0119/2020
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: 57 Maßnahmen für Mülheim (Az.: 02-1600-187/19)
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Anlage Eingabe
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12. Verlängerung der aktuell bis 2020 geltenden Mietpreisbremse um weitere 5 Jahre und Abschaffung der vielen Ausnahmeregelungen als mietrechtliche Forderung an die Bundesregierung und Bundestag Insbesondere bitten wir um unverzügliche Umsetzung: • Erhaltung der Siedlung Egonstr. in Stammheim (5.1.) • Erhalt der Klinik Holweide (4.1.) • Wiedereinrichtung der Notarztpraxis Genovevastr. (4.2.) • Dellbrück: Marktplatz teeren, da die Mittel seit 7 Jahren freigegeben sind (4.3.) • Wiener Platz: Abbau der rot-weißen Pfähle um die Glasplatten auf dem Boden, da diese lt. Architekt Schmitz unnötig sind. (3.4.) • Wiener Platz: Bewachte Fahrradgarage, lt. Stadt Köln schon genehmigt und budgetiert seit 2016 (2.8.) • Einstellung eines Stadtraumkoordinators für den Wiener Platz mit ausreichendem Budget (1,5 Millionen, siehe Ebertplatz: Einbindung der Universität, Hochschulen, ... ) (4.6.) • Durchgangsverkehr raus aus Mülheim (1.1. - 1.5.) • Keine personelle Umstrukturierung der Polizei zu Lasten Mülheims, KSTA vom 10.07.2019 (4.7.) • Haus Bergisch Gladbacher Str. 1006: Freigabe der Wohnungen im 1. und 2. OG und schrittweise Sanierung des Gebäudes (5.2.) Sofern die Bezirksvertretung keine Beschlüsse fassen kann, möge die Bezirksvertretung beschließen: „Die Bezirksvertretung fordert den Rat der Stadt Köln auf, entsprechende Beschlüsse zu fassen." Darüber hinaus erbitten wir in der Geschäftsführung der Bezirksvertretung ein Rederecht für die „Initiative für ein lebenswertes Mülheim". Karin Lorra-Giese Im Namen der Initiative für ein lebenswertes Mülheim 6
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/660/1 Vorlagen-Nummer 0119/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: 57 Maßnahmen für Mülheim (Az.: 02-1600-187/19) hier: Maßnahmen für Mülheim in der Federführung vom Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim dankt den Petenten für die Eingabe und schließt sich dem in der nachfolgenden Begründung geschilderten Verwaltungshandeln an. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.05.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Petentin hat als Sprecherin der „Initiative für ein lebenswertes Mülheim“ in ihrem Schreiben vom 07.08.2019 beantragt, dass die Bezirksvertretung Mülheim den Rat auffordert, zahlreiche Beschlüsse zur Umsetzung erster Maßnahmen für den Stadtteil Mülheim zu fassen. Folgende Maßnahmen aus v. g. Schreiben werden unter der Federführung vom Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung wie folgt bewertet: I. Durchgangsverkehr raus aus Mülheim 1. Tempo 30 auf allen Durchgangsstraßen, insbesondere auf der Berliner Str., der Bergisch Gladba- cher Str., der Frankfurter Str. und auf dem Clevischen Ring. 2. Beibehaltung der Fahrbahnsperrungen, die zwecks Sanierung der Mülheimer Brücke erfolgreich durchgeführt wurden. Zweispuriger Autoverkehr auf dem Clevischen Ring und der Mülheimer Brü- cke: je eine Spur in jede Richtung soll für den Busschnellverkehr und die Radfahrer freigehalten werden. 3 3. Schließung der Schleichwege, insbesondere über den Rendsburger Platz. 4. Ebenerdiger Übergang von der Genovevastr./Frankfurter Str. über den Clevischen Ring zur Buch- heimer Str. für Fußgänger und Radfahrer. 5. Umsetzung des Shared Space Prinzips auf der Frankfurter Straße. II: Ausbau des ÖPNV und des Fahrradnetzes 1. Teilung der Fahrspuren Düsseldorfer Straße/Clevischer Ring auf eine Fahrspur für verstärkten ÖPNV und Fahrräder sowie eine Fahrspur für den Individualverkehr je Richtung. 2. Bau der rechtsrheinischen Stadtbahn von Leverkusen über Flittard, Stammheim, Mülheim, Deutz- Mülheimer- Straße mit Anschluss des neuen Wohngebietes Mülheim-Süd zum Bahnhof Deutz, Deutzer Hafen bis Porz. 3. Bau der Ringbahn über Frankfurter Straße nach Vingst und Porz. 4. Wiederherstellung der in den 60er Jahren gekappten Verbindungen nach Opladen (Linie O), Le- verkusen-Schlebusch (Linie 4), Bergisch-Gladbach (Linie 18), und des zweiten S-Bahngleises (S 11) nach Bergisch-Gladbach, verbunden mit der Sperrung der Berliner Straße und der Bergisch- Gladbacher-Straße für den Durchgangsverkehr. Erweiterung und Neubau von Park-and-Ride- Plätzen in Opladen, Leverkusen-Wiesdorf, Leverkusen- Schlebusch und in Bergisch-Gladbach um Pendler auf Straßenbahn und S- Bahn umzulenken. 5. Umfassenden Ausbau der oberirdischen Straßenbahnen und Buslinien mit vollwertigen Langzügen und Bahnstationen mit entsprechenden Längen. 6. Ein Fahrradnetz das Mülheim mit der Stadt und dem Umland verbindet. • Radschnellweg Leverkusen - Mülheim - Deutz - Porz mit Radweg von der Bruder Klaus Siedlung zum Radschnellweg Clevischer Ring, • Radschnellweg Bergisch Gladbach - Köln Hbf, • Radschnellweg Bergisch Gladbacher Str. bis Nippes/Ehrenfeld, • Radroute über die Mülheimer Brücke mit je einer Fahrspur auf der Brücke. 7. Fahrradstraße Dünnwald - Berliner Straße - Mülheimer Brücke Errichtung einer Fahrradstation am Mülheimer Bahnhof als zentrale Umsteigestation für Pendler mit Rad, der Stadtbahn, S-Bahn und DB. 8. Wiener Platz: Bewachte Fahrradgarage, It. Stadt Köln schon genehmigt und budgetiert seit 2016. 9. Die schnelle Umstellung von Autostraßen zu Fahrradstraßen erfolgt durch neue Beschilderung und Markierung auf bestehenden Straßen - umfassende Reparatur beschädigter Radwege - Beseiti- gung von Schlaglöchern und Wurzelwuchs, Schließung von Fuß- und Radweglücken; breite mit Piktogrammen versehende durchgehende Radwege. 10. Zur Sicherheit aller zu Fuß Gehenden sind unzureichende Bürgersteige zu erneuern und zu ver- breitern, fehlende sind zu bauen. Nicht zuletzt geht es um den besonderen Schutz für Kinder, Behinderte und Senioren. 11. Einrichtung einer Busspur auf der B8 und Expressbuslinien in Mülheim. 12. Neu- und Ausbau von Park & Ride Stationen an Bus-, S-Bahn und Stadtbahn Endstationen des ÖPNV. 13. Bau einer S-Bahn-Station Berliner Straße 14. Durchsetzung des Parkverbots auf Geh- und Radwegen: Verstöße gegen die StVO sind durch Verhängen von Bußgeldern, bei illegal abgestellten Autos auf Bürgersteigen/Radwegen durch Abschleppen zu ahnden. 15. Anschluss der Bruder Klaus Siedlung mit Radwegen an die Radwege Berliner Straße und am Clevischen Ring. 16. Mehr Fahrradtrassen, die nicht durch Markierungen von der Straße getrennt sind, sondern eigen- 4 ständig verlaufen. III. Barrierefreier Öffentlicher Raum Erste Maßnahmen: 1. Der Wiener Platz muss wieder ein ebenerdiger und begrünter Erlebnisraum und „Gute Stube“ für Mülheimer und Besucher werden. In der Zwischenzeit muss die KVB verpflichtet werden, für durchgängig funktionierende Rolltreppen und Fahrstühle zu sorgen. 2. Regelmäßige konsequente Kontrolle und Beseitigung von Stolperfallen auf allen Gehwegen, Rad- wegen, Plätzen und Überwegen. 3. Austausch des Pflasters auf dem Wiener Platz gegen senioren- und behindertengerechten Belag. 4. Wiener Platz: Abbau der rot-weißen Pfähle um die Glasplatten auf dem Boden, da diese It. Archi- tekt Schmitz unnötig sind. IV. Mülheim als Ort des Guten Lebens 3. Dellbrück: Marktplatz teeren, da die Mittel seit 7 Jahren freigegeben sind. 17. Vor Kitas und Schulen autofreie Zonen. 18. Großzügige und sichere Aufstellflächen an ÖPNV-Stellen. 19. Mülheim als Ort des Guten Lebens. 5 Die Verwaltung begründet ihre Beschlussvorschläge zu den vorgenannten Punkten wie folgt: I. Durchgangsverkehr raus aus Mülheim I.1. Die Berliner Straße, die Bergisch Gladbacher Straße, die Frankfurter Straße und der Clevi- sche Ring, gehören zum sogenannten Vorbehaltsnetz, einem Netz von Vorfahrtsstraßen, die aufgrund ihrer verkehrlichen Merkmale wie z. B. Verkehrsbedeutung und -funktion für den In- dividualverkehr und öffentlichen Personennahverkehr, Charakter und Ausbau nicht innerhalb von Tempo 30-Zonen liegen sollen. Hier wird in der Regel eine Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h (oder mehr) zugelassen. Das Vorbehaltsnetz wurde vom zuständigen Fachausschuss des Rates beschlossen und entspricht den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung. Sind auf einer bestimmten Straßenstrecke Umstände gegeben, die von den allgemeinen auf entsprechenden Strecken vorhandenen Umständen deutlich abweichen, z. B. eine signifikant erhöhte Unfallrate, können gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) Geschwindigkeitsbe- schränkungen angeordnet werden. Für die Berliner Straße, die Frankfurter Straße und den Clevischen Ring liegen solche besonderen Umstände nicht vor, so dass eine Geschwindig- keitsbeschränkung mit Zeichen 274-30 StVO (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) hier nicht vorgesehen ist. Auf der Bergisch Gladbacher Straße wurde aufgrund von Lärmschutz ei- ne zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h (im überwiegenden Teil) angeordnet. I.2. Dieser Punkt wird im Runden Tisch „Radverkehr Mülheim“ thematisiert. I.3. Nach Fertigstellung der Umbaumaßnahmen im Bereich Rendsburger Platz werden Verkehrs- zählungen über die Verkehrsbelastung durch Lastkraftfahrzeuge durchgeführt. Nach Vorlage dieser Zahlen wird geprüft, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind. I.4. Es gibt im Bereich des Zugangs zum Mittelbahnsteig eine signalgeregelte Möglichkeit für Rad- fahrende und zu Fuß Gehende den Clevischen Ring zu queren. Die Freigabezeit für diese Querungsmöglichkeit kann durch die Stadtbahnvorrangschaltung eingeschränkt werden. Sie wird aber grundsätzlich in jedem Umlauf geschaltet. Für zu Fuß Gehende gibt es dann noch die höhenfreie Querungsmöglichkeit auf der -1-Ebene (Wiener Platz). I.5. Die Einrichtung einer Shared-Space-Zone würde eine grundlegende Umplanung erfordern und wird derzeit nicht verfolgt. Hinzu kommt, dass bei der Einrichtung derartiger Zonen das Thema Barrierefreiheit, insbesondere hinsichtlich der Zugänglichkeit zum ÖPNV, berücksichtigt wer- den muss. Da auf der Frankfurter Straße mehrere Buslinien verkehren, ist eine entsprechende Umgestaltung nicht sinnvoll und nicht vorgesehen. II: Ausbau des ÖPNV und des Fahrradnetzes II.1. Die Verwaltung hat 2017 bereits eine erste Abschätzung hinsichtlich der Machbarkeit einer Umweltspur auf dem Clevischen Ring durchgeführt (vgl. Vorlage 3451/2017). Demnach ist die Einrichtung einer Umweltspur nicht ohne weiteres möglich. Es müssten, zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit, mehr als 50 % der heutigen Kfz-Fahrten durch ein entsprechendes Busangebot kompensiert oder auf andere Routen verlagert werden. Die aktuellen Kapazitäts- minderungen auf der Mülheimer Brücke durch die dort laufenden Sanierungsarbeiten haben auf der Brücke zwar die Minderung der Kfz-Verkehrsmenge bewirkt. Auf dem Clevischen Ring ist jedoch durch die baustellenbedingte Verkehrslenkung zur Sanierung der Mülheimer Brücke die Verkehrsbelastung nicht entsprechend abgesenkt worden. Dort ist die Belastung von 53.630 Kfz/Tag auf aktuell 40.190 Kfz/ Tag gesunken. In Wechselwirkung zu anderen Baustel- len, wie der Sanierung des Tunnels Kalk sowie der Sperrungen und der Neubaumaßnahmen an der Autobahnbrücke Leverkusen ergeben sich hier unterschiedliche Belastungszustände, die eine entsprechende reduzierte Spuranzahl auf der Bundesstraße aktuell nicht zulässt. Mit 6 dem Expressbus auf der Aachener Str. sammelt die Verwaltung aktuell erste Erfahrungen mit der Einrichtung von temporären Bussonderstreifen. Zudem gibt es einen Beschluss, dass die Verwaltung ein regionales Schnellbusnetz prüfen möge. Es erscheint daher sinnvoll, den Cle- vischen Ring im Zusammenhang mit der Prüfung eines Schnellbusnetzes im Netzzusammen- hang zu betrachten, da die Ausweisung von Bussonderfahrstreifen entsprechend der Vorga- ben aus der StVO eine hohe Frequentierung durch Busse voraussetzt. II.2. Das Projekt Stadtbahn-Verlängerung Mülheim-Süd – Stammheim – Flittard wird in Stufe 1 (Mülheim-Süd) bereits bearbeitet. Die 2. Stufe (Stammheim – Flittard) befindet sich zurzeit noch nicht in der Bearbeitung. Die Planung dieses Abschnitts soll auf die Kölner Verkehrs- Betriebe AG (KVB) übertragen werden. Die Verwaltung wird im Frühling 2020 eine entspre- chende Vorlage in die politische Beratung einbringen. Die neue Stadtbahnverlängerung wird in das Hochflurnetz einbezogen, weil sie südlich des Messekreisels in die Infrastruktur der Linien 3 und 4 einfädelt und über die Severinsbrücke Richtung Innenstadt verkehren wird. Bezüglich stadtübergreifender Projekte werden die jewei- ligen Verwaltungen zu gegebener Zeit Abstimmungen vornehmen. Seitens der Stadt Lever- kusen wird die Verlängerung der Stadtbahn auf ihr Stadtgebiet angestrebt. Die Stadt Köln steht diesem Vorhaben positiv gegenüber. Die Anbindung Deutzer Hafen an Deutzer Bahnhof wird im Rahmen der Prüfung zum Deutzer Hafen derzeit gutachterlich untersucht. II.3. Teil der Roadmap „weitere Netzerweiterungen“ (weitere Maßnahmen ab 2024). Für eine zeit- nahe Verbesserung der ÖPNV-Bedienung vgl. II.11. II.4. Im Rahmen der Erstellung des ÖPNV-Bedarfsplans wurden zahlreiche Verlängerungen von Stadtbahnlinien über die Stadtgrenze hinaus angemeldet. Die Stadt Köln hat die Anmeldungen aus der Region begrüßt und unterstützt diese. Zu nennen sind hier u. a. Fortführungen der Li- nien 3 und 4 nach Leverkusen bzw. in den Rheinisch-Bergischen Kreis. Weitere Informationen sind den Vorlagen 2242/2016 sowie 1042/2016 zu entnehmen. II.5. Züge mit 70 m Länge werden künftig auf den Linien 4 und 13 eingesetzt. Baubeginn zur Ver- längerung der bisher zu kurzen Bahnsteige ist für 2020 vorgesehen. Nach Abschluss der Ar- beiten können die Kapazitäten dann um 20 % gegenüber heute gesteigert werden. II.6. Dieser Punkt wird im Runden Tisch „Radverkehr Mülheim“ thematisiert. II.7. Dieser Punkt wird im Runden Tisch „Radverkehr Mülheim“ thematisiert. II.8. Dieser Punkt wird im Runden Tisch „Radverkehr Mülheim“ thematisiert. II.9. Dieser Punkt wird im Runden Tisch „Radverkehr Mülheim“ thematisiert. II.10. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht werden alle verkehrlichen Anlagen einer regelmä- ßigen Begutachtung unterzogen und bei Bedarf erneuert. Seitens der Straßenplanung wird grundsätzlich eine Mindestgehwegbreite von 2,0 m, bei Neuplanungen von 2,5 m vorgesehen. Bei Bestandsstraßen können diese Breiten nicht immer eingehalten werden. II.11. Hierzu gibt es einen Beschluss des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden (s. Vorla- gen-Nr.: 0533/2019). Die Verwaltung wird gemeinsam mit der KVB ab 2020 ein Handlungspa- ket erarbeiten, dessen Umsetzung für eine Beschleunigung und zugleich größere Takttreue der verkehrenden Busse sorgen wird. II.12. Der Rat der Stadt Köln hat am 27.09.2018 beschlossen, dass alle bestehenden P+R-Plätze hinsichtlich der Möglichkeit und des Bedarfs an Kapazitätserhöhungen überprüft, gegebenen- falls neue Flächen für weitere P+R-Anlagen, vorzugsweise am Stadtrand, gesucht werden sol- len. Gemeinsam mit der Nahverkehr Rheinland GmbH soll darüber hinaus geschaut werden, inwiefern außerhalb des Stadtgebiets bestehende P+R-Anlagen ertüchtigt oder neu errichtet 7 werden können. Eine Abarbeitung dieses Beschlusses ist noch nicht gestartet und soll mit der Kölner Verkehrs- Betriebe AG, die für Betrieb, Unterhaltung und Erweiterung der vormals städtischen P+R- Anlagen zuständig ist, voraussichtlich ab 2020 angegangen werden. Die Nahverkehr Rhein- land GmbH (NVR) plant ebenfalls ab 2020 die Erarbeitung eines verbundweiten P+R- Konzepts. II.13. Der Bau einer S-Bahnstation Berliner Str. ist als Bestandteil des Ergänzungspakets zur Erwei- terung der Linie S11 bereits fest verankert. Mit dem kürzlich erfolgten Abschluss der Vorpla- nungen wurde ein erster wichtiger Meilenstein in Richtung Realisierung bereits erreicht. Die Zuständigkeit für den Bau liegt bei der DB AG, der S-Bahn-Betrieb wird vom Nahverkehr Rheinland organisiert. II.14. Das Parken auf dem Gehweg stellt grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit nach der StVO dar, die geahndet werden kann. Bei der Beurteilung einer Ahndung gilt der sog. Opportunitäts- grundsatz (§ 47 OWiG), nach dem die Verfolgungsbehörde im pflichtgemäßen Ermessen han- deln muss. Die Stadt Köln hat hier als Behörde das Ermessen so ausgelegt, dass das Geh- wegparken in Außenbezirken geduldet werden kann, wenn keine Behinderung für zu Fuß Ge- hende gegeben ist. Mülheim gehört zu einem dieser Außenbezirke, sodass hier nicht grund- sätzlich eine Verwarnung ausgestellt werden muss. Bei einem normal frequentierten Gehweg ist bei einem verbleibenden Durchgang von weniger als 1,20 m davon auszugehen, dass Behinderungen für zu Fuß Gehende entstehen können. Hierbei handelt es sich jedoch ausschließlich um einen Richtwert. Je nach tatsächlichem Fuß- gängeraufkommen kann dieser Wert auch niedriger oder höher sein. Da verschiedene Fakto- ren für das Entstehen von Behinderungen entscheidend sein können, lässt sich der konkrete Sachverhalt nur vor Ort feststellen. Somit kann nur die jeweils vor Ort eingesetzte Außen- dienstkraft im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens die richtige und im Einzelfall ange- messene Entscheidung treffen. Diese Ermessensausübung erfolgt nach sachlichen und objek- tiven Kriterien. Auf Radwegen hingegen gibt es kein Ermessen. Hier ist immer zwingend einzuschreiten und auch ist ein falsch abgestelltes Auto sicherzustellen. Hier sei nur anzumerken, dass auf einem Fahrradschutzstreifen zum zügigen Be- und Entla- den gehalten werden darf (max. 3 Minuten). Das Parken ist aber auch dort nicht gestattet. Mit der aktuell beschlossenen Änderung der StVO soll künftig auch das Halten an Schutzstreifen verboten sein. Selbstverständlich erhalten diese „Falschparker“ bei Anordnung eine schriftli- che Verwarnung bis hin zur Sicherstellung des Fahrzeugs. Besondere Schwerpunkte der Arbeit des Verkehrsdienstes im Stadtteil Mülheim sind: Waldecker Straße vor dem dortigen Rewe-Markt, Berliner Straße im Bereich vor dem Markt, Berliner Straße vor dem Bunker, Berliner Straße zwischen Clevischer Ring und Rixdorfer Straße, Markgrafenstraße am Aldi Parkplatz bzw. Mütze-Lager-Gebrauchtmöbel, Sonderburger Straße gegenüber Glücksburgstr. (Überquerungshilfe), Frankfurter Straße neben Woolworth, Gronauer Straße, Stegerwaldsiedlung, Mülheimer Freiheit, BGS gegenüber Dünnwalder Mauspfad (Zollkriminalamt), Schanzenstraße, Carlswerkstraße/Ecke Schanzenstraße, Holweider Straße, Honschaftsstraße, sowie vor Schulen und Kindergärten. 8 II.15. Dieser Punkt wird im Runden Tisch „Radverkehr Mülheim“ thematisiert. II.16. Dieser Punkt wird im Runden Tisch „Radverkehr Mülheim“ thematisiert. III. Barrierefreier Öffentlicher Raum III.1. Die KVB unterhält gemäß U-Bahnvertrag die Fahrtreppen und Aufzüge in den Kölner Stadt- bahnhaltestellen. Seitens der KVB werden erhebliche Anstrengungen unternommen, um eine höchstmögliche Verfügbarkeit aller Anlagen zu gewährleisten. Da die Anlagen teilweise bereits mehrere Jahrzehnte alt sind, läuft bereits seit einigen Jahren ein umfangreiches Erneuerungs- programm für Fahrtreppen. In diesem Zusammenhang wird auch durch die KVB die derzeit stillstehende Fahrtreppe an der Buchheimer Straße erneuert. Seitens der Stadt Köln werden hierfür die Kosten in Höhe von rund 300.000 Euro übernommen. III.2. Es ist stadtweit ein links- und rechtsrheinisch organisierter Straßenkontrolldienst eingerichtet, der sowohl fußläufig als auch fahrend sämtliche in der Baulast liegenden Straßen, Wege, Plätze und Fußwege in den zuvor bestimmten regelmäßigen Kontrollrhythmen erfasst, um so der Verkehrssicherungspflicht in der Rolle des Straßenbaulastträgers nachzukommen. III.3. Die Gestaltung des Wiener Platzes wurde durch einen Architektenwettbewerb ausgeschrieben und beschlossen, entsprechend gebaut und unterliegt als Ganzes dem Urheberrecht. Insofern ist eine Änderung des Pflasterbelages ausgeschlossen. III.4. Grundsätzlich sind die Glasoberlichter der U-Bahnhaltestelle begeh- und auch z. B. mit PKW befahrbar. Auf Grund der häufigen und vielfältigen Nutzung des Platzes (z. B. Märkte, Kirmes) ist allerdings nicht sichergestellt, dass ein Befahren mit schwereren Fahrzeugen verhindert wird. Um Beschädigungen der Glasscheiben zu vermeiden, sind die Abgrenzungen durch Pol- ler aus Sicht der Fachverwaltung daher unverzichtbar. IV. Mülheim als Ort des Guten Lebens IV.3. Der Dellbrücker Marktplatz wird aktuell überplant. Neben einer Neuordnung des ruhenden Verkehrs beinhaltet das Projekt auch die Neugestaltung der südlichen Platzkante. Mit einer Fertigstellung der Entwurfsplanung wird Anfang 2020 gerechnet. Die Vergabe der Ausfüh- rungsplanung ist erfolgt, so dass unter Berücksichtigung der Zeiten für die Bauvorbereitung mit einer Umsetzung der Maßnahme im Jahr 2021 zu rechnen ist. IV.17. Eine Sperrung von öffentlichen Straßen ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Soweit erforderlich werden die Parkflächen vor Schulen und Kindergärten freigehalten, um so eine Verbesserung der Sicherheit für die Kinder zu erreichen. IV.18. Das Personenbeförderungsgesetz verpflichtet die Kommunen zum barrierefreien Haltestellen- ausbau. Aktuell wird ein Programm für die Bushaltestellen im gesamten Stadtgebiet aufge- setzt, der in den kommenden Jahren sukzessive umgesetzt werden wird. Die Planungen se- hen ausreichende Bewegungs- und Begegnungsflächen im jeweiligen Haltestellenbereich vor. In der jeweiligen örtlichen Situation stehen allerdings nicht immer großzügige Flächen zur Realisierung zur Verfügung. Die Aufstellflächen an den Stadtbahnhaltestellen in Mülheim sind nach Kenntnis der Verwal- tung ausreichend groß dimensioniert und wurden auch so von der Bezirksregierung geneh- migt. Für eine genauere Stellungnahme ist die exakte Benennung der Haltestelle notwendig. IV.19. Das städtische Toilettenkonzept sieht bereits seit 2015 mehrere City-WC-Anlagen für den Stadtbezirk Mülheim vor. Da die geplanten Standorte aufgrund von dauerhaft vorherrschen- 9 dem Drogenkonsum nicht bestimmungsgemäß genutzt werden können, wurden als Ersatzlö- sung bei Bedarf Mobiltoiletten aufgestellt (z. B. im Mülheimer Stadtgarten). Weiterhin bestehen im Stadtbezirk nutzbare Toiletten in öffentlichen Gebäuden und auf Friedhöfen. Diese werden über die Homepage www.toiletten.koeln angezeigt, die von unserem Partner Abfallwirtschafts- betriebe Köln GmbH (AWB) ständig aktualisiert wird. Zusätzlich sucht die Verwaltung perma- nent weitere „HappyToilet“-Partner unter den örtlich ansässigen Lebensmitteleinzelhändlern, Gastronomen, Beherbergungsbetrieben und Ladenbesitzern, basierend auf einer Anregung der Bezirksvertretung. Auswirkungen auf den Klimaschutz Eine Bewertung der Auswirkungen auf den Klimaschutz erfolgt im Rahmen der Beschlüsse, die in der weiteren Umsetzung der Maßnahmen einzuholen sind. Anlage Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (31)
- Berliner Straße 14
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- Bergisch Gladbacher Straße 1006
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- Mülheimer Freiheit
- Rixdorfer Straße
- Egonstraße
- Straße 10
- Straße 14
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- 0119/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 10.03.2020
- Erstellt
- 15.01.2020 12:21