0286/2026
Benennung von (stellvertretenden) Mitgliedern für die Kommunale Gesundheitskonferenz Köln durch den Rat der Stadt Köln
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Anlage 2 Vorlage 0947/003
2221 Zeichen
Der Oberbürgermeister
„& chen. 43/002
Dezernat, Dienststelle Eu R A ra
It, 53, 535,535/3 22.003 DET LOO3
. I) öffentlicher ‚nichtäffentlicher
Beschlussvorlage &]
Sitzung Sitzung
[Betreff
Änderung der ersonellen Zusammensetzung der Kölner Gesundheitskonferenz
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge Abstimmungsergebnis
ö zugestimmt | abge- ] zu- ein- mehr-
Ausschuss Datum Änderungen | lehnt | rück- | verwiesen in “ stim- heitlich
" s. Anlage ge- . mig gegen
Nr. - stellt
Gesundheitsausschuss
NO. 25 |
PS
Beschlussvorschlag einschl. Deckungsvorschlag, Alternative
‘Der Rat der Stadt Köln beschließt,
* Herm Franz Terres vom Caritas Verband als Vertre er der stationären Einrichtungen der Pflege
° Herrn Stephan Santelmann vom Amt für Soziales und. Senioren für die Stadtverwaltung
zu Mitdjedern der Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln zu berufen.
Als stellvertretende Mitglieder der Kommunalen Gesundheitskonferenz beruft der Rat der Stadt Köln:
° Herrn Udo Hensch von der BKK als Vertreter der gesetzlichen Krankenversicherung
* Herrn Dr. Michael Vogeler für die Zahnärztekammer.
Alternalive
[|] weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlage(n) Nr.
Problemstellung des Beschlussvorschlages, Begründung, ggf. Auswirkungen
Die o. g. Personen treten an die Stelle von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern, die
aus der Kommunalen Gesundheitskonferenz aus verschiedenen Gründen ausgeschieden sind:
Herr Terres tritt an die Stelle von Herr Apolinarski,
Herr Santelmann tritt an die Stelle von Herrn Schwendy,
Herr Hensch tritt an die Stelle von Herrn Ehrlacher,
Herr Dr. Vogeler tritt an die Stelle von Frau Dr. Thelen.
[] weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlage{n) Nr.
Der Inhalt des Beschlussvorschlages stimmt mit den Aussagen
[] des Gesamtkonzeptes Stadtentwicklungsplanung [I überein ı [] nicht überein, siehe Anlage({n) Nr.
[| des Flächennutzungsplanes [d {überein [|] nicht überein, siehe Anlage{n) Nr.
IE Haushaltsmäßige Auswirkungen ' , B \ ®
Zuschussfähige Maßnahme ö Jährliche Folgekosten ’
X | nein ja, Kosten der Maßnahme ggf. Höhe des Zuschusses nein iu ja a) Personalkosten b} Sachkosten
IM % B DM DM DM
Jährliche Folgeeinnahmen (Art,, DM) Einsparungen (DM)
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
788 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die genannten Personen werden von den jeweiligen Institutionen vorgeschlagen. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Rat
3637 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 0286/2026 Freigabedatum 17.02.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Benennung von (stellvertretenden) Mitgliedern für die Kommunale Gesundheitskonferenz Köln durch den Rat der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt folgende Personen zu stellvertretenden Mitgliedern der kommunalen Gesundheitskonferenz Köln zu berufen a) Niels Grohmann für die AOK Rheinland/Hamburg (bisher Udo Hensch) b) Renate Kroll für die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (bisher nicht besetzt) c) Dr. Dario Zaremba für das Netzwerk Gesundheitsbildung „Aktiv in Köln“ (bisher Karen Nespethal) Die Bestellung der bisherigen stellvertretenden Mitglieder wird aufgehoben. Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 26.02.2026 Rat 19.03.2026 2 ⃰19.02.2026: Korrektur gemäß Anlage 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die genannten Personen wurden von den jeweiligen Institutionen benannt sowie für die Beru- fung durch den Rat der Stadt Köln vorgeschlagen und treten an die Stelle der bisher benann- ten Personen. Udo Hensch wurde durch Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 07.10.2003 (Vorlage 0947/003 als Anlage 2) als stellvertretendes Mitglied der Kommunalen Gesundheitskonferenz für die Gesetzlichen Krankenversicherungen⃰ entsandt. Für ihn soll Niels Grohmann in die Kommunale Gesundheitskonferenz berufen werden. Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen wurde durch Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 23.03.2023 (Vorlage 0564/2023) als Institution in die Kommunale Gesund- heitskonferenz aufgenommen. Evelyn Krieg wurde in selbiger Vorlage als Mitglied für die Psy- chotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen in die Kommunale Gesundheitskonferenz ent- sandt. Die Benennung einer Stellvertretung ist bisher nicht erfolgt. Karen Nespethal wurde durch Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 18.05.2017 (Vorlage 0988/2017) als stellvertretendes Mitglied der Kommunalen Gesundheitskonferenz für das Netzwerk Gesundheit „Aktiv in Köln“ entsandt. Für sie soll Dr. Dario Zaremba in die Kommu- nale Gesundheitskonferenz berufen werden. Ziele, Aufgaben und Arbeitsweise der Kommunalen Gesundheitskonferenz sind im Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) ge- regelt. Die Aufgabe der Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln ist die Beratung gemeinsam inte- ressierender Fragen der gesundheitlichen Versorgung in der Stadt mit dem Ziel der Koordinie- rung. Durch Kooperation der an der gesundheitlichen Versorgung Beteiligten wirkt die Ge- sundheitskonferenz auf ein bedarfsgerechtes, flexibles, qualitätsorientiertes und wirtschaftli- ches Versorgungsnetz hin. Die Konferenz setzt sich aus einer Vielzahl mit Belangen der Gesundheit befassten Institutio- nen zusammen und tagt in der Regel zwei Mal pro Jahr. Sie gibt bei Bedarf Handlungsemp- fehlungen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung. Die Mitglieder und Stellvertretungen der Institutionen werden vom Rat auf unbestimmte Zeit in die KGK entsandt. Der Rat kann die jeweiligen Mitglieder oder deren Stellvertretung nach § 1 Absatz 7 der GeschO KGK jederzeit abberufen. Sie sind nach § 1 Abs. 7 GeschO spätestens abzuberufen, wenn sie der entsendenden Organisation nicht mehr angehören. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Vorlage 0947/003
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0286/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 19.02.2026
- Erstellt
- 28.01.2026 09:16