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2937/2019

Fall-und Kostenentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung in 2018

Mitteilung Ausschuss 03.09.2019

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Auzug_IKO_Bericht_2018

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© KGSt®Köln, Bericht 2018 für den Vergleichsring Jugendhilfe Großstädte, 27.06.2019, Manfred Leitner-Achtstätter
Bericht 2018Vergleichsring Jugendhilfe Großstädte
1

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Vorbemerkungen zu den Daten der Städte■In den Daten der Stadt Köln sind für 2016 die unbegleiteten minderjährigen Ausländer (umA) immer mit enthalten, zudem besteht in 2016 bei der Auswertung der umA ein erheblicher Datenfehler, der sich nachträglich nicht mehr korrigieren lässt. Die Daten sind somit zu 2016 nicht vergleichbar.Bericht 2018 für den Vergleichsring Jugendhilfe Großstädte, 27.06.2019, Manfred Leitner-Achtstätter 3

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Leistungsdichte incl. umA (laufende Hilfen)
Bericht 2018 für den Vergleichsring Jugendhilfe Großstädte, 27.06.2019, Manfred Leitner-Achtstätter 7MED B HB DO DD D E F HH H K L M N S201642,61 53,93 80,24 60,52 33,93 40,92 40,13 40,92 44,07 42,34 57,24 42,88 42,92 37,22 37,07201744,52 56,15 80,55 54,23 34,25 38,25 46,78 39,71 44,48 45,33 52,36 44,56 38,36 36,05 35,69201843,80 58,68 79,86 57,16 34,17 37,08 53,85 40,29 44,02 43,80 40,80 44,87 36,66 35,900,0010,0020,0030,0040,0050,0060,0070,0080,0090,00PromilleK01.01.07 - Inanspruchnahme erzieherische Hilfen gesamt einschließlich der Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer

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Anteil umA an allen laufenden Fällen
Bericht 2018 für den Vergleichsring Jugendhilfe Großstädte, 27.06.2019, Manfred Leitner-Achtstätter 8MED B HB DO DD D E F HH H K L M N S201610,36 6,05 21,93 19,32 7,99 15,97 7,53 9,19 16,62 7,10 10,15 7,83 20,52 11,46 10,57201712,76 8,05 22,74 12,40 13,76 13,64 15,08 8,41 18,72 9,10 13,11 9,65 14,06 9,81 11,00201811,30 9,05 20,13 13,64 11,30 12,05 12,82 9,35 17,24 8,81 8,74 7,44 12,09 7,870,005,0010,0015,0020,0025,00%K10.14.01 - Anteil der Fälle erzieherischer Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer an allen erzieherischen Hilfen

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Verteilung der Altersklassen 2018 (laufende Hilfen)
Bericht 2018 für den Vergleichsring Jugendhilfe Großstädte, 27.06.2019, Manfred Leitner-Achtstätter 25B HB DO DD D E F HH H K L M N S0 - unter 3 Jahre5,20 7,83 5,84 9,24 7,72 7,46 3,00 30,84 3,78 5,41 13,08 5,49 8,083 - unter 6 Jahre8,28 10,77 8,94 11,58 11,46 8,41 7,09 3,45 6,95 6,96 11,44 5,91 8,026 - unter 9 Jahre10,51 14,88 11,55 11,64 12,68 14,61 9,92 6,10 10,23 11,05 12,28 15,75 11,809 - unter 12 Jahre18,92 17,81 20,99 15,46 17,20 19,56 19,41 10,36 25,61 21,52 18,91 28,10 22,8612 - unter 15 Jahre29,59 20,14 20,90 23,19 22,74 18,41 27,04 17,26 29,92 26,50 20,06 18,47 23,1215 - unter 18 Jahre19,43 16,96 18,91 22,25 19,31 14,63 21,28 20,62 16,57 17,70 19,50 15,19 15,5818 - unter 21 Jahre12,07 12,25 11,31 10,19 9,50 15,37 11,61 14,19 9,46 9,80 5,76 7,94 10,4821 - unter 27 Jahre1,79 2,89 2,82 1,10 4,12 3,73 5,00 0,11 2,16 3,62 0,61 1,79 1,840,005,0010,0015,0020,0025,0030,0035,00%Altersverteilung laufende Hilfen (2018)

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Aufwendungen■Die Aufwendungen der Hilfen insgesamt steigen weiter stärker als die Leistungsdichte, sie steigen bei allen Städten (mit Ausnahme von Hannover)■Die Aufwendungen steigen pro Fall und Gewährungstag■Ursache hierfür sind Steigerungen beim Entgelt für die Leistungen und die Erhöhung der Intensität der Leistungen (Problem: Zusatzleistungen)Bericht 2018 für den Vergleichsring Jugendhilfe Großstädte, 27.06.2019, Manfred Leitner-Achtstätter 27

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Aufwendungen für erzieherische Hilfen gesamt (incl. umA) pro JEW
Bericht 2018 für den Vergleichsring Jugendhilfe Großstädte, 27.06.2019, Manfred Leitner-Achtstätter 29MED B HB DO DD D E F HH H K L M N S2016788,63 763,52 1.390,17 952,83 604,29 863,60 713,91 1.003,07 938,17 813,74 692,64 747,89 901,07 583,27 618,622017839,90 822,94 1.538,74 886,39 691,05 813,86 881,87 1.026,57 910,73 880,18 759,73 853,41 826,38 593,20 655,182018825,85 850,94 1.548,40 823,29 683,51 813,01 884,24 1.024,12 870,30 825,85 781,31 938,54 759,47 14,160,00200,00400,00600,00800,001.000,001.200,001.400,001.600,001.800,00EURK08.01.08 - Aufwendungen gesamt für erzieherische Hilfen nach §§ 27, 35a, 41 SGB VIII pro Einwohner im Alter von 0 bis unter 21 Jahren (einschließlich unbegleitete minderjährige Ausländer)

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Aufwendungen für erzieherische Hilfen gesamt (nur umA) pro JEW
Bericht 2018 für den Vergleichsring Jugendhilfe Großstädte, 27.06.2019, Manfred Leitner-Achtstätter 30MED B HB DO DD D E F HH H K L M N S2016107,9 76,43 363,6 304,1 246,4 65,95 128,7 271,9 107,9 96,71 77,88 282,2 74,96 103,52017172,6 107,3 496,3 212,8 123,4 203,3 192,3 152,9 240,8 140,1 193,8 92,78 219,0 86,42 128,62018122,9 111,3 459,0 114,3 67,88 153,0 140,3 138,2 182,0 104,0 116,2 79,81 129,60,00100,00200,00300,00400,00500,00600,00EURK10.09.01 - Unbegleitete minderjährige Ausländer (umA): Aufwendungen gesamt für erzieherische Hilfen nach §§ 27, 35a, 41 SGB VIII pro Einwohner im Alter von 0 bis unter 21 Jahren

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Aufwendungen gesamt pro Fall
Bericht 2018 für den Vergleichsring Jugendhilfe Großstädte, 27.06.2019, Manfred Leitner-Achtstätter 31
MED B HB DO DD D E F HH H K L M N S
2016 16.983,04 13.560,05 16.386,42 13.283,45 17.013,76 17.949,36 17.461,95 23.526,49 18.128,95 17.941,87 11.586,80 16.952,31 18.139,38 15.425,90 15.538,60
2017 17.657,75 13.860,37 16.748,53 14.180,23 19.215,36 18.482,72 17.354,85 24.022,06 18.527,44 17.960,64 12.437,25 18.892,23 18.420,54 15.587,79 16.575,20
2018 18.072,86 13.858,94 17.079,19 14.362,47 20.310,02 20.238,93 15.845,50 24.257,59 18.891,47 18.072,86 17.861,67 20.676,49 19.544,99 428,13
0,005.000,0010.000,0015.000,0020.000,0025.000,0030.000,00EURK08.03.01 - Aufwendungen gesamt für erzieherische Hilfen nach §§ 27, 35a, 41 SGB VIII pro laufenden Fall

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Aufwendungen pro Gewährungstag (gesamt)
Bericht 2018 für den Vergleichsring Jugendhilfe Großstädte, 27.06.2019, Manfred Leitner-Achtstätter 37MED B HB DO DD D E F HH H K L M N S201669,42 52,61 66,06 54,50 86,41 82,79 69,23 93,73 72,73 69,61 72,39 65,03 67,57201771,50 59,98 68,18 56,75 95,02 78,01 72,14 94,70 74,42 71,50 47,03 73,99 64,56 69,81201871,69 63,04 69,16 58,19 95,61 82,93 71,90 96,48 76,04 71,47 66,55 78,88 1,770,0020,0040,0060,0080,00100,00120,00EURK08.06.01 - Aufwendungen gesamt pro Leistungstag für erzieherische Hilfen nach §§ 27, 35a, 41 SGB VIII

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Aufwendungen pro Gewährungstag (Heimerziehung/betreutes Wohnen)
Bericht 2018 für den Vergleichsring Jugendhilfe Großstädte, 27.06.2019, Manfred Leitner-Achtstätter 41MED B HB DO DD D E F HH H K L M N S2016159,4 126,4 146,7 156,5 137,7 179,2 162,9 181,5 134,6 163,6 182,1 152,7 162,32017167,6 141,7 152,7 163,5 168,5 182,0 177,4 186,5 140,5 169,8 148,4 167,6 158,9 169,82018178,0 150,7 158,6 181,4 167,7 197,1 184,5 190,7 145,1 174,6 184,4 187,2 0,000,0050,00100,00150,00200,00250,00EURK08.06.05 - Aufwendungen pro Leistungstag für erzieherische Hilfen nach §§ 27, 35a, 41 SGB VIII in Heimerziehung/sonstigen betreuten Wohnformen

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Hilfequotient (laufende Hilfen)
Bericht 2018 für den Vergleichsring Jugendhilfe Großstädte, 27.06.2019, Manfred Leitner-Achtstätter 49MED B HB DO DD D E F HH H K L M N S20161,79 1,86 1,81 1,60 1,22 1,91 1,18 1,77 1,34 2,27 2,93 1,21 2,30 1,90 1,7620171,83 1,88 1,86 1,60 1,28 2,01 1,39 1,79 1,38 2,39 2,57 1,14 2,47 2,02 1,7420181,90 1,78 1,90 1,60 1,28 1,95 1,60 1,93 1,46 2,54 2,23 1,03 2,44 2,040,000,501,001,502,002,503,003,50QuoteK03.01.01 - Hilfequotient laufende erzieherische Hilfen: Verhältnis nichtstationäre zu stationäre erzieherische Hilfen

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Qualitätsindikator: Geplante Beendigung
Bericht 2018 für den Vergleichsring Jugendhilfe Großstädte, 27.06.2019, Manfred Leitner-Achtstätter 54MED B HB DO DD D E F HH H K L M N S201656,83 48,99 56,26 51,51 66,26 57,51 52,49 57,13 56,83 60,85 55,34 59,91201755,00 40,52 59,20 47,79 61,86 55,16 51,71 54,84 54,80 57,72 55,91 50,07 61,26201853,21 39,20 55,19 48,48 60,56 42,91 51,86 54,56 55,91 58,99 50,67 50,11 58,260,0010,0020,0030,0040,0050,0060,0070,00%K07.01.01 - Anteil der beendeten Fälle erzieherische Hilfen nach §§ 27, 35a, 41 SGB VIII mit Beendigungsgrund "gemäß Hilfeplan" an allen beendeten Fällen

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Qualitätsindikator: Ungeplante Beendigung
Bericht 2018 für den Vergleichsring Jugendhilfe Großstädte, 27.06.2019, Manfred Leitner-Achtstätter 55MED B HB DO DD D E F HH H K L M N S201621,92 12,93 28,90 20,77 14,24 19,33 25,78 30,63 21,92 16,84 33,83 25,86201724,22 13,73 26,12 23,53 22,04 16,81 26,69 31,89 22,34 15,96 32,00 34,96 24,90201825,35 14,82 27,40 23,08 24,19 22,42 26,51 31,63 24,01 13,76 33,94 32,12 26,610,005,0010,0015,0020,0025,0030,0035,0040,00%K07.01.02 - Anteil der beendeten Fälle erzieherische Hilfen nach §§ 27, 35a, 41 SGB VIII mit Beendigungsgrund "abweichend vom Hilfeplan" an allen beendeten Fällen

Mitteilung Ausschuss

11542 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/511 
 
Vorlagen-Nummer  03.09.219 
 2937/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 17.09.2019 
 
Fall-und Kostenentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung in 2018 
 
 
 
Die Jugendverwaltung hat, wie in den vergangenen Jahren, dafür Sorge getragen, betroffenen Fami-
lien und deren Kindern eine bedarfsgerechte Hilfe und Unterstützung zu gewähren. Dabei unterliegen 
Hilfeplanung und –gewährung immer auch einer kritischen Betrachtung des Preis-
/Leistungsverhältnisses der in Aussicht genommenen Hilfen. Um bei der Vielzahl der beteiligten 
Fachkräfte ein einheitliches Handeln in der abgestimmten Qualität sicherzustellen, sind – zum Teil in 
Absprache mit den beteiligten Angebotsträgern – seit vielen  Jahren Steuerungsmaßnahmen zur Kos-
tendämpfung entwickelt worden, die jährlich aktualisiert und ggf. weiterentwickelt werden.  
 
 
 
Die Gesamtzahl aller bewilligten kostenpflichtigen Hilfen entwickelte sich in den vergangenen Jahren 
wie folgt:

2 
 
 
 
 
 
 
Die Ausgaben- und Einnahmeentwicklung stellt sich im gleichen Zeitraum wie folgt dar: 
Tabelle 2: Ausgaben und Einnahmen
2014 2015 2016 2017 2018 2014 2015 2016 2017 2018
162,82       174,79       198,10       201,13       205,40       18,40         23,75         34,98         49,63         31,40         
Ausgaben in Mio. EUR Einnahmen in Mio. EUR
 
Grafische Darstellung 
 
Bei der Fall- und Kostenentwicklung lassen sich folgende Trends und Entwicklungen erkennen, die 
das Jahresergebnis 2018 erklären: 
 
1. In 2018 wurden 450 unbegleitete minderjährige Ausländer ( UMA) vorläufig in Obhut genom-
men. Zum Stichtag 31.12.2018 wurden insgesamt 585 UMA und volljährig gewordene über die 
Jugendhilfe Köln betreut. Die Entwicklung ist im Vergleich zum Vorjahr rückläufig und spiegelt 
damit die rückläufige Flüchtlingsbewegung auf der Bundesebene. Gleichwohl stellt die Perso-
nengruppe immer noch einen großen Anteil innerhalb aller Hilfen ein. Erwartungsgemäß 
schlägt sich der Fallrückgang im Rückgang der Einnahmen nieder, da insgesamt für weniger 
Fälle eine Kostenerstattung beantragt werden konnte. 
2. Der fortschreitende Inklusionsprozess an Kölner Schulen führt, wie in den vergangenen Jah-
ren, auch in 2018 zu steigender Nachfrage im Bereich der Eingliederungshilfen für eine 
Schulbegleitung ( plus 132  bewilligte Fälle im Vergleich zum Vorjahr ). 
3. Die Tarifabschlüsse der letzten Jahre  fließen in die Entgeltkalkulation der Träger ein und füh-
ren zu steigenden Tagespflegesätzen bei den Angebotsträgern. Im Ergebnis steigen allein 
dadurch entsprechend die Jahreskosten einer Hilfe. 
4. Im Bereich der Inobhutnahme nach § 42 kommt es im Verlauf des Jahres 2018 immer wieder 
zur verstärkten Nachfrage gerade in der Altersgruppe der Säuglinge und kleinerer Kinder. 
Dieser Trend ist auch noch in 2019 erkennbar, was dazu führt, das im Bereich der Bereit-
schaftspflegefamilien als  auch der Aufnahmegruppen für Kinder bis 14 Jahre zusätzliche 
Plätze geschaffen werden mussten. 
5. Bei der Inanspruchnahme von ambulanten flexiblen und familiären Hilfen ist im Vergleich zum 
Vorjahr eine Steigerung der Jahresabschlusszahl um 233  Fälle zu verzeichnen.

3 
 
 
 
 
Im 3 –Jahresvergleich lassen sich die vorgenannten Entwicklungen in einzelnen Betreuungsarten 
nachvollziehen: 
 
Tabelle 4: Fallzahlen zum Jahresende 
     2016 2017 2018 
 Gesamtfälle             7.448               7.314               7.995    
  davon: 
davon:  • Hilfen für Minderjährige 
                   stationär (einschl. Pflegekinder)            2.878               2.629               2.732    
davon: • Eingliederungshilfen amb. für  
davon:  -Minderjährige 
davon:  -(Schulbegleitung, LRS u.a.)            1.429               1.585               1.789    
davon:  • andere ambulante Hilfen  
davon:  - Minderjährige            2.141               2.077               2.403    
n:  • am• amb.+ stationäre Hilfen  
                  junge Volljährige M 
inderjährige gesamt            1.000               1.023               1.071    
 
 
 
 
 
 
Für die Kosten der Betreuung und Unterbringung der UMA wird im jeweiligen Einzelfall gegenüber 
den überörtlichen Kostenträgern eine Kostenerstattung geltend gemacht. Die Realisierung dieser 
Kostenerstattungsfälle erfolgt in der Regel zeitversetzt um 1- 2 Jahre, so dass sich erst im Haushalts-
jahr 2017 auf der Ertragsseite, die hohen Ausgaben für UMA in 2015 wiederspiegeln. 
 
 
 
Steuerungsmaßnahmen der Jugendverwaltung 
 
In 2018 wurde, wie auch in den Vorjahren, zwischen den Bezirksjugendämtern und der Zentrale des 
Amtes für Kinder, Jugend und Familie eine bezirklich differenzierte Zielvereinbarung zu Steuerungs-
maßnahmen im Bereich der Hilfen zur Erziehung geschlossen. 
Zur Überprüfung der Ziele fanden abteilungsübergreifende Auswertungsgespräche mit allen Bezirks-
jugendamtsleitern/innen sowie den Gruppenleitungen von ASD und WJH statt.

4 
 
Im Einzelnen wurden hauptsächlich durch folgende Steuerungs- und Konsolidierungsmaßnahmen 
Kostendämpfungseffekte erzielt: 
 
 
-Optimierung ambulanter Hilfen gem. § 31 SPFH und § 27 Flex SGB VIII 
Um den Einsatz von ambulanten Hilfen gem. §§ 31 und 27 Flex SGB VIII effektiver, passgenauer und 
kostengünstiger zu gestalten, wurde ein Konzept entwickelt, welches inhaltliche Vorgaben für Leis-
tungsdauer, Betreuungsintensitäten sowie Einsatz von Fach- und Ergänzungskräften festlegt.  
Mit konsequenter Umsetzung in 2018 konnten die absoluten Fallzahlen als auch die durchschnittli-
chen Kosten für eine familiäre Hilfe im Leistungsbereich im Vergleich zum Vorjahr gehalten werden.  
Bestandteil des Konzeptes ist auch der Einsatz von Ergänzungskräften in geeigneten Fällen. In 2019 
soll der Zugang zu Ergänzungskräften, die durch Angebotsträger vorgehalten werden, noch optimiert 
werden. 
-Frühzeitige Verselbständigung junger Volljähriger in stationären Maßnahmen 
Das vereinbarte Ziel sieht vor, in mind. 50% aller Fälle gem. § 41 i.V. mit § 34 SGB VIII bei den jun-
gen Volljährigen einen Verselbständigungsgrad erreicht zu haben, der sich in einer entsprechend 
reduzierten Betreuungsintensität niederschlägt.  
Dieses Ziel wurde gesamtstädtisch Ende 2018 mit einem Ergebnis von 46,7 % (Vorjahr 50,1 
%),knapp unterschritten. 
 
-Einsatz einer psychologischen Clearingstelle in der städtischen Familienberatung 
Durch den Einsatz der psychologischen Clearingstelle wurde der ASD im Rahmen der Fallbearbei-
tung beratend unterstützt, sowie eine aufsuchende Familienberatung praktiziert. Dadurch konnten 
kostenintensive Einzelfallhilfen verhindert werden.  
 
-Prüfung „Teure Fälle gem § 34 SGBVIII“ durch die Innenrevision / Pilotprojekt Wirkungsorien-
tierung  
In 2014 wurde durch die Innenrevision des Jugendamtes eine Prüfung von 174 teuren Fällen der Sta-
tionären Erziehungshilfe durchgeführt. Die Prüfergebnisse wurden in 2015 in einem Workshop unter 
Beteiligung aller Bezirksjugendamtsleiterinnen und Bezirksjugendamtsleiter ausgewertet und entspre-
chende Verbesserungsvorschläge für die Bewilligungspraxis, Bearbeitungsstandards und Kooperati-
onen entwickelt.  
Darüber hinaus wurde beschlossen, die Fallanamnese sowie die Hilfeplanung in den ersten 6 Mona-
ten bei stationären Hilfen zur Erziehung zu optimieren. Ziel ist es dabei Fehlbelegungen zu reduzie-
ren, bzw. frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren. Dieses Vorhaben wurde im Rahmen der Verwal-
tungsreform als ein eigenständiges Projekt mit dem Titel „Optimierung der Wirkung stationärer Hilfen“ 
definiert. In einem intensiven Beteiligungsverfahren wurden Vorschläge zum Umgang in der Praxis 
entwickelt, die z.Zt 
 in zwei Pilotjugendämtern getestet werden. Die Auswertung auf alle Bezirksjugendämter ist für die 
kommenden Monate geplant. 
 
-Stärkung des Pflegekinderdienstes 
Durch die überwiegende Unterbringung aller unter 6-jährigen Kinder, die außerhalb des Elternhauses 
untergebracht werden müssen, in familiären Betreuungsformen soll die Zahl der Vollzeitpflegen und 
damit auch das Verhältnis der Unterbringungen nach § 34 zu § 33 Satz 1 SGB VIII zu Lasten der 
Heimunterbringung verbessert werden. 
Um dieses Ziel noch besser zu verfolgen, wurde der bisherige dezentral organisierte PKD zentralisiert 
und personell besser ausgestattet, um die Qualität der Begleitung der Pflegeeltern zu verbessern.

5 
 
 
 
 
Das Verhältnis der Vollzeitpflege zur stationären Heimerziehung stellt sich wie folgt dar: 
 
 2014 2015 2016 2017 2018 
 
Vollzeitpflege 
 
Heimerziehung 
Minderjährige 
 
Verhältnis Fälle 
§ 33 / §34 Mj. 
 
 
931 
 
1155 
 
 
0,8 
 
1021 
 
1196 
 
 
0,99 
 
1032 
 
1123 
 
 
0,91 
 
976 
 
1050 
 
 
0,92 
 
974 
 
1098 
 
 
0,88 
 
 
 
 
-Poolbildung bei Eingliederungshilfen / Schulbegleitung  
Im Zuge der Umsetzung des Inklusionsgedankens in den Kölner Schulen wurden auch in 2018 ver-
stärkt Anträge auf Schulbegleitung als Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII gestellt.  
In allen Bezirksjugendämtern wurde der Bearbeitung der Anträge eine besondere Aufmerksamkeit 
gewidmet. Ergebnis ist ein einheitlicher Standard im Verfahren und in der Bewilligungspraxis im Um-
gang mit allen Fällen von Eingliederungshilfe gem. § 53a SGB VIII. 
Die Zahl der bewilligten Schulbegleitungen in der Jugendhilfe stieg von 474 Fällen Ende 2017 auf 606 
Fälle Ende 2018. Unter dem Stichwort „Inklusive Bildung in Schule -IBiS“ wurde das gemeinsam mit 
dem Amt für Soziales und Senioren entwickelte Pilotprojekt einer einzelfallübergreifenden Betreuung 
durch einen Pool von Schulbegleitern inzwischen als Regelangebot verstetigt. Das Pool-Angebot 
nehmen inzwischen 21 Grundschulen und 4 Förderschulen in Anspruch. Diese Form der Finanzie-
rung der Schulbegleitung wird aus fachlichen und wirtschaftlichen Gründen für die Zukunft favorisiert 
und weiter ausgebaut. Inzwischen beträgt die Quote der Schulbegleitungsfälle, in der Jugendhilfe, die 
über die Pool-struktur erfolgt 34%. 
 
 
 
-Teilnahme am Vergleichsring „Hilfen zur Erziehung“ 
Die Jugendverwaltung nimmt nach wie vor am Vergleichsring bundesdeutscher Großstädte mit über 
500.000 Einwohnern teil. Jährlich wird hierzu ein Bericht mit den entsprechenden Kennzahlen erstellt, 
der allen beteiligten Städten die Möglichkeit zur Identifizierung von spezifischen  Steuerungsthemen 
bietet. Der Mitteilung beigefügt wurde ein Auszug dieses 73 Seiten starken Berichtes zu den Jahren-
zahlen 2017. Danach liegt die Stadt Köln in Hinblick auf die Leistungsdichte (Anzahl der Erziehungs-
hilfen pro 1:000 Jugendeinwohner) mit einem Wert von 40,8 Hilfen leicht unter dem Durchschnittswert 
von 43,8 aller Städte.  
Die Kosten pro laufende Hilfe nehmen in Folge der oben genannten Steuerungsmaßnahmen einen 
durchschnittlichen Wert in Höhe von 17.861 € ein (siehe Folie 31). Bei den Kosten pro Jugendein-
wohner (Folie 29) nimmt die Stadt Köln mit 825 € ebenfalls einen Wert analog dem Durchschnitt aller 
teilnehmenden Städte (825 €) ein. 
 
 
Trotz rückläufiger Fallzahlen im Bereich UMA, sowie dem positiv wirkenden Maßnahmen im Vorfeld 
einer Hilfe zur Erziehung, wie im Bereich der „Frühen Hilfen“, drücken sich die vielfältigen Problemla-
gen von vielen Familien in Köln weiterhin in einer starken Nachfrage nach einzelbezogenen Unter-
stützungen aus. 
Die Verwaltung geht derzeit davon aus, dass die Mittelveranschlagung für das Haushaltsjahr 2019 
nicht auskömmlich sein wird, aber durch eine überdurchschnittliche Einnahmequote durch Sonderak-
tionen bei der Rückerstattung ausgeglichen werden kann.

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Beratungsverlauf (1)

17.09.2019 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2937/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
03.09.2019
Erstellt
23.08.2019 10:13