V/0258/2018
Vergünstigte Bereitstellung von Immobilien durch Mietverträge
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Anlage A
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Anlage A zur V/0258/2018 Kurzüberblick Das Amt für Immobilienmanagement berichtet in dieser Vorlage über städtische Objekte. die an Dritte vergeben und über vergünstigte Mieten indirekt bezuschusst werden. Bei den aufgezeigten Einzelfällen wäre eine Anpassung der Mieten in 2018 im Grundsatz möglich. Auf der Basis der Stellungnahmen der Fachämter spricht die Verwaltung Empfehlungen aus, ob und inwieweit die Mietbezuschussungen im Einzelfall beibehalten werden sollen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Vereine in den städtischen Mietobjekten sind in verschiedenen Aufgabenbereichen tätig (u.a. Sport, Kultur, Umweltschutz). Durch die bestehenden Mietbezuschussungen wird inso- fern mit der Vorlage indirekt das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell- schaft“ verfolgt. Ein finanzieller Bedarf ist aus der Vorlage nicht gegeben. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Ein Finanzierungsbedarf ergibt sich aus der Vorlage nicht. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Bei der Zurverfügungstellung der Objekte an die Vereine handelt es sich um eine freiwillige Leis- tung (in Einzelfällen werden die Objekte auf der Grundlage von politischen Beschlüssen zur Verfü- gung gestellt). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Es besteht keine unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen.
Berichtsvorlage
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V/0258/2018 V/0258/2018 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Vergünstigte Bereitstellung von Immobilien durch Mietverträge Beratungsfolge 25.04.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement Bericht Bericht Vorbemerkungen Das Amt für Immobilienmanagement stellt einzelnen Vereinen, Vereinigungen etc. durch Mietverträge städtische Immobilien vergünstigt zur Verfügung. Mit Vorlage V/0313/2012 hat der Rat beschlossen, dass diese indirekten Förderungen durch Mietvergünstigungen nicht in Frage gestellt werden. Weiter- hin hat der Rat die Verwaltung beauftragt, bei auslaufenden Verträgen u nd/oder Vertragsanpassun- gen Änderungsmöglichkeiten zu überprüfen und den zuständigen Gremien darüber zu berichten. Die Mietvergünstigungen werden jährlich im Zuschussbericht als Anlage zum Haushaltsplan in Form einer tabellarischen Übersicht dargestellt. Die Berichtsvorlage gibt bezogen auf den Einzelfall e r- gänzende Informationen und spricht Empfehlungen aus, ob und inwieweit eine Bezuschussung der einzelne Vereine, Vereinigungen etc. aus Sicht der Verwaltung weiterhin sinnvoll ist. Die Einschät- zung bzw. Bewertung der Mietvergünstigungen kann nur in den entsprechenden Fachämtern (Kultu- ramt, Sozialamt, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Sportamt und im Einzelfall von den B e- zirksverwaltungen) erfolgen. Bei den indirekten Förderungen durch Mietvergünstigungen handelt es sich nicht um Zuschüsse im klassischen Sinne. Mittel fließen hierbei nicht. Zur Ermittlung der Mietvergünstigung werden die ka l- kulatorischen Aufwendungen des jeweiligen Objektes (Abschreibung, Bauunterhaltung und Verwa l- tungskostenpauschale) zuzüglich der Nebenkosten den Erträgen aus der Vermietung gegenüberge- stellt. Bei den in der Vorlage aufgezeigten Einzelfällen wäre eine Anpassung der Mieten in 2018 im Grundsatz möglich. Über die indirekten Förderungen durch Mietvergünsti gungen wurde der Ausschuss zuletzt mit Vo r- lage V/1047/2016 vom 10.11.2016 in der Sitzung am 30.11.2016 informiert. Auf der Basis der vorliegenden Stellungnahmen der Fachämter wird der Ausschuss unterrichtet und das weitere Vorgehen/Verfahren im Einzelfall wie folgt vorgeschlagen: Amt für Immobilienmanagement 12.04.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Kemper Telefon: 492-2330 KemperJ@stadt- muenster.de - 2 - V/0258/2018 Einzelfälle: 1. Erbdrostenweg 2; Förderverein Pängelanton Denkmal-Lok Kurzinfo: Die Stadt Münster vermietet seit dem 01.04.1985 den Pavillon auf dem Gelände der Pestalozzischule zur Nutzung für ein Eisenbahn- und Heimatmuseum. Der Pavillon hat eine Größe von 122 m². Der Vertrag kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. In 2016 betrug die Mietvergünstigung im Ergebnis 2.668 € (kalkulatorische Aufwendungen :3.125 € abzüglich Mieterträ- ge: 457 €). Stellungnahme des Fachamtes (Bezirksverwaltung West): „Der Förderverein „Pängelanton Denkmal-Lok“ ist seit 1985 Mieter der Lokalität am Erbdrostenweg 2. Der Verein hat dort das „Pängelanton -Eisenbahnmuseum“ etabliert und trägt damit in erheblichem Maße zur Erinnerungskultur im Stadtteil Gremmendorf bei. Auch die Bezirksvertretung Südost unterstützte in der Vergangenheit in unregelmäßig en Abständen das ehrenamtliche Engagement des Vereins im Stadtteil, insbesondere durch Zuschüsse für de n Er- halt der Dampflokomotive. Das Pängelanton-Eisenbahnmuseum in Münster Gremmendorf ist ein Mu- seum der besonderen Art, entstanden durch die Initiative des Karnevalsvereins Pängelanton. Mittel- punkt der Freilichtanlage des Museums ist eine Dampflok der Bau reihe T 9/3, Baujahr 1902, He n- schel-Werke, Kassel. Sie ist eine der wenigen weltweit erhaltenen Exemplare dieser Baureihe. Neben der sehenswerten Dampflokomotive sind in der Außenanlage des Museums weitere Raritäten der Eisenbahntechnik zu besichtigen. In 1985 konnte der Verein die Räumlichkeiten im direkt an der Lok liegenden ehemaligen Klasse n- trakt der Grundschule pachten und ausbauen. Die Ausstellung in dem kleinen Museumsgebäude zeigt ein Sammelsurium von historischen Eisenbahn-Exponaten, eine wahre Fundgrube, nicht nur für Eisenbahnfans, die ein interessantes Stück Verkehrsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts wide r- spiegelt. Außerdem wird die Entstehung des Museums in einer Fotodokumentation gezeigt und die geschichtliche Verbindung des Münsterschen Ortsteils Gremmendorf (seit 1903) und der Gründung der Karnevalsgesellschaft (1932) mit der Westfälischen Landes -Eisenbahn (WLE) dargestellt. Eine Modelleisenbahnanlage und eine Vielzahl von Eisenbahnmodellen ergänzen den bahnhistorischen Bereich und eine Sammlung von Karnevalsutensilien und Fotos den vereinsgeschichtlichen Teil der Präsentation. Zum Erhalt dieser besonderen Erinnerungskultur im Stadtteil Gremmendorf wird die Weitervermietung der Räumlichkeit an den Verein befürwortet.“ Verfahrensvorschlag auf Basis der Stellungnahme: Die Verwaltung empfiehlt, die indirekte Förderung durch Mietvergünstigung bis auf Weiteres beizub e- halten. Die Fortsetzung der Mietvergünstigung auf dem Gelände der Pestalozzischule ist nicht zuletzt von den Bedarfen der Schul e abhängig. Sollten hier in Zukunft schulische Bedarfe zur Nutzung des Gebäudes bestehen, wären diese vorrangig zu erfüllen. - 3 - V/0258/2018 2. Neutor 2, Stadtheimatbund e.V. Kurzinfo: Der Stadtheimatbund e. V. nutzt auf der Grundlage des Beschlusses des Liegenschaftsausschusses vom 25.04.2004 seit 2005 d as Objekt als öffentlich zugänglich kulturelle Begegnungsstätte. Der Ver- trag wurde bis zum 31.12.2029 fest abgeschlossen, verlängert sich dann auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten z um Monatsende. Die Mietfläche beträgt 100 m². Das Mietve r- hältnis kann bis zum Ende der Festlaufzeit 12 Monate zum Ende eines Monats gekündigt werden . Im Jahr 2016 betrug die Mietvergünstigung im Ergebnis 2.301 € (kalkulatorische Aufwendungen: 2.964 € abzüglich Mieterträge: 663 €). Laut vertraglicher Vereinbarung zwischen der Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege und der Stadt Münster muss die Stadt Münster für den zur Herrichtung gewährten Z u- schuss für die Dauer von 15 Jahren ab Fertigstellung des Gebäudes auf Mietzahlungen verzichten. Die Fertigstellung erfolgte zum 01.07.2005. Ab dem 01.07.2020 kann eine Miete erhoben werden. Stellungnahme des Fachamtes (Kulturamt): Der Stadtheimatbund Mün ster e. V. wurde 2001 gegründet. Er ist Nachfolger der „Arbeitsgemei n- schaft der in Münster in der Heimatpflege tätigen Vereinigungen“, zu der sich im Jahre 1978 sec h- zehn heimatpflegende Vereine zusammengeschlossen haben. Der Stadtheimatbund Münster zählt fast 40 Mitgliedsvereine mit über 10.000 Mitgliedern. Die Geschäftsstelle befindet sich im historischen Torhaus von 1778 am Neutor 2. Der Stadtheimatbund fördert das Wirken seine Mitgliedsvereinigungen bei der Pflege, historischen Erforschung und Darstellung des heimatlichen Kulturgutes, trägt zur Weiterentwicklung Münsters als Stadt der Wissenschaft und Lebensart bei, setzt sich dafür ein, im zusammen wachsenden Europa Münsters Identität zu stärken und zu ei- ner erfolgreichen, weiterhin lebenswerten Stadt in der Region zu machen, will dazu beitragen, dass Münster die in der Geschichte und Tradition entwickelten Stärken auch für die Zukunft entfaltet. Die Aktivitäten reichen von kulturellen Projekten über die Stärkung des sozialen Zusammenhalts bis zu Innovationsthemen. Der Stadtheimatbund fördert besonders die Entwicklung Münsters als Stadt des Westfälischen Friedens von 1648 und als Friedensstadt heute, Bewahrung der niederdeutschen Kultur in Sprache, Liedgut, Theaterspiel usw., Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements. Das Kulturamt unterstützt den Stadtheimatbund mit einer Förderung des Stadtheimatbundes durch Mietvergünstigungen für sinnvoll. Eine diesbezügliche Förderung aus dem Budget des Kulturamtes kann nicht erfolgen, da keine entsprechenden Mittel veranschlagt sind. Verfahrensvorschlag auf Basis der Stellungnahme: Auf Grundlage der vertraglichen Regelungen ist eine Anpassung der Miete ab 2020 möglich und vo r- gesehen. Entsprechende Vertragsverhandlungen mit den Stadtheimatbund werden rechtzeitig aufge- nommen. - 4 - V/0258/2018 3. Verspoel 7 – 8; Kulturoperative Münster e. V. (und andere: Verein Bürgernetz büne e.V. Medienforum Münster e.V., Radio Kaktus Münster) Kurzinfo: Der Verein nutzt auf der Grundlage des Beschlusses des Kulturausschusses vom 26.11.2008 s eit 2009 im Objekt Büroräume, die im Rahmen des Finanzierungskonzepts der kommunalgeförderten Bürgermedien überlassen wurden. Die Räume haben eine Gesamtgröße von ca. 111 m². Das Mie t- verhältnis kann 3 Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt w erden. Im Jahr 2016 be- trug die Mietvergünstigung im Ergebnis 1.349 € (kalkulatorische Aufwendungen: 8.964 € abzüglich Mieterträge: 7.615 €). Auf der Grundlage des vorgenannten Beschlusses werden darüber hinaus im Objekt Räume von verschiedenen Vereinen – zum Teil gemeinschaftlich - genutzt (Verein Bürgernetz büne e.V.; Medienforum Münster e.V., Radio Kaktus Münster ). Eine Untervermietung der Räume durch die Vereine ist Bestandteil des beschlossenen Finanzierungskonzeptes. Stellungnahme des Fachamtes (Kulturamt): Die KulturKooperative Münster e.V. ist ein Zusammenschluss freier Künstlerinnen und Musikerinnen aus dem Münsterland, deren Kernaufgabe in der Förderung freier Kulturschaffender durch Verne t- zung, kompetenter Beratung und Informationsaustausch besteht. Mitglied in der Kulturkooperative Münster können professionell arbeitende, freie Künstlerinnen, Künst- ler, Musikerinnen und Musiker werden. Derzeit hat die KKM rund 140 Mitglieder, die vielfach stellve r- tretend für Ensembles (Bands, Theater - und Kabarettgruppe etc.) stehen, so dass mehr als 500 Ku l- turschaffende der Region in der Kulturkooperative Münster Zusammengeschlossen sind. Seit 1987 gibt die KKM regelmäßig den „Kulturkatalo g“ heraus, in dem die Mitglieder sich und ihre Arbeit pr ä- sentieren können. Zudem nimmt die KKM als nicht-kommerzielles Netzwerk die Funktion einer Koordinierungsstelle zwi- schen der freien Kulturszene im Münsterland und kulturinteressierten Bürgern sowie Veranstaltern wahr. Die KKM berät bei der Durchführung von Veranstaltungen, stellt Kontakte zwischen Veransta l- tern und Künstlern her und informiert kostenlos über die Kulturszene in Münster und Umgebung. Die Projekte und Produktionen ihrer Mitglieder präsentiert die KKM auf Kulturbörsen un d steht im Dialog mit anderen Verbänden. Über die Mitgliedschaft in NRW Landesbüro Freie Kultur e. V. unterstützt die KKM außerdem die Interessen freier Kulturschaffender der Region auf Landesebene. Aktuell wird an der Neugestaltung der Homepage und deren Bedienbarkeit gearbeitet. Das Kulturamt unterstützt die Arbeit des KKM e. V. mit einer vom Rat beschlossenen jährlichen R e- gelförderung (Betriebskostenzuschuss) in Höhe von 5.610 €. Der Einzug der KKM in das Gebäude am Verspoel 7 -8 geht zurück auf die Zus ammenlegungen und Neuvermietungen an kulturelle und soziale Initiativen in Folge des im Jahr 2008 beschlossenen F i- nanzierungskonzepts des Medienforum Münster e. V. (V/0985/2008). Kern des Finanzierungsko n- zepts war eine Verringerung der zuvor vom Medienforum beanspruchten Fläche in der 1. Etage durch Untervermietung „seiner“ Räume an geeignete und kooperierende (inter)kulturelle und/oder soziale Initiativen (GGUA. U.a.) zur Refinanzierung der Betriebskosten. Über die 1. Etage hinaus, konnte das Nutzungskonz ept für die Immobilie auch auf die seinerzeit b e- reits längere Zeit leer stehenden Flächen in der 2. Etage erstreckt werden. Auf der Basis der reduzier- ten, „kulturaffinen“ Mietpreise (die auch für den Medienforum Münster e. V. gelten) konnte u.a. auch die KKM in der 2. Etage untergebracht werden, nachdem sie an ihrem vorherigen Standort im Hafen durch die dort bereits erfolgten und künftige in Aussicht gestellten Mieterhöhungen in Existenznot geraten war. In den vergangenen Jahren hat es noch weitere Verän derungen/Anmietungen gegeben. Mit den wei- teren Vermietungen und Nutzungen (z.B. Verein Kaktus e.V., Alevitischer Verein, lateinamerikan i- scher Verein) und dem (u.a. mit dem städtischen Presseamt kooperierenden) im Erdgeschoss ansäs- - 5 - V/0258/2018 sigen Verein Bürgernetz bü ne e. V., hat sich in den vergangenen Jahren eine Art „(Inter -)Kultur und Medienhaus“ entwickelt mit synergetischen Effe kten bzgl. der Infrastrukturnutzung und –finanzierung (u.a. Studios, Konferenzraum) sowie praktizierter Kooperationsstrukturen. Der KKM e.V. nutzt zwei kleine Büroräumlichkeiten sowie gemeinsam mit dem Verein Kaktus e.V. die Teeküche und das WC in der 2. Etage, von deren Gesamtfläche (insgesamt 110 m²) der Verein Ka k- tus e.V. den größten Teil belegt. Alle Initiativen des Hauses können zude m gegen entsprechendes Entgelt auf den großen Konferenzraum im 1. OG zugreifen. Das Kulturamt begrüßt die in dem Haus entstandene, sich z.T. gegenseitig unterstützenden und synergetischen Kooperationsprozesse sowie inhaltlichen Bezüge dieser sozialen, inte grativen, kulturellen und kommunikativen Initiativen im Zen t- rum der Stadt. Das Kulturamt hält die bestehende indirekte Förderung des KKM e.V. durch Mietvergünstigungen für sinnvoll. Eine diesbezügliche (weitere) Bezuschussung aus dem Budget des Kulturamte s kann nicht erfolgen, da keine entsprechenden Mittel veranschlagt sind. Verfahrensvorschlag auf Basis der Stellungnahme: Die Verwaltung empfiehlt, die indirekte Förderung durch Mietvergünstigung bis auf Weiteres beizube- halten. 4. Gallenkamp 31; Förderverein des Pfadfindertums e. V. Kurzinfo: Der Förderverein nutzt das Nebengebäude/Holzgebäude für die Jugendarbeit. Die Nutzfläche beträgt ca. 65 m². Das Mietverhältnis hat 2004 begonnen und kann 12 Monate zum Ende eines Monats hin gekündigt werden. Im Jahr 2016 betrug die Mietvergünstigung im Ergebnis 429 € (kalkulatorische Aufwendungen: 981 € abzüglich Mieterträge: 552 €). Auf Grund der Bausubstanz ist eine Wohnnutzung des Gebäudes ausgeschlossen. Auch eine ande r- weitige gewerbliche Nutzung zur Erzielung höherer Mieterträge lässt sich aus Sicht des Amtes 23 nicht realisieren. Bei Auszug des Vereins würde vorrangig ein Rückbau des Gebäudes geprüft. Stellungnahme des Fachamtes (Amt für Kinder, Jugendliche und Familien): Die Pfadfinder nutzen das Gebäude weiterhin regelmäßig und leisten einen wichtigen Beitrag zur e h- renamtlichen Jugendverbandsarbeit in Münster. Eine entsprechende Fortführung der indirek ten För- derung wird durch das Amt 51 weiterhin befürwortet. Verfahrensvorschlag auf Basis der Stellungnahme: Die Verwaltung empfiehlt, die indirekte Förderung durch Mietvergünstigung bis auf Weiteres beizube- halten. 5. Nienkamp 25; Arbeiterwohlfahrt Jugendtreff Kurzinfo: Die Arbeiterwohlfahrt nutzt am o. g. Standort eine Fläche von 1 39,50 m² als Jugendtreff. Das Objekt ist durch die Stadt Münster von der Wohn+Stadtbau angemietet und in einem Untermietverhältnis an die Arbeiterwohlfahrt vermietet. Das Untermietverhältnis hat am 01.12.1979 begonnen und kann mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Im Jahr 2016 betrug die Mietvergünstigung im Ergebnis 12.696 € (Aufwendungen: 15.763 € abzüglich Mieterträge: 3.067 €). Stellungnahme des Fachamtes (Amt für Kinder, Jugendliche und Familien): Der Kinder- und Jugendtreff ist die einzige Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Stadt- teil Uppenberg und insofern als Standort notwendig. Derzeit werden die Räume durch die Wohn*Stadtbau modernisiert. Der Träger ist aktuell finanziell nicht in der Lage, einen erhöhten Eigen- anteil zu leisten. - 6 - V/0258/2018 Aufgrund der notwendigen Infrastruktur an offener Kinder - und Jugendarbeit vor Ort wird die entspre- chende Fortführung der vertraglichen Bedingungen von Amt 51 weiterhin befürwortet. Verfahrensvorschlag auf Basis der Stellungnahme: Die Verwaltung empfiehlt, die indirekte Förderung durch Mietvergünstigung bis auf Weiteres beizube- halten. 6. Zum Häpper 5; Förderverein Jugendarbeit e. V. Kurzinfo: Der Förderverein nutzt auf der Grundlage des Beschlusses des Liegenschaftsausschusses vom 15.10.1981 seit 1982 die Räume in der ehemaligen Dorfschule als Jugendheim „Black Bull“. Die Nutz- fläche beträgt rd. 231 m². Der Vertrag kann 6 Monate zum Ende eines Monats gekündigt werden. Im Jahr 2016 betrug die Mietvergünsti gung im Ergebnis 12.505 € (kalkulatorische Aufwendungen : 12.505 € abzüglich Mieterträge: 0 €). Stellungnahme des Fachamtes (Amt für Kinder, Jugendliche und Familien): Der Kinder- und Jugendtreff ist die einzige Einrichtung der offenen Kinder - und Jugendarbeit in A- melsbüren und im Rahmen der Grundversorgung der Stadtteile notwendig. Als kleiner Träger ist der Träger nicht in der Lage, erhöhte Eigenleistungen zu erbringen. Aufgrund der weiteren und regelmäßigen Nutzung lt. Mietvertrag wird die entsprechende Fortführung der vertraglichen Bedingungen vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien weiterhin befürwortet. Verfahrensvorschlag auf Basis der Stellungnahme: Die Verwaltung empfiehlt, die indirekte Förderung durch Mietvergünstigung bis auf Weiteres beizube- halten. 7. Zum Häpper 5, Wasserverband Hiltrup-Amelsbüren Kurzinfo: Die vergünstigte Bereitstellung des Objektes für den Wasserverband Hiltrup -Amelsbüren wurde b e- reits in der letzten Berichtsvorlage erörtert. Der Wasserverband nutzt seit dem 11.01.198 4 zwei Büro- räume in der ehemaligen Dorfschule mit einer Größe von ca. 50 qm im o.g. Gebäude. Der Vertrag kann jeweils 3 Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Im Jahr 2016 betrug die Mietvergünstigung im Ergebnis 1.919 € (kalkulatorische Aufwendungen: 2.707 € abzüglich Mieter- träge: 788 €). Stellungnahme des Fachamtes (Tiefbauamt): Der Wasserverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Daher ist eine indirekte Förderung weiterhin sinnvoll. Verfahrensvorschlag auf Basis der Stellungnahme: Nach nochmaliger Prüfung empfiehlt die Verwaltung, die indirekte Förderung durch Mietvergünst i- gung bis auf Weiteres beizubehalten. Durch die gemeinsame Nutzung des Objektes mit dem Förder- verein Jugendarbeit e. V (Jugendheim „Black Bull“) ist eine Änderung des Nutzungskonzeptes für das Gesamtobjekt auf Dauer nicht ausgeschlossen. - 7 - V/0258/2018 8. Arnheimweg 42; TSC Gievenbeck e. V. Kurzinfo: Seit 1994 nutzt der TSC Gievenbeck e. V. das Dachgeschoss am o. g. Standort mit einer Gesam t- größe von ca. 180 m² als Geschäftsstelle. Dem Verein wird außerdem im Erdgeschoss ein Raum inkl. Vorraum in der Größe von 31, 5 m² mietfrei zu sportlichen Zwecken zur gemeinsamen Nutzung mit dem Fachwerk Gievenbeck überlassen. Der Vertrag kann jeweils 6 Mon ate zum Ende eines Monats gekündigt werden. Im Jahr 2016 betrug die Mietvergünstigung im Ergebnis 3.984 € (kalkulatorische Aufwendungen: 17.927 € abzüglich Mieterträge: 10.944 €). Stellungnahme des Fachamtes (Sportamt): Der TSC Münster Gievenbeck ist seit 1992 Mitgliedsverein des Stadtsportbund Münster e. V. und erfüllt alle Voraussetzungen einer Förderung nach den Vorgaben der Münsteraner Sportförderrichtl i- nie. Bei dem Sportverein handelt es sich um einen Mehrspartenverein, der aktuell insgesamt 2.302 Mitglieder hat. Davon sind 1.114 Kinder und Jugendliche. Der Verein verfügt somit (gerechnet zur Gesamtmitgliederzahl) über eine Jugendquote von 48,4 %. Sein Sportangebot umfasst folgende Sportarten: - Badminton; - Basketball; - Fußball; - Handball, - Judo; - Tennis; - Turnen und - Volleyball In einem Gebäude auf der kommunalen Sportanlage Arnheimweg hat der Verein seit 1974 seine Geschäftsräume von der Stadt Münster angemietet. Die Anbindung der gemieteten Räume an die kommunale Sportanlage ist deshalb von Vorteil, da der Verein einzelne Sportaußeneinrichtungen wie z. B. die Volleyballfelder, die Badmintonfelder und das Kunstrasengroßspielfeld für seine sportlichen Angebote nutzt. Mit Blick auf die Wichtigkeit des Sportvereins für den Stadtteil Gievenbeck und darüber hinaus spricht sich die Sportverwaltung dafür aus, die Förderung auch weiterhin zu gewährleisten. Verfahrensvorschlag auf Basis der Stellungnahme: Die Verwaltung empfiehlt, die indirekte Förderung durch Mietvergünstigung bis auf Weiteres beizube- halten. 9. Zumsandestraße 15; Umweltforum Münster e. V. Kurzinfo: Der Verein nutzt auf der Grundlage des Beschlusses des Haupt - und Finanzausschusses vom 05.07.1995 seit November 1995 Büroräume in einem Gebäude, das an den Dachverband der mün s- terschen Umweltgruppen vermietet ist. Neben dem Umweltforum sind Greenpeace, ABU, BUND, n ü- tec und VCD im Haus vertreten. Die Stadt hat sich seinerzeit mit einem Zuschuss in Höhe von 100.000 DM (51.129 €) an den Kosten der Herrichtung und des Umbaus des Ob jektes beteiligt. Die Nutzfläche des Gesamtobjektes beträgt 239 m². D as Mietverhältnis kann 6 Monate zum Ende eines Monats gekündigt werden. Das Objekt wird mietfrei überlassen. Im Jahr 2016 betrug die Mietvergüns- tigung im Ergebnis 10.249 € (kalkulatorische Aufwendungen: 10.835 € abzüglich Mieterträge (aus- schließlich Betriebskosten): 586 €). Stellungnahme des Fachamtes (Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit): Das Umweltforum Münster e.V. ist einer der wichtigsten Bausteine für eine erfolgreiche ehrenamtliche Umweltarbeit in Münster. Mit dem Umwelthaus in der Zumsandestraße 15 gibt es eine verlässliche Einrichtung vor Ort für die Bürger/Innen von Münster. Des Weiteren bietet es den Umweltvereinen und Verbänden eine zwingende erforderl iche Infrastruktur zur Bewältigung ihrer Aufgaben und zei t- gleich eine zentrale Räumlichkeit für umweltrelevante Veranstaltungen. Aus diesem Grund ist die Bereitstellung der Immobilie an der Zumsandestraße 15 und die damit zusammenhängenden Mie t- vergünstigungen eine notwendige Grundlage für die erfolgreiche ehrenamtliche Arbeit des Vereins im - 8 - V/0258/2018 Umweltbereich. Eine Mietbezuschussung aus dem Budget des Amtes 67 ist nicht möglich, da hierfür keine Finanzmittel zur Verfügung stehen. Derzeit erhalten der Umweltforu m e.V. und der NABU laufende Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt. Das Umweltforum hat zur Haushaltsplanung 2018 ff. eine Erhöhung des Zuschusses von 68.770 € auf 75.000 € jährlich beantragt. Verfahrensvorschlag auf Basis der Stellungnahme: Die Verwaltung empfiehlt, die indirekte Förderung durch Mietvergünstigung bis auf Weiteres beizub e- halten. 10. Dyckburgstraße 228; Kreisjägerschaft Münster e. V.: Kurzinfo: Seit dem 01.01.2002 nutzt die Kreisjägerschaft einen 16,5 m² großen Raum zur Lagerung v on Expo- naten der „rollenden Waldschule“. Der Vertrag kann jeweils 3 Monate zum Endes eines Monats g e- kündigt werden. Im Jahr 2016 betrug die Mietvergünstigung im Ergebnis 34 4 € (kalkulatorische Auf- wendungen: 365 € abzüglich Mieterträge (NK): 21 €). Die Ausweisung dieses Raumes im Zuschus s- bericht erfolgt regelmäßig aus Gründen der Vollständigkeit und Transparenz. Aus liegenschaftlicher Sicht ist der Raum jedoch aufgrund seiner Beschaffenheit (keine Fenster, niedrige Raumhöhe und geringe Größe) am Markt nicht vermietbar. Sofern die Kreisjägerschaft den Raum nicht mehr nutzt, würde dieser voraussichtlich den anliegenden Wohnungen als zusätzlicher Keller -/Lagerraum zur Verfügung gestellt. Stellungnahme des Fachamtes (Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit ): Am 05.01.2018 wurden die Räumlichkeiten gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Kreisjäger schaft Münster e.V. und dem Geschäftsführer besichtigt. In dem Raum finden sich noch etliche Präparate in einem guten Zustand. Die Kreisjägerschaft wäre deshalb inter essiert, den Raum weiterhin zu den vergünstigten Konditionen zu mieten. Da die Präparate für die „Rollende Waldschule“ im Rahmen der Umweltbildung genutzt werden sowie wegen der geringen Raumhöhe und fehlenden Fenster, halte ich einen „geförderten“ Mietzins weiterhin für gerechtfertigt. Verfahrensvorschlag auf Basis der Stellungnahme: Die Verwaltung regt an, die indirekte Förderung durch Mietvergünstigung bis auf Weiteres beizube- halten. 11. Bennostraße 5, Ruderverein Münster 1882 Kurzinfo: Die Verlagerung des Rudervereins ist weiterhin vorgesehen, jedoch noch nicht abgeschlossen. Im letzten Bericht wurde folgender Verfahrensvorschlag unterbreitet: „Sofern eine Verlagerung des Ve r- eins auch bis Ende 2017 nicht absehbar ist, wird die Verwaltung in der darauf folgenden „Berichtsvor- lage über vergünstige Bereitstellung von Immobilien durch Mietverträge“ berichten.“ Stellungnahme des Fachamtes (Sportamt): Auf Grund der Verlagerung wurde zurzeit keine Stellungnahme des Fachamtes eingeholt. Verfahrensvorschlag auf Basis der Stellungnahme: Die Verwaltung wird nach der Verlagerung des Vereins entsprechend berichten. - 9 - V/0258/2018 12. Am Hof Hesselmann 10, Begegnungszentrum Kurzinfo: Der „Bürgerverein Mecklenbeck“ nutzt das Objekt mit einer Fläche von rd. 592 qm seit 1994 als B e- gegnungszentrum. Der Vertrag ist mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende eines Monats kündbar. Im Jahr 2016 betrug die Mietvergünstigung im Ergebnis 41.512 € (kalkulatorische Aufwendungen: 44.203 € abzüglich Mieterträge: 2.691 €). Stellungnahme der Bezirksverwaltung West: Der Hof Hesselmann wird seit Jahren von dem Bürgerverein Mecklenbeck als Begegnungszentrum für den Stadtteil Mecklenbeck genutzt. Auch die Bezirksvertretung Münster -West als politisches Gr e- mium im Stadtbezirk hat in der Vergangenheit (kostenlos) die Räume im Hof Hesselmann für ihre Sitzungen genutzt. Überwiegend dient der Hof Hesselmann für die Wahrnehmung des Vereinslebens in Mecklenbeck. Da nur eine Gaststätte im Stadtteil vorhanden ist, müssten Vereine bei ihren Veranstaltungen ggf. auf Räume in Schulen, Altenheimen oder bei den Kirchengemeinden ausweichen. Ob dadurch bestehe n- de Bedarfe adäquat gedeckt werden können, kann seitens der Bezirksverwaltung nicht umfassend beurteilt werden. Sicherlich wäre das Ve reinsleben im Stadtteil ohne den Hof Hesselmann sehr viel schwieriger zu bewerkstelligen. Die Bezirksvertretung Münster -West gewährt aus ihren bezirkseigenen Mitteln nach den geltenden Richtlinien für bestimmte Projekte Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigun- gen und Initiativen im Stadtbezirk. Zuschüsse werden bewilligt zu Projekten, einzelnen Veranstaltu n- gen, sonstigen besonderen Aktivitäten und Jubiläen, die durch 25 teilbar sind. Der Bürgerverein Hof Hesselmann hat in den let zten Jahren folgende Zuschüsse von der Bezirksve r- tretung Münster-West erhalten: 2008 Aufzug im Hof Hesselmann 16.500,00 € 2010 Laptop und Beamer 500,00 € 2012 Lüftungsanlage 20.000,00 € 2013 Vortrag 300,00 € 2014 Beleuchtungsanlage 3.000,00 € 2016 Willkommensfest 1.000,00 € Die regelmäßige, dauerhafte Übernahme von Mietkosten durch die Bezirksvertretung Münster -West ist mit dem vorhandenen Budget unter Berücksichtigung der Bedarfe der anderen Stadtteile im Stad t- bezirk West nicht realisierbar. Sicherlich wird aber auch künftig eine projektbezogene Bezuschussung des Hofes Hesselmann durch die Bezirksvertretung Münster-West erfolgen. Verfahrensvorschlag auf Basis der Stellungnahme: Die Verwaltung empfiehlt, die indirekte Förderung durch Mietvergünstigung bis auf Weiteres beizube- halten. - 10 - V/0258/2018 13. Alt Angelmodde 11d, AWO Kita Angelmodde Kurzinfo: Die AWO betreibt auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 04.05.1994 seit 1996 vor Ort einen Ki n- dergarten mit einer Nutzfläche von 337,11 m² und einer Außenfläche von 1.081,63 m². Die Künd i- gungsfrist ist jeweils 12 Monate vor Beendigung eines Kindergartenjahres. Im Jahr 2016 betrug die Mietvergünstigung im Ergebnis 15.730 € (kalkulatorische Aufwendungen: 17.336 € abzüglich Mieter- träge: 1.606 €). Stellungnahme des Fachamtes (Amt für Kinder, Jugendliche und Familien) : Gemäß den Regelungen des Nutzungsvertrages erfolgt die Vermietung des Objektes zur Nutzung durch die Mieterin im Rahmen der Zweckbestimmung kostenlos. Die Zweckbestimmung ist die Fü h- rung (laufende Betriebsträgerschaft) eines 2-Gruppen-Kindergartens in Münster-Angelmodde. Das Recht für eine fristgerechte Kündigung ergibt sich aus dem Vertrag nur, wenn gesichert zu erwar- ten ist, dass eine dauerhafte Unterbele gung unterhalb der Mindeststärke für 2 Kindergartengruppen eintritt. Diese Voraussetzung ist aktuell nicht gegeben. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der Träger der Kita die Übernahme der Betriebsträge r- schaft über den aktuell bestehenden finanzielle n Bedingungen übernommen hat; d. h. eine Veränd e- rung dieses Status quo würde für den Träger zusätzliche Kosten in Höhe der gesamten Miete bede u- ten. Mietzuschüsse gemäß KiBiz sind für solche Fälle gemäß der einschlägigen Durchführungsve r- ordnung nicht vorgesehen, da für Bestandsfälle immer die Kaltmiete gilt, die zum 28.02.2007 verei n- bart war. Ein neuer Vertrag über dasselbe Objekt ändert daran nichts. Der Träger erhält für die vorgenannte Einrichtung eine 100%-Förderung; d. h. der gesetzliche Träger- anteil an den Betriebskosten wird bereits vollständig von der Stadt Münster übernommen. Eine Änd e- rung bezüglich des Mietzinses würde daher zu einer Erhöhung des freiwilligen, städtischen Zuschu s- ses aus dem Budget des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien an d en Träger führen, ohne dass eine Mehreinnahme durch das Land fließen würde. Von einer Änderung der aktuellen Regelung ist vor dem Hintergrund der vorgenannten Ausführungen abzusehen. Verfahrensvorschlag auf Basis der Stellungnahme: Die Verwaltung empfiehlt, die indirekte Förderung durch Mietvergünstigung bis auf Weiteres beizube- halten. Ergänzende Hinweise zur Unterrichtung des Ausschusses in Fällen mit jährlicher Künd i- gungsmöglichkeit: Bei einigen auch in dieser Vorlage aufgeführten Mietobjekten beste ht – meist nach Ablauf einer ve r- traglichen Festlaufzeit - eine jährliche Kündbarkeit des Vertrages. Diese Fälle werden im Zuschussbe- richt der Stadt Münster entsprechend mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit ausgewiesen. Die Verwa l- tung wird in diesen Fällen in zeitlich angemessenen Abständen von 5 Jahren eine erneute Überpr ü- fung des Verfahrens durch das Einholen von Stellungnahmen vornehmen und dem Ausschuss über das Prüfergebnis erneut unterrichten. I. V. gez. Matthias Peck Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (12)
- Zumsandestraße 15
- Dyckburgstraße 228
- Bennostraße 5
- Erbdrostenweg 2
- Gallenkamp 31
- Nienkamp 25
- Arnheimweg 42
- Zum Häpper 5
- Am Hof Hesselmann 10
- Alt Angelmodde 11d
- Verspoel 7
- Neutor 2
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Details
- Aktenzeichen
- V/0258/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.03.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37