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1577/2023

Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen: Erhöhung Mindestlohn - Auswirkung im Kulturbereich

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 01.06.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 06.06.2023, TOP 10.9

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3799 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer  01.06.2023 
 1577/2023 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 06.06.2023 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen: 
Erhöhung Mindestlohn – Auswirkung im Kulturbereich 
In der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 02.05.2023 bittet Herr Michalak, Bünd-
nis90/Die Grünen, um die Beantwortung, ob sich das Kulturamt auf die Umsetzung „Erhöhung 
Mindestlohn“ aktuell vorbereitet. Zudem möchte er wissen, wie der Prozess aussehen könnte? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Das Thema Mindestlohn bzw. Honoraruntergrenze für Künstler*innen und Kulturschaffende 
wird bereits seit einigen Jahren in der Kulturförderung der Stadt Köln reflektiert. Mit Beginn 
des Leitprojektes „Stärkung der freien Szene als Akteur der Stadtgesellschaft“ (ab 2018 bis 
2022) empfiehlt das Kulturamt allen Antragsteller*innen und Veranstalter*innen, sich bei der 
Kalkulation von Künstler*innenhonoraren an den Honorarhöhen der jeweiligen Landesver-
bände zu orientieren. Im Laufe der Bewilligung von Anträgen wird auf diese Kostenposition in 
den Wirtschaftsplänen von Projekten und Betrieben daher besonders geachtet. Eine städtisch 
verpflichtende Honoraruntergrenze gibt es jedoch bisher nicht. 
 
Mit der Verabschiedung des Kulturgesetzbuches NRW 2021 hat sich das Land NRW ver-
pflichtet eine verbindliche Honoraruntergrenze für Künstler*innen bei Landes geförderten Pro-
jekten und Veranstaltungen einzuführen. In Paragraph 16 „Förderung von Künstlerinnen und 
Künstlern“ unter Punkt 3 heißt es:  
Bei allen Förderungen des Landes sind Honoraruntergrenzen zu beachten, die von dem für 
Kultur zuständigen Ministerium, den kommunalen Spitzenverbänden und den jeweiligen kultu-
rellen Fachverbänden erarbeitet werden. Bundesweite Empfehlungen sind hierbei zu beach-
ten. Das Nähere regelt eine Richtlinie. 
Die erwähnte Richtlinie sowie eine Matrix mit der Festsetzung der Honoraruntergrenzen pro 
Sparte für NRW erarbeitet das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW NRW) derzeit. 
 
Das MKW NRW hat seit letztem Jahr verschiedene Verbändeanhörungen durchlaufen, um 
Empfehlungen für Honoraruntergrenzen in den verschiedenen Sparten mit Kulturschaffenden 
und den Kommunen zu diskutieren. Die Leiterin des Kölner Kulturamtes Barbara Foerster ist 
zusammen mit der Kulturamtsleitungskonferenz des Städtetags NRW mit dem Ministerium 
dazu auch im direkten Gespräch. Mit der Vorlage der Richtlinie ist in den nächsten Monaten 
zu rechnen. Das Ministerium prüft derzeit, ob die Richtlinie bereits 2024 gelten oder ob es 
eine Übergangszeit geben soll und die Honoraruntergrenzen erst 2025 verpflichtend sein wird. 
 
Das Kulturamt Köln bereitet sich detailliert auf die Einführung dieser Richtlinie vor. Obwohl die

2 
 
Richtlinie nur gegenüber vom Land NRW geförderten Institutionen und Veranstaltungen einzu-
halten ist, wird sich diese Vorgabe selbstverständlich ebenso auf städtisch geförderte Instituti-
onen und Projekte auswirken, insbesondere auch deshalb, da viele Institutionen und Projekte 
in Köln – z.T. Projekt bezogen – eine Landesförderung erhalten. 
Vor diesem Hintergrund und aufgrund weiterer aktueller Entwicklungen wie Kostensteigerun-
gen, Generationswechsel in vielen Häusern und Strukturen sowie Publikumsentwicklungen 
erarbeitet das Kulturamt gerade eine strategische Anpassung seiner Förderinstrumente. Da-
bei werden sowohl Kölner Diskussionen innerhalb der freien Szene sowie überregionale Über-
legungen zur notwendigen Korrektur von Förderregularien reflektiert. 
 
Die Planung zu einer veränderten Förderpraxis soll im Herbst dieses Jahres der Politik sowie 
der Szene vorgestellt werden. 
 
 
Gez. Charles

Beratungsverlauf (1)

06.06.2023 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 10.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1577/2023
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
01.06.2023
Erstellt
10.05.2023 16:32