1283/2019
Mitteilung zum Änderungsbeschluss vom 23.04.2018 (AN/0629/2018)
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Zwischenbericht Projekt Zielbild 2020
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1 Zwischenbericht zum Verwaltungsreformprojekt Projektlaufzeit: 15.11.2017 – 31.12.2020 Stand: 24.04.2019 Zielbild 2020 Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes 2 I. 2017 – heute Das Projekt „Zielbild 2020 – Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes“ umfasst insgesamt 34 umfangreiche Einzelmaßnahmen, die den Arbeitspaketen Ausstattung, Personalgewinnung, Personalqualifizierung, Personalerhaltung und Organisation zugeordnet sind. Seit Projektbeginn konnten einige Maßnahmen angegangen und Teilprojekte auch bereits umgesetzt werden. Die Laufzeit des Projektes endet am 31.12.2020. Der Bereich des Ordnungsdienstes ist einer der Bereiche der Verwaltung, die spätestens seit den Silvesterereignissen 2015/2016 zahlreichen Veränderungen und deutlich gestiegenen Anforderungen unterworfen ist. Der umfangreiche Veränderungsprozess im Rahmen des Projektes beginnt mit der Einstellung einer großen Vielzahl neuer Ordnungsdienstkräfte, die (berufsfremd) persönlich und fachlich integriert werden müssen, dem Weggang vieler „alter“ Kräfte, der langwierigen Suche nach einer geeigneten Unterbringung für den Ordnungsdienst in Verbindung mit einem möglichen Umzug in ein neues Dienstgebäude, Veränderungen in der Aufbauorganisation und Hierarchieebene beim Ordnungsdienst und der geplanten Einführung eines neuen Schicht- und Dienstplanmodells. Neben den angesprochenen 34 Einzelmaßnahmen aus dem „Zielbild 2020“ bringen vor allem die geänderte Erwartungshaltung von außen, geänderte Einsatzkonzepte, ein deutlich gestiegenes Aggressionspotenzial bei Bürgerinnen und Bürgern sowie weitere Veränderungen aus dem Gesamtreformprozess sehr viel Unsicherheit, Unruhe und Unzufriedenheit mit sich. Hinzu kommt, dass einige Maßnahmen durch Erfahrungswerte im Projekt und neue Anforderungen laufend angepasst werden müssen. Im Sinne eines guten Gelingens des Reformpaketes „Zielbild 2020“ hat die Verwaltung für den Ordnungsdienst daher eine externe Beraterin als flankierende Unterstützungs- maßnahme für den Projektprozess gewinnen können. Die externe Beraterin ist Kommunikationscoach und hat bereits Großunternehmen und andere Behörden bei ähnlich anspruchsvollen Veränderungsprozessen erfolgreich begleitet. Sie soll den Ordnungsdienst insbesondere in der Findung eines klaren Rollenbildes sowie bei der Kommunikation auf allen Ebenen im Rahmen eines Changemanagements bis 2020 aktiv beraten und begleiten. Das Führungsteam des Ordnungsdienstes hatte bereits im Frühjahr 2018 geschlossen an dem Seminar „Führen in Veränderungsprozessen“ teilgenommen. Auch und insbesondere in diesem Seminar hat sich gezeigt, dass die Veränderungsprozesse für das Führungsteam und die aktuell rund 150 Mitarbeitenden eine sehr große Herausforderung darstellen. Aufgrund des bereits bestehenden Vertrauensverhältnisses und der erfolgten Einarbeitung in die Thematik ist die Dozentin als externe Beraterin von allen Führungskräften als geeignete und erforderliche Unterstützung ausgewählt worden. Die externe Beratung soll insofern auf folgende Bereiche abzielen: • Beratung der Führungskräfte für einen sozialverträ glichen Veränderungsprozess mit Hauptaugenmerk auf dem „Zielbild 2020“ • Beratung der Führungskräfte zu einer einheitlichen und sinnvollen Kommunikationsstrategie 3 • Beratung bei der Planung und der Umsetzung des Rol lenbildes des Ordnungsdienstes (Formulierung eines Rollenbildes wurde unter anderem durch den AVR-Beschluss zum Antrag AN/0629/2018 eingefordert) • Beteiligung der Mitarbeitenden und allgemeine Komm unikation zum Thema Umsetzung eines neuen Schichtdienstmodells • Beratung bei der Problematik der Einstellungscharg en beim Ordnungsdienst durch mehr als 150 neue Kräfte in den kommenden Jahren, insbesondere Willkommensstruktur und soziale Integration, sowie Aufrechterhaltung der Corporate Identity beim Bestandspersonal Zu den einzelnen Arbeitspaketen des Projektes „Zielbild 2020“: Ausstattung Es konnte bereits eine Verbesserung im Bereich der Mobilität des Ordnungsdienstes erreicht werden. So wurden zunächst 12 zusätzliche PKW mit herkömmlicher Antriebsart zur Sicherstellung und Erweiterung des Fuhrparks angeschafft. Im nächsten Schritt konnte der Fuhrpark um weitere 14 Dienstfahrzeuge mit Hybridantrieb erweitert werden. Zusätzlich wird der Ordnungsdienst zum Aufbau und zur Durchführung einer Fahrradstreife mit E-Bikes und entsprechender Dienstkleidung/Ausrüstung ausgestattet. So möchte auch der Ordnungsdienst zum Umweltbewusstsein der Stadt Köln beitragen. Die Ergänzung der persönlichen Schutzausrüstung findet sukzessive statt. Nach der Erstellung einer Handlungsanweisung und der Erarbeitung von Dienstanweisungen bzw. Dienstvereinbarungen für das neue RSG 8 und den Teleskopabwehrstock werden nunmehr alle Ordnungsdienstkräfte im Umgang mit den Führungs- und Einsatzmitteln ausführlich geschult. Die Erstschulungen für den Teleskopabwehrstock dauern 5 Tage und beinhalten eine Abschlussprüfung. Erst nach bestandener Prüfung wird der Teleskopabwehrstock ausgehändigt. Zudem wurden Anregungen von den Mitarbeitenden für einfach umzusetzende Maßnahmen geprüft und umgesetzt. So konnten als zusätzliche Hilfsmittel für den täglichen Einsatz Durchsuchungshandschuhe (Ersatz für Einmalhandschuhe) und Schulterleuchten (handfreies Leuchten im Dunklen) zur Verfügung gestellt werden. Die GPS-Ortungssoftware wird nach mehreren Testläufen nun dauerhaft unter Beachtung strikter Vorgaben zum Schutz der Mitarbeitenden eingesetzt. Personalgewinnung Im Rahmen des Ratsbeschlusses „Mehr Präsenz und Ahndung durch personell verstärkten Ordnungsdienst“ aus 2015 und des „Zielbild 2020“ soll eine sukzessive Aufstockung der Planstellen im Ordnungsdienst auf 303,5 umgesetzt werden. Die Besetzung der vakanten Stellen gestaltet sich allerdings aufgrund der aktuell sehr begrenzten Raumsituation schwierig. Durch interne Umzüge, den Auszug der Bußgeldstelle aus dem Stadthaus Ost und letztlich durch den Umzug des Ordnungsdienstes in ein eigenes Dienstgebäude soll die Raumnot sukzessive gelöst werden und Neueinstellungen zur Erhöhung des Personalbestandes wieder erfolgen. Konkret konnten im Dezember 2018 nach Freigabe des Personalrats acht externe Bewerberinnen und Bewerber eingestellt werden. Die neuen Mitarbeitenden werden nach 4 theoretischer und fachpraktischer Einarbeitung sowie Absolvieren des Einsatz- und Lagetrainings den Ordnungsdienst als vollwertige Kräfte verstärken. Eine weitere Einstellungscharge von 20 neuen Kräften ist für Juni 2019 geplant. Außerdem werden acht Ersteinsatzkräfte den Ordnungsdienst ab Ende Juni 2019 verstärken können. Es ist vorgesehen, die zukünftigen Einstellungschargen jeweils in einer Personenstärke von 20 Personen im Zyklus von 6 Monaten vorzunehmen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine zu schnelle Einstellung zu vieler berufsfremder Mitarbeitender die Qualität der Arbeit sowie die soziale Integration und den Erhalt der Corporate Identity des Ordnungsdienstes nachhaltig irritiert bzw. beeinträchtigt. Parallel wurde gemeinsam mit dem Bewerbercenter im Rahmen der Arbeitsgruppe „zielgruppenorientiertes Recruiting“ eine Projektvereinbarung geschlossen, die wiederum über 30 Einzelmaßnahmen für eine verbesserte Recruiting-Strategie beinhaltet. Durch regelmäßige Treffen und den engeren Austausch mit dem Bewerbercenter können gemeinsame Schwerpunktaktionen (u.a. Messebesuche) konsequent und kontinuierlich geplant und umgesetzt werden. Als nächstes Teilprojekt wird derzeit eine Imagekampagne für den Ordnungsdienst umgesetzt. Dies ist dringend zur Identitätsstiftung und Akzeptanz notwendig, da die Bürgerinnen und Bürger nach wie vor ordnungsbehördliche Kompetenzen und Aufgaben nicht klar zuordnen können und es zu Verwechslungen z. B. mit dem Verkehrsdienst kommt. Zunächst soll eine Stadtinformationskampagne genutzt werden. Für diese ist der Ordnungsdienst in Gesprächen mit einer externen Werbeagentur, um eine zielgruppen- orientierte Kampagne zu erstellen. Die Plakatkampagne soll dazu beitragen, die breite Bevölkerung über das Tätigkeitsspektrum des Ordnungsdienstes aufzuklären. Der Ordnungsdienst verspricht sich so ein höheres Verständnis für die eigenen Aufgaben und Befugnisse bei den Menschen in Köln. Im Anschluss werden die Erfahrungen der Stadtinformationskampagne genutzt, um eine umfassende Kommunikationsstrategie zu erarbeiten und nachhaltige Imageverbesserung zu betreiben. Personalqualifizierung Das „3-Säulen-Modell“ (Qualifizierung von neuem Personal, Nachqualifizierung des Bestandspersonals, Einführung der Ausbildung „Verwaltungsfachangestellte/r öffentliche Ordnung“) inklusive einem eigenen Schulungszentrum für den Ordnungsdienst befindet sich derzeit in der Umsetzungsphase. Qualifizierung von neuem Personal Zur Qualifizierung von neuem Personal wurde ein umfassendes Schulungskonzept erarbeitet und bereits seit Ende 2018 umgesetzt. So sieht das Konzept u.a. vor, dass sich die theoretische Ausbildung in einen derzeit dreiwöchigen Einarbeitungs- und Qualifizierungskurs (EQV) beim Rheinischen Studieninstitut und die Fachschulungen zum Ordnungsrecht durch das Schulungszentrum gliedert. Die Fachschulungen bestehen aus verschiedenen Theorieblöcken („Modulen“) und Rollenspielen sowie als fachpraktische Komponenten aus Hospitationen bei Fachabteilungen, Praxisabschnitten in den Dienstgruppen und dem Einsatz- und Lagetraining. Ergänzend zu den spezialordnungsrechtlichen Theoriemodulen und Rollenspielen nehmen neue Kräfte an den Seminaren • Aufbau und Arbeitsweise der Stadtverwaltung („Stad t Köln-wie funktioniert unser Unternehmen“) 5 • Gesprächsführung und Konfliktprävention, Deeskalat ion • Verfügungstechnik und Schriftverkehr teil. Diese Seminare werden je nach Verfügbarkeit der Dozenten in Abstimmung mit dem Ausbildungsteam in die Einarbeitungsphase integriert. Nachqualifizierung des Bestandspersonals In der Neuorganisation des Innendienstes wurde ein organisatorischer Aufbau geschaffen, der sicherstellen wird, dass künftig Bestandsschulungen systematisch angegangen werden können (siehe auch Punkt „Organisation“). Einführung der Ausbildung „Verwaltungsfachangestellte/r öffentliche Ordnung Ab 2019 soll der neue Ausbildungsgang „Verwaltungsfachangestellter (w/m/d) öffentliche Ordnung“ eingeführt werden, um hierdurch zusätzliches, selbst ausgebildetes Personal zu akquirieren. Die Verwaltung hat zu diesem Zweck aktiv für die neue Ausbildung geworben und die verschiedensten Veröffentlichungswege genutzt, um möglichst viele potenzielle Bewerberinnen und Bewerber auf das Angebot aufmerksam zu machen. So wurde insbesondere eine eigenständige Stadtinformationskampagne mit Plakaten in KVB-Fahrzeugen initiiert. Die Plakate wurden zudem in allen städtischen Gebäuden und einigen Jobcentern sowie dem Berufsinformationszentrum und den Kundenzentren der Stadt Köln ausgehangen. Zudem wurden Anzeigen in allen regionalen Wochenzeitungen und dem Kölner Stadtanzeiger, Express und der Kölnischen Rundschau geschaltet. Die Anzeige wurde zusätzlich über die sozialen Medien Facebook, Twitter und Instagram veröffentlicht. Aktuell finden die Auswahlrunden zum neuen Ausbildungsgang statt. Personalerhaltung Die Bewertungsstruktur der Ordnungsdienstkräfte wurde angepasst: So werden die Stellen rückwirkend zum 01.01.2017 einheitlich mit der EG 9a TVöD bewertet. Die Bewertung ist nunmehr vergleichbar mit der Bewertung der umliegenden Kommunen und anderer Großstädte NRWs. Im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden ist das Aufgabengebiet des Ordnungsdienstes der Stadt Köln durch die zahlreichen bundesweit bekannten Großveranstaltungen (Karneval, Silvester, 11.11., Jeck im Sunnesching, Kölner Lichter, zahllose Straßenfeste und Konzerte, CSD und sportliche Events) und die Vielzahl an Hotspots mit Problemlagen viel komplexer, anspruchsvoller und arbeitsintensiver. Um hier – bei der ohnehin schon angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt – Personal dauerhaft für den Ordnungsdienst zu gewinnen, muss die Stadt Köln die Anreize höher ansetzen, um im Vergleich zu den Nachbargemeinden konkurrenzfähig zu werden. Weitere Maßnahmen zur Personalerhaltung sind insbesondere im Rahmen des geplanten Umzuges in ein eigenes Dienstgebäude vorgesehen. So sollen dort Räumlichkeiten für Sport, eine ausreichende Anzahl an Duschen, Umkleiden und Sozialräumen sowie weitere Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitszufriedenheit berücksichtigt werden. Organisation Die bislang vom Bezirksordnungsdienst wahrgenommenen Ermittlungstätigkeiten in den Stadtbezirken (Ermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz sowie KFZ-Stilllegungen und Halterermittlungen) wurden zwischenzeitlich organisatorisch dem neuen Amt „34- Bürgerdienste“ zugeordnet. Die weiteren dem Bezirksordnungsdienst bis zum 30.04.2018 zugewiesenen Einzeltätigkeiten, wie z. B. die Befassung mit der Sauberkeit in den Bezirken, Schrottfährrädern usw. sind dagegen seit dem 01.05.2018 „32-Amt für öffentliche Ordnung“ bzw. dem zentralen Ordnungsdienst zugeordnet. Durch die Neuorganisation des Ordnungsdienstes und die Aufgabenübertragung 6 ordnungsbehördlicher Maßnahmen aus den Bezirken wurde die Effektivität bei der Aufgabenerledigung erhöht: Während 2017 insgesamt 3810 Schrottfahrräder und 3243 Schrottfahrzeuge beklebt wurden, wurden in 2018 5000 Schrottfahrräder und 5303 Schrottfahrzeuge beklebt. Zudem haben die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB) eine App entwickelt, die die Abwicklung der Beseitigung von Schrottfahrrädern für die Ordnungsdienstkräfte stark erleichtert. Außerdem ist der Ordnungsdienst in den Bezirken und insbesondere den Hotspots deutlich präsenter. Hervorzuheben ist ebenfalls die Zusammenarbeit der einzelnen Dienstgruppen mit den jeweiligen Bürgerämtern. Die Dienstgruppenleitungen bzw. Stellvertretungen sind im Rahmen ihrer Steuerfunktion der jeweiligen Bezirksgruppen ständiger und verbindlicher Ansprechpartner für die Bürgeramtsleitungen. So finden u.a. regelmäßige Rücksprachen zwischen den Bürgeramtsleitungen und den entsprechenden Dienstgruppenleitungen statt. Zudem besteht eine telefonische Erreichbarkeit, über welche im Bedarfsfall sofort Kräfte angefordert werden können. Die Arbeit wird von allen Seiten als zielführend und konstruktiv bewertet. Problemlagen können schneller und effizienter als zuvor abgearbeitet werden. Zusätzlich werden ab 2019 jährliche zielgerichtete Vereinbarungen über die Zusammenarbeit zwischen allen Bürgerämtern und den jeweiligen Dienstgruppen unter Berücksichtigung von bezirklichen Besonderheiten und Hotspots geschlossen. Die Vereinbarungen werden derzeit verhandelt, beschlossen und die Maßnahmen zur Zielerreichung bereits sukzessive umgesetzt. Durch die gemeinsamen Zielvereinbarungen erhält die Zusammenarbeit eine nachhaltige und fokussierte Verbindlichkeit. Im Rahmen der Maßnahme „Überprüfung der Stellenausstattung und -struktur des Innendienstes“ wurde die Aufbau- und Ablauforganisation des Ordnungsdienstes den aktuellen konzeptionellen, personellen und strukturellen Erfordernissen angepasst. Insbesondere wurden ein Schulungszentrum und das Einsatz- und Lagetraining dauerhaft in einem Schulungs- und Wissenszentrum implementiert. Zusätzlich wurden ein Team „Innendienst“ und zwei Teams für das operative Geschäft des Außendienstes eingerichtet, um zukünftig die Dienst- und Handlungsfähigkeit des gesamten Ordnungsdienstes nachhaltig sicherzustellen. Die Einführung eines neuen Schicht- und Dienstzeitmodells wurde strukturell vorbereitet. Die Umsetzung ist erst mit Einführung einer Dienstplansoftware und einer ausreichend großen Personalausstattung möglich. Das geplante 3-Schicht-Modell ist daher zunächst zurückzustellen. II. Ausblick Die einzelnen Maßnahmen der fünf Arbeitspakete bauen aufeinander auf und bedingen einander. So können neue Kräfte nur eingestellt werden, wenn die derzeit sehr angespannte Raumsituation gelöst wird. Die Anmietung eines neuen Dienstgebäudes, das allen Anforderungen eines modernen Ordnungsdienstes genügt, ist ein umfangreicher Prozess. Insofern zieht eine Verzögerung in der Maßnahme „Raumausstattung“ eine Verzögerung bei der Maßnahme „Besetzung der vakanten Stellen“ nach sich. In Abhängigkeit zu der Personalgewinnung verzögert sich auch die Einführung neuer Einsatzzeiten bzw. eines 3-Schicht-Modells, da die Umsetzung nur mit einer ausreichenden Personaldecke möglich ist. Um allerdings im Rahmen der Möglichkeiten die Personalstärke zu verbessern, wird in 2019 besondere Priorität auf die Bereiche der Personalakquise und –erhaltung gelegt. Neben Kampagnen zur Gewinnung von neuem Personal, wird die Imagekampagne für den Ordnungsdienst gestartet. Dabei werden auch neue Kanäle wie Social-Media bedient. 7 Gleichzeitig sollen alle Kampagnen identitätsstiftend für das Bestandspersonal sein und damit der Personalerhaltung und -bindung gleichermaßen dienen. Ebenso ist für 2019 ein Fuhrparkkonzept geplant, um die Mobilität des Ordnungsdienstes auch bei Personalzuwachs sicherzustellen und gleichzeitig dem Ziel nach mehr Umweltbewusstsein (Hybrid-Fahrzeuge, E-Bikes etc.) nachzukommen. Zudem steht weiterhin das bezirkliche Arbeiten im Vordergrund. Die individuell mit den Bürgerämtern geschlossenen Zielvereinbarungen werden gelebt und weiterentwickelt. Die 2018 angegangenen und zum Teil bereits umgesetzten Maßnahmen müssen auch in 2019 weiterentwickelt und im laufenden Tagesgeschäft etabliert werden.
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/324/3 Vorlagen-Nummer 06.05.2019 1283/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 13.05.2019 Mitteilung zum Änderungsbeschluss vom 23.04.2018 (AN/0629/2018) und Zwischenbericht zum "Zielbild 2020 - Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes" Die Verwaltung teilt dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales mit: Im Rahmen der Verwaltungsreform #wirfürdiestadt ist das Amt für öffentliche Ordnung auch in 2019 Pilotbereich und das Projekt "Zielbild 2020 - Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungs- dienstes" somit weiterhin ein zentraler Bestandteil der Verwaltungsreform der Stadt Köln. Ein Zwischenbericht zum aktuellen Projektstatus (Vorlagennummer 2763/2017) kann der Anlage in Ergänzung zu dieser Mitteilung entnommen werden. Gemäß des genannten Änderungsbeschlusses vom 23.04.2018 bittet der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales um Umsetzung folgender Maßnahmen im Rahmen des „Zielbild 2020“: 1. Grundlage eines fortentwickelten Ordnungsdienstes ist ein klares Rollenverständnis. In der Fortschreibung des Leitbilds Ordnungsdienst 2020 wird dieses Rollenbild bis Ende 2018 entwickelt. Schwerpunkte des Rollenbildes soll die moderierende, konfliktlösende Kompe- tenz des Ordnungsdienstes sein. Sachstand: Die Erwartungshaltung an den Ordnungsdienst, insbesondere von Stadtgesellschaft, Politik und Medien ist seit den Silvesterereignissen 2015/2016 enorm gestiegen. Außerdem setzt auch die Polizei immer mehr auf einen verlässlichen Sicherheitspartner. Insofern hat sich das Rollenbild des Ordnungsdienstes in den letzten Jahren deutlich verändert. Neben der Ahndung von Ord- nungswidrigkeiten und der Erledigung von Aufträgen soll der Ordnungsdienst heute durch eine verstärkte Präsenz im Stadtgebiet und proaktives Handeln auch zur Steigerung des subjektiven Sicherheitsempfindens der Menschen in Köln beitragen. So beschäftigte sich der Ordnungsdienst erstmals im November 2018 im Rahmen eines Füh- rungskräfte-Workshops unter Anleitung eines externen Moderators mit der Erarbeitung eines Rol- lenbilds bzw. Rollenverständnisses. Teilnehmer des Workshops waren in einem ersten Schritt alle übergeordneten Führungskräfte, Dienstgruppenleitungen und Stellvertretungen sowie die Innen- dienstmitarbeitenden vom Ordnungsdienst. Im Rahmen eines sog. „World-Cafés“ wurden drei Themenblöcke intensiv bearbeitet: Die Rolle des Ordnungsdienstes Moderierende/konfliktlösende Kompetenz Was wird dafür benötigt? In allen Themenblöcken wurden bereits erste Ergebnisse erzielt. Die Unterschiede zwischen dem eigenen Rollenverständnis und dem Image von außen wurde im ersten Themenblock schnell 2 deutlich. Die geforderte moderierende, konfliktlösende Kompetenz hielten alle Teilnehmenden im zweiten Themenblock für selbstverständlich und bereits gelebte Praxis. Im dritten Themenblock herrschte Einigkeit darüber, dass es neben der Umsetzung eines gemeinsamen Rollenbildes er- forderlich ist, eine eindeutige Identität zu schaffen, um so das Image des Ordnungsdienstes und die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für die Aufgaben des Ordnungsdienstes deutlich zu verbessern. Da ein Rollenbild nicht aufoktroyiert werden kann, sondern von allen Beteiligten gelebt werden muss, sollen alle Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes mitgenommen und breit in die Erarbei- tung involviert werden. Daher wurden die Ergebnisse aus dem Führungskräfte-Workshop in einem großen Beteiligungs- format mit allen Ordnungsdienstkräften weiterbearbeitet. Die externe Beraterin, die den Ord- nungsdienst bis 2020 bei dem umfangreichen Veränderungsprozess unterstützt (siehe auch An- lage), konzipierte, moderierte und begleitete die Veranstaltung. Nunmehr werden die Ergebnisse aus beiden Veranstaltungen durch eine Gruppe aus Mitarbei- tenden des Ordnungsdienstes als Rollenbild formuliert. Das Resultat wird dem Ausschuss im Anschluss mitgeteilt. 2. Die bestehenden Ordnungspartnerschaften zwischen Polizei und Ordnungsdienst sollen ausgebaut werden. Der Bezirk Innenstadt soll dafür ein Pilotbezirk sein. Sachstand: Der Ordnungsdienst unterhält mit der Landespolizei schon seit Ende der 1990er Jahre intensive Ordnungspartnerschaften. Diese werden oftmals anlassbezogen durch weitere Akteure wie Streetwork, Gesundheitsamt, Bundespolizei oder Zoll ergänzt. Die Kooperationen machen immer dort Sinn, wo sich sowohl strafrechtliche als auch ordnungsrechtliche Belange vermischen. Dabei ist die Innenstadt bereits seit Jahren aufgrund der verdichteten Aufgabenstellung in der Innenstadt Vorreiter. OPARI Hier gibt es beispielsweise die Ordnungspartnerschaft Ringe (OPARI), bei der von 23:00 Uhr bis 07:00 Uhr an Wochenenden und vor Feiertagen eine Streife, gebildet durch Mitarbeitende des Ordnungsdienstes und Einsatzkräften der Polizei, die Kölner Ringe, hauptsächlich im Bereich Ho- henzollernring, begeht. Ziel ist die gegenseitige Unterstützung bei u.a. der Ahndung von Ord- nungswidrigkeiten und der Verfolgung von Straftaten. Zusätzlich erhöht die Präsenz von Ord- nungsdienst und Polizei das Sicherheitsempfinden bei den Bürgerinnen und Bürgern. Gemeinsame Anlaufstelle Weiterhin wurde die ursprünglich mobile Anlaufstelle (Vorplatz am Hauptbahnhof) in einem Ge- bäude in Domnähe (Am Hof 23, 50667 Köln) dauerhaft eingerichtet. Hier bilden täglich in der Zeit von 12:00 Uhr bis 20:00 Uhr jeweils drei Mitarbeitende von Polizei und Ordnungsdienst die Beset- zung der Anlaufstelle und sind Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger, Touristen und Besucher der Stadt Köln. Neben der Besetzung der Anlaufstelle führen Ordnungsdienst und Poli- zei gemeinsame Streifendienste durch, um Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zu ahnden und das Sicherheitsempfinden der Menschen im Bereich Dom zu stärken. Die Anlaufstelle hat sich etabliert und wird von den Menschen in Köln sowohl zur Meldung von Straftaten und Ordnungs- widrigkeiten als auch für andere Belange genutzt. Wegen des auslaufenden Mietvertrages beste- hen derzeit Überlegungen, die Anlaufstelle in ein zentral gelegenes Objekt am Bahnhofsvorplatz zu verlegen. Präsenzstreife Eine weitere Ordnungspartnerschaft in der Innenstadt stellt die sogenannte Präsenzstreife dar, bei der die Polizei und der Ordnungsdienst in der Woche tagsüber und an den Wochenenden auch nachts Streifendienste durchführen. Einsatzbereiche sind bekannte Hotspots mit gemischten Problemlagen. Auch hier bewährt sich die gemeinsame und gegenseitig unterstützende Arbeit. 3 Rheinboulevard In der wärmeren Jahreszeit wird der Rheinboulevard als stark genutzte Fläche intensiv von Polizei und Ordnungsdienst bestreift. Die Problematik mit störenden Personengruppen und Verhaltens- weisen im Bereich der Uferpromenade Rheinboulevard wird seit dem 01.04.2017 angegangen. Durch die Unterstützung weiterer Maßnahmen (Verbesserung der Beleuchtung, Erlass und Über- wachung eines Shisharauchverbotes etc.) hat die sehr hohe Präsenz zu einer deutlich sichtbaren Steigerung des Sicherheitsempfindens geführt. Infolge der Kontrollen und flankierenden Maß- nahmen wurde der Rheinboulevard zu einem Ort mit sehr hoher Aufenthaltsqualität. Objektiv ha- ben sich sowohl die Beschwerdelage als auch die tatsächlichen Feststellungen durch den perma- nenten Kontrolldruck spürbar reduziert. Insofern sind die intensiven Kontrollen auch zukünftig auf- recht zu erhalten. Lärmwagen Des Weiteren gibt es mehrere sogenannte „Lärmwagen“, in denen jeweils eine Ordnungsdienst- kraft und eine Einsatzkraft der Polizei in den Nachtstunden am Wochenende und vor Feiertagen in ihren Bereichen in einem Streifenwagen unterwegs sind, um nächtliche Ruhestörungen zu ahnden und zu beseitigen. Bisher gab es Lärmwagen für die Bereiche Innenstadt, Ehrenfeld, Kalk und Mülheim – neu ist seit dem 07.09.2018 ein Lärmwagen für die Bezirke Chorweiler und Nip- pes. Somit sind nun insgesamt fünf Lärmwagen im Stadtgebiet im Einsatz. Schwerpunktaktionen Zusätzlich zu den festen Kooperationen gibt es gemeinsame Schwerpunktaktionen. Hierbei han- delt es sich um unterschiedliche Bereiche mit jeweils individuellen Belangen, z. B. Gaststätten- kontrollen (Problemgaststätten, Wettbüros, Spielhallen etc.) oder störendes Verhalten im öffentli- chen Raum (Friesenplatz, Neumarkt, Eigelstein, Ebertplatz, Porzer Rheintreppe, Keupstraße). Es gibt gemeinsame Aktionen mit dem Schwerpunkt „Prostitution“ und zwei- bis dreimal im Jahr ge- meinsame Aktionen mit der KVB und Polizei, bei denen in den Abendstunden am Wochenende an Haltestellen und zum Teil auch in den Bahnen gemeinsam kontrolliert wird. Schwerpunktaktionen mit Polizei, Zoll und Verwaltungsvollstreckung sind auch die medial stark verfolgten Kontrollen von Shisha-Bars. Die Zusammenarbeit wird von allen Seiten als sehr positiv und zielführend empfunden – insbesondere unterstützend für die Besondere Aufbauorganisation (BAO) „Rocker“. Letztlich finden auch auf der Führungsebene zwischen der Amtsleitung des Amtes für öffentliche Ordnung, der Leitung des Ordnungsdienstes und der Leitung der Gefahrenabwehr des Polizei- präsidiums Köln regelmäßige Jour Fixe statt. Zu besonderen Anlässen oder bei aktuellen Sicherheitslagen werden zusätzlich gemeinsame Einsätze und Kontrollen initiiert. 3. In Landschafts- und Naturschutzgebieten sowie allgemeinen Grünflächen sollen verstärkt Kontrollgänge von Ordnungsdienst-Mitarbeitenden durchgeführt werden. Sachstand: Die Überwachung und Bestreifung der besonders schützenswerten Flächen hat einen hohen Stel- lenwert bei der Priorisierung der Einsätze des Ordnungsdienstes. Die Aufgabenerledigung wird in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde wahrgenommen. Grundsätzlich ist der Ordnungsdienst ganzjährig und verstärkt in den warmen Jahreszeiten (ins- besondere im Spätdienst und Wochenendtagesdienst) in allen Kölner Grünflächen im Dauerein- satz. Stark genutzte Grünanlagen in der Innenstadt sowie Naturschutzgebiete in den Außenberei- chen und Rheinuferbereiche werden dabei in enger Abstimmung mit den Bürgerämtern bestreift. Als Auftakt fand beispielsweise im April 2018 eine Schwerpunktaktion am Aachener Weiher statt, bei der eine Vielzahl von Verstößen gegen die Kölner Stadtordnung geahndet wurde. Das Natur- schutzgebiet „Baadenberger Senke“, die Dellbrücker Heide, die Flittarder Rheinaue, der Stöck- heimer See, die „Große Laache“ und weitere Schutzgebiete wurden darüber hinaus im Jahr 2018 intensiv kontrolliert. 4 Im Bereich der Westhovener Aue fanden vermehrt Kontrollen statt, da immer wieder Verstöße gegen die Kampfmittelunfallverhütungsverordnung Kaserne Brasseur (KuVO) (insbesondere Missachtung des Betretungsverbots) festgestellt wurden. Weiterhin gibt es immer wieder Bürgerbeschwerden über Grillen, freilaufende Hunde, Technopar- tys, und/oder (lärmende) Jugendliche: In 2018 wurden insgesamt 201 Grillverstöße sowie 739 Verstöße gegen das Naturschutzgesetz festgestellt. 487 Verstöße gegen die Anleinpflicht von Hunden wurden geahndet. Außerdem wur- den im Jahr 2018 insgesamt 60 Veranstaltungen (im Vorjahr 2017 insgesamt 27) aufgelöst. Auf Spielplätzen wurden im Jahr 2018 wegen Alkoholkonsums oder Rauchens insgesamt 884 Ver- stöße vom Ordnungsdienst geahndet. Die Kontrollen des Ordnungsdienstes von Landschafts- und Naturschutzgebieten sowie Grünflä- chen werden auch in 2019 verstärkt durchgeführt. 4. Das Schulungskonzept des Ordnungsdienstes wird ergänzt um die Kompetenzbereiche „Konfliktlösungsstrategien“, „Interkulturelle Kompetenzen“ und „Selbstverteidigungstech- niken“. Darüber hinaus sollen regelmäßige Supervisionsmodule zur Besprechung und Be- arbeitung besonders konfliktträchtiger Arbeitssituationen angeboten werden. Sachstand: Im Projekt „Zielbild 2020“ ist ein umfangreiches Arbeitspaket der Personalqualifizierung gewidmet (siehe auch Anlage). Ziel der Personalqualifizierung ist es, alle Mitarbeitenden des Ordnungs- dienstes hochwertig auf ihren täglichen Einsatz vorzubereiten und auf einen einheitlichen Qualifi- kationsstand zu bringen, diesen dauerhaft zu erhalten und weiterzuentwickeln. Dabei sind die verschiedenen Wissensstände von Bestandspersonal, eigenen Ersteinsatzkräften (nach erfolgter Verwaltungsausbildung) und extern eingestellten, berufsfremden Kräften zu berücksichtigen und anzugleichen. Das bisher vorläufig eingeführte „Schulungszentrum“ wird daher dauerhaft etabliert und fester Be- standteil des Ordnungsdienstes. Das Schulungszentrum führt intensive Fachschulungen und Pra- xisanleitungen (Rollenspiele und langsame Überleitung in den „selbstständigen Echtbetrieb“) in modularem Aufbau durch und verzahnt dies eng mit der dauerhaften Fortbildung des Bestands- personals (Auffrischungsschulungen, Wissensbewahrung und Wissensanpassung). Auf Grundlage dieses Änderungsbeschlusses wurde das städtische Fortbildungsprogramm hin- sichtlich Schulungen zur „Interkulturellen Kompetenz“ und zu „Konfliktlösungsstrategien“ gesich- tet. Zunächst nahmen einzelne Mitarbeitende testweise an den Seminaren „Interkulturelle Kompe- tenz“ und „Konfliktprävention und Gefahrenabwehr für Außendienstmitarbeiter“ teil. Nach einem Erfahrungsaustausch und weiteren Absprachen mit den jeweiligen Dozenten wurden die Inhalte der Seminare an die Bedarfe des Ordnungsdienstes angepasst und Sondertermine für Ordnungs- dienstkräfte vereinbart. Die Schulung aller Ordnungsdienstkräfte zur „Interkulturellen Kompetenz“ wird aktuell durchge- führt und ist in Kürze abgeschlossen. Die Schulung zu „Konfliktlösungsstrategien“ wurde mit dem Einsatztraining, den Dienstgruppenlei- tungen und Stellvertretungen bereits durchgeführt. Die Schulungen für alle Ordnungsdienstkräfte sind für Ende 2019 vorgesehen. Über dieses Schulungsprogramm hinaus werden alle Ordnungsdienstkräfte regelmäßig in behörd- lichen Eingriffstechniken inklusive Selbstverteidigung durch das Personal des Einsatz- und Lage- trainings geschult. Es werden einsatzorientierte Eingriffstechniken trainiert sowie in nachgestellten Lagen die praxisorientierte Anwendung geübt und vertieft. Die Eingriffstechniken unterscheiden sich dahingehend von einer reinen „Selbstverteidigung“, dass die Ordnungsdienstkräfte größtmögliche Kontrolle mit kleinstmöglichen Einwirkungen bei möglichen Angreifern erhalten sollen. (Beispiel: Die Anwendung reiner Selbstverteidigungstechni- ken könnte im Dienstgeschehen zu Körperverletzungen im Amt führen.) 5 Sollte es während der Arbeitszeit zu konfliktträchtigen Situationen kommen, sind die betroffenen Ordnungsdienstkräfte informiert, das stadteigene MUT (Mitarbeiterunterstützungsteam) aufzusu- chen, um ihre Erfahrungen zu besprechen und damit eine Hilfe zur Verarbeitung zu erhalten. Zu- sätzlich haben die Betroffenen die Möglichkeit, das PSU-Team (psycho-soziales Unterstüt- zungsteam) der Feuerwehr Köln aufzusuchen. Die Dienststelle legt großen Wert darauf, Betroffe- nen die notwendige Nachsorge zu gewährleisten. So steht auch die Dienststelle in engem Kontakt mit dem MUT, um ggf. dienststellenintern Abläufe anzupassen oder Unterstützungsmaßnahmen anzubieten. Darüber hinaus berät die für den Veränderungsprozess engagierte externe Beraterin (siehe Anla- ge) den Ordnungsdienst auch darin, wie seitens der Dienststelle in Zukunft mit den nach konflikt- reichen Einsätzen hervorgehenden persönlichen Konflikten umgegangen werden könnte. 5. Auf die Anschaffung des Reizstoffsprühgerät Jet Protector "JPX" wird verzichtet. Sachstand: Auf die Anschaffung des Reizstoffsprühgeräts Jet Protector „JPX“ wurde verzichtet. 6. Dem Ausschuss wird jährlich ein Bericht über den Einsatz der Teleskopabwehrstöcke so- wie der Reizstoffsprühgeräte vorgelegt. Sachstand: Derzeit sind die Reizstoffsprühgeräte 3 und 8 als Führungs- und Einsatzmittel im Einsatz. Dabei finden regelmäßige Auffrischungsschulungen für das RSG 3, das jede Einsatzkraft trägt, statt. Die Schulungen für das neu eingeführte RSG 8 haben stattgefunden. Das RSG 8 wird lediglich für bestimmte Einsätze (z.B. Karneval, Techno-Partys) mit erwartet großen Menschenmengen vorge- halten und insofern im Dienst-KFZ mitgeführt. Das RSG 8 wird nicht dauerhaft von jeder Einsatz- kraft getragen. Der Teleskopabwehrstock befindet sich derzeit in der Einführung. Über den Einsatz des Tele- skopabwehrstocks wurde mit der Personalvertretung eine Dienstvereinbarung geschlossen. Die Schulungen im Umgang mit dem Teleskopabwehrstock mit anschließender Prüfung finden seit April 2019 in regelmäßigem Turnus im Einsatz- und Lagezentrum statt. Die Schulungen dauern insgesamt 5 Tage (4 Tage + 1 Tag Prüfung). Erst nach bestandener Schulung und Prüfung wer- den den Ordnungsdienstkräften die Teleskopabwehrstöcke ausgehändigt. Die Einsätze, in denen eines oder mehrere dieser Führungs- und Einsatzmittel angedroht oder gar eingesetzt werden muss/müssen, werden im Rahmen einer ausführlichen Einsatzdokumentation mit detaillierten Angaben nachgehalten. Insofern kann dem Ausschuss nach der Einführung aller Hilfsmittel ein Bericht vorgelegt werden. 7. Die Nachbereitung dieser Einsätze erfolgt im Rahmen der geplanten Evaluation des Leitbil- des 2020. Sachstand: Wie unter Punkt 6 bereits ausgeführt, werden Einsätze, in denen es zu Übergriffen oder besonde- ren Einsatzgeschehen kommt, welche die Androhung oder den Einsatz der Reizstoffsprühgeräte oder des Teleskopabwehrstockes notwendig machen, dokumentiert. Aus den daraus gewonne- nen Erkenntnissen wird der Ordnungsdienst entsprechende präventive Maßnahmen sowie Maß- nahmen zum taktischen Vorgehen und im Umgang mit den Führungs- und Einsatzmitteln ableiten. Zusätzlich steht den Mitarbeitenden insbesondere in diesen Fällen, wie unter Punkt 4 beschrie- ben, psychologische Unterstützung zur Verfügung (MUT/PSU). Gez. Dr. Keller
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1283/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 06.05.2019
- Erstellt
- 08.04.2019 07:47