1205/2025
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB Köln)
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Anlage 1 - Bilanz Stadtentwässerungsbetriebe Köln JA 2024
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Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts, Köln Bilanz zum 31. Dezember 2024 A K T I V S E I T E Vorjahr € € € A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 964.128,46 910.040,01 2. Geleistete Anzahlungen 1.615.172,05 1.178.342,64 2.579.300,51 II. Sachanlagen 1. 335.486.399,95 314.092.206,14 2. Abwassertechnische Anlagen 1.169.226.658,45 1.198.550.249,06 3. Technische Anlagen und Maschinen 130.689.297,56 141.360.762,13 4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 11.373.200,56 9.680.072,42 5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 164.380.419,02 124.785.282,43 1.811.155.975,54 1.788.468.572,18 III. Finanzanlagen Beteiligungen 2.953.127,40 895.175,10 1.816.688.403,45 1.791.452.129,93 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1.229.458,95 1.184.117,28 2. noch nicht abgerechnete Leistungen 77.341,37 76.824,76 1.306.800,32 1.260.942,04 II. Forderungen und sonstige Vermögens- gegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.626.357,44 1.039.807,30 2. Forderungen gegen die Stadt Köln 3.261.505,89 3.136.037,09 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 84.136,64 66.852,67 4. Sonstige Vermögensgegenstände 904.937,19 682.378,34 5.876.937,16 4.925.075,40 III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 7.579,22 2.008,33 7.191.316,70 6.188.025,77 C. Rechnungsabgrenzungsposten 409.405,27 263.441,75 1.824.289.125,42 1.797.903.597,45 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten auf eigenen und fremden Grundstücken $QODJH P A S S I V S E I T E Vorjahr € € € A. Eigenkapital I. Stammkapital 500.000,00 500.000,00 II. Kapitalrücklage 697.635.171,63 699.413.360,34 III. Gewinnrücklage 64.905.303,18 64.905.303,18 IV. Bilanzgewinn 22.953.537,86 30.452.506,22 785.994.012,67 795.271.169,74 B. Sonderposten für Zuschüsse und Zuwendungen 247.776.805,26 251.387.553,43 C. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 72.848.000,00 73.326.000,00 2. Steuerrückstellungen 1.447.400,00 1.543.300,00 3. Sonstige Rückstellungen 40.317.300,00 42.146.700,00 114.612.700,00 117.016.000,00 D. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Anleihen 110.000.000,00 110.000.000,00 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 505.449.054,16 467.871.192,23 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 12.730.977,17 11.252.619,83 4. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln 2.006.445,09 1.249.204,71 5. Verbindlichkeiten gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 411.590,40 259.802,45 6. Sonstige Verbindlichkeiten aus Darlehn ggü. Anderen 42.000.000,00 40.000.000,00 7. Sonstige Verbindlichkeiten davon aus Steuern 643.502,39 € (Vorjahr 602.455,99 €) 2.033.987,67 2.081.300,06 674.632.054,49 632.714.119,28 E. Rechnungsabgrenzungsposten 1.273.553,00 1.514.755,00 1.824.289.125,42 1.797.903.597,45
Anlage 3 - Bestätigungsvermerk Stadtentwässerungsbetriebe Köln JA 2024
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24 25260/uk _____________________________________________ ES Treuberater ___________ G. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 40 Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir den uneingeschränk- ten Bestätigungsvermerk wie folgt erteilt: „Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts, Köln Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öf- fentlichen Rechts, Köln – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzie- rungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtentwässerungsbetriebe Köln , Anstalt des öffentlichen Rechts, Köln für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Anstalt des öffentlichen Rechts zum 31. De- zember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 202 4 und gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Anstalt des öffentlichen Rechts. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deut- schen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünf- tigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt „Sonstige Informationen“ genannten Bestandteile des Lageberichts. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Ein- wendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lagebe- richts geführt hat. $QODJH3 25260/uk 25 _____________________________________________ ES Treuberater ___________ Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Überein- stimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchge- führt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen han- delsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deut- schen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts: • die Erklärung zur Unternehmensführung, die im Abschnitt „Personal“ des Lagebe- richts enthalten ist. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prü- fungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genann- ten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informa- tionen • wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. 26 25260/uk _____________________________________________ ES Treuberater ___________ Verantwortung de r gesetzlichen Vertreter und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlus- ses, der den deutschen , für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vor- schriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresab- schluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwort- lich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grunds- ätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt ha t, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstel- lungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür ver- antwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren ha ben Sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusam- menhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzuge- ben. Darüber hinaus sind Sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungs- legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lage- berichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzu- wendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichen- de geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro- zesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. 25260/uk 27 _____________________________________________ ES Treuberater ___________ Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab- schluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Ein- klang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsver- merk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebe- richt beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resul- tieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlus- ses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten be- einflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kriti- sche Grundhaltung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeig- net sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstel- lung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern re- sultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvoll- ständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts rele- vanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prü- fungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. 28 25260/uk _____________________________________________ ES Treuberater ___________ beurteilen wir die Angemessenheit der vo n de m gesetzlichen Vertreter ange- wandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vo n de m gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammen- hängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzli- chen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungs- nachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignis- sen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls die- se Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizie- ren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünfti- ge Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Ge- sellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegen- den Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Un- ternehmens. führen wir Prüfungshandlungen zu den von de m gesetzlichen Vertreter darge- stellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausrei- chender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von de m gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ablei- tung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständi- ges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unver- meidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorien- tierten Angaben abweichen. 25260/uk 29 _____________________________________________ ES Treuberater ___________ Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplan- ten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellun- gen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir wäh- rend unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Anstalt des öffentlichen Rechts ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW- Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG“ weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen han- delsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deut- schen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wen- den als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssiche- rungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpra- xis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungs- nachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. 30 25260/uk _____________________________________________ ES Treuberater ___________ Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Verwaltungsrats für die Ein- haltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten ein- zuhalten. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rech- nungslegungspflichten der Anstalt des öffentlichen Rechts nach § 6b Abs. 3 EnWG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rech- nungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzli- chen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung ge- trennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzu- nehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvoll - ziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.“ Düsseldorf, den 12. März 2025 EversheimStuible Treuberater GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Fuchs Semelka Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prü- fungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abwei- chenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestäti- gungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.
Anlage 2 - GuV Stadtentwässerungsbetriebe Köln JA 2024
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Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts, Köln Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 2024 2023 € € 1. 213.002.721,00 215.241.387,64 2. 516,61 -27.168,03 3. 4.059.134,30 3.514.926,47 4. 15.633.755,75 16.895.017,14 232.696.127,66 235.624.163,22 5. a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 9.588.770,40 10.893.258,14 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 26.192.725,94 25.655.693,70 c) Abwasserabgabe 6.615.820,90 6.560.000,00 d) Umlagen an Verbänden u. ä. 4.134.974,41 5.015.771,17 46.532.291,65 48.124.723,01 6. a) Löhne und Gehälter 45.654.295,21 41.908.101,17 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Alters- versorgung und für Unterstützung 13.905.131,56 11.503.988,86 59.559.426,77 53.412.090,03 7. 73.649.349,17 76.833.386,39 8. 16.440.485,30 13.756.355,64 9. 1.034.907,42 868.971,86 10. Abschreibungen auf Finanzanlagen 10.000,00 10.000,00 11. 16.712.676,86 16.015.674,20 12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 39.572,03 190.783,75 13. 20.787.233,30 28.150.122,06 14. 398.503,32 241.273,24 15. 20.388.729,98 27.908.848,82 16. 30.452.506,22 28.533.510,44 17. 1.778.188,71 2.130.253,26 18. Zuführung/Entnahme Gewinnrücklage 0,00 2.854.889,00 19. Ausschüttung 29.665.887,05 30.974.995,30 20. 22.953.537,86 30.452.506,22Bilanzgewinn Zinsen und ähnliche Aufwendungen Ergebnis nach Steuern Sonstige Steuern Jahresüberschuss Gewinnvortrag aus dem Vorjahr Entnahme aus der Kapitalrücklage Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Umsatzerlöse Veränderung des Bestands an unfertigen Leistungen Andere aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen auf immaterielle Vermögens- gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Sonstige betriebliche Aufwendungen Anlage 2
Anlage 4 - Plan-Ist-Vergleich Stadtentwässerungsbetriebe Köln JA 2024
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1 Erläuterung zum Plan-Ist-Vergleich 2024 Anlage 4 2 Inhaltsverzeichnis: 1. Erträge _______________________________________________________________ 3 1.1. Umsatzerlöse: _____________________________________________________________ 3 1.2. Aktivierbare Eigenleistungen inkl. Bestandsveränderungen ________________________ 5 1.3. Sonstige betriebliche Erträge _________________________________________________ 5 2. Aufwendungen ________________________________________________________ 7 2.1. Materialaufwand: __________________________________________________________ 7 2.2. Personalaufwand: __________________________________________________________ 9 2.3. Abschreibungen: ___________________________________________________________ 9 2.4. Sonstige betriebliche Aufwendungen: _________________________________________ 10 3. Finanzergebnis: _______________________________________________________ 11 4. Ergebnis: ____________________________________________________________ 12 5. Fazit: _______________________________________________________________ 12 Anhang 1: Spartenrechnung ______________________________________________________ 13 Anhang 2: Erläuterungen zu den Sekundärkosten _____________________________________ 16 3 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 Erläuterungen zu Plan- / Ist-Abweichungen Die Erläuterungen beziehen sich auf das Gesamtgeschäftsergebnis der Stadtentwäs- serungsbetriebe Köln, AöR. Auf die Sparten wird in dem jeweiligen Erläuterungsteil eingegangen. In den Erläuterungen werden die direkten Plan- und Ist-Kosten der Spar- ten analysiert. 1. Erträge 1.1. Umsatzerlöse: Die Umsatzerlöse liegen unter dem Planansatz (3,8 Mio. €) und bewegen sich 2,2 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Die Erträge aus den Abwassergebühren sind 2024 mit 190,9 Mio. € rund 5,1 Mio. € unter dem Planwert. Die Abwassergebühren aus Vorjahren (521 T€) konnten diese deutliche Abweichung nicht wesentlich reduzieren. Die Hauptursache liegt in drastisch gesunkenen Schmutzwassermengen. In der Pla- nung wurde der Wert von 66,45 Mio. m³ auf 65,0 Mio. m³ reduziert. Im Vergleich zum Ist-Wert (61,6 Mio. m³) reichte die Planreduzierung nicht aus. Die Erträge aus der Wär- melieferung vom GKW liegen aufgrund der niedrigeren Marktpreise um 146 T€ unter dem Planwert. Durch die Inbetriebnahme der Biogasaufbereitungsanalage auf dem Großklärwerk in Köln Stammheim konnte Biogas iHv. 309 T€ an die Stadt verkauft werden. Im Detail gliedern sich die Plan/Ist- Abweichungen wie folgt: Umsatzerlöse in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2023 Januar bis Dezember 2024 213.003 216.831 -3.828 215.241 Umsatz nach Sparten in T€ Januar bis Dezember 2024 Ist Plan Abweichung Ist 2023 Sparte Abwasser 197.243 201.652 -4.409 199.822 sonstige Gewässer 2.041 2.099 -58 2.132 Parkweiher 1.043 942 101 955 Hochwasserschutz 6.964 6.731 233 6.745 Betriebsführung WBV 2.600 2.449 151 2.774 Betrieb gewerblicher Art 1.135 1.050 84 1.181 Straßenentwässerung investiv 1.977 1.908 69 1.633 4 Die den Umsatzerlösen aus der Großveranlagung zugrundeliegenden Mengen und Preise stellen sich wie folgt dar: Erläuterungen zu den Umsatzabweichungen der Sparten sonstige Gewässer, Park- weiher, Hochwasserschutz sowie der Straßenentwässerung investiv: Hinweis: Da sich die Sparten Hochwasser, sonstige Gewässer, Straßenentwässerung investiv und die Betriebsführung WBV Wahn im Ergebnis zu Null saldieren, haben Än- derungen in den Kostenpositionen einen direkten Effekt auf die Umsatzerlöse der Sparten, da eine 100 %ige Kostenerstattung von der Stadt Köln (Ausnahme Abschrei- bungen auf Kapitalsacheinlage) bzw. dem WBV Wahn erfolgt. Die Sparte sonstige Gewässer (Ist-Umsatz 2.041 T€/ Plan -Umsatz 2.099 T€) liegt 2024 mit 58 T€ leicht unter dem Plan. Die Sparte Parkweiher schließt mit Umsatzerlösen in Höhe von 1.043 T€ ab (Plan 942 T€). Dies liegt an um 84 T€ höherem Zinsaufwand. Menge Mio. m² % Tarif in € % Menge Mio. m³ % Tarif in € % 2010 71,1 -0,1% 1,28 3,2% 64,6 -2,4% 1,49 4,2% 2011 70,8 -0,4% 1,29 0,8% 64,8 0,3% 1,52 2,0% 2012 70,9 0,1% 1,30 0,8% 64,3 -0,8% 1,56 2,6% 2013 70,9 0,0% 1,30 0,0% 63,8 -0,8% 1,56 0,0% 2014 70,9 0,0% 1,30 0,0% 62,9 -1,4% 1,56 0,0% 2015 70,8 -0,1% 1,31 0,8% 63,3 0,6% 1,58 1,3% 2016 71,3 0,7% 1,31 0,0% 63,5 0,4% 1,58 0,0% 2017 71,7 0,6% 1,27 -3,1% 63,4 -0,2% 1,54 -2,5% 2018 71,7 0,0% 1,27 0,0% 63,7 0,4% 1,54 0,0% 2019 71,8 0,1% 1,27 0,0% 64,0 0,5% 1,54 0,0% 2020 72,2 0,6% 1,27 0,0% 66,1 3,3% 1,54 0,0% 2021 72,4 0,3% 1,27 0,0% 66,4 0,5% 1,54 0,0% 2022 72,9 0,7% 1,27 0,0% 66,8 0,6% 1,54 0,0% 2023 73,0 0,1% 1,27 0,0% 64,1 -4,0% 1,54 0,0% 2024 73,1 0,1% 1,28 0,8% 61,6 -3,9% 1,58 2,6% Plan 2025 73,4 0,4% 1,32 3,1% 62,7 1,8% 1,63 3,2% Geschäftsjahr Gebühr Niederschlagswasser Gebühr Schmutzwasser 182.000 184.000 186.000 188.000 190.000 192.000 194.000 196.000 198.000 200.000 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Abwassergebühren in T€ 5 Die Sparte Hochwasserschutz (Ist-Umsatz 6.964 T€/ Plan-Umsatz 6.731 T€) liegt bei den Umsatzerlösen 233 T€ über ihrem Planwert. Verantwortlich sind auch hier die Zin- sen (+299 T€) sowie Hochwasserereignisse mit 134 T€. Um 142 T€ geringere bezo- gene Leistungen konnten diese Abweichungen nur zum Teil kompensieren. In der Sparte Straßenentwässerung investiv fällt der Umsatz mit 1.977 T€ rund 69 T€ höher als geplant aus. Dies liegt an um 118 T€ höheren Zinsen. 1.2. Aktivierbare Eigenleistungen inkl. Bestandsveränderungen Die aktivierbaren Eigenleistungen betreffen größtenteils eigene I ngenieurleistungen der Sparte Abwasser (Ist: 3.276 T€ / Plan: 3.400 T€). Auf die Sparten Hochwasser- schutz (Ist: 147 T€ / Plan: 260 T€), sonstige Gewässer (Ist 103 T€ / Plan 80 T€), Park- weiher (Ist 109 T€ / Plan 65 T€) und die Straßenentwässerung investiv (Ist: 339 T€ / Plan 275 T€) entfallen lediglich kleinere Anteile. In Summe gab es in 2024 eine leichte Planunterschreitung, jedoch einen Anstieg im Vergleich zu 2023. 1.3. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge werden nicht regelmäßig geplant, da es sich bei diesen Erträgen größtenteils um nicht planbare Größen handelt. Verglichen mit dem Vorjahr sanken die sonstigen betrieblichen Erträge um 1.261 T€. Die Erträge aus der Auflösung der sonstigen Rückstellungen in Höhe von 6,4 Mio. € Aktivierte Eigenleistungen in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2023 Januar bis Dezember 2024 3.975 4.080 -105 3.485 Sonstige betriebliche Erträge in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2023 Januar bis Dezember 2024 15.634 13.073 2.561 16.895 Sonstige betriebliche Erträge Januar bis Dezember 2024 in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2023 WB BKZ Geb. u.and.Bau 6.274 7.957 -1.683 6.270 WB BKZ andere Sachanlagen 352 0 352 425 Baukostenzuschüsse pauschal 310 350 -40 310 WB BKZ technische Anlagen 1.325 0 1.325 1.516 Erträge Auflösung Bauzuschüsse 8.271 8.307 -36 8.520 Erträge Auflösung sonstige RST 6.354 4.372 1.982 6.666 Periodenfremde Erträge 0 0 0 Erträge aus Forschungsvorhaben 79 0 79 108 Erträge Zuschüsse Gewässer Erträge Pauschalwertberichtigungen 18 0 18 124 Erträge Entlastungen Energiekosten 214 0 214 826 Versicherungsentsch. Stadt Köln 45 0 45 26 Erträge Schadensersatz 264 0 264 297 sonstige Erträge 7.021 4.426 2.595 8.148 Erträge aus Anlagenabgang 0 0 Erträge PRAP Pumpwerk 27 39 -12 27 Nebenforderungen § 6 147 300 -153 181 Sonstige betriebliche Erträge 15.634 13.073 2.561 16.895 In der Tabelle sind aufgrund einer Vielzahl von Einzelpositionen nur die wesentlichen Posten aufgeführt. Die Summierung enthält dagegen alle Positionen. 6 resultieren u. a. aus der Auflösung der Abwasserabgaberückstellung aufgrund der Ab- gabefreiheit für das Veranlagungsjahr 2023 in Höhe von 4,4 Mio. €. Die Auflösung von Personalrückstellungen liegt bei 1,8 Mio. €, welche im Personalaufwand geplant wa- ren. Die StEB Köln erhielten 2024 noch 0,2 Mio. € Reste aus den Energiepreisbremsen der Bundesregierung. 7 2. Aufwendungen 2.1. Materialaufwand: Der Materialaufwand liegt 2024 3,2 Mio. € unter dem Planwert. Dies liegt u.a. an um 2,2 Mio. € niedrigeren Instandhaltungen (davon 1,6 Mio. Euro niedrigere Kanalsanie- rung). Vergleich der Materialkosten 2024 vs. 2023: Gegenüber 2023 kam es ebenfalls zu einer Senkung des Materialaufwands in Höhe von 1,6 Mio. €. Im Wesentlichen liegt dies an um 1,8 Mio. € niedrigeren Stromkosten. Materialaufwand in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2023 Januar bis Dezember 2024 -46.532 -49.758 3.226 -48.125 Materialaufwand in T€ Januar bis Dezember 2024 Ist Plan Abweichung Ist 2023 Nutriox und Sonstige -343 -707 364 -366 Materialeinsatz -734 -618 -116 -611 * Vorräte Verbrauch -1.187 -1.373 186 -1.011 Laufende Betriebskosten Fahrzeuge -891 -836 -55 -879 Gas Abt. T -3 -117 114 54 Gas für Stromerzeugung -78 -209 131 -102 Strom Abt. T -2.874 -2.514 -360 -4.683 Wasser Abt. T -148 -107 -41 -61 Abgang aus nicht aktivierten AIB -0 0 -0 -120 * Direktverbrauch -4.124 -3.883 -241 -5.871 ** Materialeinsatz -5.311 -5.256 -54 -6.881 ** Materialaufwand aus SAP-MM -4.278 -4.222 -56 -4.012 Instandhaltung Maschinentechnik -1.359 -1.632 273 -1.290 Instandhaltung techn. Gebäude o. VW -8.100 -9.983 1.883 -6.963 * Instandhaltung -9.459 -11.615 2.156 -8.253 * bezogene Leistung -5.282 -5.586 304 -5.649 Schlammabfuhr TK -6.586 -6.590 4 -6.997 Sandfanggut TK -84 -91 7 -78 Rechengut TK -1.055 -924 -131 -1.037 Schlammabfuhr TB -137 -115 -22 -142 * Nebenstoffabfuhren -7.863 -7.720 -143 -8.254 ** Inst. bezog. Leistung -22.604 -24.922 2.318 -22.155 Benutzung fiskalischer Grundstücke -470 -365 -105 -364 Benutzung städtisches Straßenland -2.486 -2.504 18 -2.486 Umlagen an Verbände -4.135 -5.305 1.170 -5.016 Bereitstellung Frischwasserverbrauchs. -544 -530 -14 -527 ** Sonstige Kosten Material -7.724 -8.795 1.071 -8.516 ** Abwasserabgabe -6.616 -6.563 -53 -6.560 *** Materialaufwand -46.532 -49.758 3.226 -48.125 In der Tabelle sind aufgrund einer Vielzahl von Einzelpositionen nur die wesentlichen Posten aufgeführt. Die Summierung enthält dagegen alle Positionen. 8 Im Folgenden werden die wesentlichen Abweichungen 2024 im Detail erläutert: Die Desintegration auf dem GKW ist nicht in Betrieb und wird derzeit optimiert. Daher wurde keine Natronlauge eingekauft und die Kosten auf dem Konto Nutriox und sons- tige Chemikalien fiel um 364 T€ niedriger als geplant aus. Im Vergleich zu 202 3 sanken die Kosten für Strom aufgrund normalisierter Energie- kosten um 1,8 Mio. €. Im Vergleich zum Plan gab es eine Überschreitung um 360 T€. Dies hing zum Teil an der Inbetriebnahme der Biogasaufbereitungsanlage. Da alle Be- triebszustände der Anlage getestet werden mussten, wurde mehr Faulgas ins Erdgas- netz eingespeist. Der dadurch erhöhte Fremdstrombezug wurde durch den Gasver- kauf an die Stadt Köln und das extern eingesparte Erdgas zur Stromerzeugung kom- pensiert. Insgesamt verfolgen die StEB Köln weiterhin den Ausbau von erneuerbaren Energien (Wind und PV) um noch unabhängiger von Strompreisschwankungen am Energiemarkt zu werden. Im Bereich Instandhaltung wird der Planwert (Ist 9,5 Mio. € / Plan 11,6 Mio. €) um 2,2 Mio. € unterschritten. Die Kanalsanierungen liegen mit 6,5 Mio. € rund 1,6 Mio. € unter dem Planwert. Im Bereich sonstige Materialkosten wirkt sich eine Rückzahlung von Verbandsbeiträ- gen vom WBV für das Jahr 2023 (477 T€) positiv aus. Gemäß der Spitzabrechnung 2023 waren die Zuläufe zur Kläranlage Köln -Wahn aus dem Troisdorfer Stadtgebiet deutlich höher als geplant. 9 2.2. Personalaufwand: Die Personalkosten liegen 3,7 Mio. € über dem Planwert und 6,1 Mio. € über dem Vorjahr. Die direkten Personalkosten liegen mit 1,1 Mio. € über ihrem Planwert. Die Überschreitung bei der Altersteilzeit wird durch die Inanspruchnahme in der Konten- gruppe Personalrückstellungen kompensiert. Die Rückstellungen liegen mit 1,6 Mio. € rund 2,3 Mio. € über Plan. Die Auflösung der Personalrückstellung aufgrund von höheren Diskontsätzen wurde im Personalaufwand geplant und wurde in sonstigen betrieblichen Erträgen gebucht (siehe Erläuterungen zu den SBE). Des Weiteren lag die Basisprämie gemäß Tarifvertrag u.a. aufgrund hö- herer FTE Zahlen mit 1,23 Mio. € rund 0,23 Mio. € über Plan. Neben höheren Auszah- lungen für Überstunden 223 T€, erhöhte sich auch der Bestand an Überstunden auf den Gleitzeit- und Überstundenkonten um 868 T€. Zum einen sind die bestehenden Überstundensalden durch die Tarifvertragserhöhung im Wert gestiegen und zum an- deren ist die absolute Anzahl der Überstunden um 3.226 h gestiegen. Haupttreiber waren hier die 94 Tage mit Hochwasser. Dies war ein Anstieg von +119% gegenüber dem langjährigen Durchschnitt. Die Ist-Kosten für die Sparte Abwasser (Gebührenhaushalt) betrugen 55,6 Mio. €. Für die übrigen Sparten entstehen Ist-Kosten von rd. 4,0 Mio. € gegenüber einem Planwert von 3,7 Mio. €. 2.3. Abschreibungen: Die Abschreibungen liegen 1,2 Mio. € unter Plan. Es kam zu einem geringeren Inbe- triebnahmevolumen als geplant. Der Bestand der Anlagen im Bau (AIB) erhöhte sich von 126,0 Mio. € auf 166,0 Mio. € (inkl. Hochwasserschutz, sonstige Gewässer, Park- weiher und Straßenentw ässerung). Dies hängt damit zusammen, dass nun einige Großprojekte in die Bauphase gewechselt sind (wie bspw. der neue Rheindüker). Personalkosten in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2023 Januar bis Dezember 2024 -59.559 -55.878 -3.682 -53.412 Personalkosten in T€ 2024 Ist Plan Abweichung Ist 2023 *** Alterteilzeit gesamt -1.386 -1.016 -370 -1.595 *** Auszubildende gesamt -478 -478 0 -373 *** Lohnkosten gesamt -16.299 -16.423 124 -14.903 *** Gehälter gesamt -33.485 -32.955 -530 -29.343 *** Bezüge -866 -697 -169 -814 *** Altersversorgung -3.986 -3.781 -204 -3.468 *** Pauschale Lohnsteuer HR -145 -146 1 -138 **** direkte Personalkosten -56.644 -55.497 -1.148 -50.634 **** Beihilfen -301 -250 -51 -288 **** Versorgungsbezüge Beamte -900 -700 -200 -806 **** Personalrückstellungen -1.567 707 -2.274 -1.530 **** sonstige Personalkosten -148 -139 -9 -154 ***** Summe -59.559 -55.878 -3.681 -53.412 Abschreibungen in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2023 Januar bis Dezember 2024 -73.649 -74.856 1.206 -76.833 10 2.4. Sonstige betriebliche Aufwendungen: Der sonstige betriebliche Aufwand befindet sich 3,5 Mio. € über dem Planwert. Gegen- über 2023 ist er um 2,7 Mio. € gestiegen. Die Einzelwertberichtigungen liegen bei 454 T€. Bei der Stadtkasse haben sich die offenen Forderungen von 0,8 auf 1,3 Mio. € erhöht. Der Verlust aus Anlagenabgang (549 T€) betrifft Anlagen, die an Amt 66 weiterberech- net wurden (die Erträge sind in den Umsatzerlösen enthalten). Weitere Kostensteige- rungen gab es bei den Fremdarbeiten intern (+451 T€), Fortbildungs -/Reisekosten (+216 T€), Instandhaltung Verwaltungsgebäude & BGA (+201), Heizung (+234 T€), höhere Rechts- und Beratungskosten (338 T€) und höhere Kosten für die Großveran- lagung durch die Stadt (+236 T€). Die Aufwendungen für die Öffentlichkeitsarbeit liegen mit 454 T€ rund 149 unter dem Planwert. sonstiger betrieblicher Aufwand Ist Plan Abweichung Ist 2023 Januar bis Dezember 2024 -16.440 -12.928 -3.512 -13.756 Betriebs- & Verwaltungskosten Januar bis Dezember 2024 in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2023 Fortbildung/Reise -988 -772 -216 -734 nicht abzugsfähige BA -241 -153 -87 -239 Raum-/Grundstückskosten -1.106 -703 -403 -965 EDV -5.135 -4.988 -147 -4.842 Instandhaltung -865 -664 -201 -837 Miete sonstige Geräte -255 -220 -35 -222 sonstige VW-Kosten -624 -470 -154 -521 Verlust aus Anlagenabgang -549 0 -549 -267 Fremdarbeiten -914 -462 -452 -558 Versandkosten -33 -42 9 -35 Telefon, Fax -446 -449 3 -451 KFZ-Kosten -367 -219 -148 -247 JAP, Beitr. Geb. RA -1.838 -1.263 -575 -1.646 Umlage ggü. Stadt Köln -2.156 -1.920 -236 -1.722 Wertberichtigung Forderungen -470 0 -470 -58 Betriebs-/Verwaltungskosten -15.986 -12.325 -3.661 -13.343 Öffentlichkeitsarbeit / Vertrieb in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2023 Januar bis Dezember 2024 -454 -603 149 -413 11 3. Finanzergebnis: Das Finanzergebnis ist 0,9 Mio. € besser als geplant. Durch gezielte Umschuldungen von kurzfristigen in langfristige Darlehen konnte n die StEB Köln von der inversen Zinsstrukturkurve profitieren. Die nachfolgende Tabelle zeigt die durchschnittliche Höhe der Verbindlichkeiten ge- genüber Kreditinstituten inkl. Trägerdarlehen in den Jahren 2013 bis 2024. Der durch- schnittliche Zins wurde durch den hohen Zinssatz für das Trägerdarlehen gegenüber der Stadt Köln in Höhe von 6,50 % negativ beeinflusst. Dieser Effekt entfällt seit 2015 vollständig. Insgesamt ist zu sehen, dass die StEB Köln die durchschnittlichen Ver- bindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (inkl. Trägerdarlehen) stetig bis 2023 senken konnten. In 2024 sind die Verbindlichkeiten durch die Großprojekte (Rheindüker, Ent- wässerung in Esch-Pesch, Modernisierung des GKW) erstmalig wieder angestiegen. Seit 2009 sanken die Verbindlichk eiten gegenüber Kreditinstituten um 356,4 Mio. €. Hätten die StEB Köln nicht Gewinne in Höhe von bislang 289,8 Mio. € an die Stadt Köln ausgeschüttet, lägen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten nur noch bei 367,6 Mio. € (statt 657,4 Mio. €). Das Finanzergebnis (ohne Rückstellungsanteile) ist seit 2013 um 23,5 Mio. € bzw. 62,5 % gesunken. Die Finanzierungsstrategie der StEB Köln ist nach wie vor eine möglichst langfristige Zinsbindung, analog zur Langlebigkeit des Anlagevermögens, herzustellen. 89,6 % der Kredite haben eine Restlaufzeit von größer einem Jahr. Finanzergebnis in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2023 Januar bis Dezember 2024 -15.688 -16.544 856 -15.157 in T€ 2024 2023 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 durchschnittliche Höhe der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten inkl. Trägerdarlehen 640.866 625.589 649.570 670.032 700.488 756.772 782.712 817.604 820.707 857.269 890.429 937.449 Finanzergebnis ohne RST-Anteile 14.125 13.659 7.094 8.064 10.327 14.177 18.089 22.629 26.234 29.202 31.778 37.667 durschnittlicher Zins auf Portfolio 2,20% 2,18% 1,09% 1,20% 1,47% 1,87% 2,31% 2,77% 3,20% 3,41% 3,57% 4,02% Anteil Festzinsvereinbarungen per 31.12 88,50% 81,01% 65,33% 67,65% 68,70% 82,43% 83,40% 92,89% 95,97% 91,76% 93,20% 86,48% Anteil variable Kredite am 31.12. in T€ 75.578 117.349 218.388 211.147 213.660 124.213 123.291 54.997 32.180 67.656 58.608 120.010 12 4. Ergebnis: Der Jahresgewinn setzt sich aus dem Gewinn der Sparte Abwasser (Gebührenhaus- halt) 24.434 T€ (Plan 27.678 T€), dem Verlust der Sparte Straßenentwässerung in Höhe von 2.283 T€ (Planverlust 2.140 T€), dem Gewinn aus dem Betrieb gewerblicher Art mit 15 T€ (Plangewinn 58 T€) sowie den Jahresfehlbeträgen in den Sparten Hoch- wasser, Straßenentwässerung investiv , sonstige Gewässer und Parkweiher zusam- men. Die Fehlbeträge der Sparten Hochwasser, Straßenentwässerung investiv, sons- tige Gewässer und Parkweiher ergeben sich aus Abschreibungen in Höhe von 115 T€, 563 T€, 143 T€ sowie 956 T€. Diese resultieren aus dem von der Stadt unentgeltlich, im Wege einer Sacheinlage, übertragenen Vermögen. In Höhe der Abschreibungen wurde ein gleich hoher Betrag aus der Kapitalrücklage entnommen. Dies führt zu ei- nem ausgeglichenen Spartenergebnis. Insgesamt wurde das Planergebnis unterschritten (-3.426 T€). In Summe konnte der enorme Rückgang der Schmutzwassermengen nicht kompensiert werden. Die Grafik bezieht sich auf das Gesamtunternehmensergebnis. 5. Fazit: Das Planergebnis wurde um 3,4 Mio. € unterschritten. Dies lag im Wesentlichen an geringeren Abwassergebühren inkl. Vorjahre (4,6 Mio. €), die durch niedrigere Auf- wendungen im Bereich Material, Abschreibung sowie dem Finanzergebnis nicht mehr kompensiert werden konnten. Gesamtergebnis in T€ Ist Plan Abweichung Ist 2023 Januar bis Dezember 2024 20.389 23.814 -3.426 27.909 0 2.500 5.000 7.500 10.000 12.500 15.000 17.500 20.000 22.500 25.000 27.500 Planergebnis 2024 (23.814 T€) Umsatzerlöse inkl. akt. EILS (-3.849 T€) sonstige Betriebliche Erträge (+2.561 T€) Materialaufwand (-3.226 T€) Personalkosten (+3.682 T€) Abschreibungen (-1.206 T€) SBA inkl. Steuern (+3.745 T€) Finanzergebnis (-856 T€) Istergebnis 2024 (20.389 T€) Vom Plan 2024 zum Ist 2024 13 Anhangverzeichnis Anhang 1: Spartenrechnung Ergebnisse Spartenrechnung: Während die Ergebnisse aus den Sparten Gebührenhaushalt, Straßenentwässerung und dem Betrieb gewerblicher Art in den StEB Köln verbleiben, soll in den Sparten sonstige Gewässer, Parkweiher, Hochwasserschutz und Betriebsführung Wahn eine Kostendeckung erzielt werden. Für die Hochwasserschutzzentrale werden die Kosten nach einem Schlüssel aufgeteilt und auf die Stadt Köln und die Sparte Abwasserbe- seitigung umgelegt. So schließen die Sparten betrieblicher Hochwasserschutz, Hochwasserschutzzentrale und Betriebsführung Wahn mit einem Jahresergebnis von Null ab. Der Jahresfehlbeträge der Sparte konstruktiver Hochwasserschutz, sonstige Gewäs- ser, Straßenentwässerung investiv sowie der Sparte Parkweiher resultieren aus der Abschreibung der Kapitalsacheinlage. Ist 24 T€ Plan 24 T€Ist 24 T€ Plan 24 T€ Ist 24 T€ Plan 24 T€Ist 24 T€ Plan 24 T€ Ist 24 T€ Plan 24 T€ Ist 24 T€ Plan 24 T€ Ist 24 T€Plan 24 T€Ist 24 T€Plan 24 T€Ist 24 T€Plan 24 T€Ist 24 T€Plan 24 T€ 197.243 201.652 0 0 1.977 1.908 2.041 2.099 1.043 942 4.042 3.729 2.529 2.358 394 644 2.600 2.449 1.135 1.050 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3.276 3.400 0 0 339 275 103 80 109 65 147 260 0 0 0 0 0 0 85 00 12.721 10.547 28 0 232 73 65 33 -75 5 2.488 2.414 -9 0 22 0 216 0 -55 0 213.240 215.599 28 0 2.548 2.256 2.210 2.212 1.077 1.012 6.677 6.403 2.520 2.358 416 644 2.816 2.449 1.164 1.050 -42.795 -45.553 -261 -305 -256 -396 -764 -852 -338 -425 -241 -340 -574 -617 -35 -45 -1.257 -1.219 -11 -5 -55.583 -52.190 -1.108 -1.060 0 0 -611 -584 -153 -138 -461 -453 -772 -657 -188 -204 -684 -592 0 0 -65.738 -67.137 -4 0 -1.482 -1.418 -273 -282 -1.137 -1.131 -4.289 -4.281 -341 -327 -30 -23 -33 -43 -323 -214 -15.856 -12.671 -28 -11 -180 0 -34 -17 -16 -4 -8 -4 -184 -140 -14 -52 -105 -29 -15 0 1.777 1.953 -184 -180 -393 -325 -226 -260 -94 -65 -200 -220 -45 -100 71 -10 -31 -50 -676 -743 1.863 1.315 -521 -360 0 0 -321 -220 -65 -50 -217 -130 -390 -275 -82 -100 -265 -180 0 0 1.286 1.250 -196 -220 -3 0 -198 -140 -13 -30 -77,6 -90 -211 -240 -137 -210 -450 -320 0 0 -390 -158 -2 -4 0 0 -1 -1 -15 -10 0 0 -2 -2 0 0 11 -15 0 0 -175.436 -173.191 -2.303 -2.140 -2.314 -2.139 -2.427 -2.355 -1.829 -1.853 -5.493 -5.518 -2.520 -2.358 -416 -644 -2.814 -2.448 -1.026 -962 37.804 42.408 -2.275 -2.140 234 117 -217 -143 -752 -841 1.184 885 0 0 0 0 1 1 139 88 -13.370 -14.730 -7 0 -798 -680 74 0 -204 -120 -1.299 -1.000 0 0 0 0 -1 -1 -84 -14 24.434 27.678 -2.282 -2.140 -564 -563 -143 -143 -956 -961 -115 -115 0 0 0 0 0 0 55 74 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -40 -16 24.434 27.678 -2.282 -2.140 -564 -563 -143 -143 -956 -961 -115 -115 0 0 0 0 0 0 15 58 0 0 0 0 563 563 143 143 956 961 115 115 0 0 0 0 0 0 0 0 24.434 27.678 -2.282 -2.140 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 15 58 Umlagen der Overheadkosten Ordentliches Unternehmensergebnis Übrige Umlagen Finanzergebnis Ertragssteuern Straßenent- wässerung investiv Parkweiher betrieblicher Hochwasser- schutz konstruktiver Hochwasser- schutzsonstige Gewässer Straßenent- wässerung Gebühren- haushalt Umsatzerlöse Betriebsergebnis Hochwasser- schutz- zentrale Betriebs- führung WBV Wahn Betrieb gewerb- licher Art Ordentliche betriebliche Aufwendungen Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Interne Leistungsverrechnung Bestandsveränderung Andere aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand Personalaufwand Gesamtleistung Sonstige Steuern Jahresergebnis Entnahme aus der Kapitalrücklage Spartenergebnis 14 Der kumulierte Spartenverlust der Straßenentwässerung, der aus der Sparte Abwas- ser getragen wird, kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden: Jahr Ergebnis der Straßenentwässerung 2004 -1.500 T€ 2005 -1.280 T€ 2006 - 905 T€ 2007 - 1.216 T€ 2008 - 1.372 T€ 2009 - 1.415 T€ 2010 - 1.270 T€ 2011 -1.371 T€ 2012 -1.329 T€ 2013 - 1.510 T€ 2014 -1.822 T€ 2015 - 1.900 T€ 2016 -2.170 T€ 2017 -1.740 T€ 2018 -1.746 T€ 2019 -1.714 T€ 2020 -1.563 T€ 2021 -1.796 T€ 2022 -2.116 T€ 2023 -2.418 T€ 2024 - 2.283 T€ Gesamt: -34.436 T€ 15 Spartenergebnis HW, sonstige Gewässer, Parkweiher & Straßenentwässerung in- vestiv / Entnahme aus Kapitaleinlage: Jahr Ergebnis Sparte HW, Gewässer, Parkwei- her & Straßenentwässerung investiv Entnahme aus Ka- pitaleinlage 2005 -9 T€ 9 T€ 2006 -23 T€ 23 T€ 2007 -62 T€ 62 T€ 2008 -62 T€ 62 T€ 2009 -62 T€ 62 T€ 2010 HW: -114 T€; Gewässer -228 T€ 342 T€ 2011 HW: -115 T€; Gewässer -228 T€ 343 T€ 2012 HW: -118 T€; Gewässer -228 T€ 346 T€ 2013 HW: -118 T€; Gewässer -222 T€ 340 T€ 2014 HW: -118 T€; Gewässer -222T€; Straßenentwässerung investiv: -664 T€ 1.004 T€ 2015 HW: -118 T€; Gewässer -222T€; Straßenentwässerung investiv: -1.174 T€ 1.514 T€ 2016 HW: -118 T€; Gewässer -222T€; Straßenentwässerung investiv: -1.609 T€ 1.949 T€ 2017 HW: -116 T€; Gewässer -221T€; Parkweiher -497 T€, Straßenentwässerung investiv: -635 T€ 1.469 T€ 2018 HW: -116 T€; Gewässer -221T€; Parkweiher -852 T€, Straßenentwässerung investiv: -648 T€ 1.837 T€ 2019 HW: -115 T€; Gewässer -203T€; Parkweiher -1.311 T€, Straßenentwässerung investiv: -608 T€ 2.237 T€ 2020 HW: -115 T€; Gewässer -166T€; Parkweiher -1.312 T€, Straßenentwässerung investiv: -642 T€ 2.235 T€ 2021 HW: -115 T€; Gewässer -166T€; Parkweiher -1.312 T€, Straßenentwässerung investiv: -592 T€ 2.185 T€ 2022 HW: -115 T€; Gewässer -167 T€; Parkweiher -1.446 T€, Straßenentwässerung investiv: -908 T€ 2.636 T€ 2023 HW: -115 T€; Gewässer -166 T€; Parkweiher -1.276 T€, Straßenentwässerung investiv: -572 T€ 2.129 T€ 2024 HW: -115 T€; Gewässer -143 T€; Parkweiher -956 T€, Straßenentwässerung investiv: -563 T€ 1.778 T€ Gesamt: -22.568 T€ 22.568 T€ Der Jahresfehlbetrag in der Sparte Hochwasser, sonstige Gewässer, Parkweiher und der investiven Straßenentwässerung resultiert aus Abschreibungen auf Anlagen (ins- gesamt 69.017 T€ Anschaffungskosten), die von der Stadt Köln unentgeltlich, im Wege einer Sacheinlage, übertragen wurden. In Höhe der Abschreibungen wurde ein gleich hoher Betrag aus der Kapitalrücklage entnommen. Dies führt zu einem ausgegliche- nen Spartenergebnis. Der Stand der Kapitalrücklage, bezogen auf die von der Stadt 16 Köln übertragenen Vermögensgegenstände, beläuft sich per 31.12.20 24 auf 46.448 T€. Anhang 2: Erläuterungen zu den Sekundärkosten Interne Leistungsverrechnung Die Leistungsverrechnung in die Sparten ist um 99 T€, trotz gestiegener Stundensätze, gesunken. Straßenentwässerung investiv: In den Jahren 2021 bis 2023 ist die Leistungsver- rechnung in die Sparte Straßenentwässerung investiv gesunken. 2024 ist sie erstmals wieder angestiegen. 339 T€ der 393 T€ waren aktivierte Eigenleistungen und somit erfolgsneutral in der Sparte. Konstruktiver Hochwasserschutz: Die Stundenverrechnung in die Sparte konstruk- tiver Hochwasserschutz ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken. Dies liegt zum Großteil daran, dass das Projekt Ertüchtigung Lindemauer in 2023 abgeschlossen wurde. 2024 2023 Sparte Abwasser 1.101 1.200 Straßenentwässerung -184 -166 Straßenentwässerung investiv -393 -338 sonstige Gewässer -226 -242 Parkweiher -94 -88 konstruktiver Hochwasserschutz -200 -339 betrieblicher Hochwasserschutz -45 -99 Hochwasserschutzzentrale 71 100 Betriebsführung WBV -31 -28 Summe 0 0 Interne Leistungsverrechnung 17 Umlagen Die Umlagen sind im Vergleich zu 2023 gesunken. Betriebsführung WBV: Die Umlagen für den WBV sind durch höhere Personalkosten in den Führungsabteilungen GW und GW-A angestiegen. Overheadkosten Die Overheadkosten, die vom Overheadbereich in die anderen Sparten verrechnet wurden stiegen um 320 T€ an (+21%). Insgesamt betrugen die Overheadkosten aus dem V & GK Bereich im Jahr 2024 rund 19,4 Mio. € (Vorjahr: 15,6 Mio. €) und stiegen somit um 24%. Dies liegt an gestiegenen Personalkosten. Gleichzeitig hat sich der Anteil der nicht direkt zuordenbaren Leistun- gen erhöht. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind, parallel zum gesamten StEB Köln, auch im Overheadbereich gestiegen. 2024 2023 Sparte Abwasser 1.286 1.363 Straßenentwässerung -196 -230 Straßenentwässerung investiv -3 0 sonstige Gewässer -198 -271 Parkweiher -13 -27 konstruktiver Hochwasserschutz -77 -76 betrieblicher Hochwasserschutz -212 -296 Hochwasserschutzzentrale -137 -153 Betriebsführung WBV -450 -310 Summe 0 0 Umlagen (inkl. KKP/PM) 2024 2023 Sparte Abwasser 1.863 1.543 Straßenentwässerung -521 -406 Straßenentwässerung investiv 0 0 sonstige Gewässer -321 -307 Parkweiher -65 -54 konstruktiver Hochwasserschutz -217 -183 betrieblicher Hochwasserschutz -390 -332 Hochwasserschutzzentrale -83 -74 Betriebsführung WBV -266 -187 Summe 0 0 Overheadkosten
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 1205/2025 Freigabedatum 07.05.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB Köln): Jahresabschluss 2024 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln stimmt dem in der Begründung dargestellten Beschlussvorschlag zur Feststellung des Jahresabschlusses der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, für das Wirt- schaftsjahr 2024 zu. Weiterhin stimmt der Rat der Stadt Köln dem Beschlussvorschlag zur Ergebnisverwendung zu: Gewinnausschüttung für das Wirtschaftsjahr 2024: Jahresüberschuss 2024 20.388.729,98 € Thesaurierung Ergebnis 2024 der Betriebe gewerblicher Art - 15.250,32 € Entnahme aus der Kapitalrücklage im Geschäftsjahr 2024 + 1.778.188,71 € Vorabgewinnausschüttung 2024 an die Stadt Köln - 0,00 € Entnahme aus der Gewinnrücklage im Geschäftsjahr 2025 + 6.038.159,00 € davon Minderung ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag für 2024: 6.038.159,00 € Gewinnausschüttung in 2025 für 2024 28.189.827,37 € Finanzausschuss 26.05.2025 Rat 27.05.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maß- nahme Ausschüttung € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Jahresabschluss 2024 Der Verwaltungsrat der StEB Köln beabsichtigt, in seiner Sitzung am 07.05.2025 den Jahres- abschluss für das Wirtschaftsjahr 2024 – unter dem Vorbehalt der uneingeschränkten Zustim- mung des Rates der Stadt Köln – wie folgt festzustellen: Bilanzgewinn 31.12.2023 30.452.506,22 € Entnahme aus der Gewinnrücklage in 2024 + 0,00 € Ausschüttung an die Stadt Köln für 2023 in 2024 - 29.665.887,05 € Verbleibender Gewinnvortrag 786.619,17 € Jahresüberschuss 2024 + 20.388.729,98 € Entnahme aus der Kapitalrücklage in 2024 + 1.778.188,71 € Bilanzgewinn zum 31.12.2024 22.953.537,86 € 3 Die Entnahme aus der Kapitalrücklage von rd. 1.778 T€ erfolgt gemäß den öffentlich-rechtli- chen Verträgen zwischen der Stadt Köln und den StEB Köln zum Hochwasserschutz, zur Auf- gabenübertragung der Sonstigen Gewässer, der Verantwortlichkeiten bei Planung, Bau und Betrieb der Straßenentwässerung (seit 2014) sowie in Ergänzung der bisherigen Aufgaben im Bereich der fließenden Gewässer im Hinblick auf stehende Gewässer (16 Parkweiher, Ergän- zungsvertrag aus 2017). Demnach sind die jährlichen Abschreibungen aus den bei Gründung übertragenen Anlagen durch die Entnahme aus der Kapitalrücklage zu decken. Diese setzen sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen: Sparte Konstruktiver Hochwasserschutz: 115 T€, Sparte Sonstige Gewässer: 144 T€, Sparte Parkweiher 956 T€, sowie Sparte Straßenentwässerung investiv: 563 T€. Ergebnisverwendung für das Wirtschaftsjahr 2024 Auf der Sitzung des Verwaltungsrates der StEB Köln am 07.05.2025 soll – unter dem Vorbe- halt der uneingeschränkten Zustimmung des Rates der Stadt Köln – die folgende Gewinnaus- schüttung in 2025 für das Wirtschaftsjahr 2024 beschlossen werden: Jahresüberschuss 2024 20.388.729,98 € Thesaurierung Ergebnis 2024 der Betriebe gewerblicher Art - 15.250,32 € Entnahme aus der Kapitalrücklage im Geschäftsjahr 2024 + 1.778.188,71 € Vorabgewinnausschüttung 2024 an die Stadt Köln - 0,00 € Entnahme aus der Gewinnrücklage im Geschäftsjahr 2025 + 6.038.159,00 € davon Minderung ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag für 2024: 6.038.159,00 € Gewinnausschüttung in 2025 für 2024 28.189.827,37 € Ein Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag der Betriebe gewerblicher Art wird stets thesauriert bzw. auf neue Rechnung vorgetragen. Seit 2015 erfolgt in unregelmäßigen Abständen die Ausschüttung der Minderung des ausschüttungsgesperrten Unterschiedsbetrages (i. S. d. § 253 Abs. 6 HGB) durch eine Entnahme aus der Gewinnrücklage, um den städtischen Haus- halt zusätzlich zu entlasten. Über die Ergebnisse der Verwaltungsratssitzung vom 05.07.2025 wird im Rahmen von Fi- nanzausschuss und Ratssitzung mündlich informiert. Nach § 7 Abs. 2 der Satzung für das Kommunalunternehmen Stadtentwässerungsbetriebe Köln bedürfen Entscheidungen des Verwaltungsrates über die Feststellung des Jahresab- schlusses und der Ergebnisverwendung der Zustimmung des Rates der Stadt Köln. Anlage 1: Bilanz Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung Anlage 3: Bestätigungsvermerk Anlage 4: Erläuterungen Plan-Ist Vergleich
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1205/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 07.05.2025
- Erstellt
- 22.04.2025 10:56