V/0056/2022
1.Entsendung einer Vertreterin/ eines Vertreters des Integrationsrates als ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in den Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit
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Anlage A
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Anlage A zur V/0056/2022 Kurzüberblick Nach der Niederlegung der Mandate von Herrn Alhamwi im Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit, der Gesundheitskonferenz Münster sowie des örtlichen Beirates des Jobcenters ist mit der Vorlage eine Entscheidung über die zukünftige Besetzung dieser Mandate zu treffen. Mit der Niederlegung des Mandates von Herrn Shaali im Integrationsrat der Stadt Münster ist eine Entscheidung über die zukünftige Vertretung des Integrationsrates in der Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW zu treffen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. T eilzielist die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen. Das T eilzielwird mit dem Beschluss erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Gremien auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden.
Beschlussvorlage
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V/0056/2022 V/0056/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 1.Entsendung einer Vertreterin/ eines Vertreters des Integrationsrates als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit 2.Entsendung einer Vertreterin/ eines Vertreters des Integrationsrates als ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in die Gesundheitskonferenz Münster 3.Entsendung einer Vertreterin/ eines Vertreters des Integrationsrates als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den Örtlichen Beirat des Jobcenters 4.Entsendung einer Vertreterin/ eines Vertreters des Integrationsrates in die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW Beratungsfolge 02.02.2022 Integrationsrat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Integrationsrat entsendet folgende Vertreterin/ folgenden Vertreter des Integrationsrates als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit: ________________________ 2. Der Integrationsrat entsendet folgende Vertreterin/ folgenden Vertreter des Integrationsrates als ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in die Gesundheitskonferenz Münster: ________________________ 3. Der Integrationsrat entsendet folgende Vertreterin/ folgenden Vertreter des Integrationsrates als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den örtlichen Beirat des Jobcenters: ________________________ Amt für Bürger- und Ratsservice 25.01.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rischer T elefon:492-3369 Rischer@stadt-muenster.de - 2 - V/0056/2022 4. Der Integrationsrat entsendet folgende Vertreterin/ folgenden Vertreter des Integrationsrates in die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW: _ ______________________ II. Finanzielle Auswirkungen: Durch diese Entscheidung entstehen keine unmittelbaren Kosten und Folgekosten. Begründung: Zu 1-3.: Herr Alhamwi hat der Vorsitzenden des Integrationsrates per E-Mail vom 3.1.2022 mitgeteilt, dass er seine Mandate als stellvertretendes Mitglied im Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit, als ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in der Gesundheitskonferenz Münster sowie als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied im örtlichen Beirat des Jobcenters mit sofortiger Wirkung niederlegt. Damit ist eine Entscheidung über die zukünftige Besetzung dieser Mandate zu treffen. Zur Information: Im Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit ist Frau Salinas als ordentliches stimmberechtigtes Mitglied für den Integrationsrat vertreten. Frau Guarin Velasquez vertritt den Integrationsrat in der Gesundheitskonferenz Münster als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied. Herr Dr. T sakalidiswurde für den Integrationsrat als ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in den örtlichen Beirat des Jobcenters entsandt. Zu 4.: Am 17.11.2021 hat Herr Shaali den Verzicht auf sein Mandat im Integrationsrat der Stadt Münster zur Niederschrift erklärt. Damit ist eine Entscheidung über die zukünftige Vertretung des Integrationsrates in der Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW zu treffen. Zur Information: Neben Herrn Shaali wurden durch den Integrationsrat Frau Fonseca de Bräuer sowie Herr Dr. Yavuz in die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW entsandt. Gleichstellung von Frauen und Männern Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“ im Themenfeld 1.2 „´Frauen ins Rathaus´ Paritätische Besetzung von Gremien“. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der - 2 - V/0056/2022 Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch besetzen werden.“ In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0056/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.01.2022
- Erstellt
- 20.01.2022 12:09