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0269/2020

Wasserhochstand des Mutzbaches östlich des Waldbades

Beantwortung einer Anfrage (BV) 24.01.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 27.01.2020, TOP 7.2.3.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2873 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02-9/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 0269/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.01.2020 
 
Wasserhochstand des Mutzbaches östlich des Waldbades 
Beantwortung der gemeinsamen Anfrage der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen vom 20.01.2020 
Fragestellung: 
 
Wasserhochstand des Mutzbaches östlich des Waldbades – Drohen dem Waldbad Schäden ? 
Östlich des Waldbads in Dünnnwald staut sich der Mutzbach zeitweise bis an den Zaun. Sollte das 
Wasser weiter ansteigen, würde es ins Waldbad laufen. Dazu haben wir folgende Fragen: 
 
1. Ist der Verwaltung die Situation bekannt ? 
 
2. Was sind die Ursachen für den häufigen Wasserhochstand ? 
 
3. Welche Schäden drohen dem Waldbad bei Überflutung ? 
 
4. Wer haftet bei diesen Schäden ? 
 
5. Welche Maßnahmen sind geplant ? 
 
Beantwortung: 
 
Zu 1:  Die Zuständigkeit liegt im Verantwortungsbereich des Wupperverbandes, insofern wurde die 
Anfrage an den Wupperverband weitergegeben. 
 
Man geht dort davon aus, dass der Verwaltung der Sachverhalt bekannt ist, da das Waldbad 
im offiziell ausgewiesen Überschwemmungsgebiet liegt.  
 
Zu 2:  Als Ursache für den häufigen Hochwasserstand wird das nicht ausreichend leistungsfähige 
Gewässerprofil im Bereich des Freibades gesehen.  
 
Zu 3: Welche Schäden dem Freibad - außer Verschmutzung des Badbereiches - drohen, kann nicht 
beurteilt werden, da hierzu keine Unterlagen vorliegen.  
 
Zu 4: Haftung für Schäden: Das Waldbad befindet sich im offiziellen Überschwemmungsgebiet des 
Mutzbaches (auch schon deutlich unterhalb von HQ100-Ereignissen). Der Wupperverband 
würde dem Badbetreiber auf jeden Fall zu einer Elementarschadensversicherung raten falls 
möglich.  
 
Zu 5:  Es gab Planungen der Stadt Köln, den Mutzbach wieder in das Taltiefste (sein ehemaliges 
Bett) zurückzuverlegen und damit am Waldbad vorbeizuführen und einen ausreichenden 
Hochwasserschutz herzustellen. Diese Planungen wurden aber in den letzten Jahren leider

2 
 
nicht weiter geführt. Der Wupperverband hat dieses Vorhaben - nicht nur aus Hochwasser-
schutzgründen sondern auch zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie - unterstützt.  
Eine weitere Möglichkeit wäre, wie oben schon angedeutet, das Gewässerprofil im Bereich 
des Waldbades aufzuweiten. Hier gibt es aber diverse Brückenbauwerke, die dann auch alle 
erneuert werden müssten. Es wäre also eine umfangreichere Planung notwendig mit entspre-
chenden Kosten für den Vorteilshabenden. 
 
Am 24.01.2020 hat ein Ortstermin mit dem Badbetreiber, der Unteren Wasserbehörde der 
Stadt Köln und dem Wuppperverband, Betrieb Gewässer stattgefunden. Hier wurde Einver-
nehmen erzielt, dass der Badbetreiber im östlichen Bereich, eine Verwallung als Objekt-
schutzmaßnahme durchführen kann.

Beratungsverlauf (1)

27.01.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.3.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0269/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
24.01.2020
Erstellt
24.01.2020 14:41