AN/1658/2023
„frische Luft sollte kein Luxus sein, sie sollte als grundlegendes Menschenrecht betrachtet werden
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Anfrage (Die Linke BV8)
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Kalker Hauptstraße 247 – 273 51103 Köln Linke-BV8@stadt-koeln.de Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 11.09.2023 AN/1658/2023 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 21.09.2023 TOP 9.2.4 „frische Luft sollte kein Luxus sein, sie sollte als grundlegendes Menschenrecht betrachtet werden" Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, DIE LINKE. Fraktion in der BV Kalk bittet Sie höflichst, um die Aufnahme der folgenden Anfrage auf die Tagesordnung zur 20. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk in der Wahlperiode 2020/2025 am Donnerstag, den 21.09.2023 Der Betreff dieser Anfrage ist ein Zitat. EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevicius (Litauen) sagte es im Oktober 2022 als die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Richtlinien für Luftqualität präsentierte. Tatsächlich ist saubere Luft, wie so vieles im Kapitalismus extrem ungerecht verteilt. Besonders die Feinstaubbelastung spiele „eine entscheidende Rolle und reduziert die Lebenserw artung erheblich“, sagte der EU-Abgeordnete Tiemo Wölken (SPD) – „mit drastischen Effekten vor allem für finanziell Schw ächere, die sich teuren Wohnraum im Grünen nicht leisten können“. Auch in Köln dürfte die sauberste Luft in den Vierteln mit den höchsten Mieten und höchsten Grundstückspreisen zu finden sein. Am 29.08.2023 wurde der jährliche Bericht zum Air Quality Life Index (AQLI) veröffentlicht. Dieser wurde weder in Deutschland noch in Köln wirklich zur Kenntnis genommen. Dabei sagt er unter anderem aus, dass zum Beispiel die Luftverschmutzung durch Feinstaub – die durch Fahrzeug- und Industrieabgase, Waldbrände und mehr Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - entsteht – nach wie vor die „größte externe Bedrohung für die öffentliche Gesundheit“ darstellt. Wenn die Welt diese Schadstoffe dauerhaft reduzierte, um den Richtwert der Weltgesundheitsorganisation (WHO) (siehe unten) zu erreichen, verlängerte sich die durchschnittliche Lebenserwartung der Menschen weltweit, den Daten zufolge um 2,3 Jahre. In Deutschland lebte man mit einer Luft, die sich an die aktuellen Grenzwerte hielte, um 0,43 Jahre länger. Luftverschmutzung ist damit für die Gesundheit des durchschnittlichen Menschen auf dem Planeten Erde gefährlicher als Rauchen oder Alkohol. Auf Basis wissenschaftlicher Untersuchungen hatte die WHO im September 2021 neue Richtlinien zur Luftreinhaltung veröffentlicht. Diese sind deutlich schärfer als die gesetzlichen Grenzwerte in Deutschland. Für Feinstäube mit einer Partikelgröße von 2,5 Mikrometer (ein Mikrometer entspricht dem Millionstel eines Meters oder dem Tausendstel eines Millimeters), empfiehlt die WHO einen Grenzwert von 5 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (Ein Mikrogramm ist ein Tausendstel Milligramm, also ein Millionstel Gramm und ein Kubikmeter entspricht 1000 Liter) . Das ist nur noch ein Fünftel des aktuellen gesetzlichen Wertes in Deutschland. Bei Stickoxiden empfiehlt die WHO einen Grenzwert von 10 Mikrogramm. Das ist nur noch ein Viertel des aktuellen gesetzlichen Wertes. Diese neuen Leitlinien werden bereits durch das Umweltbundesamt und durch die medizinischen Fachgesellschaften unterstützt. Am gestrigen Mittwoch den 13.09.2023 hat das Europäische Parlament seine Verhandlungsposition zur Verbesserung der Luftqualität angenommen. Vorgesehen sind strengere Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid. 363 Abgeordnete stimmten in Straßburg dafür, 226 dagegen und 46 enthielten sich der Stimme. Damit sollen strengere Grenz- und Zielwerte für 2035 für verschiedene Schadstoffe festgelegt werden, darunter Feinstaub (PM2.5, PM10), NO2 (Stickstoffdioxid), SO2 (Schwefeldioxid) und O3 (Ozon). Die neuen Vorschriften würden sicherstellen, dass die Luftverschmutzung in der EU weder die menschliche Gesundheit, noch die natürlichen Ökosysteme oder die biologische Vielfalt beeinträchtigt, und die EU-Vorschriften würden mit den jüngsten Luftqualitätsrichtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Einklang gebracht. Die Abgeordneten betonen auch, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Luftqualitätsstandards ein Zwischenziel sein sollten, das so schnell wie möglich, spätestens jedoch bis 2030, erreicht werden muss. Der Text fordert außerdem zusätzliche Messstationen für die Luftqualität. Es wird wahrscheinlich Jahre dauern, - 3 - bis diese neuen Leitlinien zu EU-Recht werden, bis dieses EU-Recht dann in deutsches Recht übertragen ist, und bis dann ein neuer Kölner Luftreinhalteplan diese Grenzwerte umzusetzen plant. von der Einhaltung ganz zu schweigen. Nach der Abstimmung sagte der Berichterstatter Javi López (S&D, ES): „Die Bekämpfung der Luftverschmutzung in Europa erfordert sofortiges Handeln. Diese in Zeitlupe ablaufende Pandemie fordert einen verheerenden Tribut von unserer Gesellschaft und führt zu vorzeitigen Todesfällen und einer Vielzahl von Herz-Kreislauf- und Lungenkrankheiten. Wir müssen den w issenschaftlichen Erkenntnissen folgen, unsere Luftqualitätsnormen an die WHO-Leitlinien anpassen und einige der Bestimmungen dieser Richtlinie verstärken. Wir müssen ehrgeizig sein, um das Wohlergehen unserer Bürger zu schützen und eine sauberere und gesündere Umw elt zu schaffen.“ Bisher war die Stadt Köln und die politische Mehrheit aus Grüne, CDU, Volt ebenso wie SPD und FDP aber weder bereit, bereits jetzt Maßnahmen zu erarbeiten, um die kommenden strengeren Regeln einhalten zu können, noch wirklich einen flächendeckenden IST-Zustand zu erfassen. So gibt es in Köln zwar 86 Stadtteile, aber lediglich 20 aktive Luftmessstellen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) und keine städtische. Nur vier Messstellen befinden sich rechtsrheinisch! Von diesen 20 bzw 4 Messstellen messen aber nur 3 linksrheinisch und eine rechtsrheinisch den Feinstaub. Es ist nicht erklärbar, warum zum Beispiel an der mit Wohnbebauung gesäumten Kalker Hauptstraße nicht gemessen wird und auch nicht gemessen werden soll. Dabei ist kommunale Beschlusslage dazu klar. Am 6. Februar 2018 beschloss der Kölner Rat: „Der Rat der Stadt Köln bekräftigt, den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung im Zusammenhang mit der Luftreinhaltung als höchste Priorität zu behandeln.“ Dazu haben wir einige Fragen, um deren Beantwortung wir höflich bitten. 1. Wie erfasst die Stadt Köln die Luftqualität in den Stadtteilen des Stadtbezirk Kalk, wenn die einzigen rechtsrheinischen Messstationen Bergisch-Gladbacher Straße, Clevischer Ring, Dellbücker Hauptstraße (alle Bezirk Mülheim) und Haupstraße (im Bezirk Porz) liegen? - 4 - 2. Wie sauber ist die Luft in Bezug zum Beispiel auf Stickoxide und Feinstäube in den Kalker Stadtteilen, Vingst, Höhenberg, Brück, Neubrück, Ostheim, Merheim, Rath/Heumar, Kalk und Humboldt/Gremberg? 3. Ließe sich die Luftqulität dort verbessern, wenn der Motorisierte Individualverkehr eingeschränkt, reduziert oder verlangsamt würde? 4. Warum verweigert die Stadt Köln zusätzlich Investitionen in die Gesundheit der Kalker Bevölkerung durch eigene städtische Messstationen zum Beispiel auf der Kalker Hauptstraße, der Olpner Straße oder der Rösrather Straße? 5. Wie bereitet sich die Stadt Köln auf die absehbar kommenden, strengeren Richtwerte vor? Mit freundlichen Grüßen HP Fischer gez. Denis Badorf Fraktionsvorsitzender Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1658/2023
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV8 (Linke)
- Datum
- 14.09.2023
- Erstellt
- 14.09.2023 11:16