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AN/1658/2023

„frische Luft sollte kein Luxus sein, sie sollte als grundlegendes Menschenrecht betrachtet werden

Anfrage nach § 4 BV8 (Linke) 14.09.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 21.09.2023, TOP 9.2.4

Anfrage (Die Linke BV8)

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Anfrage (Die Linke BV8)

7623 Zeichen

Kalker Hauptstraße 247 – 273 
51103 Köln 
Linke-BV8@stadt-koeln.de 
 
 
 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 11.09.2023 
AN/1658/2023 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 21.09.2023 
TOP 9.2.4 
 
„frische Luft sollte kein Luxus sein, sie sollte als grundlegendes Menschenrecht 
betrachtet werden" 
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
DIE LINKE. Fraktion in der BV Kalk bittet Sie höflichst, um die Aufnahme der folgenden 
Anfrage auf die Tagesordnung zur 20. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk in der 
Wahlperiode 2020/2025 am Donnerstag, den 21.09.2023 
 
Der Betreff dieser Anfrage ist ein Zitat.  
EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevicius (Litauen) sagte es im Oktober 2022 als die 
EU-Kommission ihren Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Richtlinien für Luftqualität 
präsentierte. Tatsächlich ist saubere Luft, wie so vieles im Kapitalismus extrem 
ungerecht verteilt. Besonders die Feinstaubbelastung spiele 
„eine entscheidende Rolle und reduziert die Lebenserw artung erheblich“, sagte 
der EU-Abgeordnete Tiemo Wölken (SPD) – „mit drastischen Effekten vor allem für 
finanziell Schw ächere, die sich teuren Wohnraum im Grünen nicht leisten können“. 
 
Auch in Köln dürfte die sauberste Luft in den Vierteln mit den höchsten Mieten und 
höchsten Grundstückspreisen zu finden sein. 
Am 29.08.2023 wurde der jährliche Bericht zum Air Quality Life Index (AQLI) 
veröffentlicht. Dieser wurde weder in Deutschland noch in Köln wirklich zur Kenntnis 
genommen. Dabei sagt er unter anderem aus, dass zum Beispiel die Luftverschmutzung 
durch Feinstaub – die durch Fahrzeug- und Industrieabgase, Waldbrände und mehr 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin  
Claudia Greven-Thürmer 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker

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entsteht – nach wie vor die „größte externe Bedrohung für die öffentliche 
Gesundheit“ darstellt. 
 
Wenn die Welt diese Schadstoffe dauerhaft reduzierte, um den Richtwert der 
Weltgesundheitsorganisation (WHO) (siehe unten) zu erreichen, verlängerte sich die 
durchschnittliche Lebenserwartung der Menschen weltweit, den Daten zufolge um 2,3 
Jahre. In Deutschland lebte man mit einer Luft, die sich an die aktuellen Grenzwerte 
hielte, um 0,43 Jahre länger. Luftverschmutzung ist damit für die Gesundheit des 
durchschnittlichen Menschen auf dem Planeten Erde gefährlicher als Rauchen oder 
Alkohol. 
 
Auf Basis wissenschaftlicher Untersuchungen hatte die WHO im September 2021 neue 
Richtlinien zur Luftreinhaltung veröffentlicht. Diese sind deutlich schärfer als die 
gesetzlichen Grenzwerte in Deutschland. Für Feinstäube mit einer Partikelgröße von 2,5 
Mikrometer (ein Mikrometer entspricht dem Millionstel eines Meters oder dem 
Tausendstel eines Millimeters), empfiehlt die WHO einen Grenzwert von 5 Mikrogramm 
pro Kubikmeter Luft (Ein Mikrogramm ist ein Tausendstel Milligramm, also ein Millionstel 
Gramm und ein Kubikmeter entspricht 1000 Liter) . Das ist nur noch ein Fünftel des 
aktuellen gesetzlichen Wertes in Deutschland. Bei Stickoxiden empfiehlt die WHO einen 
Grenzwert von 10 Mikrogramm. Das ist nur noch ein Viertel des aktuellen gesetzlichen 
Wertes. 
Diese neuen Leitlinien werden bereits durch das Umweltbundesamt und durch die 
medizinischen Fachgesellschaften unterstützt. 
 
Am gestrigen Mittwoch den 13.09.2023 hat das Europäische Parlament seine 
Verhandlungsposition zur Verbesserung der Luftqualität angenommen. Vorgesehen sind 
strengere Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid. 
363 Abgeordnete stimmten in Straßburg dafür, 226 dagegen und 46 enthielten sich der 
Stimme. Damit sollen strengere Grenz- und Zielwerte für 2035 für verschiedene 
Schadstoffe festgelegt werden, darunter Feinstaub (PM2.5, PM10), NO2 
(Stickstoffdioxid), SO2 (Schwefeldioxid) und O3 (Ozon). Die neuen Vorschriften würden 
sicherstellen, dass die Luftverschmutzung in der EU weder die menschliche Gesundheit, 
noch die natürlichen Ökosysteme oder die biologische Vielfalt beeinträchtigt, und die 
EU-Vorschriften würden mit den jüngsten Luftqualitätsrichtlinien der 
Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Einklang gebracht. Die Abgeordneten betonen 
auch, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Luftqualitätsstandards ein 
Zwischenziel sein sollten, das so schnell wie möglich, spätestens jedoch bis 2030, 
erreicht werden muss.  
Der Text fordert außerdem zusätzliche Messstationen für die Luftqualität.  
 
Es wird wahrscheinlich Jahre dauern,

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 bis diese neuen Leitlinien zu EU-Recht werden,  
 bis dieses EU-Recht dann in deutsches Recht übertragen ist, und 
 bis dann ein neuer Kölner Luftreinhalteplan diese Grenzwerte umzusetzen plant. 
von der Einhaltung ganz zu schweigen. 
 
Nach der Abstimmung sagte der Berichterstatter Javi López (S&D, ES): „Die 
Bekämpfung der Luftverschmutzung in Europa erfordert sofortiges Handeln. Diese in 
Zeitlupe ablaufende Pandemie fordert einen verheerenden Tribut von unserer 
Gesellschaft und führt zu vorzeitigen Todesfällen und einer Vielzahl von Herz-Kreislauf- 
und Lungenkrankheiten. Wir müssen den w issenschaftlichen Erkenntnissen folgen, 
unsere Luftqualitätsnormen an die WHO-Leitlinien anpassen und einige der 
Bestimmungen dieser Richtlinie verstärken. Wir müssen ehrgeizig sein, um das 
Wohlergehen unserer Bürger zu schützen und eine sauberere und gesündere Umw elt 
zu schaffen.“ 
 
Bisher war die Stadt Köln und die politische Mehrheit aus Grüne, CDU, Volt ebenso wie 
SPD und FDP aber weder bereit, bereits jetzt Maßnahmen zu erarbeiten, um die 
kommenden strengeren Regeln einhalten zu können, noch wirklich einen 
flächendeckenden IST-Zustand zu erfassen. 
 
So gibt es in Köln zwar 86 Stadtteile, aber lediglich 20 aktive Luftmessstellen des 
Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) 
und keine städtische. Nur vier Messstellen befinden sich rechtsrheinisch! Von diesen 20 
bzw 4 Messstellen messen aber nur 3 linksrheinisch und eine rechtsrheinisch den 
Feinstaub. Es ist nicht erklärbar, warum zum Beispiel an der mit Wohnbebauung 
gesäumten Kalker Hauptstraße nicht gemessen wird und auch nicht gemessen werden 
soll. 
 
Dabei ist kommunale Beschlusslage dazu klar. Am 6. Februar 2018 beschloss der 
Kölner Rat: „Der Rat der Stadt Köln bekräftigt, den Schutz der Gesundheit der 
Bevölkerung im Zusammenhang mit der Luftreinhaltung als höchste Priorität zu 
behandeln.“ 
 
Dazu haben wir einige Fragen, um deren Beantwortung wir höflich bitten. 
 
1. Wie erfasst die Stadt Köln die Luftqualität in den Stadtteilen des Stadtbezirk Kalk, 
wenn die einzigen rechtsrheinischen Messstationen Bergisch-Gladbacher Straße, 
Clevischer Ring, Dellbücker Hauptstraße (alle Bezirk Mülheim) und Haupstraße 
(im Bezirk Porz) liegen?

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2. Wie sauber ist die Luft in Bezug zum Beispiel auf Stickoxide und Feinstäube in 
den Kalker Stadtteilen, Vingst, Höhenberg, Brück, Neubrück, Ostheim, Merheim, 
Rath/Heumar, Kalk und Humboldt/Gremberg? 
 
3. Ließe sich die Luftqulität dort verbessern, wenn der Motorisierte Individualverkehr 
eingeschränkt, reduziert oder verlangsamt würde? 
 
4. Warum verweigert die Stadt Köln zusätzlich Investitionen in die Gesundheit der 
Kalker Bevölkerung durch eigene städtische Messstationen zum Beispiel auf der 
Kalker Hauptstraße, der Olpner Straße oder der Rösrather Straße? 
 
5. Wie bereitet sich die Stadt Köln auf die absehbar kommenden, strengeren 
Richtwerte vor? 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
HP Fischer      gez. Denis Badorf 
Fraktionsvorsitzender      Stellvertretender  
Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

21.09.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.2.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1658/2023
Typ
Anfrage nach § 4 BV8 (Linke)
Datum
14.09.2023
Erstellt
14.09.2023 11:16