0269/2020
Wasserhochstand des Mutzbaches östlich des Waldbades
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2873 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-9/0 Vorlagen-Nummer 0269/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.01.2020 Wasserhochstand des Mutzbaches östlich des Waldbades Beantwortung der gemeinsamen Anfrage der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.01.2020 Fragestellung: Wasserhochstand des Mutzbaches östlich des Waldbades – Drohen dem Waldbad Schäden ? Östlich des Waldbads in Dünnnwald staut sich der Mutzbach zeitweise bis an den Zaun. Sollte das Wasser weiter ansteigen, würde es ins Waldbad laufen. Dazu haben wir folgende Fragen: 1. Ist der Verwaltung die Situation bekannt ? 2. Was sind die Ursachen für den häufigen Wasserhochstand ? 3. Welche Schäden drohen dem Waldbad bei Überflutung ? 4. Wer haftet bei diesen Schäden ? 5. Welche Maßnahmen sind geplant ? Beantwortung: Zu 1: Die Zuständigkeit liegt im Verantwortungsbereich des Wupperverbandes, insofern wurde die Anfrage an den Wupperverband weitergegeben. Man geht dort davon aus, dass der Verwaltung der Sachverhalt bekannt ist, da das Waldbad im offiziell ausgewiesen Überschwemmungsgebiet liegt. Zu 2: Als Ursache für den häufigen Hochwasserstand wird das nicht ausreichend leistungsfähige Gewässerprofil im Bereich des Freibades gesehen. Zu 3: Welche Schäden dem Freibad - außer Verschmutzung des Badbereiches - drohen, kann nicht beurteilt werden, da hierzu keine Unterlagen vorliegen. Zu 4: Haftung für Schäden: Das Waldbad befindet sich im offiziellen Überschwemmungsgebiet des Mutzbaches (auch schon deutlich unterhalb von HQ100-Ereignissen). Der Wupperverband würde dem Badbetreiber auf jeden Fall zu einer Elementarschadensversicherung raten falls möglich. Zu 5: Es gab Planungen der Stadt Köln, den Mutzbach wieder in das Taltiefste (sein ehemaliges Bett) zurückzuverlegen und damit am Waldbad vorbeizuführen und einen ausreichenden Hochwasserschutz herzustellen. Diese Planungen wurden aber in den letzten Jahren leider 2 nicht weiter geführt. Der Wupperverband hat dieses Vorhaben - nicht nur aus Hochwasser- schutzgründen sondern auch zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie - unterstützt. Eine weitere Möglichkeit wäre, wie oben schon angedeutet, das Gewässerprofil im Bereich des Waldbades aufzuweiten. Hier gibt es aber diverse Brückenbauwerke, die dann auch alle erneuert werden müssten. Es wäre also eine umfangreichere Planung notwendig mit entspre- chenden Kosten für den Vorteilshabenden. Am 24.01.2020 hat ein Ortstermin mit dem Badbetreiber, der Unteren Wasserbehörde der Stadt Köln und dem Wuppperverband, Betrieb Gewässer stattgefunden. Hier wurde Einver- nehmen erzielt, dass der Badbetreiber im östlichen Bereich, eine Verwallung als Objekt- schutzmaßnahme durchführen kann.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0269/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 24.01.2020
- Erstellt
- 24.01.2020 14:41