2685/2022
Zwangsräumungen bei psychisch erkrankten Menschen - Bedarf an Wohneinrichtungen
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/502 Vorlagen-Nummer 19.09.2022 2685/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 27.09.2022 Zwangsräumungen bei psychisch erkrankten Menschen - Bedarf an Wohneinrichtungen In ihrer schriftlichen Anfrage AN/1438/2022 führt die Fraktion der SPD Folgendes aus: „Für psychisch erkrankte Menschen in Köln existieren unterschiedliche besondere Wohnformen. Die- se unterscheiden sich in erster Linie in ihrer Betreuungsintensität. In Köln-Ostheim kam bei einer Zwangsräumung am 03. August 2022 ein 48-jähriger Mieter, der sich mit Gewalt gegen die Zwangsräumung wehrte, wohl durch Schüsse der eingesetzten Polizeibeamten ums Leben. Presseberichten zufolge war der Mann in verschiedenen Hilfseinrichtungen als psychisch erkrankt bekannt.“ Die in der Anfrage formulierten Fragen beantwortet die Verwaltung wie folgt: 1. Wie hat sich die Zahl der Zwangsräumungen, Beschlagnahmungen und Beratungen zur Verhinderung von Wohnungsverlust seit der Beantwortung unserer schriftliche Anfrage (Vorlagen-Nr.: 0044/2021) entwickelt? Im Jahr 2020 wurden in Köln 1.583 Zwangsräumungen und in 2021 1.388 durchgeführt. Dies ent- spricht einer Reduzierung von ca. 14% zum Vorjahr. In 2020 mussten 302 Wohnungen und in 2021 289 Wohnungen beschlagnahmt werden, um die Bewohner*innen dort bis zur Verfügbarkeit einer anderen Wohnung/ Unterkunft wiedereinzuwei- sen und damit eine Obdachlosigkeit zu verhindern. Dies entspricht einer Reduzierung von ca. 4,4%. Insgesamt wurden im Jahr 2020 2.264 Beratungen zur Verhinderung von Wohnungsverlust durchgeführt und in 2021 insgesamt 2.082 Beratungen. Die Kontaktaufnahme und Beratung er- folgt unter Pandemiebedingungen überwiegend telefonisch und per E-Mail. Die Verwaltung richte- te mit Beginn der Pandemie zusätzlich eine zentrale (Not-)Rufnummer in Wohnungsnotfällen ein. An dieser ergänzenden telefonischen Beratung von Menschen, denen der Wohnungsverlust droht, wird die Verwaltung auch nach Beendigung der Corona-Pandemie festhalten. 2. Könnten angesichts der Inflation und der steigenden Energiekosten Zwangsräumungen ausgesetzt werden, wie es im Jahr 2020 wegen der Corona-Krise schon der Fall war? Die Entscheidungszuständigkeit über die Aussetzung von Zwangsräumungen liegt allein beim Bundesgesetzgeber. Die Kommunen haben diesbezüglich keine eigenständigen Entscheidungs- kompetenzen. Auch im Jahr 2020 erfolgte der erweiterte Mieterschutz nur auf der Grundlage der bundesgesetzlichen Regelungen und fußte nicht auf einer Entscheidung der Stadt Köln. Derzeit gibt es aus der Bundesregierung Signale, dass eine ähnliche Ausweitung des Mieter- 2 schutzes wie in der Regelung aus 2020, auf die in der Anfrage abgestellt wird, kommen soll. Es bleibt abzuwarten, wann und mit welchem Regelungsgehalt die neue gesetzliche Ausgestaltung eines erweiterten Mieterschutzes ausfallen wird. 3. Wie viele Anfragen auf Einweisung in eine Wohneinrichtung hat es seit 2020 gegeben? (Bit- te nach Monaten aufschlüsseln) Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da die Einrichtungen selbst und nicht die Kommune derartige Daten erfassen. Für die kommunal finanzierten Einrichtungen (siehe Antwort auf Frage 4) wurden in den letzten Jahren seitens des einrichtungsbetreuenden Trägers DRK keine konkre- tisierten Angaben diesbezüglich bekanntgegeben. 4. Wie viele Plätze hält die Stadt Köln in offenen und in geschlossenen Wohneinrichtungen vor? Seitens der Kommune werden drei Unterbringungseinrichtungen für psychisch kranke Menschen finanziert, die durch den Träger DRK betrieben werden. 1. Wohnprojekt Appartement Plus: Die Einrichtung ist ein gemeinschaftliches Wohnen für 15 psychisch kranke Menschen nach § 78 SGB IX. Das Wohnprojekt ist eine Ergänzung zur Versorgung psychisch kranker Menschen im Kontext Wohnungslosigkeit, die aufgrund ihrer akuten Wohnungslosigkeit primär im Projekt Hotel Plus/ Hotel Plus mobil Hilfen erhalten und Menschen mit vergleichbarer Problematik. 2. Gemeinschaftliches Wohnen im Hotel Plus An insgesamt drei Standorten werden über das Projekt Hotel Plus Unterbringungsplätze für Men- schen mit psychischen Erkrankungen in Form gemeinschaftlichen Wohnens nach § 67 SGB XII angeboten. Dies sind das Hotel Elsaß mit 16 Plätzen, das Hotel Graf Adolph mit 8 Plätzen sowie das Hotel Stephan mit weiteren 10 Plätzen. Sofern sich die Anfrage auch auf Wohneinrichtungen im Sinne der besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe nach §§ 78 ff. SB IX erstreckt, können keine Angaben dazu gemacht werden. Für diese ist allein der überörtliche Träger LVR zuständig als Träger der Eingliederungshilfe. Glei- ches gilt für die stationären Einrichtungen für Menschen in besonderen Lebenslagen soweit diese in die Zuständigkeit des LVR fallen. 5. Decken diese Plätze den Bedarf, und wenn nicht: Wie lange sind die Wartelisten, und wie lange dauert es, bis in eine Wohneinrichtung vermittelt werden kann? Inwieweit die Plätze im Sinne der besonderen Wohnformen bedarfsdeckend sind, entzieht sich der Kenntnis der Verwaltung aus den bereits in der Antwort auf Frage 4 benannten Gründen. Wartelisten führen- falls überhaupt- nur die Einrichtungen. Ob die Datenbank des LVR es erlaubt zu erfassen, wer auf einen Platz wartet, ist der Verwaltung nicht bekannt. Das Angebot in den kommunalen Unterbringungsangeboten deckt den Bedarf nicht. Aktuell befin- den sich 8 Personen auf der Warteliste für das Hotel Plus-Angebot. Der Träger DRK plant aktuell schon die Platzausweitung durch Neubau eines Gebäudes in der Caspar-Düppel-Straße. Der Bauantrag befindet sich derzeit noch im Genehmigungsverfahren. Geplante Fertigstellung des Baus ist bisher das erste Quartal 2024. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2685/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 19.09.2022
- Erstellt
- 19.08.2022 14:30