1577/2023
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen: Erhöhung Mindestlohn - Auswirkung im Kulturbereich
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3799 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 01.06.2023 1577/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 06.06.2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen: Erhöhung Mindestlohn – Auswirkung im Kulturbereich In der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 02.05.2023 bittet Herr Michalak, Bünd- nis90/Die Grünen, um die Beantwortung, ob sich das Kulturamt auf die Umsetzung „Erhöhung Mindestlohn“ aktuell vorbereitet. Zudem möchte er wissen, wie der Prozess aussehen könnte? Antwort der Verwaltung: Das Thema Mindestlohn bzw. Honoraruntergrenze für Künstler*innen und Kulturschaffende wird bereits seit einigen Jahren in der Kulturförderung der Stadt Köln reflektiert. Mit Beginn des Leitprojektes „Stärkung der freien Szene als Akteur der Stadtgesellschaft“ (ab 2018 bis 2022) empfiehlt das Kulturamt allen Antragsteller*innen und Veranstalter*innen, sich bei der Kalkulation von Künstler*innenhonoraren an den Honorarhöhen der jeweiligen Landesver- bände zu orientieren. Im Laufe der Bewilligung von Anträgen wird auf diese Kostenposition in den Wirtschaftsplänen von Projekten und Betrieben daher besonders geachtet. Eine städtisch verpflichtende Honoraruntergrenze gibt es jedoch bisher nicht. Mit der Verabschiedung des Kulturgesetzbuches NRW 2021 hat sich das Land NRW ver- pflichtet eine verbindliche Honoraruntergrenze für Künstler*innen bei Landes geförderten Pro- jekten und Veranstaltungen einzuführen. In Paragraph 16 „Förderung von Künstlerinnen und Künstlern“ unter Punkt 3 heißt es: Bei allen Förderungen des Landes sind Honoraruntergrenzen zu beachten, die von dem für Kultur zuständigen Ministerium, den kommunalen Spitzenverbänden und den jeweiligen kultu- rellen Fachverbänden erarbeitet werden. Bundesweite Empfehlungen sind hierbei zu beach- ten. Das Nähere regelt eine Richtlinie. Die erwähnte Richtlinie sowie eine Matrix mit der Festsetzung der Honoraruntergrenzen pro Sparte für NRW erarbeitet das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW NRW) derzeit. Das MKW NRW hat seit letztem Jahr verschiedene Verbändeanhörungen durchlaufen, um Empfehlungen für Honoraruntergrenzen in den verschiedenen Sparten mit Kulturschaffenden und den Kommunen zu diskutieren. Die Leiterin des Kölner Kulturamtes Barbara Foerster ist zusammen mit der Kulturamtsleitungskonferenz des Städtetags NRW mit dem Ministerium dazu auch im direkten Gespräch. Mit der Vorlage der Richtlinie ist in den nächsten Monaten zu rechnen. Das Ministerium prüft derzeit, ob die Richtlinie bereits 2024 gelten oder ob es eine Übergangszeit geben soll und die Honoraruntergrenzen erst 2025 verpflichtend sein wird. Das Kulturamt Köln bereitet sich detailliert auf die Einführung dieser Richtlinie vor. Obwohl die 2 Richtlinie nur gegenüber vom Land NRW geförderten Institutionen und Veranstaltungen einzu- halten ist, wird sich diese Vorgabe selbstverständlich ebenso auf städtisch geförderte Instituti- onen und Projekte auswirken, insbesondere auch deshalb, da viele Institutionen und Projekte in Köln – z.T. Projekt bezogen – eine Landesförderung erhalten. Vor diesem Hintergrund und aufgrund weiterer aktueller Entwicklungen wie Kostensteigerun- gen, Generationswechsel in vielen Häusern und Strukturen sowie Publikumsentwicklungen erarbeitet das Kulturamt gerade eine strategische Anpassung seiner Förderinstrumente. Da- bei werden sowohl Kölner Diskussionen innerhalb der freien Szene sowie überregionale Über- legungen zur notwendigen Korrektur von Förderregularien reflektiert. Die Planung zu einer veränderten Förderpraxis soll im Herbst dieses Jahres der Politik sowie der Szene vorgestellt werden. Gez. Charles
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1577/2023
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 01.06.2023
- Erstellt
- 10.05.2023 16:32