilansatz in Höhe von 50.000 Euro verbleibt in der Budgethoheit der Bezirksbürgeräm- ter und der Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretungen.“ - 2 - 2. In Anlage 1 Förderprogramm, S. 4, II.2 „Projektkostenzuschuss“ wird bei der Aufzäh- lung der Handlungsfelder als erster Spiegelstrich „Bürgerschaftliche Begegnung“ auf- geführt, dann folgen die weiteren Punkte. 3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeit von 2 Förderantragsfristen im Jahr eingerichtet werden kann. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) (Fassung Finanzausschuss 03.05.2021)
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Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Finanzausschusses Herrn Dr. Gerrit Krupp Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 03.05.2021 AN/1002/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Finanzausschuss 03.05.2021 TOP 10.6: Förderprogramm „ Dritte Orte „ Sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragstellenden bitten Sie nachfolgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 15.04.2021 zu setzen. Beschluss: 1. Ziffer 2 wird wie folgt geändert: Der Finanzausschuss beschließt, die in den politischen Veränderungsnachweisen 2019 und 2020 für das Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förde- rung von Bürgerhäusern und –zentren, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zu- gesetzten Teilansätze „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und sozio- kulturelle Nutzer in den Stadtteilen“ in Höhe von 200.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer“ in Höhe von 150.000 Euro sowie „Baukostenzuschüsse für Bürger- und Vereinseinrichtungen (ohne Sport)“ in Höhe von 350.000 Euro zu einem Gesamtbudget (700.000 Euro in 2021) zur Förderung von Begeg- nungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ zusammenzuführen, um eine flexible, bedarfs- und empfängerorientierte Mittelbewirtschaftung zu ermöglichen. Ferner beschließt der Finanzausschuss, die Freigabe vorgenannter Mittel gemäß Gliede- rungspunkt 1, mit Ausnahme des Teilansatzes „Zuschüsse Bürgervereine für Instand- setzung, Renovierung und kleinere Anschaffungen (ohne Sport)“ in Höhe von 50.000 Euro dem Ausschuss für Soziales und Senioren zu übertragen. Der Teilansatz in Höhe von 50.000 Euro verbleibt in der Budgethoheit der Bezirksbürgeräm- ter und der Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretungen.“ - 2 - 2. In Anlage 1 Förderprogramm, S. 4, II.2 „Projektkostenzuschuss“ wird bei der Aufzäh- lung der Handlungsfelder als erster Spiegelstrich „Bürgerschaftliche Begegnung“ auf- geführt, dann folgen die weiteren Punkte. 3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeit von 2 Förderantragsfristen im Jahr eingerichtet werden kann. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1002/2021
- Typ
- Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
- Datum
- 03.05.2021
- Erstellt
- 03.05.2021 14:41