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1616/2018

Fortführung der Trägerschaft für die Regionalagentur Region Köln durch die Stadt Köln für den Zeitraum 01.01.2019 - 31.12.2021

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 22.10.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.11.2018, TOP 10.32

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

9608 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/80/80/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1616/2018 
Freigabedatum 
22.10.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Fortführung der Trägerschaft für die Regionalagentur Region Köln durch die Stadt Köln für 
den Zeitraum 01.01.2019 - 31.12.2021 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt, vorbehaltlich einer Förderung durch das Land NRW, die Fortführung der „Regio-
nalagentur Region Köln“ unter der Trägerschaft der Stadt Köln für den Zeitraum 01.01.2019 - 
31.12.2021.  
Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der ESF-kofinanzierten Landesarbeitspolitik sowie aus Eigenmit-
teln der Stadt Köln sowie der beteiligten Kreise und der Stadt Leverkusen. 
 
Im Hpl.-Entwurf 2019 und der ihm beigefügten Mittelfristplanung sind im Teilergebnisplan 1501 – 
Wirtschaft und Tourismus – die entsprechenden Erträge in den Teilplanzeilen 2 – Zuwendungen und 
allg. Umlagen – und 6 – Kostenerstattungen und Kostenumlagen – sowie die Aufwendungen in den 
Teilplanzeilen 11 – Personalaufwendungen - , 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – 
und 16 – sonstigen ordentliche Aufwendungen – veranschlagt. 
 
Alternative 
Die Stadt Köln verzichtet auf die Umsetzung der Landesarbeitspolitik, gibt die Trägerschaft ab und 
beendet ihre Beteiligung an der Regionalagentur Region Köln. 
 
Wirtschaftsausschuss 06.11.2018 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 12.11.2018 
Finanzausschuss 19.11.2018 
Rat 22.11.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  1.032.450€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 890.958  85 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
I. Allgemeines 
Die Landesarbeitspolitik wird seit vielen Jahren mit Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds 
(ESF) unterstützt, so auch in der Förderphase 2014 -2020. In den vergangenen Jahren wurden mit 
Hilfe des ESF zahlreiche Maßnahmen zur Qualifizierung und Integration von Arbeitslosen und von 
Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen ebenso wie Maßnahmen zur Förderung von Unternehmen und 
deren Beschäftigten durchgeführt.  
Bei der Ausgestaltung der Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Umsetzung der Landesarbeitspo-
litik in der Region übernimmt die Regionalagentur Region Köln seit dem 01.08.2004 wichtige Aufga-
ben. Die aktuelle Förderung der Regionalagenturen in NRW durch das Ministerium für Arbeit, Ge-
sundheit und Soziales NRW (MAGS) und die EU endet am 31.12.2018.  
II. Die Regionalagentur Region Köln 
Die örtliche Zuständigkeit der Regionalagentur Region Köln als eine von 16 vom Land Nordrhein-
Westfalen geförderten Regionalagenturen umfasst die Städte Leverkusen und Köln, den Rheinisch-
Bergischen Kreis, den Oberbergischen Kreis und den Rhein-Erft-Kreis. Träger der Regionalagentur 
Region Köln ist seit dem 01.08.2004 die Stadt Köln.  
Das Team der Regionalagentur Region Köln realisiert seit 2004 Landesarbeitspolitik vor Ort, stärkt 
damit die Beschäftigungsfähigkeit und berücksichtigt die lokalen Kompetenzen und Bedarfe. 
III. Voraussetzungen / Vorbehalt 
1. Der Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt, dass der Zuwendungsbescheid der Bezirksregie-
rung Köln zur Weiterförderung der Regionalagentur Region Köln erteilt wird. 
2. Schriftliche Zusicherung der beteiligten Gebietskörperschaften (Leverkusen, Rheinisch-
Bergischer Kreis, Oberbergischer Kreis und Rhein-Erft-Kreis) bezüglich einer ausreichenden

3 
finanziellen Beteiligung und Abordnung der betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (sie-
he Finanzierung und Personalausstattung). 
IV. Finanzierung der Regionalagentur Region Köln 
Die ESF-Förderrichtlinie legt Pauschalen für die in den Regionalagenturen entstehenden Personal- 
und Sachkosten fest. Zu diesen als förderfähig anerkannten Kosten wird der Stadt Köln als Trägerin 
der Regionalagentur Region Köln eine Zuwendung in Höhe von 85% aus Mitteln des ESF und des 
Landes Nordrhein-Westfalen gewährt.  
Es verbleibt ein Eigenanteil bei den beteiligten Städten und Kreisen in Höhe von jeweils 15% der 
Pauschale. Hinzu kommen ggf. die für Beamtinnen und Beamte vorgesehenen Pensionsrückstellun-
gen, die nicht förderfähig sind. Die Beihilfen im Krankheitsfall werden ebenfalls nicht refinanziert. Au-
ßerdem die Personal- und Sachaufwendungen für die Stelle Sekretariat, die zu 40% von den beteilig-
ten Kreisen, zu 10% von der Stadt Leverkusen und zu 50% von der Stadt Köln freiwillig übernommen 
werden.  
Die von der Stadt Leverkusen und den Kreisen abgeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der 
Regionalagentur Region Köln erhalten ihr Gehalt weiterhin von ihrem Dienstherrn. Die Zuwendung zu 
diesen Personalkosten wird von der Stadt Köln an die Kooperationspartner weitergeleitet.  
Hinzu kommt eine Zuwendung in Höhe von jährlich max. 20.000 EUR (50% des Aufwandes) zu den 
maßnahmebezogenen Sachausgaben (= Öffentlichkeitsarbeit). Zu diesen Maßnahmen muss jeweils 
ein Kooperationspartner gefunden werden, der sich mit weiteren 40% (jährlich max. 16.000 EUR) an 
den Kosten beteiligt, so dass ein Eigenanteil in Höhe von 10% (jährlich max. 4.000 EUR) bei der 
Städten Köln und Leverkusen sowie den Kreisen verbleibt. 
 
 2019 2020 2021 Gesamtsumme 
Ertrag     
Landeszuwendung 238.986,00 € 238.986,00 € 238.986,00 € 716.958,00 € 
Beteiligung der Kreise und 
der Stadt Leverkusen 
42.000,00 € 42.000,00 € 42.000,00 € 126.000,00 € 
Beteiligung Dritter an der 
Öffentlichkeitsarbeit 
16.000,00 € 16.000,00 € 16.000,00 € 48.000,00 € 
Gesamtertrag 296.986,00 € 296.986,00 € 296.986,00 € 890.958,00 € 
     
Aufwand     
Personal- und Sachkosten 218.150,00 € 218.150,00 € 218.150,00 € 654.450,00 € 
Weitergeleitete Zuwendung 126.000,00 € 126.000,00 € 126.000,00 €  378.000,00 € 
Gesamtaufwand 344.150,00 € 344.150,00 € 344.150,00 € 1.032.450,00 € 
     
Eigenanteil Stadt Köln 47.164,00 € 47.164,00 € 47.164,00 141.492,00 € 
 
In dem Hpl.-Entwurf 2019 und der dort beigefügten Mittelfristplanung sind im Teilergebnisplan 1501 – 
Wirtschaft und Tourismus – die entsprechenden Erträge in den Teilplanzeilen 2 – Zuwendungen und 
allg. Umlagen – und 6 – Kostenerstattungen und Kostenumlagen – sowie die Aufwendungen in den 
Teilplanzeilen 11 – Personalaufwendungen - , 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – 
und 16 – sonstigen ordentliche Aufwendungen – veranschlagt. 
Es handelt sich bei der Regionalagentur Region Köln um die Fortführung einer notwendigen Aufgabe.

4 
V. Personalausstattung 
Die Regionalagentur Region Köln verfügt derzeit über 7 Mitarbeitende auf 6,5 Stellen. Ab 2019 wird 
die Förderung auf 3,5 Stellen reduziert, so dass 4,5 Stellen verbleiben. 
2,5 Mitarbeitende sind aus den beteiligten Kreisen und von der Stadt Leverkusen für die Dauer der 
Förderphase zur Stadt Köln abgeordnet. Diese Abordnungen sind zu verlängern. Für die Stadt Köln 
besteht nach dem 31.12.2021 keine Übernahmeverpflichtung. Die Mitarbeitende der Stadt Köln ist für 
den Förderzeitraum für die Tätigkeit in der Regionalagentur Region Köln freizustellen. Der Rheinisch-
Bergische Kreis wird ab 2019 kein eigenes Personal mehr zur Stadt Köln abordnen, sich aber weiter-
hin an der Finanzierung des Eigenanteils beteiligen. 
Funktion Stel-
len-
anteil 
Besetzung 
durch: 
Finanzierung der Personal- 
und Sachkosten durch: 
Leitung 
BGr. A14 LBesG NRW 
1,0 Oberbergischer 
Kreis 
85% Landeszuwendung 
15% Kooperationspartner 
Mitarbeitender 
BGr. A12 LBesG NRW 
1,0 Rhein-Erft-Kreis 85% Landeszuwendung 
15% Kooperationspartner 
Mitarbeitende 
BGr. A12 LBesG NRW 
0,5 Leverkusen 85% Landeszuwendung 
15% Stadt Leverkusen 
Stellv. Leitung 
BGr. A13 gD LBesG NRW 
bzw. VGr. EG12 TVöD 
1,0 Stadt Köln 85% Landeszuwendung 
15% Stadt Köln 
Sekretariat 
EG 6 TVöD 
1,0 Stadt Köln 50% OBK, RBK, REK 
10% Stadt Leverkusen 
40% Stadt Köln 
 
VI. Auswirkungen bei Verzicht auf die Fortführung der Trägerschaft der Regionalagentur 
Region Köln 
Die fünf beteiligten Gebietskörperschaften haben 2012 mögliche Alternativen für eine Trägerschaft für 
die Regionalagentur eingehend geprüft. Aus formalen, strukturellen und finanziellen Gründen konnte 
eine Alternative nicht entwickelt werden, so dass diese sich auf die Weiterführung bei der Stadt Köln, 
vorbehaltlich des Ratsbeschlusses, verständigten. In Frage käme daher nur der völlige Verzicht auf 
die erforderliche Geschäftsstelle zur Umsetzung der regionalisierten Landesarbeitspolitik für die ge-
samte IHK- Region Köln. Dies hätte zur Folge, dass in Köln die Nutzung landesgeförderter Program-
me und Vorhaben (landes- und EU- geförderte Maßnahmen mit Mitteln aus ESF und EFRE) ab 
01.01.2019 nicht mehr möglich wären. Das Land NRW setzt alle arbeitspolitischen Vorhaben und 
Maßnahmen ausschließlich über die Verwaltungsstruktur der Regionalagenturen um. Der finanzielle 
Verlust ist derzeit perspektivisch noch nicht zu beziffern, bewegt sich aber mindestens in zweistelligen 
Millionen Euro Beträgen. Der zusätzlich entstehende Imageschaden für die größte Stadt in NRW dem 
Land gegenüber kann nicht beziffert werden.

Beratungsverlauf (4)

06.11.2018 Wirtschaftsausschuss
TOP 12.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.11.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.11.2018 Finanzausschuss
TOP 12.12 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
22.11.2018 Rat
TOP 10.32 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1616/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
22.10.2018
Erstellt
15.05.2018 11:20