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V/0837/2017

Pachtzinsanpassung für Kleingartenanlagen

Vorlagen 25.09.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement, Sitzung am 22.11.2017, TOP 5.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

7090 Zeichen

V/0837/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Pachtzinsanpassung für Kleingartenanlagen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.11.2017 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
 Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.  Die Verwaltung wird ermächtigt, die jährlichen Pachtzins en für Kleingartenanlagen schrit tweise 
zu erhöhen: 
 
 ab 01.11.2018 auf 0,32 €/qm 
 ab 01.11.2020 auf 0,36 €/qm 
 ab 01.11.2022 auf 0,42 €/qm 
 
2.  Eine Überprüfung der Höhe des Pachtzinses erfolgt alle 6 Jahre, erstmals im Jahr 2023 für das 
Pachtjahr 2024/2025.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es ergeben sich Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt 586.000 € die sich wie folgt aufteilen: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung HH-Jahr Betrag € Bemerkungen 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement 
Zeile 05 Privatrechtliche 
Leistungen 
2019+2020 je   45.000 €  1. Anpassung 
2021+2022 je   90.000 €  2. Anpassung 
2023+2024 je 158.000 €  3. Anpassung 
    586.000 €  
 
Die Mehreinnahmen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2018 bei der o. g. Produktgruppe über Veränd e-
rungsblätter zusätzlich zu veranschlagen.  
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0837/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Schlieper 
Ruf: 
492-2336 
E-Mail: 
SchlieperL@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.11.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0837/2017 
Begründung: 
 
Gem. § 5 Abs. 1 des Bundeskleingartengesetztes (BKleingG) darf als Pachtzins für Kleingärten 
höchstens der vierfache Betrag des ortsüblichen Pachtzinses im erwerbsmäßigen Obst - und Gemü-
seanbau, bezogen auf die Gesamtfläche der Kleingartenanlage, vereinbart we rden. Gem. § 5 Abs. 2 
BKleingG hat der örtlich zuständige Gutachterausschuss auf Antrag ein Gutachten über den ortsübl i-
chen Pachtzins im erwerbsmäßigen Obst - und Gemüseanbau zu erstellen. Aufgabe des Gut achter-
ausschusses ist die Ermittlung eines ortsüblichen Pachtzinses im erwerbsmäßigen Obst - und Gemü-
seanbau für das Stadtgebiet Münster als Bewertungsgrundlage für die Festsetzung eines angeme s-
senen Pachtzinses für Kleingartenanlagen.  
 
Laut Beschluss des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 22. 03.2006 
(V/0182/2006) im Rahmen der Haushaltskonsolidierung (Vorlage V/1065/2005 Nr. 35) wurden die 
Pachtzinsen in den Jahren 2006 bis 2010 sozialverträglich gestaffelt e rhöht. Mit diesem Be schluss 
wurde die Verwaltung ermächtigt, ab 2010 den gesetzlichen Höchstbetrag zu erheben. Ein Pachtgu t-
achten im Jahr 2009 ergab einen Höchstbetrag von 0,30 €/qm. Es erfolgte nach Verhandlungen der 
Verwaltung mit dem Stadt- und Bezirksverband der Kleingärtner Münster e. V. eine gestaffelte Anhe-
bung auf zuletzt 0,28 €/qm/Jahr im Jahr 2014. Der Betrag von 0,02 € wurden nicht ausg eschöpft, da 
berücksichtigt wurde, dass die Kleingärtner auch das öffentliche Grün innerhalb der Anlagen pflegen. 
Der Pachtzins wird für die Bruttoflächen berechnet, also auch für Nebenfläche, wie Wege und Grün-
flächen. Die Einnahmen für alle städtischen Kleingartenanla gen betragen zurzeit rund 321.000 €.  
Aufgrund von bereits bekannten Flächenreduzierungen wird sich dieser Betrag auf ca. 316.000 € ver-
ringern. 
 
 
Zu 1.:  
 
Laut Gutachterausschuss beträgt der ortsübliche Pachtzins nunmehr 1.100 €/ha  im Jahr. Dies en t-
spricht 0,11 €/qm. Somit beträgt gemäß § 5 Abs. 1 BKleinG der ge setzliche Höchstbetrag für den 
jährlichen Pachtzins 0,44 €/qm. 
 
Bei einer direkten Pachtzinsanpassung von über 50 % auf den Höchstbetrag von 0,44 €/qm/Jahr zum 
Pachtjahr 2018/2019 ergäbe sich eine Gesamteinnahme von rund 497.000 €, somit Mehrrei nnahmen 
ab dem Jahr 2019 (Kassenwirksamkeit) von 181.000 €/Jahr gegenüber Einnahmen von 316.000 € auf 
Grundlage eines Pachtzinses von 0,28 €/qm.  
 
Das Gutachten und das damit verbundene Erhöhungsverlangen wurden mit dem Stadtbezirksverband 
der Kleingärtner Münster erörtert.  In Vorverhandlungen konnte eine Einigung auf die folgende gestaf-
felte Anpassung erzielt werden: 
  
ab 01.11.2018 + 0,04 € /qm 0,32 €/qm/Jahr 14,3% 
ab 01.11.2020 + 0,04 € /qm 0,36 €/qm/Jahr 12,5% 
ab 01.11.2022 + 0,06 € /qm 0,42 €/qm/Jahr 16,7% 
 
Die gestaffelte Anpassung sowie der Verzicht von 0,02 € auf die Ausschöpfung des Höchstbetrages 
von 0,44 € erfolgen, um die Leistungen der Kleingärtner für das Stadtklima, den Natur - und Umwelt-
schutz, die Begrünung der Stadt, sowie für soziale und Integrationsleistungen zu würdigen.  
 
Über die Regelungen im Bundesklein gartengesetz zum Umweltschutz, Naturschutz und zur Lande s-
pflege hinaus verpflichten sich der Stadt - und Bezirksverband und damit die einzelnen Klei ngärtner 
eine ökologische Bewirtschaftung der Parzellen vorzunehmen. Konkret kommen keine Herbizide und 
Pestizide zur Anwendung, so dass ein wesentlicher Beitrag zum Biotop - und Artenschutz in Münster 
geleistet wird. Darüber hinaus sind die Kleingartenanlagen der Öffentlichkeit zugänglich und stehen 
damit auch der Erholung der städtischen Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung.

- 3 - 
V/0837/2017 
In den Vereinen gibt es laut Stadt - und Bezirksverband viele Familien und einkommensschwache 
Mitglieder. Ferner werden Leistungen zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund e r-
bracht. Andere Kosten (u. a. Versicherungsbeiträge) h aben stark angezogen. Eine sofortige Anpa s-
sung um über 50 % auf den gesetzlichen Höchstbetrag ist laut Stadt - und Bezirksverband für viele 
Kleingärtner daher nur schwer leistbar. Eine Verdrängung einkommensschwacher Mitglieder aus den 
Vereinen wäre nicht ausgeschlossen.  
 
Die Pacht für eine durchschnittliche Kleingartenparzelle von ca. 300 bis 350 qm beträgt nach Ang a-
ben des Stadt - und Bezirksverbandes derzeit ca. 350,00 €/Jahr, somit ungefähr 1,00 € bis 1,17 
€/qm/Jahr, zzgl. Kosten für Strom und Wasser. Eine Anpassung um 0,04 €/qm würde für 350 qm Par-
zellengröße eine Pachterhöhung von 14,00 €/Jahr bedeuten.  
 
 
Bei Umsetzung der sozialverträglichen Anpassung bis zum Pachtjahr 2023/2024 ergeben sich Mehr-
einnahmen von insgesamt ca. 556.000 € bei Einnahmever zichten von insgesamt ca. 500.000 €, die 
sich wie folgt darstellen (kassenwirksam jeweils im Folgejahr):  
 
Pachtjahr Pacht* Mehreinnahme 
(zu 0,28 €/qm) 
Mehreinnahmen 
kumuliert 
Einnahme-
verzicht  
(zu 0,44 €) 
Einnahmeverzicht  
kumuliert  
(zu 0,44 €) 
2017/2018 316.000 €     
2018/2019 361.000 € 45.000 €  45.000 €  136.000 €  136.000 € 
2019/2020 361.000 € 45.000 €  90.000 €  136.000 €  272.000 €  
2020/2021 406.000 € 90.000 €  180.000 €  91.000 €  363.000 €  
2021/2022 406.000 € 90.000 €  270.000 €  91.000 €  454.000 €  
2022/2023 474.000 € 158.000 €  428.000 €  23.000 €  477.000 €  
2023/2024 474.000 € 158.000 €  586.000 €  23.000 €  500.000 €  
(*schon bekannte Flächenveränderungen im Zuge des Ausbaus/Neubaus der B51/B481n wurden bereits berücksichtigt)  
 
 
Zu 2.:  
 
Für das Jahr 2023 und später alle 6 Jahre werden neue Pachtwertgutachten angefordert, um die 
Pachtzinsen in einem festgelegten regelmäßigen Rhythmus zu überprüfen. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Peck 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

22.11.2017 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0837/2017
Typ
Vorlagen
Datum
25.09.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37