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AN/1580/2017

Einführung der Möglichkeit von Stadtverweisen in die Stadtordnung bei Missachtung von erteilten Platzverweisen

AfD Antrag nach § 3 02.11.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.11.2017, TOP 3.1.7

AfD Antrag nach § 3

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AfD Antrag nach § 3

2583 Zeichen

An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln 
 
Haus Neuerburg 
Gülichplatz 1 – 3  
50667 Köln 
 
Roger Beckamp 
Zimmer 320 
 
Tel: +49 (221) 221-25396 
 
roger.beckamp@stadt-
koeln.de 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 02.11.2017 
AN/1580/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 14.11.2017 
 
Einführung der Möglichkeit von Stadtverweisen in die Stadtordnung bei Missachtung 
von erteilten Platzverweisen 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
 
die Fraktion der Alternative für Deutschland bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung 
der kommenden Ratssitzung aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt zur Entschärfung der Situation der Drogenhotspots und 
zur Bekämpfung der Kriminalität, die Stadtordnung um die Möglichkeit von Stadtverweisen 
zu ergänzen. 
 
 
Begründung: 
 
Die regionale Presse berichtete aktuell wie auch in der Vergangenheit, dass Polizei und Mit-
arbeiter des Ordnungsamtes zwar dauerhaft kontrollieren und regelmäßig Platzverweise er-
teilen, die betreffenden Personen sich nach Abzug der behördlichen Mitarbeiter aber kurze 
Zeit später wieder dort einfanden und weiter ihren kriminellen Geschäften nachgingen. Dazu 
wird in § 34 PolG NRW ausgeführt, dass „langfristige Aufenthaltsverbote gegen polizeibe-
kannte Personen“ erlassen werden können, „wenn sich gegen diesen Personenkreis polizei-
liches Einschreiten richtete und damit zu rechnen ist, dass die jeweilige Person dort in Zu-
kunft straffällig wird“.  
 
In unserem Antrag vom 28.09. wiesen wir bereits darauf hin, dass die Eskalation hauptsäch-
lich durch die im Zuge der Flüchtlingswelle 2015 eingereisten Afrikaner verursacht wurde. 
Hinzu kommen Dealer und Abhängige aus anderen Kommunen, die in Köln keinen Wohnsitz

- 2 - 
 
haben. Der Sprecher der Kölner Justiz wies in einem Interview darauf hin, dass gerade Dea-
ler nach einem Platzverweis die Kommune wechseln würden, um bei mehrfachen Auf-
fälligkeiten einer Strafe zu entgehen.  
 
 
Insofern polizeibekannte Personen kein anderes berechtigtes Interesse als den Handel mit 
Drogen haben und damit, “nachhaltig zur Verfestigung der Drogenszene beitragen“ (OVG 
NRW 5B 1201/00), sehen wir es zusätzlich zur Möglichkeit der Verhängung von „langfristi-
gen Aufenthaltsverboten“ als sinnvoll an, bei Zuwiderhandeln Stadtverweise verhängen zu 
können. Es könnte ein Beitrag zur Entschärfung der Drogenhotspots am Ebertplatz und am 
Neumarkt/Griechenplatz sein. 
 
 
 
 
gez. Wilhelm Geraedts 
(Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf (1)

14.11.2017 Rat
TOP 3.1.7 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1580/2017
Typ
AfD Antrag nach § 3
Datum
02.11.2017
Erstellt
02.11.2017 10:44