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V/0040/2019

Antrag der Ratsgruppe AfD an den Rat Nr. A-R/0079/2018 vom 04.12.2018, Nachtwache beim Kommunalen Ordnungsdienst einrichten

Vorlagen 15.01.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government, Sitzung am 12.02.2019, TOP 6

Anlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage

2078 Zeichen

Anlage zur V/0040/2019
Antrag an den Rat Nr.: A-R/0079/2018

Alternative

für
Deutschland
AfD-Ratsgruppe im Rat der Stadt Münster

AfD-Ratsgruppe
im Rat der Stadt Münster

Leostr. 16-B

48153 Münster
Tel. (0251) 60688623
martin.schiller@afd-muenster.de

Antrag an den Rat der Stadt Münster

Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:

Die Stadt Münster richtet eine aus zwei Personen bestehende Nachtwache beim
kommunalen Ordnungsdienst ein. Diese Doppelstreife hat die Aufgabe
Lärmbeschwerden von Einwohnern zu bearbeiten.

Begründung:

In der Innenstadt gab es im Sommer 2018 eine Vielzahl von Lärmbeschwerden der
Anwohner rund um den Bereich des Aasees. Zudem nimmt der Lärm privater Feiern in
der Innestadt seit mehreren Jahren stark zu Dies führt zu Lärmbelästigungen der
Einwohner im Bereich der betroffenen Wohngebiete in der Innenstadt.

Diese beschweren sich dann bei Polizei und Ordnungsdienst über diesen Lärm. Hierbei
wird oft die Polizei angerufen.’Da der kommunale Ordnungsdienst nur bis 22:30 Uhr in
der Nacht besetzt ist.

Dies ist eine unzumutbare Situation. Da die Bürger den kommunalen Ordnungsdienst
gerade in den Stunden nicht erreichen können, wo sie ihn am dringendsten brauchen.

Das Herbeirufen der Polizei führt eher zu einer Verhärtung der Positionen und einer
Verschärfung der nachbarschaftlichen Streitigkeiten. Münster hat sich zum Ziel gesetzt,
eine bürgerfreundliche Politik zu betreiben.

Kommunale Ordnungskräfte haben die Möglichkeit deeskalierend bei
Nachbarschaftsstreitigkeiten zu wirken. Diese Möglichkeit nutzt die Stadt Münster. Um
ihr Versprechen einer bürgerfreundlichen Politik umzusetzen.

Indem der kommunale Ordnungsdienst als Ansprechpartner für die Bürger rund um die
Uhr zur Verfügung steht. Und auch in den Nachtstunden durch eine Doppelstreife bei
Beschwerden für die Bürger von Münster erreichbar ist.

Martin Schiller und Richard Mol

Mitglieder
Marrtin Schiller (Sprecher)
Richard Frederik Mol

AfD-Ratsgruppe Münster
Leostraße 16 B
48153 Münster

) +49(251) 60688623 www.afd-muenster.de

2 martin.schiller@afd-muenster.de

Anlage A

853 Zeichen

Anlage A zur V/0040/2019 
Kurzüberblick 
Ablehnung eines Ratsantrages zur Einrichtung einer Nachtwache beim KOD 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
./. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0201 Ordnungsrechtliche Angelegenheiten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Beschlussvorlage

1775 Zeichen

V/0040/2019 
V/0040/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Antrag der Ratsgruppe AfD an den Rat Nr. A-R/0079/2018 vom 04.12.2018; Nachtwache beim 
Kommunalen Ordnungsdienst einrichten 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.02.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government 
Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Eine  24 Std. - Präsenz des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) ist lagebedingt nicht erforde r-
lich. Das Antragsanliegen wird daher nicht aufgegriffen. 
 
2. Der Antrag der Ratsgruppe AfD an den Rat Nr. A-R/0079/2018 vom 04.12.2018 ist damit erledigt. 
 
 
Begründung: 
 
Der Antrag wurde in der Ratssitzung vom 12.12.2018 eingebracht und an den Ausschuss für Pers o-
nal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government verwiesen. 
 
Bereits nach dem aktuellen Dienstplan ist der KOD in den Sommermonaten von Sonntag bis Do n-
nerstag bis um 24.00 Uhr und am Freitag und Samstag bis um 02.00 Uhr im Dienst. Mit der vom Rat 
beschlossenen verbesserten personellen Ausstattung ist eine Ausweitung des Nachtdienstes an den 
Wochenenden im Sommerdienstplan bis 04.00 Uhr vorgesehen. Mit dieser  Ausweitung wird der l a-
gebedingte Bedarf durch den KOD  abgedeckt werden. Eine Präsenz rund um die Uhr ist erfahrung s-
gemäß nicht notwendig, da mögliche Einsatzanlässe nach 03.00 Uhr deutlich abnehmen und von der 
Polizei abgedeckt werden können. Bei dem Personalbestand des KOD würde eine regelmäßige 24 
Stunden-Präsenz die Personaldisposition in den Starklastzeiten deutlich erschweren. Die Verwaltung 
empfiehlt daher, dem Antrag nicht zu folgen. 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
  
Ordnungsamt 
 
10.01.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Schulze-Werner 
Telefon: 492 32 00 
SchuWe@stadt-muenster.de

Beratungsverlauf (1)

12.02.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Leostraße 16

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Details

Aktenzeichen
V/0040/2019
Typ
Vorlagen
Datum
15.01.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37