1428/2019
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Auswirkungen des Zusammenschlusses Kaufhof/Karstadt für den Standort Köln" , AN/0097/2019, aus der Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 24.01.2019
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/VI/2 Vorlagen-Nummer 23.04.2019 1428/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 02.05.2019 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Auswirkungen des Zusammenschlusses Kaufhof/Karstadt für den Standort Köln" , AN/0097/2019, aus der Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 24.01.2019 1. Welchen wirtschaftlichen Stellenwert haben die Konzernzentrale und die Kaufhäuser für Köln? Antwort der Verwaltung: Die Kaufhof-Zentrale an der Leonhard-Tietz-Straße ist der Arbeitsplatz von rund 1.600 Mitarbeiterin- nen und Mitarbeitern, die von hier aus die Geschicke der 97 deutschen Kaufhof-Standorte und das Europa-Geschäft der zwischenzeitlichen Konzernmutter Hudson Bay Company steuern. Ein Wegfall der Konzernarbeitsplätze wäre für Köln – trotz der in den letzten Jahren guten Arbeitsmarktsituation mit hohen Beschäftigungszuwächsen – sicherlich ein großer Verlust. Aus Sicht der Wirtschaftsförderung höher einzuschätzen ist allerdings der Symbol- und Imagewert der traditionell in Köln ansässigen Kaufhof-Zentrale, die nach wie vor ein Aushängeschild des Handels- standorts Köln ist. Informationen über das durch den Konzernsitz generierte Gewerbesteueraufkommen können laut Auskunft der Kämmerei nicht veröffentlicht werden, da sie unter das Steuergeheimnis fallen. Eine hohe direkte Bedeutung für die Einkaufsstadt Köln haben die beiden Kaufhaus-Standorte des neuen Konzerns in der Kölner Innenstadt. Trotz der insgesamt zurück gegangenen Strahlkraft von Warenhäusern sind sowohl das Karstadt-Haus zwischen Zeppelinstraße und Breite Straße als auch der Kaufhof-Standort an der Schildergasse nach wie vor Flaggschiffe der Kölner Einzelhandelsland- schaft. Eine zeitnahe Schließung eines dieser beiden Kaufhäuser ist derzeit unwahrscheinlich, da beide Häuser schwarze Zahlen schreiben und nicht unmittelbar benachbart sind. Die Kaufhof-Filiale in der Innenstadt liegt bundesweit auf Platz 3 der umsatzstärksten Kaufhof-Häuser. Zur Karstadt-Filiale lie- gen keine diesbezüglichen Angaben vor. Im Kölner Haus greift allerdings bereits die Karstadt- Strategie der „Effizienzsteigerung durch Untervermietung“ – seit 2015 ist im Erdgeschoss eine DM- Filiale untergebracht. Zu den Zukunftsaussichten der beiden Kölner Nebenstandorte von Kaufhof in der Neusser Straße in Nippes und im Rhein-Center in Weiden hat sich der neue Konzern noch nicht explizit geäußert. Zwar schließt Stephan Fanderl, der Chef der „Deutschen Warenhaus AG“ Standortschließungen in größe- rem Umfang aus. Bestandsschutz für umsatzschwache Häuser gibt es allerdings nicht. Erst im Früh- jahr 2018 wurden die Kaufhof-Standorte in Solingen und Hof geschlossen. 2. Welche Standortvorteile Kölns sind aus Sicht der Verwaltung für den künftigen Konzernsitz Kaufhof/Karstadt relevant? Antwort der Verwaltung: Argumente für den Kölner Standort an der Leonhard-Tietz-Straße sind die zentrale Lage in der Innenstadt die internationale Bekanntheit und die hohe Attraktivität Kölns das große Arbeitskräftepotenzial und 2 die ausgezeichnete Verkehrsanbindung. Der Kölner Hauptbahnhof ist eines der größten Ei- senbahndrehkreuze Europas. Von ihm sind innerhalb einer Stunde drei internationale Flughä- fen erreichbar (Frankfurt, Köln/Bonn und Düsseldorf). Der Köln/Bonn Airport ist außerdem der mit Abstand größte Frachtflughafen Nordrhein-Westfalens und liegt deutschlandweit auf Platz 3. 3. Welche Bedeutung hat der Verbleib der Konzernzentrale in Köln für die Arbeitsplatz- sicherung und welche Zukunftschancen bestehen für die Bindung und Gewinnung von Fach- kräften seitens Kaufhof/Karstadt? Antwort der Verwaltung: Die beiden Zentralen von Karstadt (in Essen) und Kaufhof (in Köln) wurden miteinander verschmol- zen. In der Kölner Kaufhof-Zentrale arbeiten derzeit rund 1.600 Menschen. Hiervon werden bereits nach Plänen der früheren Unternehmensleitung rund 400 gestrichen. In der Karstadt-Zentrale in Essen- Bredeney arbeiten derzeit 1.000 Personen. Laut Medienberichten sollen in der fusionierten Zentrale 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sein. Insgesamt ist also der Wegfall von 1.400 Verwal- tungsstellen geplant. Wie viele davon von Kaufhof kommen werden und wie viele von Karstadt, sowie die Frage, ob es bei dieser Zahl bleibt, scheint zum jetzigen Zeitpunkt auch im Unternehmen noch nicht definitiv geklärt zu sein. Letztendlich werden in beiden Belegschaften Stellen gestrichen werden. Das Unternehmen hat aber noch nicht kommuniziert, in welcher Form dies geschehen soll. Bei einem nicht unerheblichen Teil der bisher in Köln beschäftigten Menschen dürfte sich die Bereit- schaft, weiterhin für den Konzern tätig zu sein, nach der Standortentscheidung für Essen neu stellen. Dies gilt umso mehr, als es derzeit für Fachkräfte relativ leicht ist, einen anderen gleichwertigen Ar- beitsplatz in Köln zu bekommen. Das Arbeitskräftepotenzial am Hochschulstandort Köln ist deutlich größer als in Essen. Im Zusam- menhang mit der Neuausrichtung des Konzerns in Richtung Online/Offline-Strategie gilt dies insbe- sondere für die IT-Beschäftigten. Das dürfte auch mit entscheidend dafür gewesen sein, dass das Unternehmen seine Digital-Aktivitäten am Standort Köln bündeln möchte. 4. Welchen Stand haben die Gespräche der städtischen Wirtschaftsförderung mit der Führung des fusionierten Warenhauskonzerns? Antwort der Verwaltung: Die Wirtschaftsförderung steht mit dem Konzern zu unterschiedlichen Themen in direktem Austausch. Dabei wurde größtmögliche Unterstützung in allen für die Standortentscheidung relevanten Punkten zugesichert. Das Spektrum reicht von baurechtlichen Fragestellungen bis zu Fragen der Willkom- menskultur für die möglicherweise von Essen nach Köln wechselnden Mitarbeitern/innen. Entspre- chende Gespräche seitens der Wirtschaftsförderung mit dem Unternehmensmanagement fanden und finden auch nach der Standortentscheidung statt, wobei die Details der Umsetzung der Unterneh- mensbeschlüsse nach wie vor weitgehend unklar sind. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1428/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 23.04.2019
- Erstellt
- 17.04.2019 14:09