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1607/2018

Carsharing - Mobiles Köln

Beantwortung einer Anfrage (BV) 21.06.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 21.06.2018, TOP 7.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3048 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/2 
AN/0128/2018 
Vorlagen-Nummer 
 1607/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 21.06.2018 
 
Carsharing - Mobiles Köln 
hier: Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung 
Chorweiler am 01.02.2018, TOP 7.2.1 
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Chorweiler bittet um Beantwortung fol-
gender Fragen:  
 
1. „Weshalb werden Carsharing-Fahrzeuge nicht an Standorten im Bezirk Chorweiler angebo-
ten?“ 
2. „Warum ist unser Konzept der Mobilitätsberatung, welches wir bereits 2015 gefordert hatten 
bisher nicht umgesetzt worden, um den Bürgern auch im Bezirk Chorweiler eine saubere Al-
ternative zum eigenen PKW zu ermöglichen?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu Frage 1: 
 
Die Verwaltung hat keinen Einfluss darauf, in welchen Stadtbezirken Carsharing-Unternehmen ihre 
Fahrzeuge anbieten möchten. Hierbei handelt es sich um souveräne unternehmerische Entscheidun-
gen.  
 
Eingehende Anträge der Unternehmen, Stationen auf öffentlichem Straßenland einzurichten, werden 
von der Verwaltung zügig auf Umsetzbarkeit geprüft. Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird 
seitens der Verwaltung eine entsprechende Erlaubnis erteilt. 
 
Nach Ansicht der Carsharing- Unternehmen liegen die Rahmenbedingungen für die Ansiedelung ei-
ner Station in Köln-Chorweiler unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten gegenwärtig nicht vor.  
 
Eine Carsharing-Station lässt sich nach Aussage des Unternehmens ab mindestens 3 Fahrzeugen 
aufwärts und mit rund 100 Bestandskunden wirtschaftlich sinnvoll betreiben. Ortsspezifische Gründe, 
die eine Ausweitung des Systems erschweren, sind die große Distanz zum bestehenden Carsharing-
Netz und die damit verbundenen weiten Wege für Kunden und Betreuungspersonal des Carsharing-
Anbieters. 
Die zeitliche Auslastung muss über alle sieben Wochentage gegeben sein. Dies ist nur mit rund 50 % 
Fimenkundenanteil und entsprechender werktäglicher Nutzung realisierbar, den es laut Carsharing-
Anbieter in Chorweiler heute noch nicht gibt.

2 
 
 
Zu Frage 2: 
 
Die Verwaltung hat zum BV-Beschluss „Mobilitätsberatungsstelle in Chorweiler“ vom 18.12.2014 in 
Vorlage 0302/2015 Stellung genommen. An der in der Stellungnahme dargestellten Ausgangssituati-
on hat sich nichts Grundlegendes geändert, so dass die konkrete Einrichtung einer Mobilitätsbera-
tungsstelle in Chorweiler derzeit nicht umgesetzt werden kann. Darüber hinaus müssten für die Ein-
richtung und vor allem für den Betrieb einer Mobilitätsberatungsstelle personelle und finanzielle Mittel 
aufgewendet werden. Um diese Mittel über den städtischen Haushalt bereitzustellen, wäre zunächst 
die Erarbeitung eines stadtweiten Konzepts zum Betrieb von Mobilitätsberatungsangeboten zu erstel-
len. Auf Grundlage dieses Konzepts müssten dann die gesamtstädtischen Gremien über die Einrich-
tung und Finanzierung der Mobilitätsberatungsangebote befinden.

Beratungsverlauf (1)

21.06.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1607/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
21.06.2018
Erstellt
15.05.2018 06:28