0066/2022
Bedarfsanerkennung zur Ausstattung von Kölner Schulen mit Endgeräten nach dem "REACT-EU Förderprogramm" und dem "Förderprogramm Digitale Ausstattungsoffensive für Schulen in NRW"
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Anlage 1 Haushaltsmäßige Auswirkungen
2503 Zeichen
02.02.2022 Finanzrechnung: 2022 2023 2024 2025 2026 Gesamt investiv 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Erwerb von Investitionsgütern 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € konsumtiv 410.550 € 821.100 € 821.100 € 821.100 € 821.100 € 3.694.950 € Förderprogramm -5.783.500 € 0 € 0 € 0 € 0 € -5.783.500 € davon Hardware-/Softwarewartung 5.783.500 € 0 € 0 € 0 € 0 € 5.783.500 € davon Dienstleistungen 410.550 € 821.100 € 821.100 € 821.100 € 821.100 € 3.694.950 € Summe Belastung Finanzrechnung 410.550 € 821.100 € 821.100 € 821.100 € 821.100 € 3.694.950 € Ergebnisrechnung: 2022 2023 2024 2025 2026 Gesamt Erträge und Aufwendungen 410.550 € 821.100 € 821.100 € 821.100 € 821.100 € 3.694.950 € Förderprogramm -5.783.500 € 0 € 0 € 0 € 0 € -5.783.500 € davon Hardware-/Softwarewartung 5.783.500 € 0 € 0 € 0 € 0 € 5.783.500 € davon Dienstleistungen 410.550 € 821.100 € 821.100 € 821.100 € 821.100 € 3.694.950 € Abschreibungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € für Investitionsgüter (Lineare Verteilung auf die jeweilige Nutzungsdauer) 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Summe Belastung Ergebnisrechnung 410.550 € 821.100 € 821.100 € 821.100 € 821.100 € 3.694.950 € Berechnung der Abschreibungen: Nutzungs- dauer 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 Kontroll- summe Erwerb investive Güter in 2019 5 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Erwerb >410 € in 2020 5 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Erwerb >410 € in 2021 5 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Erwerb >410 € in 2022 5 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Erwerb >410 € in 2023 5 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Summe der Abschreibungsbeträge pro Jahr 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilfinanzplan 0301 Teilplanzeile 13 "Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen" Erläuterungen Hardware inklusive Zubehör im Jahr 2022 Dienstleistungen für das Jahr 2022 (hälftig) und ab 2023 voller Betrag Teilplanzeile 14 "Bilanzielle Abschreibungen" Anlage "Haushaltsmäßige Auswirkungen" zu 0066/2022 Bedarfsanerkennung zur Ausstattung von Kölner Schulen mit Endgeräten nach dem "REACT-EU Förderprogramm" und dem "Förderprogramm Digitale Ausstattungsoffensive für Schulen in NRW" Erläuterungen Hardware inklusive Zubehör im Jahr 2022 Dienstleistungen für das Jahr 2022 (hälftig) und ab 2023 voller Betrag Teilplanzeile 06 "Kostenerstattungen und Umlagen" Teilplanzeile 09 "Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen" Teilplanzeile 06 "Kostenerstattungen und Umlagen" Teilergebnisplan 0301 Teilplanzeile 13 "Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen" Stadt Köln - Amt für Informationsverarbeitung Herr Prengel - 123/2 1
Beschlussvorlage Rat
7345 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
IX/12
Vorlagen-Nummer
0066/2022
Freigabedatum
11.02.2022
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Bedarfsanerkennung zur Ausstattung von Kölner Schulen mit Endgeräten nach dem "REACT-
EU Förderprogramm" und dem "Förderprogramm Digitale Ausstattungsoffensive für Schulen
in NRW"
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln erkennt den Bedarf der Verwaltung für die Beschaffung von schulge-
bundenen mobilen Endgeräten (Notebooks und Tablets) für Schüler*innen der Kölner Schulen
auf Basis der Förderprogramme "REACT-EU" und "Digitale Ausstattungsoffensive für Schulen
in NRW“ an.
2. Der Rat der Stadt Köln erkennt die notwendigen initialen Aufwendungen (Beschaffung, Inbe-
triebnahme, Zubehör) in Höhe von ca. 5.783.500 Mio. € brutto / 4.860.084 Mio. € netto für
das Jahr 2022 an.
3. Der Rat der Stadt Köln erkennt die Folgeaufwände (Betrieb, Wartung, Support) von derzeit ca.
410.550 € brutto / 345.000 € netto für 2022 bzw. ca. 821.100 € / 690.000 € netto für die Jah-
re 2023 ff an.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer Förderzusage durch das Land NRW. Die Folgekosten
sind aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren und unterliegen derzeit keiner Förderung.
Digitalisierungsausschuss 14.02.2022
Ausschuss Schule und Weiterbildung 14.02.2022
Finanzausschuss 14.03.2022
Rat 17.03.2022
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 6.194.050 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 5.783.500 €
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. 821.100 €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
1. Ausgangslage
1.1 Förderprogramm REACT-EU (Fördersumme: 3.690.375 Mio. €1)
Im Rahmen des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) soll die REACT-EU-Initiative
die Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen
unterstützen und eine grüne, digitale und stabile Erholung der Wirtschaft vorbereiten2. Das Land
Nordrhein-Westfalen stellt dabei REACT-EU-Mittel für die digitale Transformation zur Verfügung, um
Schulen an sozial benachteiligten Standorten in Nordrhein-Westfalen digital auszustatten.
1.2 Förderprogramm Digitale Ausstattungsoffensive für Schulen in NRW (Fördersumme: 2.093.125
Mio. €3)
Angesichts der COVID-19-Pandemie gewährt das Land Nordrhein-Westfalen Zuwendungen für die
digitale Bildungsinfrastruktur in Förderschulen und Schulen an sozial benachteiligten Standorten in
1 https://bass.schul-welt.de/19556.htm
2 vgl. https://bass.schul-welt.de/19556.htm Pkt.1 Zuw endungszweck und Rechtsgrundlagen der Richtlinie über die Förderung von Endgerä-
ten für Schulen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des „REACT-EU“
3 https://www.schulministerium.nrw/ausstattungsoffensive-nrw-zweites-ausstattungsprogramm
3
Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, berechtigten Schulen eine vollständige Ausstattung aller Schü-
ler*innen mit personalisierten und technisch schulgebundenen, mobilen Endgeräten zu ermöglichen.
2. Bedarfsfeststellung
Der Stadt Köln wird die Förderung antragsgebunden als Schulträgerbudget gewährt. Die Höhe wird
über die Förderrichtlinien und ihre Anlagen4 bestimmt.
Die Förderanträge sind schriftlich bei der Bezirksregierung bis zum 30. Juni 2022 zu stellen. Der
Durchführungszeitraum endet am 31. Dezember 2022.
Durch den vorgegebenen, engen Zeitplan muss der Bedarfsfeststellungsbeschluss unmittelbar ge-
fasst werden, um einen Abruf der Fördermittel nicht zu gefährden.
Die Art der aus pädagogischer Sicht zu bevorzugenden Endgeräte wird unter Anwendung der Förder-
richtlinien und unter Berücksichtigung der infrastrukturellen Standards mit den Schulen abgestimmt.
Die Antragstellung wird als Sammelantrag bei der Bezirksregierung für die gesamte Fördermaßnah-
me erfolgen.
Die Beschaffung wird unter Anwendung der einschlägigen vergaberechtlichen Regelungen realisiert.
2.1 Fördergegenstand:
Die Fördersumme kann für die Beschaffung von bis zu ca. 11.600 schulgebundener, mobiler Endge-
räte (Notebooks und Tablets) einschließlich der Inbetriebnahme, sowie des für den Einsatz erforderli-
chen Zubehörs gewährt werden.
Förderfähig sind Sachausgaben bis zu einer Höhe von 500 € (brutto) je mobilem Endgerät (ein-
schließlich Nebenausgaben).
Die Überlassung erfolgt als unentgeltliche Leihgabe an Schüler*innen.
2.2 Wartung, Support und Betrieb:
Sachausgaben für Betrieb, Wartung und Support der zu beschaffenden mobilen Endgeräte sowie
Personalausgaben sind nicht Gegenstand der Förderung.
Die jährlichen Aufwendungen für Wartung, Support und Betrieb werden in 2022 auf rd. 410.550 €
(brutto) und ab 2023 auf 821.100 € (brutto) geschätzt. Verwaltungsinterne Aufwände für die Umset-
zung und Begleitung der Maßnahme sind nicht berücksichtigt.
3. Rechnungsprüfungsamt
Das Rechnungsprüfungsamt hat den Bedarf in voller Höhe anerkannt (vgl. Anlage).
4. Finanzmittelbereitstellung
Die Verteilung der Finanzmittel auf die kommenden Haushaltsjahre kann der beigefügten Anlage ent-
nommen werden.
Die Finanzierung der mobilen Endgeräte und des dazugehörigen Zubehörs in Höhe von insgesamt rd.
5.783.500 Mio. € erfolgt in 2022 grundsätzlich im Rahmen der unechten Deckung im Teilergebnisplan
0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Jedoch sind die im Rahmen der Förderrichtlinien “Digitale Ausstattungsoffensive“ zu beschaffenden
mobilen Endgeräte zunächst aus dem kommunalen Aufwandsbudget des Teilergebnisplans 0301
vorzufinanzieren, da der Abruf der Fördermittel in Höhe von 2.093.125 € hier erst im Nachhinein mög-
4 https://bass.schul-welt.de/19556.htm
https://www.schulministerium.nrw/ausstattungsoffensive-nrw-zweites-ausstattungsprogramm
4
lich ist.
Die Finanzierung des Betriebes der zu beschaffenden mobilen Endgeräte, d.h. der verbundenen
Sachaufwendungen für Wartung, Support und Betrieb in Höhe von ca. 410.550 € brutto für das Haus-
haltsjahr 2022 erfolgt aus im Hpl. 2022 veranschlagten Mitteln des Teilergebnisplans 0301, Schulträ-
geraufgaben bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die ab 2023 benö-
tigten Mittel von ca. 821.100 € brutto per annum wird das Dezernat Bildung, Jugend und Sport an
gleicher Stelle im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023ff. innerhalb des dann zu-
gewiesenen Budgets, gegebenenfalls durch Umschichtungen, vorsehen.
Anlagen
- Begründung der Dringlichkeit
- Haushaltsmäßige Auswirkungen
- Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit
1208 Zeichen
Begründung der Dringlichkeit: 0066/2022 Bedarfsanerkennung zur Ausstattung von Kölner Schulen mit Endgeräten nach dem "REACT-EU Förderprogramm" und dem "Förderprogramm Digitale Ausstat- tungsoffensive für Schulen in NRW" Die Verwaltung bittet um Behandlung der Vorlage trotz eingetretener Verfristung. Der verwal- tungsinterne Prüf- und Abstimmungsprozess gestaltete sich zeitlich aufwendiger als ange- nommen. Die Anträge für die schulscharfe Umsetzung der beiden Förderprogramme sind bei der ört- lich zuständigen Bezirksregierung bis zum 30.06.2022 zu stellen. Der Durchführungszeit- raum bis zum Abschluss der beiden Förderprogramme endet am 31.12.2022. Die vorliegende Bedarfsanerkennung ist nur der erste Schritt zum Abruf und Umsetzung der Fördermittel. Aufgrund der Fördermittelhöhe sind im Anschluss europaweite Ausschreibungsverfahren durchzuführen, welche eine zeitliche Durchlaufzeit von mindestens 6 Monaten haben. Eine nicht vorherzusehende Unbekannte sind die aktuell unberechenbaren Lieferzeiten auf dem Weltmarkt für mobile Endgeräte. Aus diesem Grund besteht im vorliegenden Fall die Notwendigkeit für eine sehr zeitnahe Entscheidung zur vorgelegten Bedarfsprüfungsvorlage.
Anlage 4 Liste geförderter Schulen_1
2105 Zeichen
Anlage 4 Schule (Bildungsgang) Förderbudget Köln, BK Alfred-Müller-Armack (Ausbildungsvorbereitung) 47.500,00 € Köln, BK an der Lindenstraße (Ausbildungsvorbereitung) 51.500,00 € Köln, BK Barbara-von-Sell (Ausbildungsvorbereitung) 49.500,00 € Köln, BK Deutzer Freiheit (Ausbildungsvorbereitung) 45.500,00 € Köln, BK Deutzer Freiheit (nach Anlage B) 67.500,00 € Köln, BK Ehrenfeld (Ausbildungsvorbereitung) 100.000,00 € Köln, BK Erich-Gutenberg (Ausbildungsvorbereitung) 94.500,00 € Köln, BK Hans-Böckler (Ausbildungsvorbereitung) 121.000,00 € Köln, BK Hauptstraße (Ausbildungsvorbereitung) 29.500,00 € Köln, BK Hauptstraße (nach Anlage B) 22.000,00 € Köln, BK Humboldtstr. (Ausbildungsvorbereitung) 50.500,00 € Köln, BK Joseph-DuMont (Ausbildungsvorbereitung) 75.500,00 € Köln, BK Nicolaus-August-Otto (Ausbildungsvorbereitung) 21.500,00 € Köln, BK Richard-Riemenschmid-Schule (Ausbildungsvorbereitung) 36.000,00 € Köln, BK Südstadt (Ausbildungsvorbereitung) 73.000,00 € Köln, BK Südstadt (nach Anlage B) 34.000,00 € Köln, BK Ulrepforte (Ausbildungsvorbereitung) 37.500,00 € Köln, BK Werner-von-Siemens-Schule (Ausbildungsvorbereitung) 27.000,00 € Köln, GG An St. Theresia 62.625,00 € Köln, GG Berthold-Otto-Schule 95.250,00 € Köln, GG Friedrich-List-Schule 70.125,00 € Köln, GG Grüneberg-Schule 124.500,00 € Köln, GG Hauptstr. 97.875,00 € Köln, GG James-Krüss 99.000,00 € Köln, GG Merianstr. I 138.000,00 € Köln, GG Schule Kunterbunt 88.125,00 € Köln, GG Westerwaldstr. 144.750,00 € Köln, GH Baadenberger Str. Str. 158.500,00 € Köln, GH Bilderstöckchen 149.000,00 € Köln, GH Gustav-Heinemann-Schule 165.500,00 € Köln, GH Johann-Amos-Comenius 156.000,00 € Köln, GH Kopernikusschule 193.500,00 € Köln, GH Kurt-Tucholsky-Schule 195.500,00 € Köln, GH Nelson-Mandela-Schule 168.000,00 € Köln, KG Langemaß 100.125,00 € Köln, KH Bülowstr. 157.000,00 € Köln, KH Großer Griechenmarkt Griechenmarkt 173.000,00 € Köln, WBK RS Dagobertstr. Dagobertstr. (Abendrealschule) 154.500,00 € Köln, WBK RS, Gym Gereonsmühlengasse (Abendrealschule) 16.000,00 € Summe: 3.690.375,00 €
Anlage 5 Liste geförderter Schulen_2
990 Zeichen
Anlage 5 Geförderte Schule Fördersumme: Köln, FÖ ES Auguststr. 62.500,00 € Köln, FÖ ES Berliner Str. 68.000,00 € Köln, FÖ ES Blumenthalstr. 39.500,00 € Köln, FÖ ES Eduard-Mörike-Schule 83.000 € Köln, FÖ ES Lindweiler Hof 64.500,00 € Köln, FÖ ES Zülpicher Straße 58.500,00 € Köln, FÖ GG Auf dem Sandberg 107.000,00 € Köln, FÖ GG Kolkrabenweg 86.000,00 € Köln, FÖ GG Pestalozzi 73.000,00 € Köln, FÖ GG Redwitzstr. 65.500,00 € Köln, FÖ LE Thymianweg 185.000,00 € Köln, FÖ LE Wilhelm-Leyendecker-Schule 107.000,00 € Köln, FÖ LE, ES Martin-Köllen-Schule 125.500,00 € Köln, FÖ LE, ES Soldiner Straße 101.500,00 € Köln, FÖ SQ Alter Mühlenweg 125.000,00 € Köln, FÖ SQ Brehmstraße 53.000,00 € Köln, FÖ SQ Paul-Maar-Schule 68.500,00 € Köln, GG Konrad-Adenauer-Str. 106.125,00 € Köln, GH Ringelnatzstr. 39.500,00 € Köln, GH Tiefentalstr. 153.500,00 € Köln, KH Adolph-Kolping-Schule 240.500,00 € Köln, KR Hilde-Domin-Schule 24.500,00 € Summe: 2.037.125,00 €
Anlage 3b Beantwortung TOP 7.1 Digitalisierungsausschuss 2022-02-14
7820 Zeichen
1 0066/2022 Bedarfsanerkennung zur Ausstattung von Kölner Schulen mit Endgeräten nach dem "REACT-EU Förderprogramm" und dem "Förderprogramm Digitale Ausstat- tungsoffensive für Schulen in NRW" Beantwortungen zur Sitzung des Digitalisierungsausschusses am 14.02.2022 I. Herr Dr. Lutz fragt, wie groß der Bedarf ist und wie dieser ermittelt wurde. Zudem erkundigt er sich, ob es vorherige Abfragen bzw. Analysen vorangegangener Aktionen gab und es interessiert ihn der Split der Fördersumme; welche Kosten entstehen und wie die Förderung detailliert aussieht. Antwort der Verwaltung: Beide neuen Förderprogramme sind Runderlasse des Ministeriums für Schule und Bildung vom 15.10.2021. Nähere Hinweise zum Entstehen und Hintergrund der Programme sind der Verwaltung nicht bekannt. Jedem Förderprogramm ist eine Anlage beigeschlossen, aus der hervorgeht, welcher Schule in NRW Mittel zur Erfüllung des Förderzwecks bereitgestellt werden; auch die exakte Höhe der Mittel geht hieraus hervor. In den Anlagen 4 und 5 werden die jeweiligen detaillierten Informationen dieser Antwort beigefügt. II. Herr Weber teilt mit, dass in den letzten Jahren bereits mehrere zehntausend Geräte ebenfalls über Fördermittel abgerufen wurden. Diese Geräte haben eine gewisse Lebenszeit. Er erkundigt sich, ob dann eine Ersatzbeschaffung ansteht, oder auf einen Unterricht ohne Geräte, ohne iPads die den Schüler*innen angeboten werden zurückgefallen wird. Weiterhin will er wissen, wie die Device-Strategie für die Kölner Schüler*innen vor dem Stichwort ‚Bring-your-own-Device‘ aussieht. Oder sollen, so wie in der Beschlussvorlage beschrieben, Devices unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden? Antwort der Verwaltung: Alle Förderprogramme der vergangenen Jahre haben eine einmalige Finanzierung der mobilen Endgeräte vorgesehen. Folge- und Ersatzbeschaffungen waren nicht Bestandteil von Fördermitteleinsatz. Eine 1:1 Ausstattung aller rund 140.000 Schüler*innen mit einem mobilen Endgerät wäre wünschenswert, ist allerdings nicht aus dem der Schulverwaltung derzeit zur Verfügung stehenden Budget realisierbar. ‚Get-your-own-Device‘ soll sukzessive an allen Kölner Schulen umgesetzt werden. Entscheidend für die Umsetzung ist zum einen der Wunsch und die Motivation der Schule, eine 1:1 Lernsituation an der eigenen Schule zu praktizieren, auf der anderen Seite muss die Netzwerkinfrastruktur entsprechend ausgebaut sein. 2 III. Herr Dr. Bartels erinnert an den im Dezember 2021 durch Herrn Bücher, Amt für Informationsverarbeitung, gehaltenen Vortrag, wo er Auskunft über die Anzahl der an Lehrer*innen ausgegebenen, aber von ihnen nicht genutzten Geräte gegeben hat. Es ging um etwa 2000 - 3000 Geräte. Unklar war aus welchen Gründen sie die Geräte nicht genutzt haben. Herr Dr. Bartels plädiert für eine zielgerichtete Mittelverwendung. Antwort der Verwaltung: Mit Stand 25.02.2022 werden 94,8 % der ausgelieferten Lehrer*innen-Endgeräte durch die Lehrkräfte genutzt. 509 Geräte sind bis heute ungenutzt. Der Schulträger Köln wird sich hierzu mit der Bezirksregierung Köln abstimmen und klären, ob und ggf. welche andere Nutzung der Geräte möglich ist. Dem Amt für Schulentwicklung ist es nicht möglich, den Lehrkräften eine Nutzung der mobilen Endgeräte in der pädagogischen Arbeit anzuordnen. IV. Herr Dr. Bartels verweist erneut auf die Funktionsweise des Vertragsmanagementsystems. Antwort der Verwaltung: Aufgrund des Sachzusammenhangs erfolgt die Beantwortung dieser Frage im Kontext der Beantwortung zu TOP 10.1 Digitalisierungsausschuss am 14.02.2022: Berichterstattung über die Umsetzung der eAktenanwendungen bei der Stadt Köln, 0065/2022. V. Herr Hammer möchte gerne wissen, was passiert, wenn der Förderbescheid nicht kommt. Werden die Geräte dennoch, dann aus dem städtischen Haushalt, beschafft, oder gar nicht? Vor dem Hintergrund, dass die Vorlage von schulgebundenen Geräten spricht, fragt er, ob sie von den Schüler*innen auch zuhause benutzt werden können. Antwort der Verwaltung: Das ist zu verneinen. Die Stadt Köln wird erst nach Vorlage der Fördermittelzusage den Abruf der mobilen Endgeräte vornehmen. Schulgebunden bedeutet in diesem Kontext nicht, dass die Geräte in der Schule verbleiben müssen. Die Nutzung der Endgeräte zuhause ist möglich und vorgesehen. VI. Herr Florakis fragt nach einer detaillierten Aufschlüsselung und wie die Zahlen zustande kommen. Es erstaunt ihn, dass stets iPads und Surfaces beschafft werden. Nach seiner Erfahrung lernt man damit nicht unbedingt die größte digitale Souveränität, da diese Geräte in digitale Ökosysteme eingebunden sind und von diesen abhängig sind. Mit einer Nutzung von freien Systemen wie Linux würden ganz andere Skills erlernt. 3 Antwort der Verwaltung: Das iPad hat sich seit mehr als acht Jahren als mobiles Endgerät in der pädagogischen Arbeit durchgesetzt. Technisch hat der Schulträger Köln seine Endgerätestrategie im Konzept zu einer ganzheitlichen Schul-IT (11/2014) beschrieben. Die dort unter Punkt 5.5.3 „Mobile Endgeräte“ genannten Aussagen und Grundsätze zum Einsatz und Management gelten unverändert. Surfaces werden bis dato durch den Schulträger Köln nicht beschafft. Dass mit dem Einsatz von den Betriebssystemen Linux vs. IOS andere Skills erlernbar sind ist unbestritten. Aber sowohl die städtische Endgerätestrategie noch die schulischen Anforderungen nach einem weiteren Endgerätetyp, machen aktuell den Aufbau eines hierfür erforderlichen weiteren „Öko Systems“ (bestehend aus Beschaffungsvertrag, Managementsystem und Supportvereinbarung) erforderlich. VII. Aufgrund von Nachfragen sichert Frau Stadtdirektorin Blome zu, im Nachhinein einen Terminlauf zu geben, wann der Fördercall gekommen ist und wie es innerhalb der Verwaltung weitergegangen ist. Die Verwaltung bittet darum, die Kurzfristigkeit der Vorlage zu entschuldigen. Die Gründe liegen in dem verwaltungsinternen Abstimmungsbedarf zur Finanzierung/Kompensierung der ungeplanten Mehrbedarfe, die nicht von dem Förderprogramm umfasst sind (bspw. Supportkosten, Guthaben für die Beschaffung von Apps). Timeline zu der Vorlage 0066/2022 Bedarfsanerkennung zur Ausstattung von Kölner Schulen mit Endgeräten nach dem "REACT-EU Förderprogramm" und dem "Förderprogramm Digitale Ausstat- tungsoffensive für Schulen in NRW" https://www.schulministerium.nrw/ausstattungsoffensive-nrw-zweites-ausstattungsprogramm Ende Oktober 2021: Das Amt für Informationsverarbeitung erhält im Rahmen des regelmäßigen Screenings auf Fördermöglichkeiten aus dem Internet Kenntnis von den Förderprogrammen (RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 15.10.2021 (ABl. NRW. Sonderausgabe 10/21) und informiert das Amt für Schulentwicklung. Ende Oktober bis Ende November 2021: Ämterübergreifende Abstimmung über Inhalt, Vorgehensweise und Umsetzung der Förderprogramme. Das Amt für Informationsverarbeitung erstellt einen ersten Entwurf einer Bedarfsprüfung zur Umsetzung der Förderprogramme (Grundlage für Mittelabruf und 4 Schaffung der im weiteren Verlauf erforderlichen vertraglichen Basis (europaweite Ausschreibung) zur Gerätebeschaffung etc.). Ende November 2021 bis Anfang Februar 2022: Inhaltliche Abstimmung der Vorlage zwischen dem Amt für Informationsverarbeitung, dem Amt für Schulentwicklung und der Kämmerei. Anfang Februar 2022: Die Vorlage wird dem Rechnungsprüfungsamt mit der Bitte um Stellungnahme übersandt. 8. Februar 2022: Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes liegt vor. 8. bis 11. Februar 2022: Mitzeichnung des Dezernates I Schlusszeichnung der Oberbürgermeisterin Anlagen Anlage 4 und 5: Liste geförderter Schulen
Anlage 2 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
2592 Zeichen
14 08.02.2022 142 12 Ausstattung von Kölner Schulen mit Endgeräten nach dem "REACT-EU Förderpro- gramm" und dem "Förderprogramm Digitale Ausstattungsoffensive für Schulen in NRW“ hier: Bedarfsfeststellung, Vorlagen-Nummer: 0066/2022 Voraussichtliche Auftragssumme: 7.965.084,00 EUR netto / 9.478.450,00 EUR brutto Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf die mir am 03.02.2022 zugegangene Beschlussvorlage 0066/2022 zur Bedarfsfeststellung durch den Rat der Stadt Köln zur Ausstattung von Kölner Schulen mit Endgeräten nach dem "REACT-EU Förderprogramm" und dem "Förderprogramm Digitale Ausstattungsoffensive für Schulen in NRW“. Es wurde nachvollziehbar dargestellt, dass zum weiteren Ausbau der Kölner Schulen mit mobilen Endgeräten im Rahmen von Förderprojekten insgesamt bis zu 11.600 schulgebun- dene, mobile Endgeräte beschafft werden sollen (RPA-Nr.: 142/22/07/22). Die gesamten Kosten für die Beschaffung von bis zu 11.600 Notebooks und Tablets werden auf ca. 5.783.500 EUR brutto geschätzt. Die Finanzierung dieser Geräte sowie des Zubehörs erfolgt durch das Förderprogramm REACT-EU sowie das Förderprogramm „Digitale Ausstat- tungsoffensive für Schulen in NRW". Zusätzlich zu den Kosten für die Beschaffung der Hardware kommen noch Kosten für Be- trieb, Wartung, Support und das Management der Geräte hinzu. Diese Folgeaufwände be- tragen für die Jahre 2022 bis 2026 ca. 3.694.950 EUR brutto und sind nicht vom Förderpro- gramm umfasst, so dass diese aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren sind. Neben den hier neu zu beschaffenden 11.600 Geräten wurden in der Vergangenheit aus anderen Förderprogrammen Notebooks und Tablets für die Kölner Schulen beschafft. So beispielsweise 11.000 Tablets (iPads) für die Lehrerinnen und Lehrer der Kölner Schulen, die über das Landesförderprogramm „Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein-Westfalen“ (Vorlagen-Nummer: 2781/2020; RPA-Nr.: 142/22/43/20) beschafft wurden. Hierzu ist anzumerken, dass nach Ablauf der Nutzungsdauer bzw. spätestens nach einem Defekt dieser Geräte außerhalb der Garantiezeit diese ausgetauscht werden müssten. Hinzu kommen immer kürzere Innovationszyklen durch die stetige Anpassung an höherwertige PC- Ausstattung verbunden mit neueren Soft- und Hardwarelösungen. In der Folge müssen Ge- räte in absehbarer Zeit möglicherweise ohne weitere Förderprogramme erneuert werden. Eine Neubeschaffung dieser Geräte wäre dann voraussichtlich ausschließlich aus dem städ- tischen Haushalt zur finanzieren. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 3a Vorabauszug TOP 7.1 Digitalisierungsausschuss 2022-02-14
11195 Zeichen
Geschäftsführung Digitalisierungsausschuss
Frau Marusich
Telefon: (0221) 221-31544
Fax: (0221) 221-22845
E-Mail: olga.marusich@stadt-koeln.de
Datum: 18.02.2022
(Vorab-)Auszug
aus dem Entwurf der Niederschrift der 7. Sitzung des Digitalisierungsausschusses
vom 14.02.2022
öffentlich
7.1 Bedarfsanerkennung zur Ausstattung von Kölner Schulen mit Endgeräten
nach dem "REACT-EU Förderprogramm" und dem "Förderprogramm Digitale
Ausstattungsoffensive für Schulen in NRW"
0066/2022
Herr Dr. Lutz zeigt sich überrascht wegen der Kurzfristigkeit und der Begründung der Dring-
lichkeit. Ein frühzeitiges Fällen der Entscheidung ist nachvollziehbar. Die Beschlussfolge soll
nicht verletzt werden, aber es bestand nicht hinreichend Zeit, die Angelegenheit über das
Wochenende zu würdigen. Er schlägt vor, Verständnis über die Inhalte zu erreichen, um ggf.
einen gemeinsamen Beschluss zu fassen.
Herr Dr. Lutz fragt, wie groß der Bedarf ist und wie dieser ermittelt wurde. Zudem erkundigt
er sich, ob es vorherige Abfragen bzw. Analysen vorangegangener Aktionen gab und es inte-
ressiert ihn der Split der Fördersumme; welche Kosten entstehen und wie die Förderung
detailliert aussieht.
Bezüglich der Dringlichkeit schließt sich Herr Weber an. In den letzten Jahren wurden bereits
mehrere zehntausend Geräte ebenfalls über Fördermittel abgerufen. Diese Geräte haben
eine gewisse Lebenszeit. Er erkundigt sich, ob dann eine Ersatzbeschaffung ansteht, oder
auf einen Unterricht ohne Geräte, ohne iPads die den Schüler*innen angeboten werden zu-
rückgefallen wird. Weiterhin will er wissen, wie die Device-Strategie für die Kölner Schü-
ler*innen vor dem Stichwort ‚Bring-your-own-Device‘ aussieht. Oder sollen, so wie in der Be-
schlussvorlage beschrieben, Devices unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden?
Herr Dr. Bartels erinnert an den im Dezember 2021 durch Herrn Bücher, Amt für Informati-
onsverarbeitung, gehaltenen Vortrag, wo er Auskunft über die Anzahl der an Lehrer*innen
ausgegebenen, aber von ihnen nicht genutzten Geräte gegeben hat. Es ging um etwa 2000 -
3000 Geräte. Unklar war aus welchen Gründen sie die Geräte nicht genutzt haben. Herr Dr.
Bartels plädiert für eine zielgerichtete Mittelverwendung.
Herr Glashagen berichtet von Schwierigkeiten, als sachkundiger Einwohner ohne iPad kei-
nen Zugriff auf die Vorlage des nicht-öffentlichen Teils zu haben und damit erst kurz vor Sit-
zung und erst vor Ort Kenntnis über den Inhalt der kurzfristig angesetzten Vorlage erhalten
zu haben und sich damit beschäftigen zu können. Mithin kann er seiner demokratischen
Pflicht nicht nachkommen. Er versteht aber, dass es wichtige Gründe gibt, dass manche Vor-
lagen erst kurzfristig angesetzt werden und bittet, in diesen Fällen einen Zugang zu garantie-
ren.
Herr Schoos, Amt für Informationsverarbeitung, antwortet zu der Frage nach der Bedarfser-
mittlung und Verteilung der Endgeräte: Die Bedarfsermittlung erfolgt generell über das Amt
für Schulentwicklung in Koordination und Absprache mit den Schulen. Die Fördersumme ist
zu teilen durch den Fördergeber festgelegten Rahmenbetrag von maximal 500 € brutto inkl.
der Zusatzleistung. Es ergibt sich rein rechnerisch eine Obergrenze, an die sich die Stadt
unter Berücksichtigung der Fördersumme halten wird.
Die Bedarfe sind zielgerichtet an die Bedarfe von Schüler*innen gerichtet, die aus sozialen
Brennpunkten kommen bzw. persönlich einen Bedarf haben, das Gerät kostenfrei nutzen zu
dürfen. Eine Konkretisierung der Bedarfsplanung erfolgt in Abstimmung mit den Schulen,
welche Endgeräte in welchem Bedarfsfall die richtigen sind. Beispielsweise ist ein iPad kos-
tengünstiger als ein Surface. Durch einfache Division wird sich eine Mittelung ergeben; der
konkrete Bedarf schließlich wird vom Amt für Schulentwicklung ermittelt. Zur zweiten Frage,
was Ersatzbeschaffung und Device-Strategie angeht, verweist Herr Schoos an das Amt für
Schulentwicklung.
Die vorliegenden Fördermittelprogramme, von EU und Land NRW, soll die Stadt nutzen.
Hierzu besteht ein Fördermittel-Screening. Für das Thema Ersatzbeschaffung erinnert er an
die Aussage des Rechnungsprüfungsamtes, dass, wenn bis dahin keine neuen Förderpro-
gramme aufgelegt werden, wovon bislang nicht auszugehen ist, Ersatz über den städtischen
Haushalt finanziert wird. Ein Zurückfallen in die nicht-digitale Zeit hält er persönlich für aus-
geschlossen.
Die Aussage des Herrn Bücher zu den von Lehrkräften ungenutzten iPads nimmt er zur Klä-
rung mit. Das Amt für Informationsverarbeitung wird versuchen über Support, Adressierung
und Schulungsangebote, die Geräte in Nutzung zu bringen.
Frau Stadtdirektorin Blome gibt den Hinweis, dass sachkundige Einwohner*innen mittels
einer Token-Lösung auf den nicht-öffentlichen Teil der Sitzung im Ratsinformationssystem
zugreifen können und bittet um eine bilaterale Klärung mit Frau Marusich, Geschäftsführung
Digitalisierungsausschuss.
Sie entschuldigt sich nochmals für die Kurzfristigkeit, hält es aber für mehr als sträflich, wenn
versäumt würde, an einem solchen Fördercall teilzunehmen. In der Vorlage ist ausgeführt,
dass Anträge bis zum 30.06.2022 eingereicht werden müssen.
Daher wird ein Ratsvotum in der Märzsitzung benötigt. Es täte ihr leid, dass die vorberaten-
den Fachorgane nicht den nötigen zeitlichen Vorlauf gehabt hätten, fachlich diskutieren zu
können. Es ist geübte Praxis, Vorlagen im Fachausschuss manchmal ohne Votum in den Rat
zu schieben, sodass die Entscheidung nicht erst einen Zyklus später getroffen werden kann.
In diesem Fall hätte die Verwaltung keine Zeit mehr, den Förderantrag auszufüllen, das be-
dürfe auch einer gewissen Dauer.
Der Kritikpunkt wird voll und ganz angenommen. Trotz des rechtzeitigen Einstellens einer
Vorlage erfordern anschließende verwaltungsinterne Abstimmungen z.B. mit der Kämmerei
und dem Rechnungsprüfungsamt, zudem Diskussionsbedarf unter Kolleg*innen und Vorläufe
mit anderen Ämtern zeitliche Aufwände. Dies soll nicht zur Gewohnheit werden. Die Sache
ist allerdings noch nicht die Beschaffung – der Bedarfsfeststellungsbeschluss liegt bislang
nur unter dem Vorbehalt vor, dass der Förderantrag eingereicht und erfolgreich ist. Es geht
dabei um hohe Fördermittel.
Die Verwaltung wird versuchen, besser zu werden. Frau Stadtdirektorin Blome würde erfreut
begrüßen, wenn dieses Gremium heute mitgehen würde.
Im parallel tagenden Ausschuss, dem passenderen Geschäftsbereich Schule und Weiterbil-
dung findet eine tiefergehende Diskussion mit dem Gegenstand statt, wie die Bedarfsermitt-
lung für die Geräte erfolgt, wer diese Geräte erhalten soll, an welcher Schulform, an welcher
Stelle usw. Das wird dort sicherlich diskutiert.
Herr Hammer fragt, was passiert, wenn der Förderbescheid nicht kommt. Werden die Geräte
dennoch, dann aus dem städtischen Haushalt, beschafft, oder gar nicht. Vor dem Hinter-
grund, dass die Vorlage von schulgebundenen Geräten spricht, fragt er, ob sie von den
Schüler*innen auch zuhause benutzt werden können.
Herr Schoos bestätigt dies.
Herr Dr. Bartels verweist auf die Vorlage zu Microsoft Lizenzen aus dem November 2021.
Bereits damals hat er eine grobe Missachtung des Ehrenamtes festgestellt. Und das Gleiche
passiert nun zwei Monate später. Er bestärkt das von Herrn Glashagen Vorgetragene und
weitet es auf die sachkundige Bürger*innen aus. Aufgrund beruflicher Verpflichtungen kann
man sich nicht den Montag freihalten, um nach neu zugesetzten Vorlagen im System zu
schauen.
Er verweist erneut auf die Funktionsweise des Vertragsmanagementsystems.
Frau Stadtdirektorin Blome verwahrt sich bei allem Respekt davor, dass ihr vorgeworfen
wird, demokratische Grundsätze zu verletzen. Das ist mitnichten der Fall. Sie sichert zu, im
Nachhinein einen Terminlauf zu geben, wann der Fördercall gekommen ist und wie es inner-
halb der Verwaltung weitergegangen ist. Selbst wenn sie sieht, dass die Sache sehr kurzfris-
tig in den Ausschuss kommt, würde sie nicht auf die Teilnahme an einem Fördercall verzich-
ten.
Der Ausschussvorsitzende Herr Jeschka bedankt sich für die Erläuterungen und betont, dass
es nicht im Sinne des Gremiums ist, wenn die Verwaltung nicht an Calls teilnimmt. Das ist
kontraproduktiv für die gesamte Stadt und die Politik. Er bittet nachdrücklich darum, nicht so
kurzfristig vorzulegen und die Sorgen ernst zu nehmen. Der Rat befindet darüber final, aber
es gibt den Vorlauf, damit die Expert*innen dem Rat ein Votum geben können. Herr Jeschka
zeigt sich zuversichtlich für die Zukunft, dass es besser funktioniert.
Herr Florakis fragt nach einer detaillierten Aufschlüsselung und wie die Zahlen zustande
kommen. Es erstaunt ihn, dass stets iPads und Surfaces beschafft werden. Nach seiner Er-
fahrung lernt man damit nicht unbedingt die größte digitale Souveränität, da diese Geräte in
digitale Ökosysteme eingebunden sind und von diesen abhängig sind. Mit einer Nutzung von
freien Systemen wie Linux würden ganz andere Skills erlernt.
Herr Schoos sichert zu, die konkreten Detailaufstellungen nachzuliefern. Die Fördermittelge-
ber haben bestimmte Rahmenbedingungen gesetzt und man geht bei den Berechnungen
davon aus, zu idealer Konstellationen das Maximale an Fördermitteln zu generieren. Eine
Endgeräteausstattung wird am Bedarf gespiegelt und ist noch nicht entschieden, diese Auf-
stellung ist der nächste Prozessschritt. Gemeinhin besteht tendenziell in den Schulen der
Wunsch nach iPads. Der Bedarf wird jedoch erst unter der Prämisse einer Obergrenze von
500 € konkretisiert. Günstigere Geräte mit freien Betriebssystemen zu beschaffen, könnte
dazu führen, die Anzahl ggf. zu verdoppeln.
Herr Weber fragt wie offenen Fragen bis zur Ratssitzung durch die Schulpartie beantwortet
werden können, da der Ausschuss parallel zum Digitalisierungsausschuss tagt.
Frau Stadtdirektorin Blome sichert zu, die offenen Fragen innerhalb der Verwaltung an die
zuständigen Kolleg*innen aus dem Schulbereich zur Beantwortung weiterzuleiten.
Der Ausschussvorsitzende Herr Jeschka würde sich über eine Beantwortung bis zur Ratssit-
zung freuen.
Der Digitalisierungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln erkennt den Bedarf der Verwaltung für die Beschaffung von schul-
gebundenen mobilen Endgeräten (Notebooks und Tablets) für Schüler*innen der Kölner
Schulen auf Basis der Förderprogramme "REACT-EU" und "Digitale Ausstattungsoffensive
für Schulen in NRW“ an.
2. Der Rat der Stadt Köln erkennt die notwendigen initialen Aufwendungen (Beschaffung,
Inbetriebnahme, Zubehör) in Höhe von ca. 5.783.500 Mio € brutto / 4.860.084 Mio € netto
für das Jahr 2022 an.
3. Der Rat der Stadt Köln erkennt die Folgeaufwände (Betrieb, Wartung, Support) von derzeit
ca. 410.550 € brutto / 345.000 € netto für 2022 bzw. ca. 821.100 € / 690.000 € netto für die
Jahre 2023 ff an.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer Förderzusage durch das Land NRW. Die
Folgekosten sind aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren und unterliegen derzeit keiner
Förderung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion empfohlen.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0066/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 14.02.2022
- Erstellt
- 06.01.2022 15:08