Mandari Insight

2561/2024

Baubeschluss für die starkregenangepasste Entwässerung des Parkplatzes am Kellereiweg in Köln Porz-Eil

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 24.09.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 07.11.2024, TOP 6.2

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 - Starkregengefahrenkarte StEB Köln

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 - Schleppkurvennachweis Sattelzug

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Entwurfsplanung Parkplatz Kellereiweg

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 - Übersicht Standorte Variantenuntersuchung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1880 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Maßgeblich für die Planung sind u.a. das freizuhaltende Wurzelwerk der Bestandsbäume, die Verortung 
einer Mulde zur Starkregenvorsorge, die freizuhaltenden Hauseingänge, die maßgebende Schleppkurve 
eines Sattelzuges für ein ansässiges Gewerbe als auch die Rückstoßtiefen der geplanten öffentlichen 
Stellplätze. Die Berücksichtigung aller Planungsvorgaben und Auflagen erlaubt flächenmäßig keinen 
planerischen Spielraum mehr. Die verorteten Planungselemente wurden objektiv unter dem 
Gesichtspunkt einer nachhaltigen Planung untereinander gewichtet und entsprechend berücksichtigt. Bei 
einer alternativen Anordnung oder, falls möglich, Unterbringung ergänzender Elemente, ist dies nur in 
Verbindung mit nicht vertretbaren Einbußen der höher zu gewichtenden Elemente möglich. Anregungen 
und Änderungswünsche, welche sich im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung ergeben könnten, 
werden nicht berücksichtigt werden können. Die verbleibenden Restflächen wurden planerisch überprüft 
und konnten keinem geeigneten Zweck mehr zugeführt werden. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 4 - Starkregengefahrenkarte StEB Köln

8 Zeichen

Anlage 4

Anlage 5 - Schleppkurvennachweis Sattelzug

1896 Zeichen

5.20 
2.65 
5.20 
5.00 
5.00 
5.00 
3.23 
2.65 
2.65 
2.65 
2.00 
2.65 
0.50 
Anlage 5
Zugang 
Zugang 
Teilweiser Abbruch der Treppenanlage; 
bestehendes Geländer verlängern; 
neuen Handlauf vorsehen 
Hochbeet Ortsring Eil 
Standort wird im Zuge 
des Ausbaus festgelegt 
Auftritt +3 cm 
Abbruch/Rückbau 
Sinkkasten 
Verlegung der 
Ladesäule 
inkl. 
dazugehöriger 
Verkehrszeichen 
Hochbord (auf Lücke gesetzt) 
HB 
VZ 314-10 
VZ 1010-66 
VZ 1050-32 
VZ 314-20 
VZ 1010-66 
VZ 1050-32 
VZ
 314 
VZ
 1010-58 
Ladesäule
Verfügbare Fläche 
für Versickerungsanlage 
48m² 
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Massnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
Pos. 
A
B
C
Übersichtsplan 
Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85
x
250 
SK    
7-Kellereiweg Jägerstr Heumarer Str 
590 mm 297 mm
Entwurfsplanung 
7/Eil Schleppkurvennachweis Pütz / Aug 2024 
Rettig / Aug 2024 
Kellereiweg/ Jägerstr./ Heumarer Str. 
Sanierung u. Umgestaltung Parkplatz 
gez. Lachmann 
21.08.2024 
gez. Zwiener 
20.08.2024 _
gez. Pütz 
19.08.2024 
X X
Die digitale Planungsunterlage wurde unter Verwendu ng 
amtlicher Katasterunterlagen und örtlicher Aufnahme
zu ausschließlich planerischen Zwecken gefertigt. 
Ihre Daten sind zu Grenzherstellungen und 
Maßstabsübertragungen nicht verwendbar. 
Die Vermessung (Topografie und Höhen) wurde im 
auf der Grundlage des Neuen Netzes (177) und 
des Höhensystems Normalhöhennull NHN (Höhenstatus 1 60) 
örtlich durchgeführt. 
Der Katasterbestand  ( hier: Flurstücksgrenzen und deren Bezeichnungen ) 
wurde nachrichtlich eingearbeitet. 
Anmerkung:                     
Zeitraum 2002-2016

Anlage 2 - Entwurfsplanung Parkplatz Kellereiweg

3760 Zeichen

5.20 
2.65 
5.20 
5.00 
5.00 
5.00 
3.23 
2.65 
2.65 
2.65 
2.00 
2.65 
0.50 
Anlage 2
Zugang 
Zugang 
Teilweiser Abbruch der Treppenanlage; 
bestehendes Geländer verlängern; 
neuen Handlauf vorsehen 
Hochbeet Ortsring Eil 
Standort wird im Zuge 
des Ausbaus festgelegt 
Auftritt +3 cm 
Abbruch/Rückbau 
Sinkkasten 
Verlegung der 
Ladesäule 
inkl. 
dazugehöriger 
Verkehrszeichen 
Hochbord (auf Lücke gesetzt) 
HB 
VZ 314-10 
VZ 1010-66 
VZ 1050-32 
VZ 314-20 
VZ 1010-66 
VZ 1050-32 
VZ
 314 
VZ
 1010-58 
Ladesäule
Verfügbare Fläche 
für Versickerungsanlage 
48m² 
Bestand 
50.49
PAut
x x Gebäude
Fahrgast-
unterstand
Grünland
Baum
Verkehrs- und 
Hinweisschilder
Werbeanlagen/
Anschlagsäule
Beleuchtungs-
anlagen
Poller, Mast, 
Fahnenstange
LichtsignalanlageRückbau 
vorhandener
Anlagen
Bestandshöhe
Sinkkasten
Einlauf
Schächte
Stromkasten
Verteilerkasten
Kanaldeckel
Entlüftungsdeckel
Gasschieber 
Wasserschieber, Hydrant
Abfallbehälter, Briefkasten
Parkautomat
Legende                 
Telefonzelle
Hochbord/
Tiefbord
Rundbord/ 
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Grundstücksgrenze
privat/ öffentlich
Zaun
Rundbord 15/22
Tiefbord 8/20
Flachbord 
10/20/25
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Hochbord 12/15/25
Planung 
Mosaikpflaster
Grauwacke
Betonsteinpflaster
20/10 altgraphit
oder gleichwertig
Gehwegüberfahrt
Betonsteinpflaster 20/10
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinpflaster 
20/10 anthrazit
Grünfläche/ Baumbeet
Gem. Geh- und Radweg
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinpflaster 30/15
altgraphit oder gleichwertig
Asphalt
Gussasphalt
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Buskap
Betonsteinplatten 30/30/8
grau/ anthrazit-Schachbrett
baulicher Radweg
Betonsteinpflaster 30/15  rot
Rotmarkierung auf
der Fahrbahn 
Radfahrfurt
Taktile Elemente
Rippenplatte 30/30
Taktile Elemente
Noppenplatte 30/30
GLAS 
Bank 
30/50 50/50 
Bügel 
fest- 
stehend 
Baum
Bank
Straßen-
beleuchtung
Findling
Poller /
Absperr-
pfosten
Abfallbe-
hälter
Standort für
LSA und Mast
fußläufiger
Hauseingang
Ein- und 
Ausfahrt KFZ
Sinkkasten
Abfall-
container
Katastergrenzen
S
B
Basamentstein
16/16/14
Geländeverkauffläche
Geländeankauffläche
Standort für 
VZ-Pfosten
Betonsteinplatten
40/40 grau
Baumschutz-
bügel
Baumschutz-
bügel
Straßenbegrenzungs-
linie gem. B-Plan
heraus- 
nehmbar 
Fahrrad-
ständer
Zaun
Bügel 
Winkelstein 30/22/8
Findling
Achse
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Massnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
Pos. 
A
B
C
Übersichtsplan 
Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85
x
250 
LP    
7-Kellereiweg Jägerstr Heumarer Str 
780 mm 297 mm
Entwurfsplanung 
7/Eil Lageplan Pütz / Aug 2024 
Rettig / Aug 2024 
Kellereiweg/ Jägerstr./ Heumarer Str. 
Sanierung u. Umgestaltung Parkplatz 
gez. Lachmann 
21.08.2024 
gez. Zwiener 
20.08.2024 _
gez Pütz 
19.08.2024 
X X
Die digitale Planungsunterlage wurde unter Verwendung 
amtlicher Katasterunterlagen und örtlicher Aufnahme
zu ausschließlich planerischen Zwecken gefertigt. 
Ihre Daten sind zu Grenzherstellungen und 
Maßstabsübertragungen nicht verwendbar. 
Die Vermessung (Topografie und Höhen) wurde im 
auf der Grundlage des Neuen Netzes (177) und 
des Höhensystems Normalhöhennull NHN (Höhenstatus 160) 
örtlich durchgeführt. 
Der Katasterbestand  ( hier: Flurstücksgrenzen und deren Bezeichnungen ) 
wurde nachrichtlich eingearbeitet. 
Anmerkung:                     
Zeitraum 2002-2016

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

14226 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2561/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die starkregenangepasste Entwässerung des Parkplatzes am 
Kellereiweg in Köln Porz-Eil  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz stimmt dem Konzept gemäß Anlage 2, dass die Variante 2 als Ent-
wässerungslösung in die Straßenplanung integriert wird, zu. Auf Grundlage dieses Konzeptes 
beschließt die Bezirksvertretung Porz die Erstellung der Ausführungsplanung und den Ausbau 
des Parkplatzes mit Gesamtkosten in Höhe von 175.350 € brutto (hiervon rd. 4.165 € brutto 
konsumtive Beleuchtungskosten). 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 17.09.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   171.185   € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme   
siehe Textabschnitt Finanzierung € € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   3.423  € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1. Allgemeines 
 
Die Maßnahme ist als Bestandteil des Erschließungsprogramms 2018 ff. erstmalig am 
30.01.2018 (Vorlagennummer 2396/2017) von der Bezirksvertretung Porz beschlossen 
worden. 
 
Die Starkregenereignisse der vergangenen Jahre haben deutlich gemacht, dass lokale 
Überflutungen in bebauten Gebieten erhebliche Schäden verursachen können. Vor dem 
Hintergrund des Klimawandels sowie des Siedlungsdrucks auf Großstädte und der da-
mit verbundenen Versiegelung von Flächen ist auch in Köln mit einer Zunahme des 
Überflutungsrisikos zu rechnen. Das Unwetter vom 14. Juli 2021 hat gezeigt, dass ein 
starkregenangepasster Umgang mit Niederschlagswasser bei städtebaulichen Planun-
gen daher zwingend zu berücksichtigen ist. Da sich der Parkplatz am Kellereiweg im 
Bereich eines Risikoschwerpunktes befindet, wird die Ausbildung der Platzfläche als

3 
multifunktionale Fläche als Maßnahme zum Überflutungsschutz bei Starkregenereignis-
sen für sinnvoll erachtet und planerisch weiterverfolgt. 
 
Gemäß des Beschlusses der Bezirksvertretung Porz vom 09.12.2021 (Vorlagennummer 
AN/2539/2021) wurde die Verwaltung damit beauftragt, die bisher vorgenommene Pla-
nung zu überarbeiten und um zusätzliche Maßnahmen zur Starkregenvorsorge zu er-
gänzen. Die überarbeitete Planung ist der Bezirksvertretung Porz anschließend erneut 
vorzulegen. 
 
2. Problemstellung 
 
Der Stadtteil Eil befindet sich teilweise in einem Altarm des Rheins. Insbesondere der 
Kellereiweg liegt in einer topographischen Senke, an dem sich bei einem Starkregen der 
anfallende Niederschlag aus dem Einzugsgebiet sammelt und zu einer lokalen Überflu-
tung führt (s. Anlage 4). 
 
Kommt es zu einem Starkregen fließt das Wasser der Jägerstraße und des Parkplatzes 
nach Norden in den Kellereiweg. Die Jägerstr aße fungiert hier als Wasserscheide. 
Ebenso ist damit zu rechnen, dass im Starkregenfall der Straßenablauf am nördlichen 
Ende des Parkplatzes überlastetet ist und das Oberflächenwasser darüber hinweg fließt. 
 
Die Parkplatzfläche grenzt im Osten an den Kellereiweg, westlich an die Heumarer Str. 
und südlich an die Jägerstr. an. Eine Zufahrt ist nur über den Kellereiweg möglich. An 
der nördlichen Seite schließt sich Wohnbebauung, sowie eine Schreinerei und ein Be-
stattungsunternehmen an. Zudem befindet sich im südlichen bis westlichen Bereich der 
Platzfläche eine Baumreihe, bestehend aus fünf vitalen und erhaltenswürdigen Linden. 
Der Parkplatz weist ein Gefälle in nordöstliche Richtung zum Kellereiweg auf. 
 
Die Entwässerungsplanung für das Plangebiet ist idealerweise unter Beibehaltung der 
aktuellen funktionalen Nutzung als Parkplatzfläche mit weitest gehendem Erhalt der 
Stellplätze durchzuführen. 
 
3. Lösungsvorschlag 
 
Gemäß dem Beschluss vom 09.12.2021 wurde eine Rigolenversickerung im Bereich der 
südlichen Grünfläche des Parkplatzes in Erwägung gezogen.  
 
Es wurden insgesamt drei Varianten auf dem Parkplatz untersucht (s. Anlage 3). Vari-
ante 1 und Variante 2 eignen sich als potenzielle Standorte, deren Tauglichkeit als Ver-
sickerungsstandort in Betracht kommen. Variante 1 lässt jedoch nur eine einge-
schränkte Nutzung des Parkplatzes zu und die Lage der Versickerungsanlage in unmit-
telbarer Nähe zu den Privatgrundstücken kann zu Gebäudeschäden führen. Bei Vari-
ante 3 kann die Zufahrt der Schreinerei nicht freigehalten werden und kommt daher nicht 
in Betracht. Variante 2 stellt sich dabei als die Vorzugsvariante heraus. 
 
Bedingt durch die wasserrechtlichen Auflagen seitens der Unteren Wasserbehörde ist 
im Bereich des Parkplatzes lediglich eine Mulden-Rigolen-Kombination für die Versicke-
rung des Oberflächenwassers zulässig. Durch eine Neuprofilierung der Deckenhöhen 
befindet sich die Versickerungsanlage bei der Variante 2 am neuen topographischen 
Tiefpunkt südlich des Parkplatzes. Das anfallende Niederschlagswasser wird an der 
Oberfläche der Versickerungsanlage gezielt zugeführt. Über eine sogenannte belebte 
Bodenzone wird das Wasser gereinigt und anschließend dem unterhalb der Mulde be-
findlichen Rigolenkörper zugeführt. Als max. Einstautiefe sind 30 cm in der Mulde vor-
gesehen. Ergänzend dazu verfügt das Mulden-Rigolen-Element über ein Überlaufrohr, 
welches das Rigolenvolumen auch im Verlauf eines Starkregenereignisses aktiviert. Die 
Sohle des Rigolenkörpers befindet sich in einer versickerungsfähigen Schicht, in die das 
gefasste Wasser versickern kann. 
 
Auf dem Parkplatz befinden sich fünf Linden. Laut dem Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen erlaubt der Kronendurchmesser der Laubbäume Schlussfolgerungen auf

4 
die Ausdehnung des Wurzelraumes, sodass die Anordnung der Versickerungsanlage in 
einem bestimmten Mindestabstand zu den Bäumen erfolgen muss und zwingend einzu-
halten ist. Nach heute geltenden Regelwerken ist außerdem ein Mindestabstand von 
mind. 2,00 m zu angrenzenden privaten Grundstücken einzuhalten. Die Hauseingänge 
der Grundstücke Heumarer Str. 12 und Kellereiweg 1, welche in Richtung Parkplatz 
ausgerichtet sind, sind freizuhalten. Über die Platzfläche wird eine ansässige Schreine-
rei erschlossen, welche regelmäßig Holzanlieferungen mit einem Sattelzug erhält. Die 
Schleppkurve eines Sattelzuges wird daher als bemessungsrelevantes Fahrzeug be-
rücksichtigt (s. Anlage 5). Die auf der Platzfläche verbliebenen Flächen werden als öf-
fentliche Stellplätze angelegt. Um den Anlieferungsbereich der Schreinerei freizuhalten, 
werden die Parkmöglichkeiten durch entsprechende Markierungen und Beschilderun-
gen geordnet. Um die Funktion der Mulden-Rigolen-Anlage auch langfristig sichern zu 
können, ist eine zusätzliche Nutzung der Mulden-Rigolen-Anlage als Stellplatz aufgrund 
der durch die dauerhaften Beparkung zu erwartenden Bodenverdichtung ausgeschlos-
sen. Im Sinne der Unterhaltung und der Verkehrssicherungspflicht ist aufgrund der ho-
hen Scherkräfte des Sattelzuges nur eine Oberfläche aus Asphalt zweckmäßig. 
 
Fazit: Die Berechnungsergebnisse der Variante 2 haben gezeigt, dass die Auswirkun-
gen bezüglich der Überflutungsreduzierung im Kellereiweg relevant sind. So kann mit 
einem entsprechend großen Rückhaltevolumen im Platzbereich und der damit einher-
gehenden Verringerung der Zuflüsse in den Kellereiweg bei einem 100-jährlichen Stark-
regenereignis die Überflutungstiefe, in Abhängigkeit der Dimensionierung der Rigole 
und der Flächennutzung des Parkplatzes, um bis zu 14 cm und das Abflussvolumen um 
bis 218 m³ reduziert werden. Vergleicht man den Bestand (ohne Zufluss in die multi-
funktionale Fläche „Schützenplatz“) mit dem Zustand der Planungsmaßnahmen (mit 
Parkplatzvarianten sowie Zufluss in die multifunktionale Fläche) ergeben sich Differen-
zen von 22 cm beim maximalen Einstauvolumen im Kellereiweg und 423 m³ beim Ab-
flussvolumen in den Tiefpunktbereich. Die Vor- und Nachteile dieser Variante werden 
im Folgenden zusammengefasst: 
 
 
Variante 2: Versickerungsanlage angrenzend an südliche Grünfläche  
Vorteile Nachteile 
 Bewässerung der Bäume. 
 Zusätzliches Speichervolumen auf 
der Parkplatzoberfläche mittels Eintie-
fung. 
 Abstand zu Wohnbebauung (mind. 
2,00 m) / Versorgungsleitungen ein-
gehalten. 
 Vorgelagerte Versickerungsmulde 
bietet Anprallschutz für Bäume. 
 Optische Eingliederung in die Grün-
fläche. 
 Geringere Fließgeschwindigkeiten im 
Zulauf zur Versickerungsanlage durch 
frühe Ableitung der Zuflüsse aus der 
Jägerstraße (geringere Gefährdung 
für Personen). 
 Anfallende Niederschlagswasser wird 
nicht mehr in Fließrichtung Kellerei-
weg geführt. 
 Barrierefreiheit wird auf dem gesam-
ten Parkplatz sichergestellt. 
 
 Kostenerhöhung aufgrund Deckenhö-
henanpassung. 
 Verlust von öffentlichen Stellplätzen. 
 M ögliche Schädigung des Wurzel-
raums. 
 Gefahr des späteren Versagens der 
Versickerungseinrichtung durch Ein-
schlämmen von Feinstanteilen. 
 
In Anbetracht der Wichtigkeit einer starkregenangepassten und wassersensiblen Ent-
wässerungsplanung des Parkplatzes, ist der Schutz der Anwohnenden, im Vergleich

5 
zum Erhalt bzw. Erhöhung der Anzahl an öffentlichen Stellplätzen, als sehr hoch zu ge-
wichten. Eine Verschlechterung der Überflutungssituation für die angrenzende Bebau-
ung ist unbedingt zu vermeiden.  
 
4. Kosten 
 
Für Variante 2 belaufen sich die Baukosten nach einer Kostenberechnung auf 175.350 
€ brutto. Die Umsetzung der Baumaßnahmen erfolgt voraussichtlich in der 1. Jahres-
hälfte 2026 durch das Amt für Straßen- und Radwegebau.  
 
5. Finanzierung 
 
Die in 2026 benötigten investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von rd. 171.185 
€ werden im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025/2026 im Teilfi-
nanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Stra-
ßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der 
Finanzstelle 6601-1201-7-8007 – Erschließung Porz im Haushaltsjahr 2026 entspre-
chend berücksichtigt.  
 
Für die ab 2027 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von rd. 3.423 € wird 
das Dezernat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Rahmen des Haushalts-
planaufstellungsprozesses 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und 
Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14 - 
Bilanzielle Abschreibungen) innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. 
durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Weiterhin entstehen Kosten für die konsumtiv zu finanzierende Beleuchtungsmaß-
nahme in Höhe von 4.165 €. Die Beleuchtung wird im Rahmen der Umgestaltung in 
Abstimmung mit der RheinEnergie AG den gültigen DIN-Normen entsprechend herge-
stellt. Diese Kosten werden der Stadt Köln jährlich ab 2027 seitens der RheinEnergie 
AG im Rahmen des Beleuchtungsvertrages anteilig über den Zeitraum der Nutzung in 
Rechnung gestellt. Das Dezernat für Mobilität wird im Rahmen des Haushaltsaufstel-
lungsprozesses 2025/2026 (inklusive Mittelfristplanung) im Teilergebnisplan des mit der 
Abwicklung des Beleuchtungsvertrages betrauten Amtes für Verkehrsmanagement in 
der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze für die Haushaltsjahre 2027 ff. eine 
entsprechende jahresbezogene Aufwandsermächtigung in der Teilplanzeile 13, Auf-
wendungen für Sach- und Dienstleistungen innerhalb des dann jeweils zugewiesenen 
Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
6. Ausführung und Betrieb der Anlagenteile 
Der Betrieb und die Wartung der Versickerungsanlage obliegt den StEB Köln, da es sich 
hier um eine Abwasseranlage handelt. Pflege und Wartung auf dem Parkplatz ist Auf-
gabe der Stadt. 
 
7. Auswirkungen auf die Überflutungsvorsorge 
Die geplante Maßnahme stellt eine vorbildliche Anpassung an den Klimawandel im öf-
fentlichen Raum dar. Zum einen wird hier bei der Planung eine dezentrale Beseitigung 
des Niederschlagswassers verfolgt, wodurch sich das Mikroklima sowie die Wasserbi-
lanz verbessern. Außerdem wird Volumen für die Rückhaltung von Starkregenabflüssen 
geschaffen. Die Planung der Versickerungsanlage der Variante 2 führt bei entsprechend 
großer Rigole zu einer erheblichen Reduzierung der Überflutungstiefe um bis zu 14 cm 
(von 74 cm auf 60 cm im absoluten Tiefpunkt des Kellereiweges). Wie stark sich der 
Einfluss des Parkplatzes auf die Überflutungstiefe auswirkt, ist abhängig von der Dimen-
sionierung der Rigole. Diese wiederhin ist abhängig von der Flächennutzung. U mso 
mehr Fläche auf dem Parkplatz für die Starkregenvorsorge freigegeben wird, umso grö-
ßer ist auch der Effekt der Retention. Den größten Beitrag zur Starkregenvorsorge 
würde somit die Variante „Nutzungsaufhebung“ mit Ausbildung einer reinen Retentions-
fläche ohne Parkplatznutzung leisten. 
 
Die starkregenangepasste Entwässerungsplanung des Parkplatzes am Kellereiweg

6 
stellt nicht zuletzt eine sinnvolle Ergänzung zur Umgestaltung des Eiler Schützenplatzes 
dar und würde einen weiteren Beitrag zur Verbesserung d er Überflutungssituation für 
den Stadtteil Köln-Eil leisten.  
 
8. Erläuterungen zum Klimaschutz 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu 
erfüllen.  
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Inf-
rastruktur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist system-
immanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. 
Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insge-
samt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz be-
wertet werden.

7 
Anlagen:

Anlage 3 - Übersicht Standorte Variantenuntersuchung

8 Zeichen

Anlage 3

Beratungsverlauf (1)

07.11.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 6.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2561/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
24.09.2024
Erstellt
23.08.2024 09:33