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3313/2017

Umgestaltung des Hermann-Joseph-Platzes, Elogiusplatzes und Augustinerplatzes, hier: Mitteilung über eine Erhöhung der Investitionsauszahlungen gem. § 24 Abs. 2 GemHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln im Teilplan 1201 - Straßen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 29.11.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.12.2017, TOP 10.38

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

10029 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3313/2017 
Freigabedatum 
29.11.2017  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umgestaltung des Hermann-Joseph-Platzes, Elogiusplatzes und Augustinerplatzes, hier: 
Mitteilung über eine Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß § 24 Abs. 2 GemHVO in 
Verbindung mit § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln im Teilplan 1201 - Straßen, 
Wege, Plätze - bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6612, Nord-Süd Stadtbahn, Wiederherstellung 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt die Kostenerhöhung bei der Realisierung der Maßnahmen „Umgestaltung des Her-
mann-Joseph-Platzes, Elogiusplatzes und Augustinerplatzes“ über insgesamt 655.000 € zur Kennt-
nis. Die Gesamtkosten betragen nunmehr 2.062.000 € statt bisher 1.407.000 €. 
 
 
Verkehrsausschuss 05.12.2017 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.12.2017 
Finanzausschuss 18.12.2017 
Rat 19.12.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   655.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 ff 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   13.100 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 06.05.2014 die Verwaltung damit beauftragt, die 
Ausführungsplanung für die drei Plätze zu erstellen und den Ausbau zur Umgestaltung nach Räu-
mung der KVB-Baustelleneinrichtungsflächen im Rahmen der Oberflächenwiederherstellung Nord-
Süd-Stadtbahn zu realisieren. Das Projekt beinhaltet eine hochwertige Umgestaltung des Hermann-
Joseph-Platzes, des Elogiusplatzes und des Augustinerplatzes einschließlich der Hohe Straße zwi-
schen der Cäcilienstraße und dem Burghöfchen. Es handelt sich dabei um Maßnahmen aus dem 
"Städtebaulichen Masterplan Innenstadt". Die hierfür erforderlichen voraussichtlichen Gesamtkosten 
wurden in Höhe von 1.407.000 € (1.477.000 € abzüglich Planungskosten für die Treppenanlage Pi-
pinstraße in Höhe von 70.000 €) beschlossen. 
 
Die Kostenaufstellung für den Baubeschluss wurde auf Basis des städtebaulichen Entwurfs erstellt 
und berücksichtigte die straßenbaulichen Planungs- und Baukosten. Im Zuge der Ausführungspla-
nung und des Ausbaus sowie durch bisher nicht berücksichtigte Baunebenkosten haben sich Ände-
rungen ergeben, die zu Mehrkosten in Höhe von insgesamt 655.000 € führen. Die Änderungen sind 
im Folgenden detailliert dargestellt. 
 
Elogiusplatz und Hermann-Joseph-Platz 
 
Die Umgestaltung des Elogiusplatzes ist abgeschlossen. Für den Hermann-Joseph-Platz erfolgt in 
Kürze die technische Schlussabnahme. Möglicherweise müssen hier noch abschließende Nacharbei-
ten durchgeführt werden.  
Die Auftragssummen für die straßenbaulichen Maßnahmen betragen zusammen 985.562,79 €. Die-
ser Betrag liegt um rund 58.000 € unter den im Rahmen des Baubeschlusses für diese beiden Teil-
maßnahmen geplanten Kosten von 1.043.560 €.

3 
Für den Elogiusplatz wurde ein Nachtrag durch ergänzende Arbeiten für die Deckenkonstruktion im 
Bereich des U-Bahn-Bauwerkes in Höhe von rund 15.500 € erforderlich. Für den Hermann-Joseph-
Platz sind Zusatzleistungen in Höhe von rund 26.500 € durch den Austausch der Bordsteine gemäß 
des Gestaltungshandbuches Innenstadt sowie für die Entwässerungsrinnen um die Entrauchungs-
schächte, die an den vorhandenen Sinkkastenleitungen zusätzlich angeschlossen werden mussten, 
angefallen. 
Insgesamt betragen die vorgelegten Nachträge somit 42.000 €, so dass sich die Kostenminderung 
auf 16.000 € reduziert.  
 
Da die Nachträge noch nicht verhandelt sind, stehen sie unter dem Vorbehalt einer Korrektur nach 
dem Ergebnis der Nachtragsverhandlungen durch das städtische Vergabeamt. 
Für Schlussvermessungen, architektonische Baubegleitungen sowie begleitende Baugrunduntersu-
chungen sind bisher nicht berücksichtige Kosten in Höhe von rund 25.000 € zu berücksichtigen.  
Insgesamt ergeben sich für den Elogiusplatz und den Hermann-Joseph-Platz somit Mehrkosten in 
Höhe von aktuell rund 9.000 €. 
 
Augustinerplatz und Hohe Straße zwischen Cäcilienstraße und Burghöfchen 
Das am 30.06.2017 erstellte Leistungsverzeichnis weist Baukosten in Höhe von 832.132,94 € aus 
und überschreitet die seinerzeit kalkulierten Kosten in Höhe von 308.440 € um rund 524.000 €. Diese 
Kostensteigerung ist auf folgende Sachverhalte zurückzuführen: 
- Im Zuge der weiteren Detailplanung wurde festgestellt, dass ein aktualisiertes Bodengutachten 
erforderlich wird. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse haben zu einer Änderung des Straßen-
aufbaus geführt. Dementsprechend muss die Verkehrsfläche der Hohe Straße im Vollausbau her-
gestellt werden und die bei der ursprünglichen Kostenaufstellung vorgesehene Schottertragschicht 
durch eine Asphalttragschicht ersetzt werden. Die Mehrkosten hierfür betragen rund 72.000 €. Die 
aus der Änderung resultierende Bauzeitenverlängerung macht des Weiteren die Erstellung eines 
detaillierten Bauablaufs mit einer damit verbundenen bauzeitlichen Verkehrssicherung erforderlich 
und führt zu einer weiteren Kostenerhöhung von rund 30.000 €. 
 
- Der aktuelle Einheitspreis für den Naturstein-Oberflächenbelag entspricht nicht mehr dem ur-
sprünglich kalkulierten Preis. Darüber hinaus wurde im Zuge der weiteren Detailplanung statt einer 
Betonsteinplatte mit Granitvorsatz eine 2 cm dickere Vollplatte aus Granit ausgeschrieben, um Ab-
platzungen durch Schwerlast- und Lieferverkehr zu vermeiden. Hierdurch entstehen Mehrkosten in 
Höhe von rund 260.000 €. 
 
- Im Zuge der Arbeiten zur Nord-Süd-Stadtbahn mussten provisorische Baumeinfassungen zum 
Schutz der Bäume hergestellt werden. Damit die gewünschte städtebauliche Aufwertung erreicht 
werden kann, müssen diese Provisorien den städtebaulichen Anforderungen angepasst werden. 
Dies führt zu bisher nicht eingeplanten Kosten in Höhe von rund 108.000 €. Darüber hinaus wur-
den vom Gestaltungsbeirat anstelle von Bänken Natursteinkuben zur gestalterischen Aufwertung 
des Platzes beschlossen. Hierfür sind zusätzliche Kosten in Höhe von rund 9.000 € zu berücksich-
tigen. 
 
- Die neue Bewertung der Verkehrsabwicklung im Einmündungsbereich Hohe Straße, die eine Ver-
besserung der Führung und Verkehrssicherheit des Fußgänger- und Radverkehrs ermöglicht, 
macht den Rückbau der Lichtsignalanlage notwendig und verursacht Mehrkosten in Höhe von rund 
33.000 €. 
 
- Aus Gründen der gestalterischen Aufwertung sind auspflasterbare Schachdeckel vorgesehen. 
Hierfür entstehen weitere Kosten in Höhe von 12.000 €. 
 
Zwischenzeitlich liegt das Submissionsergebnis vor. Das Angebot des Mindestbietenden schließt mit 
Kosten in Höhe von 930.106,49 € ab und überschreitet die Kosten des Leistungsverzeichnisses um 
rund 98.000 €. Dies resultiert aus der regen Bautätigkeit in der jüngeren Vergangenheit, wodurch sich 
die gesamte Marktsituation für die Stadt Köln als Auftraggeber negativ entwickelt hat. Die Abwei-

4 
chung zu den beschlossenen Kosten von 308.440 € erhöht sich dadurch auf 622.000 €. 
Darüber hinaus sind für die Schlussvermessung, die architektonische Baubegleitung und begleitende 
Baugrunduntersuchungen bisher nicht berücksichtigte Kosten in Höhe von rund 18.000 € einzupla-
nen. Demzufolge ergeben sich für den Augustinerplatz und die Hohe Straße zwischen Cäcilienstraße 
und Burghöfchen insgesamt Mehrkosten in Höhe von aktuell rund 640.000 €. 
Fazit: 
Aufgrund der Mehrkosten für den Elogiusplatz und den Hermann-Joseph-Platz in Höhe von insge-
samt rund 9.000 € sowie der Mehrkosten für den Augustinerplatz und die Hohe Straße zwischen Cä-
cilienstraße und Burghöfchen in Höhe von insgesamt rund 640.000 € ergibt sich eine Abweichung in 
Höhe von zunächst 649.000 €. Da die bisher mit 55.000 € einkalkulierten Planungskosten für alle 3 
Baumaßnahmen um rund 6.000 € überschritten wurden, ist insgesamt eine Kostensteigerung gegen-
über den beschlossenen Kosten in Höhe von 655.000 € zu verzeichnen. 
Bezogen auf die neuen Gesamtkosten in Höhe von 2.062.000 € wurde bis zum 31.12.2016 ein Betrag 
von 472.539,89 € verausgabt. Daraus ergibt sich ein noch zu finanzierender Betrag in Höhe von 
1.589.460,11 €.  
Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel sind im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, im 
Hpl. 2016/2017 im Haushaltsjahr 2017 sowie im Hpl. 2018 bei Finanzstelle 6601-1201-0-6612, Wie-
derherstellung Nord-Süd-Stadtbahn, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen veran-
schlagt.  
Des Weiteren steht im Teilergebnisplan 1201 ab 2018 ff. ein entsprechender Ansatz in der Teilplan-
zeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen – für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 13.100 € be-
reit. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Bei Einhaltung der regulären Beratungsfolge (abschließender Beschluss in der Ratssitzung am 
06.02.2018) könnte die Bindefrist für das vorliegende Angebot nicht mehr eingehalten werden. Somit 
müsste die Ausschreibung aufgehoben und erneut eingeleitet werden, was zu einer erheblichen Ver-
zögerung führen würde und gegebenenfalls durch mögliche Schadenersatzansprüche der bietenden 
Firma einen wirtschaftlichen Schaden für die Stadt Köln zur Folge hätte.  
 
Darüber hinaus werden hochwertige Natursteinmaterialien mit langen Lieferzeiten verbaut, so dass 
nach der Auftragsvergabe ebenfalls noch längere Vorlaufzeiten einkalkuliert werden müssen. Damit 
ein Baubeginn nach Karneval 2018 erfolgen kann, ist eine Auftragsvergabe noch in diesem Jahr und 
somit eine Beschlussfassung noch in der Ratssitzung am 19.12.2017 dringend erforderlich.

Beratungsverlauf (4)

05.12.2017 Verkehrsausschuss
TOP 5.11 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
07.12.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.16 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
18.12.2017 Finanzausschuss
TOP 12.26 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.12.2017 Rat
TOP 10.38 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3313/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
29.11.2017
Erstellt
26.10.2017 15:13