2561/2024
Baubeschluss für die starkregenangepasste Entwässerung des Parkplatzes am Kellereiweg in Köln Porz-Eil
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Maßgeblich für die Planung sind u.a. das freizuhaltende Wurzelwerk der Bestandsbäume, die Verortung einer Mulde zur Starkregenvorsorge, die freizuhaltenden Hauseingänge, die maßgebende Schleppkurve eines Sattelzuges für ein ansässiges Gewerbe als auch die Rückstoßtiefen der geplanten öffentlichen Stellplätze. Die Berücksichtigung aller Planungsvorgaben und Auflagen erlaubt flächenmäßig keinen planerischen Spielraum mehr. Die verorteten Planungselemente wurden objektiv unter dem Gesichtspunkt einer nachhaltigen Planung untereinander gewichtet und entsprechend berücksichtigt. Bei einer alternativen Anordnung oder, falls möglich, Unterbringung ergänzender Elemente, ist dies nur in Verbindung mit nicht vertretbaren Einbußen der höher zu gewichtenden Elemente möglich. Anregungen und Änderungswünsche, welche sich im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung ergeben könnten, werden nicht berücksichtigt werden können. Die verbleibenden Restflächen wurden planerisch überprüft und konnten keinem geeigneten Zweck mehr zugeführt werden. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 4 - Starkregengefahrenkarte StEB Köln
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Anlage 4
Anlage 5 - Schleppkurvennachweis Sattelzug
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5.20 2.65 5.20 5.00 5.00 5.00 3.23 2.65 2.65 2.65 2.00 2.65 0.50 Anlage 5 Zugang Zugang Teilweiser Abbruch der Treppenanlage; bestehendes Geländer verlängern; neuen Handlauf vorsehen Hochbeet Ortsring Eil Standort wird im Zuge des Ausbaus festgelegt Auftritt +3 cm Abbruch/Rückbau Sinkkasten Verlegung der Ladesäule inkl. dazugehöriger Verkehrszeichen Hochbord (auf Lücke gesetzt) HB VZ 314-10 VZ 1010-66 VZ 1050-32 VZ 314-20 VZ 1010-66 VZ 1050-32 VZ 314 VZ 1010-58 Ladesäule Verfügbare Fläche für Versickerungsanlage 48m² Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Pos. A B C Übersichtsplan Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85 x 250 SK 7-Kellereiweg Jägerstr Heumarer Str 590 mm 297 mm Entwurfsplanung 7/Eil Schleppkurvennachweis Pütz / Aug 2024 Rettig / Aug 2024 Kellereiweg/ Jägerstr./ Heumarer Str. Sanierung u. Umgestaltung Parkplatz gez. Lachmann 21.08.2024 gez. Zwiener 20.08.2024 _ gez. Pütz 19.08.2024 X X Die digitale Planungsunterlage wurde unter Verwendu ng amtlicher Katasterunterlagen und örtlicher Aufnahme zu ausschließlich planerischen Zwecken gefertigt. Ihre Daten sind zu Grenzherstellungen und Maßstabsübertragungen nicht verwendbar. Die Vermessung (Topografie und Höhen) wurde im auf der Grundlage des Neuen Netzes (177) und des Höhensystems Normalhöhennull NHN (Höhenstatus 1 60) örtlich durchgeführt. Der Katasterbestand ( hier: Flurstücksgrenzen und deren Bezeichnungen ) wurde nachrichtlich eingearbeitet. Anmerkung: Zeitraum 2002-2016
Anlage 2 - Entwurfsplanung Parkplatz Kellereiweg
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5.20 2.65 5.20 5.00 5.00 5.00 3.23 2.65 2.65 2.65 2.00 2.65 0.50 Anlage 2 Zugang Zugang Teilweiser Abbruch der Treppenanlage; bestehendes Geländer verlängern; neuen Handlauf vorsehen Hochbeet Ortsring Eil Standort wird im Zuge des Ausbaus festgelegt Auftritt +3 cm Abbruch/Rückbau Sinkkasten Verlegung der Ladesäule inkl. dazugehöriger Verkehrszeichen Hochbord (auf Lücke gesetzt) HB VZ 314-10 VZ 1010-66 VZ 1050-32 VZ 314-20 VZ 1010-66 VZ 1050-32 VZ 314 VZ 1010-58 Ladesäule Verfügbare Fläche für Versickerungsanlage 48m² Bestand 50.49 PAut x x Gebäude Fahrgast- unterstand Grünland Baum Verkehrs- und Hinweisschilder Werbeanlagen/ Anschlagsäule Beleuchtungs- anlagen Poller, Mast, Fahnenstange LichtsignalanlageRückbau vorhandener Anlagen Bestandshöhe Sinkkasten Einlauf Schächte Stromkasten Verteilerkasten Kanaldeckel Entlüftungsdeckel Gasschieber Wasserschieber, Hydrant Abfallbehälter, Briefkasten Parkautomat Legende Telefonzelle Hochbord/ Tiefbord Rundbord/ Materialwechsel Schmalstrich- Markierungen Breitstrich- Markierungen Grundstücksgrenze privat/ öffentlich Zaun Rundbord 15/22 Tiefbord 8/20 Flachbord 10/20/25 Materialwechsel Schmalstrich- Markierungen Breitstrich- Markierungen Hochbord 12/15/25 Planung Mosaikpflaster Grauwacke Betonsteinpflaster 20/10 altgraphit oder gleichwertig Gehwegüberfahrt Betonsteinpflaster 20/10 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinpflaster 20/10 anthrazit Grünfläche/ Baumbeet Gem. Geh- und Radweg Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinpflaster 30/15 altgraphit oder gleichwertig Asphalt Gussasphalt Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Buskap Betonsteinplatten 30/30/8 grau/ anthrazit-Schachbrett baulicher Radweg Betonsteinpflaster 30/15 rot Rotmarkierung auf der Fahrbahn Radfahrfurt Taktile Elemente Rippenplatte 30/30 Taktile Elemente Noppenplatte 30/30 GLAS Bank 30/50 50/50 Bügel fest- stehend Baum Bank Straßen- beleuchtung Findling Poller / Absperr- pfosten Abfallbe- hälter Standort für LSA und Mast fußläufiger Hauseingang Ein- und Ausfahrt KFZ Sinkkasten Abfall- container Katastergrenzen S B Basamentstein 16/16/14 Geländeverkauffläche Geländeankauffläche Standort für VZ-Pfosten Betonsteinplatten 40/40 grau Baumschutz- bügel Baumschutz- bügel Straßenbegrenzungs- linie gem. B-Plan heraus- nehmbar Fahrrad- ständer Zaun Bügel Winkelstein 30/22/8 Findling Achse Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Pos. A B C Übersichtsplan Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85 x 250 LP 7-Kellereiweg Jägerstr Heumarer Str 780 mm 297 mm Entwurfsplanung 7/Eil Lageplan Pütz / Aug 2024 Rettig / Aug 2024 Kellereiweg/ Jägerstr./ Heumarer Str. Sanierung u. Umgestaltung Parkplatz gez. Lachmann 21.08.2024 gez. Zwiener 20.08.2024 _ gez Pütz 19.08.2024 X X Die digitale Planungsunterlage wurde unter Verwendung amtlicher Katasterunterlagen und örtlicher Aufnahme zu ausschließlich planerischen Zwecken gefertigt. Ihre Daten sind zu Grenzherstellungen und Maßstabsübertragungen nicht verwendbar. Die Vermessung (Topografie und Höhen) wurde im auf der Grundlage des Neuen Netzes (177) und des Höhensystems Normalhöhennull NHN (Höhenstatus 160) örtlich durchgeführt. Der Katasterbestand ( hier: Flurstücksgrenzen und deren Bezeichnungen ) wurde nachrichtlich eingearbeitet. Anmerkung: Zeitraum 2002-2016
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/66/664/2 Vorlagen-Nummer 2561/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die starkregenangepasste Entwässerung des Parkplatzes am Kellereiweg in Köln Porz-Eil Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz stimmt dem Konzept gemäß Anlage 2, dass die Variante 2 als Ent- wässerungslösung in die Straßenplanung integriert wird, zu. Auf Grundlage dieses Konzeptes beschließt die Bezirksvertretung Porz die Erstellung der Ausführungsplanung und den Ausbau des Parkplatzes mit Gesamtkosten in Höhe von 175.350 € brutto (hiervon rd. 4.165 € brutto konsumtive Beleuchtungskosten). Bezirksvertretung 7 (Porz) 17.09.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 171.185 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe Textabschnitt Finanzierung € € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 3.423 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Allgemeines Die Maßnahme ist als Bestandteil des Erschließungsprogramms 2018 ff. erstmalig am 30.01.2018 (Vorlagennummer 2396/2017) von der Bezirksvertretung Porz beschlossen worden. Die Starkregenereignisse der vergangenen Jahre haben deutlich gemacht, dass lokale Überflutungen in bebauten Gebieten erhebliche Schäden verursachen können. Vor dem Hintergrund des Klimawandels sowie des Siedlungsdrucks auf Großstädte und der da- mit verbundenen Versiegelung von Flächen ist auch in Köln mit einer Zunahme des Überflutungsrisikos zu rechnen. Das Unwetter vom 14. Juli 2021 hat gezeigt, dass ein starkregenangepasster Umgang mit Niederschlagswasser bei städtebaulichen Planun- gen daher zwingend zu berücksichtigen ist. Da sich der Parkplatz am Kellereiweg im Bereich eines Risikoschwerpunktes befindet, wird die Ausbildung der Platzfläche als 3 multifunktionale Fläche als Maßnahme zum Überflutungsschutz bei Starkregenereignis- sen für sinnvoll erachtet und planerisch weiterverfolgt. Gemäß des Beschlusses der Bezirksvertretung Porz vom 09.12.2021 (Vorlagennummer AN/2539/2021) wurde die Verwaltung damit beauftragt, die bisher vorgenommene Pla- nung zu überarbeiten und um zusätzliche Maßnahmen zur Starkregenvorsorge zu er- gänzen. Die überarbeitete Planung ist der Bezirksvertretung Porz anschließend erneut vorzulegen. 2. Problemstellung Der Stadtteil Eil befindet sich teilweise in einem Altarm des Rheins. Insbesondere der Kellereiweg liegt in einer topographischen Senke, an dem sich bei einem Starkregen der anfallende Niederschlag aus dem Einzugsgebiet sammelt und zu einer lokalen Überflu- tung führt (s. Anlage 4). Kommt es zu einem Starkregen fließt das Wasser der Jägerstraße und des Parkplatzes nach Norden in den Kellereiweg. Die Jägerstr aße fungiert hier als Wasserscheide. Ebenso ist damit zu rechnen, dass im Starkregenfall der Straßenablauf am nördlichen Ende des Parkplatzes überlastetet ist und das Oberflächenwasser darüber hinweg fließt. Die Parkplatzfläche grenzt im Osten an den Kellereiweg, westlich an die Heumarer Str. und südlich an die Jägerstr. an. Eine Zufahrt ist nur über den Kellereiweg möglich. An der nördlichen Seite schließt sich Wohnbebauung, sowie eine Schreinerei und ein Be- stattungsunternehmen an. Zudem befindet sich im südlichen bis westlichen Bereich der Platzfläche eine Baumreihe, bestehend aus fünf vitalen und erhaltenswürdigen Linden. Der Parkplatz weist ein Gefälle in nordöstliche Richtung zum Kellereiweg auf. Die Entwässerungsplanung für das Plangebiet ist idealerweise unter Beibehaltung der aktuellen funktionalen Nutzung als Parkplatzfläche mit weitest gehendem Erhalt der Stellplätze durchzuführen. 3. Lösungsvorschlag Gemäß dem Beschluss vom 09.12.2021 wurde eine Rigolenversickerung im Bereich der südlichen Grünfläche des Parkplatzes in Erwägung gezogen. Es wurden insgesamt drei Varianten auf dem Parkplatz untersucht (s. Anlage 3). Vari- ante 1 und Variante 2 eignen sich als potenzielle Standorte, deren Tauglichkeit als Ver- sickerungsstandort in Betracht kommen. Variante 1 lässt jedoch nur eine einge- schränkte Nutzung des Parkplatzes zu und die Lage der Versickerungsanlage in unmit- telbarer Nähe zu den Privatgrundstücken kann zu Gebäudeschäden führen. Bei Vari- ante 3 kann die Zufahrt der Schreinerei nicht freigehalten werden und kommt daher nicht in Betracht. Variante 2 stellt sich dabei als die Vorzugsvariante heraus. Bedingt durch die wasserrechtlichen Auflagen seitens der Unteren Wasserbehörde ist im Bereich des Parkplatzes lediglich eine Mulden-Rigolen-Kombination für die Versicke- rung des Oberflächenwassers zulässig. Durch eine Neuprofilierung der Deckenhöhen befindet sich die Versickerungsanlage bei der Variante 2 am neuen topographischen Tiefpunkt südlich des Parkplatzes. Das anfallende Niederschlagswasser wird an der Oberfläche der Versickerungsanlage gezielt zugeführt. Über eine sogenannte belebte Bodenzone wird das Wasser gereinigt und anschließend dem unterhalb der Mulde be- findlichen Rigolenkörper zugeführt. Als max. Einstautiefe sind 30 cm in der Mulde vor- gesehen. Ergänzend dazu verfügt das Mulden-Rigolen-Element über ein Überlaufrohr, welches das Rigolenvolumen auch im Verlauf eines Starkregenereignisses aktiviert. Die Sohle des Rigolenkörpers befindet sich in einer versickerungsfähigen Schicht, in die das gefasste Wasser versickern kann. Auf dem Parkplatz befinden sich fünf Linden. Laut dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen erlaubt der Kronendurchmesser der Laubbäume Schlussfolgerungen auf 4 die Ausdehnung des Wurzelraumes, sodass die Anordnung der Versickerungsanlage in einem bestimmten Mindestabstand zu den Bäumen erfolgen muss und zwingend einzu- halten ist. Nach heute geltenden Regelwerken ist außerdem ein Mindestabstand von mind. 2,00 m zu angrenzenden privaten Grundstücken einzuhalten. Die Hauseingänge der Grundstücke Heumarer Str. 12 und Kellereiweg 1, welche in Richtung Parkplatz ausgerichtet sind, sind freizuhalten. Über die Platzfläche wird eine ansässige Schreine- rei erschlossen, welche regelmäßig Holzanlieferungen mit einem Sattelzug erhält. Die Schleppkurve eines Sattelzuges wird daher als bemessungsrelevantes Fahrzeug be- rücksichtigt (s. Anlage 5). Die auf der Platzfläche verbliebenen Flächen werden als öf- fentliche Stellplätze angelegt. Um den Anlieferungsbereich der Schreinerei freizuhalten, werden die Parkmöglichkeiten durch entsprechende Markierungen und Beschilderun- gen geordnet. Um die Funktion der Mulden-Rigolen-Anlage auch langfristig sichern zu können, ist eine zusätzliche Nutzung der Mulden-Rigolen-Anlage als Stellplatz aufgrund der durch die dauerhaften Beparkung zu erwartenden Bodenverdichtung ausgeschlos- sen. Im Sinne der Unterhaltung und der Verkehrssicherungspflicht ist aufgrund der ho- hen Scherkräfte des Sattelzuges nur eine Oberfläche aus Asphalt zweckmäßig. Fazit: Die Berechnungsergebnisse der Variante 2 haben gezeigt, dass die Auswirkun- gen bezüglich der Überflutungsreduzierung im Kellereiweg relevant sind. So kann mit einem entsprechend großen Rückhaltevolumen im Platzbereich und der damit einher- gehenden Verringerung der Zuflüsse in den Kellereiweg bei einem 100-jährlichen Stark- regenereignis die Überflutungstiefe, in Abhängigkeit der Dimensionierung der Rigole und der Flächennutzung des Parkplatzes, um bis zu 14 cm und das Abflussvolumen um bis 218 m³ reduziert werden. Vergleicht man den Bestand (ohne Zufluss in die multi- funktionale Fläche „Schützenplatz“) mit dem Zustand der Planungsmaßnahmen (mit Parkplatzvarianten sowie Zufluss in die multifunktionale Fläche) ergeben sich Differen- zen von 22 cm beim maximalen Einstauvolumen im Kellereiweg und 423 m³ beim Ab- flussvolumen in den Tiefpunktbereich. Die Vor- und Nachteile dieser Variante werden im Folgenden zusammengefasst: Variante 2: Versickerungsanlage angrenzend an südliche Grünfläche Vorteile Nachteile Bewässerung der Bäume. Zusätzliches Speichervolumen auf der Parkplatzoberfläche mittels Eintie- fung. Abstand zu Wohnbebauung (mind. 2,00 m) / Versorgungsleitungen ein- gehalten. Vorgelagerte Versickerungsmulde bietet Anprallschutz für Bäume. Optische Eingliederung in die Grün- fläche. Geringere Fließgeschwindigkeiten im Zulauf zur Versickerungsanlage durch frühe Ableitung der Zuflüsse aus der Jägerstraße (geringere Gefährdung für Personen). Anfallende Niederschlagswasser wird nicht mehr in Fließrichtung Kellerei- weg geführt. Barrierefreiheit wird auf dem gesam- ten Parkplatz sichergestellt. Kostenerhöhung aufgrund Deckenhö- henanpassung. Verlust von öffentlichen Stellplätzen. M ögliche Schädigung des Wurzel- raums. Gefahr des späteren Versagens der Versickerungseinrichtung durch Ein- schlämmen von Feinstanteilen. In Anbetracht der Wichtigkeit einer starkregenangepassten und wassersensiblen Ent- wässerungsplanung des Parkplatzes, ist der Schutz der Anwohnenden, im Vergleich 5 zum Erhalt bzw. Erhöhung der Anzahl an öffentlichen Stellplätzen, als sehr hoch zu ge- wichten. Eine Verschlechterung der Überflutungssituation für die angrenzende Bebau- ung ist unbedingt zu vermeiden. 4. Kosten Für Variante 2 belaufen sich die Baukosten nach einer Kostenberechnung auf 175.350 € brutto. Die Umsetzung der Baumaßnahmen erfolgt voraussichtlich in der 1. Jahres- hälfte 2026 durch das Amt für Straßen- und Radwegebau. 5. Finanzierung Die in 2026 benötigten investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von rd. 171.185 € werden im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025/2026 im Teilfi- nanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Stra- ßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-7-8007 – Erschließung Porz im Haushaltsjahr 2026 entspre- chend berücksichtigt. Für die ab 2027 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von rd. 3.423 € wird das Dezernat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Rahmen des Haushalts- planaufstellungsprozesses 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen) innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Weiterhin entstehen Kosten für die konsumtiv zu finanzierende Beleuchtungsmaß- nahme in Höhe von 4.165 €. Die Beleuchtung wird im Rahmen der Umgestaltung in Abstimmung mit der RheinEnergie AG den gültigen DIN-Normen entsprechend herge- stellt. Diese Kosten werden der Stadt Köln jährlich ab 2027 seitens der RheinEnergie AG im Rahmen des Beleuchtungsvertrages anteilig über den Zeitraum der Nutzung in Rechnung gestellt. Das Dezernat für Mobilität wird im Rahmen des Haushaltsaufstel- lungsprozesses 2025/2026 (inklusive Mittelfristplanung) im Teilergebnisplan des mit der Abwicklung des Beleuchtungsvertrages betrauten Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze für die Haushaltsjahre 2027 ff. eine entsprechende jahresbezogene Aufwandsermächtigung in der Teilplanzeile 13, Auf- wendungen für Sach- und Dienstleistungen innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 6. Ausführung und Betrieb der Anlagenteile Der Betrieb und die Wartung der Versickerungsanlage obliegt den StEB Köln, da es sich hier um eine Abwasseranlage handelt. Pflege und Wartung auf dem Parkplatz ist Auf- gabe der Stadt. 7. Auswirkungen auf die Überflutungsvorsorge Die geplante Maßnahme stellt eine vorbildliche Anpassung an den Klimawandel im öf- fentlichen Raum dar. Zum einen wird hier bei der Planung eine dezentrale Beseitigung des Niederschlagswassers verfolgt, wodurch sich das Mikroklima sowie die Wasserbi- lanz verbessern. Außerdem wird Volumen für die Rückhaltung von Starkregenabflüssen geschaffen. Die Planung der Versickerungsanlage der Variante 2 führt bei entsprechend großer Rigole zu einer erheblichen Reduzierung der Überflutungstiefe um bis zu 14 cm (von 74 cm auf 60 cm im absoluten Tiefpunkt des Kellereiweges). Wie stark sich der Einfluss des Parkplatzes auf die Überflutungstiefe auswirkt, ist abhängig von der Dimen- sionierung der Rigole. Diese wiederhin ist abhängig von der Flächennutzung. U mso mehr Fläche auf dem Parkplatz für die Starkregenvorsorge freigegeben wird, umso grö- ßer ist auch der Effekt der Retention. Den größten Beitrag zur Starkregenvorsorge würde somit die Variante „Nutzungsaufhebung“ mit Ausbildung einer reinen Retentions- fläche ohne Parkplatznutzung leisten. Die starkregenangepasste Entwässerungsplanung des Parkplatzes am Kellereiweg 6 stellt nicht zuletzt eine sinnvolle Ergänzung zur Umgestaltung des Eiler Schützenplatzes dar und würde einen weiteren Beitrag zur Verbesserung d er Überflutungssituation für den Stadtteil Köln-Eil leisten. 8. Erläuterungen zum Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Inf- rastruktur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist system- immanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insge- samt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz be- wertet werden. 7 Anlagen:
Anlage 3 - Übersicht Standorte Variantenuntersuchung
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Anlage 3
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2561/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 24.09.2024
- Erstellt
- 23.08.2024 09:33