V/0081/2005
Erweiterung Zentrum Kinderhaus
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Berichtsvorlage
11656 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Stadtplanungsamt
Betrifft
Erweiterung Zentrum Kinderhaus
weiteres Verfahren
Beratungsfolge
08.02.2005 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht
17.02.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht
Bericht:
Die Bezirksvertretung Münster – Nord hat im Zusammenhang mit der Beratung des Einzel-
handelskonzeptes am 18.05.2004 die Verwaltung beauftragt,
„einen Verfahrensvorschlag zur Realisierung einer Erweiterung des Zentrums Kin-
derhaus auf städtischen Liegenschaften nach Westen“ zu erarbeiten (A - N
0025/2004).
In der Begründung zum Beschluss wird darauf verwiesen, dass das Einzelhandelskonzept
deutlich die Nahversorgungs- und Nachbesserungsbedarfe sowie die Entwicklungspotenzi-
ale für das Hauptzentrum Kinderhaus aufzeige.
Funktion/Aufgabe der Stadtteilzentren/Vorgaben des Einzelhandelskonzeptes
Die Qualität von Stadtteilen als Wohn
standorte und Lebensräume wird maßgeblich von der
Attraktivität ihrer Stadtteilzentren beeinflusst. Zentren sind multifunktionale Räume in denen
öffentliche und private Versorgungseinrichtungen konzentriert sind. Damit werden sie zu
kulturellen und sozialen Treffpunkten. In Verbindung mit der über einen längeren Zeitraum
gewachsenen baulichen Ausprägung der Zentren werden diese zu Identifikationsorten für
die Stadtteilbewohner.
Tragende Säule der Nahversorgungsfunktion von Stadtteilzentren ist der Einzelhandel. Ein
breites Angebotsspektrum erzeugt städtebauliche Dichte, Vielfalt und Mischung. Insbeson-
dere ein attraktiver Lebensmitteleinzelhandel mit modernen Geschäften fungiert als Kun-
denmagnet, an dessen Frequenzerzeugung kleinere Fachgeschäfte partizipieren. Diese
Angebotsvielfalt führt in der Regel zu einer hohen Kaufkraftbindung im Stadtteilzentrum.
Entsprechend der hierarchischen Gliederung der Zentren im Einzelhandelskonzept, von der
oberzentralen Versorgung in der City über die Ebene der Stadtbereichs-
/Stadtbezirkszentren mit stadtteilübergreifenden Versorgungsfunktionen bis zu den Stadt-
teilzentren, haben diese insbesondere auch eine funktionsfähige Grundversorgung für die
Bewohner sicherzustellen.
Vorlagen-Nr.:
V/0081/2005
Auskunft erteilt:
Herr Kurz
Ruf:
492 61 40
E-Mail:
KurzA@stadt-muenster.de
Datum:
26.01.2005
Öffentliche Berichtsvorlage
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Wie dies im Einzelfall in den vorhandenen Stadtteilzentren umgesetzt werden kann, ent-
scheidet sich einerseits vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungstendenzen im Einzel-
handel und andererseits anhand der konkreten Situation im Stadtteil selbst.
Allgemeine Trends in der Einzelhandelsentwicklung
Für den Strukturwandel im Einzelhandel der letzt
en Jahre ist kennzeichnend, dass:
- trotz stagnierender bzw. rückläufiger Umsätze die Verkaufsflächen ständig angewach-
sen sind,
- eine Verschiebung hin zu Großbetriebsformen (SB-Warenhaus) bzw. leistungsstärkeren
Betriebsformen (Discounter, Fachmärkte) zu Lasten kleinerer Unternehmen stattfindet,
- der Kostendruck zu Standortpräferenzen des Einzelhandels an Ausfallstraßen und in
Gewerbegebieten führt,
- die gestiegenen Flächenansprüche der Einzelhandelsbetriebe zu größeren Problemen
bei der städtebaulichen Integration von Standorten innerhalb gewachsener Ortszentren
führen,
- leistungsfähige Lebensmittel-Discounter mindestens 700 qm Verkaufsfläche und attrak-
tive Lebensmittel-Vollsortimenter mindestens 1.200 qm Verkaufsfläche - jeweils in Ver-
bindung mit einer möglichst hohen Zahl ebenerdiger Kundenstellplätze - verlangen.
Zentrum Kinderhaus - Situation
- Bauliche Entwicklung
Mit der in den 1960er Ja
hren eingeleiteten städtebaulichen Entwicklung ist Kinderhaus zum
Schwerpunkt der Wohnsiedlungsentwicklung in Münster geworden. Ende 2003 hatte der
Stadtteil ca. 16.150 Einwohner, wovon ca. 2/3 in Kinderhaus-West leben.
Das Zentrum erstreckt sich auf einem ca. 8 ha großen Bereich begrenzt durch die Straßen
Am Burloh, Westhoffstraße, Kristiansandstraße sowie den Kinderbach. Es wurde nach Plä-
nen der Architekten Hauptvogel, Beckmann und Kantorski aus dem Jahr 1977 errichtet und
1984 mit dem Bau der Markuskirche fertiggestellt. Es umfasst sieben langgestreckte, 3 – 6
geschossige Baukörper, die den zentralen Bereich des Idenbrockplatzes mit dem Bürger-
haus einrahmen. Insgesamt 380 Wohnungen sind hier entstanden. In den Erdgeschossen
sind Läden und Dienstleitungseinrichtungen untergebracht, die zum Platz durch vorgelager-
te Arkaden ein witterungsgeschütztes Einkaufen ermöglichen.
Eine erste Erweiterung hat das Zentrum durch eine Teilbebauung der südlichen Stellplatz-
anlage erfahren.
Das Bürgerhaus wurde nach Plänen der Architekten Mirbach und Pries errichtet. Es um-
fasst eine 400 qm große Agora, eine Stadtteilbücherei, ein Jugendzentrum, eine Kegelbahn
sowie ein Hallenbad.
Das Zentrum um den Idenbrockplatz ist dem Fußgänger und Radfahrer vorbehalten. Stell-
platzangebote finden sich in den Randbereichen.
- Einzelhandelseinrichtungen
Das Zentrenkonzept, das Grundlage für das Einzelhandelskonzept ist, weist Kinderhaus als
Stadtbezirkszentrum aus und damit einen stadtteilübergreifenden Versorgungsauftrag zu.
Der Bereich der öffentlichen Versorgung wird durch das Bürgerhaus, das Hallenbad und
das Gymnasium weitestgehend abgedeckt.
Der Stadtteil Kinderhaus weist mit 51 Betrieben und ca. 12.660 qm Verkaufsfläche ein
breitgefächertes Branchenspektrum im Einzelhandel auf. Allein 40% der Betriebe (21) und
knapp 33% der Verkaufsfläche entfallen auf den Bereich der Nahrungs- und Genussmittel.
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Bei der Verteilung der Einzelhandelsbetriebe dominiert das Hauptzentrum um den Iden-
brockplatz. 43 % der Betriebe und ca. 30 % der Verkaufsfläche des Stadtteils sind hier an-
gesiedelt.
Bei der näheren Betrachtung der Situation im Lebensmitteleinzelhandel - der zentralen
Säule der Grundversorgung - fällt jedoch auf, dass im Hauptzentrum nur 8 der insgesamt
21 Lebensmittelanbieter (38,5%) angesiedelt sind. Ebenso viele LM-Märkte sind in Streula-
gen der Siedlungsflächen des Stadtteils verteilt, sowie an der Grevener Straße (3 Betriebe)
und am Kerstingskamp (2 Betriebe).
Von den vier großflächigen Lebensmittelmärkten sind im Hauptzentrum auch nur zwei
Märkte (Extra, Aldi) vertreten, neben HL an der Westhoffstraße und Rewe am
Kerstingskamp.
Im Bereich des Einzelhandels insgesamt bestehen – gemessen am Kaufkraftaufkommen
von Kinderhaus – noch unausgeschöpfte Potenziale. Das GMA-Gutachten (Einzelhandels-
studie 2001) sieht Entwicklungsmöglichkeiten für ca. 4.700 qm zusätzliche Verkaufsflächen
insbesondere im Bereich Nahrungs- und Genussmittel. Auch der Vergleich der Verkaufsflä-
chenanteile pro Einwohner ergibt für Kinderhaus (0,30 qm) eine unterdurchschnittliche
Ausstattung gegenüber der Situation in der Gesamtstadt (0,43 qm)
Zielsetzung für die Entwicklung des Hauptzentrums sollte deshalb sein, die prognostizierten
Verkaufsflächenpotenziale im Lebensmittelbereich im Wesentlichen dort anzusiedeln und
dabei auf Betriebsformen zu setzen, die in der Lage sind ein großes zusätzliches Kunden-
aufkommen an das Zentrum zu binden.
Hierfür sind in erster Linie Lebensmittel- Vollsortimentermärkte ggf. in Kombination mit Le-
bensmittel – Discountern geeignet. Deren Standortanforderungen hinsichtlich der Verkaufs-
flächengröße und der Zahl der Kundenstellplätze erfordern allerdings eine große zusam-
menhängende Fläche, die im Hauptzentrum derzeit nur noch auf der Westseite der West-
hoffstraße bereitgestellt werden könnte.
Die Erweiterung des Zentrums erfordert zunächst ein städtebauliches Konzept. Entspre-
chend der zentralen Lage im Stadtteil und der vorhandenen Umgebungsbebauung, ist hier
eine multifunktionale Nutzung (Einzelhandel, Dienstleistung, Wohnen, etc.) und eine mehr-
geschossige Bebauung anzustreben. Zur besseren Verknüpfung mit dem Zentrum müssen
Vorschläge zur Milderung der Trennwirkung der Westhoffstraße erarbeitet werden.
Für die Verwirklichung dieser Zielsetzung wäre auch die Verlagerung des Mot-Treff-
Kottens sowie des Wertstoffhofes erforderlich.
Verfahrensvorschlag
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt
die Verwaltung zur Klärung der versorgungsstrukturel-
len und städtebaulichen Entwicklungsperspektiven für das Zentrum zunächst eine
öffentliche Erörterung durchzuführen.
Über die aktuelle Tendenzen im Einzelhandel sowie die Situation im Zentrum sollen die
Bürger und Bürgerinnen in einer öffentlichen Veranstaltung vor Ort - unter Leitung des BV
– Vorstehers - informiert werden.
Um eine möglichst breite Diskussion zu unterstützen, sollen sowohl die einzelhandelsbezo-
genen als auch die städtebaulich / gestalterischen Anforderungen aus der Sicht von Fach-
leuten dargelegt werden. Deshalb soll die Information aus Sicht
- der strategischen EH-Entwicklung (Vertreter Amt für Stadt-und Regionalentwicklung,
Statistik, ggf IHK)
- des örtlichen Einzelhandels (Vertreter der Werbegemeinschaft)
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- des Städtebaus bzw. der Stadtgestaltung (Vertreter Stadtplanungsamt, ggf. Gestal-
tungsbeirat)
- der sozialen / kulturellen Einrichtungen (Vertreter Bürgerhaus bzw. Kirche)
erfolgen.
Über die Ergebnisse der Bürgerinformation wird die Verwaltung den parlamentarischen
Gremien berichten und einen Vorschlag für das weitere Verfahren machen (gesonderte
Beschlussvorlage).
Die nächsten Schritte sollen wie folgt aussehen:
Bewerberauswahl- und Konkretisierungsverfahren
Zielsetzun
g dieses Schrittes ist es Konzepte zu erhalten, die die Gestaltung, die Nutzung
sowie die Realisierung der Zentrumserweiterung umfassen. Deshalb ist eine öffentliche
Ausschreibung als Investorenbieterverfahren für die städtischen Liegenschaften vorgese-
hen, für das sich Teams von Investoren / Betreibern im Verbund mit Architek-
ten/Planern bewerben können.
Die Auswahl der Teams, die für das weitere Verfahren zugelassen werden sollen, erfolgt
auf der Grundlage von Qualitätsnachweisen und Referenzprojekten durch einen projektbe-
zogenen Beirat.
Dieser wird aus Vertretern der Bau- und Planungsverwaltung, des Liegenschaftsamtes, des
Gestaltungsbeirates, der Werbegemeinschaft und der Politik bestehen.
Die Teams werden aufgefordert, innerhalb von 3 Monaten - auf der Grundlage der städte-
baulichen Rahmenbedingungen - ein Nutzungskonzept mit gestalterischer Umsetzung so-
wie ein Kaufpreisangebot abzugeben.
Der Beirat wird die eingegangenen Entwürfe im Hinblick auf ihre stadtstrukturelle Verträg-
lichkeit, ihre gestalterischen Qualitäten und die wirtschaftliche Umsetzung prüfen und den
parlamentarischen Gremien einen Vorschlag zur Grundstücksvergabe an einen der Be-
werber und weiteren Zusammenarbeit mit ihm unterbreiten.
Die Ergebnisse des Konkretisierungsverfahrens werden mit den Empfehlungen des Beira-
tes im Stadtteil öffentlich ausgestellt, nachdem die parlamentarischen Gremien die Er-
gebnisse zur Kenntnis genommen haben und über die Aufnahme des Bebauungsplanände-
rungsverfahrens entschieden haben.
Die planungsrechtliche Absicherung der favorisierten städtebaulichen Lösung wird aller
Voraussicht nach durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Durchführungs-
vertrag erfolgen.
Diese Art der Verfahrensgestaltung wurde von der Stadt bereits mehrfach für die Entwick-
lung stadtstrukturell bedeutender Standorten mit Erfolg eingesetzt. Der Vorteil in diesem
Vorgehen liegt in der Bündelung aller an der Realisierung beteiligten Disziplinen und in der
Präsentation von alternativen Konzepten als breite Entscheidungsgrundlage.
I.V.
gez
Schultheiß
Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (7)
- Westhoffstraße
- Kristiansandstraße
- Grevener Straße
- Idenbrockplatz
- Kerstingskamp
- Am Burloh
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0081/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 26.01.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37