V/0040/2019
Antrag der Ratsgruppe AfD an den Rat Nr. A-R/0079/2018 vom 04.12.2018, Nachtwache beim Kommunalen Ordnungsdienst einrichten
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Anlage
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Anlage zur V/0040/2019 Antrag an den Rat Nr.: A-R/0079/2018 Alternative für Deutschland AfD-Ratsgruppe im Rat der Stadt Münster AfD-Ratsgruppe im Rat der Stadt Münster Leostr. 16-B 48153 Münster Tel. (0251) 60688623 martin.schiller@afd-muenster.de Antrag an den Rat der Stadt Münster Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Die Stadt Münster richtet eine aus zwei Personen bestehende Nachtwache beim kommunalen Ordnungsdienst ein. Diese Doppelstreife hat die Aufgabe Lärmbeschwerden von Einwohnern zu bearbeiten. Begründung: In der Innenstadt gab es im Sommer 2018 eine Vielzahl von Lärmbeschwerden der Anwohner rund um den Bereich des Aasees. Zudem nimmt der Lärm privater Feiern in der Innestadt seit mehreren Jahren stark zu Dies führt zu Lärmbelästigungen der Einwohner im Bereich der betroffenen Wohngebiete in der Innenstadt. Diese beschweren sich dann bei Polizei und Ordnungsdienst über diesen Lärm. Hierbei wird oft die Polizei angerufen.’Da der kommunale Ordnungsdienst nur bis 22:30 Uhr in der Nacht besetzt ist. Dies ist eine unzumutbare Situation. Da die Bürger den kommunalen Ordnungsdienst gerade in den Stunden nicht erreichen können, wo sie ihn am dringendsten brauchen. Das Herbeirufen der Polizei führt eher zu einer Verhärtung der Positionen und einer Verschärfung der nachbarschaftlichen Streitigkeiten. Münster hat sich zum Ziel gesetzt, eine bürgerfreundliche Politik zu betreiben. Kommunale Ordnungskräfte haben die Möglichkeit deeskalierend bei Nachbarschaftsstreitigkeiten zu wirken. Diese Möglichkeit nutzt die Stadt Münster. Um ihr Versprechen einer bürgerfreundlichen Politik umzusetzen. Indem der kommunale Ordnungsdienst als Ansprechpartner für die Bürger rund um die Uhr zur Verfügung steht. Und auch in den Nachtstunden durch eine Doppelstreife bei Beschwerden für die Bürger von Münster erreichbar ist. Martin Schiller und Richard Mol Mitglieder Marrtin Schiller (Sprecher) Richard Frederik Mol AfD-Ratsgruppe Münster Leostraße 16 B 48153 Münster ) +49(251) 60688623 www.afd-muenster.de 2 martin.schiller@afd-muenster.de
Anlage A
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Anlage A zur V/0040/2019 Kurzüberblick Ablehnung eines Ratsantrages zur Einrichtung einer Nachtwache beim KOD Ziele/Teilziele/Zielerreichung ./. Finanzierung Produktgruppe: 0201 Ordnungsrechtliche Angelegenheiten Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Beschlussvorlage
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V/0040/2019 V/0040/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Antrag der Ratsgruppe AfD an den Rat Nr. A-R/0079/2018 vom 04.12.2018; Nachtwache beim Kommunalen Ordnungsdienst einrichten Beratungsfolge 12.02.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E - Government Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Eine 24 Std. - Präsenz des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) ist lagebedingt nicht erforde r- lich. Das Antragsanliegen wird daher nicht aufgegriffen. 2. Der Antrag der Ratsgruppe AfD an den Rat Nr. A-R/0079/2018 vom 04.12.2018 ist damit erledigt. Begründung: Der Antrag wurde in der Ratssitzung vom 12.12.2018 eingebracht und an den Ausschuss für Pers o- nal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government verwiesen. Bereits nach dem aktuellen Dienstplan ist der KOD in den Sommermonaten von Sonntag bis Do n- nerstag bis um 24.00 Uhr und am Freitag und Samstag bis um 02.00 Uhr im Dienst. Mit der vom Rat beschlossenen verbesserten personellen Ausstattung ist eine Ausweitung des Nachtdienstes an den Wochenenden im Sommerdienstplan bis 04.00 Uhr vorgesehen. Mit dieser Ausweitung wird der l a- gebedingte Bedarf durch den KOD abgedeckt werden. Eine Präsenz rund um die Uhr ist erfahrung s- gemäß nicht notwendig, da mögliche Einsatzanlässe nach 03.00 Uhr deutlich abnehmen und von der Polizei abgedeckt werden können. Bei dem Personalbestand des KOD würde eine regelmäßige 24 Stunden-Präsenz die Personaldisposition in den Starklastzeiten deutlich erschweren. Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Antrag nicht zu folgen. i.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Ordnungsamt 10.01.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Schulze-Werner Telefon: 492 32 00 SchuWe@stadt-muenster.de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Leostraße 16
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Details
- Aktenzeichen
- V/0040/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.01.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37