Mandari Insight

V/0056/2022

1.Entsendung einer Vertreterin/ eines Vertreters des Integrationsrates als ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in den Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit

Vorlagen 20.01.2022

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 02.02.2022, TOP 4.2

Anlage A

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Anlage A

1785 Zeichen

Anlage A zur V/0056/2022
Kurzüberblick
Nach der Niederlegung der Mandate von Herrn Alhamwi im Beirat für kommunale
Entwicklungszusammenarbeit, der Gesundheitskonferenz Münster sowie des örtlichen Beirates
des Jobcenters ist mit der Vorlage eine Entscheidung über die zukünftige Besetzung dieser
Mandate zu treffen.
Mit der Niederlegung des Mandates von Herrn Shaali im Integrationsrat der Stadt Münster ist eine
Entscheidung über die zukünftige Vertretung des Integrationsrates in der Mitgliederversammlung
des Landesintegrationsrates NRW zu treffen.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken.
T eilzielist die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen. Das
T eilzielwird mit dem Beschluss erreicht.
Finanzierung
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien,
Städtepartnerschaften
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein
Bereits veranschlagt? Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Gremien auf eine
geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden.

Beschlussvorlage

4451 Zeichen

V/0056/2022
V/0056/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
1.Entsendung einer Vertreterin/ eines Vertreters des Integrationsrates als stellvertretendes
stimmberechtigtes Mitglied in den Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit
2.Entsendung einer Vertreterin/ eines Vertreters des Integrationsrates als ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied in die Gesundheitskonferenz Münster
3.Entsendung einer Vertreterin/ eines Vertreters des Integrationsrates als stellvertretendes
stimmberechtigtes Mitglied in den Örtlichen Beirat des Jobcenters
4.Entsendung einer Vertreterin/ eines Vertreters des Integrationsrates in die
Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW
Beratungsfolge
02.02.2022 Integrationsrat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Integrationsrat entsendet folgende Vertreterin/ folgenden Vertreter des Integrationsrates
als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den Beirat für kommunale
Entwicklungszusammenarbeit:
________________________
2. Der Integrationsrat entsendet folgende Vertreterin/ folgenden Vertreter des Integrationsrates
als ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in die Gesundheitskonferenz Münster:
________________________
3. Der Integrationsrat entsendet folgende Vertreterin/ folgenden Vertreter des Integrationsrates
als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den örtlichen Beirat des Jobcenters:
________________________
Amt für Bürger- und
Ratsservice
25.01.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Rischer
T elefon:492-3369
Rischer@stadt-muenster.de

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V/0056/2022
4. Der Integrationsrat entsendet folgende Vertreterin/ folgenden Vertreter des Integrationsrates
in die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW:
_ ______________________
II. Finanzielle Auswirkungen:
Durch diese Entscheidung entstehen keine unmittelbaren Kosten und Folgekosten.
Begründung:
Zu 1-3.:
Herr Alhamwi hat der Vorsitzenden des Integrationsrates per E-Mail vom 3.1.2022 mitgeteilt, dass er
seine Mandate als stellvertretendes Mitglied im Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit,
als ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in der Gesundheitskonferenz Münster sowie als
stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied im örtlichen Beirat des Jobcenters mit sofortiger
Wirkung niederlegt.
Damit ist eine Entscheidung über die zukünftige Besetzung dieser Mandate zu treffen.
Zur Information:
Im Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit ist Frau Salinas als ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied für den Integrationsrat vertreten.
Frau Guarin Velasquez vertritt den Integrationsrat in der Gesundheitskonferenz Münster als
stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied.
Herr Dr. T sakalidiswurde für den Integrationsrat als ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in den
örtlichen Beirat des Jobcenters entsandt.
Zu 4.:
Am 17.11.2021 hat Herr Shaali den Verzicht auf sein Mandat im Integrationsrat der Stadt Münster
zur Niederschrift erklärt. Damit ist eine Entscheidung über die zukünftige Vertretung des
Integrationsrates in der Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW zu treffen.
Zur Information:
Neben Herrn Shaali wurden durch den Integrationsrat Frau Fonseca de Bräuer sowie Herr Dr. Yavuz
in die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW entsandt.
Gleichstellung von Frauen und Männern
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern
in Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden.
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am
19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die
Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“ im Themenfeld 1.2
„´Frauen ins Rathaus´ Paritätische Besetzung von Gremien“. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre
2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die
Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der

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Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem
Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der
Gesetze geschlechtsparitätisch besetzen werden.“
In Vertretung
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlagen: Anlage A

Beratungsverlauf (1)

02.02.2022 Integrationsrat
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0056/2022
Typ
Vorlagen
Datum
20.01.2022
Erstellt
20.01.2022 12:09