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Einführung der Möglichkeit von Stadtverweisen in die Stadtordnung bei Missachtung von erteilten Platzverweisen
AfD Antrag nach § 3 AN/1580/2017 vom 02.11.2017
Stand: Am 14.11.2017 im Rat endgültig abgelehnt.
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AfD Antrag nach § 3
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An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Roger Beckamp Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 roger.beckamp@stadt- koeln.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 02.11.2017 AN/1580/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 14.11.2017 Einführung der Möglichkeit von Stadtverweisen in die Stadtordnung bei Missachtung von erteilten Platzverweisen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktion der Alternative für Deutschland bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung aufzunehmen: Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt zur Entschärfung der Situation der Drogenhotspots und zur Bekämpfung der Kriminalität, die Stadtordnung um die Möglichkeit von Stadtverweisen zu ergänzen. Begründung: Die regionale Presse berichtete aktuell wie auch in der Vergangenheit, dass Polizei und Mit- arbeiter des Ordnungsamtes zwar dauerhaft kontrollieren und regelmäßig Platzverweise er- teilen, die betreffenden Personen sich nach Abzug der behördlichen Mitarbeiter aber kurze Zeit später wieder dort einfanden und weiter ihren kriminellen Geschäften nachgingen. Dazu wird in § 34 PolG NRW ausgeführt, dass „langfristige Aufenthaltsverbote gegen polizeibe- kannte Personen“ erlassen werden können, „wenn sich gegen diesen Personenkreis polizei- liches Einschreiten richtete und damit zu rechnen ist, dass die jeweilige Person dort in Zu- kunft straffällig wird“. In unserem Antrag vom 28.09. wiesen wir bereits darauf hin, dass die Eskalation hauptsäch- lich durch die im Zuge der Flüchtlingswelle 2015 eingereisten Afrikaner verursacht wurde. Hinzu kommen Dealer und Abhängige aus anderen Kommunen, die in Köln keinen Wohnsitz - 2 - haben. Der Sprecher der Kölner Justiz wies in einem Interview darauf hin, dass gerade Dea- ler nach einem Platzverweis die Kommune wechseln würden, um bei mehrfachen Auf- fälligkeiten einer Strafe zu entgehen. Insofern polizeibekannte Personen kein anderes berechtigtes Interesse als den Handel mit Drogen haben und damit, “nachhaltig zur Verfestigung der Drogenszene beitragen“ (OVG NRW 5B 1201/00), sehen wir es zusätzlich zur Möglichkeit der Verhängung von „langfristi- gen Aufenthaltsverboten“ als sinnvoll an, bei Zuwiderhandeln Stadtverweise verhängen zu können. Es könnte ein Beitrag zur Entschärfung der Drogenhotspots am Ebertplatz und am Neumarkt/Griechenplatz sein. gez. Wilhelm Geraedts (Fraktionsgeschäftsführer)
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