Mandari Insight

0066/2022

Bedarfsanerkennung zur Ausstattung von Kölner Schulen mit Endgeräten nach dem "REACT-EU Förderprogramm" und dem "Förderprogramm Digitale Ausstattungsoffensive für Schulen in NRW"

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 14.02.2022

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Anlage 1 Haushaltsmäßige Auswirkungen

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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Ansehen

Anlage 4 Liste geförderter Schulen_1

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Ansehen

Anlage 5 Liste geförderter Schulen_2

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Ansehen

Anlage 3b Beantwortung TOP 7.1 Digitalisierungsausschuss 2022-02-14

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Ansehen

Anlage 2 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Ansehen

Anlage 3a Vorabauszug TOP 7.1 Digitalisierungsausschuss 2022-02-14

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Ansehen

Anlage 1 Haushaltsmäßige Auswirkungen

2503 Zeichen

02.02.2022
Finanzrechnung: 2022 2023 2024 2025 2026 Gesamt
investiv 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Erwerb von Investitionsgütern 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
konsumtiv 410.550 € 821.100 € 821.100 € 821.100 € 821.100 € 3.694.950 €
Förderprogramm
-5.783.500 € 0 € 0 € 0 € 0 € -5.783.500 €
davon 
Hardware-/Softwarewartung 5.783.500 € 0 € 0 € 0 € 0 € 5.783.500 €
davon 
Dienstleistungen 410.550 € 821.100 € 821.100 € 821.100 € 821.100 € 3.694.950 €
Summe Belastung Finanzrechnung 410.550 € 821.100 € 821.100 € 821.100 € 821.100 € 3.694.950 €
Ergebnisrechnung: 2022 2023 2024 2025 2026 Gesamt
Erträge und Aufwendungen 410.550 € 821.100 € 821.100 € 821.100 € 821.100 € 3.694.950 €
Förderprogramm -5.783.500 € 0 € 0 € 0 € 0 € -5.783.500 €
davon 
Hardware-/Softwarewartung 5.783.500 € 0 € 0 € 0 € 0 € 5.783.500 €
davon 
Dienstleistungen 410.550 € 821.100 € 821.100 € 821.100 € 821.100 € 3.694.950 €
Abschreibungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
für Investitionsgüter
(Lineare Verteilung auf die jeweilige Nutzungsdauer) 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Summe Belastung Ergebnisrechnung 410.550 € 821.100 € 821.100 € 821.100 € 821.100 € 3.694.950 €
Berechnung der Abschreibungen:
Nutzungs-
dauer 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031
Kontroll-
summe
Erwerb investive Güter in 2019 5 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Erwerb >410 € in 2020 5 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Erwerb >410 € in 2021 5 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Erwerb >410 € in 2022 5 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Erwerb >410 € in 2023 5 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Summe der Abschreibungsbeträge pro Jahr 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Teilfinanzplan 0301
Teilplanzeile 13
"Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen"
Erläuterungen
Hardware inklusive Zubehör im Jahr 2022
Dienstleistungen für das Jahr 2022 (hälftig) und ab 2023 voller 
Betrag
Teilplanzeile 14
"Bilanzielle Abschreibungen"
Anlage "Haushaltsmäßige Auswirkungen" zu 0066/2022 Bedarfsanerkennung zur Ausstattung von Kölner Schulen mit Endgeräten nach dem "REACT-EU Förderprogramm" und dem 
"Förderprogramm Digitale Ausstattungsoffensive für Schulen in NRW"
Erläuterungen
Hardware inklusive Zubehör im Jahr 2022
Dienstleistungen für das Jahr 2022 (hälftig) und ab 2023 voller 
Betrag
Teilplanzeile 06 
"Kostenerstattungen und Umlagen"
Teilplanzeile 09
"Auszahlung für den Erwerb von beweglichem 
Anlagevermögen"
Teilplanzeile 06 
"Kostenerstattungen und Umlagen"
Teilergebnisplan 0301
Teilplanzeile 13
"Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen"
Stadt Köln - Amt für Informationsverarbeitung Herr Prengel - 123/2 1

Beschlussvorlage Rat

7345 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IX/12 
 
Vorlagen-Nummer 
 0066/2022 
Freigabedatum 
11.02.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsanerkennung zur Ausstattung von Kölner Schulen mit Endgeräten nach dem "REACT-
EU Förderprogramm" und dem "Förderprogramm Digitale Ausstattungsoffensive für Schulen 
in NRW" 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln erkennt den Bedarf der Verwaltung für die Beschaffung von schulge-
bundenen mobilen Endgeräten (Notebooks und Tablets) für Schüler*innen der Kölner Schulen 
auf Basis der Förderprogramme "REACT-EU" und "Digitale Ausstattungsoffensive für Schulen 
in NRW“ an. 
2. Der Rat der Stadt Köln erkennt die notwendigen initialen Aufwendungen (Beschaffung, Inbe-
triebnahme, Zubehör) in Höhe von ca. 5.783.500 Mio. € brutto / 4.860.084 Mio. € netto für 
das Jahr 2022 an. 
3. Der Rat der Stadt Köln erkennt die Folgeaufwände (Betrieb, Wartung, Support) von derzeit ca. 
410.550 € brutto / 345.000 € netto für 2022 bzw. ca. 821.100 € / 690.000 € netto für die Jah-
re 2023 ff an. 
   
 
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer Förderzusage durch das Land NRW. Die Folgekosten 
sind aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren und unterliegen derzeit keiner Förderung. 
 
 
Digitalisierungsausschuss 14.02.2022 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 14.02.2022 
Finanzausschuss 14.03.2022 
Rat 17.03.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  6.194.050 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 5.783.500 € 
     % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    821.100 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
1.1 Förderprogramm REACT-EU (Fördersumme: 3.690.375 Mio. €1) 
Im Rahmen des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) soll die REACT-EU-Initiative 
die Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen 
unterstützen und eine grüne, digitale und stabile Erholung der Wirtschaft vorbereiten2. Das Land 
Nordrhein-Westfalen stellt dabei REACT-EU-Mittel für die digitale Transformation zur Verfügung, um 
Schulen an sozial benachteiligten Standorten in Nordrhein-Westfalen digital auszustatten. 
1.2 Förderprogramm Digitale Ausstattungsoffensive für Schulen in NRW (Fördersumme: 2.093.125 
Mio. €3) 
Angesichts der COVID-19-Pandemie gewährt das Land Nordrhein-Westfalen Zuwendungen für die 
digitale Bildungsinfrastruktur in Förderschulen und Schulen an sozial benachteiligten Standorten in 
                                                 
1 https://bass.schul-welt.de/19556.htm 
2 vgl. https://bass.schul-welt.de/19556.htm Pkt.1 Zuw endungszweck und Rechtsgrundlagen der Richtlinie über die Förderung von Endgerä-
ten für Schulen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des „REACT-EU“ 
3 https://www.schulministerium.nrw/ausstattungsoffensive-nrw-zweites-ausstattungsprogramm

3 
Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, berechtigten Schulen eine vollständige Ausstattung aller Schü-
ler*innen mit personalisierten und technisch schulgebundenen, mobilen Endgeräten zu ermöglichen. 
 
2. Bedarfsfeststellung  
Der Stadt Köln wird die Förderung antragsgebunden als Schulträgerbudget gewährt. Die Höhe wird 
über die Förderrichtlinien und ihre Anlagen4 bestimmt.  
Die Förderanträge sind schriftlich bei der Bezirksregierung bis zum 30. Juni 2022 zu stellen. Der 
Durchführungszeitraum endet am 31. Dezember 2022. 
Durch den vorgegebenen, engen Zeitplan muss der Bedarfsfeststellungsbeschluss unmittelbar ge-
fasst werden, um einen Abruf der Fördermittel nicht zu gefährden.  
 
Die Art der aus pädagogischer Sicht zu bevorzugenden Endgeräte wird unter Anwendung der Förder-
richtlinien und unter Berücksichtigung der infrastrukturellen Standards mit den Schulen abgestimmt. 
Die Antragstellung wird als Sammelantrag bei der Bezirksregierung für die gesamte Fördermaßnah-
me erfolgen.  
 
Die Beschaffung wird unter Anwendung der einschlägigen vergaberechtlichen Regelungen realisiert.  
 
2.1 Fördergegenstand:  
Die Fördersumme kann für die Beschaffung von bis zu ca. 11.600 schulgebundener, mobiler Endge-
räte (Notebooks und Tablets) einschließlich der Inbetriebnahme, sowie des für den Einsatz erforderli-
chen Zubehörs gewährt werden.   
Förderfähig sind Sachausgaben bis zu einer Höhe von 500 € (brutto) je mobilem Endgerät (ein-
schließlich Nebenausgaben).  
Die Überlassung erfolgt als unentgeltliche Leihgabe an Schüler*innen. 
2.2 Wartung, Support und Betrieb: 
Sachausgaben für Betrieb, Wartung und Support der zu beschaffenden mobilen Endgeräte sowie 
Personalausgaben sind nicht Gegenstand der Förderung. 
Die jährlichen Aufwendungen für Wartung, Support und Betrieb werden in 2022 auf rd. 410.550 € 
(brutto) und ab 2023 auf 821.100 € (brutto) geschätzt. Verwaltungsinterne Aufwände für die Umset-
zung und Begleitung der Maßnahme sind nicht berücksichtigt. 
 
3. Rechnungsprüfungsamt 
Das Rechnungsprüfungsamt hat den Bedarf in voller Höhe anerkannt (vgl. Anlage). 
 
4. Finanzmittelbereitstellung  
Die Verteilung der Finanzmittel auf die kommenden Haushaltsjahre kann der beigefügten Anlage ent-
nommen werden. 
Die Finanzierung der mobilen Endgeräte und des dazugehörigen Zubehörs in Höhe von insgesamt rd. 
5.783.500 Mio. € erfolgt in 2022 grundsätzlich im Rahmen der unechten Deckung im Teilergebnisplan 
0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.  
Jedoch sind die im Rahmen der Förderrichtlinien “Digitale Ausstattungsoffensive“ zu beschaffenden 
mobilen Endgeräte zunächst aus dem kommunalen Aufwandsbudget des Teilergebnisplans 0301 
vorzufinanzieren, da der Abruf der Fördermittel in Höhe von 2.093.125 € hier erst im Nachhinein mög-
                                                 
4 https://bass.schul-welt.de/19556.htm 
   https://www.schulministerium.nrw/ausstattungsoffensive-nrw-zweites-ausstattungsprogramm

4 
lich ist. 
Die Finanzierung des Betriebes der zu beschaffenden mobilen Endgeräte, d.h. der verbundenen 
Sachaufwendungen für Wartung, Support und Betrieb in Höhe von ca. 410.550 € brutto für das Haus-
haltsjahr 2022 erfolgt aus im Hpl. 2022 veranschlagten Mitteln des Teilergebnisplans 0301, Schulträ-
geraufgaben bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die ab 2023 benö-
tigten Mittel von ca. 821.100 € brutto per annum wird das Dezernat Bildung, Jugend und Sport an 
gleicher Stelle im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023ff. innerhalb des dann zu-
gewiesenen Budgets, gegebenenfalls durch Umschichtungen, vorsehen.  
 
 
 
Anlagen 
- Begründung der Dringlichkeit 
- Haushaltsmäßige Auswirkungen 
- Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

1208 Zeichen

Begründung der Dringlichkeit: 
0066/2022 Bedarfsanerkennung zur Ausstattung von Kölner Schulen mit Endgeräten 
nach dem "REACT-EU Förderprogramm" und dem "Förderprogramm Digitale Ausstat-
tungsoffensive für Schulen in NRW" 
 
Die Verwaltung bittet um Behandlung der Vorlage trotz eingetretener Verfristung. Der verwal-
tungsinterne Prüf- und Abstimmungsprozess gestaltete sich zeitlich aufwendiger als ange-
nommen. 
Die Anträge für die schulscharfe Umsetzung der beiden Förderprogramme sind bei der ört-
lich zuständigen Bezirksregierung bis zum 30.06.2022 zu stellen. Der Durchführungszeit-
raum bis zum Abschluss der beiden Förderprogramme endet am 31.12.2022.  
Die vorliegende Bedarfsanerkennung ist nur der erste Schritt zum Abruf und Umsetzung der 
Fördermittel.  
Aufgrund der Fördermittelhöhe sind im Anschluss europaweite Ausschreibungsverfahren 
durchzuführen, welche eine zeitliche Durchlaufzeit von mindestens 6 Monaten haben. 
Eine nicht vorherzusehende Unbekannte sind die aktuell unberechenbaren Lieferzeiten auf 
dem Weltmarkt für mobile Endgeräte.  
Aus diesem Grund besteht im vorliegenden Fall die Notwendigkeit für eine sehr zeitnahe 
Entscheidung zur vorgelegten Bedarfsprüfungsvorlage.

Anlage 4 Liste geförderter Schulen_1

2105 Zeichen

Anlage 4 
Schule (Bildungsgang) Förderbudget 
Köln, BK Alfred-Müller-Armack (Ausbildungsvorbereitung) 47.500,00 € 
Köln, BK an der Lindenstraße (Ausbildungsvorbereitung) 51.500,00 € 
Köln, BK Barbara-von-Sell (Ausbildungsvorbereitung) 49.500,00 € 
Köln, BK Deutzer Freiheit (Ausbildungsvorbereitung) 45.500,00 € 
Köln, BK Deutzer Freiheit (nach Anlage B) 67.500,00 € 
Köln, BK Ehrenfeld (Ausbildungsvorbereitung) 100.000,00 € 
Köln, BK Erich-Gutenberg (Ausbildungsvorbereitung) 94.500,00 € 
Köln, BK Hans-Böckler (Ausbildungsvorbereitung)  121.000,00 € 
Köln, BK Hauptstraße (Ausbildungsvorbereitung) 29.500,00 € 
Köln, BK Hauptstraße (nach Anlage B) 22.000,00 € 
Köln, BK Humboldtstr. (Ausbildungsvorbereitung) 50.500,00 € 
Köln, BK Joseph-DuMont (Ausbildungsvorbereitung) 75.500,00 € 
Köln, BK Nicolaus-August-Otto (Ausbildungsvorbereitung) 21.500,00 € 
Köln, BK Richard-Riemenschmid-Schule (Ausbildungsvorbereitung) 36.000,00 € 
Köln, BK Südstadt (Ausbildungsvorbereitung) 73.000,00 € 
Köln, BK Südstadt (nach Anlage B) 34.000,00 € 
Köln, BK Ulrepforte (Ausbildungsvorbereitung) 37.500,00 € 
Köln, BK Werner-von-Siemens-Schule (Ausbildungsvorbereitung) 27.000,00 € 
Köln, GG An St. Theresia 62.625,00 € 
Köln, GG Berthold-Otto-Schule 95.250,00 € 
Köln, GG Friedrich-List-Schule 70.125,00 € 
Köln, GG Grüneberg-Schule 124.500,00 € 
Köln, GG Hauptstr. 97.875,00 € 
Köln, GG James-Krüss 99.000,00 € 
Köln, GG Merianstr. I 138.000,00 € 
Köln, GG Schule Kunterbunt 88.125,00 € 
Köln, GG Westerwaldstr. 144.750,00 € 
Köln, GH Baadenberger Str. Str. 158.500,00 € 
Köln, GH Bilderstöckchen  149.000,00 € 
Köln, GH Gustav-Heinemann-Schule 165.500,00 € 
Köln, GH Johann-Amos-Comenius 156.000,00 € 
Köln, GH Kopernikusschule 193.500,00 € 
Köln, GH Kurt-Tucholsky-Schule 195.500,00 € 
Köln, GH Nelson-Mandela-Schule 168.000,00 € 
Köln, KG Langemaß 100.125,00 € 
Köln, KH Bülowstr.  157.000,00 € 
Köln, KH Großer Griechenmarkt Griechenmarkt 173.000,00 € 
Köln, WBK RS Dagobertstr. Dagobertstr. (Abendrealschule) 154.500,00 € 
Köln, WBK RS, Gym Gereonsmühlengasse (Abendrealschule) 16.000,00 € 
Summe: 3.690.375,00 €

Anlage 5 Liste geförderter Schulen_2

990 Zeichen

Anlage 5 
Geförderte Schule Fördersumme: 
Köln, FÖ ES Auguststr.  62.500,00 € 
Köln, FÖ ES Berliner Str.  68.000,00 € 
Köln, FÖ ES Blumenthalstr.  39.500,00 € 
Köln, FÖ ES Eduard-Mörike-Schule 83.000 € 
Köln, FÖ ES Lindweiler Hof  64.500,00 € 
Köln, FÖ ES Zülpicher Straße  58.500,00 € 
Köln, FÖ GG Auf dem Sandberg  107.000,00 € 
Köln, FÖ GG Kolkrabenweg  86.000,00 € 
Köln, FÖ GG Pestalozzi  73.000,00 € 
Köln, FÖ GG Redwitzstr.  65.500,00 € 
Köln, FÖ LE Thymianweg  185.000,00 € 
Köln, FÖ LE Wilhelm-Leyendecker-Schule  107.000,00 € 
Köln, FÖ LE, ES Martin-Köllen-Schule  125.500,00 € 
Köln, FÖ LE, ES Soldiner Straße  101.500,00 € 
Köln, FÖ SQ Alter Mühlenweg  125.000,00 € 
Köln, FÖ SQ Brehmstraße  53.000,00 € 
Köln, FÖ SQ Paul-Maar-Schule  68.500,00 € 
Köln, GG Konrad-Adenauer-Str.  106.125,00 € 
Köln, GH Ringelnatzstr.  39.500,00 € 
Köln, GH Tiefentalstr.  153.500,00 € 
Köln, KH Adolph-Kolping-Schule  240.500,00 € 
Köln, KR Hilde-Domin-Schule  24.500,00 € 
Summe: 2.037.125,00 €

Anlage 3b Beantwortung TOP 7.1 Digitalisierungsausschuss 2022-02-14

7820 Zeichen

1 
 
0066/2022  
Bedarfsanerkennung zur Ausstattung von Kölner Schulen mit Endgeräten nach dem 
"REACT-EU Förderprogramm" und dem "Förderprogramm Digitale Ausstat-
tungsoffensive für Schulen in NRW" 
Beantwortungen zur Sitzung des Digitalisierungsausschusses am 14.02.2022 
I.  
Herr Dr. Lutz fragt, wie groß der Bedarf ist und wie dieser ermittelt wurde. Zudem erkundigt 
er sich, ob es vorherige Abfragen bzw. Analysen vorangegangener Aktionen gab und es 
interessiert ihn der Split der Fördersumme; welche Kosten entstehen und wie die Förderung 
detailliert aussieht. 
Antwort der Verwaltung: 
Beide neuen Förderprogramme sind Runderlasse des Ministeriums für Schule und Bildung 
vom 15.10.2021. Nähere Hinweise zum Entstehen und Hintergrund der Programme sind der 
Verwaltung nicht bekannt. 
Jedem Förderprogramm ist eine Anlage beigeschlossen, aus der hervorgeht, welcher Schule 
in NRW Mittel zur Erfüllung des Förderzwecks bereitgestellt werden; auch die exakte Höhe 
der Mittel geht hieraus hervor. 
In den Anlagen 4 und 5 werden die jeweiligen detaillierten Informationen dieser Antwort 
beigefügt. 
 
II.  
Herr Weber teilt mit, dass in den letzten Jahren bereits mehrere zehntausend Geräte 
ebenfalls über Fördermittel abgerufen wurden. Diese Geräte haben eine gewisse Lebenszeit. 
Er erkundigt sich, ob dann eine Ersatzbeschaffung ansteht, oder auf einen Unterricht ohne 
Geräte, ohne iPads die den Schüler*innen angeboten werden zurückgefallen wird. Weiterhin 
will er wissen, wie die Device-Strategie für die Kölner Schüler*innen vor dem Stichwort 
‚Bring-your-own-Device‘ aussieht. Oder sollen, so wie in der Beschlussvorlage beschrieben, 
Devices unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden? 
Antwort der Verwaltung: 
 
Alle Förderprogramme der vergangenen Jahre haben eine einmalige Finanzierung der 
mobilen Endgeräte vorgesehen. Folge- und Ersatzbeschaffungen waren nicht Bestandteil 
von Fördermitteleinsatz. Eine 1:1 Ausstattung aller rund 140.000 Schüler*innen mit einem 
mobilen Endgerät wäre wünschenswert, ist allerdings nicht aus dem der Schulverwaltung 
derzeit zur Verfügung stehenden Budget realisierbar.  
‚Get-your-own-Device‘ soll sukzessive an allen Kölner Schulen umgesetzt werden. 
Entscheidend für die Umsetzung ist zum einen der Wunsch und die Motivation der Schule, 
eine 1:1 Lernsituation an der eigenen Schule zu praktizieren, auf der anderen Seite muss die 
Netzwerkinfrastruktur entsprechend ausgebaut sein.

2 
 
III.  
Herr Dr. Bartels erinnert an den im Dezember 2021 durch Herrn Bücher, Amt für 
Informationsverarbeitung, gehaltenen Vortrag, wo er Auskunft über die Anzahl der an 
Lehrer*innen ausgegebenen, aber von ihnen nicht genutzten Geräte gegeben hat. Es ging 
um etwa 2000 - 3000 Geräte. Unklar war aus welchen Gründen sie die Geräte nicht genutzt 
haben. Herr Dr. Bartels plädiert für eine zielgerichtete Mittelverwendung. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Mit Stand 25.02.2022 werden 94,8 % der ausgelieferten Lehrer*innen-Endgeräte durch die 
Lehrkräfte genutzt. 509 Geräte sind bis heute ungenutzt.  
Der Schulträger Köln wird sich hierzu mit der Bezirksregierung Köln abstimmen und klären, 
ob und ggf. welche andere Nutzung der Geräte möglich ist.  
Dem Amt für Schulentwicklung ist es nicht möglich, den Lehrkräften eine Nutzung der 
mobilen Endgeräte in der pädagogischen Arbeit anzuordnen.  
 
 
IV.  
Herr Dr. Bartels verweist erneut auf die Funktionsweise des Vertragsmanagementsystems.  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Aufgrund des Sachzusammenhangs erfolgt die Beantwortung dieser Frage im Kontext der 
Beantwortung zu TOP 10.1 Digitalisierungsausschuss am 14.02.2022: Berichterstattung über 
die Umsetzung der eAktenanwendungen bei der Stadt Köln, 0065/2022.  
 
V.  
Herr Hammer möchte gerne wissen, was passiert, wenn der Förderbescheid nicht kommt. 
Werden die Geräte dennoch, dann aus dem städtischen Haushalt, beschafft, oder gar nicht? 
Vor dem Hintergrund, dass die Vorlage von schulgebundenen Geräten spricht, fragt er, ob 
sie von den Schüler*innen auch zuhause benutzt werden können. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Das ist zu verneinen. Die Stadt Köln wird erst nach Vorlage der Fördermittelzusage den 
Abruf der mobilen Endgeräte vornehmen. Schulgebunden bedeutet in diesem Kontext nicht, 
dass die Geräte in der Schule verbleiben müssen. Die Nutzung der Endgeräte zuhause ist 
möglich und vorgesehen.  
 
VI.  
Herr Florakis fragt nach einer detaillierten Aufschlüsselung und wie die Zahlen zustande 
kommen. Es erstaunt ihn, dass stets iPads und Surfaces beschafft werden. Nach seiner 
Erfahrung lernt man damit nicht unbedingt die größte digitale Souveränität, da diese Geräte 
in digitale Ökosysteme eingebunden sind und von diesen abhängig sind. Mit einer Nutzung 
von freien Systemen wie Linux würden ganz andere Skills erlernt.

3 
 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Das iPad hat sich seit mehr als acht Jahren als mobiles Endgerät in der pädagogischen 
Arbeit durchgesetzt. 
Technisch hat der Schulträger Köln seine Endgerätestrategie im Konzept zu einer 
ganzheitlichen Schul-IT (11/2014) beschrieben. Die dort unter Punkt 5.5.3 „Mobile 
Endgeräte“ genannten Aussagen und Grundsätze zum Einsatz und Management gelten 
unverändert. 
 
Surfaces werden bis dato durch den Schulträger Köln nicht beschafft. Dass mit dem Einsatz 
von den Betriebssystemen Linux vs. IOS andere Skills erlernbar sind ist unbestritten. Aber 
sowohl die städtische Endgerätestrategie noch die schulischen Anforderungen nach einem 
weiteren Endgerätetyp, machen aktuell den Aufbau eines hierfür erforderlichen weiteren 
„Öko Systems“ (bestehend aus Beschaffungsvertrag, Managementsystem und 
Supportvereinbarung) erforderlich. 
 
 
VII. 
 
Aufgrund von Nachfragen sichert Frau Stadtdirektorin Blome zu, im Nachhinein einen 
Terminlauf zu geben, wann der Fördercall gekommen ist und wie es innerhalb der 
Verwaltung weitergegangen ist. 
 
Die Verwaltung bittet darum, die Kurzfristigkeit der Vorlage zu entschuldigen. Die Gründe 
liegen in dem verwaltungsinternen Abstimmungsbedarf zur Finanzierung/Kompensierung der 
ungeplanten Mehrbedarfe, die nicht von dem Förderprogramm umfasst sind (bspw. 
Supportkosten, Guthaben für die Beschaffung von Apps). 
 
 
Timeline zu der Vorlage 0066/2022 
Bedarfsanerkennung zur Ausstattung von Kölner Schulen mit Endgeräten nach dem 
"REACT-EU Förderprogramm" und dem "Förderprogramm Digitale Ausstat-
tungsoffensive für Schulen in NRW" 
https://www.schulministerium.nrw/ausstattungsoffensive-nrw-zweites-ausstattungsprogramm 
 
Ende Oktober 2021:  
 
 Das Amt für Informationsverarbeitung erhält im Rahmen des regelmäßigen 
Screenings auf Fördermöglichkeiten aus dem Internet Kenntnis von den 
Förderprogrammen (RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 15.10.2021 
(ABl. NRW. Sonderausgabe 10/21) und informiert das Amt für Schulentwicklung. 
 
Ende Oktober bis Ende November 2021: 
  
 Ämterübergreifende Abstimmung über Inhalt, Vorgehensweise und Umsetzung der 
Förderprogramme.  
 
 Das Amt für Informationsverarbeitung erstellt einen ersten Entwurf einer 
Bedarfsprüfung zur Umsetzung der Förderprogramme (Grundlage für Mittelabruf und

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Schaffung der im weiteren Verlauf erforderlichen vertraglichen Basis (europaweite 
Ausschreibung) zur Gerätebeschaffung etc.). 
 
Ende November 2021 bis Anfang Februar 2022:  
 
 Inhaltliche Abstimmung der Vorlage zwischen dem Amt für Informationsverarbeitung, 
dem Amt für Schulentwicklung und der Kämmerei. 
 
Anfang Februar 2022: 
 
 Die Vorlage wird dem Rechnungsprüfungsamt mit der Bitte um Stellungnahme 
übersandt.  
 
8. Februar 2022: 
 
 Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes liegt vor. 
 
8. bis 11. Februar 2022: 
 
 Mitzeichnung des Dezernates I 
 Schlusszeichnung der Oberbürgermeisterin 
 
 
 
 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 4 und 5: Liste geförderter Schulen

Anlage 2 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

2592 Zeichen

14 08.02.2022 
142  
 
 
 
 
12 
 
 
Ausstattung von Kölner Schulen mit Endgeräten nach dem "REACT-EU Förderpro-
gramm" und dem "Förderprogramm Digitale Ausstattungsoffensive für Schulen in 
NRW“ 
hier: Bedarfsfeststellung, Vorlagen-Nummer: 0066/2022 
Voraussichtliche Auftragssumme: 7.965.084,00 EUR netto / 9.478.450,00 EUR brutto 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
ich beziehe mich auf die mir am 03.02.2022 zugegangene Beschlussvorlage 0066/2022 zur 
Bedarfsfeststellung durch den Rat der Stadt Köln zur Ausstattung von Kölner Schulen mit 
Endgeräten nach dem "REACT-EU Förderprogramm" und dem "Förderprogramm Digitale 
Ausstattungsoffensive für Schulen in NRW“. 
Es wurde nachvollziehbar dargestellt, dass zum weiteren Ausbau der Kölner Schulen mit 
mobilen Endgeräten im Rahmen von Förderprojekten insgesamt bis zu 11.600 schulgebun-
dene, mobile Endgeräte beschafft werden sollen (RPA-Nr.: 142/22/07/22). 
Die gesamten Kosten für die Beschaffung von bis zu 11.600 Notebooks und Tablets werden 
auf ca. 5.783.500 EUR brutto geschätzt. Die Finanzierung dieser Geräte sowie des Zubehörs 
erfolgt durch das Förderprogramm REACT-EU sowie das Förderprogramm „Digitale Ausstat-
tungsoffensive für Schulen in NRW". 
Zusätzlich zu den Kosten für die Beschaffung der Hardware kommen noch Kosten für Be-
trieb, Wartung, Support und das Management der Geräte hinzu. Diese Folgeaufwände be-
tragen für die Jahre 2022 bis 2026 ca. 3.694.950 EUR brutto und sind nicht vom Förderpro-
gramm umfasst, so dass diese aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren sind. 
Neben den hier neu zu beschaffenden 11.600 Geräten wurden in der Vergangenheit aus 
anderen Förderprogrammen Notebooks und Tablets für die Kölner Schulen beschafft. So 
beispielsweise 11.000 Tablets (iPads) für die Lehrerinnen und Lehrer der Kölner Schulen, 
die über das Landesförderprogramm „Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte 
an Schulen in Nordrhein-Westfalen“ (Vorlagen-Nummer: 2781/2020; RPA-Nr.: 142/22/43/20) 
beschafft wurden. 
Hierzu ist anzumerken, dass nach Ablauf der Nutzungsdauer bzw. spätestens nach einem 
Defekt dieser Geräte außerhalb der Garantiezeit diese ausgetauscht werden müssten. Hinzu 
kommen immer kürzere Innovationszyklen durch die stetige Anpassung an höherwertige PC-
Ausstattung verbunden mit neueren Soft- und Hardwarelösungen. In der Folge müssen Ge-
räte in absehbarer Zeit möglicherweise ohne weitere Förderprogramme erneuert werden. 
Eine Neubeschaffung dieser Geräte wäre dann voraussichtlich ausschließlich aus dem städ-
tischen Haushalt zur finanzieren. 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 3a Vorabauszug TOP 7.1 Digitalisierungsausschuss 2022-02-14

11195 Zeichen

Geschäftsführung Digitalisierungsausschuss 
Frau Marusich 
Telefon:  (0221) 221-31544  
Fax:   (0221) 221-22845 
E-Mail: olga.marusich@stadt-koeln.de 
Datum: 18.02.2022 
(Vorab-)Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 7. Sitzung des Digitalisierungsausschusses 
vom 14.02.2022 
öffentlich 
 
7.1 Bedarfsanerkennung zur Ausstattung von Kölner Schulen mit Endgeräten 
nach dem "REACT-EU Förderprogramm" und dem "Förderprogramm Digitale 
Ausstattungsoffensive für Schulen in NRW" 
0066/2022 
     
Herr Dr. Lutz zeigt sich überrascht wegen der Kurzfristigkeit und der Begründung der Dring-
lichkeit. Ein frühzeitiges Fällen der Entscheidung ist nachvollziehbar. Die Beschlussfolge soll 
nicht verletzt werden, aber es bestand nicht hinreichend Zeit, die Angelegenheit über das 
Wochenende zu würdigen. Er schlägt vor, Verständnis über die Inhalte zu erreichen, um ggf. 
einen gemeinsamen Beschluss zu fassen. 
Herr Dr. Lutz fragt, wie groß der Bedarf ist und wie dieser ermittelt wurde. Zudem erkundigt 
er sich, ob es vorherige Abfragen bzw. Analysen vorangegangener Aktionen gab und es inte-
ressiert ihn der Split der Fördersumme; welche Kosten entstehen und wie die Förderung 
detailliert aussieht. 
Bezüglich der Dringlichkeit schließt sich Herr Weber an. In den letzten Jahren wurden bereits 
mehrere zehntausend Geräte ebenfalls über Fördermittel abgerufen. Diese Geräte haben 
eine gewisse Lebenszeit. Er erkundigt sich, ob dann eine Ersatzbeschaffung ansteht, oder 
auf einen Unterricht ohne Geräte, ohne iPads die den Schüler*innen angeboten werden zu-
rückgefallen wird. Weiterhin will er wissen, wie die Device-Strategie für die Kölner Schü-
ler*innen vor dem Stichwort ‚Bring-your-own-Device‘ aussieht. Oder sollen, so wie in der Be-
schlussvorlage beschrieben, Devices unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden? 
Herr Dr. Bartels erinnert an den im Dezember 2021 durch Herrn Bücher, Amt für Informati-
onsverarbeitung, gehaltenen Vortrag, wo er Auskunft über die Anzahl der an Lehrer*innen 
ausgegebenen, aber von ihnen nicht genutzten Geräte gegeben hat. Es ging um etwa 2000 - 
3000 Geräte. Unklar war aus welchen Gründen sie die Geräte nicht genutzt haben. Herr Dr. 
Bartels plädiert für eine zielgerichtete Mittelverwendung.

Herr Glashagen berichtet von Schwierigkeiten, als sachkundiger Einwohner ohne iPad kei-
nen Zugriff auf die Vorlage des nicht-öffentlichen Teils zu haben und damit erst kurz vor Sit-
zung und erst vor Ort Kenntnis über den Inhalt der kurzfristig angesetzten Vorlage erhalten 
zu haben und sich damit beschäftigen zu können. Mithin kann er seiner demokratischen 
Pflicht nicht nachkommen. Er versteht aber, dass es wichtige Gründe gibt, dass manche Vor-
lagen erst kurzfristig angesetzt werden und bittet, in diesen Fällen einen Zugang zu garantie-
ren. 
Herr Schoos, Amt für Informationsverarbeitung, antwortet zu der Frage nach der Bedarfser-
mittlung und Verteilung der Endgeräte: Die Bedarfsermittlung erfolgt generell über das Amt 
für Schulentwicklung in Koordination und Absprache mit den Schulen. Die Fördersumme ist 
zu teilen durch den Fördergeber festgelegten Rahmenbetrag von maximal 500 € brutto inkl. 
der Zusatzleistung. Es ergibt sich rein rechnerisch eine Obergrenze, an die sich die Stadt 
unter Berücksichtigung der Fördersumme halten wird. 
Die Bedarfe sind zielgerichtet an die Bedarfe von Schüler*innen gerichtet, die aus sozialen 
Brennpunkten kommen bzw. persönlich einen Bedarf haben, das Gerät kostenfrei nutzen zu 
dürfen. Eine Konkretisierung der Bedarfsplanung erfolgt in Abstimmung mit den Schulen, 
welche Endgeräte in welchem Bedarfsfall die richtigen sind. Beispielsweise ist ein iPad kos-
tengünstiger als ein Surface. Durch einfache Division wird sich eine Mittelung ergeben; der 
konkrete Bedarf schließlich wird vom Amt für Schulentwicklung ermittelt. Zur zweiten Frage, 
was Ersatzbeschaffung und Device-Strategie angeht, verweist Herr Schoos an das Amt für 
Schulentwicklung. 
Die vorliegenden Fördermittelprogramme, von EU und Land NRW, soll die Stadt nutzen. 
Hierzu besteht ein Fördermittel-Screening. Für das Thema Ersatzbeschaffung erinnert er an 
die Aussage des Rechnungsprüfungsamtes, dass, wenn bis dahin keine neuen Förderpro-
gramme aufgelegt werden, wovon bislang nicht auszugehen ist, Ersatz über den städtischen 
Haushalt finanziert wird. Ein Zurückfallen in die nicht-digitale Zeit hält er persönlich für aus-
geschlossen. 
Die Aussage des Herrn Bücher zu den von Lehrkräften ungenutzten iPads nimmt er zur Klä-
rung mit. Das Amt für Informationsverarbeitung wird versuchen über Support, Adressierung 
und Schulungsangebote, die Geräte in Nutzung zu bringen. 
Frau Stadtdirektorin Blome gibt den Hinweis, dass sachkundige Einwohner*innen mittels 
einer Token-Lösung auf den nicht-öffentlichen Teil der Sitzung im Ratsinformationssystem 
zugreifen können und bittet um eine bilaterale Klärung mit Frau Marusich, Geschäftsführung 
Digitalisierungsausschuss.  
Sie entschuldigt sich nochmals für die Kurzfristigkeit, hält es aber für mehr als sträflich, wenn 
versäumt würde, an einem solchen Fördercall teilzunehmen. In der Vorlage ist ausgeführt, 
dass Anträge bis zum 30.06.2022 eingereicht werden müssen. 
Daher wird ein Ratsvotum in der Märzsitzung benötigt. Es täte ihr leid, dass die vorberaten-
den Fachorgane nicht den nötigen zeitlichen Vorlauf gehabt hätten, fachlich diskutieren zu 
können. Es ist geübte Praxis, Vorlagen im Fachausschuss manchmal ohne Votum in den Rat 
zu schieben, sodass die Entscheidung nicht erst einen Zyklus später getroffen werden kann. 
In diesem Fall hätte die Verwaltung keine Zeit mehr, den Förderantrag auszufüllen, das be-
dürfe auch einer gewissen Dauer.  
Der Kritikpunkt wird voll und ganz angenommen. Trotz des rechtzeitigen Einstellens einer 
Vorlage erfordern anschließende verwaltungsinterne Abstimmungen z.B. mit der Kämmerei 
und dem Rechnungsprüfungsamt, zudem Diskussionsbedarf unter Kolleg*innen und Vorläufe 
mit anderen Ämtern zeitliche Aufwände. Dies soll nicht zur Gewohnheit werden. Die Sache 
ist allerdings noch nicht die Beschaffung – der Bedarfsfeststellungsbeschluss liegt bislang 
nur unter dem Vorbehalt vor, dass der Förderantrag eingereicht und erfolgreich ist. Es geht 
dabei um hohe Fördermittel.

Die Verwaltung wird versuchen, besser zu werden. Frau Stadtdirektorin Blome würde erfreut 
begrüßen, wenn dieses Gremium heute mitgehen würde. 
Im parallel tagenden Ausschuss, dem passenderen Geschäftsbereich Schule und Weiterbil-
dung findet eine tiefergehende Diskussion mit dem Gegenstand statt, wie die Bedarfsermitt-
lung für die Geräte erfolgt, wer diese Geräte erhalten soll, an welcher Schulform, an welcher 
Stelle usw. Das wird dort sicherlich diskutiert. 
Herr Hammer fragt, was passiert, wenn der Förderbescheid nicht kommt. Werden die Geräte 
dennoch, dann aus dem städtischen Haushalt, beschafft, oder gar nicht. Vor dem Hinter-
grund, dass die Vorlage von schulgebundenen Geräten spricht, fragt er, ob sie von den 
Schüler*innen auch zuhause benutzt werden können. 
Herr Schoos bestätigt dies.  
Herr Dr. Bartels verweist auf die Vorlage zu Microsoft Lizenzen aus dem November 2021. 
Bereits damals hat er eine grobe Missachtung des Ehrenamtes festgestellt. Und das Gleiche 
passiert nun zwei Monate später. Er bestärkt das von Herrn Glashagen Vorgetragene und 
weitet es auf die sachkundige Bürger*innen aus. Aufgrund beruflicher Verpflichtungen kann 
man sich nicht den Montag freihalten, um nach neu zugesetzten Vorlagen im System zu 
schauen. 
Er verweist erneut auf die Funktionsweise des Vertragsmanagementsystems. 
Frau Stadtdirektorin Blome verwahrt sich bei allem Respekt davor, dass ihr vorgeworfen 
wird, demokratische Grundsätze zu verletzen. Das ist mitnichten der Fall. Sie sichert zu, im 
Nachhinein einen Terminlauf zu geben, wann der Fördercall gekommen ist und wie es inner-
halb der Verwaltung weitergegangen ist. Selbst wenn sie sieht, dass die Sache sehr kurzfris-
tig in den Ausschuss kommt, würde sie nicht auf die Teilnahme an einem Fördercall verzich-
ten. 
Der Ausschussvorsitzende Herr Jeschka bedankt sich für die Erläuterungen und betont, dass 
es nicht im Sinne des Gremiums ist, wenn die Verwaltung nicht an Calls teilnimmt. Das ist 
kontraproduktiv für die gesamte Stadt und die Politik. Er bittet nachdrücklich darum, nicht so 
kurzfristig vorzulegen und die Sorgen ernst zu nehmen. Der Rat befindet darüber final, aber 
es gibt den Vorlauf, damit die Expert*innen dem Rat ein Votum geben können. Herr Jeschka 
zeigt sich zuversichtlich für die Zukunft, dass es besser funktioniert. 
Herr Florakis fragt nach einer detaillierten Aufschlüsselung und wie die Zahlen zustande 
kommen. Es erstaunt ihn, dass stets iPads und Surfaces beschafft werden. Nach seiner Er-
fahrung lernt man damit nicht unbedingt die größte digitale Souveränität, da diese Geräte in 
digitale Ökosysteme eingebunden sind und von diesen abhängig sind. Mit einer Nutzung von 
freien Systemen wie Linux würden ganz andere Skills erlernt.  
Herr Schoos sichert zu, die konkreten Detailaufstellungen nachzuliefern. Die Fördermittelge-
ber haben bestimmte Rahmenbedingungen gesetzt und man geht bei den Berechnungen 
davon aus, zu idealer Konstellationen das Maximale an Fördermitteln zu generieren. Eine 
Endgeräteausstattung wird am Bedarf gespiegelt und ist noch nicht entschieden, diese Auf-
stellung ist der nächste Prozessschritt. Gemeinhin besteht tendenziell in den Schulen der 
Wunsch nach iPads. Der Bedarf wird jedoch erst unter der Prämisse einer Obergrenze von 
500 € konkretisiert. Günstigere Geräte mit freien Betriebssystemen zu beschaffen, könnte 
dazu führen, die Anzahl ggf. zu verdoppeln. 
Herr Weber fragt wie offenen Fragen bis zur Ratssitzung durch die Schulpartie beantwortet 
werden können, da der Ausschuss parallel zum Digitalisierungsausschuss tagt. 
Frau Stadtdirektorin Blome sichert zu, die offenen Fragen innerhalb der Verwaltung an die 
zuständigen Kolleg*innen aus dem Schulbereich zur Beantwortung weiterzuleiten.

Der Ausschussvorsitzende Herr Jeschka würde sich über eine Beantwortung bis zur Ratssit-
zung freuen. 
 
Der Digitalisierungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
 
Beschluss:  
1. Der Rat der Stadt Köln erkennt den Bedarf der Verwaltung für die Beschaffung von schul-
gebundenen mobilen Endgeräten (Notebooks und Tablets) für Schüler*innen der Kölner 
Schulen auf Basis der Förderprogramme "REACT-EU" und "Digitale Ausstattungsoffensive 
für Schulen in NRW“ an.  
2. Der Rat der Stadt Köln erkennt die notwendigen initialen Aufwendungen (Beschaffung, 
Inbetriebnahme, Zubehör) in Höhe von ca. 5.783.500 Mio € brutto / 4.860.084 Mio € netto 
für das Jahr 2022 an.  
3. Der Rat der Stadt Köln erkennt die Folgeaufwände (Betrieb, Wartung, Support) von derzeit 
ca. 410.550 € brutto / 345.000 € netto für 2022 bzw. ca. 821.100 € / 690.000 € netto für die 
Jahre 2023 ff an.  
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer Förderzusage durch das Land NRW. Die 
Folgekosten sind aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren und unterliegen derzeit keiner 
Förderung.  
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion empfohlen.

Beratungsverlauf (4)

14.02.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
14.02.2022 Digitalisierungsausschuss
TOP 7.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
14.03.2022 Finanzausschuss
TOP 10.13 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
17.03.2022 Rat
TOP 10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0066/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
14.02.2022
Erstellt
06.01.2022 15:08