1275/2020
Festlegung der Anzahl und Bezeichnung der Ausschüsse
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Beschlussvorlage Rat
6027 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
OB/01
Vorlagen-Nummer
1275/2020
Freigabedatum
26.10.2020
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Festlegung der Anzahl und Bezeichnung der Ausschüsse
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
I. Der Rat bildet folgende Pflichtausschüsse:
Hauptausschuss
Finanzausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Jugendhilfeausschuss
Wahlprüfungsausschuss gemäß § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz NRW
Wahlausschuss für die Kommunalwahl gemäß § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz NRW
Kreiswahlausschuss gemäß § 10 Abs. 3 Landeswahlgesetz NRW
II. Der Rat bildet gemäß § 57 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW folgende weitere Ausschüsse:
(Der Beschluss wird in der Sitzung formuliert.)
III. (Sofern der Rat unter II. Änderungen für Ausschüsse beschließt, denen Betriebsausschüsse
für Eigenbetriebe/eigenbetriebsähnliche Einrichtungen angegliedert sind, sind die entspre-
chenden Betriebssatzungen anzupassen. Andernfalls entfällt der Beschlusspunkt.)
Entsprechend dem Beschluss zu II. beschließt der Rat, die folgenden Betriebssatzungen zu
ändern:
(Der Beschluss wird in der Sitzung formuliert.)
Rat 05.11.2020
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Die in den beiden vorherigen Wahlperioden (2009 – 2014, 2014 – 2020) gebildeten Ausschüsse sind
in Anlage 1 aufgelistet.
Der Rat ist grundsätzlich frei in seiner Entscheidung, Ausschüsse zu bilden. Er muss lediglich die
sogenannten Pflichtausschüsse nach Gemeindeordnung NRW und die Ausschüsse nach besonderen
gesetzlichen Bestimmungen gründen.
Pflichtausschüsse gemäß § 57 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW
Hauptausschuss
Finanzausschuss1
Rechnungsprüfungsausschuss
Pflichtausschüsse nach anderen gesetzlichen Bestimmungen:
Fachausschuss für Denkmalschutz und Denkmalpflege (§ 23 Absatz 2 Denkmalschutzgesetz
NRW)
Jugendhilfeausschuss (§§ 70 Absatz 1 und 71 Absatz 1 Sozialgesetzbuch-VIII)
Wahlausschuss (§§ 2 Absatz 1 und 3 Kommunalwahlgesetz NRW und
2 Absatz Kommunalwahlordnung NRW)
Wahlprüfungsausschuss (§ 40 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz NRW)
Kreiswahlausschuss (§ 10 Absatz 3 Landeswahlgesetz NRW)
Betriebsausschüsse für die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen (§ 114 Gemeindeordnung
NRW i.V.m. § 5 Absatz 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW)
Besondere Vorschriften zu weiteren Ausschüssen:
Schulausschuss (§ 85 Schulgesetz NRW)
Ausschuss Anregungen und Beschwerden (§ 24 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW i.V.m.
§ 14 Hauptsatzung der Stadt Köln)
1 Anmerkung:
Gemäß § 57 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung NRW können die Aufgaben des Finanzausschusses
durch den Hauptausschuss wahrgenommen werden.
3
Zusammenlegung von Ausschüssen:
Aus Gründen einer effektiveren Ausschussarbeit sowie Kostengesichtspunkten sollte bei der Ent-
scheidung, welche Ausschüsse gebildet werden, auch die Möglichkeit von Zusammenlegungen der
Aufgabenbereiche geprüft werden. Um hier zu einer sachgerechten Entscheidung zu kommen, wur-
den die 10 größten Städte Nordrhein-Westfalens daraufhin überprüft, welche Fachbereiche dort in
Ausschüssen zusammengefasst wurden (siehe Anlage 2).
Sofern es für einen Ausschuss gesetzliche Regelungen hinsichtlich seiner Bezeichnung, Zuständig-
keit, Zusammensetzung oder gesetzlicher Aufgaben gibt, sind diese bei der Zusammenlegung zu
beachtet.
Dabei sind folgende Fallgestaltungen zu berücksichtigen:
Die Zusammenlegung freiwilliger Ausschüsse ist grundsätzlich zulässig. Sonderregelungen sind je-
doch für den Beschwerdeausschuss und den Schulausschuss zu beachten. § 24 Abs. 1 Satz 3 Ge-
meindeordnung NRW gibt dem Rat die Möglichkeit, die Erledigung von Anregungen und Beschwer-
den einem Ausschuss zu übertragen. Dabei käme die Erledigung dieser Aufgaben auch durch einen
anderen Ausschuss wie z. B. dem Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe
/ Internationales in Betracht.
Hinsichtlich des Schulausschusses wird gemäß § 85 Schulgesetz NRW ebenfalls die Möglichkeit ge-
geben, die Aufgaben einem gemeinsamen Ausschuss zu übertragen. In diesem Falle wäre allerdings
zu berücksichtigen, dass die Mitwirkung der im § 85 Abs. 3 Schulgesetz NRW genannten beratenden
Vertreter auf die Gegenstände des Schulausschusses beschränkt bleibt.
Bei der Zusammenlegung von Pflichtausschuss und freiwilligen Ausschuss müssen die speziellen
gesetzlichen Regelungen des Pflichtausschusses beachtet werden. Insbesondere verfügen einzelne
Pflichtausschüsse über besondere Zuständigkeiten oder sind mit Personen besetzt, deren Legitimati-
on auf ihrer Sachkenntnis beruht und nicht von der Wahl durch die Bürgerinnen und Bürger abgeleitet
wird. Deshalb wird eine vollständige oder teilweise Verlagerung gesetzlicher Aufgaben und Befugnis-
se folgender Pflichtausschüsse auf freiwillige Ausschüsse für unzulässig erachtet:
Wahlausschuss
Wahlprüfungsausschuss
Jugendhilfeausschuss
Zulässig ist die Übertragung zusätzlicher Aufgaben und Befugnisse von freiwilligen Ausschüssen auf
den Hauptausschuss, den Finanzausschuss und den Rechnungsprüfungsausschuss unter Beachtung
der besonderen Zusammensetzung und Bezeichnung dieser Ausschüsse.
Weitere Anmerkungen:
Aus organisatorischen Gründen empfiehlt die Verwaltung, Betriebsausschüsse
1. personengleich zu den entsprechenden Fachausschüssen zu besetzen und
2. deren Sitzungen der zeitgleich mit dementsprechenden Fachausschuss durchzuführen.
Die Anbindung der Betriebsausschüsse an die entsprechenden Fachausschüsse ist in den zugehöri-
gen Betriebssatzungen der Einrichtungen geregelt. Soweit diesbezüglich eine andere Regelung be-
schlossen wird, muss zuvor die entsprechende Betriebssatzung geändert werden.
Anlagen
Anlage 1 - Auflistung der in den letzten beiden Wahlperioden gebildeten Ausschüsse
Anlage 2 - Städtevergleich
Anlage 4 Aktualisierter Beschlussvorschlag für die Sitzung des Rates am 03.12.2020
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Anlage 4 zur Vorlage 1275/2020 Aktualisierter Beschlussvorschlag für die Sitzung des Rates am 03.12.2020 Beschluss: I. In Ergänzung zu seinem Beschluss vom 5. November 2020 bildet der Rat außerdem folgende Pflichtausschüsse: Finanzausschuss Rechnungsprüfungsausschuss Jugendhilfeausschuss Wahlausschuss für die Kommunalwahl gemäß § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz NRW Kreiswahlausschuss gemäß § 10 Abs. 3 Landeswahlgesetz NRW II. Der Rat bildet gemäß § 57 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW folgende weitere Ausschüsse: (Der Beschluss wird in der Sitzung formuliert.) III. (Sofern der Rat unter II. Änderungen für Ausschüsse beschließt, denen Betriebsausschüsse für Eigenbetriebe/eigenbetriebsähnliche Einrichtungen angegliedert sind, sind die entsprechenden Betriebssatzungen anzupassen. Andernfalls entfällt der Beschlusspunkt.) Entsprechend dem Beschluss zu II. beschließt der Rat, die folgenden Betriebssatzungen zu ändern: (Der Beschluss wird in der Sitzung formuliert.) Begründung: Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation wurden in der ersten Sitzung des Rates am 05.11.2020 nur der Hauptausschuss und der Wahlprüfungsausschuss gebildet. Die Bildung aller weiteren Ausschüsse (übrige Pflichtausschüsse und freiwillige Ausschüsse) wurde in die nächste Sitzung vertagt.
Anlage 2 Städtevergleich
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Anlage 2 Seite 1 Bereich Anzahl Städte Anmerkung 1. Soziales und Gesundheit (Dü, Do, Es, Dui, Boc ,Wu, Bi, Bo, Mü, Mö) 10 möglich Die Geschäftsführungen der Ausschüsse liegen im gleichen Dezernat (weitere Synergie-Effekte) 2. Hauptausschuss und Finanzausschuss (Dui, Boc, Bo, Mü) 4 möglich OB würde Vorsitz Finanzausschuss übernehmen (zeitliche Nähe der Sitzungen Rat und Finanzausschuss) 3. Finanzausschuss und Liegenschaften (Do) 1 möglich Die Geschäftsführungen der Ausschüsse liegen bei unterschiedlichen Dezernaten. 4. Wirtschaft und Liegenschaften (Dü, Mü) 2 Alternative zu 3.: Die Geschäftsführungen der Ausschüsse liegen im gleichen Dezernat (weitere Synergie-Effekte). 5. Bau und Verkehr (Do, Es) 2 großer Aufgabenbereiche 6. Wirtschaft, Stadtentwicklung und Ver- kehr (Dui, Bo) Stadtentwicklung und Wirtschaft (Wu) Stadtentwicklung und Verkehr (Mü) 2 großer Aufgabenbereiche alternativ: Zusammenlegung von Stadtentwicklungsausschuss und Wirtschaftsausschuss. Die Geschäftsführungen der Ausschüsse liegen im gleichen Dezernat großer Aufgabenbereich 7. Kultur und Sport (Do) 1 Beides freiwillige Aufgaben, Die Geschäftsführungen liegen in verschiedenen Dezernaten. (Hinweis auf Betriebsausschüsse) 8. Sport und Gesundheit (bisher in keiner der genannten Städte vorhanden) möglich Die Geschäftsführung der Ausschüsse liegen bei unterschiedlichen Dezernaten 9. Schule und Sport (bisher in keiner der genannten Städte vorhanden) Mitwirkung der im SchulG genannten beratenden Vertreterinnen und Vertreter auf die Gegenstände des Schulausschusses ist beschränkt. Hinweis: Die zehn großen Städte in NRW wurden hinsichtlich der gebildeten Ausschüsse untersucht. Anlage 2 Seite 2 Rang Stadt Abk. 1. Köln 2. Düsseldorf Dü 3. Dortmund Do 4. Essen Es 5. Duisburg Dui 6. Bochum Boc 7. Wuppertal Wu 8. Bielefeld Bi 9. Bonn Bo 10. Münster Mü 11. Mönchengladbach Mö
Anlage 3 Geänderter Beschlussvorschlag für die Sitzung des Rates am 05.11.2020
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Anlage 3 zur Vorlage 1275/2020 Geänderter Beschlussvorschlag Beschluss: I. Der Rat bildet zunächst folgende Pflichtausschüsse: Hauptausschuss Wahlprüfungsausschuss gemäß § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz NRW. II. Die Bildung aller weiteren Ausschüsse (übrige Pflichtausschüsse und freiwillige Ausschüsse) wird in die nächste Sitzung vertagt. Begründung: Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation werden in der ersten Ratssitzung nur der Hauptausschuss und der Wahlprüfungsausschuss gemäß § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz NRW gebildet.
Anlage 1 Auflistung der in den Wahlperioden 2009-2014 und 2014-2020 gebildeten Ausschüsse
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Anlage 1 Ausschüsse Wahlperiode 2009/2014 Wahlperiode 20014/2020 Pflichtausschüsse Hauptausschuss x x Finanzausschuss angegliedert: Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln x x Jugendhilfeausschuss x x Rechnungsprüfungsausschuss x x Wahlausschuss (§ 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz NRW) x x Wahlprüfungsausschuss (§ 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz NRW) x x Kreiswahlausschuss (§ 10 Abs. 3 Landeswahlgesetz NRW) x x Freiwillige Ausschüsse Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales x x Ausschuss für Anregungen und Beschwerden x x Bauausschuss angegliedert: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft x x Gesundheitsausschuss x x Anlage 1 Ausschuss Kunst und Kultur/Museumsneubauten zugleich: Fachausschuss für Denkmalschutz und Denkmalpflege angegliedert: Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln Betriebsausschuss des Gürzenich-Orchesters der Stadt Köln Betriebsausschuss Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud x x Liegenschaftsausschuss x x Ausschuss Schule und Weiterbildung x x Ausschuss Soziales und Senioren x x Sportausschuss x x Stadtentwicklungsausschuss x x Ausschuss Umwelt und Grün angegliedert: Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln x x Verkehrsausschuss x x Wirtschaftsausschuss x x
Beratungsverlauf (2)
Details
- Aktenzeichen
- 1275/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 27.10.2020
- Erstellt
- 30.04.2020 11:13